Julia Willie Hamburg
Wie ist es um die Zukunft der Tagesbildungsstätten in Niedersachsen bestellt?
Frau Hamburg! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich bei der Fraktion der CDU für diese Frage, denn in der Tat ist das ein Thema, das im Land derzeit wirklich viele Menschen beschäftigt. Lassen Sie mich als Allererstes feststellen, dass ich heute hier stehe, um einen Weg zu finden, die bestehenden Tagesbildungsstätten weiterzuentwickeln. Mein Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen, mit allen Beteiligten, dafür einen geeigneten Weg für die Zukunft zu finden. Wir sind nun dabei, für den Weiterentwicklungsprozess der Tagesbildungsstätten tragfähige Lösungen voranzubringen. Ich glaube, dass allen Beteiligten mittlerweile deutlich geworden ist, dass dieser Prozess hochkomplex ist. Er wird bereits seit Jahrzehnten erfolglos diskutiert. Aber nachdem es immer wieder Versuche gab, diesen Weg zu beschreiten, können wir jetzt feststellen, dass wir noch nie so weit und so konkret waren wie jetzt. Wir als Kultusministerium haben für die Schulträger und auch für die Träger der Tagesbildungsstätten einen Werkzeugkasten zur Verfügung gestellt, um verschiedene Wege zur Beschulung aufzuzeigen. Die zukünftige Finanzierung der Tagesbildungsstätten, die Weiterentwicklung der schulischen Bildung und die Weiterbeschäftigung und Sicherung des Bestandspersonals sowie deren Anerkennung und Wertschätzung für die zu leistende Arbeit sind hierbei von elementarer Bedeutung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Tagesbildungsstätten im Land sind keine Schulen und haben insofern eine besondere Perspektive auf ihre Einrichtung, denn sie vereinen Förderangebote und therapeutische Angebote, die an den Förderschulen geistige Entwicklung in der Form nicht vorhanden sind. Insofern muss man, um diese Angebote zusammenzudenken, einen ganzheitlichen Ansatz zur Unterstützung und Förderung in den Blick nehmen. Das bedeutet auch, dass dieser Prozess viele Akteure braucht, um erfolgreich zu sein: Das ist das Land, das sind aber auch die Schulträger, das sind die Träger der Eingliederungshilfe sowie der Jugendhilfe sowie die die Träger der Tagesbildungsstätten selbst bzw. ihre Verbände. Alle Beteiligten das heißt, die Kommunen, die Träger und das Land müssen mit ihrer jeweiligen Verantwortung und ihrer Expertise zusammenwirken. Am Ende ergibt erst das Zusammenfügen der einzelnen Puzzleteile das notwendige Gesamtbild. Was aber zweifellos festgestellt werden kann, ist, dass das Niedersächsische Kultusministerium unmittelbar nach Einbringung des gemeinsamen Entschließungsantrags der Fraktionen von SPD, Grünen und CDU die Verantwortung für seinen Teil des Prozesses übernommen und die Arbeit begonnen hat. Es wurden große Anstrengungen unternommen, um die Weiterentwicklung der Tagesbildungsstätten für alle Beteiligten und vor allem im Interesse der Kinder und Jugendlichen positiv zu gestalten, und es wurden auch schon erste Meilensteine erreicht. Auf diese möchte ich im Weiteren mit der Beantwortung Ihrer Fragen gerne eingehen. Zu Frage 1: In meinem Haus wurden 2024 erstmalig ein konkreter, mit Ressourcen hinterlegter Rahmen für eine Projektarchitektur und verschiedene mögliche Szenarien für den Prozess entwickelt. Dort, wo gewünscht, gibt es regionale Planungsgruppen unter Beteiligung der Schulträger, der Träger der Tagesbildungsstätten, der Eltern an diesen Tagesbildungsstätten ich finde es ganz wichtig, dass auch die betroffenen Eltern hierbei einbezogen sind und der Regionalen Landesämter, um den Prozess vor Ort zu planen und zu entwickeln. In einem Beirat auf Landesebene erörtern die unterschiedlichen Interessenvertretungen miteinander die Herausforderungen und begleiten das Projekt und die Fragen vor Ort beratend für das Kultusministerium. Auch hierbei ist es uns wichtig, alle Perspektiven mit einzubeziehen. Die Voraussetzungen für den Prozess sind somit 2024 geschaffen worden. Jetzt werden in den Regionen viele Gespräche geführt, um zu klären, wie wir im Hinblick auf die konkreten Fragen und Herausforderungen vor Ort weiter vorangehen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor dem Hintergrund der dargestellten besonderen Bedeutung, die Tagesbildungsstätten für viele Familien haben, muss die Entwicklung mit besonderer Sorgfalt betrieben werden. Ich glaube, da sind wir alle uns hier einig. Das Gesetzgebungsverfahren des inklusiven SGB VIII sorgt bei diesem Prozess für Zeitdruck. Die konkrete Taktung und Planung, wie dann eine Beschulung für Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Regionen umgesetzt wird, obliegt allerdings den Schulträgern und den Trägern der Einrichtungen vor Ort. Wir zwingen niemanden in eine bestimmte Richtung oder, in einer bestimmten Schrittigkeit vorzugehen. Zu Frage 2: Bis die Prozesse vor Ort abgeschlossen sind, bedarf es einer rechtssicheren Übergangslösung. Mit Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses örtliche und überörtliche Träger der Eingliederungshilfe in 2024 ist dank aller Beteiligten dafür Sorge getragen worden, dass die Träger der Tagesbildungsstätten ihre Aufwendungen für die Leistungen in Tagesbildungsstätten inklusive des schulischen Anteils mit den örtlichen Trägern der Eingliederungshilfe weiterhin abrechnen können. Diese wiederum können die dadurch entstehenden Aufwendungen vollständig, zu 100 %, gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 2 Nds. AG SGB IX/XII in die Abrechnung mit dem Land einstellen. Dies schafft einen zeitlichen Rahmen, um die weiteren Planungen vor Ort voranzutreiben und ein nachhaltiges Angebot zu gestalten. Für den schulischen Bereich leistet das Land mit der Finanzhilfe einen erheblichen Zuschuss für die Betriebskosten von freien Schulen. Die Berechnung dieser Finanzhilfe hat der Landtag, wie Sie wissen, gerade erst vor wenigen Monaten neu beschlossen. Die Träger der Tagesbildungsstätten müssen prüfen, ob diese Finanzhilfe für sie infrage kommt und sie eine freie Schule gründen möchten. Für die Schulträger haben wir verschiedene Wege im Rahmen des Schulsystems dargestellt, die unterschiedliche Finanzierungsmodalitäten mit sich bringen. Sie sind allen Beteiligten bekannt. Für die im Schulgesetz vorgesehene Übergangsphase von drei Jahren haben wir Szenarien aufgezeigt, um die Tagesbildungsstätten in ihren konzeptionellen Überlegungen auf der Grundlage der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zu schaffen. So kann die Umwandlung aufwachsend erfolgen. Die Landesregierung hat zudem dafür Sorge getragen, dass zur Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft während der dreijährigen Wartefrist kommunale Zuschüsse in Höhe von bis zu 20 % möglich sind. Das war vorher nicht der Fall. Insofern haben wir hier auf die Hinweise vor Ort auch deutlich reagiert. Auch Leistungen der Eingliederungshilfe in der sachlichen Verantwortung der örtlichen Träger der Eingliederungshilfe können und müssen im Sinne der Kinder und Jugendlichen auch an neu zu gründenden Schulen zur Gewährleistung der Teilhabe nutzbar gemacht werden. Natürlich hören wir aus dem Prozess immer noch, dass es Unsicherheiten gibt oder vor Ort Lösungsmöglichkeiten noch nicht rund erscheinen. Das Kultusministerium beabsichtigt deshalb, sich auch mit dem Sozialministerium und den kommunalen Spitzenverbänden über die zukünftige Ausgestaltung und Finanzierung der Angebote der Tagesbildungsstätten weiter zu beraten. Hier werden wir prüfen, welche weiteren Wege beschritten werden können. Zu Frage 3: Die multiprofessionellen Teams in den Tagesbildungsstätten, bestehend aus Erzieherinnen und Erziehern, Therapeutinnen und Therapeuten sowie Pflegepersonal und weiterem Unterstützungspersonal, leisten seit Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag und eine großartige Arbeit zur Teilhabe der dort betreuten Kinder und Jugendlichen im Bildungssystem. Für die Weiterbeschäftigung des Personals hat das Kultusministerium praxistaugliche und vor dem Hintergrund der langjährigen Berufserfahrung sehr weit geöffnete Vorgaben für Gleichwertigkeitsprüfungen nach § 144 Abs. 4 NSchG geschaffen, um möglichst viele Mitarbeitende als Lehrkräfte für den schulischen Bereich halten zu können. Kann eine Gleichwertigkeit, etwa aufgrund eines fehlenden akademischen Abschlusses, nicht festgestellt werden, besteht für den Einsatz der Fachkräfte dennoch das ist mir wichtig zu betonen, weil das vor Ort zum Teil noch nicht angekommen ist ein großer Bedarf. Unser gemeinsames Ziel der Träger, Kommunen und uns ist es, das Personal mit seinem Einsatz und seinen Erfahrungen zu halten. Hierfür gibt es je nach Modell unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten: etwa als pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unterrichtsbegleitender und therapeutischer Funktion, Schulbegleitungen, gegebenenfalls auch im Rahmen des Poolings, Angebote im Rahmen der darüber hinausgehenden Betreuung, Therapie und Förderung. Insofern kommt den unterschiedlichen Akteuren, von denen ich vorhin bereits gesprochen habe, und damit den regionalen Planungsgruppen hier eine besondere Bedeutung zu. Ich bin mir bewusst, dass die Personalfrage für die Schülerinnen und Schüler, Eltern, Mitarbeitenden sowie die Träger selbst von entscheidender Bedeutung ist. Wir loten deshalb anhand der Gegebenheiten und Fragen, die vor Ort gerade entstehen, noch weitere Möglichkeiten aus. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Für die erste Zusatzfrage
