Jonas Pohlmann
Rückbau stillgelegter Windkraftanlagen samt Fundamenten in Niedersachsen
Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister Meyer, Sie haben gerade die rechtlichen Grundlagen für die Rückbauverpflichtung genannt. Mich interessiert konkret: Wie schafft die Landesregierung den Rahmen dafür, dass auch in besonderen Fällen beispielsweise, wenn ein Anlagenbetreiber durch Verlegung ins Ausland seiner Rückbauverpflichtung nicht mehr nachkommen möchte, oder im Fall der Insolvenz der Verpflichtung zum Rückbau der gesamten Windenergieanlage, also inklusive der Fundamente, nachgekommen werden kann? Herr Minister! Frau Präsidentin!
