Christian Fühner
Wie ist es um die Zukunft der Tagesbildungsstätten in Niedersachsen bestellt?
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! „Wie ist es um die Zukunft der Tagesbildungsstätten in Niedersachsen bestellt?" Tagesbildungsstätten sind fester Bestandteil der niedersächsischen Bildungslandschaft: Als Einrichtungen der Eingliederungshilfe erfüllen die Tagesbildungsstätten derzeit für rund 3 000 Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung die Schulpflicht. Sie bieten lebenspraktische Bildung, pflegerische Betreuung und verlässliche Tagesstruktur - jedoch ohne den rechtlichen Status einer Schule. Mehrere Gerichtsurteile unter anderem: Bundessozialgericht 2017, Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen 2021 haben klargestellt, dass Bildungsleistungen nicht aus Mitteln der Eingliederungshilfe finanziert werden dürfen. Dies stellt die Kommunen, die bislang die Tagesbildungsstätten vollständig finanzieren, nach eigener Aussage vor erhebliche rechtliche und finanzielle Herausforderungen. Gleichzeitig verpflichtet die UN-Behindertenrechtskonvention zu einem inklusiven Bildungssystem, das allen Kindern diskriminierungsfreien Zugang zu hochwertiger Bildung ermöglicht. Mit dem fraktionsübergreifenden Antrag „Stärkung der Inklusion - Entwicklung der Tagesbildungsstätten unterstützen" hat der Landtag bereits Schritte zur Weiterentwicklung der Tagesbildungsstätten angestoßen. Es bedarf nun nach Einschätzung von Experten einer strukturierten, verlässlichen und gerechten Umwandlung der Tagesbildungsstätten in Förderschulen. Dieser Transformationsprozess betrifft die Lebensrealität von über 3 000 Kindern und Jugendlichen in Niedersachsen, ihre Familien, die Fachkräfte in den Einrichtungen und die kommunalen Träger. Deshalb empfehlen Experten, die Kommunen und Landkreise in diesen Prozess eng einzubinden, klare Zuständigkeiten zu schaffen, verbindliche Zeitpläne aufzustellen und eine faire Finanzierung durch das Land zu gewährleisten. 1. Wie stellt sich der aktuelle Zeitplan des Entwicklungsprozesses zur Zukunft der Tagesbildungsstätten konkret dar? 2. Wie soll die grundsätzliche Finanzierung der freien Träger im Rahmen des Entwicklungsprozesses der Tagesbildungsstätten erfolgen? 3. Wie will die Landesregierung die Bestandssicherung für das vorhandene pädagogische Personal mit seinen multiprofessionellen Kompetenzen und Erfahrungen gegebenenfalls gewährleisten? Danke, Herr Fühner. - Die Kultusministerin,
