Gerald Heere
NIA verfassungswidrig? Hält die Landesregierung an ihrem "Versuch der Umgehung der Schuldenbremse" fest?
könnte, wenn diese wirtschaftlicher sind? Minister Heere möchte antworten. Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Thiele, vor jeder bauinvestiven Maßnahme ist eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen. Das ist etwas, das Sie kennen, das ist Standard, und das wird natürlich auch im Falle dieser Maßnahmen zu tun sein. Insofern ist das ein klares Regelwerk. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, dann ist das durch das jeweils zuständige Fachressort anzustellen. Insofern klar gibt es Wirtschaftlichkeitsberechnungen auch zu den Maßnahmen, die über die NIA abgewickelt werden. Herzlichen Dank. Die dritte Zusatzfrage, aus der CDU-Fraktion:
