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Christian Frölich

CDU 08.10.2025 7:28 min Tagungsabschnitte 19/28

Bürokratieabbau für Niedersachsen - Effizienz fördern, Handwerk stärken

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Henning, das war jetzt aber doch ein Koreferat zur NBauO! Aber am Ende haben Sie dann ja doch noch die Kurve gekriegt. Meine Damen und Herren, nur noch 20 % der Meisterkursabsolventen, wollen sich selbstständig machen. Auf die Frage, was der größte Hinderungsgrund für eine Selbstständigkeit ist, führte die Mehrheit der Befragten die überbordende Bürokratie an. Der Antragstitel der regierungstragenden Fraktionen „Bürokratieabbau für Niedersachsen - Effizienz fördern, Handwerk stärken" ist vom Titel her soweit gut, auf jeden Fall zu unterstützen und scheinbar auch ein Lichtblick für die Meisterkursabsolventen. Doch in der Beratung im Ausschuss gerade während der Unterrichtung von Frau Albowitz stellte sich heraus: Das ist gar kein Antrag, sondern es ist eine Bitte um Unterrichtung durch die Landesregierung zum Thema Bürokratieabbau. Es sollte einfach mal aufgezeigt werden, welche Aktivitäten die Landesregierung in diesem Bereich aktuell schon entfaltet. Das ist auch nicht verwunderlich, da die Entschließungsanträge der regierungstragenden Fraktionen immer detailliert mit den Ministerien abgestimmt werden müssen. Insofern ist es logisch, dass wir als CDU-Fraktion dem Antrag nicht zugestimmt haben, da eine Unterrichtung lediglich zur Kenntnis genommen wird. Das ist nun mal so. Das Ministerium führt einleitend aus: Der Antrag greift wichtige Themen und Forderungen, insbesondere die verschiedenen Gesetzgebungsebenen, auf und ist daher sehr zu begrüßen. - Wow! Betrachtet man die Unterrichtung dann im Detail, lässt sich Folgendes feststellen. Erstens: Der Handlungsdruck zum Bürokratieabbau ist bekannt. Zweitens: Das Kabinett hat dazu entsprechende Beschlüsse gefasst. Und drittens ist ein Paradigmen- und Mentalitätswechsel in der Verwaltung erforderlich, der nicht von heute auf morgen zu schaffen ist. Das sind Feststellungen, die bereits vor 10, 20 oder eventuell auch 30 Jahren exakt so getroffen worden sind. Das lockt zumindest keinen Meisterkursabsolventen hinter dem Ofen hervor. Bezüglich der sechs landesspezifischen Bitten teilt die Landesregierung mit: Beim „Once-Only"-Prinzip sitzt sie mit konkreten Projekten in den Startlöchern und wartet auf den Bund. Welche Projekte das sind, bleibt im Ungewissen. Zur Expertise der Stabstelle „Transformation der Wirtschaft" und der Zusammenarbeit mit dem MI sagt die Landesregierung, das sei gelebte Praxis; ein hervorragendes Beispiel sei der Digitalcheck. Welche konkreten Erleichterungen dabei bislang herausgekommen sind, bleibt im Ungewissen, ebenso, wann das eingekaufte Wirtschafts-Service-Portal zur digitalen Abwicklung von Verwaltungsleistungen für das Handwerk ausgerollt werden soll. Bei den Berichts-, Nachweis- und Statistikpflichten sowie einem Bürokratie-Moratorium wird auf Berlin, auf die Koalition und darauf verwiesen, dass das Landesamt für Statistik das haben wir schon gehört da eher ausführendes Organ ist. Warum aber trotz eines vereinbarten rotierenden Verfahrens immer dieselben Unternehmen vom Landesamt für Statistik zur Abgabe bestimmter Statistiken aufgefordert werden und wie es um die generelle Verlängerung der Abfrageperioden steht, hinterfragt der Antrag nicht. Dies zu ändern, wäre jedoch eine deutliche Entlastung der betroffenen Unternehmen. Zum Vergaberecht fordert der Antrag eine Vereinfachung. Die Landesregierung antwortet hierauf mit der Novellierung des Tariftreue- und Vergaberechts. Nach den Aussagen der betroffenen Stakeholder geht das Ganze nach den zwei Anhörungen, die gelaufen sind, und entsprechenden Eingaben, was die Tarifbindung angeht, zumindest in die richtige Richtung. Hier muss jedoch aufgepasst werden, dass diese Regelungen auch für die kommunalen Eigenbetriebe als Auftraggeber Anwendung finden. Aber damit ist es im Vergabebereich ja nicht getan. Gerade die Entrümpelung der Vorbemerkungen öffentlicher Ausschreibungen inklusive einer deutlichen Reduzierung der zu erbringenden Nachweise könnte die Teilnahme für kleinere regionale Betriebe wieder attraktiv machen. Eine zumindest landesweit einheitliche Vergabeplattform für niedersächsische öffentliche Ausschreibungen als extrem nützliche Sofortmaßnahme wurde leider auch nicht gefordert. Stattdessen führt die Landesregierung aus, dass die geforderten Praxischecks als Kabinettsbeschluss längst auf dem Weg sind. Der angekündigte Praxischeck „Junge Unternehmen im Handwerk" würde den anfangs erwähnten Meisterkursabsolventen wahrscheinlich helfen, aber auch dort sind wir im Ankündigungsmodus. Letztlich muss man feststellen, dass alle sechs Bitten an die Landesregierung bereits in der Bearbeitung oder im Ankündigungsmodus sind. Die fünf Forderungen auf Bundesebene werden aktuell durch die schwarz-rote Koalition unter der Leitung von Bundeskanzler Friedrich Merz nach den Ergebnissen der Klausurtagung der letzten Woche allesamt in Zusammenarbeit mit dem Bundesrat bearbeitet. Als betroffener Unternehmer würde ich mir wünschen, dass im Hinblick auf die ausufernde Bürokratie aus Brüssel wie vom Kanzler angemerkt dort tatsächlich mal ein Stöckchen in die Speichen geschoben wird. Letztlich lässt sich somit feststellen, dass der vorliegende Antrag tatsächlich nur als ein Unterrichtungswunsch ohne eigene konkrete Forderungen aus den Fraktionen zu werten ist. Aus unserer Sicht geht es um die „Low-hanging Fruits", die jetzt zu heben sind. Dazu gehört ein sofortiges Bürokratie-Moratorium. Dazu führte die Landesregierung in der Unterrichtung aus: Sie ist gespannt, was aus Berlin dazu kommt. - Das hört sich richtig engagiert an. Dazu gehören die Abschaffung der Bonpflicht, die Rücknahme der telefonischen Krankschreibung, die Bringschuld der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch die Krankenkassen, die Aufhebung des Sonntagsbackverbotes, die Freiwilligkeit beim betrieblichen Beauftragtenwesen, die Hinterfragung des jährlichen E‑Checks und die Aussetzung der anstehenden Nachhaltigkeitsberichterstattung aus Brüssel. Das alles sind Punkte, die man heben könnte. Die Abschaffung der jährlichen Dokumentation von Ausweis- und Führerscheingültigkeit der Mitarbeiter, die Abschaffung der Reisegewerbekarte, die Abschaffung der niedersächsischen Garagenverordnung - das alles sind Punkte, die gut hätten in dem Antrag stehen können. Die haben wir aber nicht gefunden, meine Damen und Herren! In der Summe bleibt aus meiner Sicht zu sagen: Tatsächlich ist das ein Unterrichtungswunsch. Wenn wir in einem Jahr die Landesregierung fragen, welchen konkreten Bürokratieabbau dieser Antrag bewirkt hat, werden wir sehr wahrscheinlich feststellen müssen, dass dieser Antrag nichts geändert hat. Vor allem hat er keinen Meisterkursabsolventen in die Selbstständigkeit gebracht. Denn das ist wirklich zu wenig gewesen. Vielen Dank, meine Damen und Herren. Vielen Dank, Kollege Frölich. -

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