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Christian Meyer

09.10.2025 1:39 min Tagungsabschnitte 19/28

Rückbau stillgelegter Windkraftanlagen samt Fundamenten in Niedersachsen

Welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Landesregierung dabei? Herr Minister Meyer, bitte! Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank für die sachliche Nachfrage. In der Tat unterstützen das Umweltministerium und die Servicestelle die Kommunen bei der Erarbeitung der Formel zur Berechnung der Rückbaukosten. Die Formel befindet sich derzeit in der Finalisierung. Das Umweltministerium beabsichtigt, den Genehmigungsbehörden die Anwendung der Formel per Erlass verbindlich vorzuschreiben sobald sie fertiggestellt ist, um auf diese Weise eine landesweit einheitliche Verwaltungspraxis sicherzustellen. Das dient der Rechtssicherheit. Hintergrund ist, dass die Formel unter anderem die Preissteigerung berücksichtigen soll, das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht aber moniert hatte, dass die alte Formel diesem Aspekt nicht ausreichend Rechnung trägt. Aktuell fordern die Behörden die Vorhabenträger auf, die Rückbaukosten darzulegen. Wir werden das natürlich mit den Kommunen besprechen und sie unterstützen. Es geht darum, Vertrauen zu schaffen und eine einheitliche Verwaltungspraxis sicherzustellen, sprich: bei jeder Anlage die gleiche Formel anzuwenden. Die Rechtssicherheit dient beiden Seiten, den Kommunen und den Anlagenbetreibern, damit im Einzelfall keine unterschiedlichen Bewertungen hinsichtlich der tatsächlichen Rückbaukosten entstehen. Eine solche Anlage läuft im Schnitt 20 Jahre. Welche Preise sind dann einem Bauunternehmen zu zahlen, damit er das Fundament wieder entfernt? Da muss es natürlich eine einheitliche Prognose und Formel geben. Und wegen der Inflation ist da eine Neuregelung geplant. Die dritte Zusatzfrage von der AfD-Fraktion:

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