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Dr. med. vet. Ingo Kerzel

AfD 09.10.2025 3:46 min Tagungsabschnitte 19/28

Rückbau stillgelegter Windkraftanlagen samt Fundamenten in Niedersachsen

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich verlese die Dringliche Anfrage der AfD-Fraktion zum Rückbau stillgelegter Windkraftanlagen: In Thüringen müssen Betreiber von Windrädern künftig bei einem Abriss auch die Fundamente zurückbauen. Der umwelt- und energiepolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag begründet dies wie folgt: „Fundamente nur in Teilen abzubauen und dann Erde darüberzukippen, würde allenfalls das sprichwörtliche Unter-den-Teppich-Kehren sein. Der Rückbauerlass schafft nun Klarheit für alle Beteiligten. Das vollständige Fundament muss aus der Erde geholt werden." Der Rückbau von stillgelegten Windenergieanlagen sowie die vollständige Entfernung der Fundamente sind laut dem Europäischen Institut für Klima und Energie e.V. (EIKE) unerlässlich, um die Natur und landwirtschaftliche Flächen zu schützen, doch ist dieser Rückbau auch mit hohem Aufwand verbunden: „Man muss das Fundament freilegen, den äußeren Stahlkäfig aufschweißen und dann den inneren Beton brechen und heben". Die oftmals bestehende Praxis, nur die oberirdischen Anlagenteile zurückzubauen, während tonnenweise Betonfundamente im Erdreich verbleiben, ist laut Stellungnahme von EIKE nicht länger hinnehmbar. Derartige Altlasten stünden im klaren Gegensatz zum selbsternannten Ziel einer nachhaltigen Energieversorgung und stellten eine erhebliche Hypothek für künftige Generationen dar. Durch konsequente Nachsorge und klare rechtliche Vorgaben für Windkraftbetreiber kann Beobachtern zufolge sicherstellt werden, dass keine dauerhaften Umweltschäden und Belastungen für Landwirte, Anwohner und nachfolgende Generationen entstehen. Die Landesregierung wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wie viele Windkraftanlagen sind nach Kenntnis der Landesregierung in Niedersachsen seit dem Jahr 2010 stillgelegt oder außer Betrieb genommen worden, und an wie vielen Standorten wurde bislang ein vollständiger Rückbau einschließlich der kompletten Fundamententfernung vollzogen (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen)? 2. Wie bewertet die Landesregierung die Praxis, dass an etlichen Standorten die Betonfundamente der Windkraftanlagen weitgehend im Erdreich belassen werden, und wie verträgt sich dies mit den Zielen des Boden- und Landschaftsschutzes in Niedersachsen? 3. Welche aktuellen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen bestehen in Niedersachsen zur Verpflichtung der Betreiber hinsichtlich des vollständigen Rückbaus von Windkraftanlagen samt Fundamenten und der Renaturierung der Flächen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Herzlichen Dank, Herr Dr. Kerzel. - Herr Minister Meyer möchte antworten.

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