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Klaus Wichmann

AfD 08.10.2025 7:49 min Tagungsabschnitte 19/28

Einsetzung eines 26. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses "Umgang der niedersächsischen Behörden und Gerichte mit dem tatverdächtigten Ausländer im Tötungsfall Liana K. seit seinem erstmaligen Aufgriff in Niedersachsen"

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss heißt deshalb „Parlamentarischer Untersuchungsausschuss", weil sich das Parlament damit eine Aufklärungsmöglichkeit für Sachverhalte gibt, die auf Missstände hindeuten. Letztlich ist er eine Form der parlamentarischen Kontrolle über die Regierung - eine besondere Form mit besonderen Rechten für besondere Sachverhalte. Wir glauben, dass dieser Sachverhalt, wenn man es so nennen kann, ein solcher ist. Warum? Weil hier ein Menschenleben ausgelöscht wurde. Liana, ein junges Mädchen, 16 Jahre alt, vor einem Krieg geflohen, voller Pläne, voller Hoffnung - und wir als Gesellschaft sind nicht in der Lage, sie zu schützen. Wir lassen zu, dass unsere Rahmenbedingungen in diesem Land so gefährlich werden, dass das Liana passiert, dass es jedem unserer Kinder hätte passieren können. Und das nicht, weil ein Mensch sich entscheidet, plötzlich böse zu werden was man nie verhindern kann, sondern weil gefährliche Menschen in unserem Land frei herumlaufen bzw. herumlaufen dürfen, obwohl der Staat längst alle Möglichkeiten hatte, um diese Gefahr zu beseitigen. Meine Damen und Herren, ein wesentlicher Auftrag des Staates ist Gefahrenabwehr für seine Bürger. Wenn eine Regierung diese Gefahrenabwehr nicht leistet, dann fragt das Volk: Warum nicht? Woran lag es? In einer repräsentativen Demokratie übernimmt diese Aufgabe zu einem Teil die Presse, sofern sie an umfänglicher Aufklärung interessiert ist. Aber vor allem übernimmt diese Frage die parlamentarische Opposition. Wir holen mit diesem Antrag das schärfste Schwert der Opposition hervor: den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Der Tod von Liana hat uns alle aufgerüttelt. Wir, die AfD, wollen nicht einsehen, dass man ihren Tod nicht hätte verhindern können. Wir wollen wissen, wo Behörden versagt haben, und wir wollen wissen, wo die Aufsicht über Behörden versagt hat. Was war menschliches Versagen? Was war systemisches Versagen? Was war und ist Regierungsversagen? Wofür trägt diese Regierung die Verantwortung? Um es einmal klar zu sagen: Es ist nicht diese Regierung, die Liana in einen fahrenden Zug gestoßen hat. Nicht sie hat Liana ermordet. Aber es war ihre Verantwortung, sie zu schützen. Und wir wollen wissen, ob sie tatsächlich alles unternommen hat. Wir wollen wissen, ob sie Liana nicht schützen konnte oder ob sie Dinge hat schleifen lassen, Missstände hat laufen lassen. Und wenn sie etwas hätte tun können, es aber nicht tat, dann muss sie die politische Verantwortung übernehmen. Kurz: Es geht um Ausübung parlamentarischer Kontrolle über diese, über unsere Regierung. Und warum nicht, wie üblich, im zuständigen Ausschuss? Zunächst einmal, meine Damen und Herren, haben wir das bereits getan. Es war Stephan Bothe, es war die AfD, die die Unterrichtung im Ausschuss beantragt hat. Das wollen wir alle bitte nicht vergessen. Die Antworten dort haben uns aber nicht befriedigt. Es sind mehr Fragen offen als vor der Ausschusssitzung. Als Nächstes kam die Plenardebatte. Auch da hat uns die Regierung nicht überzeugen können. Innenministerin Behrens hat sich dort darüber beklagt, dass über Behördenversagen überhaupt gesprochen werde. Die Schuld des Täters werde in der öffentlichen Debatte immer kleiner, das Behördenversagen immer größer, sagte sie. Das muss man sich in der Tat auf der Zunge zergehen lassen. Denn zwei Sätze vorher ich habe es mir extra noch mal angeguckt sagte sie: Derjenige, der dringend verdächtig ist, diese grauenvolle Tat begangen zu haben, hätte nicht mehr im Land sein sollen. - Das stimmt, Frau Ministerin, und das nennt man Behördenversagen! Und dann gibt es da noch diesen einen bedeutenden Unterschied zwischen PUA und Ausschuss: Im Ausschuss gilt immer das Mehrheitsprinzip. Sie beantragen dort als Opposition etwas, und die Regierungsfraktionen, die dort die Mehrheit haben, stimmen es weg. In einem PUA das ist der entscheidende Unterschied gilt das Mehrheitsprinzip nur eingeschränkt. Wir haben dort insbesondere das Recht, Beweisanträge zu stellen, also etwa Zeugen zu laden und dort zu befragen. Nun nehmen Sie doch einmal folgende Fragen: Warum wurde der Haftantrag durch die Ausländerbehörde erst am 16. Juli gestellt, wenn der Tatverdächtige doch seit 1. Juli bereits in Haft war? Oder: Wer erstellte den Haftantrag? Unter welchen Arbeitsbedingungen arbeitete derjenige? Welche Hilfen hatte er in der konkreten Situation? Oder: Wieso wird keine Beschwerde gegen den ablehnenden Beschluss in der Haftsache eingelegt? Es gibt hierzu nämlich unterschiedliche Aussagen. Wie wollen Sie darauf Antworten erhalten und gegebenenfalls überprüfen, wenn Sie keine eigenen Beweisrechte haben, also zum Beispiel die Person selber anhören können? Das ist nicht möglich. Wir hoffen sehr darauf, dass die CDU diesen Antrag unterstützt. Wenn sie dies nicht tut, dann sollten Sie alle die CDU fragen, ob sie einen PUA in dieser Sache für unangemessen hält und warum sie dann einen PUA in einer Gehaltsaffäre für angemessen hält. Dieser PUA der CDU war eine ziemliche Luftnummer. Das war der Versuch, sich als Opposition gegen die Regierung zu positionieren: Wir passen auf, wir sind der Wächter der Regierung. Damals ging es um eine unrechtmäßige Beförderung und um Zahlungen. Hier geht es um zentrales Regierungsversagen bei der Gefahrenabwehr zum Schaden des Volkes, das bereits ein Leben gekostet hat. Wo ist ein PUA wichtiger? Diese Frage wird die CDU zu beantworten haben. Ich habe persönlich überhaupt nichts dagegen, wenn die CDU, wie zum Teil schon irgendwie kolportiert, einen eigenen Antrag auf Einsetzung eines PUA stellen will. Den werden wir natürlich unterstützen. Ein Rumreiten auf „Mein Antrag, dein Antrag" ist in der Sache mehr als kindisch. Das ist einfach nicht angemessen. Was ist denn, wenn wir in einem PUA systemisches Versagen feststellen würden, das dann vielleicht noch zum nächsten Mord führt? Wollen wir den Opfern und den Hinterbliebenen dann sagen: „Ja sorry, aber wir als CDU konnten den PUA ja nicht mit beantragen, weil die AfD da schon einen Antrag gestellt hat"? Ist das die Brandmauer? Wenn das die Brandmauer ist, dann, werte Union, schaffen Sie sich gerade selber ab. Diese Sache ist uns wichtig. Daher biete ich der CDU, wie auch an anderer Stelle bereits gesagt, an: Stellen Sie einen eigenen Antrag auf Einrichtung eines PUA, und wir nehmen unseren Antrag zurück, wenn Sie das möchten! Unsere Zahl an Abgeordneten das wissen wir alle reicht nicht aus, um einen PUA selbst durchzusetzen. Meine Damen und Herren, ich appelliere hier auch nicht an einzelne CDU-Abgeordnete. Ich fordere Sie, Herr Lechner auch wenn Sie gerade nicht da sind, und Sie, Frau Hermann, auf: Treffen Sie hier und jetzt als Fraktion eine Entscheidung darüber, ob der Tod von Liana, ob die vielen offenen Fragen und ob das Verhalten dieser Regierung einen PUA wert ist, ja oder nein! Und dann erklären Sie das nicht mir, sondern der Öffentlichkeit! Die 140 Fragen der CDU sind gut und schön. Viele davon sind natürlich die Fragen, die auch ich habe. Aber Stand jetzt ist, dass die CDU eine Anfrage stellt, die Antworten durchgelesen werden, eine Pressemitteilung gemacht wird und meinetwegen noch zwei, drei Folgeanfragen gemacht werden, und das war es dann. Keine eigenen Beweisanträge, keine Zeugenvernehmung, Nachfragen mit einer Verzögerung von Wochen oder gar Monaten! Liefern Sie mir bitte zwei, drei oder liefern Sie mir doch wenigstens ein Argument, warum das hier angemessen sein soll! Wenn irgendetwas Oppositionsaufgabe ist, dann das hier. Wir beantragen die sofortige Abstimmung. Vielen Dank.

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