Christoph Plett
Vertrauen in den Rechtsstaat stärken - Strafjustiz entlasten! Möglichkeiten des beschleunigten Verfahrens nach §§ 417 ff. StPO besser nutzen
gedreht? Einfach anfangen! Wir passen hier oben auf. Herzlichen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für den Zuspruch. „Vertrauen in den Rechtsstaat stärken - Strafjustiz entlasten! Möglichkeiten des beschleunigten Verfahrens nach §§ 417 ff. StPO besser nutzen". Liebe Kolleginnen und Kollegen, was ist das Ziel dieses Antrags? Die Zahl der beschleunigten Verfahren soll erhöht werden. Dass sich die Koalition aus SPD und Grünen gegen unseren Antrag ausgesprochen hat, geht vielleicht auf diesen alten Reflex zurück: Der Antrag kommt von der Opposition und muss also gleich abgelehnt werden. Ob das alles im Sinne eines zukünftig schnellen Rechtsstaats sinnvoll ist, haben wir im Ausschuss diskutiert und können das jetzt vielleicht noch intensivieren. Ich will gerne zugestehen, dass insbesondere die erste Forderung durch das Ministerium, durch die Ministerin schon umgesetzt worden ist. Darin geht es um die Konzentration der „Zuständigkeit für die Durchführung beschleunigter Verfahren" gemäß §§ 417 ff. StPO „auf Amtsgerichte ..., die ihren Sitz am Standort von Staatsanwaltschaften haben". Zur Abfolge: Wir haben den Antrag am 17. September 2024 eingebracht. Im September 2024 ist er dann im Landtag behandelt worden. Schon damals ist uns gesagt worden, dass diese Forderung umgesetzt wird. So soll es dann auch sein. Das ist also ein Antrag, der eine schon laufende Sache beschleunigt. Das können wir natürlich nur begrüßen. Ich will mich hier jetzt nicht darüber streiten, ob diese Maßnahme durch das Ministerium schon vor diesem Antrag eingeleitet worden ist oder später - Hauptsache, hier schreitet etwas Sinnvolles voran. Dass von den Staatsanwaltschaften gemäß § 417 StPO ein beschleunigtes Verfahren schriftlich oder mündlich beantragt werden kann, „wenn die Sache auf Grund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet ist", ist unter anderem Inhalt dieser Paragrafen. Das beschleunigte Verfahren ist auf Fälle beschränkt, in denen lediglich eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr in Betracht kommt. Es gibt auch bei der Beweisaufnahme Erleichterungen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, andere Länder haben schon Erfahrungen mit diesem Instrument gesammelt, unter anderem Baden-Württemberg. Dort verfügt man bereits über fundierte Praxiserfahrungen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Möglichkeiten des beschleunigten Verfahrens besser nutzen zu können. In einem Evaluationsbericht der baden-württembergischen Landesregierung berichten die dortigen Justizbehörden von einer wahrnehmbar stärkeren spezialpräventiven Wirkung des beschleunigten Verfahrens, da eine Vielzahl der Straftäter von der unmittelbar nach der Tat durchgeführten Hauptverhandlung und der nachfolgenden Verurteilung sichtlich beeindruckt seien. Zudem würden die verhängten Strafen zu einer hohen Akzeptanz führen. Das Justizministerium resümiert, dass das beschleunigte Strafverfahren ein wirksames strafverfahrensrechtliches Instrument sei, um die unter spezial- und generalpräventiven Aspekten besonders wünschenswerte rasche Sanktionierung von Straftaten im konkreten Einzelfall zu ermöglichen. Gleichzeitig würden den Straftätern durch die zügige Bearbeitung von Strafverfahren frühzeitig Grenzen aufgezeigt und potenziellen Straftätern die Folgen einer konsequenten Anwendung des Strafrechts vor Augen geführt. Daneben sei das beschleunigte Verfahren ein geeigneter Ansatz, um das allgemeine Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat zu stärken. Schließlich könnten schnelle Strafverfahren im beschleunigten Verfahren dazu beitragen, nicht nur Staatsanwaltschaften und Gerichte, sondern auch Opfer, Zeugen und Täter zu entlasten. Diese Beschleunigung sollte auch vor dem Hintergrund mancher Bereiche des Strafrechts genutzt werden; das ist in diesem Hause, glaube ich, unstrittig. Ich glaube aber auch, dass wir Folgendes zu überlegen haben auch das war ein Punkt unseres Antrages: „Ein regelmäßiger, anlassunabhängiger Erfahrungsaustausch zwischen Vertretern der Justiz- und der Polizeibehörden ist zu organisieren, um zukünftig in der Praxis erkannte Hindernisse und Probleme bei der Durchführung beschleunigter Verfahren frühzeitig zu erkennen und abstellen zu können. So können auch positive Erfahrungen bei der Organisation und im Ablauf von beschleunigten Verfahren möglichst schnell kommuniziert und allen Beteiligten zur Verfügung gestellt werden." Das sind nach unserer Auffassung gute Argumente für diesen Antrag. Man kann immer wieder darüber streiten, dass Dinge schon umgesetzt worden sind oder andere Dinge schon in der Pipeline sind. Aber ein solches Signal aus dem Plenum des Landtages wäre gut, indem sich alle Parteien hierzu äußern und sagen, dass alles getan werden soll, was im beschleunigten Verfahren möglich ist. Das sind Fälle mit geringerer Beweislast und auch mit geringerer Strafe. Außerdem ist die Justiz entsprechend auszustatten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, da ist es jetzt, glaube ich, nicht sinnvoll, sich darüber auszulassen, welche dieser Bereiche ich erwähnte es eingangs schon bereits umgesetzt worden sind. Uns ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Justiz so ausgestattet wird, dass sie dieses beschleunigte Verfahren schnell umsetzen kann. In diesem Sinne werben wir werbe insbesondere ich noch einmal dafür, diesem Antrag zuzustimmen. Haben Sie herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. - Als Nächstes hat sich zu Wort
