landtag-niedersachsen.de ↗

Nadja Weippert

GRÜNE 08.10.2025 3:35 min Tagungsabschnitte 19/28

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Niedersächsischen Landesregierung zur Änderung des Finanzausgleichs kommen wir der verfassungsrechtlichen Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfung und zur gesetzlichen Nachjustierung im Bedarfsfall nach. Obwohl es sich hierbei um ein rein technisches Gesetz handelt, hat es im Vorwege der heutigen Einbringung ins Parlament bereits sehr viel Aufregung darum gegeben. Ein Stück weit war das erwartbar, und es ist auch verständlich, weil es um die Neu- und Umverteilung von viel Geld geht. Kurz gesagt, diejenigen, die zukünftig weniger bekommen sollen als bisher, sind gegen die vorliegende Gesetzesänderung, und diejenigen, die mehr bekommen sollen, sind dafür. Daher ist es auch nicht überraschend, dass es in der Niedersächsischen Arbeitsgemeinschaft kommunaler Spitzenverbände unterschiedliche Ansichten zur geplanten Änderung gibt. Insbesondere vom Landkreistag und vom Städtetag liegen jeweils diametrale Stellungnahmen vor. Aber auch innerhalb der Landkreisfamilie gibt es durchaus unterschiedliche Haltungen zum vorliegenden Gesetzentwurf. Die einzelnen Meinungen sind, wie gesagt, davon abhängig, ob ein Landkreis durch die Gesetzesänderung profitiert oder eben nicht. Aber wir alle hier wissen ebenso gut wie alle Vertreterinnen der kommunalen Spitzenverbände, dass die Grundlage für die vorgesehenen Änderungen in unserer Verfassung sowie in der anhängigen Rechtsprechung dazu liegt und nicht etwa im Gutdünken. Die Ausgestaltung des vorliegenden Gesetzentwurfs erfolgte daher auf Basis aktueller finanzwissenschaftlicher Erkenntnisse. Die letzte vorherige Überprüfung das hat unsere Ministerin eben schon gesagt fand zuvor im Jahr 2015 statt. Pandemiebedingt wurde eine erneute Analyse in diese Legislaturperiode verschoben. Eine Anpassung ist also längst überfällig, liebe KollegInnen. Im Ergebnis werden die Finanzmittel zukünftig zwischen den Kommunen zugunsten der Gemeindeebene verschoben. Die Gründe dafür liegen in den geänderten Aufgaben und Finanzverhältnissen zwischen Gemeinde- und Landkreisebene und den Änderungen bei der Aufteilung der Zuweisungsmasse. Das Geld wird also zukünftig gerechter verteilt. Denn tendenziell führt die Anpassung der Verteilparameter dazu, dass die Landkreisebene, nachdem sie bisher bevorteilt worden war, in Zukunft weniger Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich erhält und die bisher benachteiligten Städte und Gemeinden dafür mehr. Aber tatsächlich geht den niedersächsischen Kommunen insgesamt kein Cent verloren. Jeder dritte Euro des Landesetats geht nach wie vor an unsere Kommunen. Denn uns allen sind die großen Herausforderungen der Kommunen bekannt. Deshalb setzen die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen zusätzlich auf einfache themenbezogene Entlastungs- und Investitionsmaßnahmen zugunsten unserer Kommunen, unter anderem auf den Pakt für Kommunalinvestitionen, die Kita-Hilfen und das Sondervermögen zur Förderung von Krankenhäusern. Liebe KollegInnen, unsere Ministerin hat es gesagt: Wir wollen keine Kommune im Stich lassen. Uns ist bewusst, dass einige wenige Landkreise besonders stark von der angedachten Änderung betroffen sind. Ob und gegebenenfalls wie man diese Härten etwas abmindern kann, werden die Beratungen im Innenausschuss zeigen. Vielen Dank.

Alle Reden von Nadja Weippert Rede ansehen ↗