Christian Meyer
Ein aktives Wolfsmanagement in Niedersachsen - für die Weidetierhaltung, den Deichschutz und die Sicherheit der Menschen im ländlichen Raum
Wären Sie bereit, die Ausführungsbestimmungen noch einmal zu überarbeiten? Wir haben ausreichend Geld. Die SchaNa ist sehr unbürokratisch. Zum 1. April musste man seine Anträge stellen. Man beantragt nicht einen Zaun, sondern man kriegt das jedes Jahr bezogen auf die Fläche, 40 Euro im Binnenland und 50 Euro am Deich. Wenn man die Voraussetzungen erfüllt, geht es sehr schnell. Man bekommt sogar die Gewährleistung, dass man das für fünf Jahre machen kann. Wir hatten 625 Anträge. Es sind insgesamt 4 Millionen Euro, die sie bekommen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllt haben. Es ist eben ganz einfach: Man muss nicht nachweisen, wie man es macht, sondern man muss stets den Grundschutz Wolf gewährleisten. Das heißt, die Betriebe, die schon einen Zaun hatten, konnten für den Unterhalt dieses Zauns die Förderung die nämlich eine Naturschutz-, eine Weide-, eine Pflege- sowie eine Hochwasserschutzmaßnahme ist beantragen. Da es sich auch um Hochwasserschutz handelt, zahlen wir am Deich diese 10 Euro mehr. Man muss nicht belegen, ob der Mehraufwand im Einzelfall bestand. Zum Mittelabfluss: Schauen Sie in die Richtlinie! Das Weidejahr beginnt am 1. April. Im nächsten Jahr, wenn das Jahr rum ist, bekommt man die erste Rate, je nachdem, wie viele Schafe man hat und ob man die Voraussetzungen erfüllt hat. Dann gibt es einen Verwendungsnachweis, den wir übrigens auch einfach gestaltet haben: Man muss bei einer Fläche, die beweidet wird, angeben, ob sie am Deich liegt oder im Binnenland. Sie können die Flächen sogar noch nachträglich tauschen. Wenn Sie sagen, Sie wollen 100 ha beweiden, aber es ist am Ende eine andere Größe gewesen die natürlich auch beweidet gewesen sein muss, dann kann man das in dem Verwendungsnachweis, den man nächstes Jahr abgeben muss, entsprechend erklären. Das ist wie bei anderen GAP-Maßnahmen, wie beim Blühstreifen, den man jährlich oder fünfjährig abrechnet und bei dem man dann diese Prämie ausgezahlt bekommt. Man erhält die fünf Jahresraten immer nach der Erfüllung. Die werden, glaube ich, von der Landwirtschaftskammer als der zuständigen Behörde ausgezahlt. Es ist also ganz einfach. Zwischendurch gibt es natürlich, wie immer, Stichprobenkontrollen. Aber wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird das ausgezahlt. Da es immer ein Jahr sein muss, wird natürlich erst im Folgejahr ausgezahlt. Wir haben dafür ausreichend Geld. Das Schöne ist: Diejenigen, die es wegen der Schnelligkeit unserer Maßnahme nicht geschafft haben, rechtzeitig einen Antrag stellen zu können, können es auch noch im nächstes Jahr zum 1. April machen. Der muss natürlich vorher eingereicht sein, denn er muss ja noch geprüft werden. Somit können dann weitere Betriebe aufgenommen werden. Momentan haben wir, glaube ich, über 102 000 Tiere, die theoretisch in der Förderung sind. Im nächsten Jahr, im übernächsten Jahr können noch mehr Betriebe dazukommen. Wir halten die Fördermittel dafür bereit, weil wir das für einen längeren Zeitraum machen. Wir machen das aus reinen Landesmitteln als zusätzliche Prämie. Und die Mittel für den Zaunbau für Pferde- und Rinderhalter gibt es ja auch noch. - Das zur Vereinfachung dieser Prämie. Das Formular ist kurz. Wir haben es mit ihnen besprochen. Es ist deutlich einfacher als die komplizierte Zaunbau-
