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Gerald Heere

09.10.2025 1:45 min Tagungsabschnitte 19/28

NIA verfassungswidrig? Hält die Landesregierung an ihrem "Versuch der Umgehung der Schuldenbremse" fest?

Herr Minister Heere! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kopka, aus meiner Sicht sind sie sehr gut vereinbar. Denn der Grundgedanke und das politische Ziel hinter der Schuldenbremse sind ja die Begrenzung und der langfristige Abbau struktureller öffentlicher Verschuldung. Hier ist zunächst zu betonen, dass die Kredite, die die NIA aufnimmt, gemäß ihrer Konzeption zwingend zurückzuzahlen sind - ganz im Gegensatz zu der strukturellen Kreditaufnahme im Kernhaushalt. Ferner ist durch die Konzeption der NIA sichergestellt, dass der Wert des Vermögens innerhalb der Anstalt stets die Höhe der aufgenommenen Kredite übersteigt. Zugleich wird der gute Erhaltungszustand der Gebäude gewährleistet. Dass dies ein zentraler Vorteil gegenüber dem aktuellen Zustand ist, kann jeder beurteilen, der in die problematischen und maroden Gebäude hineingeht, die Sie auch aus Ihren Wahlkreisen kennen. Zudem haben wir theoretisch auch die Möglichkeit, die Baufinanzierung über die NIA auf dem Weg der finanziellen Transaktionen außerhalb der Schuldenbremse zu realisieren. Dieses Instrument zur Kreditaufnahme außerhalb der Schuldenbremse wird meines Wissens zum Beispiel gern vom Bund genutzt. Hierauf wird von uns gegenwärtig zugunsten höherer Transparenz und größtmöglicher Parallelität zum privat finanzierten Mietbestellbau bewusst verzichtet. Insofern ist es aber meines Erachtens insgesamt naheliegend, dass die NIA langfristig eben nicht zum Aufbau struktureller Verschuldung führt, sondern einen Beitrag zu deren Abbau leistet und damit voll und ganz dem Kernanliegen der Schuldenbremse entspricht. Vielen Dank. Die nächste Zusatzfrage kommt von der CDU-Fraktion:

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