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Daniela Behrens

SPD 09.10.2025 3:20 min Tagungsabschnitte 19/28

Landeseigene Rückführungsvollzugsbehörde schaffen - Niedersachsen zum Vorbild für effektiven Rückführungsvollzug machen

kommen Sie gern nach vorne! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ausländische Staatsangehörige, die kein Aufenthaltsrecht haben, sind verpflichtet, Deutschland zu verlassen. Wer dem nicht nachkommt, der muss halt mit der Rückführung rechnen. Rückführungen sind eine anspruchsvolle staatliche Aufgabe. Sie verlangen Rechtsstaatlichkeit, Professionalität, Humanität und Augenmaß. Niedersachsen hat eine Struktur aufgebaut, die genau dieses gewährleistet. Mit der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen verfügen wir über eine zentrale Organisationseinheit, die für alle Fragen des Rückführungsvollzugs zuständig ist - von der Planung bis zur Durchführung. Der Antrag der AfD blendet dies total aus. Meine Damen und Herren, eine Rückführung ist ein tiefer Einschnitt in eine Lebensgeschichte. Daher verlangt eine Rückführung von allen beteiligten Behörden und ihren Mitarbeitenden Besonnenheit und auch Entschlossenheit. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der LAB NI leisten hier tagtäglich einen sehr schweren und verantwortungsvollen Job, und das häufig unter schwierigen Bedingungen. Denn jede Rückführung bedeutet, dass Zwang auf Menschen ausgeübt werden muss. Die Rückführung ist das Gegenstück zur freiwilligen Ausreise. Für diese schwierige Arbeit gebührt dem Team der LAB NI Anerkennung und Unterstützung und kein Misstrauen, meine Damen und Herren. Wer sich mit der komplexen Materie der Rückführung beschäftigt, der muss das gesamte Bild sehen. Die Hindernisse bei Rückführungen liegen nicht in einer vermeintlich fehlenden Behörde. Hinderungsgründe für Rückführungen sind in den meisten Fällen ungeklärte Identitäten oder mangelnde Kooperationsbereitschaft einiger Herkunftsstaaten. Daran, Identitäten zu klären, arbeiten sowohl die LAB NI als auch die Ausländerbehörden in Niedersachsen sehr konsequent. Bei der mangelnden Kooperationsbereitschaft einiger Herkunftsstaaten sind wir allein vom Bund abhängig. Der Bund ist für Außenbeziehungen zuständig. Der Bund muss Migrationsabkommen abschließen. Er muss andere Staaten an die Verantwortung erinnern, ihre Staatsbürger zurückzunehmen. Und mit besonders herausfordernden Ländern wie Syrien oder Afghanistan muss der Bund verstetigte Möglichkeiten finden, um die Rückführung von schweren Straftätern und Gefährdern ich wiederhole: schwere Straftäter und Gefährder in diese Länder dauerhaft zu realisieren. Eine zusätzliche niedersächsische Behörde kann hier gar nichts bewegen, meine Damen und Herren. Daher brauchen wir in Niedersachsen keine neue Behörde, sondern funktionierende Abläufe zwischen Ländern und Bund und einen klaren rechtlichen Rahmen. Hier liegt meine Hoffnung in der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems - kurz: GEAS. Wir haben heute Morgen darüber diskutiert. Die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe der Bundesregierung sind heute im Bundestag in erster Lesung beraten worden. Die abschließende Beratung bleibt abzuwarten. Rückführungen, meine Damen und Herren, sind dabei Teil eines Gesamtprozesses, der mit einem fairen Asylverfahren beginnt und mit der konsequenten Umsetzung rechtskräftiger Entscheidungen endet. Es ist der Weg des Rechtsstaates. Und diesen Weg gehen wir in Niedersachsen - und keinen anderen, meine Damen und Herren. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Frau Ministerin.

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