Christian Meyer
Rückbau stillgelegter Windkraftanlagen samt Fundamenten in Niedersachsen
Herr Minister Meyer möchte antworten. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausbau der Windkraft ist für die demokratischen Parteien entscheidend, um unsere Klimaziele zu erreichen. Nur mit einer Energiewende wird es gelingen, den menschengemachten Temperaturanstieg zu dämpfen. Wir haben nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes einer Bundesbehörde bereits einen Temperaturanstieg in Höhe von 2,4°C seit der frühindustriellen Zeit in Deutschland. Wir erleben die Folgen des Klimawandels, wie Dürre und Extremwetter, mit ihren Konsequenzen für Mensch, Natur und Landschaft. Wir haben gleich einen TOP zu Hochwasserkatstrophen. Deshalb ist der menschengemachte Klimawandel ein Grund, warum wir die erneuerbaren Energien massiv ausbauen wollen. Die Fragesteller von der AfD zitieren EIKE. Das ist keine wissenschaftliche Institution, sondern ein eingetragener Verein von Klimawandelleugnern. Deshalb ist das auch nicht ernst zu nehmen. Denn die Wissenschaft ist sich einig das ist Konsens: Wir werden mehr Strom aus erneuerbaren Energien benötigen: für das Heizen, für die Elektromobilität über die wir gestern parteiübergreifend diskutiert haben, für Großrechner, sprich: für die Nutzung von KI und auch für das Internet selbst wenn die AfD dort immer wieder Falschinformationen verbreitet. Auch dafür nutzen sie erneuerbaren Strom aus Niedersachsen, der 102 % des Bedarfs abdeckt. Für eine sichere, zuverlässige und preisgünstige Stromversorgung können und wollen wir nicht auf die kostengünstige heimische Windenergie verzichten. Sie steht an vielen Tagen im Jahr zur Verfügung und liefert einen großen Teil ihrer Nennleistung. Sie trägt mehr zu den rechnerischen Volllaststunden bei als die teils kostengünstigere Photovoltaik. Windkraft ist heimische, günstige und nachhaltige Energie. Wir brauchen sie nicht zu importieren. Wir sind nicht abhängig von Putin-Gas. Wir brauchen auch kein amerikanisches Gas von Herrn Trump und Ihren Freunden. Einen kleinen Moment, Herr Meyer! - Hat die AfD Interesse an der Antwort des Ministers? Dann würde ich um Ruhe bitten. - Wie der Minister antwortet, ist ihm überlassen. Ich bitte jetzt um Ruhe. Deshalb ist die Windenergie die Freiheitsenergie, die für Demokratie und heimische Energien steht und sehr kostengünstig ist. Sie hat und damit komme ich auf die Flächen zu sprechen einen sehr hohen Energieertrag pro Fläche. Das Fundament sind nur wenige Quadratmeter unter den Masten, gegenüber dem halben Hektar, den eine Anlage durchschnittlich für Wege, Kranstellflächen und Fundament benötigt. Unter den erneuerbaren Energien ist die Windenergie die flächensparsamste Form der Erzeugung von Strom. Das Niedersächsische Klimagesetz, sprich: dieser Landtag, hat das Ziel mit 30 GW vorgegeben - parteiübergreifend übrigens; das war ja schon im Vorgänger-Klimagesetz drin. Ende 2024 waren wir bei 12,9 GW. Dem sind wir verpflichtet. Also, wir haben noch einen großen Teil des Wegs zu gehen, um fossile Energien durch erneuerbare Energien zu ersetzen. Um den Ausbau zu beschleunigen das hat auch etwas mit den Genehmigungen zu tun, hatten wir erfolgreich die Task-Force eingesetzt und die Genehmigungsdauer bei Windrädern, bei vollständigen Unterlagen, auf im Schnitt 3,5 Monate reduziert. Das ist ein bundesweiter Rekord; bundesweit sind es 9 Monate. Eine großartige Leistung unserer Genehmigungsbehörden, deren Treffen auf Arbeitsebene auch mit den in der Task-Force Energiewende beteiligten Verbänden und Energieunternehmen sowie mit den Kommunen natürlich fortgeführt werden. Das ist eine große Leistung. In jeder dieser Genehmigungen wird geklärt, dass auch der Rückbau dieser Anlagen sachgerecht erfolgt. Schon mein Vorgänger Olaf Lies hatte im Windenergieerlass klargestellt, dass bei zurückzubauenden Windenergieanlagen grundsätzlich alle ober- und unterirdischen Anlagen und Anlagenteile sowie die zugehörigen Nebenanlagen wie Leitungen, Wege und Plätze und sonstige versiegelte Flächen zurückzubauen sind. Schon interessant, dass Sie immer nur fragen, was mit dem Rückbau von Windkraftanlagen ist, aber dasselbe nicht bei irgendwelchen anderen ungenutzten Gebäuden fragen! Wir stellen uns nicht nur bei Windenergieanlagen die übrigens größtenteils recycelt werden, denn Stahl kann man wiederverwenden, sondern grundsätzlich bei allen Anlagen den Aufgaben der Nachhaltigkeit. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt: Zu Frage 1: Eine Abfrage der unteren Baubehörden hätte in Anbetracht der extremen Kurzfristigkeit und des Detailgrades der Anfrage der AfD keine Aussicht auf vollständige und belastbare Beantwortung gehabt. Um Ihr Informationsbegehren dennoch bestmöglich erfüllen zu können, stütze ich meine Antwort daher primär auf das bei der Bundesnetzagentur geführte Marktstammdatenregister und Auswertungen der Fachagentur Wind und Solar. Die Registrierung und Aktualisierung der Daten im behördlichen Marktstammdatenregister sind verpflichtend. Es bietet den besten öffentlich verfügbaren und aktuellen Datensatz über Windenergieanlagen in Deutschland. Meldepflichtig an das Register ist auch die Stilllegung von Windenergieanlagen, nach der Sie ja fragen, allerdings erst ab Errichtung des Registers Anfang 2019. Die Fachagentur Windenergie an Land und Solar, in der Niedersachsen Mitglied ist, hat mittels Auswertung weiterer Datenquellen einen weiter reichenden Überblick der Anlagenstilllegungen erarbeitet. Dafür wertet sie weitere Datenquellen aus. Dadurch werden zusätzlich vor allem Stilllegungen für den Zeitraum 2013 bis 2018 erfasst. Gemäß den Auswertungen der Fachagentur wurden im Zeitraum 1. Januar 2013 bis zum 5. Oktober 2025 also in den letzten zwölf Jahren in Niedersachsen insgesamt 1 039 Windenergieanlagen stillgelegt. Die Stilllegung von Altanlagen bedeutet allerdings nicht, dass die installierte Windenergieleistung ersatzlos wegfällt, sondern die Stilllegung geht oft mit dem sogenannten Repowering einher, indem man neue, moderne, effizientere und flächensparende, lärmvermeidende, umweltschonende und effiziente Anlagen errichtet, die auch deutlich kostengünstiger sind. Das macht man meistens an dem Standort der Altanlagen. Ich könnte Ihnen jetzt noch eine Statistik zur Anzahl der in den Landkreisen stellgelegten Anlagen vortragen. Ich bitte das nachliefern zu dürfen, um Ihnen das Vorlesen einer Tabelle zu ersparen. Oder Sie fordern das an - dann kann ich Ihnen genau sagen, wie viel es in welchem Landkreis sind. Zum zweiten Teil Ihrer Fragestellung an wie vielen Standorten bislang ein vollständiger Rückbau einschließlich der kompletten Fundamententfernung vollzogen wurde, liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Dies wird von der Landesregierung nicht erfasst das ist kommunal organisiert und konnte daher in der Kürze der Zeit nicht ermittelt werden. Zu Frage 2: Ein generelles Belassen der Betonfundamente von Windenergieanlagen im Erdreich wäre weder mit den Zielen des Bodenschutzes noch mit geltendem Recht vereinbar. - Die AfD suggeriert ja in ihrer Frage, dass etliche Anlagen stehen. Sie hat keine Zahlen, aber behauptet das erst einmal; das ist ja immer der Weg! - Baurechtlich das gilt für alles ist ein Vorhaben nach dauerhafter Aufgabe der Nutzung zurückzubauen; Bodenversiegelungen sind zu beseitigen. Das finden Sie auch auf unserer Homepage. Die Servicestelle Erneuerbare Energien hat dort „Hinweise für die Genehmigung von Windenergieanlagen an Land in Niedersachsen" bereitgestellt. Diese sind eine Leitlinie für kommunale Genehmigungsbehörden. Ich zitiere daraus: „Rückbau ist die Beseitigung der Anlage, welche der bisherigen Nutzung diente und insoweit die Herstellung des davor bestehenden Zustandes. Zurückzubauen sind grundsätzlich alle ober- und unterirdischen Anlagen und Anlagenteile sowie die zugehörigen Nebenanlagen wie Leitungen, Wege und Plätze und sonstige versiegelte Flächen. In Ausnahmefällen kann aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls" ‑ nämlich des Bodenschutzes „die Anordnung eines vollständigen Rückbaus unverhältnismäßig sein oder gewichtige öffentliche Belange beeinträchtigen. Im letzteren Fall ist im Rahmen einer Ermessensausübung gemäß § 79 NBauO abzuwägen, inwieweit diesen öffentlichen Belangen Rechnung getragen werden soll. Im Einzelfall können insbesondere Bodenschutzaspekte dafür sprechen, dass Pfahlgründungen beim Rückbau im Boden verbleiben können. Darüber hinaus sind die bodenschutzrechtlichen Anforderungen an den Rückbau zu beachten. Die durch die Anlage bedingte Bodenversiegelung ist so zu beseitigen, dass der Versiegelungseffekt, der zum Beispiel das Versickern von Niederschlagswasser beeinträchtigt oder behindert, nicht mehr besteht." Auch der Wasserhaushalt muss also geschont werden. Um es einmal zusammenzufassen: Wenn der Rückbau einer Anlage ansteht, ist das Entfernen der oberirdischen bzw. oberflächennahen flachen Fundamentkörper der gebotene Standard. Sofern zusätzlich Pfahlgründungen zum Einsatz kamen, ist im Einzelfall abzuwägen, ob das Entfernen der Pfahlgründungen sinnvoll ist oder letztlich mehr Schaden als Nutzen für das Schutzgut Boden bedeuten würde. - Ein ganz normales Verfahren. Zu Frage 3: Die zentralen Rechtsnormen bezüglich der Rückbauverpflichtung sind im Baurecht verortet und greifen zum Teil bereits im Genehmigungsverfahren und zum Teil nach der Beendigung des Betriebs der Anlage. Im Genehmigungsverfahren greift das Bauplanungsrecht des Baugesetzbuchs, also Bundesrecht. So sieht § 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB als Zulässigkeitsvoraussetzung vor, dass Vorhabenträger eine Verpflichtungserklärung abgeben, das Vorhaben nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzubauen und Bodenversiegelungen zu beseitigen. Im Rahmen der Genehmigung müssen sie also gewährleisten, dass sie imstande sind, die Anlage, wenn sie nicht mehr genutzt wird, zurückzubauen. Überdies soll die Baugenehmigungsbehörde nach § 35 Abs. 5 Satz 3 BauGB durch nach Landesrecht vorgesehene Baulast oder in anderer Weise die Einhaltung der Verpflichtung nach Satz 2 sicherstellen. Dies erfolgt in Niedersachsen in der Gestalt, dass die örtlichen Genehmigungsbehörden das Recht zur Errichtung der jeweiligen Windenergieanlage von der Abgabe einer Sicherheitsleistung in Form einer Bürgschaft abhängig machen, die insbesondere den Fall einer Zahlungsunfähigkeit des Vorhabenträgers finanziell absichert, sodass die Kosten einer etwaigen behördlichen Ersatzvornahme nämlich die Beseitigung der Anlage, des Fundaments nicht der öffentlichen Hand zur Last fallen. Nach der Beendigung des Betriebs der Windenergieanlagen greift die Niedersächsische Bauordnung. Die Niedersächsische Bauordnung enthält mit dem § 79 die Rechtsnorm, mit welcher die Bauaufsichtsbehörde nach Nutzungsaufgabe anordnen kann, dass der Vorhabenträger die Windenergieanlage beseitigen muss. Auch der Windenergieerlass vom 20. Juli 2021 also von der Vorgängerregierung enthält detaillierte Ausführungen zur Rückbauverpflichtung: Danach sind grundsätzlich alle ober- und unterirdischen Anlagen und Anlagenteile sowie die zugehörigen Nebenanlagen wie Leitungen, Wege und Plätze und sonstige versiegelte Flächen zurückzubauen. Im Windenergieerlass findet sich zudem der Hinweis, dass aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls die Anordnung eines vollständigen Rückbaus unverhältnismäßig sein oder gewichtige öffentliche Belange beeinträchtigen kann. So können im Einzelfall, wie angesprochen, insbesondere Bodenschutzaspekte dafür sprechen, dass Pfahlgründungen beim Rückbau im Boden verbleiben können. Die durch die Anlage bedingte Bodenversiegelung ist so zu beseitigen, dass der Versiegelungseffekt, der zum Beispiel das Versickern von Niederschlagswasser beeinträchtigt oder behindert, nicht mehr besteht. Sie sehen also: Niedersachsen setzt auf die Energiewende, sorgt mit Windrädern für günstigen, heimischen und klimaschonenden Strom mit hoher Wertschöpfung für die Menschen. Und auch der Rückbau der Anlagen, das Recycling das ist wertvoller Stahl, den wir wiederverwenden und wieder nutzen wollen, ist gewährleistet, ebenso der Bodenschutz und die Naturverträglichkeit. Windenergieanlagen sind die naturschonendste, die umweltfreundlichste, die kostengünstigste, die heimischste, die wertschöpfungssteigerndste Energieform, die wir in Niedersachsen haben. Niedersachsen ist das Windenergieland Nummer eins. Zehntausende von Arbeitsplätzen in der Windenergiebranche warten darauf. Wir haben dieses Jahr wieder Rekordzahlen beim Anschluss von neuen Anlagen. Jede dieser Anlagen trägt nicht nur dazu bei, dass die Gemeindekassen und die Wirtschaftskraft gestärkt werden, sondern sorgt auch für viele Arbeitsplätze: in der Bauwirtschaft, im Handwerk und bei großen Industrieunternehmen. Und deshalb halten wir an diesem Ausbau fest.
