Claudia Schüßler
Krisenfest. Einsatzbereit. Zukunftssicher. - Für ein funktionsfähiges Gesundheitswesen im Ernstfall
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Intention dieses Antrags Herr Holsten, das haben Sie bei der Einbringung eben sehr nachdrücklich ausgeführt ist gut nachvollziehbar. Wir leben in einer Welt, die insgesamt veränderte Rahmenbedingungen aufweist: Es gibt Kriege, es gibt andere Konflikte, ob das jetzt Cyberangriffe sind oder die Erosion von Demokratien ist. Die politische Großwetterlage hat sich veränderte, und da ist es Aufgabe aller Verantwortlichen, die kritische Infrastruktur verlässlich zu schützen. Ich denke, da sind wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, völlig bei Ihnen, Herr Holsten. Ich will den Versuch unternehmen, diesen Antrag aus unserer Sicht einzuordnen. Ich weiß, dass es mit Zwischentönen hier manchmal schwierig ist, aber ich glaube, das Thema ist es wert, das zu versuchen. Ihre Einschätzung der Ausgangslage ist unbestritten. Natürlich haben wir die Pflichtaufgabe, im Falle einer Krise auch die Gesundheitsversorgung der Menschen sicherzustellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ich finde es gut, dass Sie das Thema so aufgemacht haben, wie Sie es aufgemacht haben. Es ist zu ernst, um es einfach so zu nutzen. Das gilt genauso für die Versorgung mit Medikamenten. Ich bin froh, wie Sie es hier präsentiert haben. Nicht richtig ist allerdings, dass wir gar keine organisatorischen Pläne, andere Strategien oder Regelungen für solche Fälle hätten. Ihr Entschließungsantrag gibt mir die Gelegenheit, einmal darzustellen, wie wir bereits aufgestellt sind. Sie fordern zum Beispiel, dass im Falle eines Ausfalls von Strom, Wasser, Kommunikations- und IT-Systemen sichergestellt werden muss, dass Gesundheitseinrichtungen für mindestens 72 Stunden autark weiterarbeiten können. Aber das ist bereits jetzt der Fall. Nach § 19 NKHG hat für jedes Krankenhaus, das an der Notfallversorgung teilnimmt das ist nicht jedes, das sind Krankenhäuser in einer bestimmten Größe, für die Bewältigung eines Notfalls einen Alarm- und Einsatzplan aufzustellen und fortzuschreiben. Außerdem muss jedes Krankenhaus einen Notfallplan für Schadensereignisse innerhalb des Krankenhauses haben. Dazu gehört zum Beispiel ein Plan für die Stromversorgung, für die Notstrom- oder Ersatzstromaggregate. Die können nach diesen Plänen jetzt schon 12,5 Tage betrieben werden. - Das zur Einordnung. Mir ist wichtig, dass es das schon gibt. Sie fordern, regelmäßige Übungen im Rahmen der Krankenhausalarm- und Einsatzplanung durchzuführen. Ich gehe davon aus, dass Sie wissen, dass diese Übungen für Krankenhausbetreiber bereits jetzt verpflichtend sind. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin froh, dass wir hier nicht bei Null beginnen. Herr Holsten, Sie haben es gesagt: Wir hatten die Corona-Krise. Diese Zeit war total belastend, und wenn wir uns das aussuchen könnten, könnte sie auch einfach weg. Aber wir haben aus ihr auch Lehren ziehen können. Die Corona-Pandemie hat den gesamten medizinischen Bereich in einen Notfallmodus versetzt. Wir haben gesehen: Die Krankenhausversorgung hat funktioniert, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist wirklich wichtig, weil wir sehen mussten, dass es in anderen Bereichen viel schwieriger war. Wichtig ist auch und im Nachhinein betrachtet, finde ich das auch noch viel spannender: Wir haben sofort einen Sonderausschuss eingesetzt, der sich mit den Folgen der Pandemie beschäftigt hat. Es sind auch einige Kolleginnen und Kollegen hier, die in diesem Ausschuss waren. Dieser Ausschuss hat in seinem Bericht festgehalten man behält das ja alles nicht, aber kann es jetzt Gott sei Dank nachlesen, dass die Krankenhäuser strukturell in der Lage waren, mit der Pandemie umzugehen. Wichtig ist allerdings eine insgesamt auskömmliche Finanzierung. Und da sind wir jetzt mit dem Krankenhauszukunftsgesetz! Wir verfügen über weitreichende Investitionsmittel, die über den Krankenhauszukunftsfonds an den Start gebracht werden. Das sind wieder so sperrige Begriffe, die sich keiner zu merken braucht. Aber: Wir reden hier über ungefähr 4 Milliarden Euro. 3 Milliarden Euro werden durch den Bund, und 1,3 Milliarden Euro werden durch die Länder oder die Krankenhausträger finanziert. Und um noch eine Forderung aus dem Entschließungsantrag ansprechen: Aus diesem Krankenhauszukunftsfonds soll unter anderem die IT-Sicherheit verbessert werden. Die sollte in jedem Fall angeschaut werden. Wir können ja an einigen wenigen Beispielen erkennen, was es bedeutet, wenn das IT-System angegriffen wird und versagt. Für die niedersächsischen Krankenhäuser gibt es ein Fördervolumen von 406 Millionen Euro. Das befindet sich in Teilen schon in der Umsetzung. Zusätzlich wurden bereits Einzelprojekte zur Umsetzung der Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes in Krankenhäusern in Wolfsburg und in Rotenburg aus dem Krankenhausstrukturfonds II mit ungefähr 3 Millionen Euro gefördert. Dann noch ganz allgemein zur IT-Sicherheit in Krankenhäusern. § 75c SGB V Gesetzliche Krankenversicherung regelt, dass ab dem 1. Januar 2022 alle Krankenhäuser verpflichtet sind, angemessene Vorkehrungen betreffend den Stand der Technik ihrer IT-Systeme treffen müssen. Ich gebe zu, das ist schwierig, und das weiß auch jeder, der sich damit beschäftigt hat. Aber es ist auch zwingend notwendig. Quintessenz, liebe Kolleginnen und Kollegen: Das Thema ist wichtig. Bund und Länder sind gefordert, bestehende Schutzmechanismen konsequent zu vertiefen, etwa bei der Cyberresilienz, der materiellen Vorsorge und der Koordination im Krisenfall. Aber und das ist eine wirklich gute Nachricht: Es wird auf allen politischen Ebenen daran gearbeitet, und das wird auch vorangetrieben. Kollegin Schüßler, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Holsten zu? Ja. Bitteschön, Herr Holsten!
