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Dr. Silke Lesemann

SPD 10.10.2025 7:13 min Tagungsabschnitte 19/28

KI in der Wissenschaft: Forschung und Lehre auf die Auswirkungen der technischen Revolution vorbereiten

Frau Dr. Lesemann, kommen Sie gerne nach vorne! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Das, was sich auf dem Feld der künstlichen Intelligenz vollzieht, ist revolutionär und unaufhaltsam. Während die Industrialisierung die körperliche Arbeit revolutionierte, krempelt die Digitalisierung nun die geistige Arbeit um. Die Wissensproduktion wandelt und beschleunigt sich enorm, wodurch auch die allgemeine Gültigkeit von Wissen infrage gestellt wird. ChatGPT und andere KI-basierte Tools sind für viele längst ein Teil der Lebensrealität geworden. Sie sind eine Chance zur Verbesserung, Ergänzung und Optimierung von Lehren und Lernen in der digitalen Welt. Das alles hat natürlich Folgen für den Wissenschaftsbetrieb, für Forschung und Lehre, und berührt dabei auch ethische und rechtliche Fragestellungen. Meine Damen und Herren, vermutlich sind nicht viele von Ihnen von der Kalamität verschont geblieben, unter Zeitdruck eine Prüfungsarbeit zu erstellen. Der Abgabetermin rückt näher. Der Kopf ist leer, aber die KI ist bereit und kann mit relativ wenigen Stichworten in Minutenschnelle die Arbeit erstellen oder mindestens inspirieren. Klar, einige Korrekturen und Ergänzungen sind dann immer noch nötig. Aber es stellt sich die Frage: Wenn die KI meine Gedanken sortiert und mit Leben erfüllt, aber ich sie kontrolliere, bin ich in dem Moment noch die Autorin? Dieses kurze Beispiel veranschaulicht die Herausforderung, wie in einer Welt mit umfassenden KI-Technologien wie zum Beispiel ChatGPT anspruchsvolle Prüfungen bestanden und Leistungsnachweise gestaltet werden können und sollen. In der Wissenschaft gehören Verständnis und Erstellung von Texten bzw. Textinhalten zum grundsätzlichen Handwerkszeug. ChatGPT ist zum Beispiel in der Lage, viele Fragen aus typischen Bachelorprüfungen mindestens auf dem Leistungsstand durchschnittlicher Studierender zu beantworten. Der Einsatz von KI stellt in der wissenschaftlichen Praxis wie auch in Studium und Lehre sowohl Anreiz als auch Herausforderung dar. Denn das Ziel ist ein sinnvoller, didaktisch gerechtfertigter und rechtssicherer Umgang. Das gilt besonders im Umgang mit und bei der Erstellung von schriftlichen Haus- und Prüfungsarbeiten. Die selbstständige Leistungserbringung durch Studierende muss auch weiterhin im Fokus des Studiums stehen. Wie die Leistungsnachweise künftig aussehen sollen, wird die Lernenden zukünftig teilweise neu zu definieren sein. Sicherlich ist nicht davon auszugehen, dass KI in erster Linie als Schummelwerkzeug eingesetzt wird. Wenn das so einfach wäre, dann wäre nicht die KI das Problem, sondern die Gestaltung der Prüfung, weil sie nur reines Wissens abfragt. KI kann Informationen zusammenbringen. Aber das Denken und Durchdringen muss der Mensch leisten. Es geht dabei auch darum, mit den Studierenden über ein Werteverständnis im Zusammenhang mit der Verwendung von KI zu sprechen. Mittlerweile nutzt die Mehrheit der Studierenden KI-Tools, vor allem zur Ideenfindung und zum Brainstorming, zur Recherche und zur Informationsbeschaffung, als Formulierungs- und Strukturierungshilfe beim Schreiben, zur Unterstützung beim Lernen. Fragt man die Studierenden allerdings nach der Zulässigkeit des Prüfungseinsatzes, plädiert laut einer Bitkom-Umfrage knapp die Hälfte für ein Verbot von ChatGPT bei Haus- und Abschlussarbeiten, weil Studierende sich dadurch unzulässige Vorteile verschaffen können. Und immerhin drei Viertel der Studierenden sind sich einig, dass man an der Hochschule den richtigen Einsatz von KI lehren sollte. Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund dieses Problemaufrisses finden wir es sinnvoll, dass die Landesregierung selbstverständlich unter Wahrung der Hochschulautonomie in Zusammenarbeit mit den Hochschulen die Vereinbarung eines KI-Kodexes diskutieren soll. Studierende und Dozierende wissen nicht immer, ob es erlaubt oder sogar gewünscht ist, KI-Tools wie ChatGPT bei der Bearbeitung von Aufgaben oder bei der Erstellung von Studienleistungen einzusetzen. Unsere Hochschulen haben hier schon Initiativen ergriffen. Beispielhaft nenne ich die Hochschule.digital und das didaktische Interface HAWKI. Hierbei soll ausdrücklich an bereits bestehende Handlungsempfehlungen unserer niedersächsischen Hochschulen angeknüpft werden; didaktische und prüfungsrechtliche Fragen sollen aufgegriffen werden. Die zunehmende Nutzung künstlicher Intelligenz durch Studierende stellt die Hochschulen vor die Herausforderung, angemessene Rahmenbedingungen und Lernangebote zu schaffen. Dabei gilt es, sowohl die Chancen der Technologie zu nutzen als auch ethische und datenschutzrechtliche Aspekte zu berücksichtigen, in der Forschung und in der Lehre gleichermaßen. Wir dürfen dabei nicht vergessen, dass der gezielte Einsatz von KI auch ungeahnte positive Folgen für den Wissenschaftsbetrieb haben kann. Von der Medizin bis zu den Geisteswissenschaften wie der Sprachwissenschaft gibt es konkrete Anwendungsgebiete, in denen künstliche Intelligenz die Arbeit von Forschenden spürbar erleichtert und die Gewinnung neuer Erkenntnisse fördert. Aufgabe von uns Politikerinnen und Politikern muss es sein, unsere Hochschulen und Bildungseinrichtungen, die in dieser Sache bereits heute über immenses Expertenwissen verfügen, weiter darin zu unterstützen, die durch KI entstehenden Potenziale zu nutzen, die Risiken zu minimieren und noch offene Fragen zu beantworten, die sich bei technischen Revolutionen zwangsläufig ergeben, und zwar im Geiste der humboldtschen Bildungsideale und im Sinne einer freien Wissenschaft. Dieser Antrag soll einen Beitrag dazu leisten, KI-Kompetenzen gezielt zu fördern, das didaktische Potenzial von KI auszuschöpfen, dabei fachspezifische Unterschiede zu berücksichtigen und die Nutzung von KI in Prüfungen klar zu regeln. Gleichzeitig sollen Chancengleichheit und Lernerfolg sichergestellt werden. Die Hochschulen sollten daher ermöglichen, dass alle Studierenden grundlegende KI-Kompetenzen erwerben. Dazu gehört auch ein chancengerechter Zugang zu KI-Tools, beispielsweise durch Hochschullizenzen für kostenpflichtige Tools. Wir begrüßen die vielfältige Initiativen, die unsere Hochschulen und die Landeshochschulkonferenz auf diesem hochdynamischen Feld bereits in die Wege geleitet haben - und selbstverständlich auch das MWK unter Minister Mohrs. Mit diesem Antrag wollen wir eine breitere Öffentlichkeit stärker für die hochwichtigen Aspekte interessieren. Wir halten eine Diskussion auch im Parlament über dieses hochaktuelle, mit weitreichenden Wirkungen behaftete Thema für wichtig. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen.

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