Gerald Heere
NIA verfassungswidrig? Hält die Landesregierung an ihrem "Versuch der Umgehung der Schuldenbremse" fest?
Artikels 71 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung zuzurechnen? Minister Heere wird antworten. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Lilienthal, nein. Der GBD macht in seiner Stellungnahme deutlich, dass es sich auch hier um eine Wertungsfrage handelt. Wie gesagt, er kommt zu einer anderen Einschätzung. Für die Bewertung der Landesregierung sind die mit der Anstaltsgründung verfolgten wesentlichen Zwecke zentral, insbesondere die Haushaltssteuerung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten und die Sicherung einer angemessenen Bauunterhaltung für die neuen Gebäude. Diese Aspekte sind in der Anhörung weitgehend nicht berücksichtigt worden, worauf der GBD ebenfalls hinweist. Ebenfalls ist aus unserer Sicht der Vergleich zu den haushaltsrechtlich ausdrücklich zulässigen finanziellen Transkationen zu wenig berücksichtigt. So muss das Land eigene Kredite, die es als Eigenkapital oder Darlehen weitergibt, grundsätzlich nicht auf die Schuldenbremse anrechnen, wenn werthaltiges Beteiligungsvermögen oder werthaltige Rückgewähransprüche gegenüberstehen. Wenn es aber zulässig sein könnte, dass das Land Kredite aufnimmt und das Geld an die NIA weiterreicht, erscheint es nicht plausibel, dass die NIA dieses Geld nicht selbst aufnehmen darf. Das bringt mich aktuell insgesamt zu einer anderen Gesamtbewertung hinsichtlich der Zurechnungsfrage. Am Rande weise ich darauf hin, dass eine Zurechnung naheliegender Weise bedeuten würde, dass auch die zukünftige Kredittilgung durch die NIA dem Land zuzurechnen wäre und dann die Kreditspielräume künftig gegebenenfalls sogar wieder erweitern könnte. Ich frage mich also, was man mit dieser Fragestellung zu gewinnen glaubt. Trotz allem bleibt erst einmal der Hinweis wichtig: Als das Gutachten von Prof. Dr. Thiele angestellt wurde, gab es keinerlei Kreditaufnahmespielräume außerhalb der Konjunkturkomponente die gab es natürlich, aber außerhalb der Konjunkturkomponente nicht. Die Lage hat sich durch die strukturellen Kreditfinanzierungsspielräume, die wir durch die Grundgesetzänderung bekommen haben, natürlich geändert. Insofern ist für uns der Mehrwert der NIA im Gesetzentwurf aus sich heraus so groß, dass wir sagen: Das wollen wir umsetzen. Ob es dann in Zukunft sicher nicht in naher Zukunft, aber in fernerer Zukunft zu einer Kreditaufnahme innerhalb oder außerhalb des Kreditfinanzierungsspielraums kommt, ist eine Frage, die wir nicht im Jahr 2025 oder 2026 beantworten werden, sondern die der Zukunft offensteht. Aber die Vorteile gerade im Hinblick auf die Steuerungswirkung, die ich ausgeführt habe, sind so groß, dass wir diese Maßnahme umsetzen und damit jetzt wichtige Baumaßnahmen wie die JVA Hannover unbedingt angehen wollen. Herzlichen Dank. Die erste Zusatzfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: die Kollegin Schneider.
