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Gerald Heere

08.10.2025 4:35 min Tagungsabschnitte 19/28

Familien steuerlich entlasten statt belasten. Ehegattensplitting erhalten

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu Beginn möchte ich betonen, dass die Überschrift zu dieser Aktuellen Stunde komplett irreführend ist: Erstens möchte niemand Familien zusätzlich steuerlich belasten. Zweitens ist die hier von Ihnen an die Wand gemalte, ersatzlose Abschaffung des Ehegattensplittings unter den gegebenen verfassungsrechtlichen Gegebenheiten ohnehin nicht möglich. Hier werden nur Befürchtungen geschürt, die keine faktische Grundlage haben. Derzeit ist durchaus zu meinem Bedauern nicht mal eine konkrete gesellschaftliche Debatte zu einer begrenzten Reform des Ehegattensplittings erkennbar. Es handelt sich bei dieser überhaupt nicht „aktuellen" Stunde insofern nur um eine wortgewaltige Gespensterdebatte. Um es klar zu sagen: Eine steuerliche Unterstützung von Familien, insbesondere mit Kindern, ist nicht nur in der Landesregierung, sondern auch heute hier im Haus breiter politischer Konsens, und alle Fraktionen haben hier auch Weiterentwicklungsbedarfe angemahnt. Das ist ein gutes Signal, das mich ausdrücklich freut. Zum Kern der Sache. Der Kern des Ehegattensplittings ist durch das Grundgesetz und die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geschützt. Sinngemäß steht dahinter der Gedanke, dass in einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft die PartnerInnen also Partnerinnen oder Partner in unterschiedlichen Konstellationen auch wirtschaftlich füreinander einstehen. In unserem progressiven Steuersystem würde es zu einem steuerlichen Nachteil führen, wenn eine bzw. einer der PartnerInnen erheblich mehr verdient, wofür es zahlreiche Gründe geben kann. Dem wirkt das Ehegattensplitting entgegen, indem effektiv nur das Durchschnittseinkommen beider Personen besteuert wird. Soweit der nachvollziehbare Grundgedanke. Heutzutage und es ist vielfach in der Debatte angesprochen worden gibt es Gründe, warum es Reformbedarf gibt und warum hier alle auch eine Reform diskutieren würden. Zum einen hat sich auch das ist angesprochen worden - das Bild davon, was Familie ist, seit der Einführung des Splittings in den 50er-Jahren erheblich weiterentwickelt. Familie bedeutet nicht mehr nur Alleinverdiener, Ehemann, Ehefrau, leibliche Kinder, sondern ist vielfältiger geworden, und das ist auch gut so. Mehr Ehen werden heute geschieden, viele Partnerschaften ohne Trauschein sind dagegen über Jahrzehnte stabil. In Familien mit oder ohne Trauschein werden liebevoll Kinder großgezogen, von modernen Patchwork- oder Regenbogenfamilien ganz zu schweigen. Dieser Vielfalt von Familienkonstellation wird das gegenwärtige System nur eingeschränkt gerecht. Insofern muss sicher diskutiert werden, ob weiter vor allem der Trauschein oder nicht doch viel stärker die solidarischen Familienleistungen steuerlich gefördert werden sollten. Außerdem kann das aktuelle System des Ehegattensplittings durchaus den Anreiz verringern, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen oder mehr Stunden zu arbeiten - Herr Kollege Meyer hat es eben angesprochen. Das ist der Fall, weil die Steuerbelastung bereits für den ersten hinzuverdienten Euro relativ hoch ist. Dies betrifft vor allem Frauen etwa nach der Familienphase und führt nach meiner Einschätzung sowie laut vielen Experten und Expertinnen dazu, dass potenziell nicht nur hergebrachte Rollenbilder gefestigt werden. Nein, dieser Fehlanreiz sorgt auch dafür, dass dem Arbeitsmarkt in großer Zahl hervorragend ausgebildete Fachkräfte entzogen werden, ein Umstand, den wir uns gerade angesichts des demografischen Wandels nicht mehr leisten können und auch nicht mehr leisten sollten. Es gibt zahlreiche Reformansätze, die dieses Problem mildern könnten und die in Fachkreisen diskutiert und in anderen Staaten auch angewendet werden. Konzepte mit Namen wie „Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag" oder „Realsplitting mit übertragbarem Grundfreibetrag" oder „Kinder- bzw. Familiensplitting" zeigen schon, dass die Feinheiten, wie gewohnt, sehr komplex sind. Sie zeigen aber auch, dass sinnvolle Reformansätze möglich wären und auch einen Mehrwert für die Familien und die Gesellschaft bieten können. Eine gesellschaftliche und politische Debatte über eine echte und sinnvolle Weiterentwicklung des Ehegattensplittings hielte ich daher in einem sachlichen und unaufgeregten Rahmen für dringend und sehr wünschenswert. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

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