Dr. Kathrin Wahlmann
Klare Kante gegen Gewalt an Frauen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Jeden Tag wird in Deutschland im Schnitt mindestens eine Frau oder ein Mädchen getötet, die meisten durch ihren Partner, ihren Ex-Partner oder einen nahen Angehörigen. 52 330 Frauen und Mädchen wurden im Jahr 2023 Opfer einer Sexualstraftat. Das sind 143 pro Tag. Auch online erfahren Frauen mehr Gewalt. Rund 62 % der Opfer digitaler Gewalt sind weiblich. Im Berichtsjahr waren 17 193 Frauen und Mädchen in Deutschland von Taten wie Cybergrooming und Cyberstalking betroffen. Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Butter zu? Nein. Dann fahren Sie fort! Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, so geht es nicht weiter. Wir haben im letzten Jahr alle miteinander unser Grundgesetz gefeiert. Wir waren alle miteinander stolz auf unsere freie, egalitäre Gesellschaft, in der alle die gleichen Rechte und die gleichen Pflichten haben und in der Männer und Frauen gleichberechtigt sind. In einer solchen Gesellschaft muss es aber auch jeder und jedem möglich sein, sich frei zu bewegen und sich insbesondere im öffentlichen Raum, aber auch in den eigenen vier Wänden und im Internet sicher zu fühlen. Wir haben darum eine ganze Reihe von Gesetzesinitiativen auf den Weg gebracht, damit bei uns alle, insbesondere auch Frauen und Mädchen die Hälfte der Gesellschaft, sicher leben können. Wenn ein Mann eine Frau als sein Eigentum betrachtet und sie tötet, weil sie sich seinem Willen widersetzt, weil sie anders leben will, weil sie sich kleiden will, wie sie will, weil sie ausgehen will, dann ist das ein Femizid und muss grundsätzlich als Mord bestraft werden. Ich freue mich daher sehr, dass ich auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister all meine Ministerkolleginnen und - kollegen davon überzeugen konnte, dass die Tötung aus geschlechtsspezifischen Gründen zukünftig als Mordmerkmal ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden soll. Auch im Koalitionsvertrag für die Große Koalition auf Bundesebene steht dieses Vorhaben. Jetzt muss der Bund schnell handeln. Wer eine Frau tötet, weil sie eine Frau ist, der gehört lebenslänglich hinter Gitter. Auch beim strafrechtlichen Schutz vor bildbasierter sexualisierter Gewalt ist die JuMiKo unserem Beschlussvorschlag gefolgt, mit dem wir weitere Strafbarkeitslücken schließen wollen. Wussten Sie, dass das reine Fotografieren einer unbekleideten Person in einer öffentlichen Umkleidekabine oder Dusche nicht strafbar ist? Das ist absolut inakzeptabel. Das Gleiche gilt für die Herstellung von Deepfakes durch KI manipulierte Bild- und Videoaufnahmen. Mittlerweile ist es ein Leichtes, eine Nachbarin oder Kollegin in einem Porno auftauchen zu lassen. Auch das ist nicht in Gänze strafbar. Wenn solche FakePornos aber viral verbreitet werden, dann kann das gravierende Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen haben und sie psychisch und auch gesellschaftlich ruinieren. Dem müssen wir entschlossen begegnen. Und auch da hatte unser Antrag an die JuMiKo Erfolg. Auch im Land selbst haben wir gehandelt. Wir haben eine zentrale Fachstelle gegen digitale Gewalt eingerichtet, die bereits eine Qualifizierungsoffensive zu bildbasierter sexualisierter Gewalt gestartet hat. Auch bei verbaler und nonverbaler sexueller Belästigung werden wir hoffentlich bald eine Änderung des Strafgesetzbuches erreichen. Keine Frau und kein Mädchen muss es sich gefallen lassen, wenn wildfremde Männer sie lautstark sexuell belästigen oder wenn mehrere Männer sie umzingeln und dabei Kopulationsbewegungen machen. Das muss strafrechtliche Konsequenzen haben, und dafür werden wir sorgen. Schließlich werde ich auf der nächsten JuMiKo im November einen Antrag einbringen, mit dem wir Vergewaltigernetzwerke austrocknen und den Besitz von Vergewaltigungsvideos unter Strafe stellen wollen. Es macht mich schier fassungslos, dass Hunderte von Männern ihre eigenen Frauen betäuben und vergewaltigen, die Vergewaltigung filmen, diese Videos dann auch noch ins Netz stellen und sich dafür feiern lassen. Und es macht mich ebenso fassungslos, dass der reine Besitz von Vergewaltigungsvideos straflos ist. Diese Videos werden doch überhaupt nur produziert, weil es einen Markt dafür gibt. Jeder Mann, der solche Videos besitzt und konsumiert, missbraucht die betroffene Frau damit moralisch zum zweiten, dritten, vierten Mal. Außerhalb des Strafrechts stärken wir die Möglichkeiten unseres Rechtsstaats, Gewalttaten zu verhindern. Ja, Frau Butter, das betrifft die elektronische Fußfessel bei Gewalttätern, die wir im NPOG verankern werden. Damit werden wir die Opfer häuslicher Gewalt zukünftig warnen können, wenn sich der Täter wieder nähert. Damit werden dann zahlreiche Wiederholungsfälle schwerwiegender häuslicher Gewalt verhindert. Die Betroffenen lassen wir nicht allein. Wir haben schon die psychosoziale Prozessbegleitung für die Opfer häuslicher Gewalt im Strafprozess, und im Rahmen eines Modellprojektes erproben wir das auch für das Gewaltschutzverfahren. Denn gerade auch da sind die Opfer auf professionelle Beratung angewiesen. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen: Diese Landesregierung zeigt klare Kante bei Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Ich kann Ihnen versprechen, dass der verbesserte Schutz von Frauen und Mädchen vor jeglicher Form von Gewalt eines unserer zentralen politischen Anliegen bleibt. Bei diesem Thema wird Niedersachsen weiter vorangehen. Vielen Dank.
