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Dr. Dörte Liebetruth

SPD 09.10.2025 2:50 min Tagungsabschnitte 19/28

Elbbrücke Darchau / Neu Darchau - Verbindung schaffen, Infrastruktur stärken, Entwicklung fördern!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Zurück zur sachlichen Debatte über die Tagesordnungspunkte 23 und 24 in der heutigen Plenarsitzung! Mehr als 30 Jahre wird nun schon über die Idee einer Elbbrücke zwischen Darchau und Neu Darchau diskutiert, die in den beiden vorliegenden Entschließungsanträgen befürwortet wird. Auch hier in diesem Hause wurde immer wieder darüber geredet. Worauf es aber ankommt, das sind schnelle, konkrete Verbesserungen für die Menschen in der Region im Alltag. Die beiden bestehenden Fährverbindungen Bleckede--Neu Bleckede und Neu Darchau--Darchau müssen besser und vor allen Dingen zuverlässiger, also zum Beispiel tideunabhängiger, werden. Das ist kurzfristig möglich und kann schnell wirken. Deswegen ist es gut, dass das Amt für regionale Landesentwicklung Gespräche mit den Anliegerkommunen aufgenommen hat mit dem Ziel, die Fährverbindungen zu verbessern. Durch die Fähre Bleckede--Neu Bleckede wird die Landesstraße 223 verbunden. Arbeiten an der Landesstraße, beispielsweise Verbesserungen der Fährrampen, werden zum Teil vom Land durchgeführt oder zumindest mitfinanziert. Das Land unterstützt den Fährbetrieb durch eine Modernisierung des Hochwasseranlegers. Und an meinen Vorredner gerichtet: Die Niedrigwasserfähre gibt es, und zwar wird sie mit mehr Kapazität voraussichtlich ab Frühjahr 2026 zwischen Bleckede und Neu Bleckede einsetzbar sein. Die Fährverbindung Darchau--Neu Darchau verbindet eine Kreisstraße. Deswegen können Verbesserungen hier nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz unterstützt werden. Das betrifft sowohl die Straße als auch die Anlegestellen und die Fähre. Wir als SPD-Landtagsfraktion begrüßen es ausdrücklich, dass das Land die Kommunen bei der Beschaffung der neuen Fähren und der Ertüchtigung der Anleger sowohl über das Niedersächsische Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz als auch über den Landesstraßenbauhaushalt unterstützt. Wenn die kommunale Seite trotzdem im Rahmen eines kommunalen Verkehrsprojektes vor Ort eine Elbbrücke bauen will, dann ist das selbstverständlich weiterhin möglich. Frau Dr. Liebetruth, entschuldigen Sie die Störung. Herr Bothe hätte eine Zwischenfrage. Möchten Sie die zulassen? Nein, diese jahrzehntelang währende Debatte muss nicht auch noch

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