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Daniela Behrens

SPD 09.10.2025 6:40 min Tagungsabschnitte 19/28

Der Fall Friedland mahnt: Rückführungen beschleunigen, Verfahren klar strukturieren - rot-grüne Zerstrittenheit beenden

Sie müssen hier also noch einmal anstellig werden. Bitteschön, Frau Behrens! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ausländische Staatsangehörige, denen nach den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes kein Aufenthaltsrecht gewährt werden kann, sind verpflichtet, Deutschland zu verlassen. Dies betrifft unter anderem Asylsuchende, deren Asylantrag vom BAMF abgelehnt worden ist, und auch Asylsuchende, die auf der Grundlage der Dublin-III-Verordnung in den EU-Staat überstellt werden, der für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Dublin-Rückführungen sind in rechtlicher Art und in der Durchführung äußerst komplex. Der Fall Friedland ist ein solcher Dublin-Fall. Wir haben in der Plenarsitzung im September ausführlich darüber diskutiert, und ich habe für die Landesregierung Stellung bezogen. Selbstverständlich bewegt uns dieser Fall. Selbstverständlich haben wir uns den Fall aus allen Perspektiven angeschaut. Die Fachleute aus den Ministerien haben dazu auch im Fachausschuss umfangreich vorgetragen. Mit der Beantwortung der Fragen der CDU-Fraktion haben wir erneut die Möglichkeit, die Komplexität und das Handeln der Behörden darzustellen. Auch beim Aktenvorlagebegehren sichere ich für die Landesregierung Transparenz und Sorgfalt zu. Unser Anspruch ist und bleibt eine faktenbasierte und sachliche Aufarbeitung des Falles Friedland. Denn Vertrauen in den Rechtsstaat entsteht durch Sorgfalt, nicht durch Lautstärke. Zur Aufarbeitung gehört, dass wir genau hinschauen, Abläufe und Zuständigkeiten überprüfen und, wo notwendig, Verbesserungen herbeiführen. Es war und ist mir wichtig, dass wir in dieser Debatte nicht pauschal über Verwaltung und ihre Mitarbeitenden urteilen, sondern die Komplexität dieser Verfahren anerkennen und uns faktenorientiert den Herausforderungen im Zusammenspiel mit den verschiedenen Akteuren widmen. Denn wer die Rückführung entscheidend verbessern will, muss wissen, wie vielschichtig sie ist - von Identitätsklärung über Rechtsschutzverfahren bis hin zu internationalen Verpflichtungen. Meine Damen und Herren, ich glaube, wir alle sind uns darüber einig: Dublin funktioniert so nicht. Daher wird das jetzige System durch GEAS abgelöst. Wir bewegen uns derzeit in einem europäischen Reformprozess. Mit der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems kurz: GEAS soll künftig klarer geregelt werden, welcher Mitgliedstaat für welche Verfahren zuständig ist, wie Registrierungen erfolgen und wie Rückführungen innerhalb Europas besser koordiniert werden können. Ziel dieser Reform ist es, Verfahren zu beschleunigen, Doppelzuständigkeiten zu vermeiden, Schnittstellen zu reduzieren und den Informationsfluss zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern. Ich erhoffe mir dadurch auch für Niedersachsen schnellere Entscheidungen, weniger Reibungsverluste und mehr Klarheit in den Abläufen - auch für die Betroffenen. Heute ist im Bundestag die erste Lesung zum nationalen GEAS-Umsetzungsgesetz vorgesehen. Es ist, glaube ich, wichtig, dass die Gesetzesberatung zügig abgeschlossen wird und wir mit dem Bund zu einer schnellen Umsetzung kommen. Dass wir in Niedersachsen die GEAS-Reform umsetzen, ist klar. Wir haben dem Bund schon früh die grundsätzliche Bereitschaft mitgeteilt, eines oder auch mehrere Dublin-Zentren in Niedersachsen einzurichten, und haben das dem zuständigen Bundesinnenministerium im Rahmen einer Abfrage zu Beginn dieses Jahres auch mitgeteilt. Diese Zentren könnten nach unserer Einschätzung für beschleunigte Überstellungen in andere EU-Staaten sorgen, insbesondere wenn dort bereits eine hohe Rücknahmebereitschaft besteht. Dies gilt beispielsweise für Fälle aus den Benelux-Staaten, aus Spanien oder aus Frankreich. Die Innenministerien aller Länder stehen zu diesem Thema in einem engen Austausch untereinander. Fakt ist: Insbesondere aus Brandenburg und Hamburg, wo der Bund erste Pilotprojekte durchführt, werden die Erfahrungen natürlich einbezogen. Fakt ist allerdings auch, dass keine weiteren Dublin-Zentren eingerichtet worden sind in keinem anderen Bundesland. Das hat sicherlich mit dem GEAS-Reformprozess zu tun. Denn inzwischen hat der Bund die Idee der Dublin-Zentren zu sogenannten Sekundärmigrationseinrichtungen weiterentwickelt. Sie sind auch schon im erwähnten GEAS-Gesetzentwurf enthalten. Die Landesregierung hält an ihrer grundsätzlichen Bereitschaft zur Einrichtung eines solchen Zentrums fest und hält auch weiterhin eine abgestimmte Vorgehensweise mit den anderen Bundesländern für sinnvoll. Deshalb sollten zunächst die Beratungen mit dem Bund und im Bundesrat zu den Sekundärmigrationseinrichtungen abgewartet werden. Meine Damen und Herren, wir warten allerdings in Niedersachsen nicht allein auf den GEAS-Reformprozess. Parallel dazu haben wir unsere eigenen Strukturen in Niedersachsen verbessert. Schon jetzt verteilen wir Dublin-Fälle nicht mehr auf die Kommunen, sondern behalten sie grundsätzlich in den Standorten der Landesaufnahmebehörde. Denn es gibt bei Dublin-Asylsuchenden keine Perspektive in Niedersachsen. Sie müssen in den EU-Staat, der das Verfahren führt. Die Bündelung in der LAB NI erleichtert den Rückführungsprozess. Des Weiteren ist mein Haus gemeinsam mit der LAB NI intensiv damit beschäftigt, den Rückführungsvollzug weiter zu optimieren. Bereits im vergangenen Jahr haben wir im Rahmen einer Projektstruktur den Rückführungsvollzug intensiv auf Optimierungspotenziale hin durchleuchtet. Ziel ist es, den Rückführungsprozess klarer zu strukturieren und Parallelbefassungen zu vermeiden. In diesem Zusammenhang haben wir aktuell auch die Ausstattung und Fortbildungsangebote für unsere Verwaltungsvollzugsbeamtinnen und ‑beamte verbessert. Wir haben die Verzahnung der Landesaufnahmebehörde mit der Polizei verbessert. Wir haben die Koordination zwischen allen beteiligten Stellen intensiv in den Blick genommen und verbessert. Es geht dabei um Bürokratieabbau zur Steigerung von Effizienz und Sicherheit im Vollzug. Wir bereiten derzeit auch die Bundesratsinitiative zur Änderung bei der Beantragung von Abschiebehaft vor. Meine Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich zum Schluss festhalten: Erstens: Der Fall Friedland wird aufgearbeitet. Zweitens: Der GEAS-Reformprozess wird unterstützt. Sollte dazu ein Sekundärmigrationszentrum notwendig sein, richten wir es im Rahmen der Gesetzgebung natürlich auch in Niedersachsen ein. Drittens: Der Rückführungsprozess ausreisepflichtiger Ausländer wird kontinuierlich verbessert, auch parallel zu GEAS. Und viertens ‑ last, but not least: Rechtsstaatlichkeit und Humanität sind und bleiben in Niedersachsen oberstes Gebot beim Umgang mit Asylsuchenden. Ich würde mich sehr freuen, wenn der Landtag die Landesregierung auf diesem Weg unterstützt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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