Dr. Andreas Philippi
Wie ist es um die Zukunft der Tagesbildungsstätten in Niedersachsen bestellt?
Herr Dr. Philippi, Sie haben das Wort. Eine Zahl ist schwierig zu nennen. Sie wissen ja, wie die Systematik ist. Eine hundertprozentige Finanzierung über die Eingliederungshilfe ist nicht möglich. Die aktuelle Rechtsprechung steht dagegen. Aufgrund der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung besteht kein Rechtsanspruch mehr auf die vollständige Finanzierung der Tagesbildungsstätten aus den Mitteln der Eingliederungshilfe. Aus einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen folgt im dort entschiedenen Einzelfall, dass sich der Anteil der Aufwendungen für schulische Bildung auf ca. 42 % und für Eingliederungshilfe auf ca. 58 % beläuft. Das ist der Rahmen, über den wir hier reden und innerhalb dessen wir verhandeln. Ich reiche Ihnen das gerne nach, aber eine ungefähre Zahl werde ich Ihnen hier nicht nennen. Vielen Dank, Herr Minister. - Zur zweiten Zusatzfrage
