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Plenarprotokoll 18/98

09.07.2025 · 513 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (91)CDU (33)GRÜNE (33)AfD (32)FDP (31)

André Kuper

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie alle herzlich zu unserer heutigen, 98. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen willkommen. Mein Gruß gilt auch den Gästen auf der Besuchertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien sowie den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. Für die heutige Sitzung haben sich neun Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen. (Der Präsident begibt sich an das Redepult.) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Dienstag vergangener Woche ist unser lieber und sehr geschätzter Kollege Dietmar Panske im Alter von nur 58 Jahren verstorben. Das, was er in den letzten Monaten durchgemacht hat, was mir von seiner Frau Petra geschildert wurde, kann ich hier nicht annähernd wiedergeben. So macht uns die Konfrontation mit dem Tod einfach nur traurig und still. Dieser Tod macht viele von uns im Landtag auch sprachlos. Dietmar Panske hat trotz seiner schweren Erkrankung lange Zeit gehofft und gekämpft – für sein Weiterleben und für seine geliebte Familie. Er hat sich bis zuletzt dem gewidmet, wofür er stand: dem Land und seinen Menschen. Er handelte aus der Hoffnung heraus, diese Welt ein Stück weit menschlicher zu machen, und er lebte zugleich auch im Vertrauen auf Gott. Die Traueranzeige seiner Familie beginnt mit den Worten: „Wir lieben ihn für die Kraft seiner Persönlichkeit, für die Weite seines Blickes und die Großzügigkeit seines Herzens. Nun gehen wir in zwei Welten weiter – verbunden für immer. Unser […] Lieblingsmensch“ Was für eine Trauer, was für eine Dimension, die wir alle nicht fassen können, spricht da zu uns – diese Endgültigkeit, die erst mit der Zeit immer stärker ins Bewusstsein kommt. Ein Abschied für immer – ein Abschied, der uns als gläubigen Christen dennoch die Hoffnung auf ein Wiedersehen schenkt. Es werden Zeiten bleiben, die zu Tränen rühren. Und ja, ich wage zu sagen: Über den Tod eines geliebten Menschen kommt man niemals wirklich hinweg. Man lernt bloß, mit dem Verlust zu leben. Seit 2017 gehörte Dietmar Panske dem Landtag an – als direkt gewählter Abgeordneter für den Wahlkreis Coesfeld II. Sein Münsterland nannte er gerne eine 09.07.2025 der schönsten Regionen Deutschlands. Jahrelang hat er sich dort kommunalpolitisch engagiert. Dietmar Panske wurde Landtagsabgeordneter, um sich für seine Heimat einzusetzen und sich um die Interessen, Sorgen und Hoffnungen der Menschen zu kümmern, wie er selber sagte. Er engagierte sich mit Herz und Sachverstand als Mitglied im Innenausschuss, im Integrationsausschuss, im Ausschuss für Schule und Bildung. Auch die internationale Begegnung lag ihm am Herzen, als Mitglied der Parlamentariergruppen NRW-Türkei und NRW-Israel. Vor allem aber war es Dietmar Panske, der als Vorsitzender des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Kindesmissbrauch“ die an ihn gestellten Herausforderungen mit größter Sensibilität anging. Über Fraktionsgrenzen hinweg wurde er als kompetenter und freundlicher Kollege sowie als verlässlicher Gesprächspartner geschätzt. Dietmar Panske wollte mit seiner politischen Arbeit immer nah an den Bürgerinnen und Bürgern sein. Heute nun ist sein Platz im Plenarsaal leer. Die Blumen erinnern an sein Wirken. Viele von uns werden die letzten oder aber die wichtigsten Begegnungen mit ihm niemals vergessen. Die Blumen erinnern heute an den Menschen Dietmar Panske, dem es wichtig war, einen bleibenden Beitrag für eine bessere Welt zu leisten – mit Haltung, mit Entschlossenheit, mit demokratischer Überzeugung. Es gäbe noch so vieles zu sagen. Für alle Worte der Trauer, des Trostes und der Anteilnahme ist noch Raum im Kondolenzbuch, das vor der Tür des Plenarsaals ausliegt. Für unsere stillen Gedanken an ihn lassen Sie uns nun gemeinsam einen Augenblick schweigen. Dazu wollen wir uns, soweit möglich, von den Plätzen erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.) – Danke. Ich rufe auf: 1 Start der KiBiz-Revision auf der Kippe? Brandbrief der kommunalen Spitzenverbände ernst nehmen! Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/14681 Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 7. Juli 2025 gemäß § 95 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu dieser aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt. Landtag Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat für die SPD ihr Fraktionsvorsitzender Ott das Wort.

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Jochen Ott SPD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es fällt mir schwer, jetzt ins Tagesgeschäft einzusteigen; denn bei allem politischen Streit haben wir Dietmar Panske sehr geschätzt. Er war ein toller Kollege. Deshalb gilt unser Beileid insbesondere seiner Familie und der CDU-Fraktion. Dennoch muss ich heute über die Fakten sprechen, die auf dem Tisch liegen. Heute, am 9. Juli 2025, steht unzweifelhaft fest: Der Ministerpräsident hat alle Versprechen gebrochen, die er den Familien in Nordrhein-Westfalen gegeben hat. Er hat sie alle gebrochen! (Beifall von der SPD) Übrigens sind die gestern vorgestellten Eckdaten Ihres Haushaltes 2026 dafür ein weiterer Beleg. Es gibt wieder keine Verbesserungen und wieder keine Entlastungen. Statt der versprochenen 50.000 neuen OGS-Plätze wird es nicht einmal die Hälfte geben. Ein Ganztagsgesetz ist immer noch nicht in Sicht. Auch Ihr neuer Haushalt ist daher nur eines: ein Symbol gebrochener Versprechen. Herr Wüst, wann kommt eigentlich das dritte beitragsfreie Kita-Jahr? Die Wahrheit ist: Es kommt gar nicht mehr. Schlimmer noch: Überall im Land steigen die Elternbeiträge. Die Belastungen der Eltern werden überall größer und nicht kleiner. Das ist der Wortbruch eins. Schwarz-Grün belastet Familien. Sie belasten die Familien in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der SPD) Wortbruch zwei: kein Einstieg in ein kostenloses Mittagessen. „Wir […] werden Eltern schrittweise einkommensabhängig von Essensgeldern entlasten.“ So steht es in Ihrem Koalitionsvertrag. Nichts dergleichen haben Sie getan. Die Versprechen Ihrer Koalition sind Schall und Rauch. Wortbruch drei: keine KiBiz-Revision, keine auskömmliche Finanzierung unserer Kitas. Träger und Kommunen sind verzweifelt. Die Erzieherinnen sind verzweifelt. Daran ändern auch die 370 Millionen Euro in Ihrem Haushalt nichts. Im Gegenteil: Damit werden Sie allenfalls den Ausgleich für gestiegene Tarifkosten und die Inflation hinbekommen. Es wird deutlich: Sie sind ein Zeichen dafür, dass die KiBiz-Reform nicht mehr kommen wird. Dabei wäre das so nötig. Der Ausbau der Kita-Plätze ist unter Schwarz-Grün zusammengebrochen. Mehr als 5.000 Kita-Plätze werden zum kommenden Kita-Jahr aus dem Bestand fallen. Insgesamt werden 90.000 U3-Plätze und 20.000 Fachkräfte in den Kitas fehlen. Gleichzeitig sind mehr als 4.000 Ausbildungsplätze nicht besetzt, weil sich die Träger die Ausbildung nicht leisten können. 09.07.2025 Dabei hatte der Ministerpräsident doch einen Ausbau der Kita-Plätze und eine Fachkräfteoffensive versprochen. Es gibt beides nicht. Das ist Wortbruch vier und fünf. Wer dann noch behauptet, Kinder und Bildung hätten Priorität, der sagt einfach nicht die Wahrheit. (Beifall von der SPD) Die Wahrheit ist doch eine andere. Bilder sind Ihnen wichtiger als die Familien in NRW. Ihren Worten kann man nicht vertrauen, Herr Wüst. Man kann Ihrer Koalition nicht trauen. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP) Ausgerechnet Sie wagen es immer noch, mit dem Finger auf andere zu zeigen. Ihre Regierung reiht Wortbruch an Wortbruch. Und Sie wollen sich über andere moralisch erheben? Schämen Sie sich für alle Belastungen, die Sie Eltern, Kindern und Beschäftigten in diesem Land zumuten! (Beifall von der SPD) Sie haben kein Recht, sich über andere zu erheben. Dazu ist Ihre Bilanz viel zu schlecht. Man muss sich das einmal vor Augen führen: Wenn Sie Ihre Zusagen zu Kita-Gebühren und kostenlosem Mittagessen halten würden, könnten wir eine Durchschnittsfamilie in Nordrhein-Westfalen um 1.000 Euro und mehr entlasten, und zwar pro Kind. 1.000 Euro pro Kind – zusätzlich zu den rund 100 Euro im Jahr für eine vierköpfige Familie durch eine Senkung der Stromsteuer. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die Größenordnung, um die es geht. Das, Herr Wüst, ist die Größenordnung Ihres Versagens. (Beifall von der SPD) Die kommunalen Spitzenverbände schreiben wieder Brandbriefe. Das Kita-Bündnis NRW schreit regelrecht um Hilfe. Ohne auskömmliche Finanzierung werden sie keine verlässlichen Kita-Angebote aufrechterhalten können. Sie flehen die Landesregierung an, ihre Politik des Aussitzens endlich zu beenden. Denn das ist genau das, was Herr Wüst und Frau Paul seit Jahren tun: Sie tun gar nichts. Sie sitzen die Probleme einfach aus. (Beifall von der SPD) Wir dagegen schlagen vor, sofort einen Investitionsund Ausbaufonds für Kitas und Schulen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro aufzulegen. Das ist es, was uns von Ihnen unterscheidet: Wir nehmen die Situation der Betroffenen ernst und würden sofort handeln. Die Situation der Kitas ist nämlich katastrophal. Das sage nicht ich; das sagt die Grundschulleiterin Chris-Landtag tiane Hartmann im Kölner Stadt-Anzeiger. Am meisten leiden darunter die ohnehin benachteiligten Kinder. Einfach war die Lage der Kitas noch nie. Aber katastrophal ist sie erst in Ihrer Regierungszeit, Frau Paul, Herr Wüst. Katastrophal ist Ihre Bilanz. Katastrophal! (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP) Dann wollen Sie den Kommunen auch noch die Mindestquote von 60 % aus dem Sondervermögen wegnehmen. Was der Bund den Kommunen Gutes geben will, das nimmt ihnen Hendrik Wüst in NRW einfach wieder weg, weil Sie doch klebrige Finger haben, weil Sie Löcher in Ihrem Haushalt mit dem Geld aus Berlin zukleben wollen. Die Politik der Verantwortungslosigkeit ist ganz klar zum Regierungsstil dieser Koalition geworden. (Beifall von der SPD) Was für die Stahlkrise und für das Brückendesaster gilt, gilt auch für Kita-Schließungen und die Bildungskatastrophe. Hendrik Wüst ist ein Herr Tut-nix, der gerne mit dem Finger auf andere zeigt. (Beifall von der SPD und Marcel Hafke [FDP]) Herr Wüst, haben Sie doch den Mut, sich dieser Debatte einmal zu stellen! (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Wir reden über die schlimmste Kita-Krise seit Jahrzehnten, und Sie tun so, als ginge Sie das alles gar nichts an. Ihr politischer Alltag besteht nur noch daraus, sich aus der Affäre zu ziehen. Sie tun nichts; Sie bekennen sich zu nichts; Sie stehen zu nichts. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Nordrhein-Westfalen hat deutlich mehr verdient. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD und der FDP)

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André Kuper

Danke, Herr Ott. – Für die CDU spricht ihr Abgeordneter Herr Kamieth.

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Jens Kamieth CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. – In der Tat fällt es jetzt schwer, sich politisch zu streiten. Dietmar Panske fehlt in dieser Runde. Wir werden ihn sehr vermissen. Er hat eine große Lücke hinterlassen. Uns alle bewegt sein Tod sehr. Es fällt schwer, Herr Ott, jetzt zu Ihrem Vortrag Stellung zu nehmen. Gleichwohl: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Niemand hat in den letzten Jahren mehr für die frühkindliche Bildung in Nordrhein-Westfalen getan als CDU-geführte Koalitionen seit 2017. 09.07.2025 (Beifall von der CDU) Lassen Sie uns deshalb doch bei den Fakten bleiben. Ziehen wir einmal Bilanz. Es sieht nämlich wie folgt aus: Mit der Reform des Kinderbildungsgesetzes haben wir ein zuvor strukturell unterfinanziertes System grundlegend neu aufgestellt. Gemeinsam mit den Kommunen stellen wir seit dem Kindergartenjahr 2020/2021 jährlich 750 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Und die Kitas sind jetzt nicht mehr unterfinanziert?) Diese Mittel, die je zur Hälfte vom Land und von den Kommunen getragen werden, ermöglichen mehr Personal, einen besseren Betreuungsschlüssel und eine spürbare Qualitätssteigerung in den über 10.000 Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Es wird doch Per- sonal abgebaut!) Zudem haben wir ein verlässliches Finanzierungssystem geschaffen. Statt starrer jährlicher Erhöhungen – Sie erinnern sich noch, Herr Kollege; Sie waren dabei und haben das mitzuverantworten – gibt es seitdem einen dynamisierten Index, der die tatsächliche Kostenentwicklung bei den Personal- und Sachkosten berücksichtigt. Das war überfällig. Heute ist es gelebte Realität. Im Ergebnis bedeutet das eine glatte Verdopplung der KiBiz-Mittel auf fast 5,7 Milliarden Euro, seitdem wir in Nordrhein-Westfalen regieren. (Beifall von der CDU) Auch im Bereich der Sprachförderung haben wir geliefert. Der Bund hat sich Ende 2022 überraschend aus dem Programm „Sprach-Kitas“ zurückgezogen. Nordrhein-Westfalen hat Wort gehalten und ist für den Bund eingesprungen. So konnten über 1.300 Sprach-Kitas und mehr als 90 Fachberatungsstellen gesichert werden. Das ist ein starkes Signal, gerade für Kinder mit besonderem, erhöhtem Förderbedarf. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ein weiterer zentraler Punkt ist die Investition in die Infrastruktur. Aktuell stellt das Land 200 Millionen Euro für den Ausbau von Kita-Plätzen bereit. Davon sind bereits 115 Millionen Euro bewilligt und 85 Millionen Euro nun zusätzlich freigegeben. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Das war letztes Jahr!) Parallel haben wir über die NRW.BANK besonders zinsgünstige Darlehen für freie und kommunale Träger möglich gemacht, um den Neubau und Erhalt von Einrichtungen zu erleichtern. Damit setzen wir unsere Platzausbaugarantie konsequent um. Jeder vor Ort benötigte Platz wird gefördert. Landtag (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Es sind weniger Plätze!) – Nein. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Nein?) Bereits im Kindergartenjahr 2023/2024 standen in Nordrhein-Westfalen 764.225 Betreuungsplätze zur Verfügung – Tendenz weiter steigend. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Das ist doch ein- fach die glatte Unwahrheit!) Alle diese Maßnahmen tragen Früchte. Das bestätigt auch die im Frühjahr 2024 vorgelegte Evaluation der KiBiz-Reform durch die Prognos AG. In den ersten beiden Kindergartenjahren nach Inkrafttreten konnten die Träger im Median ihre Personalkosten zu über 100 % über die neuen Kindpauschalen decken. Die strukturelle Unterfinanzierung wurde behoben. In diesem Zusammenhang vielleicht einmal folgende Klarstellung: Das KiBiz ist kein System der Spitzabrechnung. Es ist ein pauschalisiertes verlässliches Modell, das jedem Kind in jeder Gruppenform dieselbe Förderung garantiert – unabhängig von Trägerstruktur oder Ort. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Oder Bedarf!) Sparsamkeit sowie Wirtschaftlichkeit sind ausdrücklich gewollt – nicht nur aus Sicht des Landesrechnungshofs, sondern auch im Sinne des verantwortlichen Umgangs mit öffentlichen Geldern. Es geht darum, faire, auskömmliche und planbare Rahmenbedingungen für alle Beteiligten zu schaffen. Hinzu kommt eine Finanzierungslage des Bundes, die sich nach der vorgezogenen Bundestagswahl aktuell noch in Klärung befindet. Die alte Bundesregierung hatte sich ja nicht nur im Bereich der Sprach-Kitas buchstäblich in Luft aufgelöst. Außerdem befinden wir uns im dritten Jahr einer deutschlandweiten Rezession. Deshalb ist es richtig, sorgfältig zu agieren und keine Schnellschüsse zu unternehmen. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Darum machen wir eine Legislaturperiode lang nichts!) Die Gespräche mit dem Bund laufen auch im Hinblick auf mögliche Beiträge aus dem Sonderprogramm und weiteren Programmen. Ich bin fest davon überzeugt, dass es jetzt vor allem Augenmaß braucht – und eben keine Forderungen aus der Opposition, die weder kurzfristig finanzierbar noch strukturell durchdacht sind. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Was wir brauchen, ist Verlässlichkeit. Die bietet diese Landesregierung. Wir halten auch in herausfordernden Zeiten Kurs. (Zuruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) 09.07.2025 Deshalb sage ich Ihnen: Die nächste KiBiz-Novelle wird kommen, und sie wird mit der gebotenen Sorgfalt erarbeitet – fundiert, rechtssicher und im engen Austausch mit den wesentlichen Akteuren. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Nordrhein-Westfalen ist auf dem richtigen Weg und bleibt ein verlässlicher Partner für Familien, Träger und Kommunen sowie für eine starke, gerechte und zukunftsfeste frühkindliche Bildung. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Unglaublich!) Dafür steht die Zukunftskoalition aus CDU und Grünen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Herr Kamieth. – Für die FDP spricht ihr Abgeordneter Herr Hafke.

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Marcel Hafke FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gehe heute in die Debatte, weil ich einen neuen Erkenntnisgewinn erlangen möchte. Ich bin mit Spannung hierhergekommen, weil ich hoffe, heute ein Lebenszeichen der zuständigen Ministerin zu erhalten – ein Zeichen, ob sie noch im Amt ist und in diesem Land Politik machen möchte. (Beifall von der FDP und der SPD) Frau Ministerin, haben Sie eigentlich noch Lust, dieses Amt auszuüben? Oder ist es Unvermögen, das Sie uns gerade abliefern? Denn Sie schaffen es seit Februar nicht, einen Brief der kommunalen Spitzenverbände mit der Frage, wie es um die Reform des Kinderbildungsgesetzes steht, zu beantworten. Was ist eigentlich Ihr Plan bezüglich der frühkindlichen Bildung in diesem Land, Frau Ministerin? Das frage ich Sie hier und heute. (Beifall von der FDP) Lieber Jens Kamieth, ich möchte eine Sache klarstellen. Seit 2022 erleben wir bei der frühkindlichen Bildung Stillstand. Es ist so schlimm wie nie zuvor in diesem Land. Ich will hier auch klarstellen: Es gibt hinsichtlich der frühkindlichen Bildung in diesem Kita-Jahr mehr Unklarheiten als jemals zuvor. Es fehlen 100.000 Kita-Plätze. In meiner Heimatstadt Wuppertal sind über 2.700 Plätze zu wenig vorhanden. Der U3-Bereich ist im Bundesvergleich dramatisch schlecht aufgestellt. Bis 2030 fehlen 20.000 Erzieherinnen und Erzieher. In manchen Regionen des Landes liegt die Fachkraftquote unter 70 %. Die Kleinsten in unserem Land haben das nicht verdient. Da sollten wir uns doch einig sein. (Beifall von der FDP und der SPD) Landtag Das darf uns doch nicht kaltlassen, sondern muss uns umtreiben. 78 % der Träger, die das Ganze organisieren, sind unterfinanziert. Ihr Ziel von Schwarz-Grün – das steht im Koalitionsvertrag; Frau Ministerin hat es im Ausschuss vorgetragen – war, dass bis 2024 eine KiBiz-Reform eingebracht worden sein sollte. Doch die ist verschwunden. Seit 2023 gibt es nicht mal mehr einen Zeitplan. Das kennen wir – Entschuldigung, liebe SPD – sonst nur von Frau Kampmann und Frau Schäfer. (Christina Kampmann [SPD]: Was?) Damals hat die CDU das aber auch kritisiert. Jetzt verfolgt sie den gleichen Plan und lässt einfach Konzepte verschwinden. Vielleicht gab es sie aber auch nie. Und was haben wir gestern erlebt? Den nächsten Schlag ins Gesicht der Beschäftigten in den Kitas! Denn Sie kürzen bei den Kita-Helferinnen dieses Landes. Das ist in dieser Lage doch das schlechteste Signal, das man aussenden kann. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Im letzten Jahr haben wir eine Debatte erlebt, mit der Sie Unsicherheit in die Kita-Landschaft gebracht haben, als nämlich Ihr Staatssekretär erzählt hat, dass man auf eine 35-Stunden-Betreuung heruntergeht. (Zuruf von Eileen Woestmann [GRÜNE]) Die Tagespflege spielt für Ihre Politik gar keine Rolle. Letztes Jahr haben Sie die Trägerrücklagen durch Ihre Politik so weit aufgebraucht, dass die Träger mittlerweile mit dem Rücken zur Wand stehen. Die Spitze des Eisbergs ist, dass wir hier vor dem Landtag innerhalb kurzer Zeit zweimal die jeweils größte Demonstration der letzten Jahre und Jahrzehnte erlebt haben. 30.000 Menschen haben demonstriert: Gewerkschaften, Eltern, Träger, Fachkräfte. (Zuruf von der SPD: 32.000!) Frau Ministerin, lässt es Sie eigentlich ruhig schlafen, dass so viele Menschen Angst und Sorge haben, was in diesem Land passiert, dass sie ihren Job verlieren oder dass sie die Kinder nicht vernünftig in Bildungseinrichtungen schicken können? Mich an Ihrer Stelle würde das nicht ruhig schlafen lassen. (Beifall von der FDP, Justus Moor [SPD] und Jochen Ott [SPD]) Frau Ministerin, Herr Staatssekretär, ich stelle deswegen fest: Kinder haben bei Ihnen leider keine Lobby. (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Ich will es noch einmal klarer formulieren. Mittlerweile drängt sich mir der Eindruck auf, dass Sie in Ihrem Amt, in Ihrem Ministerium überfordert sind. 09.07.2025 (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Sie müssen sich um Migrationsfragen kümmern. Sie haben den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu Solingen zu bewältigen. Sie haben die Herausforderungen bei der Abschiebepraxis zu bewältigen. Sie haben in der Jugendhilfe die Unterbringungen mit den ausufernden Kosten zu organisieren. Die frühkindliche Bildung ist absolut ins Stocken geraten. Ich will Ihnen hier und heute sagen, dass die Antworten doch eigentlich auf dem Tisch liegen. Deswegen verstehe ich nicht, warum Sie nichts tun. Erstens. Der Finanzminister sitzt neben Ihnen. Wir müssen endlich eine Prioritätensetzung im Haushalt vornehmen. Frühkindliche Bildung kostet Geld, Herr Finanzminister. Sie müssen dafür auch die Verantwortung übernehmen und die Prioritäten im Haushalt klarmachen. (Beifall von der FDP, Kirsten Stich [SPD], Dr. Dennis Maelzer [SPD] und Jochen Ott [SPD]) Ihre Ministerin ist offensichtlich nicht in der Lage, dazu mit Ihnen das Gespräch zu führen. Vielleicht laden wir demnächst mal Sie in den Ausschuss ein; dann kommen womöglich schneller Lösungen zustande. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Jetzt wird’s aber langsam albern! Das ist Kasperletheater, was du erzählst!) – Herr Kollege, Frau Paul scheint offensichtlich nicht in der Lage zu sein, die Probleme zu lösen. Zweitens. Wir erwarten eine Fachkräfteoffensive. Über 4.000 Stellen sind unbesetzt, Frau Ministerin. Was ist Ihr Plan, um das zu lösen? Letzte Woche haben wir einen Impuls in den Ausschuss eingebracht und Kooperationen mit Ostdeutschland vorgeschlagen, weil dort zu viele Erzieherinnen und Erzieher auf dem Markt sind. Das haben Sie mehr oder weniger abgetan. Was ist Ihre Idee, um Erzieherinnen und Erzieher aus Deutschland für Nordrhein-Westfalen anzuwerben, weil wir dringenden Bedarf haben? Das kann ja nicht so schwierig sein. Die Antwort liegt dort auf dem Tisch. Drittens. Wenn wir es wirklich erfolgreich umsetzen wollen, müssen Sie die Träger stabilisieren. Die ziehen sich nämlich gerade scheibchenweise zurück. Das sehen Sie daran, dass es zum ersten Mal in der Geschichte des Landes weniger Kita-Plätze gibt als in den Jahren zuvor. Ich finde, dass das ein Armutszeugnis ist, Frau Ministerin. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Ich bin gespannt, ob ich heute keine nette, schnell vorgetragene Rede, sondern dieses Lebenszeichen, Landtag also klare Ziele und Umsetzungsprogramme, die in den nächsten Monaten kommen, von Ihnen höre. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das schaf- fen wir schon ganz allein! Dafür brauchen wir Sie nicht!) – Herr Kollege von den Grünen, wann dürfen die Träger, wann dürfen die Erzieherinnen und Erzieher, wann dürfen die Eltern auf Ihre versprochene KiBiz-Reform hoffen? Wann kommt die? (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Diese Antwort bleiben Sie dem Parlament seit zwei Jahren schuldig. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Lesen und hören hilft, Herr Kollege! – Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Ich bin gespannt, ob die Ministerin heute in der Lage ist, mal ein starkes Zeichen an die Menschen in diesem Land zu senden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)

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André Kuper

Danke, Herr Hafke. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht die Abgeordnete Frau Woestmann.

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Eileen Woestmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Auch ich möchte gerne mit ein paar Worten zu Dietmar Panske starten. Wir verlieren mit ihm einen geschätzten Untersuchungsausschussvorsitzenden. Ich danke Ihnen, Herr Kuper, für das würdevolle Gedenken an ihn. Sein Tod macht mich sehr traurig. Die Lage in den Kitas ist aus verschiedenen Gründen angespannt. Für diese komplexe Problemlage gibt es keine einfachen Antworten; auch von der SPD kam gerade keine Antwort. Natürlich kennen wir die Situation in den Kitas, weil wir mit den Beschäftigten, mit den Trägern und mit den Eltern sprechen, (Frank Müller [SPD]: Ohne Ergebnis!) aber vor allem auch, weil wir als Fraktion Eltern sind, wir sind Tanten und Onkel, Omas und Opas, (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Nur keine Famili- enpolitiker!) und wir selbst machen die Erfahrung, was es bedeutet, wenn es Ausfälle in den Kitas gibt. Und natürlich handeln wir. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- ruf von Marcel Hafke [FDP]) 09.07.2025 In Nordrhein-Westfalen fehlen 20.000 Erzieher*innen bis zum Jahr 2030. 20.000 ist eine enorm große Zahl, die aber ehrlicherweise nicht plötzlich entstanden ist. Das Problem hat sich über Jahre aufgebaut – Jahre, in denen es politisch verpasst wurde, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und tragfähige Lösungen zu erarbeiten, (Beifall von Gönül Eğlence [GRÜNE] – Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Jahre, in denen keine Erzieherin zusätzlich ausgebildet (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Bei euch werden jetzt weniger ausgebildet!) oder die Ausbildungsvergütung so gestaltet wurde, dass mehr Menschen für diesen Beruf gewonnen werden könnten. (Beifall von den GRÜNEN und Thorsten Schick [CDU]) Jetzt sprechen wir alle über diesen Fachkräftemangel, und das ist gut, weil der Bereich dadurch die Aufmerksamkeit bekommt, die er braucht und verdient. Aber trotzdem lässt sich der Fachkräftemangel nicht von heute auf morgen lösen. Als schwarz-grüne Landesregierung und Koalition haben wir uns sofort auf den Weg gemacht, das Problem anzupacken. Ich möchte gerne auf drei Beispiele eingehen. Mit der Kampagne „#WTFuture?“ werden gezielt junge Menschen angesprochen, die sich für die Ausbildung interessieren, damit sie Informationen finden können und die Ausbildung auch ausüben wollen. Mit dem Modell „QiK“ gibt es die Möglichkeit, den Quereinstieg in die Kitas für all die Menschen zu erleichtern, die Freude an dieser Arbeit haben. (Beifall von Gönül Eğlence [GRÜNE] – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Wie viele Kommunen nehmen daran teil?) Das ist wichtig und gut. Das ist vor allem wichtig und gut, weil Nordrhein-Westfalen damit den Weg der Qualität geht. Denn am Ende von QiK steht ein anerkannter Berufsabschluss und eben nicht nur ein Zertifikat wie in anderen Bundesländern. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Außerdem hat die schwarz-grüne Landesregierung die Personalverordnung zweimal angepasst, und zwar beide Male mit dem Ziel, durch Flexibilisierung mehr Personen in die Kitas zu holen. Jetzt ist die große Aufgabe vor Ort, bei den Trägern und in den Kommunen, dass diese geschaffenen Möglichkeiten genutzt werden. Vielleicht braucht es dafür auch ein bisschen Mut. Denn es muss die Bereitschaft geben, nicht nur die klassische Erzieherin Landtag auszuschreiben, sondern auch andere Fachkräfte ins Team zu holen, die die pädagogische Arbeit wunderbar ergänzen können. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Also sind die Trä- ger schuld?) Wir können keine Fachkräfte backen; niemand kann das. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Aber ausbilden!) All die Maßnahmen, die jetzt auf den Weg gebracht wurden, brauchen Zeit, um zu wirken. Das ist ein Fakt, und den können wir nicht wegdiskutieren. Aber wir handeln. Wir gehen die Herausforderung an. Wir sorgen dafür, dass mehr Menschen in den Kitas arbeiten können. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) In den Kitas wird das Fundament für den weiteren Bildungs- und Lebensweg von Kindern gegossen. Wir können es uns nicht leisten, dort zu sparen. Jeder Euro, der in frühkindliche Bildung investiert wird, bedeutet eine Rendite von 13 %. Nur zum Vergleich: Ein Hochschulstudium bringt 8 %. Kinder, die in ihrem Elternhaus nicht die Förderung erhalten, die sie brauchen, um selbstständig durchs Leben zu gehen, benötigen unsere besondere Unterstützung. Und auch da sind wir aktiv. Die Landesregierung hat mit dem Plan, die Familienzentren inhaltlich weiterzuentwickeln, sowie mit dem geplanten Kita-Sozialindex wichtige Themenfelder in Angriff genommen. Ungleiches ungleich behandeln anstatt Gießkanne für alle – das muss unser Ziel sein. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Eine Kita in herausfordernden Lagen braucht andere personelle und finanzielle Möglichkeiten, damit die besten Kitas dort entstehen, wo die Kinder die niedrigsten Startchancen haben. Damit sorgen wir bereits bei den Kleinsten für mehr Bildungsgerechtigkeit. (Frank Müller [SPD]: Wer hält Sie denn auf?) Das ist ebenfalls ein wichtiger Baustein für mehr soziale Gerechtigkeit. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Wir alle wissen: Die Haushaltslage in NRW ist extrem herausfordernd, und das nicht nur hier in Nordrhein-Westfalen, sondern bundesweit. Wir legen einen sehr klaren Fokus auf Kinder, Jugend und Bildung. (Frank Müller [SPD]: Aha!) Es ist uns als schwarz-grüne Koalition gelungen, große Einsparungen fernzuhalten. Im Haushaltsentwurf für 2026 stehen über 370 Millionen Euro zusätzlich für frühkindliche Bildung bereit. Ja, das ist ein Kraftakt, 09.07.2025 (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Nein, das ist ge- setzliche Vorgabe!) aber er lohnt sich, weil es um unsere Kinder geht. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Natürlich wünsche ich mir als familienpolitische Sprecherin, wir hätten einen größeren Spielraum und könnten noch mehr Geld in die Kitas investieren – das wird auch immer ein Ziel sein, für das ich mich einsetze –: für eine höhere Qualität in den Kitas, für Chancengerechtigkeit für alle Kinder, (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Merkt man gar nicht!) für einen guten Fachkraft-Kind-Schlüssel, für eine Ausbildungsoffensive, für spezialisierte Fachberatung, (Kirsten Stich [SPD]: Dann mach es doch! Mein Gott!) für Verlässlichkeit, und ja, auch für kostenloses Mittagessen oder für den kostenfreien Besuch der Kita. Wer aber so tut, als wäre das bei den begrenzten finanziellen Handlungsspielräumen, die wir heute haben, möglich, ist unehrlich, (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) weil jeder, der Politik in Deutschland macht, weiß, wie knapp das Geld aktuell ist. (Kirsten Stich [SPD]: Frage der Priorisierung! – Zuruf von Benedikt Falszewski [SPD] Im Gegensatz dazu übernehmen wir Verantwortung und arbeiten an der Verbesserung im Kita-Bereich – für die Beschäftigten, für die Eltern, aber am Ende vor allem für (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Euch selbst!) unsere Kinder. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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André Kuper

Danke, Frau Woestmann. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Schalley.

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Zacharias Schalley AfD

Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Dutzende Anträge und Parlamentsdebatten zum Thema „Kindertagesstätten“, Demonstrationen mit über 20.000, 30.000 Teilnehmern aus dem Bereich der frühkindlichen Bildung vor dem Landtag, nun ein Brandbrief der kommunalen Spitzen zur Reform des Kinderbildungsgesetzes – das ist die Folge, wenn Politiker Wahlversprechen abgeben, von denen sie eigentlich wissen müssten, dass man sie nicht halten kann, und es ist die Folge davon, wenn die Landesregierung Ausführungsbestimmun-Landtag gen und Verordnungen nur hinrotzt, anstatt klug zu regieren. Denn was macht die grüne Familienministerin Josefine Paul? Sie schweigt, sie relativiert, sie vertagt. Seit Jahren warten Kitas, Fachkräfte und Eltern auf die versprochene KiBiz-Reform. Jetzt, ein Jahr vor dem angekündigten Starttermin, ist klar: Auch im Kita-Jahr 2026/2027 wird sie wohl nicht kommen, wahrscheinlich überhaupt nicht mehr in dieser Legislaturperiode. Eines der zentralen familienpolitischen Versprechen der dunkelgrünen Koalition steht auf der Kippe oder ist wahrscheinlich schon längst begraben. Wer weiß das schon? Dieses Versagen macht wütend. Wütend sind die Kita-Betreiber, wütend sind die Erzieher und allen voran auch die Eltern – und dies mit Recht. Ein Kita-Platz ist teuer: Städte wie Mülheim an der Ruhr verlangen über 1.000 Euro im Monat. Viele fragen sich zu Recht: Wofür zahlen wir eigentlich, wenn die Kita ohnehin geschlossen bleibt, Förderung ausfällt und unser Kind nur noch irgendwie verwahrt wird? Statt alle Hebel in Bewegung zu setzen, werden weichgespülte Plattitüden verlesen. Die Regierungsfraktionen CDU und Grüne halten schon seit Monaten die gleichen Reden zum Thema „Kita“. Die schwarzgrüne Zukunftskoalition stelle Familien in den Mittelpunkt, phrasendrescht Jens Kamieth von der CDU. Eileen Woestmann von den Grünen findet die Debatte immer richtig und wichtig und total gut, was die Landesregierung schon alles gemacht hat. – Die Familien in Nordrhein-Westfalen haben mehr verdient als hohles Gewäsch. (Beifall von der AfD) Es geht um nichts Geringeres als um die Zukunft unserer Kinder, um den Fachkräftemangel in den Einrichtungen, um die Überlastung der Erzieher und schlussendlich auch um die Sicherheit unserer Kinder vor Ort in den überfüllten Gruppen. Versetzen Sie sich in die Lage der Eltern: Sie wollen morgens zur Arbeit, und genau in dem Moment, in dem sie ihr Kind in den Kindergarten bringen wollen, ploppt die Nachricht auf: „Heute nur Notbetreuung.“ – Schon wieder! Was früher Ausnahme war, ist heute Alltag in Nordrhein-Westfalen. Eltern balancieren zwischen Beruf, Betreuung und täglicher Ungewissheit: Findet heute überhaupt Betreuung statt? Kinder erleben Instabilität, fehlende Bezugspersonen, überforderte Gruppen. Was bleibt, sind Erzieher, die jenseits der Belastungsgrenze versuchen, das System am Laufen zu halten. Was macht die Landesregierung? Sie zeigt mit dem Finger auf den Bund oder die Kommunen. Guten Morgen! Die Verantwortung liegt hier, bei Ihnen! Dieser Verantwortung wird man nicht mit Sonntagsreden gerecht, sondern mit klaren Entscheidungen. Auch wenn sich diese Landesregierung, allen vorweg Hendrik Wüst, als besonders fami-09.07.2025 lienfreundlich inszeniert, lässt sie, wenn es konkret wird, Familien und Kinder im Stich. Ein Wort auch an die Genossen der SPD: (Zuruf von der SPD) Sie fordern in dieser Woche erneut ein Investitionspaket für Kitas und Schulen. Doch es bringt rein gar nichts, immer neues Geld planlos ins System zu kippen, ohne nachhaltige Strukturreformen. Es bringt auch nichts, überhastet Maßnahmen zu beschließen, die auf Kosten der Qualität gehen. Entscheidend ist: Es braucht ausreichend qualifiziertes Personal und eine faire Bezahlung. Doch selbst das wird seitens der Landesregierung gekonnt ignoriert. 4.000 Ausbildungsplätze in dem Bereich sind unbesetzt. Was macht die Ministerin? Sie zuckt mit den Schultern und verweist auf eine geöffnete Personalverordnung, von der offenbar niemand Gebrauch machen möchte. Warum? Auch das weiß die Landesregierung nicht und nimmt es einfach hin. Statt Personal vor Ort auszubilden, wird lieber versucht, sogenannte Fachkräfte aus dem Ausland anzuwerben. Zu welchem Erfolg das geführt hat, sehen wir täglich auf unseren Straßen und in unseren Freibädern. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Unter aller Ka- none! – Zuruf von Eileen Woestmann [GRÜNE]) Aber selbst hier fliegt die Landesregierung im Blindflug. Sie weiß nicht einmal, wie viele ausländische Erzieher überhaupt in unseren Kitas arbeiten. Diese Landesregierung hat keinen Plan, kein Ziel und auch kein ernsthaftes Interesse, die Situation von Familien wirklich zu verbessern. Nein, denn die Ministerin hat sich gegenüber dem WDR schon im März dieses Jahres offenbart. Josefine Paul rechnet schon vor dem Jahr 2028 mit einem Überhang an Kita-Plätzen. Grund sind die sinkenden Geburtenzahlen. Im dritten Jahr in Folge ist die Geburtenrate in NRW gesunken. Das Problem löst sich für die Ministerin also ganz biologisch und ist dann das Problem zukünftiger Regierungen. Vielleicht kommt daher auch der selbstgewählte Name von Dunkelgrün: „Zukunftskoalition“. Sie hinterlässt gegenwärtige Probleme lieber zukünftigen Regierungen. Dass angesichts sinkender Geburtenraten die Zukunft unseres Volkes, unseres Sozialsystems, unserer Gesellschaft auf dem Spiel steht, ist der Landesregierung egal. Ihre Zukunft reicht nur bis zur nächsten Wahl. Aber in dieser nicht mehr allzu fernen Zukunft werden Sie alle die Quittung kriegen für Ihr Handeln in der Gegenwart. Denn es gilt das Wort des englischen Literaturnobelpreisträgers John Galsworthy: „Wer nicht über die Zukunft nachdenkt, wird nie eine haben.“ Fangen Sie endlich an, Politik für Familien und Kinder zu machen. Denn sie sind unsere Zukunft! Ihre Koalition hat keine. – Vielen Dank. Landtag

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André Kuper

Danke, Herr Schalley. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Paul. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Unser Kollege Dietmar Panske fehlt. Sein Engagement und vor allem seine offene, verlässliche und zugewandte Art werden uns fehlen. Wir trauern mit seiner Familie und sprechen ihr unser tief empfundenes Mitgefühl aus. Sehr geehrte Damen und Herren! Frühkindliche Bildung legt die Grundlage für gelingende Bildungsbiografien und die Lebenswege unserer Kleinsten. Es ist unsere Pflicht und unsere Verantwortung, für verlässliche Rahmenbedingungen und für Strukturen zu sorgen. Mein Anspruch ist es, Stabilität und Verlässlichkeit in diesem so wichtigen System mit Qualität und Chancengerechtigkeit zusammenzubringen. Um das zu erreichen, ist ein ganzes Bündel von Maßnahmen erforderlich. Daran arbeiten wir seit Beginn dieser Legislaturperiode – konsequent im Dialog und im Sinne aller Beteiligten. Die Landesregierung hat in den letzten drei Jahren zahlreiche Maßnahmen unternommen, um für mehr Stabilität und Verlässlichkeit in der frühkindlichen Bildung in Nordrhein-Westfalen zu sorgen. Das ist vor allem vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und einer schwierigen Haushaltsentwicklung eine immense Herausforderung. Denn zur Wahrheit gehört auch, dass wir so viele Fachkräfte im System haben wie noch nie und auch so viele Landesmittel bereitstellen wie noch nie. Gleichzeitig sind in den letzten zehn Jahren aber auch die Bedarfe angestiegen. NRW hat dabei einen Kraftakt vollzogen und das System kontinuierlich quantitativ und qualitativ ausgebaut. Diese Entwicklung spiegeln auch die Zahlen des Ausbaus der Kindertagesbetreuung wider: In Nordrhein-Westfalen haben wir den höchsten Personalstand in der Kinder- und Jugendhilfe jemals. Im aktuellen Kindergartenjahr stehen mehr als 764.000 Plätze in den Kitas und der Kindertagespflege zur Verfügung. Damit besuchen immer mehr Kinder Kita-Einrichtungen und die Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen. Das ist eine gute Entwicklung. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Die Landesregierung hat auch trotz einer schwierigen Haushaltslage mit dem Haushalt 2025 einen Fokus auf die frühkindliche Bildung gelegt und stellt rund 5,7 Milliarden Euro zur Verfügung. Das sind im Vergleich zum Haushaltsjahr 2024 zusätzlich 500 Millionen, und auch die müssen doch im Haushalt abgebildet werden. 09.07.2025 Auch im Kita-Jahr 2025/2026 werden die KiBiz-Pauschalen aufgrund der Dynamisierung erneut um rund 9,5 % steigen. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Im Übrigen hat die Landesregierung 100 Millionen Euro Überbrückungshilfe für die freien Träger im vergangenen Jahr zur Verfügung gestellt, im Unterschied zu anderen Ländern, die anders mit der Tarifsteigerung umgegangen sind. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Mit dem Haushaltsentwurf 2026 werden weitere 370 Millionen Euro in das Kita-System zusätzlich kommen. Das ist angesichts der angespannten Haushaltslage eine klare Prioritätensetzung, denn die Herausforderungen erfordern dies auch. Nicht nur die Haushaltslage ist eine Herausforderung, auch auf die komplexen Fragestellungen im Bereich der Kindertagesbetreuung gibt es eben nicht die einfache Antwort. Das wissen auch Sie, denn in der Familienpolitik haben in den letzten Jahren alle demokratischen Fraktionen einmal Verantwortung getragen. Zentrales Ziel einer KiBiz-Reform ist es, die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen zu stabilisieren und ein verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot in der frühkindlichen Bildung zu schaffen. Dazu soll im Wesentlichen die Fachkräftesituation verbessert, die Bürokratie abgebaut sowie Förderungen konzentriert werden. Der Weg hin zu einer langfristigen Verlässlichkeit und Stabilität erfordert, dass wir zum einen natürlich die Fachkräfte, die wir brauchen, die die tragende Säule der frühkindlichen Bildung sind, im System halten und sie entlasten. Zudem brauchen wir neue zusätzliche Fachkräfte und wollen die Ausbildung attraktiver machen. Dazu gehört, dass die Fachkräfte vor Ort auch Ressourcen haben müssen, um ihre Auszubildenden erfolgreich anlernen und begleiten zu können. Dazu hat die Landesregierung bereits im Rahmen des Förderprogramms der praxisintegrierten Ausbildung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin den Trägern für die Bereitstellung von bis zu 900 Ausbildungsplätzen insgesamt rund 11 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Wir werden auch weiterhin einen Schwerpunkt setzen, die Situation in diesem Bereich weiter zu verbessern. Zur Wahrheit gehört auch, dass der Beruf der Erzieherin heute in Nordrhein-Westfalen der zweitstärkste Ausbildungsgang ist. Auch das, finde ich, ist in diesen Zeiten eine gute Nachricht. (Beifall von den GRÜNEN – Dr. Dennis Mael- zer [SPD]: 4.000 unbesetzte Stellen, eine gute Nachricht?) Wir müssen aber auch innovative Wege gehen. Deswegen haben wir mit dem qualifizierten Quereinstieg Landtag ein neues Modell geschaffen, um mehr Menschen auch den Zugang zum System der frühkindlichen Bildung zu ermöglichen. Dabei haben wir im Unterschied zu anderen Bundesländern darauf geachtet, dass die Anschlussfähigkeit des Quereinstiegs zu einem anerkannten Abschluss gegeben ist. Zur Entlastung des Systems gehört auch der flexiblere Einsatz von Fachkräften. Wir möchten den Kitas die Möglichkeit geben, Personal gezielter einzusetzen, Fachpersonal zu entlasten und dabei die Qualität weiter großzuschreiben. Wir haben den Einrichtungen auch die Möglichkeit gegeben, profilergänzende Kräfte einzusetzen. Denn wir brauchen diese unterschiedlichen Kompetenzen, und in vielen Einrichtungen werden genau diese unterschiedlichen Kompetenzen auch heute schon genutzt. (Zuruf von den GRÜNEN) Eine KiBiz-Reform in dieser Zeit bedeutet aber auch, sich den haushaltspolitischen Realitäten zu stellen und den verschiedenen Anforderungen bewusst zu werden. Daher müssen die Maßnahmen auch vielfältig sein und tatsächlich Wirkung entfalten. Wir alle wissen und diskutieren häufig zu Recht um die zahlreichen bürokratischen Hürden im bestehenden System der Kindertagesbetreuung. Wir wollen die Träger von zeit- und nervenzehrenden Aufgaben entlasten. Eine vereinfachte Verwendungsnachweisprüfung ist eine zentrale Forderung. Auch eine Vereinfachung der Berichts- und Dokumentationspflichten gehört zu einer Entlastung. Mit dem Forschungsprojekt BeDo zur Beobachtung und Dokumentation, das sich mittlerweile schon in der zweiten Projektphase befindet, verfolgen wir das Ziel, dass ein Orientierungsleitfaden BeDo-NRW über die Fachberatung in die Kita-Praxis implementiert wird und geeignete Verfahren der Bildungsdokumentation zur Gestaltung des Übergangs von Kita zur Grundschule entwickelt wird, weil auch das ein zentraler Punkt ist. Das Land NRW stellt im Rahmen des KiBiz verschiedene Förderprogramme zur Verfügung – das wissen Sie alle – wie die Plus-Kitas, wie die Sprach-Kitas, die wir in die Landesförderung übernommen haben, wie die Familienzentren. Wir wollen nun aber dafür sorgen, dass das Geld auch schneller und gebündelter dort ankommt, wo es hingehört und gebraucht wird, und dafür kann die Bündelung und Konzentration von Fördersträngen sorgen, um entlang der spezifischen Bedarfe der Einrichtungen gezielter fördern zu können. Darüber hinaus arbeiten wir an einem Kita-Sozialindex. Ziel ist es, die Kita-Versorgung und die zielgerichtete und bedarfsgerechte Förderung von Kindern in herausfordernden Lebenslagen zu verbessern. Auch da geht Nordrhein-Westfalen im Ländervergleich voran. So möchten wir insgesamt für mehr 09.07.2025 Chancengerechtigkeit in der frühkindlichen Bildung sorgen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Frau Ministerin Paul. – Für die SPD spricht ihr Abgeordneter Herr Dr. Maelzer.

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Dr. Dennis Maelzer SPD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Ministerin Paul, Sie haben wirklich überhaupt nichts mehr im Köcher, was die Kinder, was die Eltern, was die Träger hoffen lassen könnte. Das ist, glaube ich, die schlimmste Erkenntnis, die wir aus der Aktuellen Stunde gewonnen haben. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP) Vor wenigen Tagen sind Ihre Kürzungen beim Kita-Helfer-Programm bekannt geworden. Ich möchte meine Rede nutzen, um Sie mit einer Kita-Helferin bekannt zu machen. Nennen wir sie Lina. Lina schreibt mir seit Jahren. Jedes Mal, wenn es um die Verlängerung des Kita-Helfer-Programms geht, hat sie Angst. Jedes Jahr fragt sie mich, ob und – wenn ja – wie es für sie weitergehen kann, und jedes Mal versuche ich, sie zu beruhigen. Zuletzt schrieb sie mir im Juni: Hallo, ich möchte nur kurz nachfragen, ob es Neuigkeiten gibt wegen der Kita-Helfer. Meine Freundin arbeitet auch als Kita-Helferin seit einem Jahr in einer Kita in Gelsenkirchen. Sie wurde übernommen, hat einen unbefristeten Vertrag bekommen. Man braucht die Kita-Helfer. Ich arbeite in Herten. Ich habe keine Chance, übernommen zu werden. Ohne das Programm ist es für mich aus. Ich hoffe sehr, dass ich bleiben kann. Die Erzieher meinen auch, dass wir sehr günstiges Personal sind und wenig Geld bekommen. Meine Damen und Herren, ab August wird das Land dem Kita-Träger von Lina nur noch 16.200 Euro zur Verfügung stellen. Das Ministerium behauptet, das wäre keine Kürzung, das wäre eine Anpassung. (Kirsten Stich [SPD]: Anpassung?) Die Wahrheit ist, die Förderung für den Träger wird um 10 % sinken. Die Wahrheit ist, Linas Stundenkontingent wird zusammengestrichen. Sie kann den Erzieherinnen dann weniger Stunden helfen. Und: Lina bekommt weniger Geld auf ihr Konto. Bei Linas Freundin wiederum ist es der Träger, der auf den Mehrkosten sitzen bleibt. Ich schäme mich dafür, dass ich Lina immer Hoffnung dahingehend gemacht habe, dass es für sie unverändert weitergehen kann, dass ich sie Glauben Landtag gemacht habe, dass man auf eine Zusage einer Landesregierung vertrauen kann. Aber in Wirklichkeit, meine Damen und Herren von Schwarz-Grün, sind Sie es, die sich schämen sollten. (Beifall von der SPD und Marcel Hafke [FDP]) Doch Schamgefühl ist Ihnen anscheinend völlig fremd. Wie anders ist es zu erklären, dass die Regierung gestern weitere Kürzungen verkündet hat. Das Programm soll auf 129 Millionen Euro abgeschmolzen werden – wieder weniger Geld für Lina, wieder höhere Kosten für die Träger ihrer Freundin. Herr Wüst, Frau Ministerin Paul, Menschen wie Lina sind Ihnen egal. Aber möglicherweise schämen Sie sich doch ein wenig. Das wäre eine Erklärung dafür, warum Sie mit den Trägern nicht über Ihre Kürzungsabsichten gesprochen haben. So heißt es von der Arbeiterwohlfahrt: An keiner Stelle wurde die AWO Nordrhein-Westfalen im Vorfeld über die geplante Kürzung informiert. – Frau Ministerin, Ihr Ministerium sitzt regelmäßig mit den Trägern zusammen, aber von den Kürzungen erfahren sie durch die neuen Antragsformulare. Das ist Ihre Vorstellung von Dialog. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein. (Beifall von der SPD und der FDP) Unangenehme Themen am liebsten nicht anzusprechen, das scheint Ihre Methode als Ministerin zu sein. So ist es auch zu dem Brandbrief der Kommunen an Sie gekommen. Bereits im Februar hatten die kommunalen Spitzenverbände dringend um die Vorlage eines Referentenentwurfs für eine KiBiz-Revision gebeten. Bis heute erhielten sie keine Antwort; darum sind sie jetzt deutlich geworden. Sie schreiben: Nachdem nunmehr immer mehr Zeit ohne erkennbare Aktivitäten des Landes verstreicht, bestehen erhebliche Zweifel, ob ein Inkrafttreten eines reformierten KiBiz zum Kindergartenjahr 2026/2027 überhaupt noch realistisch ist. Frau Ministerin, die Kommunen sind Ihr wichtigster Finanzierungspartner, und er erntet von Ihnen Schweigen. Die Träger ernten von Ihnen Schweigen. Das Parlament erntet von Ihnen Schweigen. Sie wollen sich doch nicht wirklich ohne eine konkrete Aussage zur KiBiz-Revision in die Sommerpause verabschieden. Oder doch? (Beifall von der SPD und Marcel Hafke [FDP]) Wir wissen inzwischen, dass Sie Ihr Wort bei dem geplanten beitragsfreien Kita-Jahr brechen werden; das hat der Finanzminister gestern ausdrücklich bestätigt. Wir wissen, dass Sie Ihr Wort beim Einstieg in das kostenfreie Mittagessen brechen werden. Soll das Gleiche auch für die KiBiz-Revision gelten? Wenn der Koalitionsvertrag von Schwarz-Grün das Papier nicht mehr wert ist, auf das er gedruckt ist, dann verabschieden Sie sich gefälligst nicht in die 09.07.2025 Sommerpause, sondern schreiben einen neuen und schenken den Menschen reinen Wein ein. (Beifall von der SPD) Beim KiBiz gibt es eine Menge zu tun. Der Volksmund weiß, dass man einem nackten Mann nicht in die Tasche greifen kann. Warum das die Landesregierung bei den Kitas immer wieder versucht, ist mir schleierhaft. Sie wissen genau, dass die Träger auf dem Zahnfleisch gehen. Sie müssen ihre Rücklagen für Investitionen angreifen, um den laufenden Betrieb überhaupt aufrechterhalten zu können. Aber auch diese Rücklagen sind endlich. Darum müssen die Tarifabschlüsse unmittelbar ausgeglichen werden, statt von den Trägern eine Vorfinanzierung über 1,5 Jahre zu erwarten. Die Trägeranteile müssen auf breiter Front zurückgeführt und die Einrichtungen endlich ausreichend finanziert werden. Sie wissen genau: Die Erzieherinnen und Erzieher gehen am Stock. Darum müssen Betreuungszeiten am laufenden Band reduziert werden. Darum müssen Kitas immer wieder schließen. Mehr als 17.000 Überlastungsanzeigen in diesem Jahr sprechen eine klare Sprache. Entlasten Sie endlich die Erzieherinnen und Erzieher, indem Sie bei den Kita-Helfern nicht kürzen, sondern die Förderung im Gesetz verstetigen. Sie wissen genau, dass die Kinder die Reform brauchen, damit nicht an der Sprachförderung oder an einem gesunden Mittagessen gespart werden muss. Fangen Sie bitte endlich an, in Zukunft zu investieren. 4.000 Ausbildungsplätze für Erzieherinnen sind in Nordrhein-Westfalen unbesetzt. Warum? Weil sich die Träger die praxisintegrierte Ausbildung nicht mehr leisten können. 60.000 Euro kostet ein Platz, nur 16.000 Euro werden refinanziert. Bei den Kinderpflegerinnen haben Sie die Förderung sogar um zwei Drittel zusammengestrichen. Wie sollen das notleidende Träger bitte stemmen, Frau Paul? (Beifall von der SPD und Marcel Hafke [FDP]) Frau Ministerin, Herr Wüst – der dieser Debatte wieder sehr konzentriert lauscht –, (Heiterkeit Gordan Dudas [SPD]) es liegt auf der Hand, was jetzt zu tun ist: Worthalten, das wäre der erste Schritt, Worthalten statt Wortbruch. Das Kita-Bündnis und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft haben recht: Jetzt ist keine Zeit für Ferien. Entspannung ist erst angesagt, wenn sich die Lage in unseren Kitas entspannt. Bringen Sie endlich die KiBiz-Revision auf den Weg. (Beifall von der SPD und Marcel Hafke [FDP])

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André Kuper

Danke, Herr Dr. Maelzer. – Für die CDU spricht der Abgeordnete Herr Brüntrup. Landtag

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Tom Brüntrup CDU

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Maelzer, zu Beginn noch einmal ausdrücklich für Sie: Die frühkindliche Bildung unserer Kinder und eine verlässliche Kita-Betreuung sind uns wichtige Anliegen, (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Das müssen Sie mir nicht sagen! Das müssen Sie den Men- schen antworten!) Anliegen, die unzählige Familien und Kinder betreffen, die Einfluss auf den Alltag der Familie und die Zukunft der Kinder nehmen, Anliegen, über die wir sicherlich emotional streiten können, aber die wir als Politik sachlich beraten müssen – sachlich, Herr Maelzer. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Genau diese Sachlichkeit bei einem so wichtigen Thema lassen Sie jedoch mal wieder missen. (Heiterkeit von der SPD) Sie reden davon, dass in Nordrhein-Westfalen nichts besser würde. Sie reden vom Unwillen der Landesregierung, wenn es um die Zusammenarbeit zum Wohle des Kindes geht. Sie reden von zentralen Versprechen der schwarz-grünen Koalition, die auf der Kippe stünden, (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ja!) und Sie reden vom drohenden Scheitern der KiBiz-Reform, welches diese Aktuelle Stunde notwendig mache. (Zuruf von der SPD: Das sagen nicht nur wir! – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Das sagen auch die kommunalen Spitzenverbände!) Sowohl Ministerin Paul als auch mein Kollege Herr Kamieth haben bereits deutlich gemacht – gerne wiederhole ich es für Sie –: Wir halten an unserem Ziel einer KiBiz-Novelle fest. (Zuruf von der SPD: Wir auch!) Anders als die SPD es suggeriert, braucht es aber gerade in diesen Zeiten angespannter Haushalte auf allen politischen Ebenen mehr Abstimmungen darüber, wie wir die Kitas und Träger bestmöglich unterstützen, (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Und darum ant- worten Sie auf die Briefe der Kommunen nicht?) wie wir das Kita-System resilienter gegenüber plötzlichen Kostensteigerungen ausgestalten können und wie wir die Verlässlichkeit für Eltern und Familien wiederherstellen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Unser Ziel ist es, die Kindertagesbetreuung in NRW zu stabilisieren und in der frühkindlichen Bildung ein 09.07.2025 noch verlässlicheres Kinderbildungs- und Betreuungsangebot zu schaffen. Herr Maelzer, es ist es populistisch und falsch, wenn Sie in der Rheinischen Post behaupten, wir würden nur an den eigenen Haushalt denken. Bereits im vergangenen Jahr lag und auch in diesem Jahr liegt der Fokus im Haushalt auf den Jüngsten unserer Gesellschaft. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Weil das Ihre ge- setzliche Aufgabe ist!) Damit wir an dieser Stelle nicht einsparen müssen, sondern zusätzlich investieren können, stecken alle anderen Ministerien zurück. Das ist Konsens in unserer schwarz-grünen Koalition. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Es ist Konsens, dass ihr euch an Recht und Gesetz haltet? Wow!) Mit 5,7 Milliarden Euro investieren wir im Jahr 2025 einen erheblichen Betrag in die Kitas unseres Landes. Das sind 500 Millionen Euro mehr als noch im vergangenen Jahr, 2,8 Milliarden Euro mehr als bei der Übernahme von der letzten SPD-geführten Regierung im Jahr 2017. Hinzu kommen 85 Millionen Euro, die wir im vergangenen Jahr neben den jährlich vorgesehenen 115 Millionen Euro in die Investitionskostenförderung gegeben haben, rund 38 Millionen Euro jährlich für die Übernahme der Sprach-Kitas von der damaligen Ampelregierung, 100 Millionen Euro Überbrückungshilfe im Jahr 2024 und rund 130 Millionen Euro pro Jahr für die Verstetigung des Alltagshelferprogramms. Ziehen wir den Bogen noch weiter und sprechen darüber, was wir für die Haushalte der Kommunen tun, obwohl wir doch angeblich nur an unseren eigenen denken: Jährlich kommen 250 Millionen Euro für die Altschulden der Kommunen dazu – ein Thema, das keine SPD-geführte Bundes- oder Landesregierung je angegangen ist. (Beifall von der CDU) 15,68 Milliarden Euro geben wir jährlich an die Kommunen, 5 Milliarden Euro mehr als 2017. Zuletzt hat der Einsatz unseres Ministerpräsidenten Hendrik Wüst verhindert, dass den Kommunen durch die Änderungen im Steuerrecht auf Bundesebene Milliarden fehlen, und dafür gesorgt, dass Berlin erstmals die eigene Konnexität lebt. Herr Maelzer, als schwarz-grüne Landesregierung denken wir also nicht zuerst an unseren Haushalt. Wir denken an unsere Kommunen, die wichtige Arbeit leisten. Wir unterstützen und entlasten sie. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Hm! – Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Wie merken die das?) Und wir denken an die Jüngsten unserer Gesellschaft. Auch in den vergangenen Haushaltsplanbera-Landtag tungen war trotz der erforderlichen Einsparungen klar, dass wir bei unseren Kindern und deren Bildung keinen Cent sparen. Im Gegenteil: Wie zuvor dargestellt, haben wir zusätzliche Mittel investiert. Genau diesen Kurs setzen wir fort. Herr Maelzer, wenn Sie die gestrige Presseberichterstattung verfolgt hätten, wäre Ihnen aufgefallen, dass „Kinder und Bildung“ der größte Etatposten ist und bleibt: (Zuruf von Sarah Philipp [SPD] – Heiterkeit von Dr. Dennis Maelzer [SPD] und Elisabeth Müller-Witt [SPD]) 1,7 Milliarden Euro zusätzlich, davon allein 370 Millionen Euro für unsere Kitas. Herr Maelzer, Sie und insbesondere auch Herr Ott stellen Forderung über Forderung und geben jeden Euro dreimal aus. Eine ehrliche Aussage Ihrerseits darüber, wie Sie ein drittes beitragsfreies Kita-Jahr oder das begrüßenswerte freie Mittagessen finanzieren wollen, fehlt hingegen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD und insbesondere Herr Ott, Versprechen zu machen und Erwartungen zu wecken, die man in Verantwortung selbst nicht erfüllen könnte, ist eine Politik der Verantwortungslosigkeit. (Beifall von der CDU – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Warum steht es dann in eurem Koaliti- onsvertrag? – Jochen Ott [SPD]: Das habt ihr nicht mal in Berlin gefordert!) Wir haben viele Ziele unseres Koalitionsvertrags bereits umgesetzt. Wir haben die Kita-Helferinnen und -Helfer in der mittelfristigen Finanzplanung abgesichert. Das Programm erfährt einen riesigen Zulauf. Ja, aufgrund der Haushaltslage ist eine Erhöhung der Mittel und damit eine Ausweitung des Programms leider nicht möglich. Statt aber unzähligen Kitas den Zugang zu den Kita-Helferinnen und -Helfern zu verwehren und deren Anträge abzulehnen, wie es die Förderrichtlinie aus dem Jahr 2023 im Falle ausgeschöpfter Mittel vorsah, hat die Landesregierung die Refinanzierung um 10 % angepasst. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Vielleicht hättet ihr sie nicht kürzen sollen!) Herr Maelzer, so haben nunmehr alle 11.000 Kitas in unserem Land die Chance, zu partizipieren. (Beifall von der CDU – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Wir haben keine 11.000 Kitas!) Wir haben mit „#WTFuture“ eine Fachkräfteoffensive etabliert, die Kita-Helferinnen und -Helfer verstetigt, die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erleichtert und mit der Überarbeitung der Personalverordnung neue Spielräume für zusätzliche Kapazitäten und Kräfte geschaffen. 09.07.2025 Auch die KiBiz-Novelle steht definitiv nicht auf der Kippe, sondern wird von uns weiter vorangetrieben. Dabei müssen wir aber auch die Dinge berücksichtigen, die die neue Koalition aus CDU/CSU und SPD auf Bundesebene plant. Im Koalitionsvertrag steht beispielsweise, dass die Sprach-Kitas wieder eingeführt und das Startchancen-Programm auf Kitas ausgeweitet werden soll. Im Rahmen eines Qualitätsentwicklungsgesetzes plant der Bund hierfür zusätzliche Förderungen ein. Herr Maelzer, das sind wunderbare Nachrichten. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Aus denen ihr nichts macht!) Darüber hinaus will der Bund in den Neu- und Ausbau und in die Sanierung von Kitas investieren sowie die Anwerbung von internationalen Fachkräften beschleunigen und ausweiten. (Jochen Ott [SPD]: Und wer hat das verhan- delt?) Herr Maelzer, all diese Themen haben einen direkten Einfluss auf unsere KiBiz-Novelle. Natürlich könnten wir ohne den Bund loslaufen und das Gesetz anpassen, aber zum Wohle der Kinder macht es nur Sinn, die Pläne und zusätzlichen Finanzmittel des Bundes zu berücksichtigen. Herr Präsident, ich komme zum Ende.

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Rainer Schmeltzer

Darauf wollte ich hinweisen.

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Tom Brüntrup CDU

Mit konstruktiven Vorschlägen und einem sachlichen Ton können Sie gerne an diesen Prozessen mitwirken. Mit dem vorgetragenen Pessimismus und dem einzigen Ziel, sich selbst zu profilieren, helfen Sie jedoch niemandem. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Brüntrup. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Paul. (Zuruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben die Mittel für die Kita-Helfer verstetigt. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Gekürzt!) In diesem Bereich ist es doch erst einmal ein Erfolg, dass immer mehr Einrichtungen über die Kita-Helfer für eine Unterstützung und Entlastung der Fachkräfte sorgen wollen. Die Kita-Helfer werden über eine alleinige Landesförderung finanziert, mit der wir Träger Landtag und Einrichtungen gezielt unterstützen. Aktuell erhalten 10.042 Einrichtungen eine Förderung durch das Kita-Helfer*innen-Programm. Das erfolgreiche Programm wird durch eine Ausweitung des Berechtigtenkreises weiter ausgerollt. Auch im kommenden Jahr stehen ebenso viele Mittel wie im letzten Jahr zur Verfügung. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Das stimmt doch gar nicht!) Das Programm ist zudem in der mittelfristigen Finanzplanung für das nächste Jahr abgesichert. Aufgrund steigender Antragszahlen – auch das ist doch erst einmal eine gute Nachricht – wurden mit den öffentlichen und freien Trägern die Förderungsanpassungen besprochen. Wir sind mit den öffentlichen und freien Trägern natürlich im Gespräch darüber, dass bei einem Mehr an Antragslage und angesichts der Tatsache, dass wir allen Anträgen einen positiven Bescheid zukommen lassen wollen, Anpassungen notwendig sind. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Warum wussten die Träger nichts davon?) Wir werden das Programm, bis wir es gesetzlich verankern können – das muss doch das Ziel sein, und es ist mein klares Ziel, dieses erfolgreiche Programm im KiBiz gesetzlich abzusichern –, auf diesem Niveau weiter absichern. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Absenken!) Ich habe Ihnen vorhin schon an mehreren Stellen die Leitlinien für eine KiBiz-Reform dargelegt. Stabilität und Verlässlichkeit müssen im Zentrum dessen stehen – zusammengedacht mit Chancengerechtigkeit und Teilhabechancen für alle Kinder in unserem Land. Deswegen ist es von zentraler Bedeutung, dass wir an dieser Stelle klare Schwerpunkte setzen. Wir müssen einen klaren Fokus auf die Stärkung der Ausbildung setzen, wobei ich noch mal unterstreichen möchte, dass die Zahlen in der Kinder- und Jugendhilfe in den letzten Jahren immer weiter angestiegen sind, und dass, wie ich gerade schon erläutert habe, der Beruf der Erzieherin heute der zweitstärkste Ausbildungsberuf in Nordrhein-Westfalen ist. Trotzdem ist es notwendig, dass wir weiterhin einen klaren Fokus auf die Stärkung der Ausbildung und auch auf die Begleitung von Ausbildung legen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Bürokratieabbau und die Entlastung der Fachkräfte von überbordenden unterschiedlichen Verpflichtungen. Dazu haben wir mit dem BeDo-Projekt die notwendigen Grundlagen gelegt. Auch das muss Teil einer KiBiz-Reform sein. Der dritte Punkt ist, dass wir die Förderung vereinfachen müssen. Sie alle kennen doch die komplexe Fördersystematik des KiBiz. Es ist notwendig, Mittel sinnvoll zu bündeln. 09.07.2025 Das sind die Leitlinien, anhand derer wir natürlich auch mit den Stakeholdern in intensiven Gesprächen sind. Uns hilft es aber nicht weiter, die Realitäten, nämlich die Frage des Haushalts, die Frage der allgemeinen Situation, die Frage des Fachkräftemangels, auszublenden und nur mit überbordenden Wünschen und Forderungen an die Situation heranzugehen. Wir müssen auf der Basis der Realitäten gemeinsam dafür Sorge tragen, dass Stabilität und Verlässlichkeit, Chancengerechtigkeit und Qualität in einer KiBiz-Novellierung zusammengebracht werden können. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Daran arbeiten wir. Deshalb ist nichts daran, zu sagen, dass es keine KiBiz-Novellierung geben wird. Die Herausforderungen sind aber nun einmal groß, sodass wir intensiv im Dialog mit allen Beteiligten stehen. Es ist nicht so einfach, zu sagen: Machen Sie das alles doch immer ohne den Bund und ohne Berlin. – Wir sind eine Verantwortungsgemeinschaft, die in allererster Linie aus dem Land, den Kommunen und den Trägern besteht. Ich habe aber sehr aufmerksam den Koalitionsvertrag des Bundes gelesen, und ich finde, es ist eine gute und eine sehr richtige Entwicklung, dass im Koalitionsvertrag des Bundes festgeschrieben ist, dass der Bund mit dem KiTa-Qualitätsgesetz auch weiterhin eine finanzielle Verantwortung übernehmen will. Herr Dr. Maelzer, wir waren uns im Ausschuss darüber einig, dass wir hoffen, dass mit diesem KiTa-Qualitätsgesetz etwas eingelöst wird, was in den vergangenen Jahren in den Ländern zu unser aller Bedauern leider noch nicht eingelöst worden ist, nämlich eine dauerhafte, eine verstetigte und eine dynamisierte Beteiligung des Bundes an den Kosten der zentralen Zukunftsaufgabe der frühkindlichen Bildung. Das ist auch für Nordrhein-Westfalen ein wichtiger Punkt, den wir bei der anstehenden Novellierung berücksichtigen werden. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin Paul. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt der Abgeordnete Müller.

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Frank Müller SPD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, der Ministerpräsident muss sich neues Papier holen, auf das er während der Debatte starren kann. (Beifall von der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen aus den Koalitionsfraktionen, wen wollen Sie eigentlich bezüglich des Zeitplans für die KiBiz-Revision hinter die Fichte führen? In diesem Haushalt ist nichts eingepreist. Landtag Die Steigerungen im Haushalt werden ungefähr Ihren gesetzlichen Verpflichtungen entsprechen, die Steigerungen bei den Trägern auszugleichen. Das heißt, zum nächsten Kita-Jahr wird es keine KiBiz-Revision geben. Dann haben wir den 1. August 2027, und das ist nach der nächsten Landtagswahl. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich frage Sie wirklich: Wen in diesem Land wollen Sie noch hinter die Fichte führen? (Beifall von der SPD und der FDP) Es wird keine substanzielle KiBiz-Revision geben. Sie werden sie nicht mit Steinen bezahlen, Sie müssen es in den Haushalt einpreisen. Ansonsten wäre das heute wirklich eine schlechte Nachricht für die Träger. Zum Kita-Helferinnen und -Helfer-Programm wurde heute etwas gesagt. Dafür gibt es nicht nur weniger Geld, sondern auch zusätzlichen Aufwand bei der Beantragung, obwohl Sie den Trägern Entlastung versprechen. Ganz ehrlich, Frau Ministerin, das ist respektlos, aber so verspielt man das letzte Vertrauen, das die Träger, Fachkräfte und Familien noch in Sie hatten. Sie reden hier so, aber handeln am Ende in der Realität anders, Frau Ministerin. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP) Das lässt sich auch an der Personalverordnung ablesen, die bis heute keine Lösung bietet. Die wurde als Gamechanger verkauft. Sie haben suggeriert, dass die Träger, die Kitas jetzt ein mächtiges Instrument in der Hand halten, um endlich die Ausfallzeiten zu reduzieren. Das Einzige, was Sie damit geschafft haben, ist, die Eltern gegen die Erzieherinnen und Erzieher in den Einrichtungen zu treiben, weil Sie suggeriert haben, dass die Lösung vor Ort liegt und nicht mehr bei dieser Landesregierung, die all das, was gerade passiert, zu verantworten hat. (Beifall von der SPD und Marcel Hafke [FDP]) Bei einem Punkt, Frau Ministerin, haben Sie und die Kolleginnen und Kollegen aus den Koalitionsfraktionen recht: Personal lässt sich nicht backen. Aber reden wir doch über die anderen Maßnahmen, die wir immer wieder vorgeschlagen haben, als wir gesagt haben: Wenn Sie das jetzt anpacken, stehen wir an Ihrer Seite. Wir sind sogar bereit, beschleunigte Gesetzgebungsverfahren zu akzeptieren. Das ist der Bereich, um den es geht: Wie bekommen wir es hin, dass wir den Trägern künftig Tarifabschlüsse sofort und direkt finanzieren und nicht 18-monatige Lücken lassen, die bei den Trägern große Lücken reißen? Wie bekommen wir es hin, dass wir den Eigenanteil, der die Träger um den Verstand bringt, endlich abschaffen? 60.000 Euro Eigenanteil in einer sechsgruppigen Einrichtung in der Stadt Mülheim – versuchen Sie das in einem sozialen Brennpunkt einmal einzutreiben. 09.07.2025 Stiftungen oder auch Social Clubs und Service-Clubs sind nicht bereit, staatliche Aufgaben zu finanzieren. Die geben gerne Geld für Extraleistungen, aber sie werden keine staatlichen Aufgaben finanzieren. Das ist Ihre Verantwortung. Die Träger, Fachkräfte und auch die Eltern sagen zu Recht: Wenn das Land 1 km Landstraße in Auftrag gibt, dann werden doch auch nicht nur 900 m bezahlt. (Heiterkeit von Elisabeth Müller-Witt [SPD]) Nehmen Sie endlich die Last des Eigenanteils von den Trägern, dann haben Sie schon einen wichtigen Schritt getan. Da hätten Sie uns tatsächlich an Ihrer Seite. Sie haben doch alle Erwartungen geschürt. Beschweren Sie sich doch nicht über die Opposition. Sie haben es in Ihren Koalitionsvertrag geschrieben. Sie haben es den Leuten versprochen. Beschweren Sie sich doch nicht bei uns, wenn wir Sie an Ihre Versprechungen erinnern. (Beifall von der SPD und der FDP) Ich will Ihnen noch eines zu Ihrem ach so verlässlichen Finanzierungssystem sagen. Das letzte Mal konnten die Träger unter Joachim Stamp Rücklagen aufbauen konnten. Mittlerweile sind bei vielen Trägern die Rücklagen komplett aufgebraucht, inklusive Instandhaltungsrücklagen. Kommt morgen ein Gesundheitsamt in eine Einrichtung und macht die Küche zu, kann die Küche nicht saniert werden. Das war es dann mit dem gesunden Mittagessen in Kitas. So sieht die Lage in den Einrichtungen vor Ort aus. Die Träger stehen in vielen Kommunen mit dem Rücken zur Wand, und Sie schauen zu. Der Aufbau der Rücklagen wird ungefähr ein Jahrzehnt dauern, wenn Sie nicht substanziell etwas an diesem KiBiz ändern. All diese Aufgaben wären heute lösbar. Nichts tun Sie; nichts tun Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dann will ich ein Letztes sagen. Sie sagen immer – ich komme zum Schluss, Herr Präsident –, dass Sie mit den Beteiligten reden. Das werden Sie tun. Sie hören aber offensichtlich nicht zu, denn bei den Wortbeiträgen von Ihnen – von der Ministerin, von den Vertreterinnen und Vertretern der Koalitionsfraktionen – habe ich das Gefühl, dass Sie der Wirklichkeit endgültig entrückt sind. Sie haben den Kontakt zur Realität verloren. Sie sind empathielos und respektlos gegenüber den Trägern, den Fachkräften, den Eltern und den Kindern in unserem Land. – Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD und der FDP)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Müller. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Woestmann. Landtag

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Eileen Woestmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Man könnte fast meinen, wir sind hier im Kindergarten. Das wird den Kitas in unserem Land aber nicht gerecht. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Kirs- ten Stich [SPD]: Sag mal!) Die SPD geriert sich als die Partei für Familien. (Kirsten Stich [SPD]: Geben Sie Haltungsno- ten? Super!) In der Bundesdebatte, in der sehr viel diskutiert wird, hört man aber von wenig für Familien. (Zurufe von Benedikt Falszewski [SPD] und Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]) Die SPD setzt sich nicht für die Senkung der Stromsteuer ein. (Lachen von der SPD) Sie reißt geflüchtete Familien durch die Aussetzung des Familiennachzugs auseinander. (André Stinka [SPD]: Mehr haben Sie nicht drauf?) Wenn wir in die vergangene Legislaturperiode schauen, stellen wir fest, dass die Kindergrundsicherung für die SPD nicht so wichtig war. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- rufe von Dr. Dennis Maelzer [SPD], Kirsten Stich [SPD] und Sebastian Watermeier [SPD]) Die Idee, kostenfreies Mittagessen umzusetzen – ein Vorschlag des Bürgerrats inklusive Finanzierungsvorschlag, das Kindergeld nicht zu erhöhen, sondern das Geld dafür zu nutzen, das Mittagessen zu finanzieren –, wurde von der SPD abgelehnt. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ihr seid dafür, oder was?) Natürlich kann man als Oppositionspartei mal eben eine Milliarde mehr fordern. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Den Reichen den Steuerfreibetrag lassen und bei Kindern spa- ren – das ist grüne Politik!) Das ist die Summe der Dinge, die Sie hier gefordert haben. Die Frage, die Sie auch beantworten müssen, ist aber: Woher soll das Geld eigentlich kommen? (Benedikt Falszewski [SPD]: Fragen Sie mal Herrn Wüst!) Auf Bundesebene wird gerade heftig gestritten, und das ist richtig und wichtig. Über Familien hört man aber nichts. Die Mütterrente und die Stromsteuer stehen im Fokus; darüber wird gesprochen. 09.07.2025 (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ihr bekommt mehr Geld vom Bund!) Aber zu Familien? Schweigen im Walde. (Jochen Ott [SPD]: Sprich doch mal mit NRW!) Hier in Nordrhein-Westfalen gelingt es uns, die Priorität auf Kinder und Familien zu setzen. (Kirsten Stich [SPD]: Aber Kita ist doch Düs- seldorf-Aufgabe und nicht Berlin-Aufgabe!) Ich kann die anderen Ministerien und meine Sprecherkolleginnen und -kollegen anschauen und muss anerkennen, dass es einen Riesenkraftakt für alle bedeutet, diese Priorität zu setzen. Sie fällt nicht vom Himmel. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Ich bin sehr stolz und dankbar dafür, dass wir es hinbekommen, diese Priorität zu setzen. (André Stinka [SPD]: Sie schaffen es doch nicht!) Ich möchte mir nicht ausmalen, wie die Situation hier aussehen würde, wenn wir diese Priorität nicht setzen würden. Am Ende gelingt das nur gemeinsam. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Euch gelingt gar nichts!) Wenn wir mal in andere Bundesländer gucken, stellen wir übrigens fest, dass die Problematik bei der Finanzierung und dem Fachkräftemangel kein NRW-Problem darstellt. Das Problem besteht auch in anderen Bundesländern, und zwar unabhängig von der Koalition, die dort gerade regiert. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Woestmann. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit schließe ich diese Aktuelle Stunde. Wir kommen zu: 2 Gesetz zur Neuverkündung des Verfassungsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen und zur Änderung weiterer Gesetze Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/14557 erste Lesung Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Landesregierung Herrn Minister Reul das Wort.

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Herbert Reul

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Welt um Landtag uns herum ist in den letzten Jahren unsicherer geworden. Das hat auch Auswirkungen auf unser Land. Politischer Extremismus, Terrorismus, Spionage, Cyberattacken fremder Staaten – das ist einiges. Ich glaube, wir hier im Parlament sind uns einig, dass wir seit dem Kalten Krieg einen gut aufgestellten Verfassungsschutz nicht mehr so dringend brauchten wie heute. Wir brauchen ihn dringender denn je. Er ist ein Frühwarnsystem unserer wehrhaften Demokratie. Er ist der Seismograf für verfassungsfeindliche Tendenzen. Deshalb haben wir uns das Verfassungsschutzgesetz genau angeguckt und es nach über 30 Jahren neu kalibriert. Wir haben im Grunde behalten, was sich bewährt hat, und ergänzt, was gefehlt hat. Einiges geht auch auf das Bundesverfassungsgericht, also auf Urteile, zurück. Das Ergebnis haben wir Ihnen jetzt vorgelegt. Es ist ein modernes Sicherheitsgesetz: transparent, nachvollziehbar gegliedert, praktisch strukturiert und vor allem angereichert mit Befugnissen, die unser Verfassungsschutz braucht, um in dieser anstrengenden Zeit Schritt zu halten. Ich kann jetzt nicht alles vortragen – das ist klar –, will aber doch ein paar Punkte erwähnen. Erstens. Mit dem neuen Gesetz geben wir dem Verfassungsschutz die Möglichkeit, verschlüsselte Kommunikation dort, wo es rechtlich erlaubt und notwendig ist, mitlesen zu können. Ob erste Influencer-Videos, die hin und her getauscht werden, oder die konkrete Planung einer Terrortat – all das passiert heute eben online, Stichwort: WhatsApp und Co. Zweitens. Es gibt jetzt eine neue Funkzellenabfrage bei den Mobilfunkbetreibern. Diese hilft, extremistische und terroristische Netzwerke aufzudecken. Drittens – Stichwort: Videos. Mit der Befugnis zum Zugriff auf Videoüberwachungsanlagen erlauben wir dem Verfassungsschutz, auf ohnehin vorhandenes Material zuzugreifen. Da wird natürlich nicht dauerhaft mitgeschaut, aber im Einzelfall kann das enorm hilfreich sein. Es müssen aber nicht immer tiefgreifende Grundrechtseingriffe sein. Auch einfache Informationen helfen oft weiter. Damit bin ich bei – viertens – neuen Auskunftsrechten. Unter uns: Ich finde es nur nachvollziehbar, dass Verkehrsunternehmen dem Verfassungsschutz im Einzelfall sagen dürfen, wann Verfassungsfeinde wohin gereist sind. Das Gleiche gilt für die Kontostammdaten beim Bundeszentralamt für Steuern. Es geht doch nicht, dass ein x-beliebiges Internetreisebüro mehr weiß als unser Verfassungsschutz. Fünftens. Es geht um das Thema „KI“. Zur Einordnung: Allein, seit ich zu reden angefangen habe – es sind ungefähr drei Minuten um –, sind geschätzt 09.07.2025 200.000 Fotos und Videos auf Instagram veröffentlicht worden – nur, um ein Gefühl für die Schnelligkeit zu bekommen. Da kommt man ohne KI nicht mehr weiter. Deshalb regelt der Gesetzentwurf, dass KI zur Unterstützung eingesetzt werden kann. Natürlich trifft die KI nie eine Entscheidung darüber, was als extremistisch bewertet wird oder nicht. Das machen nach wie vor die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und das muss auch so bleiben. Das sechste Stichwort: Prävention. Gewaltbereite Extremisten werden immer jünger. In den letzten Jahren gab es immer wieder Anschlagsplanungen von Jugendlichen, sogar von Jugendlichen unter 14 Jahren. Deshalb kennt Prävention mit dem neuen Gesetz keine Altersgrenze mehr. Das sind wichtige Befugnisse, die wir dringend brauchen. Es sind mehr Befugnisse. Das bedeutet aber auch, dass wir das Thema „Kontrolle des Verfassungsschutzes“ mitdenken müssen. Ganz an den Anfang gestellt haben wir Bewertungskriterien zur Einstufung der Beobachtungsobjekte. Diese werden nun erstmals gesetzlich vorgegeben. Das ist die eine Schaltstelle im Gesetz. Die zweite Schaltstelle sind die Richter. Der Einsatz von Vertrauenspersonen oder einer langfristigen Observation sind einer richterlichen Vorabkontrolle unterworfen. Die dritte Schaltstelle ist und bleibt die G 10-Kommission. Für Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation und zur Finanzermittlung bleibt die G 10-Kommission zuständig. Die parlamentarische Kontrolle wird durch weitere Berichtspflichten sogar noch gestärkt. Um es kurz zu machen: Das Verfassungsschutzgesetz stammt im Kern von 1995. Zur Erinnerung: Damals gab es kein Google und ohnehin nur ein paar Hundert Internetseiten auf Deutsch. Es gab kein Smartphone und auch kein Instagram. Die Welt von damals und die Welt von heute sind nun wirklich nicht vergleichbar. Mit diesem aktualisierten Gesetz bringt die Landesregierung den Verfassungsschutz ins Heute. Ich würde mich freuen, wenn wir für dieses Gesetz eine breite politische Unterstützung bekommen würden, um den Verfassungsschutz auch mit einer breiten politischen Unterstützung der demokratischen Kräfte dieses Hauses den Rückhalt für das zu geben, was an Arbeit anliegt. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Minister. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Abgeordnete Golland. Landtag

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Gregor Golland CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Extremismus, Terrorismus, Sabotage, Spionage und Zersetzung greifen jeden Tag und rund um die Uhr unsere freiheitliche demokratische Grundordnung an, und zwar mit dem Ziel, unser Land, unser Volk, unseren Rechtsstaat, unsere Verfassung und unsere Freiheit zu diskreditieren, zu destabilisieren, zu schädigen oder gar zu zerstören. Diese Angriffe kommen von links und rechts, von Islamisten und Terroristen, von fremden Mächten und feindlich gesinnten Staaten. Sie erfolgen offen, verschleiert oder verdeckt. Mit ihnen werden politische, religiöse, militärische oder wirtschaftliche Interessen verfolgt. Dahinter stehen Menschen und Organisationen, die teilweise irrational, fanatisiert, verblendet oder aber überlegt und gezielt agieren. Es sind Amateure oder Profis am Werk, teils mit einfachen Mitteln, teils mit enormem technischen und finanziellen Aufwand. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dagegen müssen wir uns wehren und unsere Freiheit, unsere Art zu leben und unsere Demokratie entschlossen und konsequent verteidigen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das geht nur mit personell und materiell gut ausgestatteten Sicherheitsbehörden wie zum Beispiel dem Verfassungsschutz. Darum investieren wir in Nordrhein-Westfalen seit Jahren enorme Summen in die Stärkung unserer Sicherheitskräfte auf allen Ebenen. Entscheidend sind neben den technischen Möglichkeiten vor allem die rechtlichen Befugnisse sowie der politische Wille zu deren Einsatz. Beides bringen wir heute mit. Nach rund 30 Jahren wird das Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen nicht nur modernisiert, sondern grundlegend neugeschrieben. Es kann und darf nicht sein, dass wir bei Terrorplänen auf die freiwillige Informationsweitergabe und Warnungen von befreundeten ausländischen Nachrichtendiensten angewiesen sind. Wir brauchen selbst die Mittel und Befugnisse, um vor die Lage zu kommen, und die bekommen wir jetzt. Dazu gehören zum Beispiel die Quellen-Telekommunikationsüberwachung zur Überwachung verschlüsselter Kommunikation auf Messenger-Diensten – denn dort finden heute Radikalisierung und Anschlagsplanung statt –; der Einsatz von sogenannten Onlineagenten, also digitalen verdeckten Ermittlern mit eigenen Legenden, zur Aufklärung von Extremismus im Netz; der Einsatz von V-Leuten als unverzichtbares Instrument der menschlichen Aufklärung und Informationsbeschaffung, insbesondere bei sehr konspirativ agierenden Gruppierungen; die Funkzellenabfrage von Verkehrsdaten, um zu sehen, wer sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem Gebiet 09.07.2025 aufgehalten hat; der Zugriff auf Kontodaten, um Finanztransaktionen zur Terrorfinanzierung zu verfolgen und zu unterbinden; der Zugriff auf Videoüberwachung im öffentlichen Raum; die Einführung der Wohnraumüberwachung – bei dringenden Gefahrenlagen kann der Verfassungsschutz fortan verdeckt technische Mittel in Wohnungen einsetzen, etwa zur Ton- und Bildaufzeichnung. Dazu gehören ebenso der Einsatz von künstlicher Intelligenz, um große Datenmengen schnell auswerten und Verbindungen, Beziehungsverhältnisse von Personen aufdecken zu können, sowie längere Speicherfristen von Daten und die Herabsetzung der Altersgrenze zur Erfassung von Minderjährigen, die heute rasend schnell über TikTok und Co radikalisiert werden. Je früher der Staat hier eingreifen kann, desto eher können kriminelle und extremistische Karrieren unterbunden werden. Das dient nicht zuletzt dem Schutze der Jugendlichen selbst. Das neue Gesetz umfasst auch die erstmalige ausdrückliche Aufnahme des Wirtschafts- und Wissenschaftsschutzes, denn Spionageabwehr und Schutz kritischer Infrastruktur werden immer wichtiger. Last but not least geht es auch um eine Rechtsvereinheitlichung mit dem Bund. Die Ermittlungsregeln für personenbezogene Daten und die Zusammenarbeit mit Bundesbehörden werden endlich harmonisiert. Damit sorgen wir für mehr Rechtssicherheit und Kooperationsfähigkeit zwischen den Ebenen. In Summe machen wir Nordrhein-Westfalen damit sicherer, ohne die Freiheit unbescholtener Bürger einzuschränken. Mit Augenmaß und rechtsstaatlicher Kontrolle wird unser Verfassungsschutz effektiver und effizienter. Wir bringen ihn auf ein neues Level, denn Sicherheit und Schutz der Menschen in unserem Land haben für uns höchste Priorität. Der Überweisung in den Innenausschuss stimmen wir zu und freuen uns auf die weiteren Beratungen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Golland. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt die Abgeordnete Kampmann.

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Christina Kampmann SPD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sicherheit in Nordrhein-Westfalen ist in Gefahr. Inzwischen wäre es verantwortungsloser, diesen Satz nicht auszusprechen, als genau das klar zu benennen. Ich möchte das an zwei sehr aktuellen Herausforderungen festmachen, die gleichzeitig zeigen, warum es gerade und genau jetzt so wichtig ist, den Verfassungsschutz neu aufzustellen. Landtag Meine sehr verehrten Damen und Herren, unsere Gesellschaft, die Art, wie wir leben, und unsere Werte werden inzwischen jeden Tag mit dem Ziel, uns zu verunsichern und Ängste zu schüren, angegriffen, und das auch aus diesem Parlament selbst heraus. Denn am rechten Rand unserer parlamentarischen Ordnung sitzt eine Partei, die gesichert rechtsextrem ist und deren Handeln darauf ausgerichtet ist, unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu zerstören. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Das Chaos vom vergangenen Wochenende um den Parteiausschluss des Bundestagsabgeordneten Matthias Helferich zeigt einmal mehr das wahre Gesicht der AfD. (Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Komm einfach zum Thema!) Eine Partei, die jemanden für den Bundestag aufstellt, der sich selbst – ich zitiere – als „freundliches Gesicht des Nationalsozialismus“ bezeichnet und Menschen mit Migrationshintergrund – ich zitiere, auch wenn es mir ziemlich schwer fällt, aber ich finde, es muss deutlich werden, was für Menschen in dieser Partei ihr Unwesen treiben – als „Viecher“ bezeichnet, eine solche Partei ist ein Fall für den Verfassungsschutz und ganz bestimmt nicht für unser Parteiensystem, das die Werte unseres Grundgesetzes hochhält. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Das zweite Beispiel, das aktuell zeigt, wie die Sicherheit auch in unserem Land unter Beschuss steht, gerade wenn wir über das Thema „Extremismus“ sprechen, ist die Bedrohungslage rund um die Christopher Street Days. Was wir derzeit erleben – und das steht auch so im letzten Verfassungsschutzbericht – ist ein Revival der Queerfeindlichkeit im Rechtsextremismus. Wir hatten gerade am vergangenen Wochenende den CSD in Köln. Menschen haben inzwischen Angst, auf einen CSD zu gehen, weil klar ist, dass es hier nicht um Einzelfälle geht, sondern um eine gezielte Mobilisierung junger Männer, die ganz klar auch gewaltbereit sind. Das heißt, dass die Bedrohung durch Rechtsextremisten inzwischen dazu führt, dass Menschen in unserem Bundesland Angst haben, ihre Liebe offen zu zeigen. Ich schäme mich dafür, und ich möchte, dass dieses neue Verfassungsschutzgesetz den Behörden alle Möglichkeiten an die Hand gibt, um Rechtsextremisten – auch wenn es um dieses Thema geht – ganz gezielt zu bekämpfen. Denn das, was da gerade passiert, kann und darf in diesem Land nicht passieren. 09.07.2025 (Beifall von der SPD, den GRÜNEN, der FDP und Jens Kamieth [CDU]) Und by the way: Dass Friedrich Merz gleichgeschlechtliche Liebe ausgerechnet in dieser Situation mit einer Zirkusattraktion vergleicht, das ist absolut respektlos. (Gregor Golland [CDU]: Blödsinn!) Richtig war es, dass der Landtag es anders gemacht hat, dass der Landtag die Regenbogenflagge gehisst hat. (Beifall von der SPD) Die ist ein Symbol für Vielfalt und für Freiheit, und das dürfen wir uns von niemandem nehmen lassen, auch von Julia Klöckner nicht. Ein neues Verfassungsschutzgesetz, das es den Sicherheitsbehörden ermöglicht, mit aller Entschiedenheit gegen die Feinde unserer Verfassung vorzugehen, ist die Grundlage für die innere Sicherheit in Nordrhein-Westfalen. Und dass wir die auf neue Füße stellen müssen, zeigt nicht zuletzt, dass wir in Nordrhein-Westfalen nach Duisburg und nach Solingen in diesem Jahr in Bielefeld den dritten islamistischen Anschlag innerhalb von drei Jahren hatten. Die Frage ist also nicht, ob wir ein neues Gesetz brauchen, sondern wie das aussieht. Wir sind uns einig, dass wir klar gegenüber Extremisten und Kriminellen sein müssen, dass wir dabei aber auch fest auf dem Boden unserer Verfassung stehen müssen. Wir möchten dieses Gesetz deshalb in einer Anhörung kritisch prüfen, und wir werden dabei so konstruktiv wie möglich, aber auch so kritisch wie nötig sein. Was wir aber jetzt schon sagen können, lieber Herr Reul, ist, dass es nicht funktionieren wird, dieses Gesetz, so wie es zum jetzigen Zeitpunkt darin steht, kostenneutral auszulegen. Denn es soll eine Erweiterung der Befugnisse geben, und gleichzeitig wollen Sie kein Geld in die Hand nehmen, um den Verfassungsschutz so aufzustellen, wie Herr Golland das gerade gefordert hat. Wir sagen Ihnen: Das ist naiv, das widerspricht auch der Sicherheitslage, die wir aktuell in Nordrhein-Westfalen haben. Sicherheit kann und darf es nicht zum Nulltarif geben. Deshalb fordern wir als SPD Sie schon jetzt dazu auf, dieses Gesetz auch so auszugestalten, dass der Verfassungsschutz alle finanziellen Mittel an die Hand bekommt, die er braucht, um seine Arbeit so gut und ordentlich zu machen, wie wir das in der Vergangenheit erlebt haben. (Beifall von der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Die Redezeit, Frau Kollegin. Landtag

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Christina Kampmann SPD

Dann komme ich zum Ende, sehr geehrter Herr Präsident. Sie haben es gehört: Wir werden kritisch sein, aber wir wollen auch konstruktiv mitarbeiten. Wir freuen uns auf die Anhörung, und wir freuen uns auf die Zusammenarbeit im Ausschuss. – Herzlichen Dank.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Kampmann. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Deppermann.

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Dorothea Deppermann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Der Verfassungsschutz ist das Frühwarnsystem für Gefahren durch Verfassungsfeinde. Das klingt total abstrakt, aber es geht ganz konkret um Menschen. Zuerst zwei Beispiele: Die Zahl der rechtsextremistischen Straftaten ist 2024 um 60 % auf über 5.600 Fälle gestiegen. Die Opferberatungsstellen sprechen von über 720 unmittelbar betroffenen Personen in NRW. Diese Vorfälle beeinflussen aber auch das Leben zahlreicher anderer Menschen. Der Verfassungsschutz hat die Aufgabe, diese Entwicklungen und die Bildung von Netzwerken zu beobachten. Genau das ist sein Auftrag. Zweitens. Die Gefahr islamistischer Terrorangriffe ist immer noch sehr hoch. Die Strukturen und Aktivitäten haben sich in den letzten zehn Jahren aber drastisch geändert. Aus Netzwerken wurden vermehrt Einzeltäter. Aus Telefonaten wurden digitale Kommunikation im Messenger oder über soziale Medien. Auch das Alter der Tatverdächtigen hat sich erschreckenderweise drastisch abgesenkt. Darauf muss Politik, müssen wir reagieren, um unsere Demokratie und auch ganz konkret die Menschen hier in NRW zu schützen. (Beifall von den GRÜNEN und Gregor Golland [CDU]) Diesen neuen Gegebenheiten müssen auch unsere Sicherheitsbehörden angemessen entgegentreten. Das vorliegende Verfassungsschutzgesetz schafft genau diesen Rahmen: rechtssicher, grundrechtskonform und auch technisch auf der Höhe der Zeit. Ein zentrales Element des Gesetzes ist der Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Die Masse an öffentlich zugänglichen Informationen und Medien ist groß, so groß, dass kein Team von Menschen sie mehr von Hand auswerten kann. Bisher werden – bildlich gesprochen – Puzzleteile von Hand nach Farbgebung und Größe sortiert, statt Zeit zu haben, um sie zu einem großen Bild zusammenzuführen. Das wollen wir als schwarz-grüne Koalition ändern. Zukünftig werden Informationen von der KI sortiert. So haben Mitarbeitende eine bessere Basis für eine 09.07.2025 umfassende Analyse zu Personen und Gruppierungen. Der Verfassungsschutz kann so effektiver seinen Aufgaben nachgehen und im Einzelfall auch schneller Informationen zusammentragen. Dabei gilt für uns ganz klar: Technik dient immer den Menschen und darf nie ein blinder Aktionismus werden. (Beifall von den GRÜNEN) KI unterstützt bei der Zuordnung, aber die Entscheidungen treffen immer die Menschen. Und jede KI ist nur so gut wie ihre Datenbasis. Das kann zu Diskriminierungen führen und genauso auch zu schlechten Ermittlungsergebnissen. Deshalb muss es klare Vorgaben geben mit regelmäßigen Überprüfungen der Technik und auch verpflichtenden Fortbildungen für die Mitarbeitenden. KI und technische Möglichkeiten verändern sich rasant. Deshalb ist für uns eine verpflichtende Evaluation unter Einbindung unabhängiger wissenschaftlicher Expertise richtig und wichtig. Statt einem Blankoscheck für den Einsatz von KI setzen wir auf stetige Weiterentwicklung, auch unter Beachtung von datenschutzrechtlichen Vorgaben. NRW ist das erste Bundesland, welches eine derartige Regelung getroffen hat. Gezielter Schutz vor Verfassungsfeinden bei effizienter Kontrolle – das ist bürgerrechtssensible Sicherheitspolitik auf der Höhe der Zeit. (Beifall von den Grünen) Natürlich haben wir auch die Rechtsprechung aus anderen Bundesländern berücksichtigt. Diese Anpassungen sind auch im Sinne der Menschen hier in NRW. Die einzelnen Maßnahmen des Verfassungsschutzes sind nun klarer strukturiert. Es kann transparent nachvollzogen werden, welche Befugnis in welchen Fällen zur Anwendung kommen darf und wer über den Einsatz konkret entscheidet. Maßnahmen des Verfassungsschutzes werden verdeckt durchgeführt, sodass die betroffenen Personen selbst kaum einen effektiven Rechtsschutz dagegen erwirken können. Das wird unter anderem dadurch ausgeglichen, dass zukünftig ein Gericht besonders eingriffsintensive Maßnahmen in einem Einzelfall genehmigen muss. Auch die parlamentarische Kontrolle durch uns Abgeordnete wird gestärkt, indem beispielsweise die Beauftragung von Sachverständigen ausgeweitet wird und auch die Dienstanweisungen für den verdeckten Einsatz von Personen dem PKG vorgelegt werden. Es ist unser Auftrag als hierfür gewählte Abgeordnete, diese Kontrolle auch intensiv auszuüben. Wichtig ist aber auch, dass der Verfassungsschutz selbst geschützt ist. Ungewollte Datenabflüsse passieren häufig von innen heraus. Daher sind die neuen Maßnahmen zur Eigensicherung des Verfassungsschutzes ein wichtiger Baustein der Prävention. Landtag Diese Form der effektiven Kontrolle macht deutlich: Wo staatliche Wachsamkeit beginnt, darf persönliche Freiheit nicht automatisiert enden. Der Verfassungsschutz ist das Frühwarnsystem zum Schutz unserer Demokratie. Er arbeitet überparteilich und unabhängig für die Sicherheit der Menschen hier in NRW. Und gerade deshalb wäre es aus meiner Sicht ein wichtiger Schritt, dass wir als demokratische Fraktionen dazu gemeinsam ins Gespräch kommen und gemeinsam dafür einstehen, dass das Thema „Verfassungsschutz“ gut ausgewogen aufgestellt wird. Der Überweisung stimmen wir daher sehr gerne zu und freuen uns auf die weiteren Beratungen im Ausschuss. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Deppermann. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Pfeil.

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Dr. Werner Pfeil FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute ein Gesetz, das in seiner Reichweite und Tiefe eines der zentralen Spannungsfelder unserer Demokratie berührt: den Schutz der Verfassung und die Freiheit des Einzelnen. Es geht um die Grundfrage, wie wir in einer liberalen Demokratie Sicherheit gewährleisten, ohne die Freiheit aus dem Blick zu verlieren. Es geht um das richtige Maß, um das Gleichgewicht zwischen einem handlungsfähigen Staat, dem Anspruch der Bürgerinnen und Bürger und dem Schutz der Bürgerrechte. Es geht um Kontrolle und Vertrauen und um nichts Geringeres als die Verteidigung unserer offenen Gesellschaft, sowohl gegen ihre Feinde als auch gegen die Versuchung, in ihrem Namen zu weit zu gehen. Die Neuverkündung des Verfassungsschutzgesetzes war notwendig. Das erkennen wir als liberale Fraktion ausdrücklich an. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere zu Bayern, zum Bund und zuletzt zu Hessen, lassen keinen Interpretationsspielraum. Der Gesetzgeber ist gefordert, Eingriffe in Grundrechte transparent, verhältnismäßig und kontrollierbar zu regeln. Die Umsetzung dieser Verpflichtung war schon längst überfällig. Es handelt sich vorliegend also weniger um einen frischen, innovativen Debattenbeitrag als vielmehr um eine rechtsstaatliche Notwendigkeit, die viel zu lange liegen geblieben ist. (Beifall von der FDP) 09.07.2025 Wir Liberale erkennen aber auch, dass der Entwurf Fortschritte enthält. Die Einführung einer unabhängigen Kontrolle für besonders eingriffsintensive Maßnahmen ist ausdrücklich zu begrüßen. Auch die Stärkung der parlamentarischen Kontrolle und die differenzierte Kategorisierung von Beobachtungsbedürftigkeit sind richtige Schritte. Die Modernisierung der technischen Möglichkeiten von der Analysefähigkeit über digitale Daten bis zur gezielten Kooperation mit Bundesbehörden ist angesichts neuer Bedrohungslagen wie hybrider Kriegsführung, Cyberattacken und Spionage notwendig. Aber die Qualität eines Gesetzes misst sich nicht allein an seinem Umfang, sondern an seiner Verhältnismäßigkeit und an seiner Verfassungsfestigkeit. Der Gesetzentwurf sieht eine Fülle neuer Überwachungsinstrumente vor: Funkzellenabfragen, Quellen der Telekommunikationsüberwachung, der verdeckte Einsatz technischer Mittel zur Wohnraumüberwachung – um hier nur einige zu nennen. Das sind massive Eingriffe in die grundgesetzlich geschützten Bereiche von Privatsphäre, Kommunikationsfreiheit und Unverletzlichkeit der Wohnung. Ja, ich weiß, dass es heißt: nur unter engen Voraussetzungen. Doch wer diese Voraussetzungen liest, wird feststellen, dass sie oft vage und auslegungsbedürftig sind, und genau darin liegt eine Gefahr. Es braucht hier präzise gesetzliche Kriterien, die eng an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts orientiert sind. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit darf nicht zu einer bloßen Floskel werden, und der Wesentlichkeitsgrundsatz ist zu beachten. Gerade in einer Zeit, in der Vertrauen in staatliche Institutionen entscheidend ist, dürfen wir den Eindruck eines Generalverdachts nicht entstehen lassen. In der Definition der Beobachtungsbedürftigkeit etwa finden sich Formulierungen, die wir als Liberale für hochproblematisch halten. Da ist etwa die Rede von systematischer Desinformation, von der Verächtlichmachung von staatlichen Institutionen oder von verdecktem Vorgehen und einer Atmosphäre der Bedrohung. Was davon ist noch kritische Meinung und was bereits ein beobachtungsbedürftiger Vorgang? Wer entscheidet, ob eine scharfe Regierungskritik, ein zugespitzter Kommentar oder ein polarisierendes Protestformat bereits ein Risiko für die freiheitliche demokratische Grundordnung darstellt? Wir warnen davor, hier einen Graubereich zu schaffen, der geeignet ist, das Vertrauen in staatliche Stellen zu untergraben. Der Verfassungsschutz darf kein politisches Instrument werden, und er darf auch nicht den Eindruck erwecken, es zu sein. Wir fordern daher eine klarere, restriktivere Abgrenzung dessen, was als beobachtungsbedürftig gelten darf. Kritik an der Regierung ist nicht verfassungsfeindlich, sie ist verfassungsimmanent und notwendig für eine Demokratie. Landtag Wir sehen in der Tendenz dieses Gesetzes ein legitimes Anliegen. Der Staat soll seine Bürger schützen, auch präventiv, auch digital und auch im Vorfeld konkreter Gefahren. Aber wir sehen auch eine gefährliche Schieflage, denn der Freiheitsraum der Bürgerinnen und Bürger darf nicht zum Preis eines überregulierten Sicherheitsstaates geschrumpft werden. Wir brauchen keine stille Ausweitung der geheimdienstlichen Kompetenzen, sondern eine laute, transparente und bürgerrechtsfeste Debatte über ihre Notwendigkeit und ihre Grenzen. Wir als liberale Fraktion sind gesprächsbereit über echten Sicherheitsgewinn – unter Achtung und Wahrung der Freiheit, denn der Verfassung und den Bürgerinnen und Bürgern fühlen wir uns verpflichtet. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Pfeil. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnete Wagner.

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Markus Wagner AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Not macht erfinderisch. Die niedergehenden alten Parteien sind in Not. Sie sind es, weil sie Deutschland in Not gebracht haben. Ob mangelnde Facharzttermine, steigende Arbeitslosigkeit, ausufernde Bürgergeldkosten, Kriminalitätsanstieg, Rekordverschuldung – überall wird immer mehr Menschen klar, wer unser Land vor die Wand fährt, ja, wer dabei noch aufs Gaspedal tritt. Aber erfinderisch werden die Verantwortlichen nicht etwa dabei, wie der Glaube an eine gute Zukunft Deutschlands wieder gestärkt werden könnte, nein, erfinderisch sind sie dabei, sich eine eigene Wirklichkeit zu konstruieren. Das fängt mit der Sprache an. Schulden heißen nun „Sondervermögen“, Krieg ist Frieden, Kinder waren Pandemietreiber, die AfD sei rechtsextrem, gesichert sogar, sagen sie. Wirklich gesichert ist allerdings, dass die alten Parteien mit der Umdeutung von Worten auch ihren zweiten Akt kaschieren wollen, nämlich die parteipolitische Übernahme und Vernutzung unserer Institutionen. (Beifall von der AfD) Es geht Ihnen nicht mehr um „die Demokratie“, nun reden Sie von „unserer Demokratie“. Diese neue „unsere Demokratie“ ist die der selbsternannten Guten, der ach so Moralischen. Und weil Sie so gut sind, sind die anderen böse. Gegen das Böse muss man ja wohl vorgehen. So imaginieren Sie es sich selbst. Wahlergebnisse dürfen für die guten Demokraten keine größeren Auswirkungen haben. Es müssen 09.07.2025 immer die übrig gebliebenen Kartellparteienreste regieren. Wozu? Um eben Gutes zu tun, Gutes, wie das Brechen von Wahlversprechen, Gutes, wie der Anstieg der Kriminalität, Gutes, wie das Meer an Arbeitslosen, Gutes, wie eine marode Infrastruktur – so viel Gutes. Man fasst es kaum, wie gut Sie sind. Deshalb dürfen auch nur Sie Richterposten besetzen – mit Ihren guten Leuten natürlich –, und auch nur Sie dürfen dem Verfassungsschutz weisungsgebunden vorstehen, den auch nur Sie – ganz demokratisch natürlich – kontrollieren dürfen. Damit sind wir beim Thema des Tages, welches uns die schwarz-grüne Regierung hier hingelegt hat. Sie wollen das Verfassungsschutzgesetz umbauen. Es erscheint dabei allerdings als gesichert wahr, dass mit diesem Umbau nicht etwa einer der einflussreichsten Naziverharmloser ins Visier des Verfassungsschutzes geraten soll. Der sitzt nicht in unseren Reihen, nein, er ist sogar Ministerpräsident. Hendrik Wüst, der Chef vom Chef vom Chef des Verfassungsschutzes NRW, meint allen Ernstes – Zitat –, die AfD sei eine Nazipartei. Das eine ist, dass sein eigener Verfassungsschutz ihm jedes Jahr aufschreibt, die AfD in NRW sei nicht rechtsextrem, weder gesichert noch ungesichert, sondern gar nicht. Hendrik Wüst impliziert ja, dass die Forderungen der AfD nach Volksabstimmungen undemokratisch wären, dass das Eintreten für die Freiheit, insbesondere auch für die Meinungsfreiheit, Hitler wäre, dass Steuersenkungen und ein freiheitlicher Rechtsstaat das neue dritte oder vierte Reich wären. Dass das alles gesichert schwachsinnig ist, weiß natürlich jeder, denn es ist vollkommen klar. (Beifall von der AfD) Das andere, das Schlimmste ist, wie Sie, Herr Wüst, damit die Nazibarberei und Millionen Tote relativieren und die Opfer in widerlich geschichtsvergessener Form besudeln. Das ist einfach ekelhaft. (Beifall von der AfD) Diese Regierung will nun also ein neues Verfassungsschutzgesetz. Der Innenminister Herbert Reul will das auch. Innenminister sind in Deutschland auch Verfassungsminister. Man fragt sich: Wie steht Herbert Reul eigentlich zu einem der höchsten Verfassungsgüter, der Pressefreiheit? – Zuletzt meinte er am Tag des Verbots des COMPACT-Magazins, das sei toll. Zitat: „Heute hat der Rechtsstaat Zähne gezeigt.“ Nun hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Dieses Verbot war mitnichten rechtsstaatlich, es war rechtswidrig. (Beifall von der AfD) Die Richter zeigten Nancy Faeser und Ihnen, Herr Reul, die Zähne, um in Ihrer Sprache zu bleiben. Es ist nicht so, dass alles an dem Gesetzentwurf zu verdammen wäre. Allerdings ist doch die Frage: Kön-Landtag nen wir Parteipolitikern, die über den Verfassungsschutz verfügen, trauen und Ihnen Staatstrojaner an die Hand geben, denselben Menschen, die in einer repräsentativen Demokratie, wie sie unser Grundgesetz vorsieht, aktiv verhindern, dass die Opposition im Kontrollausschuss des Verfassungsschutzes ihre Wähler repräsentiert? (Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Genau!) Meine Antwort und unsere Antwort darauf können nur lauten: Nein. – Herzlichen Dank.

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Rainer Schmeltzer

Danke sehr, Herr Abgeordneter Wagner. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache angelangt. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/14557 an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss und an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen worden. Wir kommen zu: 3 NRW muss funktionieren – Das Land muss endlich wieder Verantwortung übernehmen, damit der Bildungsaufstieg für unsere Kinder wieder gelingen kann Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/14537 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der SPD dem Abgeordneten Ott das Wort.

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Jochen Ott SPD

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Für die Aufnahme in eine Schule sind Anlage und Neigung des Kindes maßgebend, nicht die wirtschaftliche Lage und die gesellschaftliche Stellung der Eltern“, heißt es in Artikel 10 der Verfassung von Nordrhein-Westfalen. Auf unserer Feier zum 75-jährigen Verfassungsjubiläum letzten Freitag übersetzte die junge Poetry-Slammerin Johanna Bauer diesen Verfassungsgrundsatz so: Es darf also nicht passieren, dass einem Kind der Zugang zur schulischen Bildung verwehrt wird, weil seine Eltern beispielsweise keinen Thermomix haben. – Darüber haben alle laut gelacht, und alle haben geklatscht, auch die Abgeordneten von CDU und Grünen. Das ist kognitive Dissonanz pur, denn die bittere Wahrheit lautet: Ein Thermomix 09.07.2025 oder das Auto der Familie oder der Wohnort der Familie sind in diesem Land tatsächlich ein Indikator für den Bildungserfolg eines Kindes. Chancengleichheit – oder, wie Schwarze, Grüne und auch die FDP sagen, Chancengerechtigkeit, was ja schon eine Relativierung bedeutet – gibt es in diesem Land nicht. Wir könnten nicht weiter davon entfernt sein. 30 % der Viertklässler können nicht ausreichend lesen, rechnen und schreiben. 20 % der Schulabgänger sind nicht ausbildungsfähig. Viele Jugendliche leiden unter mentalen Problemen, Magersucht, Übergewicht, Überforderungen oder Burnout. Die Schülervertretungen in Nordrhein-Westfalen organisieren mittlerweile Projekttage zur mentalen Gesundheit – so weit ist es gekommen. Aber die Politik von CDU und Grünen in diesem Land trägt wirklich gar nichts dazu bei, an diesen Missständen etwas zu ändern. Ohne Ehrgeiz geht es nicht. Ein Ministerpräsident macht zwar schöne Fotos mit Schülerinnen und Schülern, aber den Ehrgeiz, etwas zu verändern, hat er nicht. Seine Schulministerin will vor allem eines: verwalten. Auf all die Probleme in den Schulen hat Frau Feller jetzt eine Antwort, nämlich: mehr Tests. Ich weiß schon heute, wie dieses Diagnoseinstrument in Köln-Chorweiler oder in Duisburg-Marxloh ausfallen wird. Das weiß übrigens jeder. Jeder kann jetzt schon voraussagen, wie das in der zweiten Klasse ausgeht. Damit ist aber niemandem geholfen. Was sollen die Lehrer mit den Ergebnissen und mit welchen Ressourcen tun? Ministerin Feller testet den Lernstand, ohne gleichzeitig mindestens ein Angebot zur Förderung und Unterstützung der Lehrkräfte in unserem Land zu liefern. (Beifall von der SPD) Es gibt nur eine Diagnose, aber keine Therapie. Wir schlagen vor, dass wir endlich damit anfangen, Kinder spätestens im Alter von viereinhalb Jahren sowohl sprachlich als auch in der Entwicklung zu testen, um die Förderbedarfe vor der Schulzeit auszugleichen. Wir brauchen endlich ein Chancenjahr in diesem Land. (Beifall von der SPD) Wir müssen uns viel stärker auch mit den Ressourcen auf die frühe Kindheit konzentrieren. Je früher wir anpacken, desto besser. Das Startchancen-Programm für Kitas haben wir in den Koalitionsverhandlungen in Berlin durchgesetzt. Das wird auch kommen. (Beifall von der SPD) Das Ärgerliche ist nur, dass die Landesregierung schon beim jetzigen Startchancen-Programm für die Landtag Schulen die Kommunen im Stich lässt. 30 % müssen die Kommunen selbst zahlen. In anderen Ländern sind es nur 15 %. Gleichzeitig fehlt die Unterstützung für die Kommunen, damit sie überhaupt in der Lage sind, eine aktive Bildungspolitik vor Ort zu machen. Es ist vollkommen klar: früher fördern, dann einen vernünftigen Ganztag finanzieren, in dem Fördermaßnahmen auch stattfinden können, und für unsere Kollegen in den Kitas und in den Schulen endlich wieder mehr Freiheit schaffen, Bürokratie abbauen und dafür sorgen, dass sie sich tatsächlich auf ihre Arbeit konzentrieren können. (Beifall von der SPD) Ich möchte auf ein Projekt noch einmal ganz besonders eingehen. Das kostenlose Mittagessen war eben schon ein Thema. Erstens ist es eine Frage der Kultur, ob wir in einem so reichen Land in der Lage sind, dass unsere Kinder mittags vernünftig essen können und die Lehrerinnen und Lehrer Zeit haben, das gemeinsam mit den Kindern zu tun. Zweitens ist es eine Frage der Ernährungsbildung und eine Frage der Gesundheit, weil es dazu beitragen kann, eine gesunde Ernährung in die nächste Generation zu tragen. Drittens ist es natürlich auch ein Projekt für die regionale Landwirtschaft. Das alles könnte man zusammen denken. Deshalb hat der Bürgerrat der Politik auch empfohlen, das umzusetzen. Dann hält man uns aber die Kosten entgegen. Ich sage Ihnen ganz klar: Wenn wir uns überlegen, dass den Kinderzuschlag in Nordrhein-Westfalen nur 50 % derjenigen abrufen, die das dürften, und man sich anschaut, dass es bei den Bundesmitteln nur 30 % sind, die sie abrufen, dann erkennt man, dass es auch in Nordrhein-Westfalen genügend Ressourcen im System gibt. Wir könnten uns auf den Weg machen. Hendrik Wüst sagt: 5 Milliarden für 100 Euro im Jahr weniger – Stichwort: „Stromsteuer“ – müsste die Bundesregierung doch übrighaben. – Ich sage Ihnen: Wenn wir es gemeinsam hinbekommen, uns auf den Weg zu einem kostenlosen Mittagessen zu machen, dann würden wir Familien um 1.000 Euro im Jahr entlasten. (Beifall von der SPD) Aufstieg und Chancengleichheit sind in Nordrhein-Westfalen weit entfernt. Es wird Zeit, dass dieses Land wieder das Land der Chancen wird. So, wie Schwarz-Grün das betreibt, geht es schlicht nicht weiter. Chancengleichheit in NRW ist Mangelware. Das möchte ich, genau wie die junge Lyrikerin am Freitag, eben nicht. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD) 09.07.2025

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Ott. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Abgeordnete Kamieth.

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Jens Kamieth CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Man kann der antragstellenden Fraktion sicherlich nicht absprechen, dass sie nicht mit einer gewissen Regelmäßigkeit Anträge zum Thema „frühkindliche Bildung“ vorlegen würde. Man muss ihr aber vorwerfen, dass sie dabei regelmäßig denselben Tunnelblick einnimmt. Der vorliegende Antrag ist ein weiteres Beispiel dafür. Er ist rhetorisch gefällig, inhaltlich nichts Neues und haushaltspolitisch realitätsfern. Wir befinden uns im dritten Jahr einer wirtschaftlichen Stagnation. Das ist zwar allen bekannt, aber nicht alle haben es offensichtlich verinnerlicht. Die Haushaltslage bleibt auch bedingt durch Entscheidungen der ehemaligen Bundesregierung angespannt. Dennoch bleibt Nordrhein-Westfalen auf einem klaren Kurs. Wir halten an der Priorität für Kinder, für Jugendliche, für Familien und für Bildung fest. (Zuruf von Jochen Ott [SPD]) Deshalb haben wir bereits in der letzten Legislaturperiode das zweite beitragsfreie Kita-Jahr eingeführt. In dieser Legislaturperiode haben wir das Kita-Helferinnen-Programm als ganz konkrete Entlastung für pädagogische Fachkräfte verstetigt. (Andrea Busche [SPD]: Darüber haben wir ge- rade gesprochen!) Wir investieren kontinuierlich in neue Kita-Plätze. Allein im Jahr 2023 haben wir mehr als 120 Millionen Euro für Investitionen bereitgestellt. Hinzu kommen 5,6 Milliarden Euro jährlich für die laufende Kita-Finanzierung. Das ist ein historischer Höchststand in Nordrhein-Westfalen. Weil das so ist, sage ich auch ganz deutlich: Es reicht nicht, immer neue und immer längere Wunschzettel zu schreiben, denn Politik ist kein Wettbewerb in „höher, schneller, weiter“. (Ina Blumenthal [SPD]: Aber in „besser“!) Es geht darum, vorhandene Mittel klug zu priorisieren und im Sinne der Menschen zu liefern. Genau das tut die Zukunftskoalition gemeinsam mit den Trägern, mit den Kommunen und mit den Beschäftigten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn die SPD von einem kostenlosen Mittagessen für alle Kinder spricht, klingt das zunächst ziemlich charmant. Wer könnte dagegen schon etwas haben? Doch als Nächstes folgen die bekannten Adjektivkaskaden: „Bitte bio, bitte regional, bitte klimafreundlich und selbstverständlich bitte vollwertig“, Landtag (Jochen Ott [SPD]: Sprechen Sie jetzt für die Grünen oder zum Bund?) und es folgt: „Bitte auch ohne neue Kosten, ohne neue Verwaltungsstrukturen und vor allem ohne Realitätscheck.“ So lässt sich kein verlässliches Angebot aufbauen. Wer dann noch fordert, digitale Endgeräte müssten künftig unter das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz fallen, ignoriert entweder bewusst die Rechtslage oder nimmt es mit der Machbarkeit nicht so genau. Beides klingt zwar erstaunlich passend für die SPD, ist aber keine gute Grundlage für politische Entscheidungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, uns ist doch allen klar, dass gute Bildung gute Rahmenbedingungen braucht. Genau daran arbeiten wir, und zwar strukturell, verbindlich und haushälterisch solide. Wer im Gegensatz dazu immer wieder neue Forderungen aufstellt, ohne die bestehenden Fortschritte anzuerkennen, beschädigt nicht nur das Vertrauen der Menschen in die Politik, sondern auch das Vertrauen in unsere gemeinsamen Anstrengungen. Sie betreiben politisches Erwartungsmanagement nach dem Motto „Immer mehr und mehr fordern“, damit Sie am Ende sagen können, es sei nicht alles geliefert worden. Ich bin fest davon überzeugt, dass Sie damit keinem einzigen Kind einen Gefallen tun, aber den politischen Rändern umso mehr. (Jochen Ott [SPD]: Ihr habt das selbst aufge- schrieben!) Ich sage ganz deutlich: Wir, die Zukunftskoalition und die Landesregierung, wollen stabile, verlässliche und zukunftsfähige Bildungseinrichtungen, nicht nur im Kita-Bereich, sondern entlang der gesamten Bildungskette. Wer Vertrauen in Politik erhalten will, muss glaubwürdige Vorschläge machen. Dieser Antrag ist das Gegenteil davon. Er wirkt eher so, als hätte sich die SPD mit dem Gedanken abgefunden, dauerhaft in der Opposition zu sein. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Nein, das können wir diesem Land ja nicht antun! – Andrea Bu- sche [SPD]: Das wäre ja eine Katastrophe! – Zurufe von der SPD: Oh!) Wir lehnen den Antrag ab – nicht aus Prinzip, sondern weil wir davon überzeugt sind, dass sich Verantwortung nicht in Maximalprogrammen zeigt, (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Sondern im Nicht- handeln!) sondern im Machbaren. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 09.07.2025

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Kamieth. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Woestmann.

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Eileen Woestmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Beim Lesen des Antrags muss man feststellen, dass da alles munter durcheinanderläuft. Das wurde im Beitrag von Herrn Ott gerade auch sehr deutlich. Es geht um Bildungsgerechtigkeit, um Vereinbarkeit, um Inklusion und um Kosten von Bildung in Kita und OGS. Habe ich etwas vergessen? (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Mit Sicherheit!) Ich möchte gerne auf drei Aspekte aus dem Antrag eingehen, und zwar als Erstes auf die Vereinbarkeit. (Kirsten Stich [SPD]: Es geht um Kinder!) Wer die öffentliche Debatte verfolgt, könnte den Eindruck gewinnen, dass man nur einen Kita-Platz braucht, damit das Problem der Vereinbarkeit gelöst ist. Das unterschlägt ehrlicherweise, dass Vereinbarkeit deutlich mehr bedeutet, als einen Betreuungsplatz zu haben. (Nadja Lüders [SPD]: Aber der wäre schon mal gut!) Ein Betreuungsplatz spielt eine zentrale, aber eben nicht die einzige Rolle. Die entscheidende Frage, die im Mittelpunkt steht, lautet: Wie gestalten Paare eigentlich ihre Elternschaft? Dabei kommt auch die Frage auf: Wie sind eigentlich die Arbeitszeiten, und wie hoch ist die Flexibilität bei meinem Arbeitgeber oder meiner Arbeitgeberin? Noch viel zentraler ist, glaube ich, die Frage: Welche Rollenbilder werden in der Familie gelebt, und zwar nicht nur bewusst, sondern vielleicht auch unbewusst? Ich habe immer wieder mit Hebammen gesprochen, die zu mir gesagt haben, dass die Familien mit einem aktuellen Familienbild in den Kreißsaal hineingingen und mit einem 70er-Jahre-Familienbild wieder herauskämen. Ich glaube, dass das der zentrale Ansatz ist, zu dem wir als Gesellschaft ein Umdenken brauchen. Dabei spielt auch das Umfeld eine große Rolle. Wenn ich als Frau einen Elternzeitantrag bei meinem Arbeitgeber oder meiner Arbeitgeberin einreiche und mir dann gesagt wird: „Ah ja, vielen Dank dafür. Wann kommen Sie denn zurück und mit wie viel Prozent? Mit 100 % geht es ja nicht, weil Sie jetzt ein Kind betreuen müssen“, haben wir ein Problem. Daran müssen wir im Bereich der Vereinbarkeit arbeiten. Es hängt aber eben nicht nur an der Betreuung, sondern auch an anderen Faktoren. Ich komme auf die Überschrift des Antrags und damit die Bildungs-Landtag gerechtigkeit zu sprechen. Für mich entsteht Bildungsgerechtigkeit nicht dadurch, dass wir mal eben Kosten abschaffen, sondern dadurch, dass wir schauen, welchen Bedarf Kinder haben, und sie dementsprechend fördern. (Nadja Lüders [SPD]: Ist das wirklich Ihr Ernst?) Dabei stehen für mich im Rahmen dessen, was hier in der Koalition und der Landesregierung passiert, zwei zentrale Punkte im Mittelpunkt: die inhaltliche Weiterentwicklung der Familienzentren (Andrea Busche [SPD]: Unfassbar!) und die Entwicklung des Kita-Sozialindexes. Bei Letzterem geht es darum, finanzielle Mittel so zu verteilen, dass die Kitas in herausfordernden Lagen (Zuruf von Nadja Lüders [SPD]) die höchsten finanziellen Mittel und vor allem die beste personelle Ausstattung haben, um dort die beste Arbeit leisten zu können. Es geht darum, dass die Kinder mit den schlechtesten Startchancen die beste Unterstützung bekommen. Jetzt merken wir alle auf und denken: Das Startchancen-Programm gibt es doch für die Schule, und der Bund möchte es auf die Kitas ausweiten. – Das ist eine hervorragende Idee; das kann man der Koalition in Berlin auch mal attestieren. Die Frage ist nur: Wann wird dies kommen? (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Wahrscheinlich vor eurer KiBiz-Revision!) Wir werden warten. Ich hoffe, dass es bald kommt; denn wir brauchen das Geld hier vor Ort. Bei der Weiterentwicklung von Familienzentren muss man konstatieren, dass das eine gute Idee war, die aktuell aber sehr breit ausgerollt ist. Es ist gerade eigentlich nicht die Zeit, um mit der Gießkanne alles in gleichem Maße zu fördern. Das Ziel muss stattdessen sein, dass die Kitas, deren Bedarfe hoch sind, besonders unterstützt werden und Ungleiches ungleich behandelt wird. Damit kommen wir zu meinem nächsten Punkt, nämlich den Kosten von Bildung. Ich frage mich ehrlicherweise, wo die SPD in den letzten Jahren gewesen ist. Die Haushaltslage ist herausfordernd, nicht nur bei uns im Land, sondern auch im Bund. Natürlich kann man hier mal eben 1 Milliarde Euro mehr fordern. Allerdings muss festgehalten werden, dass Sie nicht für die Qualität in den Kitas 1 Milliarde Euro mehr fordern. Lassen wir uns jetzt mal auf dieses Gedankenspiel ein. Wenn der Finanzminister zu mir kommen und sagen würde: „Frau Woestmann, hier ist 1 Milliarde Euro mehr für die Kitas“, dann wäre meine Antwort auf die Frage, was ich damit machen würde, sehr klar. Ich würde in eine Ausbildungsoffensive inves-09.07.2025 tieren. Ich würde in Chancengerechtigkeit investieren, also dafür sorgen, dass Kinder, die aus Haushalten kommen, in denen sie nicht so gefördert werden können, wie es nötig ist, bessere Unterstützung erhalten. Ich würde auch dafür sorgen, dass der Fachkraft-Kind-Schlüssel verbessert wird. Ich würde diese Milliarde aber nicht dafür nutzen, um pauschal alles für alle kostenlos zu machen, weil ich der festen Überzeugung bin, dass starke Schultern mehr tragen müssen. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Das galt für die Grünen bei den Studiengebühren nie!) „Gerecht“ bedeutet doch nicht, dass wir alle gleichbehandeln, sondern, dass wir alle so behandeln, dass sie die gleichen Möglichkeiten haben. Das bedeutet für mich auch, dass ich als Abgeordnete mit einer guten Diät, einem guten Einkommen selbstverständlich das Mittagessen meines Kindes in der Kita zahlen kann, während der alleinerziehende Vater, der am Ende des Monats nicht weiß, wie er seine Familie ernähren soll, eben eine andere Unterstützung braucht. Wir werden den Antrag daher ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Fraktion der FDP spricht nun die Abgeordnetenkollegin Frau Müller-Rech.

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Franziska Müller-Rech FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte das aufgreifen, womit die SPD in ihrem Antrag angefangen hat. Ich habe viele Freundinnen und Freunde, Leute im Bekanntenkreis und Nachbarn, denen es genauso geht, wie Sie es beschreiben: Morgens bringen sie die Kinder zur Kita und zur Schule. Danach hetzt man zur Arbeit. Nachmittags holt dann die Mutter – oft ist sie es, die in Teilzeit arbeitet – die Kinder ab. Einkauf, Hausaufgaben, Kochen, zwischendrin auch immer wieder Chaos! Das ist Alltag in unserem Land und in den Familien. Es ist schon chaotisch genug, wenn alles funktioniert. Aber oft ist das Problem, dass es nicht funktioniert. Dann kommt es zu Notbetreuung in der Kita, Unterrichtsausfall in der Schule; die OGS macht heute früher zu; wir haben Personalmangel. Das ohnehin wackelnde System fällt auseinander. Folgendes eint meine Bekannten und Freunde auch: Die Eltern möchten arbeiten, insbesondere die Mütter. Sie wollen unabhängig sein. Sie wollen das Beste für ihre Kinder, Chancen für ihre Kinder, eine Zukunft für ihre Kinder. Aber Verlässlichkeit fehlt komplett. Landtag Das gefährdet das gesamte Ziel. Sie haben keine Planungssicherheit. Das ist keine Ausnahme, sondern Alltag in Nordrhein-Westfalen. Wir müssen endlich dafür sorgen, dass sich Eltern, aber auch die Kinder und die Schülerinnen und Schüler auf dieses System verlassen können. Dafür braucht es kein Gejammer über die Haushaltslage, (Eileen Woestmann [GRÜNE]: Machen wir auch nicht!) sondern Prioritätensetzung im Haushalt. Das haben Sie versprochen, aber das kommt nicht. Die Problembeschreibung reicht für eine Regierungsfraktion nicht aus, Frau Kollegin. Sie müssen ins Handeln kommen. (Beifall von der FDP und der SPD) Dazu muss man aber auch sagen: Wer nur Forderungen aufschreibt und dann nicht dazuschreibt, wie wir das bezahlen sollen, handelt nicht verantwortlich. Das möchte ich vor allem am Beispiel des kostenfreien Mittagessens aufzeigen. Es klingt total gut, ist aber von den geschätzten Kollegen der Sozialdemokraten nicht zu Ende gedacht. Auch wir sehen es so, dass selbstverständlich jedes Kind Zugang zu einer gesunden Mahlzeit haben muss. Wir wissen, dass es viel zu viele Kinder in Nordrhein-Westfalen gibt, die zu Hause nicht einmal ein Frühstück bekommen. Leider ist für manche Kinder das Mittagessen in der Kita oder in der Schule sogar die einzige Mahlzeit am Tag. Das ist eine Riesenkatastrophe. Uns Freien Demokraten ist wichtig, dass wir diesen Kindern helfen, und zwar mit einem ausgewogenen, gesunden Mittagessen, das ihnen schmeckt. Das müssen wir aber auch finanziert bekommen. Liebe SPD, wer darüber hinaus noch die Goldkante fordert, also bio, regional, klimafreundlich, der muss auch erklären, wie das in jeder Kommune finanziert werden und funktionieren soll. Kein Vorschlag zur Finanzierung ist kein realistischer Plan. Ähnlich verhält es sich mit der Beitragsfreiheit in Kitas und OGS. Auch hier ist das langfristige Ziel richtig, die Umsetzung in der aktuellen Lage aber fragwürdig. Wir haben aktuell keine Chance, alles gleichzeitig zu machen, also gleichzeitig auszubauen, Qualität zu verbessern und Beitragsfreiheit zu schaffen. Ohne ein neues Finanzierungsmodell und ohne neue Prioritäten im Haushalt geht das nicht. Beitragsfreiheit ohne Gegenfinanzierung heißt nämlich immer: weniger Geld für die Qualität von Bildung, weniger Geld für den Ausbau weiterer Plätze. Das trifft am Ende genau die Kinder, denen eigentlich 09.07.2025 besonders geholfen werden muss. Deswegen ist das für uns der falsche Ansatz. (Beifall von der FDP) Wenn wir über Chancengerechtigkeit und über Bildungsaufstieg sprechen, dann fehlen hier das komplette Thema „Digitalisierung“ und der Blick auf die Chancen der Digitalisierung. Denn wenn wir Qualität verbessern wollen, dann brauchen wir genau dafür mehr Geld, insbesondere auch für den digitalen Unterricht in der Schule. Während wir privat in allen Lebenslagen ChatGPT oder andere Programme bereits um Hilfe bitten, haben wir es in der Schule immer noch nicht geschafft, Overheadprojektoren und dicke Schulranzen zu überwinden. Wir lassen Lehrkräfte und Schüler aktuell immer noch in der Kreidezeit zurück. Dabei haben wir die Entlastungsmöglichkeiten doch direkt vor der Nase, zum Beispiel digitale Klassenbücher, die Ablösung von LOGINEO durch eine funktionierende Lösung, eine digitale Zahlungsabwicklung für das Einsammeln von Klassenfahrtgeldern etc. Diese vielen Entlastungsmöglichkeiten liegen vor. Entlastung ist deswegen so wichtig, weil sie Zeit bringt. Entlastung bringt Lehrerinnen und Lehrern Zeit, die sie dann mit den Kindern zur individuellen Förderung verbringen können, damit jedes Kind es schaffen kann. Dafür brauchen wir jetzt aber einen stabilen gemeinsamen Finanzierungsrahmen von Land und Kommunen. So wie der erste DigitalPakt Schule wird auch der zweite, der irgendwann kommen soll, helfen. Aber aktuell sehen wir, dass die Landesregierung deshalb komplett gelähmt ist. Der Ministerpräsident und die Schulministerin legen die Hände in den Schoß und warten auf Berlin; sie tun nichts. Wir brauchen doch eine Regierung, die lieber anpackt, als etwas auszusitzen. Digitalisierung ist für diese Landesregierung nur ein nerviges Projekt. Wir sehen sie als Grundausstattung mit unheimlichem Potenzial insbesondere für die Bildungschancen im Land. Am meisten hinkt das System – das ist das dritte Thema, das ich ansprechen möchte – aber nach wie vor beim Personal. 100 Millionen Euro für den OGS-Ausbau werden hinten und vorne nicht ausreichen. Geld und Gebäude machen noch keinen verlässlichen Ganztag. Ich möchte an den Beginn erinnern: OGS fällt heute leider aus. Das können wir nur durch die Anwesenheit von Personal verhindern. Dazu braucht es attraktive Arbeitsplätze. Unsere Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, um mehr Fachkräfte zu gewinnen und auch die Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe zu stärken, kennen Sie längst. Wir wollen zum Beispiel insbesondere in den Stadtteilen mit schlechten Bildungschancen einen echten Ganztag Hand in Hand, Landtag also Schule und OGS auf Augenhöhe, ganz im Sinne der Kinder. Wenn wir über Schulen sprechen, wiederholen wir uns zwar gebetsmühlenartig; das gebe ich zu. Aber die Landesregierung hört ja so schlecht. Deswegen muss ich es noch einmal sagen: Verwaltungsaufgaben gehören nicht auf den Schreibtisch der Lehrerinnen und Lehrer oder der pädagogischen Fachkräfte, sondern in die Hände einer Schulverwaltungsassistenz und am besten sogar in die Hände von Künstlicher Intelligenz. Pädagogen raus aus den Büros und rein in die Klassenzimmer oder in die Betreuungsräume! Das ist die Devise. Dafür brauchen wir endlich eine echte Personaloffensive. Wir haben auch einen Vorschlag gemacht – den möchte ich nicht vergessen –, wie wir Lehrkräfte mit einem praxisintegrierten Lehramtsstudium zukünftig besser ausbilden können. Auch dabei hoffen wir darauf, dass sich die Kollegen von CDU und Grünen endlich für gute Ideen öffnen und dass wir zu einer gemeinsamen Lösung kommen. Ich komme zum Schluss. Im Antrag stehen bisweilen gute Ziele, die wir auch in großen Teilen unterstützen können. Aber die Finanzierungsideen fehlen wie gesagt komplett. Zu verantwortungsvoller Politik gehört auch, zu erklären, wie man es bezahlen will. Denn sonst wird aus guten Ideen leider schnell eine Sozialromantik ohne Taschenrechner. Qualität, Quantität und Beitragsfreiheit – dass tatsächlich Bildung und nicht nur Verwahrung stattfindet, dass genug Plätze für alle vorhanden sind und dass möglichst geringe Elternbeiträge zu zahlen sind – sind gute Ideen, die sich aber nicht alle gleichzeitig umsetzen lassen, vor allem nicht ohne Finanzierungsplan. Ich fasse zusammen: Wir sagen Ja zu besseren Bedingungen für unsere Kinder, für die Schülerinnen und Schüler, für Lehrkräfte, für Pädagogen in Kita und OGS, für alle Familien im Land. Aber wir müssen Nein sagen zu leeren Versprechen zulasten kommender Generationen, die nur durch Schulden finanziert sind. Deshalb können wir diesem Antrag heute nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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Berivan Aymaz

Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Dr. Blex.

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Dr. Christian Blex AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach dem Lesen Ihrer belletristischen Ausführungen über die Familien mit Kindern wie Max, Marc, Nina, Marvin, Martin und Niko, die 09.07.2025 von Ihnen selbst als möglicher Auszug eines Kinderbuchs beschrieben werden, erscheint dem aufmerksamen Leser vor allem eins relativ klar: Die SPD legt im Gegensatz zu sonst offenbar wenig Wert auf die Repräsentation eingewanderter Fremder in ihrer Antragseinleitung und stellt hier eher den Alltag zutiefst homogener und vor allem deutscher Familien dar. Doch entgegen Ihrer Ansicht, diese Einführungserzählung klänge amüsant, ist die tatsächliche Überforderung etlicher Familien hinsichtlich einfachster Aufgaben wie etwa der Bereitstellung von Schulheften oder der Finanzierung des Mittagessens alles andere als belustigend. Vielmehr ist es ein weiteres Zeichen des gesellschaftlichen Missstandes, den wir aus familien- sowie wirtschaftspolitischer Perspektive schon seit einigen Jahrzehnten beobachten. Ebenso wenig belustigend ist allerdings auch Ihre sogenannte Antwort auf die wirtschaftlichen Missstände nordrhein-westfälischer Familien. Statt sich grundsätzlich mit der Frage nach dem Warum zu befassen, liest man hier in üblicher Manier die durchideologisierte Gratismentalität der Sozialisten: kostenfreies, bioregionales, klimafreundliches Essen. Was klimafreundliches Essen sein soll, konnte man bereits in Ihrem Kantinenantrag damals lesen: chemisch aufbereitetes, veganes Zeugs. Aber Hauptsache irgendwas mit Klima und vor allem gratis: Abschaffung sämtlicher Gebühren, kostenfreie Geräte und die Forderung nach Hunderten Millionen Euro. Sie wollen einen grenzenlosen Ausbau von Kita-Plätzen, obwohl die Beantragung von Betreuungsplätzen durch die Jugendämter 2025/2026 gesunken ist. Dazu kommt, dass aus dem Boden gestampfte Kitas auch mit Personal bestückt werden müssen. Dieses können Sie natürlich einfach so einfordern. Realität wird es dadurch jedoch noch lange nicht. Auch die Frage der Finanzierbarkeit – sie ist eben schon einmal aufgeworfen worden – wollen Sie in Ihrem Paket nicht beantworten. Denn es ist doch völlig klar, wer letztendlich für kostenloses Essen bezahlen muss und für wegfallende Gebühren aufkommen wird: der normale arbeitende deutsche Steuerzahler. Das schließt natürlich die beständig schrumpfende Restwählerschaft der SPD nicht mit ein. Die Sozialdemokratie hat mit normalen deutschen Arbeitern schon lange nichts mehr zu tun. (Beifall von der AfD) Grundsätzlich ziehen Sie in sämtlichen Ihrer Anträge zum Thema „schulische Ganztagsbetreuung und Kita“ die Schlüsse, dass die Inobhutnahme der eigenen Kinder durch staatliche Einrichtungen eine Art Gottesurteil oder Naturgesetz sei, welchem durch fehlende Investitionen und Fürsorge nicht in ausreichendem Maße Folge geleistet wird. Landtag Dabei ist die Betreuung von Kindern durch Dritte allenfalls eine mangelbedingte Notwendigkeit, die so nicht notwendig sein dürfte. Wenn man dann noch in deutsche Betreuungseinrichtungen hineingeht und sich einmal die etlichen Ideologieprojekte anschaut – Original Play, Masturbationsräume, Dragqueen-Lesungen usw. –, ist leicht zu verstehen, warum für viele Bürger die Kita-Betreuung an Attraktivität und Vertrauen verloren hat und damit eben zur Notlösung geworden ist. Jetzt könnte der aufmerksame und an Politik interessierte Bürger natürlich die Frage stellen, wer ca. 50 Jahre in Nordrhein-Westfalen an der Vorbereitung und Ausweitung dieses Niedergangs sowie der Schaffung von Ideologieprojekten mitgewirkt hat. Ein Blick auf die jüngsten Umfragewerte zeigt, dass der Bürger dies auch tatsächlich erkannt hat. Die Verarmung des steuerlich ausgequetschten normalen deutschen Arbeiters ist schließlich nicht allein in den letzten zehn Jahren geschehen. Dieses Ziel verfolgen CDU, SPD, Grüne und andere links-woke Parteien schon viel länger. (Beifall von der AfD und Marcel Hafke [FDP]) Überhaupt vermisse ich in Ihrem Antrag die Nennung bisheriger Investitionen. Da verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Nichts läge mir ferner, als die Wüst-woke Landesregierung in Schutz zu nehmen, noch möchte ich die Behauptung aufstellen, es handele sich um einen irgendwie guten Haushalt. Doch Ihre Forderung nach offenbar erfundenen Millionenbeträgen verkennt die Tatsache, dass bereits ein astronomischer Haushalt vorliegt und trotz horrender Summen keine Verbesserung der Gesamtlage einzutreten scheint. Stellen allein machen eben keine Lehrer, und Stellen allein machen auch keine Betreuer. Qualitative Ganztagsplätze lassen sich nicht durch bloße Forderungen schaffen, und katastrophale Lernrückstände werden durch die Zuteilung von Marken-Digitalgeräten nicht plötzlich verschwinden. Der vorliegende Antrag, wenn auch umfassend szenisch eingeleitet, entbehrt jeder tiefgründigen Substanz. Er ignoriert die tatsächlichen Probleme deutscher Familien. Er benennt weder die aktuellen Probleme durch die Massenzuwanderung kulturferner Fremder, noch geht er ansatzweise auf bestehende Investitionen im schulischen Sektor oder in der Betreuung ein. In schüttchemischer Gratismentalität fordern Sie klimagerechtes, kostenloses Essen hier, Beitragsabschaffung da und ignorieren währenddessen die notwendige Finanzierung aus Steuergeldern durch die wohl am härtesten wirtschaftlich gebeutelte Bevölkerungsgruppe: den mittelständischen deutschen Steuerzahler. Hätte sich die SPD in den letzten Jahrzehnten nicht vollkommen der woken Ideologie hingegeben und 09.07.2025 sich stattdessen den Sorgen und Nöten der normalen deutschen Arbeiter angenommen, stünde sie heute nicht mit dem Rücken zur Wand: 13 % bei infratest, Tendenz fallend. Ein Festhalten an irrsinnig woken Maximen wie der totalen Inklusion, dem Irrglauben, hyperheterogene Klassen könnte man durch ein paar Lehrer-Assistenzen und Sozialarbeiter zum Erfolg führen, oder der zerstörerischen Ausländerpolitik werden kurz- und langfristig keine Verbesserung an Deutschlands Schulen oder Kitas zulassen. Was normale deutsche Familien wirklich brauchen, sind eine substanzielle finanzielle Entlastung, eine unverzügliche Beendigung ideologischer Einflussnahme an Bildungs- und Erziehungseinrichtungen, um ein Grundvertrauen in diese Einrichtungen wiederherzustellen, und – ganz existenziell; das ist das Wichtigste – die Wiederherstellung … (Zuruf von Laura Postma [GRÜNE]) – Ich habe von der ideologischen Einflussnahme geredet. Dass Sie das als Grüne nicht verstehen, kann ich wiederum verstehen. … der elementaren Sicherheit an unseren Schulen, damit die Eltern nicht mehr berechtigte Ängste – vollkommen berechtigte Ängste! – haben müssen, ihre Kinder buchstäblich ans Messer zu liefern, wenn sie unbegleitet zur Schule fahren. (Beifall von der AfD – Zuruf) Ihren Antrag lehnen wir aus voller Überzeugung ab. (Beifall von der AfD)

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Berivan Aymaz

Für die Landesregierung spricht nun Ministerin Frau Paul. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bereits heute investieren wir massiv sowohl in den Ausbau der Kindertagesbetreuung als auch in den Ausbau Offener Ganztagsschulen, und gerade im Bereich der Kindertagesbetreuung kommen wir den Bedarfen nach Investitionen in die Betreuungsinfrastruktur nach. Im Haushalt sind dafür 115 Millionen Euro für Investitionen vorgesehen. Auch im kommenden Jahr – so der Haushaltsgesetzgeber dem Haushalt dann nach den Beratungen zustimmt – ist die Förderung im gleichen Umfang vorgesehen. In einem geordneten Verfahren müssen dabei natürlich auch die mit dem Sondervermögen des Bundes zur Verfügung gestellten Mittel Berücksichtigung finden und muss geprüft werden, ob und in welcher Art und Weise dort noch einmal weitere Handlungsspielräume für einen weiteren Ausbau entstehen. Landtag Das bedingt allerdings, dass der Bund auch seinerseits die Rahmenbedingungen klarmachen muss. Zum aktuellen Zeitpunkt ist das noch nicht der Fall. Das kann man vielleicht auch zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht erwarten. Aber auch das ist ein Punkt, den wir mitberücksichtigen müssen. Auch beim Mietzuschuss bleibt der Antrag hinter der bereits etablierten Fördermöglichkeit zurück; denn bereits heute wird der Mietzuschuss dynamisch um den Verbraucherpreisindex jährlich fortgeschrieben. Gleichwohl sei gesagt: Der Mietzuschuss ist eben auch ein Zuschuss, wie der Name schon sagt. Auch für den Offenen Ganztag stellen wir im Jahr 2025 rund 884 Millionen Euro bereit. Damit ergibt sich eine erhebliche und kontinuierliche Steigerung in den letzten Jahren. Der Landeshaushalt des Jahres 2024 umfasste bereits Mittel zur Förderung von über 430.000 Plätzen. Der Haushaltsentwurf 2025 sieht für die Offene Ganztagsschule sogar erstmals einen Aufwuchs um 50.000 Plätze vor. Ab dem Schuljahr 2025/2026 können damit über 480.000 Plätze finanziert werden. Das ist eine Steigerung der Platzzahlen um rund 56 % seit 2017. Damit diese Dynamik auch landesseitig weiter erhalten bleibt, ist der weitere Ausbau auch in der mittelfristigen Finanzplanung abgesichert, sodass zum Schuljahr 2028/2029 insgesamt 605.500 Plätze finanziert werden könnten. Damit wäre der prognostizierte landesweite Bedarf an OGS-Plätzen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs bereits ein Jahr vor dem Endausbau landesseitig erfüllt. Der Bund hat einen Rechtsanspruch beschlossen. Das ist unter den Aspekten von Chancengerechtigkeit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch gut und richtig so. Wir setzen ihn kontinuierlich mit dem Ausbau um. Die Erzählung, es gäbe keinen Plan, es gäbe keine Mittel, es gäbe überhaupt keine Bewegung, ist doch schlichtweg nicht zutreffend. Sie kommen in Ihrem Antrag auch auf gesunde Ernährung zu sprechen. Das ist auch ein wichtiger Punkt in der frühkindlichen Bildung und auch ein wichtiger pädagogischer Aspekt. Deswegen ist im Kinderbildungsgesetz die Verpflichtung verankert, die gesundheitliche Entwicklung der Kinder durch altersangemessene präventive Maßnahmen sowie eine ausgewogene und gesunde Gestaltung der angebotenen Verpflegung zu fördern. Wir müssen aber auch die Trägerautonomie respektieren. Über die Gestaltung der Verpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen entscheidet schlussendlich jede Einrichtung selbst. Wir unterstützen aber auch dort, wo Hilfe am dringendsten ist, mit dem Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“, kostenlosen Frühstücksangeboten, dem EU-Schulprogramm und vielen weiteren Maßnahmen zielgerichtet, sozial gerecht und finanziell trag-09.07.2025 fähig. Kinder und Jugendliche, die Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets haben, bekommen die Kosten der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung erstattet. Auch das ist unter den Gesichtspunkten der Teilhabegerechtigkeit ein wichtiger Aspekt. Wenn wir über die finanzielle Entlastung von Familien sprechen, möchte ich betonen, dass in Nordrhein-Westfalen die letzten beiden Kindergartenjahre vor der Einschulung beitragsfrei sind. Die dadurch entstehenden Einnahmeausfälle für die Kommunen gleichen wir durch die Bezuschussung aus. Grundsätzlich gilt aber: Die Erhebung von Elternbeiträgen unterfällt der kommunalen Finanzhoheit. Die Kommunen können auf diese Gebühren verzichten oder eine soziale Staffelung vornehmen. Diese Entscheidung trifft aber die Kommune und nicht das Land. Gleiches gilt im Übrigen auch für freiwillige Angebote der außerschulischen Ganztagsangebote. Auch hier können soziale Staffelungen und eine Ermäßigung oder Gebührenbefreiung für Geschwisterkinder vorgesehen werden. Auch diese Entscheidung liegt im Endeffekt bei der Kommune. Noch ein Hinweis zur Lernmittelfreiheit, die in Nordrhein-Westfalen auch weitgehend gilt: Auch hier gibt es bereits Maßnahmen, um die Familien vom Eigenanteil zu befreien, die es wirklich brauchen, zum Beispiel, weil sie Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen. Zudem können über das Bildungs- und Teilhabepaket Leistungen für Ausflüge oder Schulbedarf als Unterstützung gezahlt werden. Chancengerechtigkeit und Teilhabe für die Jüngsten in unserer Gesellschaft haben für uns eine hohe Priorität. Die soziale Infrastruktur – das haben wir hier auch in der Aktuellen Stunde debattiert – ist eine tragende Säule unserer Gesellschaft und der Kitt des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Diese soziale Infrastruktur lebt von den Menschen, die sie tragen. Deshalb ist es gut, dass es in den letzten Jahren einen großen Zuwachs bei den Fachkräften insgesamt in der Kinder- und Jugendhilfe, aber eben auch in den Kitas gegeben hat. Trotzdem ist auch richtig, dass die Bedarfe in den letzten Jahren gestiegen sind – durch die Einführung des Rechtsanspruchs ab dem ersten Jahr, aber natürlich auch dadurch, dass immer mehr Kinder immer länger die Angebote der frühkindlichen Bildung in Anspruch nehmen. Auch das ist gut und wichtig – im Sinne der Chancengerechtigkeit und der Vereinbarkeit sowie der frühkindlichen Bildung und damit der Zukunftschancen unserer Kinder. Der Fachkräftemangel betrifft viele Bereiche und viele Branchen. Ja, er betrifft natürlich auch die Sozial- und Erziehungsberufe, wie wir gerade schon ausführlich diskutiert haben. Deswegen braucht es eben die unterschiedlichen Wege in das System: die Landtag klassische schulische Ausbildung, den Weg der praxisintegrierten Ausbildung, den wir weiter stärken wollen, und zusätzliche innovative Ideen wie den qualifizierten Quereinstieg, aber auch die Möglichkeit von profilergänzenden Kräften. Wir müssen für mehr Stabilität und Verlässlichkeit auch mehr Flexibilität im System ermöglichen. Mit der Neufassung der Personalverordnung sind wir hier einen Schritt gegangen. Erhalt und Stärkung von Qualität wird nicht ohne mehr Flexibilität und mehr Multiprofessionalität gehen. In vielen Kitas ist das auch heute schon gelebter und erprobter Alltag. Wir werden kontinuierlich die Schritte mit den Stakeholdern gemeinsam bewerten und weiterentwickeln. Wir gehen auch an den Förderschulen neue Wege. Wir ermöglichen die Einstellung von Alltagshelfer*innen. Auf unbesetzten Lehrkraftstellen schaffen wir 375 zusätzliche Tarifstellen für multiprofessionelle Teams sowie neue Zugänge zum Beruf der Lehrkraft, etwa über die Öffnung für Fachkräfte ohne klassische Lehramtsbefähigung. Mit dem dualen Master für Berufskollegs adressieren wir gezielt Engpässe in technischen Fachrichtungen. Gleichzeitig arbeiten wir an flexiblen Alternativen wie Ein-Fach-Lehrkräften, die schneller wirksam werden. Seit 2022 konnten aufgrund des „Handlungskonzeptes zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung“ rund 9.500 neue Beschäftigte an unseren Schulen eingestellt werden. Chancengerechtigkeit ist ein zentrales Versprechen auf unsere Zukunft. Deshalb investieren wir in Bildung, und deshalb müssen wir auch neue Wege gehen: bei der Gewinnung von Personal, bei der Unterstützung der Ausbildung, bei der Steuerung von Ressourcen – wie jetzt mit dem Kita-Sozialindex –, aber auch, wie wir es bereits tun, im Bereich der Schule und über Kita, Kindertagespflege und Schule hinaus sowie mit dem Kinder- und Jugendförderplan. Das ist zwar heute nicht angesprochen, ist mir aber ein wichtiges Anliegen, wenn es um die ganzheitliche Entwicklung junger Menschen geht. Mit dem Kinder- und Jugendförderplan hat das Land ein wichtiges Förderinstrument, um die Kinder- und Jugendarbeit verlässlich zu unterstützen, denn gutes Aufwachsen und eine Persönlichkeitsentwicklung bis hin zur Eigenständigkeit, zu einem selbstbestimmten Leben, zu einem Demokratieverständnis wird auch durch die vielfältigen Angebote der offenen Kinderund Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit gestärkt bzw. die Jugendsozialarbeit unterstützt. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Es ist an dieser Stelle wichtig, noch einmal klarzustellen, dass es unterschiedliche Maßnahmen, dass es aber auch den Blick dafür braucht, dass wir bei den anstehenden Herausforderungen darauf angewiesen 09.07.2025 sind, alle Maßnahmen mit Blick auf diese Herausforderungen zu prüfen und an den Realitäten auszurichten. Das tun wir in den unterschiedlichen Bereichen, ohne dabei die Herausforderungen zu negieren. Das tun wir, indem wir an unterschiedlichen Stellen unterschiedliche und auch neue Wege gehen, damit wir für mehr Stabilität und Verlässlichkeit und für gute Zukunftschancen unserer Kinder und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen sorgen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Danke. – Für die Fraktion der CDU hat jetzt Frau Abgeordnetenkollegin Fohn das Wort.

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Annika Fohn CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion greift ein Thema auf, das mir persönlich sehr am Herzen liegt: das Thema „Aufstieg durch Bildung“. Damit verbunden sind für mich die Themen „Bildungsgerechtigkeit“ und auch „Chancengerechtigkeit“. Selbsterklärend ist, dass das Thema für uns und auch die Landesregierung kein neues Thema ist. Im Gegenteil, seit 2022 verfolgt unsere Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller das Ziel, hier zu deutlichen Verbesserungen im System zu kommen. Zahlreiche Maßnahmen wurden auf den Weg gebracht. Wir arbeiten weiter darauf hin, Kindern Bildungsgerechtigkeit zu ermöglichen, denn nicht alle Kinder starten mit den gleichen Voraussetzungen. Deshalb steht es im Zentrum unseres politischen Handelns, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass alle Kinder den gleichen Zugang zur Bildung erhalten und ihnen damit die Welt offensteht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben recht: Der offene Ganztag ist ein zentraler Schlüssel für Chancengerechtigkeit. Deshalb werden wir den Platzausbau konsequent weiterführen, um ein bedarfsorientiertes Platzangebot zu gewährleisten; mehr als 430.000 Plätze stehen bereits zur Verfügung. Sie haben auch recht, wenn Sie sagen: Nur wenn ausreichend Lehrkräfte und unterstützendes Personal vorhanden sind, kann ein gerechtes Bildungssystem funktionieren. Daher haben wir unter anderem das Handlungskonzept Unterrichtsversorgung auf den Weg gebracht, die Studienplatzoffensive fortgeführt und den Lehrerberuf attraktiver gemacht, zum Beispiel durch die stufenweise Erhöhung der Besoldung von Lehrkräften an Grundschulen und in der Sekundarstufe I auf A13 oder durch die Kampagne „Was ist deine LehrKRAFT? Find’s raus!“. Wir sehen, dass die Maßnahmen wirken. So arbeiten rund 9.500 mehr Menschen in Nordrhein-Westfalen an Schulen als noch im Dezember 2022. Wir können 18.500 Neueinstellungen verzeichnen, die den Schulalltag bereichern; überwiegend sind es Lehrkräfte, Landtag aber auch Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, Fachkräfte für multiprofessionelle Teams, Verwaltungsassistentinnen und Verwaltungsassistenten sowie Alltagshelferinnen und Alltagshelfer. Sie alle tragen zum Gelingen des Schullebens bei und damit zur Herstellung von Bildungsgerechtigkeit. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Susanne Schneider [FDP]) Sie schlagen zur Behebung des Lehrkräftemangels Veränderungen in der Lehrkräfteausbildung vor. Das Lehrerausbildungsgesetz sieht eine Weiterentwicklung der Lehrerausbildung explizit vor. In Bezug auf etwaige Änderungen bin ich daher der Meinung, dass wir gut beraten sind, hier dem anstehenden Bericht der Landesregierung zum Entwicklungsstand und zur Qualität der Lehramtsausbildung nicht vorzugreifen. Der Antrag adressiert auch die Unterrichtsversorgung an Förderschulen mit dem Schwerpunkt körperliche und motorische sowie geistige Entwicklung. Ich versichere Ihnen, dass die Landesregierung im stetigen Austausch mit der Landeselternschaft ist. Unser aller Ziel ist es, zu einer Verbesserung in der Unterrichtsversorgung zu kommen. Beispielsweise wurde es mit dem Handlungskonzept Unterrichtsversorgung an Grund- und Förderschulen möglich gemacht, auf nicht besetzten Lehrerstellen Alltagshelfer einzustellen. Dies ist für viele Lehrkräfte vor Ort eine wertvolle Unterstützung. Besondere Herausforderungen brauchen auch individuelle Antworten. Ich habe mich daher als Aachenerin besonders gefreut, dass das Wissenschaftsministerium und das Ministerium für Schule und Bildung nach Kräften dabei unterstützen, auch regional neue und individuelle Konzepte zu ermöglichen. Der Sonderhochschulvertrag und die 300.000 Euro für das Grundschullehramt in Aachen helfen unserer Region sehr dabei, auch vor Ort dem Lehrkräftemangel entgegenzutreten. (Beifall von der CDU) Als weiteres Beispiel einer solch individuellen Antwort ist die Unterstützung der Startchancen-Schulen in der Metropolregion Ruhr durch RuhrFutur. Richtiges Stichwort: Startchancen-Programm. Auch dieses nicht gerade kleine Bund-Länder-Programm soll dazu beitragen, dass Bildung nicht von der sozialen Herkunft abhängt. Wenn wir davon sprechen, dass nicht alle Kinder mit den gleichen Startbedingungen ausgestattet sind, dann kommt gerade der Schulsozialarbeit und den Grundschulen eine sehr zentrale Rolle zu; dessen sind wir uns sehr bewusst. Deshalb unterstützen wir die Kommunen bei der Schulsozialarbeit mit rund 58 Millionen Euro. Die entscheidenden Kriterien sind hier Kontinuität und Gestaltungsspielraum durch die Förderrichtlinie für Schulsozialarbeit. In Nordrhein-09.07.2025 Westfalen tragen Eltern den Eigenanteil bei Lernmitteln. Für die persönliche Ausstattung der Schülerinnen und Schüler sind die Eltern verantwortlich. Darüber hinaus können Eltern durch das Bildungs- und Teilhabepaket Unterstützung beantragen. Unsere Schulen sind nicht nur Räume des Lernens, sondern auch der sozialen Unterstützung. Gerade Grundschulen prägen maßgeblich den späteren Bildungsweg mit. Deshalb konzentrieren wir uns dort auf die basalen Kompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen. Auch der Stärkung der sozialemotionalen Kompetenzen von jungen Menschen tragen wir mit dem Programm MindOut Rechnung. Wir haben bereits eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, die Wirkung zeigen, aber Bildungs- und Chancengerechtigkeit bestmöglich zu gewährleisten, bleibt für uns eine Daueraufgabe. Dabei behalten wir stets die Realisierbarkeit und auch die Realität im Blick. Nur weil man in Dauerschleifen behauptet, dass es keine Maßnahmen gebe oder diese nicht wirkten, oder versucht wird, den Eindruck zu erwecken, dass Ressourcen unbegrenzt seien, bildet dies noch längst nicht die Realität oder die Realisierbarkeit ab. Wir lehnen den Antrag daher ab. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Für die Fraktion der SPD hat nun Abgeordnetenkollegin Frau Engin das Wort.

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Dilek Engin SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte hat bisher doch eines gezeigt: Unter Schwarz-Grün wird es keine Chancengleichheit in der Bildung geben. (Beifall von der SPD) 8.000 fehlende Lehrkräfte, massiver, nicht erfasster Unterrichtsausfall, 10.000 fehlende Fachkräfte in der frühkindlichen Bildung und ein Flickenteppich an OGS-Gebühren – CDU und Grüne stellen es in ihren Reden dar, als seien das irgendwelche Zahlen in Statistiken. Die Forderung nach einem gesunden, kostenlosen Mittagessen wird von der CDU-Fraktion als eine charmante Idee dargestellt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist keine charmante Idee, das ist ein Recht, das jedes Kind in Nordrhein-Westfalen haben muss. Warum viele junge Menschen eine Familie gar nicht erst gründen, Kinder abgehängt werden und Vertrauen in unseren Staat bröckelt, liegt an Ihrer Bildungspolitik. Unser Fraktionsvorsitzender Jochen Ott hat sehr deutlich gezeigt, dass es auch besser geht und es andere Bundesländer besser können. Denn Landtag die Bildungskatastrophe ist nicht vom Himmel gefallen, sondern politisch verursacht, weil Schwarz-Grün den Bildungsaufstieg unter Finanzierungsvorbehalt stellt. Ihre Reden und die Abwesenheit der Bildungsministerin zeigen, wo Ihre Priorität liegt. Diese liegt nicht in der Bildung. (Beifall von der SPD) Statt zu investieren und zu reformieren, werden Maßnahmen mit großen Titeln und viel PR, aber kleinen Geldern und wenig Nutzen auf den Weg gebracht, wie das Handlungskonzept Unterrichtsversorgung, durch das Lehrkräfte von links nach rechts geschoben werden, aber in dem nicht der Mut für eine Reform der Lehramtsausbildung oder den Ausbau des Seiten- und Quereinstiegs aufgebracht wird. Die Folge: Der Lehrkräftemangel bleibt. Oder das versprochene OGS-Gesetz: Aus großen Ankündigungen wurde eine Verantwortungsverschieberei zwischen Ihnen, Frau Paul, und der Bildungsministerin Frau Feller. Die Kommunikation Ihrer Ministerien lief so schief, dass aus einem OGS-Gesetz eine einfache Richtlinie wurde. Damit bleibt das Recht auf einen OGS-Platz in NRW weiterhin Zukunftsmusik. (Beifall von der SPD) Auch das Eckpunktepapier zur Stärkung von Schulleitungen klingt stark, aber was helfen Eckpunkte, wenn Schulleitungen weder die nötigen Freiheiten noch die Gelder bekommen? Das gleiche Problem bahnt sich auch für Ihre neueste Marketingmaßnahme an, dem Schulkompass NRW 2030. Ein Kompass – das klingt gut. Ein Kompass soll eigentlich als Orientierung dienen. Aber Ihr Schulkompass schafft noch mehr Fragen, keine Orientierung, mehr Arbeit sowie noch mehr Druck an den Schulen, für die Lehrkräfte und für die Schülerinnen und Schüler. Ich würde gerne Frau Feller fragen, aber sie ist ja nicht da: Wo bleibt das kostenlose Mittagessen für alle Kinder? Wo bleiben die Reformen für die Lehrkräfteausbildung und die Lehrkräftegewinnung? Wo bleibt die echte Lernmittelfreiheit für kostenlose Bildung? Und wo bleibt das versprochene OGS-Ausführungsgesetz? Auf diese Ziele sollte ein Schulkompass NRW 2030 zeigen. Diese Ziele werden einen Bildungsaufstieg wieder garantieren. Wir müssen mehr tun, als Lehrstandserhebungen einzuführen und uns schöne Titel für Papiertiger auszudenken. Wenn diese Landesregierung dazu nicht in der Lage ist, dann muss das ganze Parlament und nicht nur die SPD sie treiben. Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen, auch Sie wurden von Familien gewählt, von Eltern, die gehofft haben, dass diese Koalition die Bil-09.07.2025 dungskatastrophe beenden und wieder Geld für die Schulen in die Hand genommen wird. Sie als Parteien haben Wahlversprechen gegeben. Sie haben einem Koalitionsvertrag zugestimmt. Sie haben die Verantwortung für die Landesregierung. Deshalb sage ich deutlich: Wenn Sie heute nicht bereit sind, diesem Antrag zuzustimmen, dann wird schon wieder ein weiterer Schritt aus der Bildungskatastrophe verpasst. Wir müssen jetzt handeln. Der Bildungsaufstieg unserer Kinder muss die oberste Maxime der Landespolitik werden. Liebe CDU, unser Antrag ist kein Maximalprogramm. Er ist das, was mindestens nötig wäre. Dieses Ziel dürfen wir als demokratische Fraktionen nicht aus den Augen verlieren. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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Berivan Aymaz

Für Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Frau Zingsheim-Zobel.

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Lena Zingsheim-Zobel GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vom vorliegenden Antrag der SPD war ich beim Lesen fasziniert. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Immerhin!) Wie bemerkenswert, dass der Titel weitgehend am Inhalt des Textes vorbeiläuft. (Beifall von Eileen Woestmann [GRÜNE]) In der Überschrift ist von gelingenden Bildungsaufstiegen die Rede. Dann tauchen diese im Text und den gestellten Forderungen gar nicht mehr auf. Ich belege Ihnen das auch gerne. Dass Titel und Antrag nicht zusammenpassen, hat aus meiner Sicht einen Grund, und zwar hat die SPD das Thema nicht bis zum Kern durchdrungen. Im Grunde waren Sie doch einmal die Partei des Bildungsaufstiegs. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Einige der vorgeschlagenen Maßnahmen könnten anteilig vielleicht tatsächlich darauf einzahlen, dass mehr Kinder in bestehenden Systemen Bildungsgerechtigkeit erleben. Wir brauchen nämlich keine Entwicklungen, die einzelne zum Kraxeln fähige Personen ein wenig dabei unterstützen, nach oben zu kommen, sondern eine Gesellschaft, die niemanden aufgrund seiner sozialen oder ökonomischen Herkunft diskriminiert. Wenn wir das erreichen, dann brauchen wir von Aufstiegen überhaupt nicht mehr zu sprechen, weil dann jede Person eine Chance hätte, ihren Wünschen und Neigungen entsprechend einen individuellen und guten Lebensweg zu finden. Landtag (Nadja Lüders [SPD]: Jetzt ist die Gesellschaft schuld? Und sie haben keine Verantwortung?) Zurück zu den Maßnahmen und wieso ich davon ausgehe, dass die SPD eine hochkomplexe Problematik vereinfachend und plakativ zu verkaufen versucht. Picken wir uns noch einmal die Forderung nach kostenlosem Mittagessen heraus. Ich frage Sie: Wieso sollte das Mittagessen für alle Kinder momentan kostenlos sein? (Dilek Engin [SPD]: Weil Sie es versprochen haben!) Ich persönlich beteilige mich in meiner privilegierten Situation sehr gerne am Zahlen von Essensgebühren in der Kita und auch bald in der OGS im Rahmen eines solidarischen Systems. Ich möchte kein kostenloses Mittagessen für meine Kinder. Ich möchte ein gutes Mittagessen für alle Kinder haben. (Beifall von den GRÜNEN) Fordern Sie gerne, dass wir Familien, die an Essensbeiträgen scheitern, noch transparenter über die Unterstützung durch das Bildungs- und Teilhabepaket informieren und wir die Personengruppen erweitern, die Anspruch auf entsprechende Unterstützung haben. Das betrifft übrigens genau die Kindergrundsicherung, die Sie in der letzten Bundesregierung nicht mehr wollten. (Zuruf von Nadja Lüders [SPD]) Es wird nicht reichen, per Gießkanne die Situation zu löschen. Ein brennendes Haus löscht man doch auch nicht mit der Gießkanne, sondern bekämpft das Feuer dort, wo die Ursache liegt. Apropos Ursache, lieber Herr Ott. Sie haben in Ihrer Einbringungsrede gerade zu Recht die Sprachentwicklung angesprochen und in dem Zusammenhang die Diagnostik im Alter von vier Jahren gefordert. Dann frage ich Sie einfach: Wo finde ich diese Forderung denn in dem vorliegenden Antrag? Diese Forderung nach der Diagnostik mit vier Jahren ist nämlich nirgendwo zu finden. In der aktuellen Situation steht das System vor massiven Herausforderungen. Wenn wir von Chancengleichheit sprechen, müssen wir uns klar machen, dass das vielleicht auch einmal wehtut oder nicht allen gleichermaßen gefällt, weil wir Entscheidungen treffen, die es nicht allen, sondern nur denjenigen erleichtern, die bislang im Nachteil waren, weil wir Entscheidungen treffen, die vor allem denen von uns helfen, die es am dringendsten brauchen, weil wir Entscheidungen treffen, die komplex statt schön sind. Dieser Antrag ist zu dünn, liebe SPD. Ich fordere Sie, liebe SPD, in gefühlt jeder meiner Reden zu Ihren Anträgen auf, realistisch draufzuschauen – heute schon wieder. Sie nehmen hübsche Einzelmaßnahmen, packen sie bunt zusammen und vermuten, dass 09.07.2025 damit das große Gesamtproblem von herkunftsbedingter Bildungsungerechtigkeit auflösbar ist. (Jochen Ott [SPD]: Die Grünen haben doch einfach aufgegeben!) Und weil man gerade so gut in Fahrt ist, räumt man dann den grundsätzlichen Fachkräftemangel, der sich logischerweise in Ihrer Sicht durch mehr Finanzen lösen lässt, statt sich auch einmal die enorm herausfordernde Lage der Fachkräftesituation anzugucken, einmal eben easy mit ab. Ich komme zum Schluss. Wir lehnen diesen Antrag ab. Die Welt ist auch in diesem Monat nicht so einfach. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD spricht nun der Abgeordnetenkollege Dr. Maelzer.

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Dr. Dennis Maelzer SPD

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Man merkt grünen Rednerinnen regelmäßig die Verzweiflung an, wenn sie hier zur Bildungspolitik der schwarz-grünen Koalition sprechen müssen. (Beifall von der SPD) Es wäre aber schon schön, wenn die grüne Fraktion sich einmal entscheiden würde, was denn die Kritik an unserem Antrag ist. Die eine Rednerin sagt: Das ist viel zu umfangreich. Da steht viel zu viel drin, viel zu viele Forderungen. (Eileen Woestmann [GRÜNE]: Das habe ich nicht gesagt! Da haben Sie nicht richtig zuge- hört!) Das ist nicht konzentriert genug. (Eileen Woestmann [GRÜNE]: Das habe ich nicht gesagt! Vielleicht einmal die Ohren put- zen!) Die nächste sagt: Der Antrag ist viel zu dünn, da müsste noch deutlich mehr rein, beispielsweise auch die Diagnostik ab vier bzw. viereinhalb Jahren. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Die Über- schrift muss zum Text passen!) Das wirkt nicht besonders glaubwürdig – wie passend, dass Sie bei dem Thema „nicht besonders glaubwürdig“ hereinrufen, Herr Mostofizadeh –, was die grüne Fraktion an dieser Stelle macht. (Eileen Woestmann [GRÜNE]: Uh!) Ich möchte die geschätzte Rednerin, Frau Zingsheim-Zobel, daran erinnern, dass wir im jüngsten Familienausschuss über das Thema „Diagnostik“ gesprochen und dort noch einmal klargestellt haben, dass eine Diagnostik ab viereinhalb Jahren der viel Landtag sinnvollere Weg wäre als das, was Ministerin Feller hier in Nordrhein-Westfalen kurz vor der Schule veranstalten will. (Beifall von der SPD) Dann waren sich beide Rednerinnen, sowohl Frau Woestmann als auch Frau Zingsheim-Zobel, darüber einig, dass sie es total schön finden, Geld für das Mittagessen ihrer Kinder zu bezahlen. Spannend! Warum haben Sie denn dann in Ihren Koalitionsvertrag geschrieben, dass Sie die Kosten für das Mittagessen abschaffen wollen, wenn Sie es doch so gerne selbst zahlen? (Beifall von der SPD – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

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Berivan Aymaz

Herr Dr. Maelzer, es liegt eine Wortmeldung für eine Zwischenfrage von der Abgeordnetenkollegin Frau Woestmann vor. Möchten Sie die gestatten?

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Dr. Dennis Maelzer SPD

Aber klar.

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Eileen Woestmann GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Dr. Maelzer, für das Zulassen der Zwischenfrage. Sie haben gerade die Testung der Vierjährigen zum Thema „Sprachstandserhebung“ angesprochen. Ich habe Ihren Antrag intensiv gelesen und vorhin ausgeführt, dass das ein kunterbunter Antrag mit vielen verschiedenen Themen ist. Ich habe nicht gesagt, dass er zu umfangreich ist. Mich würde aber schon interessieren, wo in diesem Antrag denn die Haltung der SPD zu diesem Thema niedergeschrieben ist. Ehrlicherweise finde ich sie darin nicht. (Beifall von den GRÜNEN)

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Dr. Dennis Maelzer SPD

Sie machen jetzt das Gleiche noch mal. Sie sagen: „Da sind sehr viele Themen drin, aber dieses Thema steht da nicht drin“, verschweigen aber, dass wir als SPD-Fraktion es regelmäßig im Ausschuss thematisieren und schon mehrfach Anträge dazu gestellt haben. Es bleibt aber dabei: Es ist Ihr Unvermögen und Ihr falsches Bildungsverständnis in Nordrhein-Westfalen, (Beifall von der SPD) was dazu führt, dass eine Schulministerin ein völlig dysfunktionales Screening kurz vor der Einschulung machen will, zu einem Zeitpunkt, zu dem überhaupt keine Interventionsmöglichkeiten in der frühkindlichen Bildung mehr vorhanden sind. Wir schlagen Ihnen regelmäßig vor: Lassen Sie uns das zu einem früheren Zeitpunkt machen. 09.07.2025 Ich finde es übrigens interessant, wie intensiv Sie meiner Antwort folgen. Das zeigt, dass das Interesse nicht ganz so groß sein kann. (Zuruf von Lena Zingsheim-Zobel [GRÜNE] – Eileen Woestmann [GRÜNE]: Die Antwort ist nicht so inhaltsreich! – Zurufe von Dilek Engin [SPD] und Franziska Müller-Rech [FDP]) Ich sage es Ihnen aber auch noch mal: Mit viereinhalb Jahren ein Screening zu machen, dann ein Chancenjahr in den Kitas zu etablieren, damit die Kinder durchstarten können, wenn es in die Schule geht – das wäre der richtige Weg. Sie bringen den nicht auf die Kette, sondern biegen in die vollkommen falsche Richtung ab. Wir demonstrieren Ihnen das gerne zukünftig auch in weiteren Anträgen. (Beifall von der SPD – Zurufe von Franziska Müller-Rech [FDP], Ralf Witzel [FDP] und Ei- leen Woestmann [GRÜNE]) Ich war gerade aber beim Thema „Mittagessen“. Auch darüber gab es eine Stunde Debatte und zwei Meinungen bei der gleichen Rednerin. Eben hat Frau Woestmann noch vorgeschlagen, das kostenfreie Mittagessen sollte doch dadurch finanziert werden, dass die Familien zukünftig auf eine Kindergelderhöhung verzichten. (Eileen Woestmann [GRÜNE]: Ja!) Kunststück, Frau Woestmann! Natürlich wäre das das Perfekte für Sie, weil Sie persönlich vom Steuerfreibetrag profitieren. (Beifall von der SPD) Sie haben dann keinen Cent weniger in der Tasche, aber die Mittelschichtfamilie soll es mit ihrem Kindergeld finanzieren. (Eileen Woestmann [GRÜNE]: Ist das Ihr Ernst?) Warum denke ich dabei eigentlich gerade an die FDP? (Franziska Müller-Rech [FDP]: Ey, lass uns da raus!) Da passt das doch, dass Frau Müller-Rech gesagt hat, dass sie diesem Antrag nicht zustimmen kann, weil die SPD zu viel für Familien fordert. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Das ist komisch. Denn jedes Mal, wenn es um Steuersenkungen für Millionäre geht, kann es der FDP nicht genug sein, (Ralf Witzel [FDP]: Zu viele Schulden!) aber für die normale Familie in Deutschland – da sind FDP und Grüne sich einig – ist kein Geld da. Landtag (Beifall von der SPD – Zuruf von Matthias Kerkhoff [CDU]) Es ist gut, dass es Unterschiede in diesem Haus gibt und wir noch für die normale Familie in Nordrhein-Westfalen eintreten. (Beifall von der SPD – Zuruf von Tim Achter- meyer [GRÜNE])

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Berivan Aymaz

Herr Dr. Maelzer, es ist eine Kurzintervention angemeldet worden, und zwar von der Abgeordnetenkollegin Frau Woestmann.

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Eileen Woestmann GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank für die Erteilung des Wortes. Herr Dr. Maelzer, ich finde es ausgesprochen erstaunlich, dass Sie mir vorwerfen, dass die Finanzierung des kostenlosen Mittagessens – das ist übrigens kein Vorschlag von mir, vielmehr wurde es vom Bürgerrat Ernährung ins Spiel gebracht – für mich natürlich einen Vorteil hätte, weil ich vom Steuerfreibetrag profitiere. Schauen wir uns doch mal an, wer davon profitiert, wenn das Kindergeld erhöht wird. Das sind ausgesprochen viele Kinder in diesem Land. Wissen Sie, wer aber nicht davon profitiert? Richtig, die Kinder, deren Eltern ALG II bekommen, weil das Kindergeld vollständig und ausschließlich auf das ALG II angerechnet wird. Wir können gerne darüber diskutieren, ob das gerecht ist. Fakt ist aber, dass eine Kindergelderhöhung in keinster Weise bei armen Kindern ankommt, was bei der Finanzierung von einem kostenlosen Mittagessen über den Verzicht auf die Erhöhung des Kindergeldes der Fall wäre. (Beifall von den GRÜNEN)

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Dr. Dennis Maelzer SPD

Frau Woestmann, vielen Dank, dass Sie noch mal eindrucksvoll unter Beweis stellen, dass der schwarz-grüne Koalitionsvertrag das Papier, auf das er gedruckt ist, nicht mehr wert ist. (Beifall von der SPD) Sie persönlich haben die Hand für kostenfreies Mittagessen gehoben und sagen jetzt, das sei nicht Ihre Position. (Eileen Woestmann [GRÜNE]: Das habe ich nicht gesagt!) So viel zur Glaubwürdigkeit von Schwarz-Grün und zu dem, was Sie in diesem Land versprochen haben! Jetzt versuchen Sie, den Ausfallschritt in Richtung Arbeitslosengeld-II-Empfänger gegen Kindergeldempfänger auszuspielen. (Eileen Woestmann [GRÜNE]: Weil das die Kinder sind, die in Armut leben!) 09.07.2025 – Sie müssen zuhören. Vielleicht kommen wir dann auf einen gemeinsamen Nenner. (Dr. Gregor Kaiser [GRÜNE]: Sie aber auch!) Ich finde es unwürdig, die Mittelschichtfamilien gegen die Familien auszuspielen, die noch weniger Geld zur Verfügung haben. (Vereinzelt Beifall von der SPD – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Mach ruhig so weiter!) Genau dafür bräuchten wir aber kostenfreies Mittagessen. Ein großer Teil der Menschen im Bildungsund Teilhabepaket kommt überhaupt nicht daran und stellt diese Anträge, um an das kostenfreie Mittagessen zu kommen. (Beifall von der SPD) Wenn Ihnen Arbeitslosengeld-II-Kinder wirklich wichtig wären, (Eileen Woestmann [GRÜNE]: Dann hätten wir eine Kindergrundsicherung bekommen! – Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Dann hätten wir eine Kindergrundsicherung, die Sie verhindert haben! – Widerspruch von Jochen Ott [SPD]) dann würden Sie gemeinsam mit uns für ein kostenfreies Mittagessen für alle eintreten. (Beifall von der SPD)

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Berivan Aymaz

Ihre Redezeit.

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Dr. Dennis Maelzer SPD

Das tun Sie nicht, weil Sie anders als wir nur für die obere akademische Mittelschicht sind. (Beifall von der SPD – Zurufe von Tim Achter- meyer [GRÜNE] und Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] – Widerspruch von Jochen Ott [SPD])

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Berivan Aymaz

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher sind wir am Schluss der Aussprache. Wir gehen über zur Abstimmung. (Fortgesetzt Zurufe von Mehrdad Mostofiza- deh [GRÜNE] und Jochen Ott [SPD]) – Darf ich bitte um Ruhe bitten? Die Aussprache hatten wir. Ich bitte jetzt um Ruhe. Wir gehen zur Abstimmung über. Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen also über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/14537 ab. Ich frage: Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer enthält sich? – Keine Enthaltung. Damit ist der Antrag Drucksache 18/14537 abgelehnt. Landtag Wir kommen zu: 4 Personaloffensive „Kita-Zukunft NRW“ – Fachkräfte verbinden Ost und West Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/14530 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der FDP dem Abgeordneten Herrn Hafke das Wort.

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Marcel Hafke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer in diesen Tagen in Nordrhein-Westfalen ein Kind unter drei Jahren betreuen lassen will, braucht vor allem eins: Glück, Glück, einen der viel zu knappen Kita-Plätze zu bekommen, Glück, dass nicht wieder eine Gruppe geschlossen wird, weil Personal fehlt, Glück, dass der eigene Wohnort nicht gerade in einer besonders betroffenen Kommune liegt. Ein Bildungssystem darf aber nicht von Glück abhängen. Frühkindliche Bildung muss planbar, verlässlich und flächendeckend sein. Alles andere ist ein bildungspolitischer Offenbarungseid. Genau da stehen wir aber in Nordrhein-Westfalen: über 90.000 fehlende U3-Plätze, Gruppen, die wegen Personalmangels nicht eröffnet werden, Familien, die verzweifelt auf einen Kita-Platz warten – und das, obwohl wir gleichzeitig fast 4.000 unbesetzte Ausbildungsplätze für Erzieherinnen und Erzieher haben. Bis 2030 könnten in unserem Land sogar bis zu 20.000 Stellen für pädagogische Fachkräfte fehlen. Diese Schieflage gefährdet unsere frühkindliche Bildung, und das muss sich ändern. (Beifall von der FDP) Frau Ministerin, gleichzeitig sehen wir in Ostdeutschland ein komplett anderes Bild: sinkende Geburtenzahlen, Kitas, die schließen müssen, und Fachkräfte, die ihren Job verlieren, obwohl sie an anderer Stelle dringend gebraucht werden. So fallen allein in Leipzig rund 4.000 Kita-Plätze weg, schlicht weil sie nicht mehr gebraucht werden. Das ist das Kita-Paradoxon in Deutschland: Im Westen fehlen die Fachkräfte, im Osten die Kinder. Wir brauchen eine pragmatische Lösung. Genau deshalb legen wir Ihnen heute eine Idee vor. Wir setzen darauf, die vorhandenen Ressourcen sinnvoll einzusetzen. Das heißt für uns: gezielte Rekrutierung von Fachkräften aus Regionen mit Überkapazitäten. Wir wollen echte Anreize schaffen, zum Beispiel durch Umzugs- und Wohnkostenzuschüsse oder durch Unterstützung für mitziehende Partnerinnen und Partner. 09.07.2025 Wir wollen junge Menschen aus strukturschwachen Regionen gezielt ansprechen und für eine Ausbildung in Nordrhein-Westfalen gewinnen. Frau Ministerin, wir brauchen außerdem eine klare Kampagne, die zeigt, dass Nordrhein-Westfalen attraktiv für pädagogische Fachkräfte ist. Wir verhelfen jungen Menschen zu einer echten Perspektive. Wir verhelfen Familien in Nordrhein-Westfalen zu mehr Verlässlichkeit. Wir stabilisieren die frühkindliche Bildung – das Fundament jeder Bildungsbiografie. Gleichzeitig müssen wir feststellen, dass die groß angekündigte Fachkräfteoffensive der schwarz-grünen Landesregierung bislang keine messbaren Ergebnisse liefert, Frau Ministerin. Konkrete Zahlen? Fehlanzeige. Noch immer fehlt die überfällige Novellierung des Kinderbildungsgesetzes; wir haben es eben diskutiert. Frau Ministerin Paul, wir erwarten von Ihnen nicht nur Ankündigungen, sondern endlich konkrete Taten. Erklären Sie uns hier und heute nicht, warum irgendetwas nicht geht, sondern erklären Sie uns, wie es geht. Die Familien, die Träger, die Fachkräfte – Sie alle brauchen jetzt Lösungen. (Beifall von der FDP) Mit unserer Personaloffensive machen wir Ihnen ein konstruktives Angebot. Lassen Sie uns die Kräfte bündeln, die Potenziale verbinden, die Chancen nutzen – für ein starkes, zukunftsfestes Kita-System in Nordrhein-Westfalen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Tom Brüntrup das Wort. Bitte sehr.

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Tom Brüntrup CDU

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Begründung des vorliegenden FDP-Antrags ist vom Potenzial des solidarischen Miteinanders zwischen Ost und West die Rede. NRW könne Brückenbauer zwischen den Überkapazitäten in Teilen Ostdeutschlands und dem Fachkräftebedarf bei uns werden. Diese Verbindung sei – Zitat – „keine Einbahnstraße, sondern Ausdruck einer gesamtdeutschen Verantwortungsgemeinschaft […].“ Welche Vorteile Teile Ostdeutschlands von diesem solidarischen Miteinander und der Verantwortungsgemeinschaft haben, in deren Zuge wir insbesondere die jungen pädagogischen Fachkräfte abwerben sollen, bleibt mir jedoch schleierhaft. (Marcel Hafke [FDP]: Weniger Arbeitslose!) Landtag Unbestritten würde es dem einzelnen jungen Menschen vielleicht helfen, bei uns schneller eine Anstellung zu finden. Was die FDP aber überhaupt nicht berücksichtigt, sind die familiären und gesellschaftlichen Auswirkungen Ihres Vorhabens. Was ist mit dem Partner oder der Partnerin, die in einem anderen Berufsfeld tätig ist, dem Osten dann fehlt und hier vielleicht weniger Chancen hat? Was ist mit den Eltern, die in ihrer Heimat bleiben und im Alter nicht durch Angehörige gepflegt werden können? Wenn wir den ostdeutschen Bundesländern gezielt die jungen Menschen abwerben, wie Sie es in Ihrem sechsten Forderungspunkt anregen, treiben wir den demografischen Wandel dort nur umso schneller voran. Aber auch die Datenbasis, auf welcher der FDP-Antrag beruht, ist unklar. In der Antragsbegründung wird von Teilen Ostdeutschlands gesprochen, im Forderungsteil aber von der Gewinnung von Fachkräften aus anderen Bundesländern oder von der gezielten Ansprache junger Menschen aus strukturschwachen Regionen Ostdeutschlands. Mit welchen betroffenen Regionen die Landesregierung in den Austausch treten soll und wo die geförderte Öffentlichkeitskampagne sichtbar sein soll, bleibt daher fraglich. So ergab der Bericht der Landesregierung zur letzten Ausschusssitzung, dass die berufsspezifische Arbeitslosenquote in der Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt mit 2,2 % nur knapp über der NRW-Quote von 1,9 % liegt. Während bei diesen Werten von Vollbeschäftigung ausgegangen wird, liegen Hamburg mit 3,6 % unter und Bremen mit 3 % genau auf der Grenze. Ausgehend vom FDP-Antrag müssten wir also eher im Norden abwerben als im Osten. Im Bericht der Landesregierung wird zudem zu Recht darauf hingewiesen, dass mit Blick auf den OGS-Anspruch ab 2026 und den ausbaufähigen Fachkraft-Kind-Schlüssel in den ostdeutschen Bundesländern ein Fachkräfteüberschuss nicht zwingend angenommen werden kann. Eine Bertelsmann-Studie aus November 2023 kommt zu demselben Schluss – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Bis 2030 besteht die Chance für die ostdeutschen Bundesländer, aufgrund der zurückgehenden Kinderzahlen die Personalschlüssel an das Westniveau anzugleichen und die Elternbedarfe zu erfüllen. Für alle Ost-Bundesländer gilt, dass das aktuell beschäftigte Kita-Personal nicht entlassen werden darf und sogar zusätzlich neue Fachkräfte gewonnen werden müssen.“ Genau das hat beispielsweise Thüringen im Rahmen der Novellierung seines Kindergartengesetzes getan. Im Bereich der U3-Betreuung wurde der Fachkraft-Kind-Schlüssel ab 2025 von eins zu acht auf eins zu sechs verbessert und im Bereich der Ü3-Kinder der Schlüssel unabhängig vom Alter auf eins zu zwölf festgelegt. 09.07.2025 Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, statt also den ostdeutschen Bundesländern die Fachkräfte und insbesondere die jungen Menschen abzuwerben und dabei auch noch von einem solidarischen Miteinander zu sprechen, sollte man genauer hinschauen und die eigenen Hausaufgaben machen. Mit der Kampagne „#WTFuture“ tun wir genau das. Wir informieren über die unterschiedlichen Berufsfelder, gewinnen neue Fachkräfte für die soziale Infrastruktur und erhöhen die Wertschätzung für die in diesem Bereich tätigen Personen. Darüber hinaus haben wir mehrfach die Personalverordnungen überarbeitet und neue Möglichkeiten geschaffen. Hierzu zählt der leichtere Zugang für Menschen mit pädagogischen Studienabschlüssen, die Einführung nichtpädagogischer Fachkräfte, sofern sie in das spezifische Konzept der Kita passen, und das Modellprojekt „Quereinstieg in die Kinderpflege“. Bürokratische Hürden für die Einstellung pädagogischen Personals, das in anderen Bundesländern lebt bzw. ausgebildet wurde, bestehen nicht. Wer als pädagogische Fachkraft in unseren Kitas arbeiten möchte, ist herzlich willkommen, aktiv abwerben wollen wir in anderen Bundesländern jedoch nicht. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. Der Überweisung stimmen wir zu. (Beifall von der CDU und Tim Achtermeyer [GRÜNE])

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Kollege Frank Müller das Wort. Bitte sehr.

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Frank Müller SPD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Brüntrup, bevor Sie anderen Hausaufgaben aufgeben, wären wir sehr dankbar, wenn Sie hier im Parlament Ihre machen könnten. (Beifall von der SPD und von Marcel Hafke [FDP]) Aber das hatten wir ja gerade schon in der Aktuellen Stunde. Gleichwohl will ich gerne zur Sache reden. Die FDP thematisiert ein Problem, das uns seit geraumer Zeit in diesem Hause beschäftigt, nämlich die große Personallücke in den Kitas. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir dies immer wieder und immer wieder diskutieren, und zwar so lange, bis das Problem gelöst ist. Wir befürchten, dass wir dies mindestens bis zum Ende dieser Wahlperiode und wahrscheinlich darüber hinaus tun müssen. Gleichwohl: Auch wenn Sie ein richtiges Thema adressieren, ziehen Sie aus meiner und unserer Sicht nicht die richtigen Schlüsse. Ihr Ansatz problematisch Landtag ist, denn am Ende geht es – das hat der Kollege Brüntrup richtigerweise erwähnt – um einen Braindrain aus dem Osten in Richtung Westen. Das ist unsolidarisch. Wenn wir die deutsche Einheit wirklich vollenden wollen – und ich glaube, das ist nach wie vor unser gemeinsames Ziel –, dann tragen wir auch durch unser Handeln Verantwortung für die Konsequenzen. Dann gilt eben nicht der Spruch „Wenn jeder an sich denkt, ist an jeden gedacht“, sondern da müssen wir auch gesamtdeutsche Verantwortung übernehmen. Es wird ignoriert – diese Debatte wird auch im Osten geführt –, inwiefern wir in der Lage sind, den Fachkraft-Kind-Schlüssel, der dort erheblich schlechter ist als hier bei uns, zu verbessern. Insofern schrumpft dieses Reservoir an vermeintlich zur Verfügung stehenden Fachkräften plötzlich immens zusammen, und dann ist dieses Reservoir auch gar nicht mehr so groß, wie hier in dem Antrag unterstellt wird. Zu Recht regen wir uns hier im Parlament auf, wenn andere Bundesländer bei uns Lehrkräfte, die hier ausgebildet wurden, abwerben. Wir sollten diesen Weg ebenfalls nicht einschlagen. Ich denke, es ist wichtig, in den zuständigen Minister*innenkonferenzen noch einmal zu thematisieren, dass wir nicht versuchen sollten, uns gegenseitig zu kannibalisieren. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Arbeitssuchende, wenn sie in den neuen Ländern vielleicht gar keinen Job finden, von ganz allein den Weg in andere Bundesländer finden. Dabei ist es zentral, gute Arbeitsbedingungen vorzufinden. Deswegen sollten wir uns meiner Meinung nach darauf konzentrieren, denn da haben wir tatsächlich noch eine Menge an Hausaufgaben in Nordrhein-Westfalen zu erledigen. Darüber, diese Arbeitsbedingungen zu schaffen, haben wir ja in der Aktuellen Stunde diskutiert. Das ist die beste Werbung für den Job hier in Nordrhein-Westfalen, und darauf sollten wir uns konzentrieren. Lassen Sie uns also über gute Fachkräftegehälter, über einen vernünftigen Fachkraft-Kind-Schlüssel, über transparente Karrierepfade, gute Arbeitszeitmodelle und eine bessere Gesundheitsfürsorge für die Beschäftigten sprechen. Das ist aktuell ein Riesenthema in den Einrichtungen. Die Fachkräfte stehen unter einem hohen Druck und arbeiten häufig am Rande ihrer Kräfte. Ohne genau diese Hebel zu bedienen, bleibt jeder Rekrutierungsimpuls am Ende nur Stückwerk und wird das Versprechen, das wir geben, nicht einlösen. Unklar ist auch, wie viel Geld eigentlich für Umzugsund Wohnkostenzuschüsse, Kampagnen- und Bürokratieabbau tatsächlich bereitsteht und ob die versprochenen Effekte eigentlich den finanziellen Aufwand rechtfertigen. Oder sollten wir uns vielleicht lieber darauf konzentrieren – ich habe die FDP so verstanden, dass sie da durchaus mitgeht –, zum Beispiel die PiA-Ausbildung zu stärken und den Trägern 09.07.2025 mehr Möglichkeiten zu geben, stärker in die Praxisintegrierte Ausbildung einzusteigen. Am Ende wird dieser Aufwand wahrscheinlich nicht gerechtfertigt sein. Ein Kosten-Nutzen-Monitoring ohne aussagekräftige Indikatoren zur Qualitätssicherung, zur Fluktuation und zur Zufriedenheit der Fachkräfte bleibt am Ende reine Fiktion. Während wir Anreize für den Zuzug nennen, versäumen wir es, langfristige Bindungsinstrumente zu etablieren: Fortbildungen, Coaching-Modelle, Gesundheitsschutz und Teilzeitgestaltung. Auch dazu hatte ich gerade etwas gesagt. Insbesondere vermisse ich bei diesem Thema – aber das ist wahrscheinlich Ihrem Anliegen inhärent – den Schulterschluss mit den Gewerkschaften und Berufsverbänden, die das pädagogische Feld sicherlich deutlich besser kennen als wir oder als jede Behörde. Wir brauchen Praxisimpulse, um die Ausbildungsinhalte zukunftsfest zu gestalten und gleichzeitig den Berufsalltag zu entlasten. Auch das debattieren wir in anderen Formaten immer wieder. Insofern steht das Projekt unter dem einseitigen Leitmotiv „von Ost nach West“. Vielleicht wäre Wissenstransfer deutlich angebrachter. Die Unterstützung der ostdeutschen Kitas und auch Rückkehrchancen für Fachkräfte sucht man an der Stelle vergeblich. Wir wollen diese Einbahnstraße nicht. Wir werden den Antrag in den Fachausschuss heute überweisen. Ich glaube, es ist deutlich geworden, dass wir dem Ansatz etwas kritischer und nicht ganz so euphorisch wie Sie gegenüberstehen. Aber eine Debatte lohnt sich sicher. Und wenn wir in der Debatte auch über Instrumente diskutieren, die insbesondere den Job attraktiver machen, dann ist das die beste Werbung für Fachkräfte, nach Nordrhein-Westfalen zu kommen. – Herzlichen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen und Glück auf! (Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun die Kollegin Woestmann das Wort. Bitte sehr.

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Eileen Woestmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Es wurde sehr viel von dem, was auf meinem Sprechzettel steht, schon gesagt. Ich glaube, die zentrale Botschaft lautet: Junge Menschen abzuwerben – egal, aus welchem Land –, ist nie eine gute Idee. Angesichts der Lage in Ostdeutschland, wo wir schon jetzt eine große Zahl an Abwanderungen sehen – es gibt eine Überalterung der Bevölkerung und vor allem einen Bevölkerungsrückgang –, ist es unser gesamtdeutsches Interesse, den Osten zu stärken, und zwar auch aus einer die Demokratie sichernden Perspektive. Landtag Wenn wir jetzt anfangen, gezielt Fachkräfte aus dem Osten abzuwerben, verschärfen wir dort das demografische Problem. Wir sollten bei der Frage nach Fachkräften hier in Deutschland Regionen nicht gegeneinander ausspielen. Das könnte zwar unter Umständen hier Probleme lösen, aber es schafft neue im Osten. Außerdem wird eine persönliche Ebene der Fachkräfte bei diesem Antrag wenig mitgedacht: Wer Interesse hat, hier in Nordrhein-Westfalen zu arbeiten, der wird Wege finden, hier auch einen Job zu finden. Ich kann das aus persönlicher Erfahrung bestätigen. Ich bin aus dem Süden von Deutschland hier nach Nordrhein-Westfalen gekommen, weil ich Nordrhein-Westfalen gut, toll und vor allem lebenswert finde. (Beifall von den GRÜNEN) Aber man kann sich auch vorstellen, dass es Menschen im Osten gibt, die dort nicht nur gerne arbeiten, sondern vor allem gerne leben. Dementsprechend stellt sich die Frage: Wie können wir mehr Fachkräfte anwerben? Ich glaube, die Kampagne #WTFuture hatte noch nie so viel Redezeit während eines Plenartags wie heute. Herr Brüntrup hat gerade schon das zweite oder dritte Mal darauf hingewiesen, und ich erzähle jetzt auch gerne noch etwas dazu. Die Kampagne ist sehr präsent, um junge Menschen zu erreichen und sie für dieses Berufsfeld anzuwerben. Sie ist übersichtlich, und Informationen dazu gibt es nicht nur digital, sondern inzwischen auch als Postkarte und als Plakat. Man kann es also auch in Einrichtungen aufhängen. Aber die große Herausforderung besteht darin, dass es nicht nur einen Fachkräftemangel im Sozial- und Erziehungsdienst gibt, sondern junge Menschen sich in allen Bereichen ihre Jobs aussuchen können. Das ist gut für junge Menschen, weil sie damit eine gewisse Auswahl haben, für uns im Sozial- und Erziehungsdienst ist es aber eine Herausforderung, weil wir damit sehr mit anderen Branchen konkurrieren. Nichtsdestotrotz ist der Beruf der Erzieherin der zweitstärkste Ausbildungsberuf in Nordrhein-Westfalen, und das ist eine gute Nachricht. Die Frage, wie wir ausländische Fachkräfte besser einbinden können, ist mit dem anabin-Erlass erleichtert worden. Es gab diese Woche die Meldung über die dpa, dass in Nordrhein-Westfalen ein Plus von 20 % an ausländischen Abschlüssen anerkannt wurde. Das ist eine gute Nachricht und zeigt, dass es ein Interesse gibt, hier zu arbeiten. Nichtsdestotrotz gehört zur Wahrheit auch dazu, dass viele Fachkräfte aus dem Ausland, die sogenannten Expats, angeben, dass sie sich in Deutschland nur bedingt wohlfühlen. Das ist vor allem in der großen Hürde der Bürokratie begründet, und die Sprache ist nicht so einfach zu erlernen. 09.07.2025 Aber zur Wahrheit gehört auch, dass es immer wieder die Rückmeldung von Expats gibt, dass wir Deutsche als unfreundlich gelten und wir vor allem ein Rassismusproblem haben, weswegen ausländische Menschen nur bedingt gerne nach Deutschland kommen. Ich finde, da könnten wir als Gesellschaft auch ansetzen und zeigen, dass wir nicht nur während Weltmeisterschaften im eigenen Land freundlich sind, sondern immer. Ich nehme es so wahr, dass es gerade in Nordrhein-Westfalen sehr viele sehr freundliche Menschen gibt. Wir stimmen der Überweisung selbstverständlich zu, sind auf die Debatte im Fachausschuss gespannt und gucken mal, was dabei noch rumkommt. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Herr Schalley das Wort. Bitte sehr.

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Zacharias Schalley AfD

Vielen Dank. – Herr Präsident! Die FDP will den Fachkräftemangel an der Heimatfront NRW durch eine große Personaloffensive an der Ostfront bekämpfen. NRW soll also die ohnehin strukturschwachen ostdeutschen Bundesländer noch um ihre ohnehin wenigen Fachkräfte im Bereich der frühkindlichen Bildung bringen. Das ist kein kluger Schlachtplan zur Lösung des Fachkräftemangels. Es ist ein Raubzug auf dem Rücken ostdeutscher Bundesländer. Sie nennen das euphemistisch: Fachkräfte verbinden Ost und West. Ehrlicher wäre: Wir nehmen uns, was wir brauchen, und die Menschen vor Ort sind uns egal. Da offenbar aus dem Ausland also doch nicht so viele Fachkräfte in den Kita-Bereich kommen, wie immer versprochen wurde, soll nun innerdeutsches Personal nach NRW gelockt werden. Sie sprechen von bürokratischen Hemmnissen, die abgebaut werden sollen. Da frage ich mich: Von welchen Hemmnissen reden wir denn hier? Ein Berufsabschluss aus einem anderen Bundesland ist längst anerkannt. Wer will, kann heute schon in NRW arbeiten. Es gibt keine bürokratische Mauer an der – Gott sei Dank – nicht mehr existierenden innerdeutschen Grenze. Es gibt höchstens einen Mangel an guten Bedingungen hier vor Ort. Diesen Mangel beheben Sie nicht, indem Sie ostdeutsche Kindergärtnerinnen shanghaien, als ob sie betrunkene Matrosen in schummrigen Hafenkneipen wären. Darüber hinaus frage ich mich, welchen Mehrwert ihr Vorschlag für die Betroffenen im Osten bieten soll. Anstatt die personelle Situation in strukturschwachen Regionen zu stabilisieren und Perspektiven vor Ort zu schaffen, wollen Sie diese Regionen aktiv weiter schwächen, indem Sie ihnen ihre Fachkräfte syste-Landtag matisch abwerben. Das ist nicht nur unsolidarisch, sondern auch kurzsichtig. Schon heute ist dort die Lage dramatisch. Junge Menschen wandern ab, die Infrastruktur bricht weg, und jetzt kommen Sie daher und sagen: Geben wir ihnen den Rest. – Sie nehmen den Regionen, die ohnehin kämpfen, noch das letzte bisschen Perspektive. Doch das Gegenteil müsste getan werden. Gerade dort, wo Kitas aufgrund sinkender Kinderzahlen geschlossen werden müssen, braucht es Konzepte zur Sicherung der vorhandenen Bildungsinfrastruktur und zum Erhalt pädagogischer Qualität – nicht nur in Ostdeutschland, sondern auch hier in Nordrhein-Westfalen. Vielleicht hätten Sie sich im Vorfeld auch besser mit Ihren Kollegen aus dem Landtag von Sachsen-Anhalt absprechen sollen. Ihr sozialpolitischer Sprecher Konstantin Pott hat im März dieses Jahres noch betont – ich zitiere: Wir sind uns […] darüber einig, dass […] kein Kita-Personal abgebaut werden darf. Die Fachkräfte müssen in den Einrichtungen gehalten werden, um die Qualität in der frühkindlichen Bildung und Betreuung in Zukunft zu sichern und zu verbessern.“ Wie findet denn Herr Pott diesen Antrag von Ihnen, Kollege Hafke? Zudem fragt man sich beim Lesen Ihres Antrags, welche Kompetenzen Sie den Erziehern aus dem Osten eigentlich zusprechen. Sie scheinen davon auszugehen, dass Ostdeutsche ohne staatliche Anreize nicht in der Lage oder willens sind, sich selbstbestimmt für einen Berufswechsel nach Nordrhein-Westfalen zu entscheiden. Wer wechseln will, kann das heute bereits tun, ganz ohne Subventionierungen und Lockangebote wie Wohnkostenzuschuss. Und jetzt kommt ein ganz abwegiger Gedanke: Vielleicht wollen viele Erzieherinnen auch einfach nicht nach NRW. In Ostdeutschland ist die Homogenität der Kita-Gruppen noch auf einem Maß, das qualitative frühkindliche Bildung möglich macht. Und es gibt eine weitere Zukunftsperspektive: In ostdeutschen Bundesländern ist eine AfD-Regierung nicht mehr in allzu weiter Ferne. Auch das ein Grund, dort zu bleiben. (Ralf Witzel [FDP]: Oh! Oh!) In NRW bleiben jährlich rund 4.000 Ausbildungsplätze unbesetzt. Da liegt doch der Hase im Pfeffer! Anstatt andere Regionen ausbluten zu lassen, sollten wir dafür sorgen, dass Ausbildungskapazitäten in NRW vollständig ausgeschöpft werden, etwa durch bessere Berufsorientierung, gezielte Vermittlungsplattformen oder durch Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Berufsfeldes. Was NRW braucht, sind faire und gute Arbeitsbedingungen mit gezielter Nachwuchsförderung, nicht eine kurzfristige Umverteilung zulasten anderer Bundesländer. Eine sogenannte Verbindung von Ost und 09.07.2025 West darf nicht zur Einbahnstraße werden, bei der der Westen nimmt und der Osten verliert. Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir natürlich zu, aber die Überweisung ostdeutscher Erzieher nach NRW werden wir ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Für die Landesregierung hat nun Ministerin Josefine Paul das Wort. Bitte sehr. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Tat ist die Situation in Ostdeutschland und Westdeutschland die Kita-Landschaft betreffend sehr unterschiedlich. Während wir in den westdeutschen Flächenländern nach wie vor einen Fachkräftemangel haben und weiterhin die frühkindliche Bildung ausbauen müssen, erleben wir, dass in ostdeutschen Bundesländern die Kinderzahl sinkt, auch durch die demografische Entwicklung. Allerdings heißt das nicht automatisch, dass damit auch die Arbeitslosenzahlen so ausfielen, dass man zum heutigen Zeitpunkt schon davon sprechen könnte, dass die Vollbeschäftigung unterschritten wird. Wir haben in der letzten Ausschusssitzung darüber gesprochen, und ich habe Ihnen mit dem Bericht die berufsspezifischen Arbeitslosenzahlen vorgelegt. Zugegeben: Sie stammen aus 2024. Da lag die berufsspezifische Arbeitslosenquote in Sachsen-Anhalt mit 2,2 % und in Berlin mit 2,6 % zwar über der nordrhein-westfälischen Quote von 1,9 %, aber eben nur geringfügig. Außerdem spricht man, wie wir auch im Ausschuss diskutiert haben, man bei 3 % immer noch von einer Vollbeschäftigung. Diese Entwicklungen, die wir hier diskutieren, haben sich unter Umständen noch nicht in allen statistischen Zahlen niedergeschlagen. Aber – das ist in dieser Debatte schon deutlich geworden – die ostdeutschen Bundesländer haben einen deutlich ungünstigeren Fachkraft-Kind-Schlüssel. Es ist vor diesem Hintergrund nicht auszuschließen, dass die Fachkräfte benötigt werden, um das Bildungsangebot in Ostdeutschland zu stärken. Gleichermaßen gilt dies für den Ausbau des OGS-Rechtsanspruchs, der natürlich auch für die ostdeutschen Bundesländer gilt. Damit ist insgesamt fraglich, ob es in Ostdeutschland mit Blick auf den Gesamtarbeitsmarkt aktuell oder auch perspektivisch überhaupt einen derartigen Überhang an Erzieher*innen gibt. Aus meiner Perspektive stellt sich durchaus auch die Frage, ob es das richtige Zeichen ist, wenn wir offensiv wichtige Fachkräfte und junge Menschen aus Ostdeutschland abwerben. Wir brauchen junge Menschen, und wir wollen natürlich auch weiterhin junge Landtag Menschen für diesen Beruf gewinnen. Aber mit dem Abwerben junger Menschen aus strukturschwachen Regionen im Osten wirbt man auch die gesamtdeutschen Zukunftschancen aus diesen Regionen ab. Das ist gerade nicht besonders solidarisch. Ich glaube, dass es in den ostdeutschen Bundesländern auch nicht besonders gut ankommen wird. Junge Menschen sind natürlich mobil. Viele junge Menschen machen eine Ausbildung oder suchen eine berufliche Perspektive an einem anderen Ort als demjenigen, an dem sie geboren sind. Hier in Nordrhein-Westfalen sind alle jungen Menschen natürlich herzlich willkommen, und auch alle Fachkräfte sind herzlich willkommen. Deswegen ist es aus unserer Sicht nicht der richtige Ansatz, zu sagen, dass wir aus anderen Regionen offensiv die Fachkräfte abwerben, sondern wir müssen in der Tat auch bei den bestehenden Herausforderungen, die mit dem Fachkräftemangel einhergehen, unterschiedliche Wege gehen. Aber eines will ich an dieser Stelle auch noch mal festhalten: Die in dem Antrag unterstellten bürokratischen Hemmnisse für Erzieher*innen aus anderen Bundesländern, die eine Beschäftigung in Nordrhein-Westfalen aufnehmen wollen, bestehen doch so überhaupt nicht. Das Kinderbildungsgesetz und auch die Personalverordnung gelten selbstverständlich für alle ausgebildeten Erzieher*innen gleichermaßen. Es macht keinen Unterschied, ob die staatliche Anerkennung als Erzieherin in Essen oder in Erfurt erworben wurde, sondern es geht darum, dass es eine staatlich anerkannte Erzieher*innenausbildung ist. Ob man diesen Beruf in Erfurt oder Essen ausübt, ist mehr oder weniger eine persönliche Entscheidung. Die Kampagne ist heute schon mehrfach angesprochen worden: Mit „#WTFuture“ wollen wir mehr Fachkräfte, mehr junge Menschen für dieses Arbeitsfeld gewinnen. Aus unserer Sicht ist das gegenüber der gezielten Anwerbung aus anderen Bundesländern auch der bessere Weg. Denn ich teile das, was Herr Kollege Müller vorhin gesagt hat: Es ist nicht das richtige Signal, dass wir unter den Bundesländern immer versuchen, uns die dringend benötigten Fachkräfte abzuwerben. Vielmehr muss es darum gehen, bundesweit gemeinsame Lösungen zu finden. Deswegen hat sich die JFMK gemeinsam mit der KMK im letzten Jahr auch durch die Initiative der Bundesregierung der Fachkräftesicherung, der Fachkräfteausbildung etc. intensiv gewidmet. Es muss doch für uns alle darum gehen, gut ausgebildete pädagogische Fachkräfte im System der frühkindlichen Bildung und auch in der Schule zu haben. Es braucht unterschiedliche Maßnahmen, um der aktuellen Herausforderung zu begegnen. Dieser Vorschlag ist aus meiner Sicht aber kein geeigneter Beitrag dazu. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) 09.07.2025

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Deswegen sind wir am Schluss der Aussprache angelangt. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/14530 – federführend – an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales und an den Ausschuss für Heimat und Kommunales. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung stattfinden. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? – Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Ist jemand dagegen? – Nein. Enthält sich jemand der Stimme? – Auch nicht. Somit ist das so beschlossen. Wir kommen zu: 5 Konsequente Anwendung des Instruments der Abschiebungsanordnung gemäß § 58a Aufenthaltsgesetz in NRW zur Abwendung besonderer Gefahren für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/14546 Ich öffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion hat Frau Seli-Zacharias das Wort. Bitte sehr.

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Enxhi Seli-Zacharias AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Anfang des Jahres haben wir bereits über einen spannenden Paragrafen gesprochen: § 58a Aufenthaltsgesetz. Weil die Debatte hier im Parlament völlig an der Wahrheit vorbei verlief, habe ich im Anschluss Kleine Anfragen gestellt und möchte heute mit der Märchenstunde dieser Landesregierung zur inneren Sicherheit aufräumen. Die Abschiebungsanordnung nach § 58a ist eine außerordentlich effektive Maßnahme der Gefahrenabwehr ohne Ausweisungsverfügung und existiert seit dem Jahr 2005 im Gesetz. Dieses Instrument ist mitunter die effektivste Maßnahme, wenn es um die Terrorismusabwehr geht. Deshalb möge man meinen, dass die Politik dieses Instrument dankbar annimmt, weil doch eigentlich niemand Terrorismus passieren lassen möchte – man möge es meinen. Der Redner von der CDU zum Beispiel, der uns auch heute beehren wird, Kollege Sascha Lienesch, hat bei der vorangegangenen Debatte hier im Parlament gesagt – ich zitiere aus dem Protokoll –: „Seit 2017 erfasst die Landesregierung die Anwendung von § 58a […] statistisch. Seither wurden 123 sicherheitsrelevante Personen zurückgeführt. Landtag Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist eine Lüge. (Thorsten Klute [SPD]: Nein! Das stimmt nicht!) Das war und bleibt eine Lüge, Herr Lienesch – oder es ist Ahnungslosigkeit, oder Sie prüfen nicht, was Sie hier vorlesen sollen. Ich habe deshalb beschlossen, Ihnen heute einfach die Antworten der Landesregierung auf meine Anfragen mitzubringen. Darin kann man das sehen, und davon bin ich felsenfest überzeugt. Diese Lüge werde ich Ihnen nicht durchgehen lassen. Sie können das in der Drucksache – ich verlese es ganz explizit – 18/13575 nachlesen. Die Landesregierung hat nämlich deutlich geantwortet: „Bislang wurden durch die oberste Landesbehörde in Nordrhein-Westfalen sieben“ – ich wiederhole: sieben – „Abschiebungsanordnungen nach § 58a […] erlassen.“ (Thorsten Klute [SPD]: Ja, aber nach den an- deren Paragrafen wurden ja vielmehr abge- schoben!) Mit „bislang“ ist im Übrigen „seit Bestehen dieser Rechtsnorm“, also seit 2005 gemeint – seit 2005! In knapp 20 Jahren hat also das Instrument der wirkungsvollen – das ist nämlich der Unterschied zu den anderen Paragrafen – Abschiebung nach § 58a in NRW genau siebenmal Anwendung gefunden. Unter der schwarz-roten Landesregierung – wir haben uns aufschlüsseln lassen, unter welcher Landesregierung und zu welchen Zeiten – war das lediglich ein einziges Mal der Fall. Sie stellen sich dann hier hin – explizit die CDU – und wollen uns sagen, dass für Sie die Sicherheit der Bürger und die Abwehr von Gefahren die höchste Priorität hätten. Na ja, das wagen wir mehr als nur zu bezweifeln. Lassen Sie mich an dieser Stelle einmal sagen: Wir reden hier nicht über die Eröffnung eines Supermarktes, okay? Das ganze Thema ist extrem ernst. Das ganze Thema ist von reiner Ernsthaftigkeit geprägt. Denn wir reden über den Schutz von Leib und Seele; darüber, wie wir in Zukunft weitere Tote verhindern können, die den Terroristen als Blutzoll für Palästinas tote Kinder gelten. Wir reden über eine anhaltend hohe Sicherheitsgefahr für unsere Bürger. Wir reden nicht zuletzt darüber, dass diese Landesregierung – allen voran Josefine Paul und Herbert Reul – nicht willens ist, alle denkbaren Rechtsmittel auszuschöpfen, um gegen Terroristen vorzugehen. Heute Morgen wurde der nächste 27-jährige ausländische Terrorist in Essen festgenommen, der einen Terroranschlag in unserem Land plante. Nach Aus-09.07.2025 kunft des Innenministeriums sei dort wohl ein sehr, sehr großer Anschlag geplant worden. Ich finde sogar, dass es Terroristen, diese ausländischen Terroristen, überhaupt nicht verdient haben, in unserem Land einen Prozess zu bekommen. Sie und ihre Komplizen müssen eigentlich sofort und unverzüglich in die Gefängnisse ihrer Herkunftsländer geschickt werden. Keinen weiteren deutschen Cent dürfen diese Blutsauger vom deutschen Steuerzahler bekommen, (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Herr Präsident!) geschweige denn einen Prozess nach Kuschelmaßstäben in der deutschen Justiz. Diese Untergrundkämpfer, die von Terrororganisationen gezielt nach Deutschland geschickt werden, erfüllen alle – allesamt – die Mindestanforderung von § 58a. Sie haben nämlich alle die ideologisch-radikale Prägung. Sie sind bereit, innerhalb von einer Minute 15 Menschen bestialisch zu töten, wie der syrische Terrorist, der in Solingen Menschen massakrierte. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Herr Präsident! Hallo!) Wo wir gerade bei Solingen sind – das will ich Ihnen auch nicht vorenthalten –: Bei der Vernehmung eines mutmaßlichen Cousins des Terroristen, der extra aus der JVA Neumünster geholt wurde, um vor Gericht auszusagen, spielten sich irrsinnige Szenen ab. Zunächst wollte der Zeuge (ein Name wird genannt) partout nicht aussagen, weil er Angst vor Vergeltung durch den IS hatte. Wohlgemerkt – ich sagte es gerade –: Der Zeuge sitzt in der JVA Neumünster. Plötzlich sagte er dann zum Richter: Herr Richter, Sie können nicht mal Ihr eigenes Land beschützen. Wie wollen Sie mich beschützen? Was ein Häftling da zusammenfasst, wird immer mehr Bürgern bewusst. Die Ignoranz, die Untätigkeit und vor allem Ihre ständige Relativierung sind die eigentlichen Gefahren für dieses Land. Ich habe es in der ersten Rede zu dem Thema gesagt, und ich wiederhole es: Der Amtseid lautet nicht Verharmlosung und Vertuschung, sondern er lautet, Schaden vom deutschen Volke abzuwenden. Die Verpflichtung zur inneren Sicherheit ist nicht nur eine verfassungsmäßige Verpflichtung, sondern sie ist ein zentraler Pfeiler unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts. Lassen Sie mich abschließend sagen: Wenn man die Ressourcen des Sicherheitsapparates weniger – wir haben es heute Morgen in der Debatte auch noch einmal verfolgen können – für die AfD verschwenden, sondern mit ihnen endlich in die Jagd der Dutzenden Terroristen forcieren würde, die ungestört unter uns leben dürften, dann wäre das eine effektive und erfolgreiche Maßnahme zur Bekämpfung von Terrorismus. Landtag In diesem Komplex möchte ich noch einen Umstand bewusst machen. Die Amerikaner haben bereits in der Vergangenheit angedeutet und angedroht, Terrorhinweise künftig abzustellen, wenn Sie rechtsstaatliche Maßstäbe weiterhin mit Füßen treten. Ich sage Ihnen: Dann wären dieser Staat, dann wären Sie alle und vor allem die Landesregierung blank, denn Terrorismus in diesem Land wird, wenn er abgewehrt wird, nur dann abgewehrt, wenn uns ausländische Nachrichtendienste einen Hinweis gegeben haben. Von Ihnen haben wir leider Gottes nichts zu erwarten. Deshalb bringe ich diesen Antrag zum zweiten Mal ein. Es ist bitterernst, und wir dürfen von den nachfolgenden Rednern gleich ein wenig Ernsthaftigkeit erwarten. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD – Thorsten Klute [SPD]: Aber ganz sicher!)

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Christof Rasche

Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Sascha Lienesch das Wort. Bitte sehr.

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Sascha Lienesch CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Antrag der AfD zu § 58a Aufenthaltsgesetz las, dachte ich mir, dass mir das irgendwie bekannt vorkommt. Ich sollte mich nicht irren. Am 20. Februar 2025, also vor ca. fünf Monaten, hat die AfD einen sehr ähnlichen Antrag zum gleichen Thema eingebracht. Heute fordern Sie schon wieder, dass die Rechtsgrundlage des § 58a häufiger angewandt werden solle. Interessant ist, dass Sie vermeintliche Anwendungsoder Vorfälle außerhalb von Nordrhein-Westfalen zur Unterstützung Ihrer Forderungen heranziehen. Sie nennen eine Anti-Israel-Demo in Berlin-Kreuzberg. Sie zitieren einen Berliner Bezirksbürgermeister. Sie nennen das Hissen einer Talibanfahne vor dem Berliner Reichstagsgebäude. Wo ist der Bezug zu NRW? Wir sind nicht im Berliner Abgeordnetenhaus oder im Deutschen Bundestag. Ihr Antrag liest sich wie ein schlecht zusammengestellter Pressespiegel aus der Hauptstadt und nicht wie eine ernsthafte Initiative von Sicherheitspolitik in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Bemerkenswert, aber nicht verwunderlich ist, was Sie in Ihrem Antrag verschweigen und in der Rede nur mit einem Zitat aus einer Kleinen Anfrage erwähnt haben. NRW schiebt sicherheitsrelevante Personen bisher schon in viel größerer Zahl ab. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus der Antwort der Landesregierung den ganzen Teil. 09.07.2025 „Seit der 2017 eingeführten statistischen Erhebung von durchgeführten Rückführungen von sicherheitsrelevanten Personen (Gefährder, Relevante Personen und sonstige sicherheitsrelevante Personen) wurden in Nordrhein-Westfalen mit Stand vom 31.03.2025 bislang insgesamt 126 sicherheitsrelevante Personen zurückgeführt. Hiervon sind auch die auf der Grundlage einer Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG zurückgeführten Personen umfasst. Ferner“ – das ist vielleicht eine Randnotiz, aber das steht auch in dem Zitat – „sind insgesamt sieben ausländische sicherheitsrelevante Personen freiwillig überwacht ausgereist.“ Zum 30.06. beträgt die Zahl übrigens nicht mehr 124 oder 123, sondern sie beträgt 143. Das sind also 17 mehr als bei unserer letzten Debatte bzw. zum Zeitpunkt der Beantwortung Ihrer Anfrage. Um es klar zu sagen – das ist unmissverständlich, und Unterstellungen lassen wir uns auch nicht bieten –: Wer hier straffällig wird oder eine Sicherheitsgefahr für Deutschland und NRW darstellt, darf hier nicht bleiben. Er gehört ausgewiesen und zur Not auch abgeschoben. Da sind wir uns alle einig. Natürlich ist § 58a auch ein Mittel, um Gefährder auszuweisen, die noch keine Straftat begangen haben, aber von denen das zu erwarten ist. Die Hürden hierfür sind allerdings sehr, sehr hoch. Deswegen wird hier auf der Grundlage einer anderen Rechtsvorschrift ausgewiesen. Mir ist es allerdings egal, nach welcher Rechtsvorschrift das geschieht, denn sicherheitsrelevante Personen gehören aus dem Staat gebracht. Wir leben in einem Rechtsstaat und müssen für Abschiebungen eine valide Rechtsgrundlage haben. Dabei bin ich für effektive Verfahren. Es kann nicht sein, dass ein Verdacht besteht und sofort eine Abschiebung erfolgt. Das kann nicht das Ziel sein, denn wir leben in einem Rechtsstaat. In der Konsequenz bin ich zwar dafür, aber das muss nach rechtsstaatlichen Mitteln und Vorschriften geschehen. Unter Einbeziehung der Sicherheitsbehörden werden solche Fälle in der Sicherheitskonferenz im Ministerium besprochen. Dann werden Maßnahmen ergriffen, und es wird intensiv geprüft, wie eine Abschiebung rechtssicher vorgenommen werden kann. Wir haben Ihnen schon im Februar erklärt, dass die Landesregierung bereits handelt. Sie haben gerade tatsächlich die Forderung „ohne Prozess“ erhoben. Sie sehen es gar nicht ein, dass nicht ohne Prozess gehandelt wird. – Das wäre dann ein Willkürstaat, den hier wirklich niemand will. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Landtag Wir müssen uns auch bei § 58a die Mühe machen – das gehört zu einem Rechtsstaat –, die Vorwürfe zu belegen, und dürfen nicht nur aufgrund von Indizien irgendwie agieren. Selbstverständlich bleiben dabei alle Rechtsmittel offen. Ich sage ganz offen: Ihr Antrag ist politischer Lärm und sicherheitspolitisch überflüssig. Wir danken Ihnen sehr herzlich, dass Sie direkte Abstimmung beantragt haben. Dann müssen wir uns im Ausschuss mit Ihrem Antrag nicht mehr beschäftigen, sondern können ihn gleich hier ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Herr Kollege Lienesch, es liegt eine Kurzintervention vor. Frau Seli-Zacharias hat jetzt 60 Sekunden das Wort.

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Enxhi Seli-Zacharias AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Kollege Lienesch, ich verstehe, dass Sie jetzt gerne wieder ein bisschen zu vertuschen versuchen; das haben Sie letztes Mal auch getan. Das ist vollkommen in Ordnung; das müssen Sie aus Ihrer politischen Sicht tun. Ich möchte aber jetzt noch einmal konkret die Frage stellen. Wir als AfD-Fraktion pochen so sehr auf diesen Paragrafen, weil er im Vergleich zu anderen Rechtsnormen so effektiv ist. Deshalb stelle ich Ihnen diese neutrale Frage: Wie bewerten Sie separat gesehen diesen Paragrafen im Vergleich zu anderen im Hinblick auf die Effektivität? Können Sie dazu eine kurze Stellungnahme abgeben? – Vielen Dank.

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Christof Rasche

Herr Kollege Lienesch, bitte.

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Sascha Lienesch CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank für die Frage in der Kurzintervention. Ja, das kann ich tun. § 58a ist ein probates Mittel – das habe ich aber auch in meiner Rede erwähnt –, das angewandt werden darf. Ich stelle das überhaupt nicht als besser oder schlechter dar. Allein anhand der Zahlen kann man aber sehen, dass allein seit 2017 – es gibt keine Statistik über die Anwendung in diesen Fällen vorher – (Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Doch! Habe ich doch hier!) der Unterschied ist, dass allein die Zahl – wir haben 143 zu 7 – … Das ist im Bundesgebiet auch nicht anders. In der letzten Debatte haben Sie noch verwechselt, dass gewisse Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht abgelaufen sind. Das waren die, die 09.07.2025 durchgeurteilt sind; das sind nicht die Anwendungsfälle. Ich bin dafür, dass, wenn § 58a angewandt werden kann, er auch angewandt wird. Damit habe ich überhaupt kein Problem. Dafür gibt es die Vorschrift. Wenn ich aber das gleiche Ziel der Ausweisung von sicherheitsrelevanten Personen mit einer anderen Rechtsvorschrift erreichen kann, die rechtlich einfacher zu begründen ist, dann nehme ich doch die Rechtsvorschrift, bei der ich weniger Rechtsprobleme zu erwarten habe. Deswegen bleibe ich dabei: Alle Vorschriften sind gut. Mein Ziel ist es, die Gefährder aus dem Land zu bringen. Egal wie das passiert: Die müssen raus. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD macht sich der Kollege Thorsten Klute schon zum zweiten Mal auf den Weg. Bitte sehr. (Thorsten Klute [SPD]: Spricht aber zum ers- ten Mal!) – Genau.

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Thorsten Klute SPD

Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der AfD scheint der Stoff auszugehen. Oder wie sonst ist es zu erklären, dass dieser Antrag innerhalb von fünf Monaten, wenn auch in leicht abgewandelter Form, nun schon zum zweiten Mal hier gestellt wird? Oder liegt das vielleicht an der inneren Zerrissenheit der AfD? Schließlich hat sie zur Kommunalwahl in Düsseldorf zwei Listen aufgestellt. Müssen wir jetzt also damit leben, dass die AfD all ihre Anträge zweimal einreicht? Tut sie das vielleicht, um ihre verschiedenen parteiinternen Clans zu bedienen, zum Beispiel den Helferich-Clan und den Vincentz-Clan? Bitte nicht. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Kommen wir trotzdem kurz zum Inhalt, auch wenn das alles schon im Februar hier ausführlich diskutiert wurde. Das Aufenthaltsgesetz erlaubt den Ländern in § 58a, Ausländer ausnahmsweise auch ohne vorherige Abschiebungsandrohung, also quasi sofort, abzuschieben. Voraussetzung dafür ist kurz gesagt, dass dies zur Abwehr einer besonderen konkreten Gefahr für die Sicherheit Deutschlands oder einer terroristischen Gefahr geboten ist. Es ist gut, dass es diese Möglichkeit gibt. Ebenso gut ist, dass die rechtlichen Hürden für dieses sehr scharfe Schwert sehr hoch sind. So wie es auch gut ist, dass die rechtlichen Hürden für ein Parteien-Landtag verbot in Deutschland sehr hoch sind, selbst dann, wenn eine Partei als gesichert rechtsextrem gilt. Übrigens sind sich ausländische und inländische Extremisten, Islamisten und Rechtsextreme in Deutschland, sehr viel ähnlicher, als beide Richtungen zugeben wollen. In der Sachverständigenanhörung im Untersuchungsausschuss zum Terroranschlag von Solingen wurde das ziemlich anschaulich dargestellt. Der Sachverständige Ahmad Mansour sagte im Untersuchungsausschuss zum Beispiel – ich zitiere aus dem Protokoll vom 14. Februar –: Starker Führer, Neigung zur Autorität, klare Verschwörungstheorien, Schwarz-weiß-Bilder, Antisemitismus, Skepsis gegenüber der Mehrheitsgesellschaft, Ablehnung der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau, die Zugehörigkeit zu einer Elite – das sind die Parallelen, die man bei jedem dieser Radikalen findet. Deshalb gibt es kaum einen Unterschied. – So der Sachverständige Ahmad Mansour im Untersuchungsausschuss. § 58a des Aufenthaltsgesetzes betrifft hingegen ausschließlich ausländische Extremisten und Gefährder. Da die Hürden für eine Abschiebung nach dieser Vorschrift recht hoch sind, wurde diese Karte in den letzten 20 Jahren in Nordrhein-Westfalen nur siebenmal gezogen. Oftmals ist es viel einfacher und sauberer, Gefährder auf der Grundlage anderer Vorschriften abzuschieben. Das geschieht in Nordrhein-Westfalen im Schnitt etwa 15-mal im Jahr, etwa 120-mal in den letzten acht Jahren. So ist aus seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage zu erfahren. Es scheint also keine Regelungslücke zu geben. NRW muss das Recht nur konsequent anwenden. (Beifall von Inge Blask [SPD] und Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]) Warum sich die AfD wie bei einem Fetisch immer wieder auf diese einzelne Vorschrift stürzt, bleibt rätselhaft. Wir lehnen den Antrag ab. Er ist überflüssig und scheint sich eher parteiintern nach innen zu richten, als der Sicherheit unseres Landes zu dienen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD und Tim Achtermeyer [GRÜNE] – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun der Kollege Benjamin Rauer das Wort. Bitte sehr.

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Benjamin Rauer GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Schon im Februar haben wir über diesen Antrag debattiert, ein Antrag, der klar 09.07.2025 erkennbar macht, warum der Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextrem einstuft. Wir lesen eine wilde Aneinanderreihung von rassistischen, menschenfeindlichen und demokratiefeindlichen Passagen. Zugleich weist der Antrag auch ein Durcheinander an Sachverhalten, Themen und Zuständigkeiten auf. Mit dem Titel des Antrags wird darauf abgezielt, Gefahren für die Sicherheit abzuwenden. Und natürlich wird in diesem Antrag vorgemacht, dass eine Gefahr von geflüchteten Menschen ausgeht. Ich sage hier ausdrücklich: Die große Gefahr für unsere friedliche Gesellschaft ist die AfD. (Beifall von den GRÜNEN und Lisa-Kristin Kapteinat [SPD] – Vereinzelt Beifall von der CDU – Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Ach so?) Ich will an dieser Stelle auch klarstellen: Wer anderen Menschen Gewalt antut oder androht und die Sicherheit unserer Gesellschaft gefährdet, muss dafür von unseren Sicherheitsbehörden belangt werden. Des Weiteren soll mit dem Antrag die Möglichkeit einer Prüfung auf den Weg gebracht werden, inwiefern deutsche Staatsbürger*innen mit Migrationshintergrund verfassungskonform abgeschoben werden können und wie man ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen kann. Damit ist mal wieder schwarz auf weiß bewiesen, dass die AfD darüber bestimmen möchte, welche Menschen Deutsche sind und welche nicht. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist im Grundgesetzartikel 16 zum Glück besonders geschützt. Der Grund für diesen besonderen Schutz war übrigens die Zwangsausbürgerung von Jüdinnen und Juden durch das NS-Regime. Glücklicherweise macht Ihnen unser Grundgesetz einen Strich durch Ihre Remigrationsfantasien. Eigentlich wollte ich mich gar nicht so lange und intensiv mit diesem Antrag auseinandersetzen, aber ich will Ihre rechtsextreme und menschenfeindliche Formulierung nicht unkommentiert stehenlassen, und kann abschließend nur sagen, dass wir diesen Antrag entschieden ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN, der SPD und Sa- scha Lienesch [CDU])

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun der Kollege Dr. Werner Pfeil das Wort. – Bitte sehr.

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Dr. Werner Pfeil FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen und Kolleginnen! Wenn die AfD Anträge zu sicherheitspolitischen Themen stellt, dann klingt das häufig so, als hätte sie gerade ein neues Level bei Landtag Call of Duty freigeschaltet: martialisch, populistisch, aber mit Blick auf die Rechtslage in etwa so präzise wie eine Gießkanne im Regen – (Beifall von der FDP, der SPD und Tim Ach- termeyer [GRÜNE]) auch beim hier vorliegenden zweiten Versuch. Auch dieser Antrag reiht sich nahtlos ein. Abschiebungsanordnungen sollen plötzlich zur Allzweckwaffe gegen jegliche Form von Kriminalität werden – von Drogenhandel bis Clan-Strukturen. Dass § 58a Aufenthaltsgesetz aber gerade kein Strafrecht ersetzt, sondern auf die konkrete Abwehr einer terroristischen Gefahr zugeschnitten ist, scheint sie nicht verstanden zu haben, oder sie ignoriert es bewusst. Beides ist gleichermaßen gefährlich. Aber jetzt zu den Fakten. Ja, die Gefahren durch radikalisierte Islamisten sind real. Ja, der Rechtsstaat hat Instrumente, um zu handeln. Man muss sie nur entschlossen nutzen. Genau deshalb haben wir als FDP-geführtes Ministerium unter Joachim Stamp bereits 2017 die Sicherheitskonferenzen ins Leben gerufen: ein Koordinierungsgremium, das eine fundierte, einzelfallbezogene Bewertung von Gefährdern ermöglicht. Das Ergebnis: Seitdem wurden in Nordrhein-Westfalen 138 sicherheitsrelevante Personen abgeschoben. Dazu kommen acht freiwillige Ausreisen. Auch wenn das Instrument der Abschiebungsandrohung nach § 58a bislang nur in sechs Fällen genutzt wurde, zeigt es: Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Staat handeln. Aber diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Das eigentliche Problem liegt doch woanders: 34 ausreisepflichtige Gefährder, aber nur eine Person tatsächlich rückführbar. Warum? – Weil Rückführungen häufig an Abschiebungsverboten, fehlender Kooperation der Herkunftsstaaten oder daran scheitern, dass Staatsanwaltschaften dem Strafverzicht nicht zustimmen. Hier braucht es pragmatische Lösungen, keine populistischen Wunschzettel. Wir sagen ganz klar: Wer unsere freiheitliche Ordnung bekämpft, gehört, wo rechtlich möglich, konsequent abgeschoben. (Beifall von Ralf Witzel [FDP]) Aber es muss eine tragfähige Grundlage dafür vorhanden sein, und die Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Nicht auf Zuruf und Bauchgefühl darf gehandelt werden. Der Rechtsstaat darf nicht zur Kulisse für politische Inszenierungen werden. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Deshalb setzen wir uns für mehr rechtsstaatlich fundierte Rückführungen bei tatsächlichen Gefährdern, verbindliche Migrationsabkommen mit Herkunftsländern, die Verlässlichkeit bei Rücknahmen schaffen, und eine enge Verzahnung von Sicherheitsbehörden 09.07.2025 und Justiz ein, damit Recht nicht an Bürokratie und Abstimmungsproblemen scheitert. (Beifall von der FDP) Was wir nicht brauchen, sind Anträge, die rechtliche Standards aufweichen, die Tür für Willkür öffnen und die davon ausgehen, dass die tatsächlichen rechtlichen Voraussetzungen immer vorliegen, was aber nicht der Fall ist. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Ministerin Josefine Paul das Wort. Bitte sehr. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Abwehr von Gefahren, die von Personen aus dem extremistischen oder terroristischen Spektrum ausgehen, hat für die Landesregierung höchste Priorität. Diese Gefahren gehen von extremistischen und terroristischen Gruppierungen aus dem In- wie aus dem Ausland aus. Dabei tritt die Landesregierung allen extremistischen Gefahren gleichzeitig konsequent und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln entgegen. Sofern es sich eben um ausländische Personen handelt, zählen zu diesen selbstverständlich auch ausländerrechtliche, insbesondere aufenthaltsrechtliche Maßnahmen. Diese werden selbstverständlich individuell geprüft, aber wir müssen dabei immer beachten, dass wir all diese Mittel nach rechtsstaatlichen Kriterien anwenden, gleichermaßen konsequent in der Umsetzung, aber eben auf der Basis einer fundierten rechtlichen Grundlage. Zu den aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen gehört im Besonderen auch die Abschiebeanordnung nach § 58a Aufenthaltsgesetz. Die Abschiebeanordnung § 58a ist eine eigenständige aufenthaltsrechtliche Maßnahme der Gefahrenabwehr, die – und das ist hier schon mehrfach betont worden – strengen Voraussetzungen unterliegt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erlaubt der § 58a Maßnahmen zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr, die durch eine ideologisch-radikalisierte, insbesondere politisch oder religiös geprägte Gewaltanwendung oder Drohung gekennzeichnet ist. Es ist aber eben gerade kein Instrument des Strafrechts oder ersetzt gar das Strafrecht, sondern es ist ein besonderer Ausnahmetatbestand, der für diese Fälle anzuwenden ist. Landtag Fehlt es aber an einer ideologisch-radikalen Prägung, ist einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch einen Ausländer – auch bei drohenden Straftaten von erheblicher Bedeutung – mit anderen Mitteln des Ausweisungsrechts oder nach dem allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht zu begegnen. Das heißt im Konkreten, dass nicht nur der § 58a zur Verfügung steht, in dem Fall, dass Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ausgewiesen werden sollen, sondern es vor allem eben die anderen Paragrafen wie die §§ 53 fortfolgende im Aufenthaltsgesetz sind, die hier einschlägig sind. Hinzu tritt – auch das macht im Übrigen einen Rechtsstaat aus – der Rechtsgüterschutz durch eine konsequente Strafverfolgung begangener Straftaten, also auch die Notwendigkeit, dass in den allermeisten Fällen – also nicht denen nach § 58a, sondern in anderen Fällen – die Staatsanwaltschaft dem auch zustimmen muss, also ein Abwägungsprozess zwischen den Strafverfolgungsinteressen und dem Ausweisungsinteresse zu erfolgen hat. Das wird regelmäßig auch so gemacht, und das gehört eben auch zu einem Rechtsstaat dazu. Anders als im Antrag suggeriert wird, wird von dieser Regelung in Nordrhein-Westfalen bereits seit vielen Jahren zielgerichtet und konsequent Gebrauch gemacht. Wir prüfen insoweit in allen anlassbietenden Fällen, ob der Erlass einer Abschiebeanordnung nach § 58a in Betracht kommt. Aber wie eben schon mehrfach erwähnt, auch durch die Vorredner*innen, sind der Abschiebeanordnung eben klare und sehr enge Grenzen gesetzt. Diese Norm unterliegt strengen Voraussetzungen. Gefahren, die von Straftätern, wie eben auch in Ihrem Antrag ausgeführt, insbesondere solchen, die wegen einer Straftat gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung oder das Eigentum zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten rechtskräftig verurteilt wurden, ausgehen, wird mit Mitteln des Ausweisungsrechts begegnet. Auf sie findet der § 58a explizit keine Anwendung. Das heißt aber nicht, dass das Ausweisungsrecht nicht andere Möglichkeiten hätte. Wie auch bereits erwähnt worden ist, tut Nordrhein-Westfalen das auch, einerseits eben durch die Prüfung der Sicherheitskonferenz in meinem Haus und andererseits durch die Strukturen der regionalen Rückkehrkoordinierung in den fünf Regierungsbezirken, die insbesondere die Kommunen auch dabei unterstützen, die Rückkehrprozesse bei Straftätern etc. zu beschleunigen und auf den Weg zu bringen. Vor diesem Hintergrund kann man sagen: Insgesamt wurden seit 2017, seit der vorhin auch schon erwähnten eingeführten statistischen Erhebung zum Stichtag 30.06. bislang 143 sicherheitsrelevante Personen zurückgeführt, davon auch Menschen aufgrund der Abschiebeanordnung nach § 58a, aber 09.07.2025 eben nicht ausschließlich, was zeigt, dass es mehr Instrumente gibt, um tatsächlich dem Ausweisungsinteresse bei Straftätern und Gefährdern auch rechtssicher Rechnung tragen zu können. Vor diesem Hintergrund kann man sagen: Ja, das ist alter Wein in neuen Schläuchen. Es gibt all die Rechtsnormen, die dafür Sorge tragen, dass der Rechtsstaat die Mittel in der Hand hat, um sicherheitsrelevante Personen auch rückführen zu können, um dem Sicherheitsinteresse der Bundesrepublik Deutschland Rechnung zu tragen. Es ist aber in einem Rechtsstaat notwendig, dass man immer auch abwägt, welches das in diesem Fall richtige Mittel ist. Dort, wo der Anwendungsfall gegeben ist, wird geprüft und auch angewandt, dass der § 58a greift, und in anderen Fällen wird auch von anderen Rechtsnormen Gebrauch gemacht. In diesem Sinne: Aus Sicht der Landesregierung braucht es an dieser Stelle diesen Antrag nicht, denn die Instrumente liegen auf dem Tisch. Die Instrumente stehen auch den Sicherheitsbehörden in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und Thorsten Klute [SPD])

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/14546. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktion der AfD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktionen von FDP, CDU, Grünen und SPD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Somit ist dieser Antrag abgelehnt. Wir kommen zu: 6 Gesetz zur Änderung des Landeskinderschutzgesetzes NRW Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/10933 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend Drucksache 18/13846 zweite Lesung Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/14711 Landtag Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/14715 Ich eröffne die Aussprache. Es beginnt die Kollegin Christina Schulze Föcking für die Fraktion der CDU. Bitte sehr.

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Christina Schulze Föcking CDU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht jedes Kind schreit, wenn es leidet. Viele Kinder schweigen aus Scham, aus Angst, aus Unsicherheit. Dann braucht es Erwachsene, die hinschauen, und Strukturen, die eingreifen. Wir beraten in zweiter Lesung über die Novelle des bestehenden Landeskinderschutzgesetzes. Es handelt sich also nicht um ein neues Gesetz, sondern um die Weiterleitung, Weiterentwicklung und Schärfung bestehender Regelungen. Ziel dieser Novelle ist es, Kinderrechte sichtbarer, Beteiligung verbindlicher und den Kinderschutz noch wirksamer zu machen. Sie erinnern sich vielleicht, dass ich damals im Jahr 2022 gesagt habe, dass wir nie am Ende sein werden und sich dieses Gesetz kontinuierlich weiterentwickeln wird. Denn Kinderschutz hört niemals auf. Das Versprechen haben wir gehalten, und das werden wir auch zukünftig tun. In der ersten Lesung dieses Gesetzesvorhabens haben wir als CDU-Fraktion bereits deutlich gemacht: Kinderschutz ist für uns keine abstrakte Aufgabe, sondern eine konkrete Verantwortung, eine Herzensangelegenheit. Viele Details vom Aufbau der Beauftragtenstelle bis zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden damals umfassend erläutert. Deshalb möchte ich mich heute auf das konzentrieren, was seither geschehen ist: eine intensive Anhörung mit wertvollen Empfehlungen und einem Gesetzgebungsverfahren, in dem zugehört, verstanden und gehandelt wurde. Die Anhörung vom 6. Februar war geprägt von großer fachlicher Klarheit. Viele der dort formulierten Impulse finden sich im Änderungsantrag wieder, den drei Fraktionen hier gemeinsam einbringen. Die Beteiligung von betroffenen Kindern und Jugendlichen war eines der wichtigsten Anliegen der Sachverständigen. Ihre Botschaft: Wer Gewalt erfahren hat, muss beteiligt werden, wenn Schutzstrukturen weiterentwickelt werden. Wir greifen diese Forderung auf. Mit der neuen Nummer 7 in § 19 verpflichten wir uns zur Schaffung geeigneter Beteiligungsformate. Das ist kein symbolischer Akt, sondern unsere feste Überzeugung. Ein zweiter Punkt war die Unabhängigkeit der oder des Beauftragten. Es wurde betont, dass diese Funktion nicht nur organisatorisch frei, sondern auch fachlich weisungsungebunden sein muss. Da herrscht 09.07.2025 absoluter Konsens, und die entsprechende Formulierung wurde in § 18 klargestellt. Zugleich wurde in der Anhörung deutlich, die oder der Beauftragte braucht auch aus der Verwaltung Unterstützung. Deshalb stellen wir auch hier klar: Die Landesbehörden unterstützen die Arbeit der oder des Beauftragten im Rahmen ihrer Möglichkeiten, und auch die Kommunen können sich mit entsprechenden Unterstützungsleistungen einbringen. Denn Kinderschutz ist eine gemeinsame Aufgabe, die auf Zusammenarbeit angewiesen ist. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Im Mittelpunkt steht aber ebenso das Qualitätsentwicklungsverfahren. Ein besonderes Anliegen war es, die Objektivität und Aussagekraft dieses Instruments weiterzuentwickeln. Das machen wir nun. Die Fallauswahl soll künftig vorrangig über das Zufallsprinzip erfolgen. Gleichzeitig behalten aber auch die Jugendämter die Möglichkeit, gezielt eigene Fälle dementsprechend einzubringen. Und schließlich die demokratische Rückbindung. Sachverständige haben angeregt, die Bestellung der oder des Beauftragten enger an das Parlament zu binden. Wir setzen auch diesen Vorschlag um. Künftig erfolgt die Bestellung im Benehmen mit dem Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend, und mit den heute zur Beratung stehenden Anträgen der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zeigen wir, dass diese Gesetzesänderung ein gemeinsamer Fortschritt ist. Wir stärken mit dieser Novelle Beteiligung, Unabhängigkeit und Qualität, fundiert, klar und verlässlich. Wir haben hingehört, wir haben verstanden, und wir haben gehandelt. Stimmen Sie also zu für mehr Schutz, mehr Beteiligung und mehr Zukunft für die Kinder in unserem Land. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Kollege Dr. Dennis Maelzer das Wort. Bitte sehr.

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Dr. Dennis Maelzer SPD

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir heute das Landeskinderschutzgesetz ändern und damit einen Beauftragten oder eine Beauftragte für Kinderschutz und Kinderrechte einführen, werden einige Rednerinnen wieder nicht mit Superlativen sparen. Ja, wir werden heute einen Beauftragten für Kinderschutz bekommen. Zur Wahrheit gehört aber leider auch: Wir werden mit diesem Beschluss eine große Chance verpassen. Ein Beauftragter, der wirklich unabhängig arbeiten will, benötigt Beinfreiheit und das Vertrauen, dass seine Kritik wirklich gewollt ist. Das ist bei dieser Regierung nicht Landtag der Fall. Der Gesetzentwurf ist so gestaltet, dass vor der Landtagswahl kein Bericht des neuen Beauftragten erfolgt. Wer es mit einem unabhängigen Beauftragten ernst meint und wer davon überzeugt ist, eine gute Politik für den Kinderschutz zu machen, der verschiebt das nicht auf die kommende Legislaturperiode. (Beifall von der SPD) Es gibt aber einen noch bedeutenderen Punkt: Kinderschutz findet in den 186 Jugendämtern vor Ort statt. Mit Ihrem Änderungsantrag hat der Kinderschutzbeauftragte keine Möglichkeit, Fehlentwicklungen auf kommunaler Ebene zu hinterfragen. Er hat keinerlei Auskunftsrechte. Ob Kommunen ihn unterstützen, wird zu einer unverbindlichen Kann-Regelung. Ich muss es leider in dieser Deutlichkeit sagen: Da, wo Kinderschutz Wirklichkeit wird, ist der Kinderschutzbeauftragte eine Lame Duck. (Beifall von der SPD) Genau das kann sich Nordrhein-Westfalen nicht leisten. Man stelle sich vor, ein so schrecklicher Fall wie „Lügde“ würde sich ein weiteres Mal ereignen. Der Kinderschutzbeauftragte könnte nur unbeteiligt an der Seitenlinie stehen. Das ist, glaube ich, nicht der Anspruch, den die Menschen mit einem solchen Amt in Verbindung bringen; mein Anspruch ist es jedenfalls nicht. (Beifall von der SPD) Das Traurige ist: Das alles wäre nicht nötig gewesen. Vor einigen Wochen waren wir schon weiter. Für das Mai-Plenum war der Gesetzentwurf bereits auf der Tagesordnung; denn es gab einen Konsens der Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker aller demokratischen Fraktionen. Leider mussten wir feststellen, dass diejenigen, die an der Stelle verhandelt haben, keine Prokura hatten. Das, was über Monate intensiv verhandelt, besprochen und geeint war, wurde wieder vom Tisch genommen. Keine 24 Stunden, bevor es von den Fraktionen beschlossen werden sollte, wurden der Konsens aufgekündigt und der Gesetzentwurf von der Tagesordnung des Mai-Plenums genommen. Der Kinderschutz wird bei Schwarz-Grün offensichtlich nicht von den Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern gestaltet, sondern aus der Staatskanzlei gesteuert. (Beifall von der SPD) Besonders überrascht bin ich über das Verhalten der FDP. Vor einigen Monaten, lieber Marcel Hafke, hast du noch dafür geworben, dem Kinderschutzbeauftragten die Kompetenz einer Fachaufsicht zu geben. Jetzt gibt es nicht einmal Informationsrechte. Für 09.07.2025 Symbolpolitik hat die FDP wohl den weitesten Weg zurückgelegt. (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Ja, es wäre ein schönes Symbol gewesen, wenn wir das Kinderschutzgesetz mit einem geeinten Änderungsantrag auf den Weg hätten bringen können. Aber letztlich sind Inhalte wichtiger als Symbole. Unsere Vorstellungen haben wir in unserem Entschließungsantrag zusammengeführt. Für die SPD-Fraktion ist klar: Wir werden unserer Verantwortung für den Kinderschutz gerecht werden. Ein Kinderschutzbeauftragter benötigt den Rückhalt der gesamten demokratischen Fraktionen. Diesen Rückhalt hätten wir gerne durch eine Wahl im Parlament zum Ausdruck gebracht. Warum der Kinderschutzbeauftragte eine schwächere Stellung als der Polizeibeauftragte bekommen soll, leuchtet mir bis zum heutigen Tag nicht ein. Gleichwohl bedeutet das, Frau Ministerin Paul: Sie haben in dem weiteren Verfahren eine ganz besondere Verantwortung. Es gilt, eine Person zu präsentieren, die aufgrund ihrer fachlichen Expertise und durch ihre Unabhängigkeit eine solche Kraft für das Amt entwickelt, dass die unzureichenden gesetzlichen Kompetenzen dadurch wettgemacht werden. Wenn dies erkennbar ist, wird sich diese Person der vollen Unterstützung der SPD-Fraktion sicher sein können. Wenn es nur darum geht, einen Spiegelstrich im Koalitionsvertrag abzuarbeiten, werden wir aber nicht Spalier stehen. Frau Paul, im Sinne der Kinder und im Sinne der Betroffenen wünsche ich Ihnen dafür eine glückliche Hand. (Beifall von der SPD)

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André Kuper

Danke, Herr Dr. Maelzer. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht die Abgeordnete Frau Creuzmann.

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Norika Creuzmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich stand schon häufig hier am Redepult und sagte den einfachen Satz: Auch Kinder haben Rechte. – Dieser Satz hört sich so selbstverständlich und so einfach an. Aber in der Realität sieht es anders aus, egal, ob es um Unwissenheit geht oder Kinderrechte verletzt werden. Zu Kinderrechten gehören Förderungs- und Beteiligungsrechte, aber auch Schutzrechte. Der letztgenannte Punkt hat insbesondere seit den Fällen mehrfach sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Lügde uns alle stärker zum Thema „Kinderschutz“ sensibilisiert. Landtag Kinder sind unsere Zukunft. Was wir heute für sie tun, prägt unsere Gesellschaft von morgen. Mit der Einführung eines bzw. einer Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte legen wir einen weiteren Baustein für den Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Dieses Gesetz ist ein notwendiger Schritt, um dem Thema institutionelles Gewicht zu geben. Aber wir wissen alle, dass Gesetze allein noch nicht die tiefgreifende Veränderung herbeiführen. Kinderrechte sind mehr als Paragrafen. Sie sind Ausdruck unserer Haltung als Gesellschaft. Sie sind Menschenrechte. Und sie gehören endlich ins Grundgesetz. Dass dies bis heute nicht geschehen ist, ist ein Versäumnis, das wir nicht länger hinnehmen sollten. (Beifall von den GRÜNEN und Dr. Dennis Ma- elzer [SPD]) Kinder haben ein Recht auf Schutz, auf Förderung, auf Beteiligung und auch auf Gehör. Diese Rechte sind nicht verhandelbar. Sie gelten immer und überall. Und doch erleben wir täglich, dass Kinder in unserem Land Gewalt, Missbrauch oder Vernachlässigung ausgesetzt sind – oft ungesehen, oft ungehört. Deshalb benötigen wir über ein juristisches Ausbuchstabieren der Kinderrechte hinaus Aufmerksamkeit, Haltung, Konsequenz und einen Beauftragten, der diesen Anspruch tagtäglich vertritt. Der bzw. die Beauftragte soll nicht nur ein gesetzlich geregeltes Amt sein. Er oder sie soll die Stimme der Kinder sein – unabhängig, kritisch, sichtbar. Es braucht eine Instanz, die sich mit Nachdruck für die Umsetzung von Kinderrechten einsetzt und dabei den Kinderschutz konsequent mitdenkt und stärkt, indem er oder sie auf die Lücken im Kinderschutzsystem hinweist und Impulse gibt. Dabei dürfen wir eines nicht vergessen: Wer Kinderrechte stärken will, muss auch Kinder und Jugendliche beteiligen. Ihre Sichtweisen, ihre Meinungen, ihre Erfahrungen sind kein schmückendes Beiwerk; sie sind essenziell. Beteiligung heißt: zuhören, ernst nehmen, gemeinsam gestalten. Gleichzeitig müssen wir die Öffentlichkeit sensibilisieren. Kinderrechte und Kinderschutz dürfen nicht nur Fachthemen bleiben. Sie müssen überall Themen sein: in Familien, in Schulen, in Vereinen, in Medien. Nur wenn wir als Gesellschaft genau hinsehen und verstehen, was Kinder brauchen, können wir wirksam schützen und stärken. Insbesondere beim Kinderschutz wissen wir: Er ist nicht nur eine gesamtstaatliche, sondern auch eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung und Aufgabe. Durch den Änderungsantrag, über den wir hier auch abstimmen werden, unterstreichen wir die Unabhängigkeit der bzw. des Beauftragten. Sie oder er wird die Arbeit weisungsungebunden machen, also unabhängig sein. 09.07.2025 Bereits im Gesetzentwurf ist festgeschrieben, dass eine Zusammenarbeit mit der Kinderschutzkommission stattfinden soll. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass sich daraus Synergieeffekte ergeben werden. Darüber hinaus wird die oder der Beauftragte durch die Landesregierung im Benehmen mit dem Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend eingesetzt. Aus meiner Sicht ist das für die Akzeptanz der bzw. des Beauftragten ein wichtiges Zeichen. Mit dem Änderungsantrag stärken wir auch die Beteiligung von Betroffenen im Kindes- und Jugendalter. Erlauben Sie mir einige Worte zum Entschließungsantrag der SPD. Sie fordern einen Bericht des Beauftragten in dieser Wahlperiode. Dem Ausschuss steht es jederzeit zu, diesen Beauftragten einzuladen und berichten zu lassen. Wir haben gemeinsam überlegt: Es ist überhaupt nicht sinnvoll, es jetzt gesetzlich zu verankern, weil er erst einmal ans Arbeiten kommen muss. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Aber nicht ge- meinsam! Gemeinsam haben wir das Gegen- teil besprochen!) Diesem Vorhaben, den Beauftragten zu einer Sitzung, über die wir gemeinsam nachdenken können, in den Ausschuss einzuladen, steht überhaupt nichts im Wege. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und Marcel Hafke [FDP]) Des Weiteren fordern Sie Auskunftsrechte für den Beauftragten oder die Beauftragte gegenüber den Jugendämtern. Herr Maelzer, Sie kennen die Rechtslage, und Sie wissen, dass das nicht geht. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Als Parlament sollten wir heute ein starkes inhaltliches Signal senden: Kinderschutz ist kein Randthema; er ist Kernbestandteil einer gerechten und kinderfreundlichen Gesellschaft. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen – ich möchte mich bei der CDU und bei der FDP ausdrücklich dafür bedanken, dass wir das gemeinsam auf den Weg gebracht haben –, dass der Beauftragte mehr als eine Stelle im Gesetz ist, nämlich für die Interessen der Kinder in Nordrhein-Westfalen, für ihre Rechte und für ihren Schutz steht. – Danke. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der FDP)

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André Kuper

Vielen Dank. – Für die FDP hat der Abgeordnete Hafke das Wort.

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Marcel Hafke FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine der wichtigsten Aufgaben Landtag in unserem Land. Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung – all das dürfen wir nicht einfach hinnehmen. Ich denke, wir sind uns über alle Fraktionsgrenzen hinweg einig: Beim Schutz unserer Kinder darf es keinen Kompromiss geben. Doch wir mussten, wenn wir ehrlich sind, als Parlamentarier diesen Weg hart erkämpfen. Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Landesregierung war ein erster Aufschlag, nicht mehr und auch nicht weniger. Vieles blieb damals vage, unkonkret und in Teilen sogar gefährlich ineffizient. Deshalb hat die FDP-Fraktion den ersten Entwurf abgelehnt – nicht, weil wir gegen besseren Kinderschutz wären. Das Gegenteil ist der Fall. Wir sind aber überzeugt: Guter Kinderschutz muss durchdacht, unabhängig und effektiv organisiert sein. Es braucht ein Gesetz, das konkrete und nachvollziehbare Strukturen schafft, auf wissenschaftliche Expertise setzt und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wirklich ernst nimmt. Genau dort setzt der interfraktionelle Änderungsantrag von CDU, Grünen und uns an. Viele unserer zentralen Kritikpunkte wurden aufgenommen. Erstens. Der für uns wichtigste Punkt ist: Ein aus Sicht der FDP-Fraktion besonders großer Fortschritt ist die Einführung des Zufallsprinzips bei der Auswahl von Fällen zur Qualitätsüberprüfung in Jugendämtern. Dieses Verfahren sorgt für ein objektives und standardisiertes Monitoring, frei von politischer Einflussnahme oder reinem Bauchgefühl. Es schafft Vergleichbarkeit und Transparenz und ermöglicht eine ehrliche Bestandsaufnahme des Kinderschutzes vor Ort. Zweitens. Die oder der Beauftragte für Kinderschutz und Kinderrechte wird künftig fachlich unabhängig und weisungsungebunden arbeiten. Das war für uns ein absolutes Muss. Denn wer Missstände aufdecken und Verbesserungen einfordern soll, darf nicht politisch gesteuert werden. Diese Unabhängigkeit stärkt das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit in die neue Stelle. Drittens. Die Einbindung von Wissenschaft und Forschung ist endlich fest verankert. Kinderschutz muss auf Fakten basieren. Die enge Kooperation mit der Professur für Kinderschutz und Kinderrechte des Landes NRW ist hierbei ein wichtiger Schritt. Ebenso wird die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gestärkt. Es reicht nicht, über sie zu sprechen. Wir müssen ihre Erfahrungen einbeziehen. Nur so schaffen wir Strukturen, die den Bedürfnissen der Betroffenen gerecht werden. Meines Erachtens sind das echte Fortschritte. Aber wir sagen auch deutlich: Es bleiben noch Baustellen offen. Die Formulierung im Gesetz „im Rahmen ihrer Möglichkeit“ bei der Zusammenarbeit der Beauftragten mit den Jugendämtern ist nach meiner Auffassung zu unkonkret. Hierfür braucht es in Zukunft verbindliche Regeln. Die Landeskommission hat vorge-09.07.2025 schlagen, beispielsweise über Kooperationsvereinbarungen oder Ähnliches zu sprechen. Jetzt möchte ich gerne noch einen Satz sagen, weil ich persönlich angesprochen wurde: Lieber Kollege Dennis Maelzer, ich halte es für extrem ungeschickt und unklug, in einer offenen Debatte und in einem Entschließungsantrag über vertrauliche Gespräche zu berichten. (Beifall von der FDP, der CDU und den GRÜNEN) Jeder muss für sich selbst entscheiden, ob das der richtige Weg ist. Ich will sagen: Natürlich ist es nicht so, dass alles, was heute beschlossen wird, der tiefste Wunsch der FDP ist. Natürlich hätten wir uns an der einen oder anderen Stelle mehr gewünscht. Aber jeder Schritt hin zu einem besseren strukturellen Kinderschutz ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Deswegen werden wir als Freie Demokraten uns dem nicht verweigern, sondern mitgehen und für weitere konkrete Schritte kämpfen. Das hätte ich auch von der SPD erwartet. So habe ich unsere Zusammenarbeit in den letzten Jahren immer empfunden. (Beifall von der FDP, der CDU und den GRÜNEN) Deswegen schlage ich vor, dass wir diese Debatte heute nutzen, um einerseits einen Kinderschutzbeauftragten einzusetzen und andererseits die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, unser Recht als Parlament wahrzunehmen, im engen Austausch mit ihm oder ihr zu sein und danach dann zu entscheiden, welche weiteren Veränderungen notwendig und richtig sind. Ich möchte gerne, dass die Freien Demokraten an diesem Prozess mitarbeiten, und hoffe, dass das die Demokraten an sich tun. Denn Kinderschutz darf auch im parlamentarischen Raum keinen Kompromiss dulden, sondern wir müssen dort allesamt zusammenstehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP, der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Herr Hafke. – Für die AfD spricht der Abgeordnete Herr Schalley.

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Zacharias Schalley AfD

Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Wenn das linksgrüne Establishment ein Thema für sich entdeckt, dann darf man sicher sein: Es gibt große Worte, wenig Substanz und eine erst auf den zweiten Blick erkennbare Agenda. Seit einiger Zeit nun also Kinderrechte! Kaum ein Plenum vergeht, ohne dass uns die üblichen Ver-Landtag dächtigen mit moralisch überlegenen Reden erklären, unsere Kinder seien bislang rechtlose Wesen gewesen, ihren unfähigen Eltern hilflos ausgeliefert, die sie angeblich im Stich lassen würden. Was für ein kapitaler Unsinn! Natürlich haben Kinder Rechte, und das nicht erst seit gestern. Das scheint den Blockparteien nicht zu passen. Mit ihrem Dauerfeuer auf das Grundgesetz versuchen sie seit Jahren, elterliche Rechte auszuhebeln und staatliche Eingriffe in die Erziehung Stück für Stück zur neuen Normalität zu machen. Genau in diesem Kontext müssen wir auch den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung bewerten. Die Einrichtung eines Landesbeauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte schafft einen Titel, der gut klingt. Doch in Wahrheit ist er nicht viel mehr als ein Versorgungsposten für verdiente Parteifreunde. Das ist Symbolpolitik in Reinform: teuer, nutzlos und im Zweifel gegen den Bürger gerichtet. (Marcel Hafke [FDP]: Was ist denn da gegen den Bürger gerichtet?) Weil Sie uns gerne regelmäßig missverstehen, sage ich es hier einmal ganz deutlich: Selbstverständlich muss der Staat seiner Schutzverantwortung gegenüber den Schwächsten unserer Gesellschaft besser gerecht werden. Insbesondere beim Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern herrscht dringender Handlungsbedarf. Wir brauchen besseren Schutz – aber keinen Grüßaugust, der mit einer schönen Homepage und Pressefotos Aktivitäten vortäuscht und die elterlichen Erziehungsrechte unterminiert. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: AfDler! – Verena Schäffer [GRÜNE]: Was für ein autori- täres Verhältnis! – Zuruf von Norika Creuzmann [GRÜNE]) Was es wirklich braucht, sind mehr personelle und mehr technische Ausstattung zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt, auch und insbesondere von Kinderpornografie und von den immer häufiger werdenden künstlich erzeugten Missbrauchsdarstellungen. Es braucht klare und auch funktionierende Kinderschutzkonzepte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit. Außerdem braucht es einen wirksamen Schutz vor ideologisch motivierten Übergriffen wie der Frühsexualisierung. (Zuruf von den GRÜNEN: Oh mein Gott!) Erst kürzlich gab es wieder einen Fall, diesmal an einer Förderschule in NRW. In ihrem Konzept zur Sexualerziehung wurde Lehrkräften unter anderem empfohlen, sogenannte Doktorspiele bei Vorschulkindern zuzulassen und – Zitat – unauffällig zu beobachten. Darüber hinaus enthielt die Literaturliste des Konzepts das umstrittene Buch „Zeig mal!“ von Will McBride – ein Werk, das wegen expliziter Dar-09.07.2025 stellungen nackter präpubertärer Kinder in mehreren Ländern verboten wurde. Das Vorwort hat Helmut Kentler beigesteuert, der für planmäßigen sexuellen Kindesmissbrauch unter Vermittlung von staatlichen Behörden bekannt ist. Die Antwort der Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage dazu lautete, dass sie davon keine Kenntnis gehabt habe und dass das in der Verantwortung der Schule liege. Aber die entsprechenden Passagen wurden in dem Konzept abgeändert. Ich bezweifle stark, dass der Landesbeauftragte für Kinderschutz und Kinderrechte von so etwas Kenntnis gehabt hätte. Und darum brauchen wir ihn nicht. Ich konnte Ihnen all das erzählen, und zwar ganz ohne Landesbeauftragten. Gern geschehen! Statt echte Lösungen anzupacken, präsentiert die Landesregierung ein Feigenblatt, das nichts verdeckt, außer das eigene Versagen. Der Städte- und Gemeindebund hat es in der Anhörung auf den Punkt gebracht: Was wir brauchen, ist keine neue Stelle mit großem Titel, sondern sind mehr Menschen in der Praxis. – Diese Praxis sollte vielleicht auch mal überprüft werden, wenn im Bereich der Sexualpädagogik immer noch auf einen Perversen wie Helmut Kentler Bezug genommen wird. In der Jugendhilfe, besonders in der Familienhilfe, herrscht akuter Personalmangel. Dieser wird durch gesetzliche Neuerungen im Landeskinderschutzgesetz und die SGB-VIII-Reform weiter verschärft, ohne dass die Landesregierung parallel für ausreichend neue Studienplätze in der Fachrichtung sorgt. Dabei wäre das Geld ja da. Mit den jährlichen Mitteln aus diesem Unsinnsposten könnte man sechs Professuren finanzieren und damit die dringend benötigte Nachwuchsausbildung für unsere Jugendämter sichern. Was bleibt zum Schluss zu sagen? Dieser Gesetzentwurf bringt keine spürbare Verbesserung für Kinder und Jugendliche. Er ist nichts weiter als Postengeschacher und Symbolpolitik für eine Landesregierung, die lieber leere Hülsen produziert, als echte Verantwortung zu übernehmen. Wir lehnen ihn selbstverständlich ab. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke, Herr Schalley. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Paul. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken und Kinder und Jugendliche vor jeder Form von Gewalt zu schützen, ist Landtag eine besondere Verantwortung und Verpflichtung zugleich. Wir wissen leider, dass Gewalt gegen Kinder und Jugendliche oftmals im Verborgenen stattfindet und dass erst dann, wenn Fälle wie „Lügde“, „Bergisch Gladbach“ oder „Münster“ ans Licht kommen, auch das Leid der Kinder und Jugendlichen öffentlich und politisch Beachtung findet. Wir haben in Nordrhein-Westfalen gemeinsam Lehren daraus gezogen und Strukturen geschaffen: das Landeskinderschutzgesetz, das Handlungs- und Maßnahmenkonzept der Landesregierung und nicht zuletzt die Kinderschutzkommission des Landtages. So geraten Kinderschutz und Kinderrechte nicht immer nur dann ins Blickfeld, wenn etwas ganz Schreckliches offenbart wurde, und können wir strukturell gemeinsam Antworten darauf finden, dass Gewalt gegen Kinder und Jugendliche leider viel zu häufig und viel zu sehr im Verborgenen stattfindet. Mit dem Landeskinderschutzgesetz hat Nordrhein-Westfalen das bundesweit stärkste gesetzlich verankerte System zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Es gibt zwei zentrale Botschaften des Landeskinderschutzgesetzes. Erstens. Die Wahrung und die Förderung der Kinderrechte sind untrennbarere Bestandteile eines wirksamen Kinderschutzes. Kinderschutz kann also nicht ohne Kinderrechte gedacht werden. Zweitens. Die Beteiligung von Kindern ist bedeutsam für wirksamen Kinderschutz. Mit der Einsetzung eines oder einer Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte stärken wir diese Strukturen noch einmal. Mit der gesetzlichen Einrichtung und starken Ausstattung eines oder einer unabhängigen Beauftragten setzen wir ein weiteres klares Zeichen, mit einem besonderen Blick auf das Recht auf Schutz, auf die Förderung und auf die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Der oder die Beauftragte soll eine starke Stimme für Kinder und ihre Rechte sein und wichtige Impulse für weitere Entwicklungen sowie die weitere Stärkung des Kinderschutzes in Nordrhein-Westfalen setzen. Der Entwurf wurde im Rahmen einer gemeinsam von dem AFKJ und der Kinderschutzkommission durchgeführten Expertenanhörung diskutiert. Die Einsetzung wurde auch breit getragen. Neben der gesetzlichen Absicherung der Beteiligung von Kindern, die im Entwurf bereits verankert war, soll mit der Konkretisierung verdeutlicht werden, welche fundamentale Rolle auch die Beteiligung von Betroffenen spielt. Die Beteiligung von Betroffenen ist essenziell. Ihre Sichtweise bildet eine wichtige Grundlage für gelingenden Kinderschutz. Betroffene gehen hier oftmals einen sehr schwierigen Weg, um ihre Erfahrungen und ihre Perspektiven teilen zu können. Ihr Einsatz ist beachtenswert; er verdient höchsten Respekt und 09.07.2025 höchste Anerkennung. Die Stärkung ihrer Beteiligungsmöglichkeiten ist ein wichtiger Baustein. Mit dieser neu vorgenommenen Ausweitung werden der Wichtigkeit und der Unverzichtbarkeit dieses wertvollen Wissens sowie dem Grundsatz „Nichts über uns ohne uns“ Rechnung getragen. Ich begrüße es auch ausdrücklich, die Unabhängigkeit der oder des Beauftragten zu stärken und sogar gesetzlich vorzugeben; denn das bestärkt uns in dem eingeschlagenen Weg. Neben der ausdrücklich aufgeführten Unabhängigkeit soll nun ausdrücklich festgeschrieben werden, dass der oder die Beauftragte weisungsungebunden handelt und eigenständig entscheidet. Das war immer der Geist des Gesetzentwurfs. Dass es nun noch einmal expliziter gefasst worden ist, ist eine gute und wichtige Ergänzung aus dem parlamentarischen Verfahren heraus. Auch die Einführung des Zufallsprinzips bei der Qualitätsentwicklung ist eine gute Weiterentwicklung zur Verbesserung der Strukturen des Kinderschutzes in unserem Land. Ich bin überzeugt, dass der oder die Beauftragte mit seinen oder ihren umfassenden Aufgaben den Kinderschutz weiter fördern wird. Dieser Meilenstein ist ein Gewinn für Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen und für den Kinderschutz und die Stärkung der Kinderrechte in unserem Land. Deswegen bin ich froh und möchte noch einmal allen Fraktionen danken, dass wir in den letzten Jahren immer wieder gemeinsam an der Stärkung des Kinderschutzes und der Stärkung der Kinderrechte in Nordrhein-Westfalen gearbeitet haben. Das ist für die Kinder und Jugendlichen, für die Betroffenen ein wichtiges Zeichen gewesen, dass wir gemeinsam hinschauen und gemeinsam die Verantwortung annehmen, den Kinder- und Jugendschutz weiter zu stärken. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Mit dieser neuen Aufgabe eines Beauftragten oder einer Beauftragten werden wir jetzt eine weitere starke Stimme, ein Gesicht und eine Institution für diesen gemeinsamen Weg implementieren. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Frau Ministerin. – Für die CDU hat noch einmal die Abgeordnete Schulze Föcking das Wort.

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Christina Schulze Föcking CDU

Herr Präsident! Werter Kollege Herr Dr. Maelzer, ich muss Ihnen sagen, dass ich es wirklich bitter finde, dass Sie klassisches Oppositionsgehabe selbst im Kinderschutz an den Tag legen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag Ich kann Ihnen sagen, dass wir über dieses Stöckchen nicht springen werden; denn die Kinder in unserem Land und deren Schutz dürfen nicht zum politischen Spielball werden. Sie sind uns viel zu viel wert. Lieber Marcel Hafke und Fraktion, mein Dank gilt der FDP für das konstruktive Miteinander. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Es gibt noch eine fristgerecht angemeldete Kurzintervention. Herr Dr. Maelzer hat das Wort.

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Dr. Dennis Maelzer SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Kollegin Schulze Föcking, dass Sie in dieser Situation über Parteipolitik und Oppositionspolitik lamentieren, halte ich nicht für angemessen. (Vereinzelt Lachen von der CDU) Wir haben sachlich unsere Gründe dargelegt, warum es nicht möglich war, diesem Änderungsantrag beizutreten: weil er alle Punkte, die wesentlich waren, die wir vorher miteinander geeint hatten, nicht mehr enthält. Das hat nichts mit Oppositionspolitik, sondern etwas mit ehrlichem Interesse am Kinderschutz zu tun. Sie dürfen aber darauf vertrauen, dass die SPD-Fraktion ihrer Verantwortung für das Thema „Kinderschutz“ gerecht werden wird – auch am heutigen Tag. (Beifall von der SPD)

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André Kuper

Danke, Herr Dr. Maelzer. – Zur Entgegnung hat nun die Kollegin Schulze Föcking das Wort.

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Christina Schulze Föcking CDU

Ganz herzlichen Dank. – Sehr gerne, Herr Dr. Maelzer. Was für ein Selbstverständnis haben wir, wenn wir gesetzlich regeln wollen, dass ein Beauftragter im Ausschuss Bericht erstattet? Selbstverständlich tut er das; das gehört selbstverständlich dazu. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Herr Kollege, ich könnte jetzt auch zu allem anderen etwas sagen. Ich könnte natürlich auch aus internen Gesprächen zwischen uns öffentlich im Plenarsaal berichten. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Habe ich nicht!) Es ist aber guter Brauch, genau dies nicht zu tun, damit man miteinander vernünftig Überlegungen austauscht. Ich halte im Gegensatz zu Ihnen an diesem guten Brauch fest. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 09.07.2025

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Schulze Föcking. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zu den drei Abstimmungen und stimmen erstens über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/14711 ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/14711 wie gerade festgestellt angenommen. Wir stimmen zweitens über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/10933 ab. Der Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend empfiehlt in Drucksache 18/13846, den Gesetzentwurf Drucksache 18/10933 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/10933 in der soeben geänderten Fassung selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das ist die AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/10933 in der soeben geänderten Fassung angenommen und verabschiedet. (Beifall von der CDU) Wir stimmen drittens über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/14715 ab. Wer stimmt dem Entschließungsantrag zu? – Das ist die SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Enthaltungen gibt es damit nicht. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 18/14715 wie gerade festgestellt abgelehnt. Ich rufe auf: 7 NRW muss funktionieren: Tabus und blinde Flecken beim Kinderschutz – Nordrhein-Westfalen braucht ein Lagebild „(Sexualisierte) Gewalt und Prävention“ Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/14538 Ich eröffne die Aussprache. Als Erster spricht für die SPD ihr Abgeordneter Dr. Maelzer.

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Dr. Dennis Maelzer SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, Nordrhein-Westfalen verfügt über ein Kinderschutzgesetz. Das allein reicht aber nicht. Denn eines ist klar: Kinderschutz darf nicht nur auf dem Papier stehen; er muss Landtag wirklich funktionieren. Dafür brauchen wir ein belastbares Lagebild über sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen. Aktuell fehlt es an präzisen Daten. Die öffentlich verfügbaren Statistiken erfassen zwar über 56.000 Verfahren zur Kindeswohlgefährdung, darunter mehr als 1.000 mit sexualisiertem Bezug. Doch die entscheidende Frage bleibt unbeantwortet: Ist die Gefahr für unsere Kinder gestiegen, oder ist die gesamtgesellschaftliche Sensibilität für das Thema gewachsen? – Die Landesregierung hat darauf keine belastbare Antwort. Wir sagen: Handeln statt hoffen. Awareness allein reicht nicht. Wir brauchen Fakten, Forschung und Dunkelfeldstudien, um die aktuelle Lage beim Kinderschutz wirklich zu erfassen. Denn die blinden Flecken im Kinderschutz sind zu groß. Immer wieder musste die Landesregierung auf unsere Nachfragen hin einräumen, dass sie nicht über das Wissen verfügt, wie die aktuelle Lage im Land ist. Lassen Sie mich das an ein paar Beispielen verdeutlichen. Obwohl das Gesetz regelt, dass jede Schule über ein Kinderschutzkonzept verfügen muss, weiß die Landesregierung jedoch nicht, an welcher Schule das bereits der Fall ist und an welcher Schule nicht. Das nenne ich einen Blindflug und das im ureigensten Verantwortungsbereich des Landes, in der Schule. (Beifall von der SPD) Die Landesregierung kann nicht beantworten, ob ihre eigenen Behörden im Bereich Polizei und Justiz in Kinderschutznetzwerken mitarbeiten oder nicht. Im Offenen Ganztag kann die Landesregierung keine Aussagen zu Gewalt- oder Missbrauchsfällen treffen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik gibt das nicht her, weil sie nur Tatorte benennt. Ob eine Tat am Ort Schule im Unterricht, in der OGS oder abends auf dem Schulhof stattfand, das Land weiß es nicht. Die Landesregierung spricht selbst davon, dass die Gefährdungseinschätzungen in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen sind. Dann muss aber auch die Infrastruktur wachsen. Was sagt die Landesregierung dazu? Ich zitiere: In der Kinder- und Jugendhilfe herrscht ein akuter Fachkräftemangel, woraus zukünftig auch ein Rückgang der Platzzahlen in der stationären Kinder- und Jugendhilfe resultieren kann. Aktuell werden diese Zahlen jedoch nicht erhoben, sodass eine Aussage hierzu nicht getroffen werden kann. Mehr Gefährdungseinschätzungen, weniger Plätze in der stationären Jugendhilfe und ein Land im Blindflug – besser nicht so genau hinsehen, dann entdeckt man auch keinen Handlungsbedarf. Diese blinden Flecken allein rechtfertigen unsere Forderung nach einem Lagebild mit demografischen 09.07.2025 Daten. Wir brauchen kontinuierlich erhobene, jugendamtsscharfe Daten, auch zur Personalausstattung, zur Nachsorge, zu stationären Plätzen. Nur wer steuert, weiß, ob Kinderschutz funktioniert, und nur mit Wissen kann Steuerung funktionieren. Es gibt aber noch einen weiteren Punkt, der im öffentlichen Diskurs leider viel zu oft nicht wahrgenommen wird. Professorin Kathinka Beckmann hat uns in der Kinderschutzkommission eindrucksvoll beschrieben, warum auch der Blick auf Täterinnen gelegt werden muss. Im öffentlichen Bewusstsein wird häufig nur an männliche Täter gedacht. Weibliche Täterinnen bleiben ein blinder Fleck. Die Forschung zeigt: Es gibt Frauen mit sexuellem Interesse an Kindern, auch Mütter, die aktiv Missbrauch betreiben. Professorin Beckmann beschrieb dies auch gegenüber dem PUA als Tabu. Über Frauen, die aktiv Kinder missbrauchen, sie etwa in die Prostitution schicken, wird kaum gesprochen. Und die Folgen sind hart. Betroffene solcher Taten werden im Umfeld schnell entmutigt. Fast 70 % raten von einer Anzeige ab. Wenn doch angezeigt wird, vergehen im Durchschnitt 30 Jahre. Das fatale Zusammenspiel aus Tabuisierung, Verdrängung und mangelnder Datenlage bringt viele Betroffene in lebenslange Teufelskreise. Für die SPD ist klar: Lassen Sie uns Tabus brechen und gefährliche Leerstellen ausfüllen. Unsere Rollenklischees dürfen nicht zu einer Gefahr für unsere Kinder werden. Darum fordere ich Sie auf: Machen Sie den Weg frei für Dunkelfeldstudien, für ein umfassendes Lagebild zur Prävention sexualisierter Gewalt in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der SPD)

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André Kuper

Danke, Herr Dr. Maelzer. – Für die CDU spricht ihre Abgeordnete Frau Quik.

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Charlotte Quik CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir ehrlich sind, gibt es wenige Themen, die uns als Menschen und als Politikerinnen und Politiker gleichermaßen so tief berühren wie der Schutz unserer Kinder. Es sind diese Geschichten, die wir alle kennen: aus den Medien, aus Gesprächen mit Fachkräften, aus der eigenen Kommune, Geschichten von Kindern, die zu Hause kein sicheres Aufwachsen erleben, die Gewalt erfahren, oft im Verborgenen, zu oft, zu lange unbemerkt. Manchmal fragen wir uns: Hätten wir früher handeln können? Haben wir wirklich alles getan? Diese Fragen lassen uns nicht los, und sie dürfen uns auch nicht loslassen. Denn Kinderschutz ist nicht einfach ein Politikfeld unter vielen. Es ist eine zutiefst menschliche Verpflichtung, eine Verantwortung, die wir nie delegieren dürfen. Landtag Vor diesem Hintergrund begrüße ich ausdrücklich, dass wir uns auch unter diesem Tagesordnungspunkt mit dem Thema „Kinderschutz“ beschäftigen. Viele der benannten Punkte im vorliegenden Antrag der SPD sind wichtig. Doch so berechtigt die Zielrichtung ist, so kritisch muss man bei der Ausgestaltung hinschauen. Der Antrag bleibt vage und ist insgesamt für ein Thema, das eigentlich über Fraktionsgrenzen hinweg getragen werden sollte, leider zu parteipolitisch aufgeladen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, lassen Sie uns die Fakten betrachten. Wir haben die Kinderschutzkommission als dauerhaftes Gremium etabliert, einen Ort für Austausch, Analyse und politische Einordnung. Mit dem Landeskinderschutzgesetz haben wir in Nordrhein-Westfalen unter anderem erstmals klare rechtlich verbindliche Standards für Schutzkonzepte in Schulen, Kitas und Einrichtungen geschaffen, und zwar unter Beteiligung aller demokratischen Fraktionen, auch der SPD. Das ist bundesweit ein echter Meilenstein im Kinderschutz. Gerade eben haben wir mit einer Änderung des Landeskinderschutzgesetzes die Einsetzung einer bzw. eines Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte implementiert und auch noch einmal wichtige Weichenstellungen für die Qualitätsentwicklung vorgenommen. Das ist überwiegend gemeinsam gelebter Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen. Wir investieren konkret in die Stärkung des Kinderschutzes, von der Qualifizierung von Fachkräften bis hin zur besseren Vernetzung von Polizei, Justiz und Jugendämtern. Auch in der Polizeiarbeit hat es Quantensprünge gegeben. Diese Fortschritte werden im vorliegenden Antrag kaum gewürdigt. Das wird der Realität nicht gerecht. Der Ruf nach einem landesweiten Lagebild mit jugendamtsscharfen Personaldaten klingt nachvollziehbar, doch er ignoriert die kommunale Selbstverwaltung. Wir können und dürfen die Kommunen nicht einfach übersteuern. Abgesehen davon erinnere ich gerne daran, dass die Kinderschutzkommission in der letzten Legislaturperiode gemeinsam ein Gutachten auf den Weg gebracht hat, das einwandfrei ergeben hat, dass die Arbeit von Jugendämtern nicht von ihrer Strukturierung abhängt, sondern im Kern vom Engagement der Mitarbeitenden. Insofern setzen wir auf partnerschaftliche Begleitung und gezielte Unterstützung anstatt auf Bevormundung und überbordende Bürokratie. Damals waren Sie hier an Bord, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD. Schade, dass Sie die Koalition der Kinderschützer verlassen haben. (Widerspruch von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) 09.07.2025 Dunkelfeldstudien und mehr Forschung zu Täterinnen? – Ja, das ist wichtig, aber es ersetzt nicht das Handeln im Hier und Jetzt. Wir brauchen nicht nur neue Studien, sondern vor allem tragfähige Konzepte für Prävention, Aufklärung und Intervention. Und genau daran wird längst intensiv gearbeitet. Sexualisierte Gewalt durch Frauen ist ein schwieriges, oft tabuisiertes Thema. Das anzusprechen ist richtig, aber wir sollten vermeiden, eine Tätergruppe gegen andere auszuspielen oder dabei unbeabsichtigt neue Tabus zu erzeugen. Unser Anspruch muss sein, jede Form von Gewalt zu erkennen, unabhängig von Geschlecht oder Kontext. Kinderschutz braucht Struktur, aber auch Haltung. Deshalb verfolgen wir als CDU-Fraktion einen klaren Weg. Wir wollen den Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen auch weiterhin modern, verbindlich und zukunftsfest gestalten, so wie wir es gerade wieder unter Beweis gestellt haben. Bei aller Unterschiedlichkeit in den Formulierungen, bei aller Kritik im Detail, eins eint uns hoffentlich über Fraktionsgrenzen hinweg: der feste Wille, Kinder in Nordrhein-Westfalen bestmöglich zu schützen. Lassen Sie uns deshalb bei aller politischen Debatte das große gemeinsame Ziel nicht aus dem Blick verlieren: dass kein Kind in unserem Land Angst haben muss, übersehen zu werden – nicht in der Familie, nicht in der Kita, nicht in der Schule und auch nicht im Netz der Hilfesysteme, das wir gemeinsam tragen. Dafür arbeiten wir mit Überzeugung, mit Verantwortung und mit Respekt für alle, die jeden Tag Kinderschutz leben. Dieses Engagement lassen wir uns nicht kleinreden – nicht heute und auch nicht morgen. – Vielen Dank.

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André Kuper

Danke, Frau Quik. – Für Bündnis 90/Die Grünen hat die Abgeordnete Frau Creuzmann das Wort.

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Norika Creuzmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Kinder sind Grundrechtsträger. Sie haben ein Recht auf Schutz, auf Förderung, auf Beteiligung und darauf, dass wir als Politik und Gesellschaft ihre Bedürfnisse und Lebenslagen ernst nehmen. Wir als Grüne setzen uns seit Jahren dafür ein, dass Kinderschutz nicht als Randthema behandelt wird, sondern als zentrale politische Aufgabe. Ja, dafür braucht es Struktur, Haltung und Mut zur Veränderung. Deshalb sollten wir es wohl begrüßen, dass die SPD mit ihrem Antrag den Kinderschutz erneut ins Zentrum parlamentarischer Aufmerksamkeit rückt. Denn die Intention ist ja richtig: ressortübergreifende Zusammenarbeit verbessern, Wissen bündeln, Hand-Landtag lungsfähigkeit stärken. – Aber gleichzeitig müssen wir uns auch ehrlich fragen: Was hilft den Kindern in unserem Land denn am meisten? Noch ein neues Lagebild oder konkrete sichtbare Veränderungen im Alltag? Denn die Herausforderungen im Kinderschutz sind nicht neu. Wir wissen, dass die Zusammenarbeit zwischen Behörden oft lückenhaft ist, wir wissen, dass Hinweise auf Kindeswohlgefährdung nicht immer konsequent verfolgt werden, und wir wissen, dass viele Kinder durch das Raster fallen, weil niemand genau hinschaut oder weil sich niemand zuständig fühlt. Gerade deshalb war die Einführung des unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte ein wichtiger und richtiger Schritt. Er soll genau das leisten, was jetzt nötig ist: kinderschutzpolitische Entwicklungen sichtbar machen, ressortübergreifend agieren, Lücken benennen, Betroffene verteidigen und Missstände öffentlich machen. Ein neues landesweites Lagebild darf diesen Prozess nicht duplizieren oder verzögern. Es kann sinnvoll sein, aber nur dann, wenn es in bestehende Strukturen klug eingebunden wird, wenn es Erkenntnisse konkretisiert, statt nur zusammenzutragen, und wenn es in konkrete Maßnahmen mündet. Wir wollen, dass Kinder spürbar besser geschützt werden – in der Schule, in der Kita, in der Pflegefamilie, aber auch im Netz. Dazu gehört auch, dass Kinder selbst beteiligt werden, dass ihre Perspektive gehört und ernst genommen wird – nicht nur bei Schutzkonzepten, sondern grundsätzlich. Beteiligung ist kein Luxus, sie ist demokratische Notwendigkeit, gerade im Kinderschutz. Wir müssen endlich begreifen, Kinderschutz ist nicht die Aufgabe einzelner Jugendämter. Es ist eine Querschnittsaufgabe, die alle Ressorts betrifft, von der Bildung über Gesundheit bis zur Justiz. Und wir brauchen Strukturen, die dieser Realität gerecht werden. Daher sagen wir: Der SPD-Antrag enthält sinnvolle Punkte, aber er hat auch Fragen aufgeworfen: Was bewirkt ein Lagebild bei einem Problem, wenn das Dunkelfeld so groß ist? Was meinen Sie in Ihrem Antrag, wenn Sie von einer Aufklärungskommission sprechen? Wenn Sie die Aufarbeitungskommission, genau gesagt, die Landeskommission zur Etablierung von Standards zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche meinen: Konterkarieren Sie dann nicht deren Arbeit, wenn der damals hier im Plenum von den demokratischen Fraktionen beschlossene Antrag bereits bestimmte Aufträge der Kommission erteilt hat? Aus unserer Sicht steht der Fokus auf einem neuen Lagebild in einem fragwürdigen Verhältnis zum eigentlichen Ziel, nämlich dem Schutz der Kinder selbst. Wir sollten jetzt alles daransetzen, die neuen Strukturen, die wir mit den Beauftragten geschaffen 09.07.2025 haben, mit Leben zu füllen, sie wirksam und verbindlich zu gestalten und dabei immer wieder auf die Perspektive der Kinder selbst zu hören. Der Kinderschutz steht auf vielen Füßen. Prävention ist ein Baustein, die Sensibilisierung ist ebenso wichtig. Ob ein aktuelles Lagebild wirklich ein wichtiger Beitrag für einen besseren Kinderschutz ist, davon bin ich nicht zu 100 % überzeugt. Aber lassen Sie uns das gemeinsam im Fachausschuss diskutieren. Wir stimmen der Überweisung zu. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Frau Creuzmann. – Für die FDP spricht ihr Abgeordneter Herr Hafke.

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Marcel Hafke FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer sich mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen beschäftigt, stößt schnell auf eine zentrale Schwachstelle: Uns fehlen an vielen Stellen verlässliche Daten. Wir wissen nicht genau, wie häufig Gewalt gegen Kinder vorkommt, wo die Risiken am größten sind oder wie Täterinnen und Täter vorgehen. – Diese Wissenslücken erschweren es, gezielt zu handeln und Kinder zu schützen. Der Antrag der SPD spricht diese Punkte an. Er fordert ein umfassendes Lagebild zu sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen. Die Idee dahinter: mehr Transparenz, bessere Prävention, gezieltere Nachsorge. – Grundsätzlich ist dieser Ansatz nachvollziehbar. Gleichzeitig müssen wir jedoch festhalten: Viele der im Antrag formulierten Forderungen sind nicht neu. Teile davon sind längst Bestandteil bestehender Konzepte. Die Kinderschutzkommission, das Kinderschutzgesetz, die ressortübergreifenden Maßnahmen, all das wurde in den vergangenen Jahren im Landtag gemeinsam auf den Weg gebracht. Es steht außer Frage: Wenn es um den Schutz von Kindern geht, darf es keine Denkverbote geben. Dazu gehört auch, wenig Bekanntes ehrlich anzusprechen. Die SPD-Fraktion weist zu Recht darauf hin, dass die Rolle von Frauen als Täterinnen bislang zu wenig beachtet wird. Studien zeigen, dass auch Frauen sexualisierte Gewalt gegen Kinder ausüben. Die gesellschaftliche Wahrnehmung hinkt hier hinterher. Das anzuerkennen ist unangenehm, aber notwendig, wenn wir den Kinderschutz konsequent weiterentwickeln wollen. Genauso richtig ist es, die Strukturen der Jugendhilfe genau in den Blick zu nehmen. Die personelle Ausstattung, die Qualität der Betreuung, die Präventionsarbeit vor Ort, all das muss regelmäßig überprüft und angepasst werden. Auch das Thema „Nachsorge für betroffene Kinder und Jugendliche“ verdient mehr Aufmerksamkeit. Landtag (Beifall von der FDP) Wir Freien Demokraten teilen diese inhaltlichen Anliegen. Wir halten es auch für wichtig, die bisherigen Fortschritte nicht kleinzureden. Wir werden uns deshalb bei diesem Antrag enthalten – nicht, weil uns die Anliegen egal sind. Im Gegenteil, die angesprochenen Themen sind wichtig, die Zielrichtung ist grundsätzlich richtig, aber wir sehen in diesem Antrag vor allem eine Strategie, parteipolitisch Profil zu gewinnen, anstatt gemeinsam an der Weiterentwicklung bestehender Strukturen zu arbeiten. (Zuruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) Viele der geforderten Maßnahmen sind entweder bereits in Umsetzung, etwa im Rahmen des ressortübergreifenden Maßnahmenkatalogs gegen sexualisierte Gewalt, oder Teil laufender Prozesse, wie sie unter anderem in der Arbeit der Kinderschutzkommission oder der interministeriellen Arbeitsgruppe angelegt sind. Ein gutes Beispiel ist die Forderung nach Kinderschutzbedarfsplänen. Diese werden bereits konzeptionell im Rahmen des Kinderschutzgesetzes angegangen, ebenso wie der Ausbau von Qualitätsstandards oder die strukturelle Aufarbeitung institutioneller Verantwortung. Auch Dunkelfeldforschung und die verstärkte Auseinandersetzung mit bisher wenig beachteten Täterprofilen wie etwa Täterinnen, sind Themen, die bereits diskutiert und vorbereitet werden. Der Antrag der SPD blendet diese Entwicklung weitgehend aus und vermittelt so den Eindruck, als gäbe es bislang keinerlei fundierte Bemühungen in diesem Bereich. Hinzu kommt, dass der Antrag in weiten Teilen sehr allgemein bleibt und zentrale Fragen der konkreten Umsetzung offenlässt, etwa zur methodischen Einbindung der Jugendämter oder zur Verzahnung mit bestehenden Berichtspflichten nach dem SGB VIII. Statt gezielt an bestehende Strukturen anzuknüpfen und diese weiterzuentwickeln, wird der Eindruck erweckt, als müsste der Kinderschutz in NRW bei null aufgebaut werden. Das wird der Realität nicht gerecht. Unser Ziel bleibt ein starker, datenbasierter und praxisnaher Kinderschutz, aber eben in Kooperation, nicht in parteipolitischem Gegeneinander. (Beifall von der FDP und der CDU) Darum ist unsere Enthaltung auch ein Signal. Wir sind bereit zur Zusammenarbeit, aber wir erwarten zugleich, dass bestehende Maßnahmen anerkannt und nicht aus strategischen Gründen ignoriert werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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André Kuper

Danke, Herr Hafke. – Für die AfD hat der Abgeordnete Herr Schalley das Wort. 09.07.2025

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Zacharias Schalley AfD

Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Der Schutz unserer Kinder und die konsequente systematische Aufarbeitung von Missbrauchsfällen gehören zu den zentralen staatlichen Aufgaben und müssen dauerhaft höchste Priorität erhalten. Nur durch nachhaltige und wissensbasierte Präventionsarbeit lässt sich sexueller Missbrauch langfristig wirksam verhindern. Die aktuellen Zahlen sind erschreckend. Im Jahr 2024 registrierte die Polizei bundesweit über 16.000 Fälle sexuellen Missbrauchs. Das entspricht 45 gemeldeten Fällen täglich. Besonders alarmierend ist hier die Zunahme minderjähriger Täter. Allein vergangenes Jahr waren knapp 4.000 Tatverdächtige unter 18 Jahre alt. Ebenso erschreckend ist, Nordrhein-Westfalen führt erneut die traurige Statistik an. Hier wurden im letzten Jahr fast 4.500 Missbrauchsfälle registriert, darunter über 800 Fälle schwerer sexueller Gewalt – mehr als in jedem anderen Bundesland. Täglich werden in NRW zwölf Missbrauchsfälle gemeldet. Noch dramatischer wird die Lage, wenn man das Dunkelfeld berücksichtigt. Studien zufolge werden nur etwa 3 % aller Missbrauchsfälle bekannt, 97 % bleiben unentdeckt. Daher hat nun die erste bundesweite Dunkelfeldstudie zur sexualisierten Gewalt an Kindern und Jugendlichen versucht, dieses Ausmaß sichtbar zu machen. Demnach sitzen statistisch gesehen in jeder Schulklasse drei Kinder, die Opfer von Missbrauch wurden. Doch Studien und Lagebilder allein reichen hierbei nicht. Es müssen konkrete Taten folgen. Die Jugendämter und der Allgemeine Soziale Dienst stehen vor enormen Herausforderungen. Die Fallzahlen steigen stetig, während personelle und finanzielle Ressourcen knapp bleiben. So können Kinder in akuter Gefahr oft nicht angemessen untergebracht werden, was dazu führt, dass die Mitarbeiter im Jugendamt sie privat oder gar in den Räumlichkeiten der Ämter unterbringen müssen. Besonders problematisch ist die Überforderung junger unerfahrener Fachkräfte, die unmittelbar nach dem Studium schwere Entscheidungen – oft ohne ausreichende Unterstützung – treffen müssen. Das führt zu hoher Fluktuation, Qualitätsverlust und häufigen Fehlentscheidungen, gerade im sensiblen Bereich der Inobhutnahmen. Hinzu kommt die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, welche die Lage zusätzlich verschärft. Fast die Hälfte aller Inobhutnahmen in NRW betrifft diese Gruppe und bindet Ressourcen, die akut gefährdeten Kindern dadurch fehlen. Es bedarf daher dringend einer deutlichen Verbesserung der finanziellen und personellen Ausstattung der Jugendämter, eines vorrangigen Einsatzes erfahrener Fachkräfte im ASD sowie des Ausbaus von Studien-Landtag plätzen und praxisorientierter Ausbildung im Bereich der Sozialpädagogik. Leider gehen die aktuellen Maßnahmen der Landesregierung an diesen drängenden Problemen vorbei. Statt wirksamer Maßnahmen wird vor allem Symbolpolitik betrieben. So kostet der heute beschlossene Landesbeauftragte für Kinderschutz und Kinderrechte jährlich 1 Million Euro – ohne messbaren Effekt im Alltag der Jugendämter. Gleichzeitig bleiben reale Bedarfe wie zusätzliche Studienplätze und dringend benötigtes Fachpersonal unberücksichtigt. Allein die Mittel für den Landesbeauftragten könnten alternativ sechs Professoren für Kinderschutz finanzieren. Deshalb ist für uns klar: Was wir brauchen, sind keine symbolischen Gesten, sondern konkrete und wirksame Maßnahmen, altersgerechte und fundierte Aufklärung, Investitionen in digitale Taskforces und Schutzkonzepte, verbindliche Kinderschutzstandards mit externer Fachberatung und kontinuierlicher Überprüfung, Jugendämter, die personell und finanziell gestärkt werden, und eine praxisnahe Ausbildung der Fachkräfte. Nur mit entschlossenem Handeln kann der Schutz unserer Kinder nachhaltig gewährleistet werden. Darauf können wir aber bei dieser Landesregierung lange warten. Wir sind also gespannt auf die Ausreden, die im Ausschuss kommen werden, und stimmen der Überweisung des Antrags der SPD selbstverständlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke, Herr Schalley. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Paul. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie sehr der Kinderschutz uns bewegt, zeigt, dass, nachdem jetzt die gesetzliche Grundlage des Kinderschutzbeauftragten geschaffen ist, wir nun weiter zum Thema diskutieren, und das ist richtig. Wir haben eine Verantwortung und eine Verpflichtung, genau hinzuschauen, hinzuhören und die bestmöglichen Strukturen zu schaffen, um Kinder vor Gewalt und Missbrauch schützen zu können. Denn jeder einzelne Fall von Gewaltanwendung gegenüber einem jungen Menschen, jeder einzelne Fall von sexualisierter Gewalt gegen Kinder ist einer zu viel. Für die Betroffenen verursacht diese abscheuliche Erfahrung erhebliches Leid und Nöte oft ein Leben lang. Das dürfen wir in keiner Weise hinnehmen und müssen uns unermüdlich für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in unserem Land einsetzen. Prävention, Schutz und Hilfe müssen dabei parteiübergreifend oberste Priorität haben. Was Kinder schützt, sind konsequente Schutz- und Präventions-09.07.2025 maßnahmen auf der Basis der Erkenntnisse, die wir bereits haben, die wir aber auch kontinuierlich weiter ausbauen. Denn klar ist auch, Kinderschutz ist kein statisches Feld. Es ist dynamisch und verändert sich stetig, weil – das ist eine richtige Erkenntnis – auch Täter*innengruppen hinzukommen, auf die wir auch einen Fokus legen müssen. Ob das Frauen, die Frage der Peer-to-Peer-Gewalt oder neue Phänomene wie Cybergrooming, digitale Gewalt und die Gewalt unter Jugendlichen sind – das stellt uns immer wieder vor neue Herausforderungen und immer wieder vor die Aufgabe, neue Maßnahmen zu entwickeln. Auch der inklusive Kinderschutz rückt stärker in den Fokus. Das ist richtig und wichtig, weil Kinder mit Behinderungen besonderen Gefährdungen ausgesetzt sind. Ihr Antrag und Ihre Rede lassen aber nicht wirklich darauf schließen, was denn eigentlich wie in einem Lagebild erhoben werden soll. NRW steht auch nicht am Anfang, sondern NRW ist auf dem Weg, was die Stärkung des Kinderschutzes angeht. Alle angesprochenen Punkte, die Sie hier adressiert haben, sind wichtig, aber eben auch Gegenstand der kontinuierlichen Weiterentwicklung von Maßnahmen, wie sie beispielsweise im Rahmen der interministeriellen Arbeitsgruppe zur Prävention, zum Schutz vor und zur Hilfe bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ressortübergreifend erarbeitet werden, nämlich Strategien und Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die eben auch fortlaufend weiterentwickelt werden. Daran arbeitet die Landesregierung längst ressortübergreifend. Gleichzeitig zeigt die kontinuierliche Fortschreibung des Maßnahmen- und Handlungskonzeptes, dass die neuen Entwicklungen kontinuierlich Berücksichtigung finden, dass wir nicht stehenbleiben in Nordrhein-Westfalen, sondern die Maßnahmen kontinuierlich fortsetzen. Dieses Konzept adressiert alle Ebenen des Kinderschutzes, die Prävention, die Intervention und die Hilfe für Betroffene sowie die Qualifizierung von Fachkräften. Eine der Maßnahmen, die auch die Frage der Stärkung der Jugendämter und der ASDs adressiert, ist die ASD-Vertiefungsspur in Studiengängen der sozialen Arbeit. So sollen bereits im Studium Praxiserfahrung und Praxisanbindung ermöglicht werden. Mit der Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt verfügt Nordrhein-Westfalen über eine bundesweit einmalige Anlaufstelle, die Einrichtungen und Fachkräfte bei der Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten unterstützt, die Materialien bewertet und Fortbildungen organisiert, eine Arbeit, die unmittelbar im Schutz von Kindern und Jugendlichen wirksam wird. Landtag Auch der Ausbau von wissenschaftlicher Expertise ist uns wichtig. Wissenschaftliche Studien liefern wertvolle und wichtige Grundlagen, um Prävention und Schutz stetig weiterzuentwickeln. Deshalb ist es eben auch wichtig, dass wir in Nordrhein-Westfalen mit einer Professur für Kinderschutz und Kinderrechte neue wissenschaftliche Impulse setzen. Darüber hinaus hat im Mai dieses Jahres die Landeskommission zur Etablierung von Standards zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ihre Arbeit aufgenommen. Sie entwickelt nicht nur Standards für den Aufarbeitungsprozess, sondern unter Beteiligung der Kinderschutzkommission auch Empfehlungen für Dunkelfeldstudien. Sie sorgt dafür, dass Betroffeneninteressen ausreichend berücksichtigt werden. Das heißt, an dieser Stelle sind die Strukturen, die wir hier im Land haben, bereits weiter als der vorliegende Antrag. Auch auf Bundesebene wird mit der Dunkelfeldstudie der unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs ein wichtiger Schritt unternommen, um Forschungslücken zu schließen, einschließlich einer Datenerhebung für Nordrhein-Westfalen. Ja, wir brauchen Daten, ja, wir brauchen wissenschaftliche Erkenntnisse und, ja, wir brauchen die gemeinsame Arbeit von allen Ressorts, aber eben auch im Schulterschluss mit den Kommunen und mit den freien Trägern die gestärkten Strukturen des Kinderschutzes. Mit diesen Maßnahmen fangen wir nicht heute wegen dieses Antrags an, und wir fangen als Land auch nicht bei null an, sondern wir haben das bundesweit stärkste Landeskinderschutzgesetz. Wir haben – das zeigt die Debatte heute – ein starkes gemeinsames Bewusstsein für den Kinderschutz und für die Kinderrechte in diesem Land. Darauf werden wir auch weiterhin aufsetzen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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André Kuper

Danke, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/14538 an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend – federführend – sowie an den Ausschuss für Heimat und Kommunales. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand gegen diese Überweisungsempfehlung? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Ich rufe auf: 09.07.2025 8 Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 18/12768 Beschlussempfehlung des Integrationsausschusses Drucksache 18/14105 zweite Lesung Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU-Fraktion spricht als Erstes ihr Abgeordneter Herr Blumenrath.

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Peter Blumenrath CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute sprechen wir erneut über den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Abschaffung der Opt-out-Regelung bei der Bezahlkarte für Asylsuchende. Mit den vorhandenen Regelungen hat das Land Nordrhein-Westfalen die Rahmenbedingungen für eine flächendeckende Einführung der Bezahlkarte bereits geschaffen. Wir haben ausreichend finanzielle Mittel im Landeshaushalt bereitgestellt, damit keine Kommune auf diesem Weg alleingelassen wird. Wir vereinfachen Verwaltungsabläufe und verhindern, dass Gelder ins Ausland abfließen, etwa zur Finanzierung von Schleusern. Für uns steht fest, die Opt-out-Regelung sichert die kommunale Entscheidungsfreiheit. Städte und Gemeinde können selbstständig beurteilen, ob die Bezahlkarte vor Ort sinnvoll ist oder nicht. Die Sachverständigen haben bestätigt, die Lage vor Ort ist entscheidend. Eine verpflichtende landesweite Einführung ohne Rücksicht auf die lokalen Gegebenheiten widerspricht aktuell den Bedürfnissen in unseren Kommunen. Die jetzige Regelung sorgt für Klarheit, Rechtssicherheit und Planungssicherheit. Es gibt aus heutiger Sicht keinen Grund, die Wahlfreiheit der Kommunen abzuschaffen. Deshalb lehnen wir den eingebrachten Gesetzentwurf der FDP-Fraktion an dieser Stelle ab. Gleichzeitig stehen wir klar zur Bezahlkarte. Sie ist ein sinnvolles Instrument. Sie vereinheitlicht die Verfahren, verringert Fehlanreize und sichert die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel. Wir werben in den Kommunen für die Einführung eben genau dieser Bezahlkarte, setzen dabei aber auf Überzeugung statt auf Zwang. Den Gesetzentwurf lehnen wir daher ab. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU) Landtag

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André Kuper

Danke, Herr Blumenrath. – Für die SPD-Fraktion spricht ihre Abgeordnete Frau Gosewinkel.

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Silvia Gosewinkel SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schon wieder stehen wir hier. Wieder geht es um die Bezahlkarte. Es ist immer noch ein Instrument, das uns hier als Fortschritt verkauft werden soll, aber in Wahrheit integrationspolitisch verfehlt und administrativ chaotisch ist, und das für die Kommunen unnötige Bürokratie obendrauf bedeutet. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Deshalb haben wir als SPD-Fraktion den Gesetzentwurf zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Asylbewerberleistungsgesetz bereits im Dezember konsequent abgelehnt. Wir tun das heute auch erneut. Denn dieser Entwurf löst kein einziges Problem, sondern er schafft neue Probleme. Wir waren in derselben Anhörung, und ich habe mir die Mühe gemacht, sechs Punkte gegen die Einführung der Bezahlkarte herauszuarbeiten. Erstens: praktische Probleme und Kosten. Die Bezahlkarte verursacht einen enormen und nicht unerheblichen Verwaltungsmehraufwand. Das würde zusätzliche Stellen in den kommunalen Verwaltungen bedeuten, und das bei ohnehin knappen kommunalen Haushalten. Technische Probleme, Datenschutzfragen, fehlende Schnittstellen – das alles wurde in der Anhörung deutlich benannt. Zweitens: Einschränkungen der sozialen Teilhabe. Die Bezahlkarte funktioniert nicht in jedem Alltag: kein Bargeld auf dem Wochenmarkt, kein Einkauf beim Bäcker, keine Teilnahme am Kita-Basar. Das ist nicht nur unpraktisch, sondern auch ausgrenzend. (Zuruf von der SPD: Richtig!) Außerdem ist die Bargeldgrenze von 50 Euro realitätsfern und entmündigend. Drittens: Diskriminierung und Stigmatisierung. Geflüchtete werden durch die Bezahlkarte nicht nur sichtbar als anders markiert, sondern sie unterliegen auch Sonderregelungen wie einer White- und einer Blacklist, und ihre Überweisungen werden vom Sozialamt kontrolliert. Das verletzt ihre Würde und ihr Recht auf Privatsphäre. (Beifall von der SPD) Viertens: fehlende Wirksamkeit. Bisher gibt es keine Belege dafür, dass die Bezahlkarte Auslandsüberweisungen verhindert, und keinen Nachweis darüber, dass sie Migration beeinflusst. Der Migrationsforscher Gerald Knaus – ich zitierte ihn bereits – sagte ganz klar: „Wer Sachleistungen vergibt, doktert an Symptomen […] herum“, nicht an Ursachen. 09.07.2025 Fünftens: Integrationshemmnisse. Die Bezahlkarte erschwert die Arbeitsaufnahme, verhindert Vertragsabschlüsse und behindert die wirtschaftliche Selbstständigkeit. Aus meiner Sicht sieht Integration anders aus. Sechstens: gesellschaftlicher Zusammenhalt. Die Bezahlkarte spaltet. Sie untergräbt das Vertrauen in die Politik vor Ort. Viele Ehrenamtliche, Stadträte und Bürgerinnen haben sich vor Ort für Opt-out stark gemacht. Wer das jetzt kippt, riskiert wieder einmal Unruhe und Entfremdung. Ich komme zum Fazit meiner Fraktion: Dieser Gesetzentwurf ist integrationspolitisch falsch, juristisch fragwürdig und praktisch unausgereift. Ich betone es einmal ganz deutlich: Wir brauchen keine Symbolpolitik. Wir brauchen endlich Lösungen. Dafür würde ich künftig die kostbare Redezeit hier auch gerne nutzen. (Zuruf von der FDP) Wir brauchen eine schnellere Arbeitsmarktintegration, mehr Sprachkurse und endlich mal eine ordentliche finanzielle Unterstützung der Kommunen und keine zusätzlichen Aufgaben obendrauf. (Beifall von der SPD) Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf entschieden ab, und ich schließe gerne mit einem „Glück auf“. – Danke schön. (Beifall von der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Gosewinkel. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Kaiser. (Zurufe: CDU?) – Bündnis 90/Die Grünen. Herr Dr. Kaiser, Entschuldigung. (Dr. Gregor Kaiser [GRÜNE]: Wo wollt ihr mich hinschieben?) – Nein, nein, ich schiebe Sie nirgendwo hin. Entschuldigung.

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Dr. Gregor Kaiser GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Es wurde schon gesagt: Wir beschäftigen uns heute zum wiederholten Male mit der Bezahlkarte und damit, aufgrund einer Gesetzesinitiative der FDP die Opt-out-Regelung aus dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen wieder herauszustreichen. Mittlerweile haben aber über 70 Kommunen in NRW von dieser Opt-out-Regelung aus verschiedenen Gründen Gebrauch gemacht. Das heißt, es scheint wirklich Bedarf zu geben und die kommunale Demokratie zu beleben. Landtag Die einen haben Opt-out gewählt, weil sie sowieso kein Bargeld an Geflüchtete auszahlen, sondern die ihnen zustehenden Leistungen auf ein Girokonto überweisen, auf das jeder und jede Volljährige in Deutschland einen Anspruch hat. Die anderen haben Opt-out gewählt, weil sie den genannten Verwaltungsaufwand nicht tragen wollten, denn die Bereitstellung eines zweiten Verfahrens neben der Girokarte kostet Zeit, es kostet die Kommunen Geld, und es erfordert eine andere EDV und zusätzliche Schulungen. Bei 20 bis 30 Personen – so wie in unserer Kommune –, die eine Bezahlkarte erhalten würden, ist der Aufwand den Bürgermeisterinnen, Verwaltungen oder Räten teilweise einfach zu hoch. Wieder andere haben grundsätzliche menschenrechtliche Bedenken gegen die Einführung der Karte. (Ralf Witzel [FDP]: Menschenrechtliche Be- denken?) Auch die prognostizierte Wirksamkeit, nämlich die Abschreckung, sehen sie nicht. Trotz alledem begehrt die FDP – eine Partei, die den Abbau der Bürokratie ansonsten immer propagiert – mit diesem Gesetzentwurf, die Opt-out-Regelung zu streichen und kommunale Handlungsmöglichkeiten einzuschränken. Mit der Bezahlkarte wird aus unserer Sicht zusätzliche Bürokratie eingeführt. Das wird von vielen Verwaltungen bestätigt. Verwaltungen werden zusätzlich belastet, und es werden zusätzliche Kosten verursacht. Auch die Ergebnisse der Anhörung zu diesem FDP-Gesetzesinitiative waren deutlich. Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich aus einer Stellungnahme der Stadt Schwerte. „Die Opt-out-Regelung trägt dem verfassungsrechtlichen Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung Rechnung.“ Und: „Eine Abschaffung […] wäre zum jetzigen Zeitpunkt weder rechtlich geboten noch sachlich notwendig.“ Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Flüchtlingsräte und Kirchen stehen der Einführung der Bezahlkarte sehr kritisch gegenüber. Sie befürchten eine diskriminierende und integrationshemmende Wirkung. Durch die Bezahlkarte werden Geflüchtete – so die Position der Genannten – stigmatisiert, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wird erschwert, und die Lebensführung der Menschen wird durch die eingeschränkten Funktionalitäten der Karte beschnitten. Sicherlich kann man als positiv werten, dass bestimmte Dinge – zum Beispiel das Glücksspiel – nicht über die Karte abgewickelt werden können. Allerdings 09.07.2025 wird es mit der Karte nicht gelingen, vorhandene ausländerrechtliche Herausforderungen zu lösen. Als Integrationspolitiker kann ich Ihnen aber auch sagen – Silvia Gosewinkel hatte das eben auch schon angedeutet –, dass Integration, Miteinander, Zusammenhalt und Gleichberechtigung durch eine solche Karte nicht verbessert werden. Mir sei an dieser Stelle daher auch gestattet, darauf hinzuweisen, dass es allein aus utilitaristischen Gründen notwendig ist, dass mehr Menschen nach Deutschland kommen. Wir brauchen eine Nettozuwanderung von 400.000 Menschen pro Jahr. Sonst funktioniert kein Krankenhaus, kein Pflegeheim, kein Industriebetrieb, kein Gemüsebau. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Nicht von Leu- ten, die eine Bezahlkarte brauchen!) – Sie verstehen es sowieso nicht. Lassen Sie mich deswegen einfach ausreden. (Beifall von den GRÜNEN) Wenn sich in unserem Land weiterhin eine solche feindliche Stimmung ausbreitet, wenn in unserem Land Rechtsradikale und AfD weiterhin Stimmenanteile von 10 % oder mehr bekommen, (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) wenn es der demokratischen, der integrierenden Gesellschaft hier im Saal links von der AfD nicht gelingt, (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) ein menschliches NRW zu vermitteln und einen Integrationswillen auszustrahlen, dann wird die wirtschaftliche Zukunft schwierig sein – oder eben nicht machbar. (Markus Wagner [AfD]: Wo sind denn Ihre Fachkräfte?) Die Opt-out-Regelung ist eine Maßnahme, in kommunaler Verantwortung humane Antworten zu geben. Es ist gut, dass die Landesregierung diesen Weg gegangen ist. Wir lehnen die Gesetzesinitiative der FDP daher ab. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Kaiser. Für die Fraktion der FDP spricht jetzt die Abgeordnete Schneider.

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Susanne Schneider FDP

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Man könnte es für eine absurde Theaterinszenierung halten, wenn es nicht so bittere Realität wäre: Da wird auf Bundesebene monatelang über die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber gestritten. Der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen verkauft sie als zentrales Element seiner Flüchtlingspolitik. Die CDU verkündet Landtag öffentlichkeitswirksam, wie wichtig und richtig dieses Instrument sei. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Und was ist tatsächlich in NRW passiert? Die Landesregierung hat eine Opt-Out-Regelung beschlossen und damit die Bezahlkarte in der Praxis gleich wieder ausgehebelt. (Beifall von der FDP) Schwarz-Grün scheitert mit diesem Sonderweg an der von Hendrik Wüst selbst aufgestellten Forderung, auf föderale Eitelkeiten zu verzichten. Was hier politisch inszeniert wird, ist keine stringente Regierungslinie. Es ist das genaue Gegenteil: ein planloser Flickenteppich aus Symbolpolitik, Koalitionslogik und grüner Ideologie. (Beifall von der FDP) Es ist die CDU, die diese Entwicklung sehenden Auges zulässt. Dabei war das Versprechen doch klar. Ministerin Josefine Paul hat in der Debatte zur Verabschiedung der Gesetzesänderung im Dezember 2024 wörtlich gesagt – Zitat –: „Die Bezahlkarte in Nordrhein-Westfalen kommt einheitlich und flächendeckend.“ Das ist eine klare Aussage; eine klare Erwartungshaltung gegenüber den Kommunen und gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Und wie ist es jetzt? Landeshauptstadt Düsseldorf: Opt-out. Die größte Stadt NRWs, Köln: Opt-out. (Beifall von der FDP – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das ist kommunale Selbstverwal- tung! – Gönül Eğlence [GRÜNE]: Kommunale Selbstverwaltung! – Zuruf von Stefan Engstfeld [GRÜNE]) Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Münster: alles Opt-out. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das nennt man Freiheit für die Kommunen!) Über 100 Städte und Gemeinden haben sich gegen die Einführung der Bezahlkarte entschieden. (Zuruf von Lena Teschlade [SPD]) Häufig waren dabei die Grünen die treibenden Kräfte in den Räten. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Oh, wie schlimm! – Franziska Müller-Rech [FDP]: Wirklich schlimm!) Das Ergebnis ist ein kommunaler Flickenteppich, der an Ineffizienz und politischer Beliebigkeit kaum zu überbieten ist. 09.07.2025 (Beifall von der FDP – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Die wagen sich Politik zu machen! Wo kommen wir denn hin?) Die eigentlich beabsichtigte Wirkung der Bezahlkarte, insbesondere die Reduzierung von Pull-Faktoren wie Geldüberweisungen ins Ausland, verpufft damit vollends. (Beifall von der FDP – Franziska Müller-Rech [FDP]: Ja!) Denn wenn in der einen Stadt mit der Karte bezahlt wird, während in der Nachbarkommune weiter Bargeld ausgegeben wird, dann wird das System schlicht ad absurdum geführt. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP] – Franziska Mül- ler-Rech [FDP]: So ist das!) Die betroffenen Menschen – Asylsuchende, aber auch Verwaltungsmitarbeitende, Einzelhändlerinnen und -händler – sollen sich dann offenbar in einem kommunalpolitischen Wirrwarr zurechtfinden. Dabei haben die kommunalen Spitzenverbände längst deutlich gemacht, was notwendig wäre: eine landesweit einheitliche, verbindliche Lösung; keine weitere Aufweichung, keine ideologisch motivierten Ausnahmeregelungen, sondern ganz klare Leitplanken. Wir als Freie Demokraten sagen klar: Wer es mit einer konsequenten, pragmatischen Asylpolitik ernst meint, darf sich nicht mit faulen Kompromissen zufriedengeben. Wir fordern mit unserem Gesetzentwurf daher, die Opt-Out-Regelung zu streichen und endlich für klare, einheitliche Strukturen zu sorgen, so wie es andere Bundesländer längst vormachen. In Niedersachsen zum Beispiel hat das Innenministerium mit einer fachaufsichtlichen Weisung Fakten geschaffen. Dort sind die Kommunen verpflichtet, die Bezahlkarten aus dem Rahmenvertrag des Dienstleisters abzurufen. Das geht, wenn man nur will. In Nordrhein-Westfalen hingegen legt die schwarzgrüne Koalition einen politischen Spagat hin, bei dem am Ende keiner mehr weiß, woran er ist. Ministerpräsident Wüst mag die Bezahlkarte als Allheilmittel seiner Flüchtlingspolitik gepriesen haben, durchgesetzt hat er sie nicht. Wir Freie Demokraten werden auch weiterhin für eine konsequente, klare und rechtssichere Umsetzung der Bezahlkarte in Nordrhein-Westfalen eintreten – nicht aus ideologischen Gründen, sondern weil es für Akzeptanz, für Ordnung und für einen funktionierenden Rechtsstaat notwendig ist. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Schneider. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt die Abgeordnete Seli-Zacharias. Landtag

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Enxhi Seli-Zacharias AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man kann bei dieser Debatte durchaus und von mir aus auch gerne kontrovers diskutieren. Man kann uns aber nicht weismachen – wie die Kollegen der Grünen es versuchen –, dass die Empfänger und Nutzer der Bezahlkarte nur Ärzte, Ingenieure und Sonstiges seien. Wer wirklich meint, mit diesem Argument Politik machen zu können, hat so gut wie gar nichts von der Realität verstanden. Fakt ist – ich habe bei dem Thema eine klare Haltung und unterstütze die FDP an der Stelle voll und ganz, aber machen wir uns mal ehrlich –, dass die Bezahlkarte an sich natürlich nicht das Allheilmittel ist. (Ralf Witzel [FDP]: Ist doch klar!) Es ist ein kleines Rädchen in einem Gesamtkomplex, um Anreize zu verhindern, aber es ist weiß Gott kein Allheilmittel für diesen Migrantenmagneten, über den wir hier sonst immer diskutieren. Deswegen muss ich ganz klar sagen: Ich unterstütze es inhaltlich, und ich hätte mir gewünscht, dass wir dazu im Bundesland Nordrhein-Westfalen eine einheitliche Regelung hätten. Die haben wir aber nicht. Am Ende des Tages darf das aber auch niemanden überraschen. Es überrascht auch nicht, dass sich einige hier auf gewisse Stellungnahmen verweisen, die sozusagen aus dem linksgrünen Bereich kommen, vor allem aus dem NGO-Komplex. Die schreien dann los und sagen: Böse, böse, böse; das ist doch alles pure Diskriminierung! Na ja gut, wenn man sich die Flüchtlingshilfe oder anderes aus diesem sogenannten NGO-Komplex durchliest, überrascht mich das natürlich nicht, denn von der illegalen Migration hängen deren Arbeitsplätze maßgeblich ab. Es ist doch klar, dass die das befürworten werden. Und dass die Kirche da mitmacht: Herr Gott noch mal, wir wissen doch, wie die Realität aussieht. Da schneidet sich doch keiner ins eigene Fleisch. Insofern überrascht das alles überhaupt nicht. Was uns aber überraschen sollte, ist, dass keiner hier – nicht einmal im Ansatz – darüber sprechen wollte, dass es Kommunen gibt oder sogar andere Bundesländer, die als Reaktion auf die Bezahlkarte einen tatsächlichen Anstieg der Ausreisen verzeichnen können. So gibt es beispielsweise in Thüringen einen Anstieg um 300 %. Das sind für mich Fakten, mit denen wir arbeiten können. Das wäre durchaus ein Positivbeispiel und – ich betone es noch einmal – ein kleines Rädchen in dem gesamten Komplex, um damit vielleicht den einen oder anderen dazu zu bewegen, die illegale Migration nicht weiter zu forcieren. 09.07.2025 Das ist aber schlichtweg nicht gewollt. Ich finde das insofern schade, da wir auch aus anderen Bundesländern wissen, dass die Grünen – ich komme wieder zurück zu den Grünen – selbst versucht haben, diese gesetzlichen Regelungen aktiv auszuhebeln. Ich erinnere an die grünen Parteibüros, die sich dann eigentlich ihrer kriminellen Energie hingegeben haben – das ist so; das ist für mich kriminell –, indem sie versucht haben, diesen Handel dreist sozusagen zu konterkarieren. Das ist schlichtweg niederträchtig. Ich hätte mir gewünscht, dass die Grünen sich dazu positionieren. Aber auch da gilt: Wir sind in diesem Land inzwischen an einem Punkt, an dem das alles gar nicht mehr überrascht, (Zuruf von Dr. Gregor Kaiser [GRÜNE]) weil es im Großen und Ganzen schlichtweg Sinn ergibt. Es gibt einige Menschen, Institutionen, Vereinswesen usw. im Land, die von der illegalen Migration profitieren. Man kann immer wieder die Fakten vorlegen, (Zuruf von Dr. Gregor Kaiser [GRÜNE]) immer wieder deutlich machen, dass bestimmte Dinge sogar auch positive Effekte haben – es ist aber nicht gewollt, weil man einigen ihre Geldquellen zudrehen würde. Da schließt sich der Kreis. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Oh!) Wenn Sie und vor allem auch die verehrten Kollegen der Grünen so viel Wert auf Stellungnahmen legen, wieso haben Sie dann nicht beispielsweise die Stellungnahme des Städtetags zitiert? Wieso haben Sie nicht die Stellungnahme des Landkreistags zitiert? (Zuruf von Dr. Gregor Kaiser [GRÜNE]) – Ja, das wollten Sie nicht. Entschuldigung, aber wenn Sie die Flüchtlingshilfe als im Gegensatz zum Städte- und Gemeindebund oder dem Landkreistag anerkannteren Sachverständigen heranziehen wollen … (Dr. Gregor Kaiser [GRÜNE]: Ich habe die Stadt Schwerte zitiert!) Aber das ist ja nicht schlimm: Diese Aufgabe übernehme ich sehr gerne für Sie. Der Landkreistag schreibt zum Beispiel, es sei erforderlich, „dass die Bezahlkarte für alle zuständigen Leistungsbehörden verbindlich und flächendeckend festgelegt wird. Eine sog. Opt-out-Regelung steht dem entgegen und ist daher abzulehnen.“ Weiter geht es beim Städte- und Gemeindebund: „Die vorgesehenen Opt-out-Regelungen verhindern eine einheitliche Einführung der Bezahlkarte. Das müssen wir zusammen verhindern.“ Landtag Nur die Streichungen der Opt-out-Regelungen „erlauben dem Land und den Kommunen unserer bundespolitischen Verantwortung eindeutig und verbindlich nachzukommen, indem landesweit die Bezahlkarte flächendeckend und einheitlich gilt.“ Das sind für mich an der Stelle anerkannte Institutionen, die wir heranziehen können. Das ist nicht gewollt. Die Gründe habe ich klargemacht. Das ist schade, aber ich bin mir sicher, auch das wird sich für Sie rächen, auch bei der Kommunalwahl. – In diesem Sinne: Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Danke sehr, Frau Abgeordnete Seli-Zacharias. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Paul. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Seli-Zacharias, Ihre Reden überraschen leider ebenfalls wenig, und mit Fakten hat das auch immer relativ wenig zu tun. (Zuruf von den GRÜNEN: Gar nichts!) Wir debattieren heute zum wiederholten Male über das Thema „Bezahlkarte“. Die Landesregierung hat ihr Vorgehen und den weiteren Zeit- und Umsetzungsplan bereits mehrfach erläutert. Die Landesregierung hat Ende des vergangenen Jahres die Rechtsgrundlage für eine möglichst verbindliche und einheitliche Einführung der Bezahlkarte geschaffen. So haben wir das immer kommuniziert, und so ist auch die Grundlage des Ausrollens im kommunalen Verband. Wir werben für die Einführung der Bezahlkarte, respektieren aber die kommunale Selbstverwaltung. Dementsprechend gibt es eine Basis für die 396 kommunalen Leistungsbehörden, die die Aufgabe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe übernehmen, sowie für die fünf Bezirksregierungen als Leistungsbehörden des Landes. Wir erproben, wie mit den kommunalen Spitzenverbänden besprochen und von diesen auch gewünscht, die Bezahlkarte in den Landeseinrichtungen des Landes. Die Bezahlkarte wird bereits in sämtlichen Landeseinrichtungen genutzt. Mehr als 17.000 Karten wurden ausgegeben. In enger Abstimmung mit den Bezirksregierungen gehen wir dabei allen aufkommenden Fragen nach und finden unaufgeregt praktikable Lösungen. Wesentliche Probleme haben sich in dem Prozess bislang übrigens weiterhin nicht ergeben. Es entspricht der Absprache mit den Kommunen, dass das Land in den Einrichtungen erprobt und dadurch 09.07.2025 auftretende Probleme frühzeitig beheben kann, bevor es in die Kommunen geht. Mein Haus steht auch darüber hinaus mit den Kommunen im vertrauensvollen Austausch. Ich erinnere daran, dass mein Haus in mehreren Veranstaltungen mit den Kommunen die Rahmenbedingungen vorgestellt sowie Fragen und Anregungen aufgenommen und geklärt hat. Die Einführung der Bezahlkarte ist auch auf der kommunalen Ebene angelaufen. Die Pilotkommunen werden in diesem Prozess ebenfalls eng durch mein Haus begleitet. Hierbei stehen wir in einem konstruktiven Austausch zu etwaigen Fragen und Abstimmungsbedarfen. Ich sage es Ihnen aber an dieser Stelle erneut: Ich finde es weiterhin richtig, dass wir den Kommunen mit der Opt-out-Regelung die Möglichkeit gegeben haben, weiter auf bestehende Regelungen vor Ort einzugehen. Die Redundanz der neuerlichen Initiative der Fraktion der FDP wird bereits dadurch deutlich, dass zum Beispiel die kommunalen Spitzenverbände schon gar keine Stellungnahmen mehr zu der Anhörung abgegeben haben, weil wir mittlerweile die Entscheidung getroffen haben, dass mit der Opt-out-Regelung auch weiterhin etablierte Lösungen vor Ort angewandt werden können. Dafür gibt es im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung die Möglichkeit. (Beifall von den GRÜNEN) Man muss auch einmal darauf schauen, wie unterschiedlich die Lagen vor Ort eigentlich sind. Es gibt Kommunen, in denen sich durchaus auch die lokalen FDP-Politiker*innen für eine Opt-out-Option entschieden haben. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Oh je! Wie konnte das passieren? Herr Witzel, wo waren Sie?) Das heißt: Sie haben von dem Recht der kommunalen Selbstverwaltung und der kommunalen Demokratie Gebrauch gemacht. Noch einmal: Den Kommunen muss die Möglichkeit zur Verfügung stehen, sich für die Beibehaltung eigener, etablierter Systeme zu entscheiden. Ich vertraue auf den Willensbildungsprozess vor Ort. Das macht die kommunale Selbstverwaltung und auch die kommunale Demokratie aus. Die Umsetzung hat begonnen. Diesen Weg der Einführung werden wir schrittweise, ganz unaufgeregt und konstruktiv im Austausch mit den Kommunen weitergehen, inklusive einer Option, an bestehenden und bewährten Systemen abseits der Bezahlkarte festzuhalten. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Landtag

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin Paul. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Integrationsausschuss empfiehlt in Drucksache 18/14105, den Gesetzentwurf Drucksache 18/12768 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/12768 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/12768 abgelehnt. Wir kommen zu: 9 Compact-Verbot gescheitert: Klare Kante für die Pressefreiheit! – Auch wer die Pressefreiheit angreift, stellt sich gegen unsere demokratischen Grundwerte. Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/14552 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der AfD dem Abgeordneten Tritschler das Wort.

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Sven Werner Tritschler AfD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es vergeht kaum eine Sitzung, in der Sie nicht mantraartig die Bedeutung eines freien und unabhängigen Journalismus für unsere Demokratie besingen. Das klingt immer nett – dagegen kann man auch nichts haben –, aber aus Ihrem Mund ist es blanker Hohn. Sie meinen damit in Wahrheit gerade nicht den unabhängigen Journalismus, sondern das genaue Gegenteil. Sie meinen einen milliardenschweren Staatsfunk, der mit den Bürgern abgepresstem Geld unter Aufsicht von durch Sie ausgewählte Gremien die Opposition kontrolliert. Oder Sie meinen ein Kartell aus immer weniger Großverlagen und immer weniger Redaktionen, nicht selten im Besitz der SPD, die den Bürgern einen Einheitsbrei als publizistische Vielfalt verkaufen wollen, die es dort seit Langem nicht mehr gibt. Vielleicht meinen Sie auch die unzähligen Journalisten, die sich direkt aus der Staatskasse mit teuren Beratungs- und Moderationsverträgen anfüttern, was diese aber ganz sicher nicht an einer echten und regierungskritischen Berichterstattung hindert – Zwinkersmiley! Eine wachsende Zahl der Bürger durchschaut das Spiel längst und sucht nach alternativen Nachrichtenquellen. Das Internet bietet eine bunte Vielzahl 09.07.2025 von Blogs, Informationsseiten, Podcasts und dergleichen – mal humoristisch, mal seriös, mal boulevardesk –, die sich wohltuend vom bundesrepublikanischen Einheits- und Haltungsjournalismus absetzen. Auch im Printbereich wächst die Vielfalt. Die Junge Freiheit ist so ein Beispiel; jahrelang von Ihnen bis aufs Messer bekämpft. Hier in NRW ließ der Innenminister sogar die Spitzel vom sogenannten Verfassungsschutz auf sie los, bis das Verfassungsgericht nach jahrelangem Prozess einen Riegel vorschob. (Thorsten Klute [SPD]: Sogenannter Verfas- sungsschutz! Herr Präsident, das ist unglaub- lich!) Das Urteil, das Rechtsgeschichte schrieb und eine übereifrige Exekutive in ihre Schranken wies, betonte die herausragende Bedeutung der Pressefreiheit für die Demokratie. Gelernt haben Sie daraus offensichtlich nichts, meine Damen und Herren. Während Sie Ihre Hofjournalisten mit allerlei Subventionen bis an den Rand der Korruption und darüber hinaus hätscheln, (Stefan Engstfeld [GRÜNE]: Unverschämt- heit!) schlägt wirklich regierungskritischen Journalisten zunehmend die volle Härte der Staatsmacht entgegen, etwa in Form einer wild gewordenen Landesanstalt für Medien, die noch beim kleinsten Blogger mit sechsstelligen Bußgelddrohungen vermeintliche journalistische Sorgfalt anmahnt, Altmedien aber völlig unbehelligt lässt. Diese dürfen sich nämlich selbst kontrollieren, genauso wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Beim Magazin COMPACT haben Ihnen diese subtileren Methoden der Unterdrückung der Pressefreiheit schon gar nicht mehr gereicht. Bundesinnenministerin Faeser, dieses traurige Zerrbild einer Verfassungsministerin, ließ im letzten Jahr im Wege des Vereinsverbots das Magazin verbieten. Unser Innenminister Reul von der CDU, der an keinem Mikrofon ohne einen O-Ton vorbeikommt, sprang gleich übereifrig mit aufs Trittbrett – ich zitiere –: „Heute hat der Rechtsstaat Zähne gezeigt. Dieses Magazin hat seine Botschaften im großen Stil verbreitet. […] Damit ist jetzt Schluss.“ Herr Reul, Sie sind nicht der Rechtsstaat, und die Zähne, die Sie gezeigt haben, waren offensichtlich faul und wurden Ihnen inzwischen gezogen – höchstrichterlich. Das Bundesverwaltungsgericht hat Sie und Ihre Freundin Nancy Faeser zurückgepfiffen. Nein, das ist kein Zeichen für das Funktionieren dieses Staates, genauso wenig wie der Sicherheitsgurt ein Zeichen für die Fahrtüchtigkeit eines Autofahrers ist. Sie als Minister müssen verfassungskonform handeln, anstatt an allen Ecken mit Ihren Geheimdiensten und anderen Werkzeugen aus dem Instru-Landtag mentenkasten der Despoten die Freiheit unserer Republik immer weiter zu beschneiden. Machen Sie sich einmal bewusst, in wessen Tradition Sie sich hier in Deutschland stellen, wenn Sie Zeitungen verbieten, mit Rollkommandos der Polizei Redaktionen besetzen und ausräumen und unliebsame Chefredakteure im Bademantel dem Mob Ihrer Hofpresse vorführen. Man muss COMPACT nicht mögen, wahrlich nicht. Man muss nicht teilen, was COMPACT schreibt. (Stefan Engstfeld [GRÜNE]: Es gibt keine Hof- presse! – Zuruf: Es gibt keine Hofjournalisten!) – Ja, es gibt keine Hofjournalisten, klar! Die kriegen auch überhaupt kein Geld von Ihnen. Ich weiß, das ist alles völlig unbekannt, abwegig. (Thorsten Klute [SPD]: Eine entsetzliche Rhe- torik!) Man muss COMPACT nicht mögen, meine Damen und Herren. Man muss nicht teilen, was COMPACT schreibt. Aber über eines kann es keinen Zweifel geben: Wer Freiheit und Demokratie in diesem Land erhalten will, der darf es durchgeknallten Ministern nicht durchgehen lassen, einfach unliebsame Zeitungen zu verbieten. (Thorsten Klute [SPD]: Durchgeknallte Minis- ter! – Weitere Zurufe)

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Rainer Schmeltzer

Herr Abgeordneter Tritschler, „durchgeknallte Minister“ – dafür bekommen Sie direkt eine nichtförmliche Rüge. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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Sven Werner Tritschler AfD

Vielen Dank. Ich stehe zu jedem Wort, das ich gesagt habe. Oder, wie Noam Chomsky es treffend formuliert hat: Wenn wir nicht an die Meinungsfreiheit für Menschen glauben, die wir verachten, dann glauben wir überhaupt nicht daran. – Und das scheint bei Ihnen der Fall zu sein. – Vielen Dank.

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Rainer Schmeltzer

Danke sehr, Herr Abgeordneter Tritschler. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt die Abgeordnete Stullich.

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Andrea Stullich CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Tritschler, Ihre Beleidigungen sind dieses Parlaments vollkommen unwürdig. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Und ewig grüßt das Murmeltier: Wieder einmal inszeniert sich die AfD als letzte Verteidigerin von Mei-09.07.2025 nungs- und Pressefreiheit. Das Drehbuch ist dabei immer das Gleiche: ein aktuelles Thema, ein bisschen pseudo-staatsmännische Rhetorik, ein bisschen Märtyrerpose, dazu Irreführung durch Auslassung – und fertig ist der Antrag für Ihre Kameras und Ihre Gefolgsleute. (Beifall von der SPD und Verena Schäffer [GRÜNE] – Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Diesmal geht es um das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum COMPACT-Magazin. Die Richter haben deutlich gemacht, dass die Inhalte des Magazins insgesamt noch nicht verbotswürdig seien. Das Gericht stellt fest: Auch die polemisch zugespitzte Machtkritik, die Verschwörungstheorien und die Geschichtsvergessenheit in COMPACT sind von der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt. Denn in Deutschland gelten zu Recht ganz besonders hohe Hürden, wenn ein Presseerzeugnis verboten werden soll, auch und gerade, wenn das Verbot über das Vereinsrecht begründet wird. Die AfD unterschlägt in ihrem Antrag natürlich den entscheidenden Satz aus der mündlichen Urteilsbegründung. Die Richter sagen nämlich auch – Zitat –: „Das Grundgesetz garantiert selbst den Feinden der Freiheit die Meinungs- und Pressefreiheit.“ Das Urteil ist, auch wenn die AfD das anders verstehen möchte, kein Gütesiegel für COMPACT, und es bedeutet auch keine Narrenfreiheit für dessen Autoren. (Vereinzelt Beifall von der CDU – Sven Werner Tritschler [AfD]: Sind Sie intellektuell in der Lage, meiner Rede zu folgen? – Weitere Zurufe) Das Gericht hat auch nicht gesagt, COMPACT sei harmlos, denn es ist kein harmloses Medium. Der Verfassungsschutz hat COMPACT als gesichert extremistisch eingestuft. Es ist Sprachrohr von Extremisten, eine Plattform, die gegen Minderheiten hetzt, Verschwörungstheorien verbreitet und demokratische Institutionen verächtlich machen will. Der Chefredakteur des Magazins sagt von sich – Zitat –: „Ich bin ein bekennender Politikerbeleidiger.“ – Er spricht von Staatsterror, Revolution und will das Regime stürzen. Das alles ist abstoßend und grauenvoll, aber von der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt, (Zuruf von der AfD: Das sehen die Richter scheinbar anders!) und deshalb kann COMPACT auch nicht grundsätzlich verboten werden. Das ist kein Zeichen von Schwäche unseres Rechtsstaats, sondern sehr wohl, Herr Tritschler, gerade von seiner Stärke. Denn das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts widerlegt den Mythos, der Staat würde kritische Stimmen unterdrücken. Landtag (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Das Urteil ist also keine Niederlage der Demokratie, sondern im Gegenteil der Beweis ihres Funktionierens. Sie feiern bei der AfD ein Gerichtsurteil, um sich als Verteidiger von Presse- und Meinungsfreiheit zu inszenieren. Doch was Sie wirklich meinen, ist doch etwas ganz anderes, die Freiheit nämlich, Desinformation, Verschwörungsmythen und Demokratieverachtung ungestört verbreiten zu dürfen. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN – Thorsten Klute [SPD]: Genau so ist es!) Dafür nehmen Sie ausgerechnet die Meinungsfreiheit in Anspruch, das Grundrecht, das Ihnen nur deshalb zur Verfügung steht, weil wir in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat leben, (Beifall von der CDU) genau in dem Staat, den Sie abschaffen wollen. Dass Sie Ihre wilden Parolen auf Bühnen, in Magazinen und im Netz ungestraft rausposaunen können, das ist doch gerade überzeugender Ausdruck der Meinungsfreiheit in unserer Demokratie. Das Regime, das Sie stürzen wollen, schützt selbst Sie und Ihre Umsturzfantasien. Einen besseren Beweis für die Stärke unseres Rechtsstaats kann es gar nicht geben. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Sie fabulieren in Ihrem Antrag unter anderem über die angeblich – Zitat – aktuell zur Diskussion stehenden Grenzen der Meinungsfreiheit. Die Grenzen der Meinungsfreiheit und auch der Pressefreiheit stehen natürlich überhaupt nicht zur Diskussion. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Das hätten Sie wohl gern, um diese Grenzen zu verschieben, weil sie Ihnen nicht ins krude Weltbild passen. Aber unser Grundgesetz ist stärker als jeder Extremismus. Solange eine Meinung nicht gegen Gesetze verstößt, zur Volksverhetzung aufruft, Menschen beleidigt oder Jugendliche gefährdet, (Sven Werner Tritschler [AfD]: Das werden Sie nicht schaffen!) muss sie möglich bleiben, auch dann, wenn sie für uns schwer erträglich ist. Das unterscheidet uns eben von autoritären Systemen, (Sven Werner Tritschler [AfD]: Was unter- scheidet Sie von uns, liebe Kollegin?) und daran gibt es nichts zu deuteln und überhaupt nichts infrage zu stellen. 09.07.2025 Eine starke Demokratie wie unsere hält auch Agitation und Polemik wie die von COMPACT aus. Sie braucht dafür keine Scheinanträge der AfD, die als verschleiertes Grundrechtsmanifest daherkommen und sich als Brandbeschleuniger für Demokratieverachtung entpuppen. Wir lehnen den Antrag entschieden ab im Sinne der Presse- und Meinungsfreiheit und einer Demokratie, die sich weder einschüchtern noch instrumentalisieren lässt. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Stullich. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt die Abgeordnete Blumenthal.

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Ina Blumenthal SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Anträge, die muss man sich nicht ein zweites Mal durchlesen, um zu wissen: Hier geht es gar nicht um Pressefreiheit, hier geht es um Propaganda, um Propaganda für ein Magazin, (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) das genau diese Freiheit systematisch missbraucht. COMPACT ist kein normales Presseerzeugnis, COMPACT ist das publizistische Flaggschiff einer rechtsextremen Szene. Und wer das leugnet, macht sich gemein mit denen, die unsere Demokratie verächtlich machen. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN) Was hören wir stattdessen in diesem Antrag? Dass der Rechtsstaat eine verbrannte Erde hinterlasse, dass Ministerinnen angeblich Grundrechte nach Gutdünken zurechtbögen, dass ausgerechnet das Bundesinnenministerium den Föderalismus gefährde. Was für ein Zerrbild, was für eine Verdrehung von Tatsachen an dieser Stelle! (Beifall von der SPD) Der Antrag behauptet, das Verbot sei ein Angriff auf die Pressefreiheit. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Ach!) Dabei sagt das Bundesverwaltungsgericht etwas völlig anderes. Ja, die Meinungsfreiheit schützt auch schräge, radikale und auch absurde Meinungen. Aber nein, sie schützt keine organisierten verfassungsfeindlichen Strukturen, die den Boden unserer Demokratie verlassen. Genau das war der Prüfmaßstab, und genau darum ging es bei dem Verbot, nicht um einen Artikel, nicht um ein Video, sondern um eine verfassungswidrige Struktur hinter diesem Magazin. Landtag (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN) Der Antragsteller konstruiert ein rechtliches Problem, das schlicht und ergreifend nicht existiert. Das Vereinsgesetz ist laut ständiger Rechtsprechung gerade dafür da, um Organisationen zu verbieten, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung agieren. Und: Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot nicht wegen eines Rechtsmissbrauchs aufgehoben, sondern weil die Beweislage im konkreten Fall nicht für ein Verbot ausgereicht hat. Das ist kein Skandal, das ist Rechtsstaatlichkeit in Aktion. Der Rechtsstaat hat insbesondere gegen die Feinde der Demokratie immer den Anspruch, dass gegebene Fehler korrigiert werden. Darauf können Sie sich und wir uns alle verlassen. Was wirklich besorgniserregend ist, ist die implizite Botschaft dieses Antrags, dass ein rechtes Hetzblatt wie COMPACT einfach zum legitimen Teil des öffentlichen Diskurses erklärt wird mit der grotesken Begründung, man müsse unangenehme Ideen aushalten. Nein, wir müssen sie nicht aushalten. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Völlig richtig!) – Sie haben mir nicht zugehört, aber ich kann Ihnen die Rede sehr gern zur Verfügung stellen. Dann können Sie es noch mal nachlesen. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN) … mit der grotesken Begründung, man müsse unangenehme Ideen aushalten. Die müssen Sie auch aushalten. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) – Nein, wir müssen sie eben nicht aushalten, wenn sie systemisch gegen Menschen hetzen, wenn sie antisemitisch sind oder aber verschwörungsideologische Narrative verbreitet – dann nicht – (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN – Zuruf Sven Werner Tritschler [AfD]) und vor allem auch zur Delegitimierung des Staates beitragen. Das ist der Auftrag, den Sie hier verfolgen. Wir als Demokratinnen und Demokraten stehen selbstverständlich zur Pressefreiheit, aber sie ist kein Schutzschild für Extremistinnen und Extremisten. Wer dieses Grundrecht, das Grundrecht unserer Verfassung, verteidigen will, muss es auch gegen seine Feinde verteidigen, und das heißt: Kein Freifahrtschein für Agitatoren im Mediengewand. (Beifall von der SPD) Dieser Antrag ist ein Angriff auf das, was Pressefreiheit wirklich bedeutet. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Der Angriff kam von Ihrer Ministerin!) 09.07.2025 Er ist juristisch wackelig, er ist politisch naiv, und schlimmer: Er ist politisch kalkuliert, und er verkennt, dass es in einer wehrhaften Demokratie keine Neutralität gegenüber Verfassungsfeinden geben darf. Deshalb lehnen wir ihn aus Überzeugung, aber auch aus Verantwortung und auch aus Respekt vor der Freiheit, die COMPACT verhöhnt, ab. Bleiben Sie informiert. – Vielen Dank.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Blumenthal. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete von Marenholtz.

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Anja von Marenholtz GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen der demokratischen Fraktionen! Dass die AfD sich darüber freut, dass ihr de facto hauseigenes Magazin COMPACT auch weiterhin erscheinen darf, wird hier wirklich niemanden verwundern. Die meisten – in Anführungszeichen – journalistischen Erzeugnisse des Blattes können schließlich ebenso gut aus der Feder der hauseigenen Social-Media-Abteilung stammen. Es verwundert kaum noch, dass hier diese Meinungs- und Pressefreiheit so stolz in die Höhe gehalten wird, die in jeder anderen Plenarsitzung niedergerissen werden soll, wenn es um den ÖRR geht. Das ist mittlerweile keine schockierende Überraschung mehr, sondern der traurige Alltag in Parlamenten dieser Republik. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Ja, in dem Sinne!) Fakt ist: Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Entscheidung zugunsten des COMPACT-Magazins getroffen. Fakt ist auch: Das COMPACT-Magazin verbreitet gesichert menschen- und demokratiefeindliche Inhalte; deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund sind in diesem Haufen Papier Menschen zweiter Klasse. Fakt ist auch: Das COMPACT-Magazin feiert den Rechtsextremisten Martin Sellner als Helden und beschäftigt Akteure der Partei „Die Heimat“, besser bekannt als NPD. Und Fakt ist auch: Das Magazin wurde noch nicht verboten, weil sich neben den verfassungsfeindlichen Abgründen noch genügend vermeintlich harmlosere Artikel über Verschwörungstheorien finden können. Die Betonung liegt hier in aller Deutlichkeit auf „noch“. Auch wenn Sie das jetzt als Erfolg verorten, können Sie sicher sein: Wehrhafte Demokratie wird auch weiterhin gegen die – ich zitiere aus der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes – „Feinde der Freiheit“ vorgehen. Das hat das COMPACT-Magazin gemerkt, und das werden auch Sie weiterhin in diesem Haus merken. Ich muss an dieser Stelle nicht umfassend ausführen, wie absurd wir Ihre Forderungen nach resilienter Demokratie Landtag (Sven Werner Tritschler [AfD]: Nein, wirklich nicht!) und Verteidigung der Pressefreiheit aus Ihrer demokratiezersetzenden Feder finden. – Wir lehnen den Antrag selbstverständlich ab. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin von Marenholtz. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt der Abgeordnete Witzel.

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Ralf Witzel FDP

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 5. Juni 2024 hat das Bundesinnenministerium die COMPACT-Magazin GmbH und die CONSPECT FILM GmbH auf Grundlage des Vereinsgesetzes mit der Begründung verboten, sie würden die verfassungsmäßige Ordnung gefährden. Kritiker werfen der Bundesregierung seitdem vor, das Vereinsrecht zur Umgehung der Pressefreiheit zu instrumentalisieren, da diese in die Kompetenz der Länder fällt. Das Bundesverwaltungsgericht setzte das Verbot im August 2024 zunächst vorläufig außer Kraft und erklärte es am 24. Juni 2025 endgültig für unverhältnismäßig. Die Begründung lautet, dass zwar Vereinsverbote grundsätzlich möglich seien, diese jedoch die Pressefreiheit gemäß Art. 5 Grundgesetz nicht aushebeln dürften. Das Bundesverwaltungsgericht hat zum aktuellen COMPACT-Fall klargestellt: Die frühere Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat in diesem Fall ihre Kompetenzen überschritten, und das auch nicht das erste Mal, wenn es um die Wahrung der Grundrechte geht, was eigentlich ihre Aufgabe gewesen wäre. Das Urteil ist zugleich ausdrücklich kein Ruhmesblatt für COMPACT. COMPACT ist weder harmlos noch belanglos. Vereinfacht gesagt: Die Inhalte von COM-PACT sind in ihrer Grundtendenz noch nicht verfassungsfeindlich genug, um ein komplettes Verbot zu rechtfertigen. Das Urteil gilt als deutlicher Hinweis auf die Grenzen staatlicher Eingriffe in die Presse- und Meinungsfreiheit, auch in einer wehrhaften Demokratie. Eine abschließende Bewertung ist heute nicht möglich, weil das Urteil im Volltext noch nicht vorliegt. Es gibt aber öffentliche Einlassungen des Bundesverwaltungsgerichtes. Bei dessen Urteil vom 24. Juni 2025 handelt es sich im Ergebnis ausdrücklich nicht um einen großen Erfolg von COMPACT, als der es zum Teil von interessierter Seite dargestellt wird. Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht prinzipiell die Rechtsauffassung von COMPACT bestätigt, hat jedoch zugleich spannende Weichenstellungen für zukünftige Fälle angedeutet. Zum einen hat das Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich artikuliert, dass das Vereinsrecht prinzipiell 09.07.2025 auch auf Medien anwendbar ist, selbst wenn dies wie ein Medienverbot wirken kann. Das Vereinsrecht kann ausdrücklich in Betracht kommen, wenn es sich bei Untersuchungsobjekten nicht allein um journalistisch tätige Medienunternehmen handelt, sondern auch um Organisationen mit einer eigenen aktionistischen Agenda. (Beifall von der FDP) Gleichzeitig hat das Gericht bestätigt, dass in solchen Fällen der Meinungs- und Pressefreiheit gewichtig Ausdruck zu verleihen ist. Deren Schutzbereich dürfe nicht faktisch durch ein Verbot eines Medienunternehmens unterlaufen werden. Zum anderen hat das Bundesverwaltungsgericht neue Maßstäbe für Verbotsmöglichkeiten herausgearbeitet. Ein Verbotsverfahren könne auch auf Äußerungen unterhalb der Grenze zur Strafbarkeit oder Rechtswidrigkeit gestützt werden, solange die Vereinigung auf die kämpferisch-aggressive Umsetzung einer entsprechenden Idee abstelle. Im vorliegenden Fall kann dies konkret das Konzept von Remigration sein, wenn dies als unzulässige Zwangsausweisung deutscher Staatsbürger interpretiert wird. Das Gericht betont andererseits auch, dass bloß scharf migrationskritische bzw. migrationsfeindliche Äußerungen an sich nicht verbotsrelevant sind, wenn diese als überspitzte, aber letztlich noch zulässige Kritik an der Migrationspolitik zu deuten seien. Verbotsrelevante Äußerungen und Aktivitäten sind grundsätzlich denkbar. An sie sind aber hohe Anforderungen zu stellen; sie müssen beispielsweise für eine Vereinigung durchgängig prägend sein. Genau an dieser Hürde scheiterte das COMPACT-Verbot, da das Gericht davon überzeugt ist, dass viele der vom Bundesinnenministerium als Beleg benannten Äußerungen im Ergebnis noch von der Meinungsfreiheit gedeckt und somit nicht verbotsrelevant seien – so problematisch, den sozialen Frieden gefährdend und abstoßend man sie auch immer finden mag. (Beifall von der FDP) Zudem sind bei COMPACT die verbotsrelevanten Äußerungen in ein weiteres Spektrum von Themen und Berichten eingebettet, sodass sich auch deshalb kein eindeutiger Gesamteindruck für das Gericht eingestellt hat. Im Ergebnis wird vorbehaltlich der Urteilsbegründung festzuhalten sein, dass die COMPACT-Entscheidung aufgrund von konkreten Einzelfallaspekten zu einer Rechtswidrigkeit des Verbots geführt hat. Das Bundesverwaltungsgericht hat aber klargestellt, dass die grundsätzlichen Instrumentarien des Vereinsverbotes auf aktionistische Medienunternehmen prinzipiell anwendbar sind, gleichwohl aber die Presse- und Meinungsfreiheit entsprechend zu gewichten ist. Für die FDP kann ich klar sagen: Wie Sie bereits seit dem Umgang mit der SPIEGEL-Affäre vor 60 Jahren Landtag wissen, sind wir Verteidiger von Meinungs- und von Pressefreiheit, halten sie für die Demokratie für konstitutionell und werden uns in diesem Sinne auch zukünftig einsetzen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die Landesregierung spricht jetzt der Minister und Chef der Staatskanzlei Liminski. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ja, die Meinungsfreiheit ist weit. Sie ist sehr weit. Ja, sie verdient einen besonderen Schutz, weil sie zur Grundlage unserer Demokratie gehört. Genau das bestätigt das hier diskutierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Und ja, damit wird die vom Bundesinnenministerium ausgesprochene Untersagung des COMPACT-Magazins aufgehoben. Nein, dieser Vorgang taugt aber gerade nicht dazu, Misstrauen in das Funktionieren unseres Rechtsstaats zu rechtfertigen. Genau das Gegenteil ist der Fall. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir sehen live und in Farbe, was unser Rechtssystem ausmacht. Es ist Aufgabe des Staates, Recht anzuwenden und Unrecht abzuwenden. Es ist Aufgabe von Gerichten, in Zweifelsfällen zu prüfen und eigene Abwägungen vorzunehmen. Das Urteil ist aus meiner Sicht daher Ausdruck unabhängiger Rechtsprechung. Es ist zugleich Ausdruck funktionierender Gewaltenteilung eines Rechtsstaats. Das Urteil ist aber kein Grund, um einem offenkundig verfassungsfeindlichen Publikationsorgan Applaus zu spenden. Um es klar zu sagen: Das COMPACT-Magazin verbreitet Inhalte, die die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip verletzen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, dass sich die COMPACT-Magazin GmbH gegen die Menschenwürde von Personen mit Migrationshintergrund und damit gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet. Das will ich ganz klar festhalten und all denen zurufen, die fälschlicherweise meinen oder behaupten, das Magazin habe durch das Urteil quasi ein staatliches Gütesiegel bekommen. Das Grundgesetz gesteht im Vertrauen auf die Kraft der freien gesellschaftlichen Auseinandersetzung selbst seinen Feinden Meinungs- und Pressefreiheit 09.07.2025 zu, und zwar als Selbstverständlichkeit. Für ein Verbot sieht unsere Verfassung nicht ohne Grund hohe Hürden vor. Als Sohn eines Journalisten ist mir die Achtung und der Respekt vor diesem Grundrecht sozusagen in die Wiege gelegt. Staatliche Eingriffe in die Presse- und Meinungsfreiheit dürfen daher auch nach meiner ganz persönlichen Auffassung nur in ganz beschränkten Ausnahmefällen als Ultima Ratio erfolgen. Auch für uns als Landesregierung ist der Schutz der Medien- und Kommunikationsfreiheit ein zentrales Anliegen. Dafür stärken wir die Medienlandschaft, wo wir können. Wir verbessern Arbeitsbedingungen von Journalisten und von Verlagen, auch im Kampf gegen Desinformationen und mit Maßnahmen gegen die Übermacht von Online-Plattformen. Weil das Thema gerade so aktuell ist und in Berlin die Gerüchteküche kocht, will ich einen Satz über den – das wird aktuell diskutiert – Umgang mit europäischer Medienregulierung ziemlich brachial auftretender amerikanischer Verhandlungspartner sagen. Unsere europäischen Werte und unsere Rechtstradition, die Freiheit mit Verantwortung verbindet, dürfen im aktuellen Zollkonflikt mit den USA nicht zur Verhandlungsmasse werden. Wir dürfen nicht die Kernidentität Europas zum Verkauf freigeben, nur weil wir versuchen, an anderen Stellen mit den Amerikanern zusammenzukommen. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Dass die AfD mit dieser Kernidentität Europas ein Problem hat, ist kein Geheimnis und das verwundert auch nicht. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Das ist keine Kernidentität! Das ist ein Witz!) Das muss aber eine entschiedene Antwort aller Demokratinnen und Demokraten finden. – Danke schön. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Sven Werner Tritschler [AfD]: Nicht Sie definieren die Kernidentität!)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Minister Liminski. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat eine direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags mit der Drucksache 18/14552. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/14552 abgelehnt. Landtag Wir kommen zu: 10 Fragestunde Mündliche Anfragen Drucksache 18/14679 Mit dieser Drucksache liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 67 und 68 vor. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 94 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung die Fragestellerin bzw. der Fragesteller bis zu drei, nach Beantwortung der mündlichen Frage jedes andere Mitglied des Landtages bis zu zwei Zusatzfragen stellen kann. Diese müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen und dürfen jeweils nur eine einzelne, nicht unterteilte Frage enthalten. Ich rufe die Mündliche Anfrage 67 der Abgeordneten Silvia Gosewinkel von der SPD-Fraktion auf. Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Frau Ministerin Feller antworten wird. Frau Ministerin Feller, Sie haben das Wort. Bitte schön.

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Dorothee Feller

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Uns als Landesregierung ist das Thema „Inklusion“ sehr wichtig. Es zieht sich durch alle Lebensbereiche und genießt somit ressortübergreifend eine hohe Priorität. Beide Möglichkeiten der inklusiven Beschulung unterstützen wir: sowohl das Gemeinsame Lernen als auch die inklusive Beschulung an Förderschulen. Denn Eltern sollen die Möglichkeit haben, im Einvernehmen mit ihren Kindern eine Schulform auszuwählen, die den Interessen und Bedarfen des Kindes am ehesten entspricht. Eine wirkliche Wahlfreiheit haben Eltern und ihre Kinder jedoch nur, wenn sie ein vielfältiges Schulangebot vorfinden. Die Praxis zeigt, dass die Anzahl der Eltern, die sich für ihr Kind einen Platz an der Förderschule wünschen, stetig steigt. Deshalb sind wir als Landesregierung der festen Überzeugung, dass es sowohl das Gemeinsame Lernen an einer allgemeinbildenden Schule als auch die Möglichkeit einer Beschulung an einer Förderschule braucht. Daher werden wir als Landesregierung auch weiterhin die Plätze des Gemeinsamen Lernens ausbauen, wäh-09.07.2025 rend wir gleichzeitig bestmöglich unsere Förderschulen unterstützen. Sehr geehrte Damen und Herren der SPD, in Ihrem Antrag verweisen Sie auf die forsa-Umfrage und auf die von den Lehrkräften als unzureichend dargestellten Rahmenbedingungen. Die Sorgen unserer Lehrkräfte nehmen wir sehr ernst. In der Tat stellt die Inklusion für unsere Schulen eine große Herausforderung dar. Das ist sicherlich vorrangig in dem Lehrkräftemangel begründet, der sich insbesondere an unseren Grundschulen und in der sonderpädagogischen Förderung zeigt. Durch unser „Handlungskonzept Unterrichtsversorgung“ konnten wir seit Dezember 2022 mehr als 9.500 Menschen für unsere Schulen gewinnen, darunter mehr als 1.900 Alltagshelferinnen und Alltagshelfer. Durch deren Unterstützung können sich die Lehrkräfte auf das Unterrichten konzentrieren und die Kinder individueller begleiten. Neben den Lehrkräften leisten auch die multiprofessionellen Teams einen wichtigen Beitrag zur individuellen Förderung jedes jungen Menschen, ganz gleich, ob er oder sie einen sonderpädagogischen Förderbedarf hat. Die finanzielle Unterstützung der Schulsozialarbeit halten wir vonseiten des Landes trotz des Sparaushaushaltes weiterhin aufrecht. Zudem besteht seit Beginn des Schuljahres 2024/2025 für die am Startchancen-Programm teilnehmenden Schulen die Möglichkeit, zusätzlich Fachkräfte für die Schulsozialarbeit als Landesbeschäftigte einzustellen. Die expliziten Maßnahmen zur Förderung der Inklusion finden Sie im bestehenden landesweiten Aktionsplan „NRW inklusiv“, der unter Federführung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales erstellt wurde. Er bündelt sämtliche Maßnahmen aller Ressorts, darunter auch die des Ministeriums für Schule und Bildung. Ein solcher ressortübergreifender Aktionsplan ist wichtig. Nur mit einem ganzheitlichen Ansatz können wir den Bedarfen unserer Kinder und Jugendlichen wirklich gerecht werden, denn Inklusion beginnt nicht erst am Schultor. Sie muss auch für den Schulweg, für die Freizeit und für die Ausbildung mitgedacht werden. Daher ist es gut und richtig, dass hier alle Ressorts gemeinsam an einem Strang ziehen. Selbstverständlich werden wir der Transparenz und der Übersicht halber für das neue Schuljahr sukzessive alle schulbezogenen Maßnahmen auch im Bildungsportal veröffentlichen und diese für die Schulen und alle am Schulleben Beteiligten einfacher abrufbar gestalten. Sämtliche Maßnahmen, die ich zu Beginn der Legislaturperiode am 6. Dezember 2023 im Ausschuss für Schule und Bildung vorgestellt habe, haben wir bereits erfolgreich umgesetzt. Dazu gehören unter anderem der Ausbau wohnortnaher Schulen des Gemeinsamen Landtag Lernens, die Bereitstellung eines Musterinklusionskonzeptes, das unseren Schulen ab dem 1. August zur Verfügung steht – damit kommen wir einer Forderung bzw. einem Wunsch der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention nach – und der Ausbau der Studienkapazitäten sowie die Öffnung des Seiteneinstiegs für das Lehramt für Sonderpädagogische Förderung. Allein zu den Wintersemestern 2022/2023 und 2023/2024 wurden an zwei neuen Standorten, der Universität Duisburg-Essen und der Universität Münster, jeweils 120 zusätzliche Studienplätze im Bachelorstudiengang für das Lehramt für Sonderpädagogische Förderung geschaffen. Das sind insgesamt 240 neue Studienplätze an neuen Standorten. Zusätzlich wurden zum Wintersemester 2023/2024 an weiteren Hochschulen 80 neue Studienplätze für das Lehramt für Sonderpädagogische Förderung und 35 Studienplätze für das Lehramt für die Grundschule mit Intrigierter Sonderpädagogischer Förderung geschaffen. Darüber hinaus gibt es landesweit Fortbildungsmaßnahmen, die Lehrkräfte und unsere multiprofessionellen Teams umfassend für das Gemeinsame Lernen qualifizieren. Sie sehen also, dass wir bereits viele Maßnahmen zur schulbezogenen Inklusion umgesetzt haben. Uns Untätigkeit vorzuwerfen, ist vor diesem Hintergrund schlichtweg falsch. Neben den bereits durchgeführten Maßnahmen müssen wir uns aber auch um die Ursachen des zunehmenden sonderpädagogischen Mehrbedarfs kümmern. Vor diesem Hintergrund haben wir das AO-SF-Verfahren von einem Gutachterkonsortium aus Wissenschaft und Praxis prüfen lassen. Das wissenschaftliche Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die derzeitige Feststellungspraxis für einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung angepasst und verändert werden muss. Dies betrifft sowohl fachliche, strukturelle als auch organisatorische Bereiche. Ab dem 1. August 2025 wird die Neustrukturierung der Feststellungsverfahren in den Bezirksregierungen Arnsberg und Münster in allen Schulformen pilotiert. Dabei werden nahezu alle Empfehlungen des Gutachterkonsortiums umgesetzt. In den Regierungsbezirken Arnsberg und Münster haben wir eine noch überschaubare Anzahl an AO-SF-Verfahren, sodass Erfahrungen und Erfordernisse gut begleitet und beobachtet werden können. Alle angedachten Veränderungen haben sowohl für die schulische Arbeit vor und während der Feststellungsverfahren als auch für die konkrete Verwaltungspraxis weitreiche Konsequenzen. In den Pilotregionen sind folgende erste Schritte geplant. Durch einheitliche Unterstützungsmaterialien 09.07.2025 werden sowohl die Dokumentation der Förderung der Schülerinnen und Schüler als auch die Beantragung vereinfacht und standardisiert. Die inhaltliche Bearbeitung des Antrags sowie die Vorbereitung des Bescheides werden in den neu einzurichtenden Expertisestellen in der jeweiligen Bezirksregierung stattfinden. Um die Schulen zu entlasten, werden die Expertisestellen auf Basis der standardisierten Antragstellung in einer Vielzahl der Verfahren eine Entscheidung bezüglich des Förderbedarfs und des Förderortes vorbereiten. Die Schulen erhalten zur Unterstützung der Pilotregionen die Möglichkeit, freiwillig das digitale Tool SPLINT für die Dokumentation der individuellen Förderung vor Beantragung eines Feststellungsverfahrens zu nutzen. Auf diese Weise ist es möglich, die individuelle Förderung hochwertig und effektiv zu dokumentieren. In der Phase der Erprobung sollen umfassende Informationen gesammelt werden, um später landesweit eine veränderte Feststellungspraxis zu implementieren. Die Informationen beziehen sich unter anderem auf fachliche Aspekte zur Dokumentation der individuellen Förderung, auf Aspekte zur zukünftigen Ressourcensteuerung in den Expertisestellen und den Schulämtern, gegebenenfalls auch auf veränderte rechtliche Aspekte sowie auf benötigte finanzielle Ressourcen, um das Verfahren zeitnah zu digitalisieren. Mit unserem geplanten Vorgehen setzen wir schrittweise die Empfehlungen des wissenschaftlichen Prüfauftrags um und kommen unserem Ziel näher, die Qualität der Feststellungsverfahren im Interesse der Kinder zu erhöhen und die Schulen zu entlasten. Nun noch zu Ihrer zweiten Frage hinsichtlich der Barrierefreiheit unserer Schulen: Wie Ihnen sehr wohl bewusst ist, obliegt die Verantwortung für die Schulgebäude den Schulträgern. Gegenüber dem Ministerium für Schule und Bildung besteht keine Anzeigeund Genehmigungspflicht bezüglich Ein- und Umbauten zur Sicherung der Barrierefreiheit. Dem Ministerium liegen also keine Erkenntnisse hierzu vor. Nur so viel können wir Ihnen als Landesregierung mitteilen: Jedes Gebäude muss den baulichen Vorgaben entsprechen, die zum Zeitpunkt der Errichtung gelten. Dabei lösen neue gesetzliche Regelungen keine rückwirkende Anpassungspflicht von bestehenden Gebäuden aus – es sei denn, es werden wesentliche Änderungen am Gebäude vorgenommen. Dann müssen die aktuellen Regelungen beachtet werden. Ein zum Beispiel im Jahr 1985 errichtetes Schulgebäude ist aus heutiger Sicht nicht barrierefrei, entspricht aber dennoch den im Jahr 1985 geltenden Rechtsgrundlagen. Eine Anpassungspflicht an die heutige Rechtslage besteht aber nicht. Aus diesem Landtag Grund gibt es in Bezug auf die Barrierefreiheit von Schulgebäuden somit ein sehr heterogenes Bild in Nordrhein-Westfalen. – Vielen Dank.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Wir kommen zur ersten Zusatzfrage, und zwar von der Abgeordnetenkollegin Frau Gosewinkel.

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Silvia Gosewinkel SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin, herzlichen Dank für die Ausführungen. Sie haben in fünf Minuten sehr gut zusammengefasst, was Sie landesseitig in den letzten drei Jahre an kleineren Maßnahmen für den Bereich „Inklusion“ auf den Weg gebracht haben. Sie haben auch zu Recht angesprochen, dass die Anmeldezahlen an Förderschulen steigen. Wenn man sich bei Eltern umhört, dann erfährt man, dass das vor allem daran liegt, dass dort andere Förderbedingungen vorherrschen. Die vom VBE veröffentlichte forsa-Studie aus dem Juni 2025 zeigt das sehr offensichtlich. Die Landesvorsitzende Frau Deimel hat in der Pressemitteilung betont – ich zitiere –: „Während die Zustimmung zur Inklusion wächst, wächst der Frust über unzureichende Bedingungen ebenso.“ Jetzt frage ich Sie: Wie möchten Sie als Ministerin sicherstellen, dass diese positive Haltung der Lehrkräfte zum Gemeinsamen Lernen in den Schulen in NRW nicht durch strukturelle Defizite untergraben wird?

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Berivan Aymaz

Frau Ministerin, Sie dürfen antworten.

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Dorothee Feller

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete, zunächst einmal glaube ich nicht, dass die Veränderung des AO-SF-Verfahrens eine kleine Maßnahme ist. Das muss ich einmal sagen. Das AO-SF-Verfahren ist seit vielen Jahren nicht angepackt worden. Was wir uns hier vorgenommen haben, nämlich das AO-SF-Verfahren zu ändern, ist durchaus eine sehr große Maßnahme. – Erstens. Zweitens. Ich will noch einmal sagen, dass es nicht so ist, dass die Anzahl der Orte des Gemeinsamen Lernens an unseren Schulen nicht deutlich zugenommen hätte. Nach meinem Sachstand sind allein seit 2022 weitere 160 Schulen des Gemeinsamen Lernens hinzugekommen, sodass wir durchaus sehen können, dass nicht nur die Anzahl der Förderschulen, sondern auch die der Orte des Gemeinsamen Lernens wächst. Das ist auch genau die Zielvorgabe, die wir haben, nämlich sowohl die Orte des 09.07.2025 Gemeinsamen Lernens als auch Förderschulen zu fördern und zu unterstützen. Was machen wir darüber hinaus? Ich möchte gerne noch ein paar Zahlen ergänzen. Wir haben von 2018 bis 2025 allein im Bereich der Sekundarstufe I rund 6.000 zusätzliche Stellen für Inklusion geschaffen. Wir haben im Zeitraum von 2021 bis 2025 im Gemeinsamen Lernen an Grundschulen 800 zusätzliche Stellen geschaffen. Wir haben im selben Zeitraum an den Grundschulen 1.250 Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte geschaffen. Mit dem Haushalt 2025 werden für das Gemeinsame Lernen an Grundschulen 4.296 Stellen und in der Sekundarstufe I 10.100 Stellen bereitgestellt. Wir haben für die Schulträger im Rahmen des Inklusionsfördergesetzes weitere 77 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, 10 Millionen Euro davon für den Belastungsausgleich, also den Mehrbedarf, den sie für das Gemeinsame Lernen haben, zum Beispiel für mehr Räume oder Schaffung von Barrierefreiheit. Wir haben noch weitere 67 Millionen Euro Inklusionspauschale vorgesehen. Wir haben Studienplätze geschaffen, um mehr Kapazitäten für den Bereich „Sonderpädagogik“ anbieten zu können. Allein seit 2018 haben wir 750 Lehramtsstudienplätze für den Bereich „Sonderpädagogik“ geschaffen und – das hatte ich gerade meinem Sprechzettel entsprechend erwähnt – zum Wintersemester 2022/2023 an einem neuen Standort bei der Universität Duisburg-Essen 120 Studienplätze und zum Wintersemester 2023/2024 an einem neuen Standort in Münster 120 Studienplätze geschaffen. Wir haben die Fortbildungsmaßnahmen noch einmal deutlich verstärkt. Wir haben eine Online-Fortbildung, die wir für unsere Lehrkräfte anbieten. Wir haben Fachvorträge und Fachfortbildungen noch einmal verstärkt. Ich glaube also, dass wir insgesamt ein rundum großes Bündel an zusätzlichen Maßnahmen, an weiteren Stellen, an weiteren Studienplatzmöglichkeiten anbieten. Es braucht einfach Zeit, bis das in Schule ankommt. – Vielen Dank.

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Berivan Aymaz

Ich danke Ihnen. – Die nächste Zusatzfrage kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Müller-Witt.

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Elisabeth Müller-Witt SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, Sie haben gerade sehr eindrucksvoll die Zahlen vorgetragen. Jetzt frage ich ganz konkret: Welche Daten liegen der Lan-Landtag desregierung hinsichtlich der Doppelbesetzung im inklusiven Unterricht vor?

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Dorothee Feller

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete, wir erheben keine Zahlen zur Doppelbesetzung. Es muss auch nicht immer zwingend eine Doppelbesetzung sein. Entscheidend ist, welchen Inklusionsplan sich die jeweilige Schule gibt. Sie kann Doppelbesetzungen vornehmen. Es ist aber keine zwingende Voraussetzung für guten inklusiven Unterricht. – Vielen Dank.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Nachfrage kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Stich.

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Kirsten Stich SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Feller, Silvia Gosewinkel hat gerade auf die Pressemitteilung des VBE vom 02.06.2025 hingewiesen. In diesem Zusammenhang werden Sie wie folgt zitiert: „‚Wir wissen, dass die Anforderungen an die Schulen in Zeiten steigender Schülerzahlen mit sonderpädagogischem Förderbedarf wachsen. Das stellt das gesamte Bildungssystem vor Herausforderungen.‘ NRW investiere aber ‚massiv‘ in die schulische Inklusion.“ Nun stelle ich mir die Frage: Wie sieht denn genau diese massive Investition im aktuellen Haushaltsjahr 2025 aus, und was ist für das kommende Jahr 2026 geplant?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

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Dorothee Feller

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete, liebe Frau Stich, vielen Dank für die Frage. Ja, das Zitat ist völlig richtig. Es bezweifelt auch keiner, dass wir gerade im Schulbereich insgesamt vor großen Herausforderungen stehen. Das gilt auch für das Thema „inklusive Beschulung“. Daher hatte ich gerade schon einmal gesagt – das werde ich jetzt auch nicht wiederholen –, dass es wichtig ist, mehr Lehrkräfte für das System zu gewinnen. Deswegen gibt es mehr Studienplätze für den Bereich „Sonderpädagogik“ und mehr Stellen für das Gemeinsame Lernen, auch für die Grundschulen. Ich will auch noch einmal sagen, dass wir eine Lehrkräfte-Werbekampagne initiiert haben, um überhaupt junge Menschen für ein Studium im Bereich der Sonderpädagogik zu begeistern. 09.07.2025 Wir gehen aber gleichzeitig hin und entlasten ein Stück weit die Lehrkräfte dadurch, dass wir unseren Schulen des Gemeinsamen Lernens Muster-Inklusionskonzepte geben. Das heißt: Sie müssen sie nicht selbst erstellen, sondern wir erstellen für sie Muster-Inklusionskonzepte, die jetzt nach den Sommerferien an den Start gehen und die die Schulen eins zu eins übernehmen können.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank.

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Dorothee Feller

Ich muss noch kurz ergänzen. Die Maßnahmen, die wir 2025 im Haushalt hatten, hatte ich Ihnen gerade genannt, also die weiteren Studienplätze und die weiteren Stellen. Im Bereich „Inklusion“ sind es inzwischen weit über 10.000 Stellen. Daran sehen Sie, dass wir das sehr gut im Blick haben. Die Haushaltsverhandlungen 2026 starten nach den Sommerferien.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Nachfrage kommt von dem Abgeordneten Herrn Stoltze.

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Ralf Stoltze SPD

Vielen Dank. – Frau Ministerin, laut der forsa-Umfrage 2025 sehen 94 % der Lehrkräfte in inklusiven Lerngruppen einen sehr hohen Unterstützungsbedarf bei Kindern mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung. Wie plant die Landesregierung sicherzustellen, dass diese Kinder im Gemeinsamen Lernen nicht durch fehlende Schulsozialarbeit, psychologische Unterstützung oder multiprofessionelle Begleitung benachteiligt werden? Einige Maßnahmen haben Sie ja schon genannt.

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Berivan Aymaz

Sie haben das Wort, Frau Ministerin.

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Dorothee Feller

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrter Abgeordneter, wir setzen verschiedene Maßnahmen um. Ja, das ist so, dass wir eine steigende Zahl von Kindern mit sozial-emotionalen Störungen haben. Als Erstes ist zu überlegen, woher das kommt. Das können wir als Schulministerium nicht alleine bewerten. Dafür sind wir auf die Expertise anderer angewiesen. Aber ich finde es immer gut, nicht nur zu überlegen, wie wir auf das Faktum reagieren, sondern auch zu überlegen, woher das kommt, um das Thema tiefer zu betrachten. Hier stehen wir im Austausch mit Experten und Expertinnen. Das Zweite ist – ich hatte es vorhin erwähnt –, dass wir die multiprofessionellen Teams ausbauen und auch in diesem Bereich die Stellenzahlen deutlich Landtag erhöht haben, sodass wir hier verschiedene Professionen eingebunden haben. Im Unterschied zu Lehrkräften, bei denen es sicherlich schwieriger ist, mehr Sonderpädagogen auf die Stellen zu bekommen, gelingt uns das bei den multiprofessionellen Teams sehr gut, sodass die Anzahl der multiprofessionellen Teams in unseren Schulen steigen wird, auch gerade für das Gemeinsame Lernen. Dann kommt sicherlich noch hinzu – das sagte ich vorhin auch schon in meiner Einführung –, dass wir das AO-SF-Verfahren komplett überarbeiten und da auch noch einmal genau hinschauen. Dabei geht es nicht nur darum, die Struktur als solche zu verschlanken, das Ganze zu vereinfachen und damit die Lehrkräfte zu entlasten, die dann wiederum Zeit haben, sich in der Schule um die Kinder zu kümmern, sondern auch darum, eine andere Qualität zu erreichen. – Vielen Dank.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Nachfrage kommt von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Bakum.

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Rodion Bakum SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin, welche Förderprogramme des Landes gibt es, um die Barrierefreiheit an Schulen sicherzustellen?

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Dorothee Feller

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Abgeordneter, ich hatte es vorhin schon einmal gesagt. Wir haben das große Inklusionsförderprogramm, das insgesamt aus 77 Millionen Euro besteht. Davon sind 10 Millionen Euro für den Belastungsausgleich vorgesehen. Bei diesem Belastungsausgleich hat der Schulträger die Möglichkeit, auch in Barrierefreiheit zu investieren.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage stellt die Abgeordnetenkollegin Frau Gosewinkel.

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Silvia Gosewinkel SPD

Herzlichen Dank. – Sie haben als einen Baustein die Überprüfung oder die Überarbeitung des AO-SF-Verfahrens benannt. Das war bereits mehrfach Thema und wurde uns als Prüfgutachten im Ausschuss detailliert vorgestellt. Aus den acht Handlungsempfehlungen haben Sie seitens des Ministeriums drei gemacht. Ich frage mich, warum Sie nicht, wie im Gutachten vorgeschlagen, ein Bündnis einrichten, um die Umsetzung der Novellierung von der Wissenschaft, der Praxis, den Elternvertretungen und den Verbänden begleiten zu lassen, um die Veränderung auch wirksam zu gestalten. 09.07.2025

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Berivan Aymaz

Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

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Dorothee Feller

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete, alle Empfehlungen des Gutachterkonsortiums werden umgesetzt. Vielleicht hat das Konsortium es anders gegliedert und hat fünf Empfehlungen formuliert. Wir haben es in drei geclustert. Aber wenn Sie genau hinschauen, werden Sie sehen, dass wir alle Empfehlungen des Gutachterkonsortiums umsetzen werden. Natürlich lassen wir uns auch von der Expertise begleiten und weiterhin beraten. Wir haben dazu nicht eine große Gruppe gebildet, sondern machen das spezifisch. Zu den einzelnen Handlungsschritten werden wir uns weiterhin durch externe Kräfte beraten und begleiten lassen. – Vielen Dank.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage kommt von dem Abgeordneten Herrn Börner.

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Frank Börner SPD

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, in der am 02.06.2025 veröffentlichten Pressemitteilung aus Ihrem Hause mit dem Titel „Deutlicher Personalzuwachs an Schulen“ wird betont, dass jede offene Stelle im Schuldienst eine zu viel sei. In der Veröffentlichung wird aber nicht auf die Anzahl der neuen bzw. unbesetzten Stellen von Sonderpädagogen eingegangen. Deshalb meine Frage: Wie viele sonderpädagogische Stellen wurden neu besetzt oder sind aktuell unbesetzt? – Danke.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

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Dorothee Feller

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Abgeordneter, ich unterschreibe nach wie vor, dass jede unbesetzte Lehrerstelle oder sonstige freie Stelle im Schulsystem Nordrhein-Westfalen eine zu viel ist. Wir ergreifen ja viele Maßnahmen, um diese Stellen auch zu besetzen. Dazu gehört einmal die Lehrkräfte-Werbekampagne, die ich erwähnt habe, aber auch, dass wir mittlerweile in allen Schulformen und auch im Bereich „Sonderpädagogik“ den qualifizierten Seiteneinstieg ermöglicht haben. Die genaue Zahl, wie viele Stellen jetzt im Bereich „Sonderpädagogik“ frei sind, kann ich im Moment nicht nennen.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage kommt von der Abgeord-Landtag neten Frau Lüders. – Sie ist zurückgezogen worden. Dann kommt die nächste Zusatzfrage von der Abgeordneten Frau Weng.

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Christina Weng SPD

Frau Präsidentin! Frau Ministerin, Sie sagten vorhin, dass es keine Zahlen für die Doppelbesetzungen gibt und auch tatsächlich keine Evidenz vorliegt, ob die Doppelbesetzung wirklich das bessere Mittel ist. Laut der forsa-Umfrage sprechen sich 97 % der Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen für genau diese feste Doppelbesetzung aus Lehrkraft und sonderpädagogischer Lehrkraft in inklusiven Klassen aus. Wie schließen wir denn genau diesen Gap, oder wie wird die Landesregierung genau den entsprechenden Effekt sicherstellen?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

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Dorothee Feller

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete, damit das nicht falsch verstanden wird: Ich habe gesagt, dass Doppelsetzung nicht zwingend erforderlich ist. Dass Doppelsetzung ein Gewinn ist, streite ich überhaupt nicht ab. Es ist mir wichtig, dass das noch einmal klargestellt wird. Es kommt immer darauf an. Jede Schule macht auch ihr eigenes Inklusionskonzept, und die Schule von sich aus sieht nicht in allen Bereichen Doppelbesetzungen vor. Aber ich streite das überhaupt nicht ab. Auch wir halten eine Doppelbesetzung für gut. Diesen Gap schließen wir durch all die Maßnahmen, die wir ergreifen: dass wir versuchen, mehr Menschen für den Lehrerberuf an sich zu gewinnen; dass wir versuchen, mehr Menschen speziell für den Bereich „Sonderpädagogik“ zu gewinnen; dass wir den Seiteneinstieg erweitert haben. Wir haben auch die Möglichkeit geschaffen, dass Lehrkräfte, die eigentlich einen anderen Studiengang gewählt haben, eine Zusatzqualifikation im Bereich „Sonderpädagogik“ machen können, um dort eingesetzt werden zu können. Wir schaffen mehr multiprofessionelle Teams. Ansonsten bleibt es dabei: Wir müssen gucken, dass wir die Schere zwischen Sonderpädagogen und Bedarf im Schulsystem Nordrhein-Westfalen Stück für Stück schließen.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage – das ist ihre zweite und somit auch letzte – kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Müller-Witt.

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Elisabeth Müller-Witt SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, im Ausschuss für Schule 09.07.2025 und Bildung wurde am 22.01.2025 seitens des MSB über das Ausbleiben eines Aktionsplans „Inklusion“ berichtet. Dagegen hatten Grüne und CDU den Aktionsplan „Inklusion“ im Koalitionsvertrag vereinbart. Im Kontext der vorliegenden Ergebnisse der forsa-Studie stellt sich nun die Frage: Bleibt die Landesregierung bei der Haltung, keinen eigenen Aktionsplan „Inklusion“ in Zusammenarbeit mit der Monitoringstelle in NRW, wie im Koalitionsvertrag versprochen, zu erstellen?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

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Dorothee Feller

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete, erst einmal: Die Landesregierung hat einen Aktionsplan, den Aktionsplan „NRW inklusiv“, der unter Federführung des Arbeits-, Gesundheits- und Sozialministeriums läuft und bei dem alle anderen Ressorts zusammentragen. Ich hatte das auch in meiner Einführung gesagt. Wir halten es schon für wichtig, dass hier ein ganzheitlicher Blick auf das ganze Kind und auf den ganzen Menschen gelegt wird. Deswegen ist es uns so wichtig, dass es hier unter Federführung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales gebündelt ist. Wir haben auch – ich meine, sogar in dieser Ausschusssitzung – deutlich gemacht, dass wir auf unserer Internetseite im Bildungsportal noch einmal speziell die Maßnahmen für Schule herausstellen werden und darstellen werden. Wir werden das nach der Sommerpause 2025 angehen – zusammen mit den Neuerungen, die wir dann im AO-SF-Verfahren auch darstellen werden. Wir sind mit der Monitoringstelle im engen Austausch. Einige Punkte, die auf die Vorschläge oder Wünsche der Monitoringstelle zurückgehen, hatte ich vorhin auch noch einmal genannt, zum Beispiel die Muster-Inklusionspläne, die nach den Sommerferien auch die Schulen erreichen werden. – Vielen Dank.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Kahle-Hausmann.

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Julia Kahle-Hausmann SPD

Danke schön, Frau Präsidentin. – Welche Rolle spielen Zielvereinbarungen mit Schulträgern oder Bezirksregierungen bei der Umsetzung inklusiver Bildung, Frau Feller?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Landtag

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Dorothee Feller

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete, ich nehme an, dass Sie bei Ihrer Nachfrage auf den Zusammenhang zu dem Thema „Schulkompass“ und dem Thema „Startchancen-Schulen“, wo Zielvereinbarungen ja eine wichtige Rolle spielen, abzielen. Zielvereinbarungen gelten für alle Schulen und natürlich auch für Schulen des Gemeinsamen Lernens. Deswegen kann es auch in Schulen des Gemeinsamen Lernens Gegenstand einer Zielvereinbarung sein, wie man die Ziele oder auch den Muster-Inklusionsplan oder das Inklusionskonzept einer Schule vielleicht besser als bisher abbilden kann oder wie man das Niveau, das man schon hat, erhalten kann.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste – das ist auch ihre letzte – Zusatzfrage kommt von der Abgeordneten Frau Stich.

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Kirsten Stich SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Feller, Sie haben uns gerade sehr ausführlich etwas über die Studienplatzoffensive erzählt. Jetzt ist meine Frage: Was plant denn die Landesregierung zusätzlich, um den Mangel an pädagogischen Fachkräften gerade im sonderpädagogischen Bereich zu beheben?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

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Dorothee Feller

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete, liebe Frau Stich, ich denke, es sind schon eine ganze Menge von Maßnahmen, wenn man sagt: Wir schaffen mehr Studienplätze. – Wir merken, dass diese Studienplätze auch angenommen werden. Das ist auch nicht selbstverständlich. Wir werden insgesamt immer weniger Menschen, und die verteilen sich auf viele Themenfelder. Wir sind sehr dankbar, dass die 120 zusätzlichen Studienplätze, die wir an der Universität Duisburg-Essen geschaffen haben, auch angenommen werden. Das Gleiche gilt für die Universität Münster. Das ist nur ein Bereich. Wir schaffen mehr Stellen, wir schaffen mehr Studienplätze, und wir machen die Werbekampagne. Wir werden Ihnen als Landtag noch im September dieses Jahres einen Bericht zum Thema „Lehrerausbildung“ vorlegen. Da gucken wir einmal, ob es in dem Bereich auch noch einige Hinweise gibt. Dem möchte ich jetzt ungern vorgreifen. Ich bitte dafür um Verständnis. – Danke.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste – und auch seine letzte – Zusatzfrage 09.07.2025 kommt von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Stoltze.

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Ralf Stoltze SPD

Vielen Dank. – Frau Ministerin, noch eine Frage zu der angestrebten inklusiven Doppelbesetzung: Wie wirkt die Landesregierung der Tatsache entgegen, dass zum Beispiel schulorganisatorischer Druck, etwa durch Personalausfälle, dazu führt, dass sonderpädagogische Lehrkräfte entgegen der Handlungsanweisung doch als Vertretung eingesetzt werden und damit die inklusive Doppelbesetzung faktisch ausgehöhlt wird?

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Berivan Aymaz

Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

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Dorothee Feller

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, lassen Sie mich zunächst etwas ergänzen, was mir im Nachgang zu der Frage von Frau Kollegin Stich noch eingefallen ist. Natürlich – ich hatte es vorhin schon einmal erwähnt – wirken wir dem auch entgegen, indem wir mehr Seiteneinstiege ermöglichen. Wir haben den Seiteneinstieg ja mittlerweile auf alle Schulformen ausgeweitet. Das wirkt natürlich auch im Bereich „Sonderpädagogik“. Nun zu Ihrer Frage: Sie müssen auch als Vertretungskraft fungieren und werden auch als Vertretungskraft eingesetzt. Das hängt immer auch von dem Inklusionskonzept ab, das die jeweilige Schule sich gibt. Aber sie sind durchaus auch als Vertretungskraft vorgesehen. – Vielen Dank.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage kommt von dem Abgeordneten Herrn Göddertz.

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Thomas Göddertz SPD

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, wie erklärt sich die Landesregierung, dass mangelnde Ausbildung der Lehrkräfte das dritthäufigste Argument gegen Inklusion ist, und das trotz vorhandener Fortbildungsangebote?

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Berivan Aymaz

Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

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Dorothee Feller

Ich habe die Frage, ehrlich gesagt, nicht ganz verstanden. Kann ich sie noch einmal hören? Entschuldigung.

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Berivan Aymaz

Bitte, Herr Göddertz. Landtag

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Thomas Göddertz SPD

Dann noch einmal: Wie erklärt sich die Landesregierung, dass mangelnde Ausbildung der Lehrkräfte das dritthäufigste Argument gegen Inklusion ist, und das trotz vorhandener Fortbildungsangebote?

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Berivan Aymaz

Sie haben das Wort, Frau Ministerin.

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Dorothee Feller

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Abgeordneter, Entschuldigung, dass ich noch einmal nachgefragt habe, und vielen Dank, dass Sie es wiederholt haben. Jetzt ist mir Ihre Frage klar geworden. Ich glaube, dass es ein kontinuierlicher Prozess ist. Wir haben gerade aktuell noch einmal speziell eine Online-Fortbildung geschaltet, die ein niedrigschwelliges Angebot für Lehrkräfte ist, sich in dem Bereich fortzubilden. Wir haben auch inklusive Fachfortbildung angeboten und auch noch einmal neu aufgestellt. Es bleibt ein längerer Weg. Natürlich gibt es im System Lehrkräfte, die während der Ausbildung noch nicht eine inklusive Ausbildung erfahren haben. Aber bei den neuen Lehramtsanwärterinnen und den neuen Lehrkräften ist das der Fall. So wird es sich Stück für Stück im System verändern.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste – und somit auch ihre letzte – Zusatzfrage kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Weng.

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Christina Weng SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Ministerin, laut den Umfrageergebnissen ist fehlendes Fachpersonal das am häufigsten genannte Argument gegen die Inklusion. Jetzt ist Inklusion aber tatsächlich ein sehr, sehr harter Anspruch. Die Frage ist: Ab wann werden wir denn den Bedarfen und Bedürfnissen der Kinder gerecht? Wie schätzt die Landesregierung das ein?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Sie haben das Wort, Frau Ministerin.

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Dorothee Feller

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete, Ihre Frage zielt darauf ab, wenn ich es richtig verstanden habe, ob es eine Perspektive gibt, wann wir ausreichend sonderpädagogisches Personal haben, also ausreichend Lehrkräfte mit dem Fach Sonderpädagogik. Das ist ein bisschen schwierig. Ich habe es jetzt nicht ganz im Kopf. Das wird aber sicherlich noch ein paar Jahre dauern. Deswegen haben wir ja extra auch noch einmal mehr Studienplätze geschaffen. Aber ich denke einmal, so bis Mitte der 30er-Jahre. 09.07.2025

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste – und somit auch ihre letzte – Zusatzfrage kommt von der Abgeordneten Frau Gosewinkel.

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Silvia Gosewinkel SPD

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, Sie haben jetzt häufig die ausgebauten Studienplätze im Bereich „Sonderpädagogik“ erwähnt. Wir wissen, dass viele Sonderpädagoginnen im nächsten Jahr in Rente gehen. Ich frage mich, welche zusätzlichen Maßnahmen Sie neben der Studienplatzoffensive geplant haben.

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Berivan Aymaz

Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

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Dorothee Feller

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, noch einmal: Wir haben ja nicht nur die Studienplatzzahlen erhöht, sondern auch den Seiteneinstieg für den Bereich „Sonderpädagogik“ erweitert. Wir haben über VOBASOF die Möglichkeit geschaffen, dass Lehrkräfte, die ursprünglich etwas anderes studiert haben, sich mit einer Zusatzqualifikation für den Bereich „Sonderpädagogik“ fortbilden können. Wir haben den gesamten Bereich „multiprofessionelle Teams“ erweitert und da auch noch mehr Lehrerstellen geschaffen. Wir gucken, dass wir noch einmal eine Lehrkräfte-Werbekampagne machen. Das alles sind Maßnahmen, mit denen wir dem Lehrkräftemangel gerade im Bereich „Sonderpädagogik“ entgegenwirken wollen. – Vielen Dank.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Es gibt eine weitere Zusatzfrage vom Abgeordnetenkollegen Herrn Börner.

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Frank Börner SPD

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, Sie haben gerade genau meine Frage mitbeantwortet.

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Berivan Aymaz

Gut. Damit hat sich diese Frage erübrigt. – Es liegen keine weiteren Zusatzfragen vor. Somit rufe ich nun die Mündliche Anfrage 68 des Herrn Abgeordneten Alexander Vogt von der Fraktion der SPD auf. Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Frau Ministerin Neubaur antworten wird. Bitte. Landtag Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Lieber Herr Kollege Vogt, herzlichen Dank für Ihre Fragen, die ich gerne wie folgt beantworte: Sowohl für die Energiewende als auch für den Infrastrukturausbau oder die Sicherheit ist Stahl ein elementarer Baustoff, der auch unter Erwägung geopolitischer Aspekte unbedingt langfristig in Deutschland hergestellt werden sollte. Darüber hinaus ist die heimische Stahlproduktion Ausgangspunkt zahlreicher weitverzweigter Wertschöpfungsketten in NRW und Deutschland, die wir als Landesregierung zukunftsfest machen wollen. Vor diesem Hintergrund unterstützen wir die grüne Stahlproduktion am Standort Duisburg und sind weiterhin davon überzeugt, dass sie mittel- und langfristig Erfolg haben wird. Auch wenn ArcelorMittal als Konzern mit einem weltweiten Produktionsnetzwerk die Situation für seine Standorte in Deutschland aktuell anders bewertet hat, so verfolgen die Stahlhersteller im Saarland, in Salzgitter und in Duisburg weiterhin eine klare Transformationsstrategie. Die Tatsache, dass thyssenkrupp vor wenigen Tagen seine neuen Produktionsanlagen mit einem Investitionswert in Höhe von rund 800 Millionen Euro in Betrieb genommen hat, ist ein gutes und wichtiges Zeichen für den Standort Duisburg und für die Beschäftigten dort. Mit den richtigen Rahmenbedingungen kann die Transformation ein Erfolg werden und es damit möglich machen, dass sich grüner Stahl gegenüber fossil hergestelltem Stahl in Europa durchsetzen wird. Grüner Stahl kann in Deutschland wettbewerbsfähig hergestellt werden, wenn wir den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft zügig weiter vorantreiben, wenn wir international wettbewerbsfähige Energiepreise erreichen und wenn wir es schaffen, fossile Dumpingimporte aus anderen Weltregionen durch einen effektiven und deutlich nachgebesserten CBAM zu unterbinden. Hinsichtlich Ihrer zweiten Frage gilt, dass die Landesregierung unverändert hinter der Entscheidung zur Förderung des Projekts tkH2Steel der thyssenkrupp Steel Europe AG steht. Wir gehen davon aus, dass das Projekt umgesetzt wird. Wir haben keine gegenteiligen Äußerungen gehört. Hierzu steht die Landesregierung im regelmäßigen Austausch mit thyssenkrupp, mit den Gewerkschaften und mit dem Bundeswirtschaftsministerium. Wie ich bereits bei der Beantwortung Ihrer mündlichen Anfrage vom 13. November 2024 ausgeführt habe, handelt es sich bei der Förderung des Projekts tkH2Steel um einen Zuwendungsbescheid des Bundes, der vom zuständigen Projektträger PTJ des da-09.07.2025 maligen Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ausgestellt wurde. Das beihilferechtliche Verfahren mit der EU-Kommission wurde durch den Bund durchgeführt. Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich an der Zuwendung mit einem Anteil in Höhe von 30 %. Die Kofinanzierung von Bund und Land wird durch eine Verwaltungsvereinbarung und durch dazugehörige Änderungsvereinbarungen geregelt. Der Bund hat in seiner Verantwortung als Zuwendungsgeber auf eine angemessene finanzielle Absicherung des Projekts geachtet. Im Falle einer Nichtumsetzung des Projekts wird ein Widerruf des Zuwendungsbescheides durch den Bund als Zuwendungsgeber erfolgen. Damit ginge eine Rückforderung der Fördermittel in voller Höhe zuzüglich Verzinsung einher. Dadurch ist sichergestellt, dass Haushaltsmittel sowohl beim Bund als auch beim Land nicht verloren gehen und kein Schaden für die Steuerzahler entsteht. Das MWIKE war an der Ausgestaltung der Förderbedingungen zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und der EU-Kommission nicht beteiligt. Dem Bundeswirtschaftsministerium liegt eine Absicherungserklärung für das Projekt tkH2Steel durch den Mutterkonzern, die thyssenkrupp AG, vor. Diese Absicherungserklärung gilt bis zum Ende des Jahres. Das Bundeswirtschaftsministerium verhandelt derzeit mit der thyssenkrupp AG sowie der EU-Kommission über eine langfristige Lösung zur Absicherung des Projekts und der damit einhergehenden öffentlichen Förderung. Details hieraus sind uns im Wirtschaftsministerium nicht bekannt. Wir achten seitens des MWIKE aber darauf, dass eine langfristige Absicherung des Projekts auch über 2025 hinaus rechtzeitig erfolgt, und sind dazu in Gesprächen mit dem BMWE. – Vielen Dank.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die erste Zusatzfrage kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Lüders.

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Nadja Lüders SPD

Danke, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, ist nach Kenntnis der Landesregierung auch eine anteilige Förderung des Betriebes der Direktreduktionsanlage mit Erdgas durch den in der Fördersumme enthaltenen Betriebskostenzuschuss gedeckt? Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete Lüders, ja, das wäre damit gedeckt. Landtag

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage kommt von dem Abgeordneten Herrn Vogt.

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Alexander Vogt SPD

Frau Ministerin, es wurden schon Mittel aus dem Landeshaushalt als Förderung an thyssenkrupp gezahlt. Sie sprechen in diesem Rahmen häufig von einer Zweckbindung der Mittel. Darum würde ich gerne wissen: An welche konkreten Zweckbindungen waren die bisher schon ausgezahlten Mittel gebunden?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Abgeordneter Vogt, die Zweckbindung bezieht sich auf Planung, Bau und Betrieb am Standort Duisburg. Ich kann sagen, das Land Nordrhein-Westfalen hat Stand März 2025 bereits ca. 118 Millionen Euro im Rahmen des Projekts tkH2Steel ausgezahlt. Die Bundesregierung hat hierfür 632 Millionen Euro an TKSE ausgezahlt. In Summe sind das also etwa 750 Millionen Euro, wie gesagt Stand März 2025. Zur Zweckbindung habe ich Ihnen die Kategorien benannt.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage kommt von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Klute.

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Thorsten Klute SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Frau Ministerin, bis wann muss nach den geltenden, von der EU-Kommission 2023 genehmigten Förderbedingungen spätestens auf einen Betrieb der Direktreduktionsanlage mit Wasserstoff umgestellt werden? Welche Art von Wasserstoff ist dabei ausdrücklich zugelassen?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Abgeordneter, grundsätzlich sind blauer und grüner Wasserstoff zugelassen. Es gibt einen Erdgasausstiegsfahrplan und damit sozusagen ein gestuftes Verfahren, um von Gas über blauen Wasserstoff zu grünem Wasserstoff zu kommen.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste, und zwar zweite und somit auch letzte Zusatzfrage kommt von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Bakum. 09.07.2025 (Rodion Bakum [SPD]: Nein!) – Oder war das nicht so?

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Rodion Bakum SPD

Ich bin das erste Mal dran, aber danke, Frau Präsidentin.

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Berivan Aymaz

Ich wunderte mich auch, aber tatsächlich wird das hier als die zweite Zusatzfrage farblich angezeigt. Wir merken uns, es ist die erste.

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Rodion Bakum SPD

Vielleicht sitze ich ja noch irgendwo im Raum. – Vielen Dank. – Liebe Frau Ministerin, Sie haben im Mai im Wirtschaftsausschuss erklärt, dass im Falle eines signifikanten Eigentümerwechsels bei thyssenkrupp Steel eine Neubewertung durch Bund und Land erfolge. Sicher haben Sie sich bei dieser dynamischen Lage bereits weitere Informationen eingeholt. Welche rechtlichen und finanziellen Folgen ergeben sich im Falle eines Abbruchs des geförderten Projekts, wenn die Muttergesellschaft thyssenkrupp AG nicht mehr Mehrheitseigentümerin der tyssenkrupp Steel ist?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Wir haben im Übrigen festgestellt, dass es tatsächlich technische Probleme gibt. Deshalb werden wir jetzt auch noch einmal händisch darauf achten, die wievielte Frage jeweils gestellt wird. Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wenn sich thyssenkrupp aus dem Projekt zurückzieht, gilt das, was ich gesagt habe. Es gibt dann eine Rückforderungsmöglichkeit für Bund und Land inklusive Verzinsung.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage kommt von der Abgeordneten Frau Busche.

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Andrea Busche SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Ministerin, der Projektleiter des Baus der Direktreduktionsanlage in Duisburg erklärte in dieser Woche gegenüber der WAZ, dass der Bau der Anlage erst ab Oktober starte und die Fundamentarbeiten noch nicht abgeschlossen seien. Wofür waren die laut Ihren Aussagen schon im letzten Herbst ausgezahlten fast 500.000 Euro der Gesamtfördersumme, wenn mit dem Bau noch nicht einmal begonnen wurde? Landtag

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Frau Ministerin. Sie haben das Wort. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, die Zweckbindung der Projektförderung für tkH2Steel beinhaltet Planung, Bau und Betrieb am Standort Duisburg. Insofern sind die Mittel zum Beispiel für die Planung, aber auch für das Errichten und Gewährleisten von Lärmschutzmaßnahmen geflossen.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage kommt von dem Abgeordneten Herrn Dudas.

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Gordan Dudas SPD

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Ministerin, Ihnen wird bekannt sein, dass das BMWE noch im März die Förderung einer klimafreundlichen Stahlproduktion mittels Elektrolichtbogenöfen bei HKM und ArcelorMittal abgesagt hatte. Nun hat ArcelorMittal selbst die genehmigte Förderung für eine Direktreduktionsanlage zurückgewiesen. Welche Hintergründe sind der Landesregierung zu den beiden Entscheidungen bekannt?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, in meinem Eingangsstatement habe ich dazu ausgeführt, dass das Saarland, Salzgitter und Duisburg als Stahlstandorte an ihren Transformationsprojekten festhalten. ArcelorMittals Entscheidung der grünen Transformation war nicht für NRW vorgesehen. Das wurde nur noch einmal ausgesprochen. Nähere Details sind uns nicht bekannt. Das heißt, wir können Ihnen nicht zu der Entscheidung von ArcelorMittal sagen, das in Bremen nicht mehr zu machen.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage kommt von dem Abgeordneten Herrn Stinka.

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André Stinka SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, das Thema „Erdgas“ wurde schon angesprochen. Die EU-Kommission hat jüngst zugesagt, dass auch Gas als Übergangstechnologie förderfähig wird. CEO López von thyssenkrupp drängt darauf – das wissen wir alle –, dass die Direktreduktionsanlage einige Jahre mit Erdgas betrieben werden muss, bis Wasserstoff wirtschaftlich … 09.07.2025 (Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, In- dustrie, Klimaschutz und Energie: Ich kann akustisch leider nicht verstehen, was du sagst, André!) – Noch einmal. Ist es jetzt besser? (Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, In- dustrie, Klimaschutz und Energie: Sag noch einmal etwas!) – Hallo! (Heiterkeit)

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Berivan Aymaz

Vielleicht wiederholen Sie einfach Ihre Frage.

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André Stinka SPD

Ich wiederhole die Frage. (Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, In- dustrie, Klimaschutz und Energie: Jetzt ist es besser, danke!) Die EU-Kommission hat jüngst zugesagt, dass Gas als Übergangstechnologie förderfähig wird. Auch CEO López drängt darauf – das wissen wir –, dass die Direktreduktionsanlage einige Jahre mit Erdgas betrieben werden muss, bis der Wasserstoff dann wirtschaftlich einsetzbar ist. Der Förderbescheid für die Direktreduktionsanlage ist aber strikter gefasst. Stehen Sie mit der Kommission in Verhandlungen, diesen Förderbescheid anzupassen, und gibt es dazu einen Sachstand?

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Berivan Aymaz

Jetzt ist die Frage angekommen, und Sie haben das Wort, Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Jetzt ist die Frage akustisch und kognitiv angekommen. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber André Stinka, ich habe auch das in meinem Eingangsstatement bzw. bei der Beantwortung einer der vorhergehenden Fragen schon ausgeführt. Es gibt einen Erdgasausstiegspfad, und es ist möglich, Erdgas im Betrieb wie blauen und grünen Wasserstoff einzusetzen. Die Verhandlungen, wie das konkret umgesetzt wird, führt das BMWE mit der Kommission. Details dazu sind uns nicht bekannt.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage kommt von dem Abgeordneten Herrn Stoltze.

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Ralf Stoltze SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, ich frage noch einmal nach den Gesamtkosten. In der letzten Fragestunde zu diesem Landtag Thema im Plenum am 13. November berichteten Sie, dass die Landesregierung zum Ende des letzten Jahres die genaue Steigerung der Baukosten seitens thyssenkrupp mitgeteilt bekomme. Was ist Ihr aktueller Kenntnisstand über die Gesamtbaukosten der Direktreduktionsanlage?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wir haben keinen neuen Kenntnisstand gegenüber November. Das heißt, dass bis zu 2,1 Milliarden Euro Förderung und 1 Milliarde Euro von thyssenkrupp in das Projekt investiert werden.

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Berivan Aymaz

Danke schön. – Die nächste Zusatzfrage kommt von dem Abgeordneten Herrn Börner.

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Frank Börner SPD

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, welche Auswirkungen hätte ein signifikanter Eigentümerwechsel bei thyssenkrupp Steel auf den Projektverlauf, und wie stellt die Landesregierung sicher, dass ein neuer Eigentümer zur Realisierung dieser Direktreduktionsanlage verpflichtet bleibt?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, der Förderbescheid gilt, und der Förderbescheid des Bundes legt den Zweck der Förderung fest. Dementsprechend müsste das bei einem Einstieg, einem erweiterten Einstieg gewährleistet sein. Wir werden das kritisch begleiten und aufmerksam beobachten. Der erweiterte Einstieg von Investoren würde die Zweckbindung des Förderbescheids nicht aufheben. Da gilt, was im Förderbescheid des Bundes steht.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Ich weise noch einmal darauf hin, dass pro Wortmeldung nur eine Frage gestellt werden darf. Danke schön. Die nächste Zusatzfrage kommt von dem Abgeordneten Herrn Göddertz.

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Thomas Göddertz SPD

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, in der Fragestunde vom 13. November zum Thema „thyssenkrupp“ sprachen Sie von einem direkten Zuschuss in Höhe von 550 09.07.2025 Millionen Euro und einem an Bedingungen geknüpften Zahlungsmechanismus zur Unterstützung des raschen Übergangs zu erneuerbarem Wasserstoff von bis zu 1,45 Milliarden Euro. An welche Bedingungen ist der Zahlungsmechanismus geknüpft?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, diese Aussage bleibt richtig. Es ist eine formale Trennung, um bei der beihilferechtlichen Genehmigung die Zusage zu bekommen. Die 2 Milliarden Euro können dann frei verwendet werden. Das heißt, man kann die Summen unterschiedlich – für den Betrieb oder für den Bau – nutzen. Für die beihilferechtliche Genehmigung brauchte man eine formale Trennung der Gesamtsumme. Die Gesamtsumme kann aber frei eingeteilt werden und wird jeweils mit Überprüfung des Baufortschrittes intensiv durch den Hauptzuwendungsgeber Bund, also dem BMWE, geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt dann die Auszahlung.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage kommt von der Abgeordneten Frau Philipp.

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Sarah Philipp SPD

Ganz herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Ministerin, wie bewertet die Landesregierung die jüngste Aussage der Bundeswirtschaftsministerin, wonach es derzeit keine realistische Chance für eine klimaneutrale Stahlproduktion in Deutschland gebe, vor dem Hintergrund der klima- und industriepolitischen Ziele in NRW?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Sie haben das Wort, Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Abgeordnete, in Nordrhein-Westfalen haben wir uns als Koalition zum Ziel gesetzt, 2045 erste klimaneutrale Industrieregion Europas sein zu wollen. Daran arbeiten wir über die Ressorts hinweg sehr konzentriert. Der Zweck der höchsten Einzelförderung des Landes Nordrhein-Westfalen soll sicherstellen, dass sowohl Stahlproduktion wie auch Stahlverarbeitung die tiefgreifenden Wertschöpfungsketten – aus Duisburg rüber ins Sauerland, ins Bergische, hoch nach Ostwestfalen-Lippe – auch in Zukunft gewährleisten können. Landtag Die damit verbundenen Beschäftigten und deren gute Tarifverträge sind Teil des Wohlstands in unseren Regionen in Nordrhein-Westfalen. Deswegen arbeiten wir konkret mit denen aus Wirtschaft und Industrie, die dafür notwendig sind, wie beispielsweise mit dem Hafen in Duisburg, daran, dass wir durch mögliche Vorabkommen oder Letter of Intents, MoUs mit entsprechenden Zielhäfen, an Europas Häfen im Südwesten, aber auch bei unseren Freunden, den Beneluxländern, sicherstellen, dass der notwendige Wasserstoffimport, der für eine klimaneutrale Stahlproduktion in Nordrhein-Westfalen nötig ist, auch gewährleistet wird. Letzte Woche waren wir zusammen mit Vertretern der Industrie aus Nordrhein-Westfalen in Brüssel. Dort haben sowohl wir als Landesregierung wie aber auch die Vertreter der Industrie deutlich hinterlegt, dass wir glauben, dass der Beitrag eines industriellen Herzens wie Nordrhein-Westfalen für die Resilienz und Unabhängigkeit Europas wertvoll ist. Dementsprechend positionieren wir uns auch unserem Koalitionsvertrag entsprechend gegenüber der Bundesregierung. Das haben wir in der Vorgängerregierung so gemacht, erst das Land, dann der Rest, so machen wir es auch jetzt. Ein letzter Aspekt dazu, wenn ich darf. Wir sind aber eben auch diejenigen, die nicht im Weg stehen, wenn es darum geht, pragmatische Wege und Lösungen zu finden, damit die Ziele erreicht werden können.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Kahle-Hausmann.

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Julia Kahle-Hausmann SPD

Danke schön, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, wird die Landesregierung bei jeder Folgeförderung die Arbeitsplatzbindung für den Förderzeitraum oder eine bestimmte damit verbundene Frist einfordern?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Sie haben das Wort, Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, vielen Dank für Ihre Frage. Ich verstehe das Motiv dieser Frage. Es ist rechtlich nicht möglich, das in Förderbescheiden so einzugrenzen. Wie gesagt, die Bedingungen für diesen Förderbescheid sind durch die Förderbestimmungen und Bedingungen, die der Bund als Hauptzuwendungsgeber an der Stelle gibt, bestimmt. Es ist sichergestellt, dass mit dieser Projektförderung der Betrieb einer grünen Stahlproduktionsanlage in Duisburg stattfinden muss. Damit hängt zusammen – wenn ich das so sagen darf –, dass man min-09.07.2025 destens für den Betrieb dieser Anlage auch Menschen in Duisburg braucht. Das, was Sie vorschlagen, ist rechtlich leider nicht darstellbar und auch nicht eingrenzbar.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage, und zwar die zweite und somit auch die letzte, kommt von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Klute.

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Thorsten Klute SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, erlaubt der Förderbescheid für thyssenkrupp, den die EU-Kommission 2023 beihilferechtlich genehmigte, im Übergang den Betrieb der Direktreduktionsanlage mit Erdgas bzw. wie lange?

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Berivan Aymaz

Sie haben das Wort, Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, gerne noch einmal: Der Zuwendungsbescheid und auch die beihilferechtliche Genehmigung für das Projekt tkH2Steel erlaubt den Einsatz sowohl von Gas wie auch von blauem Wasserstoff, hat aber die Zielstellung grüner Wasserstoff. Punkt. (Thorsten Klute [SPD]: Wie lange? Das war ja die Frage!) Das sind Details, zu denen ich Ihnen nichts sagen kann. Ich weiß aber, dass gerade auch für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in Europa dazu Gespräche stattfinden. Ich hatte auch ich in meinem Eingangsstatement erwähnt, dass wir über diese Gespräche, die das BMWE mit der Kommission führt, keine Detailkenntnis haben. Aber dem Grunde nach ist es möglich. Das Ziel ist grüner Wasserstoff; der Weg dahin ist geprägt von Pragmatismus.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste und somit ihre letzte Zusatzfrage kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Lüders.

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Nadja Lüders SPD

Danke, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, im Zusammenhang mit dem Ausrollen des Pfades für Erdgas sagten Sie, dass Sie die Gespräche zwischen BMWE und Kommission beobachteten und begleiteten. Wie sieht die Begleitung der Landesregierung auf dem Weg für das Ausrollen des Pfades für Erdgas konkret aus, sodass es nicht nur eine entfernte Beobachtung bleibt?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Landtag Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Wir sind logischerweise in regelmäßigen Gesprächen mit thyssenkrupp und mit dem BMWE, aber mit der Kommission sprechen wir als Wirtschaftsministerium nicht direkt. Als Hauptzuwendungsgeber führt das BMWE die Gespräche.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage kommt von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Dahm.

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Christian Dahm SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, sollte die Direktreduktionsanlage zunächst mit Gas betrieben werden, um sie wirtschaftlich nutzbar zu machen, würde das wiederum den Wasserstoffhochlauf im Land zurückwerfen. Denn thyssenkrupp sollte als Ankerabnehmer deutschlandweit für eine gesicherte Nachfrage und damit für den Anreiz von Angebotsmengen und fallende Wasserstoffpreise sorgen. Daher lautet die Frage: Was tut die Landesregierung, um den stockenden Wasserstoffhochlauf in Schwung zu bringen und den Umstieg auf grünen Wasserstoff vor dem Hintergrund dieser Schwierigkeiten flexibler zu gestalten?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wir setzen uns gegenüber den Ebenen, die darüber befinden können, zuallererst für wettbewerbsfähige Energiepreise für die energieintensive Industrie ein. Das ist vor allem die Bundesebene. Sie werden verfolgt haben, dass ich, seit ich Ministerin in Nordrhein-Westfalen sein darf, in Richtung des Bundeswirtschaftsministeriums adressiere, dass wir dringend eine Entlastung für die energieintensive Industrie brauchen, egal, ob sie mittelständisch oder groß ist. Das ist das Erste und Entscheidende. Das Zweite ist, dass wir diejenigen sind, die über die Grenzen Nordrhein-Westfalens hinaus … Ich nenne unsere Bemühungen beim Delta Rhine Corridor als ein Beispiel, unabhängig davon, dass es auch zu einzelnen Verzögerungen zum Beispiel durch einen Regierungswechsel bei unseren Freunden in den Niederlanden kommt. Wir sind in der Priorisierung des Delta Rhine Corridor unentwegt in Gesprächen, und zwar sowohl mit Vertretern der Regionen der Niederlande als auch mit den bereits erwähnten Akteuren, die am Ende die Geschäfte mit Wasserstoff machen sollen und auch machen müssen. 09.07.2025 Der dritte Punkt ist, dass wir in der deutlichen Strategie, die wir im Bereich von Wasserstoff haben, also die Roadmap, die wir dafür vorsehen, für alle in unterschiedlichen Sprachen dieser Erde nachvollziehbar hinterlegen, dass wir einen großen Wasserstoffbedarf haben: Er liegt bei 129 bis 179 TWh/a. Wir haben also einen hohen Bedarf, zu importieren, und im Sinne dessen arbeiten wir mit unseren europäischen Nachbarländern, aber auch mit den etwas weiter entfernten Nachbarländern von Portugal bis Schottland, wenn ich das so sagen darf, an Kooperationen und daran, diejenigen mitzunehmen, die entweder die Anlagen produzieren oder die den Wasserstoff herstellen oder verarbeiten können. Wir wollen, dass aus dem Projekt „Wasserstoff produziert in Europa“ Wertschöpfung für Nordrhein-Westfalen entsteht. Dementsprechend tun wie das konkret für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft: Wir geben ein klares Bekenntnis ab, dass das auch für die vielen Anlagenund Maschinenbauer ein Wertschöpfungsmodell der Zukunft ist, dass wir für Industrie und Energieproduktion einen hohen Bedarf in Nordrhein-Westfalen festgestellt haben und dass wir für diesen Bedarf an einer guten europäischen Zusammenarbeit arbeiten, dabei aber nicht nur europäische, sondern auch darüber hinausgehend Wasserstoffimportländer definiert haben und dementsprechend unterwegs sind.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage – es ist ihre erste – kommt von Frau Gosewinkel.

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Silvia Gosewinkel SPD

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, in dieser Woche sagte der Projektleiter für den Bau der Direktreduktionsanlage in der WAZ, dass die Betriebskosten der Grünstahlanlage mit Wasserstoff die größte Herausforderung sein werden. Die Förderung in Höhe von 2 Milliarden Euro für thyssenkrupp soll Bau und Betrieb subventionieren. Wir sehen aktuell, dass ein Großteil der Fördersumme schon verausgabt ist. Wenn die Anlage nachher nicht wirtschaftlich betrieben werden kann, ist aber alle Mühe umsonst. Wird es eine Erhöhung der Fördersumme geben, damit überhaupt noch Betriebskostenzuschüsse fließen werden?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, die Fördersumme des Zuwendungsbescheids des Bundes für das IPCEI-Projekt tkH2Steel ist auf 2,1 Milliarden Euro gedeckelt. Dabei leistet Nordrhein-Westfalen Landtag eine Kofinanzierung von 30 %. Mit Stand von März 2025 sind rund 750 Millionen Euro verausgabt. Stand jetzt weiß ich nicht, ob das Geld am Ende für den Betrieb ausreichen wird oder nicht. Ich kann Ihnen meinen Kenntnisstand von jetzt gerne auch mit dieser Antwort noch einmal nennen. Alles Weitere wird sich über die anstehenden Gespräche, die das Bundeswirtschaftsministerium als Hauptzuwendungsgeber führt, dann Schritt für Schritt ergeben. Es ist aber auch wichtig, noch einmal zu sagen, dass die Einteilungen der Ausgaben für das Projekt nicht fix sind – der eine Teil für Planung und Bau, der andere Teil für den Betrieb –, sondern die Mittel können nach Bedarf eingesetzt werden.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Müller-Witt.

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Elisabeth Müller-Witt SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, wie bewertet die Landesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen Förderung den von der EU-Kommission kürzlich veröffentlichten novellierten Beihilferahmen für den Deal für eine saubere Industrie, und kann thyssenkrupp hiervon profitieren? Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Liebe Frau Müller-Witt, könnten Sie ein bisschen näher ans Mikro gehen, bitte? – Danke!

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Elisabeth Müller-Witt SPD

Noch einmal: Wie bewertet die Landesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen Förderung den von der EU-Kommission kürzlich veröffentlichten novellierten Beihilferahmen für den Deal für eine saubere Industrie, und kann thyssenkrupp hiervon profitieren?

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Berivan Aymaz

Sie haben das Wort, Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Der Clean Industrial Deal wird dem Green New Deal an die Seite gestellt. Wer der Kommissionspräsidentin zuhört, stellt fest: Sie hat ein hohes Interesse, ein widerstandsfähiges Europa in diesen geopolitisch wirklich herausfordernden Zeiten zu positionieren, und sieht dabei gerade für die Widerstandsfähigkeit entscheidender Grundstoffindustrien, wozu Stahl wohl eindeutig zählt, die Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen. Insofern kann es – das ist der zweite Teil der Medaille eines unabhängigen und 09.07.2025 resilienten Europas – tatsächlich sein, dass Green New Deal und Clean Industrial Deal eine wirkliche Chance für Europa sind. Sehr gut ist – das ist auch für Nordrhein-Westfalen ein Zeichen der Stärke –, dass der Steel and Metals Action Plan in Duisburg durch den zuständigen Kommissar unter großer medialer Öffentlichkeit bekannt gegeben wurde, und das war, wenn ich das so sagen darf, auch für uns als treibender Akteur der Stahlallianz – also der stahlproduzierenden Länder der Bundesrepublik – mit einer gewissen Freude verbunden. Wir haben uns im letzten Herbst verständigt, welche Dinge jetzt folgen müssen, damit die Stahlproduktion in der Bundesrepublik dem internationalen Wettbewerb standhalten kann. Es waren wichtige Dinge, die wir da formuliert hatten und zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen anderer Länder dem damaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck übergeben haben – zum Beispiel grüne Leitmärkte betreffend, zum Beispiel die Idee, dass man anteilig grüne Stahl- oder grüne Metallprodukte bei Vergaben integriert. All das beinhaltet der Steel and Metals Action Plan. Wenn ich das so sagen darf: Wir hören nicht auf, die anderen Länder mit ins Boot zu holen, um deutlich zu machen, dass Nordrhein-Westfalen nicht nur zur Stahlproduktion im Hier und Jetzt steht, sondern sozusagen Mehrheiten zusammenbringt. Dies verdeutlicht: Wir wollen aktive Treibende innerhalb eines Europas sein, um diese Transformation gut hinzukriegen. Dafür haben wir an diesem Freitag eine Initiative im Bundesrat laufen, die genau diese Dinge zusammenbringt: die grüne Transformation, die Wettbewerbsfähigkeit und die Aufgaben, die sich daraus für Markt und Handel ergeben.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt der Kollege Bakum mit seiner Frage. Bitte sehr.

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Rodion Bakum SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, in der Fragestunde am 13. November sagten Sie, dass, wenn thyssenkrupp Steel nicht leisten kann, die TK-Mutter in Essen für die Rückzahlung in Verantwortung tritt. Was passiert denn, sollte thyssenkrupp nicht mehr Anteilseigner an thyssenkrupp Steel sein? Gilt die Haftung dann fort?

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Christof Rasche

Frau Ministerin, bitte. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! In meinem Eingangsstatement habe ich ausgeführt, dass genau diese Absicherungserklärung, die Ende 2025 ausläuft, Landtag verhandelt wird. Diese Verhandlung führt das BMWE mit thyssenkrupp. Unser Ziel – Ausrufezeichen – ist, dass diese Patronatserklärung natürlich über das Jahr 2025 hinaus bestehen bleibt, weil sie absichert, dass unter anderem dieses Projekt am Stahlstandort Duisburg Realität werden kann. Das sei nur der Form halber auch in dieser Antwort erwähnt. Ich habe es im Eingangsstatement schon deutlich gemacht.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt der Kollege Vogt. Bitte sehr.

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Alexander Vogt SPD

Frau Ministerin, wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann ist die Fördersumme, um überhaupt eine Genehmigung zu bekommen, aufgeteilt in Baukostenförderung und Betriebskostenförderung. Wie Herr Göddertz vorhin dargestellt hatte, handelt es sich bei der Genehmigung um 550 Millionen Euro für die Baukostenförderung und 1,45 Milliarden Euro für die Betriebskosten. – Ich sehe Ihr Nicken, dann scheint das so zu stimmen. Jetzt sind aber schon 750 Millionen Euro verausgabt. Die können bisher nicht für Betriebskosten gelaufen sein, sondern für Baukosten. Einfach als Verständnisfrage – können Sie es mir noch mal erklären? –: Es gibt eine Genehmigung für das Gesamtprojekt und für die Förderung, mit der bestimmte Anteile für Bau und Betrieb festgesetzt sind, und jetzt geben der Staat oder auch die Landesregierung schon mehr Geld, als überhaupt für Baukosten zur Verfügung steht? Denn der Betrieb kann es ja noch gar nicht sein. Wie kann ich das dann verstehen? Ich finde es ziemlich ungewöhnlich, dass man eine Genehmigung aufgrund von bestimmten Zahlen bekommt, und jetzt sind die Zahlen egal. Dann hätte ich doch gar keine Trennung machen müssen.

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Christof Rasche

Frau Ministerin, bitte. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Vogt! Richtig ist: Für die Erteilung der beihilferechtlichen Genehmigung muss man eine Aufteilung vornehmen. Dann entscheidet die Frage, ob das übergeordnete Ziel dieses Projekts zu erreichen ist, jeweils die Auszahlung der beantragten Mittel. Dabei wiederum – das haben Sie richtig verstanden – gibt es dann diese starre Festschreibung von 550 Millionen zu 1,54 Milliarden Euro nicht mehr, sondern da wird sozusagen gefragt: Erfüllen diese einzelnen Projektschritte – in der Projektskizze deutlich gemacht – in den einzelnen Bauabschnitten das Ziel des Projekts? Sind die Mittel diesem Zweck zur Verfügung zu stellen? Und wenn das erfolgreich 09.07.2025 geprüft worden ist, dann wird ausgezahlt. Aber man muss in der Bewirtschaftung dieser Projektmittel nicht diese starre Aufteilung, wie sie beihilferechtlich zur Genehmigung notwendig war, erfüllen.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollegin Kampmann. Bitte sehr.

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Christina Kampmann SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, bei thyssenkrupp sollen nicht nur 11.000 Stellen abgebaut oder outgesourct werden. Nun sollen die Beschäftigten, die bleiben dürfen, auch noch jährlich auf 200 Millionen Euro verzichten, wie man aus dem Vorstand hört. Die IG Metall bezeichnet das als die Giftliste der Maßnahmen. Wenn der größte Stahlkonzern in der nächsten Tarifrunde ausschert – so schreibt die WAZ – könnte das den gesamten Flächentarif torpedieren. Was tut die Landesregierung, um die Beschäftigten der Branche zu unterstützen und die Mitbestimmung zu stärken, die ja gerade überall angegriffen wird?

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Christof Rasche

Frau Ministerin, bitte. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Richtig ist, dass es im Zuge des Zukunftsplans für thyssenkrupp Stahl eine wirklich intensive Diskussion zwischen der Gewerkschaft, den Beschäftigtenvertretern und dem Unternehmen ist, die damit verbunden auch den Stahlstandort Duisburg und die Beschäftigten beinhaltet. Wir machen deutlich – sowohl mein Kollege Karl-Josef Laumann wie auch ich, aber auch, wenn ich das so sagen darf, unser Ministerpräsident Hendrik Wüst –, dass wir die Sozialpartnerschaft als DNA Nordrhein-Westfalens als selbstverständlich voraussetzen. Damit steht auch in Verbindung, dass 700 Millionen Euro und damit die größte Einzelförderung des Landes Nordrhein-Westfalen für ein Projekt kein Blankoscheck dafür sind, dass man dann am Ende über die Interessen der Beschäftigten hinweg agieren kann. Wir stehen im regelmäßigen Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der thyssenkrupp Stahl Europe, den Beschäftigtenvertretungen und der IG Metall. Ich glaube, es ist auch jeweils in den Äußerungen, die wir als Landesregierung tätigen, nachzulesen, was unsere Erwartungshaltung ist. Wir brauchen eine Perspektive für die Beschäftigten am Stahlstandort Duisburg. Wir brauchen aber auch – das wird von allen Beteiligten zugestanden, auch von den Beschäftigtenvertretern und den Vertretern der Landtag Gewerkschaft – einen Restrukturierungsprozess, weil die Überkapazitäten, die beim Stahlstandort Duisburg im Moment sozusagen die Schieflage mitbedingen, dies notwendig machen. Wir als Landesregierung tun, was wir können, um daran etwas zu ändern, also über eine gute Ausgestaltung der CBAM-Regelung auf europäischer Ebene zu verhindern, dass billige Überkapazitäten aus dem chinesischen Stahlproduktionsbereich reingeschwemmt werden und es damit ungleich schwieriger wird, den Stahl, den thyssenkrupp produziert, loszuwerden. Das alles sind die unterschiedlichen Ebenen, auf denen wir unterwegs sind und wo wir deutlich machen, dass wir Stahl nicht nur als Stahlprodukt an sich betrachten, sondern wir wollen vor allem die Wertschöpfungskette, die Wertschöpfung, die die Beschäftigten daraus gewinnen, langfristig für Nordrhein-Westfalen gesichert wissen. Das ist unser Ziel.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollege Dudas. Bitte sehr.

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Gordan Dudas SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, meine zweite Frage ist bedeutend kürzer als die erste: Wie beurteilt die Landesregierung die Wirtschaftlichkeit der Stahlsparte im Falle eines Börsengangs?

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Christof Rasche

Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Aktuell ist mir zumindest nicht bekannt, dass ein Börsengang der Stahlsparte geplant und/oder diskutiert wird. Von daher haben wir jetzt keinen akuten Grund, uns dazu eine fachliche Meinung zu bilden.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt wechseln wir einmal von der SPD-Fraktion in die FDP-Fraktion, und der Kollege Witzel hat die Möglichkeit, eine Frage zu stellen.

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Ralf Witzel FDP

Vielen Dank, Herr Präsident, für die Gelegenheit zu einer Nachfrage. – Frau Ministerin, Sie haben eben zu Recht deutlich gemacht: Es darf bei der historisch größten Einzelförderung mit Bindung für den Landeshaushalt Nordrhein-Westfalens keine Blankoschecks geben. Deshalb gilt meine Frage nach aktuellem Kenntnisstand dem Aspekt der ökonomischen Sinnhaftigkeit. Ich frage Sie, Frau Ministerin: Ab welchem Termin wird sich nach den Ihnen vorliegenden Erkenntnissen die Direktreduktionsanlage im marktwirtschaftlichen Wettbewerb subventionsfrei betreiben lassen? 09.07.2025

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Christof Rasche

Bitte sehr. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wenn ich Ihnen diese Frage beantworten könnte, wäre ich mit einem ziemlichen Alleinstellungsmerkmal versehen. Die Frage, die mit den Rahmenbedingungen und Kriterien zusammenhängt, ab wann der grüne Wasserstoff allein zu Marktbedingungen einsatzfähig ist, kann Ihnen Stand heute niemand sicher beantworten. Die Frage, wie es mit der Verknappung der ETS-Zuteilung weitergeht, wird helfen können, dass es sich beschleunigt, dass grüner Wasserstoff bezüglich der Kosten wettbewerbsfähiger wird. Die Frage, wie schnell wir es schaffen, den bereits gestarteten Hochlauf von Wasserstoffwirtschaft und Wasserstoffindustrie wirklich mit Ambitionen zu versehen – all das sind Punkte, zu denen es Schätzungen gibt, aber das Enddatum und ab welchem Jahr es so weit sein wird, kann Ihnen niemand, der mir bekannt ist, beantworten; zumindest niemand, der in Europa politisch aktiv ist.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion folgt jetzt der Kollege Stoltze. Bitte sehr.

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Ralf Stoltze SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, welcher Kenntnisstand liegt der Landesregierung zum IDW-S6-Gutachten zu einer Sanierungsfähigkeit von thyssenkrupp Steel vor? Dieses hätte laut eigener Aussage im Wirtschaftsausschuss vom 4. Oktober letzten Jahres bereits Anfang 2025 veröffentlicht werden sollen. Wie ist da der aktuelle Stand?

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Christof Rasche

Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Das IDW-S11-Gutachten liegt bereits vor. Zu dem Stand des IDW-S6-Gutachtens haben wir keine aktuellen Informationen. Diese Frage könnte Ihnen wahrscheinlich der Konzern beantworten. Wo die stehen, weiß ich nicht. Wir haben keinen aktuellen Kenntnisstand, der von dem abweicht, was ich Ihnen in der Ausschusssitzung gesagt habe.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollege Stinka. Bitte sehr.

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André Stinka SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Wir haben vorhin kurz angesprochen, dass Landtag es Flexibilisierungen im Bereich von Wasserstoffund Erdgasnutzung gibt. Deshalb ist die Frage, Frau Ministerin: Für welchen Zeitraum sieht die Landesregierung oder sehen Sie persönlich als zuständige Ministerin, Frau Neubaur, einen Übergangsbetrieb der Direktreduktionsanlage mit Erdgas als sachgerecht und für die Klimaziele als tolerabel an?

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Christof Rasche

Frau Ministerin, bitte sehr. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich habe gerade nachgedacht, (Lachen von Sven Werner Tritschler [AfD]) wie ich Ihre Frage so beantworte, dass es nicht wirkt, als würde ich mich herausreden. Sie werden nachvollzogen haben, dass der Koalitionsvertrag der Unionsparteien und der SPD auf Bundesebene eine Dimension in die Frage der Defossilisierung oder Dekarbonisierung eingewebt hat, und zwar den Umgang mit CO , heißt: Gebrauch und/oder Speicherung. Daraus leiten sich mindestens für den Teil des Wasserstoffhochlaufs ein paar Fragen ab. Ich glaube, man muss sehr genau hinschauen, wie man vorgeht. Es ist ein verunsichernder Faktor, zu welchem Zeitpunkt ohne Erdgas oder auf Erdgas basierendem Wasserstoff grüner Wasserstoff einsatzfähig sein wird. Wir haben in Nordrhein-Westfalen mit unserer Carbon Management Strategie in Bezug auf CCS und CCU eine deutliche Struktur und Priorisierung vorgelegt. Wir wollen auch, dass das entsprechende Transport- und Speichergesetz endlich auf den Weg gebracht wird, weil Nordrhein-Westfalen für hart zu vermeidende CO -Emissionen diese legislative Änderung braucht. Allein an dem Beispiel werden Fragen deutlich: Welche Einflüsse wirken sich an der Börse auf den Gaspreis durch geopolitische Krisen aus? Wie verändert er sich? Wie entwickelt sich der Wasserstoffpreis? Wann wird die Frage beantwortet, was es kostet, die Tonne CO zu transportieren und zu speichern? Das sind so viele Unbekannte, sodass ich Ihnen sagen kann: Es ist, um das Ziel der Direktreduktionsanlage zu erreichen, gut, dass ein pragmatischer Weg dorthin hinterlegt ist, beginnend mit einem Auslaufen von Erdgas zu einem Hochlaufen von Wasserstoff von blau zu grün. Wenn Sie mich persönlich fragen, sage ich: Je schneller das möglich ist und trotzdem wettbewerbsfähig Stahl in Europa produziert werden kann, desto besser. 09.07.2025

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollege Börner. Bitte sehr.

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Frank Börner SPD

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie haben deutlich gemacht, dass das Land die öffentlichen Gelder mit Verzinsung zurückfordern würden, sollte das Projekt in Duisburg nicht verwirklicht werden. Bei Zahlungsunfähigkeit gebe es eine Vereinbarung mit der Mutter, der thyssenkrupp AG in Essen, dass diese einspringen müsse; das ist spannend mit Blick auf einen möglichen Eigentümerwechsel der thyssenkrupp Stahl AG. Können Sie uns darstellen, wie diese Vereinbarung aussieht und wie das in diesem Fall rechtlich ist?

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Christof Rasche

Frau Ministerin, bitte sehr. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die Mutter, also thyssenkrupp Essen, hat gesagt, sie stehe für das Projekt und auch für die komplette Absicherung ein. Bis …

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Oh, Entschuldigung! Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Das ist die Absicherungserklärung. Ich habe es in meinem Eingangsstatement gesagt und auch zweimal in meinen Antworten: Die Absicherungserklärung stellt sicher, dass thyssenkrupp Essen für Kosten und für dieses Projekt einsteht. Im Moment laufen Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und thyssenkrupp dazu, wie diese Absicherungserklärung verlängert wird. Unser Interesse, also das Interesse des Landes Nordrhein-Westfalen, und das Interesse des BMWE ist logischerweise, diese Absicherungserklärung weiter zu verlängern. Daran wird gerade gearbeitet. Details dieser Gespräche zwischen BMWE und thyssenkrupp sind uns aber nicht bekannt.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt erhält Frau Kollegin Busche das Wort. Bitte sehr.

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Andrea Busche SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Ministerin, thyssenkrupp-CEO López, sprach davon, der Mutterkonzern werde die Anteilsmehrheit an der Stahlsparte abgeben. Landtag Gehen Sie davon aus, dass Herr Křetinsky als Investor die Anteile über 50 % hinaus erhöhen und Mehrheitseigner wird? Welche Konsequenzen erwarten Sie?

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Christof Rasche

Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Auf diese Frage zu antworten wäre reine Spekulation. Ich habe jetzt mehrfach ausgeführt, welche Folgen nicht ein Eigentümerwechsel, aber ein weiterer Einstieg von Herrn Křetinsky für das Projekt tkH2Steel haben würde. Die Zweckbindung des Zuwendungsbescheides des Bundes bliebe bestehen und wäre sicherzustellen.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt der Kollege Göddertz. Bitte sehr.

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Thomas Göddertz SPD

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich komme noch einmal zurück auf die Fragestunde vom 13. November. Dort sprachen Sie davon, dass der Einsatz der Mittel im Bewilligungszeitraum bis zum Jahr 2027 erfolgt. Die Direktreduktionsanlage wird bis zum Jahr 2027 nicht mit Wasserstoff betrieben werden. Sie soll nach aktuellen Planungen erst Ende des Jahres 2027 in Betrieb gehen. Erfolgt die Auszahlung der gesamten Fördersumme dann nur für den Bau, oder wird der Bewilligungszeitraum verlängert, um auch den Betrieb zu unterstützen?

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Christof Rasche

Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Vielen Dank für die Wiederholung meiner Antwort aus November letzten Jahres. Es hat sich daran nichts geändert. Richtig ist, dass es dieses permanente Monitoring der Ausschüttung der Projektmittel gibt und dass darüber sichergestellt ist, dass die Betriebskosten zum richtigen Zeitpunkt bezahlt werden können.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollegin Teschlade mit der nächsten Frage. Bitte sehr.

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Lena Teschlade SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, wie beurteilt die Landes-09.07.2025 regierung die Äußerungen des Aufsichtsratsvorsitzenden der thyssenkrupp AG Russwurm, wonach grüner Stahl aus Deutschland auf absehbare Zeit nicht wettbewerbsfähig ist? Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Teschlade, diese Äußerungen des Aufsichtsratsvorsitzenden Russwurm teilen wir nicht. Das war doch die Frage? Wenn Sie gefragt haben, ob wir die Aussage von Herrn Russwurm teilen, dass grüner Stahl aus Deutschland nicht wettbewerbsfähig ist, dann sage ich Ihnen: Diese Aussage teilen wir nicht. (Lena Teschlade [SPD]: Ich habe „beurteilen“ gesagt!)

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Christof Rasche

Sie hat „beurteilen“ gesagt. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Diese Aussage beurteile ich wie folgt: Erstens teile ich sie nicht, zweitens setzen wir uns über alle Parteifarben der demokratischen Mitte und auch über die Grenzen der Länder der Bundesrepublik hinweg genau dafür ein, den Menschen, die heute in der Stahlproduktion arbeiten, auch in Zukunft noch gut bezahlte Arbeitsplätze in einem Rahmen bieten zu können. Die Entscheidung darüber treffen Konzerne und nicht Landesministerinnen und Landesminister, aber entsprechend unserer Möglichkeiten setzen wir den Rahmen so, dass in Nordrhein-Westfalen, Deutschland und Europa grüner Stahl wettbewerbsfähig produziert werden kann.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt Kollegin Philipp. Bitte sehr.

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Sarah Philipp SPD

Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, im März wurde vom damaligen BMWK, also vom Bundeswirtschaftsministerium, die Förderung von Elektrolichtbogenöfen bei HKM, also bei den Hüttenwerken Krupp Mannesmann in Duisburg, abgesagt bzw. abgelehnt. Wie stellt sich die Perspektive von HKM – dort läuft ja gerade die Suche nach einem Investor – derzeit für die Landesregierung dar? Was tun Sie zurzeit unterstützend?

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Christof Rasche

Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsi-Landtag dent! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! HKM hat erneut ein Projekt bei der sogenannten BIK-Förderlinie des Bundes eingereicht. Das heißt: Nach der erfolgten Ablehnung hat HKM deutlich gemacht, dass sie weiter ein Interesse daran haben. Es gibt selbstverständlich auch vor Ort Gespräche mit den Beschäftigtenvertretern und mit den Vertretern von HKM. Ich kann Ihnen gerade im Zusammenhang mit der Wertschöpfung, die HKM erzeugt, sagen: Wenn wir es mit einem unabhängigen und resilienten Europa ernst meinen, dann ist das, was HKM produziert, zum Beispiel für die EUROPIPE in Mülheim oder dünnere Stahlgrößen, die im Zuge der Energiewende zum Beispiel für Türme von Windrädern 10 km von der Brammenproduktion entfernt produziert werden können, etwas, wofür es sich einzusetzen lohnt. Die Gespräche über weitere Eigentümer werden zwischen der Salzgitter AG und thyssenkrupp geführt.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt die Kollegin Kahle-Hausmann. Bitte sehr.

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Julia Kahle-Hausmann SPD

Danke schön, Herr Präsident. – Sehr geehrte Ministerin, wie diese Woche bekannt wurde, investierte thyssenkrupp am Standort Duisburg 800 Millionen Euro in die weitere Anlagenmodernisierung. Gleichzeitig wurden Pläne des Vorstands bekannt, dass die Belegschaft jährlich auf 200 Millionen Euro an Leistungen verzichten müsse; Nullrunden bei Tarifverhandlungen und Wegfall tariflicher Einmalzahlungen. Das Wirtschaftsmagazin Capital schreibt – Sie kommentierten das diese Woche so, Frau Ministerin –, dass Stellenabbau und Lohnverzicht mit einer guten Zukunft einhergingen. Beide Seiten müssten sich nun ins Zeug legen, um die Kurve zu kriegen – die einen mit Investments, die anderen mit Kürzertreten. Wie viel Kürzertreten möchten Sie der Belegschaft angesichts 11.000 wegfallender Stellen und der Umgehung der Mitbestimmung im Konzern noch abverlangen? Soll ich es noch einmal wiederholen? Oder geht es? Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Ich höre zu.

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Julia Kahle-Hausmann SPD

Ich bin jetzt durch. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Ach so. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich habe als Zitat freigegeben, dass beide Seiten zu Kompromissen bereit sein müssen. Ich würde mir 09.07.2025 nicht anmaßen, Beschäftigten in so einer Situation zu sagen: Leute, ihr müsst jetzt halt mal kürzertreten. Ich als Wirtschafts- und Industrieministerin des Landes Nordrhein-Westfalen stehe für die Sozialpartnerschaft. Richtig ist, dass die Gespräche, die zwischen TKSE, den Beschäftigtenvertretern und den Gewerkschaften über die Zukunft und die Restrukturierungsmaßnahmen geführt werden, sehr intensiv sind. Zumindest wird mir das dazu geschildert. So, wie ich die Beschäftigtenvertreter verstehe, sind sie sich durchaus im Klaren darüber, dass sie Kompromisse machen müssen. Meine Forderung ist immer wieder, dass aber auch der Konzern bzw. die Vertreterinnen und Vertreter des Konzerns gegenüber den Beschäftigten deutlich und transparent machen müssen: Wo ist die Zukunft dieses Standorts in Nordrhein-Westfalen? Das ist es, was ich in Zitaten freigebe. In diesem Sinne ist der Kompromiss gemeint. Es braucht eine klare Zukunftsperspektive für den Standort. Dann ist meinem Empfinden nach eine Bereitschaft der Beschäftigten vorhanden, Kompromisse einzugehen. Schmerzhaft können Kompromisse immer sein. Aber ich habe keinen Grund, daran zu zweifeln, dass die streiterprobten Vertreterinnen und Vertretern der IG Metall oder der Betriebsräte dazu nicht in der Lage wären.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt die Kollegin Gosewinkel. Bitte sehr.

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Silvia Gosewinkel SPD

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, in der WAZ sprach der Projektleiter für den Bau der Direktreduktionsanlage in dieser Woche davon, dass bezüglich der Betriebsgenehmigung bei der Bezirksregierung Düsseldorf einige Nacharbeiten nötig wären. Zitiert wird er am Ende mit dem Satz: „Die Genehmigungsfähigkeit ist jetzt gegeben.“ Stehen also noch wesentliche Genehmigungen aus oder sind noch im Verfahren?

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Christof Rasche

Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Nach unserem Kenntnisstand gab es in der Tat Nachbesserungsbedarfe beim Lärmschutz. Ich erwähnte, dass dafür schon Mittel geflossen sind. Das hat etwas mit Immissionsschutz und dem Schutz der Duisburgerinnen und Duisburger im Umfeld dieser Direktreduktionsanlage zu tun, um trotzdem ihrem Recht nachkommen zu können. Dass es in dem Verfahren Schwierigkeiten gibt, ist uns nicht bekannt. Landtag Ganz im Gegenteil: Die Beteiligten bestätigen zumindest uns gegenüber immer, dass es ein gutes Verfahren mit der Bezirksregierung Düsseldorf gibt, in dem sich neue Fragestellungen ergeben – eine Direktreduktionsanlage wurde in Nordrhein-Westfalen noch nirgendwo genehmigt – und man sich sehr konkret und intensiv miteinander um Lösungen bemüht.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt der Kollege Witzel. Bitte.

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Ralf Witzel FDP

Herr Präsident, vielen Dank für die Gelegenheit zu einer zweiten und damit auch letzten Nachfrage. – Frau Ministerin, ich habe aus der Diskussion mitgenommen, dass Sie in der Beantwortung dieser Fragestunde deutlich gemacht haben, dass Unternehmen im Kern – wie sollte es auch sonst sein? – natürlich wirtschaftliche Entscheidungen treffen müssen. Trotzdem haben Sie ja auch deutlich gemacht, dass von dem Milliardenbetrag der staatlichen Subventionierung, die für thyssenkrupp angedacht ist … Es ist mit dem Volumen von 700 Millionen Euro immerhin die historisch größte Einzelförderung zulasten im Zweifel auch des Steuerzahlers in Nordrhein-Westfalen. Angesichts dessen, dass Sie mir meine erste Frage eben sehr vage beantwortet haben, was die wirtschaftlichen Perspektiven angeht, frage ich bei Ihnen noch mal nach, wie bei der größten Einzelförderung in der Landesgeschichte – 700 Millionen Euro – gesichert ist, dass, wenn Sie die beschriebenen Rückforderungsmechanismen ziehen müssen und die nicht bedient werden können, nachher nicht zulasten des öffentlichen Haushalts 700 Millionen Euro fehlen. Welche Vorkehrungen haben Sie getroffen? Wie ist der denkbare Totalausfall des Engagements des Landes?

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Christof Rasche

Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die mehrfach ausgeführte Absicherungserklärung, die bis Ende des Jahres gilt, stellt sicher, dass es bei Nichterfüllung der Zwecke des Zuwendungsbescheids des Bundes Rückforderungsmöglichkeiten inklusive Verzinsung gibt. Über eine Verlängerung über den 31.12.2025 hinaus wird aktuell zwischen dem BMWE und dem Konzern verhandelt. Unser Ziel als Landesregierung Nordrhein-Westfalens – entsprechend bringen wir uns ein – ist, dass diese Absicherungserklärung sicherstellt, dass die Projektmittel dem Projektzweck zur Verfügung gestellt werden, und zwar einem Vorzeigeprojekt grüner Transformation, nämlich Stahl, der grüne Brammen wahr werden lässt, im Herzen Europas, damit 09.07.2025 wir Klimaschutz und zukunftsfähiger Industrie gerecht werden.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt der Kollege Vogt.

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Alexander Vogt SPD

Frau Ministerin, wir haben schon in vielen Sitzungen diskutiert, dass viele Menschen ein Problem damit haben, wenn der Staat oder in dem Fall das Land einem Unternehmen 700 Millionen Euro gibt, wenn gleichzeitig massiv Arbeitsplätze abgebaut werden. Sie sagten in der Wirtschaftsausschusssitzung, dass es aus Ihrer Sicht, was eine Beschäftigungsgarantie angehe oder wenn sich der Staat gleichzeitig vom Unternehmen festschreiben lassen würde, dass es eine Beschäftigungsgarantie gibt, nicht zielführend gewesen wäre, weil thyssenkrupp sonst marktwirtschaftlich eingeschränkt worden wäre. Gerade sagten Sie uns, dass es rechtlich nicht möglich gewesen wäre. Darum meine Frage: Wäre das Festschreiben einer Beschäftigungsgarantie rechtlich nicht möglich gewesen?

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Christof Rasche

Frau Ministerin. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Genau das haben wir prüfen lassen. Es ist leider nicht möglich, einem Unternehmen an der einen Stelle zu sagen: „Ihr habt das Folgende zu tun“, und an einer anderen Stelle zu sagen: Ihr müsst das genaue Gegenteil dazu machen. – Wir haben uns also genau diese Frage sehr genau angeguckt, sie prüfen lassen. Dazu ist das Ergebnis, wie ich es berichtet habe, zustande gekommen.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt die Kollegin Teschlade. Bitte sehr.

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Lena Teschlade SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, wie bewertet die Landesregierung die Entscheidung von ArcelorMittal, auf 1,3 Milliarden Euro Bundesfördermittel für grünen Stahl zu verzichten, und zwar mit dem Verweis auf mangelnde Wirtschaftlichkeit? Wie bewerten Sie das vor allen Dingen für Nordrhein-Westfalen?

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Christof Rasche

Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Teschlade! Ich habe in mei-Landtag nem Eingangsstatement darauf verwiesen, dass für die weiteren Transformationsprojekte im Saarland, in Salzgitter und in Duisburg keine Andeutungen oder Hinweise von den Vertretern des Unternehmens existieren, … (Es sind Stimmen aus dem Regieraum zu hö- ren.) – Stören wir? Dann können wir rausgehen. … seitens des Unternehmens von den Transformationsvorhaben abzusehen. ArcelorMittal hat diese unternehmerische Entscheidung getroffen, aber wir als Landesregierung unterstützen das Vorhaben, die Rahmenbedingungen im europäischen Zusammenspiel mit wettbewerbsfähigen Energiepreisen für die energieintensive Grundstoffindustrie in Nordrhein-Westfalen so sicherzustellen, dass der grüne Stahl im Herzen Europas und damit auch in Nordrhein-Westfalen eine Zukunftschance für unser Land ist, nach Kräften.

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Christof Rasche

Vielen Dank für die Antwort. – Ich darf die Technik darauf hinweisen, dass die Fenster am Regieraum geöffnet sind und wir die Gespräche – vermutlich Telefongespräche – hier unten mitbekommen. Es liegen keine weiteren Zusatzfragen vor. Damit ist die Mündliche Anfrage 68 beantwortet. Es liegen darüber hinaus keine weiteren Anfragen vor. Damit können wir die Fragestunde beenden. Wir kommen zu: 11 Gesetz zur anteiligen Entschuldung von Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Altschuldenentlastungs-gesetz Nordrhein-Westfalen – ASEG NRW) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/13835 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Heimat und Kommunales Drucksache 18/14562 zweite Lesung Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/14713 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/14716 Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der CDU hat der Herr Kollege Martin Lucke das Wort. Bitte sehr. 09.07.2025

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Martin Lucke CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein historischer Tag für unser Bundesland. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur anteiligen Entschuldung der Kommunen setzen wir ein klares Zeichen. Wir lassen unsere Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen nicht allein (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) und entlasten sie nach mehr als zwei Jahrzehnten in einem sehr großen Umfang von ihren Altschulden. Die Kommunen sind nicht nur Verwaltungseinheiten, sie sind das Herzstück unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens, der Maschinenraum, ja, das Fundament unseres Landes. Es ist entscheidend, dass sie die notwendigen Entscheidungskompetenzen, Freiheiten und vor allem finanzielle Mittel besitzen. Viele Kommunen in unserem Land sahen sich über Jahre hinweg gezwungen, auf Liquiditätskredite zurückzugreifen, um ihre laufenden Ausgaben überhaupt decken zu können. Diese sogenannten Kassenkredite wurden in der Praxis vielerorts dauerhaft zur Finanzierung des laufenden Betriebs eingesetzt, und das mit gravierenden Folgen. Besonders strukturschwache Städte gerieten dadurch in eine gefährliche Abwärtsspirale. Es lässt sich nicht anders sagen: Ohne externe Unterstützung ist für viele dieser Kommunen eine vollständige Tilgung der Altschulden nicht realistisch. Vor diesem Hintergrund haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, eine substanzielle Entlastung der betroffenen Kommunen herbeizuführen. Unser Ziel war und ist eine Lösung im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft gemeinsam mit dem Bund. Unabhängig von den Planungen des Bundes stellt NRW den Kommunen jährlich 250 Millionen Euro zur anteiligen Übernahme kommunaler Liquiditätsverbindlichkeiten bereit. Wichtig ist dabei: Das ist kein Geld, das den Kommunen weggenommen wird. Es ist frisches Landesgeld, das wir gezielt einsetzen, um besonders belasteten Kommunen mehr Luft zum Atmen zu geben. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Damit gehen wir einen bedeutenden Schritt nach vorn und verpflichten uns, aktiv zur Lösung der Altschuldenproblematik beizutragen. Die vorgesehene Entlastung sieht wie folgt aus. Erstens übernimmt das Land 50 % der geprüften übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung. Zweitens erhalten alle betroffenen Kommunen eine einheitliche Mindestentlastung. Drittens darf nach Durchführung der Maßnahme keine Kommune mehr als 1.500 Euro berücksichtigungsfähige Schulden je Einwohner aufweisen. Der heute vorliegende Gesetzentwurf wurde im Rahmen einer Anhörung sowie im Ausschuss ausführlich Landtag mit einem durchweg positiven Ergebnis diskutiert. Die kommunalen Spitzenverbände würdigten das Gesetz als dringend notwendige Kraftanstrengung in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten und lobten ausdrücklich die Eigeninitiative des Landes. Aus der kommunalen Praxis wurde das Gesetz als sachgerecht, notwendig, praxistauglich und zugleich bürokratiearm bezeichnet. (Christian Dahm [SPD]: Oha!) Spätestens seit der letzten Ausschusssitzung am vergangenen Freitag ist ebenfalls klar, dass ausreichend Wirtschaftsprüfer zur Verfügung stehen. Wie seinerzeit angekündigt, beantragen wir unter TOP 15 unter anderem die Änderung des § 89 Abs. 4 Gemeindeordnung und berücksichtigen damit die Bedenken vieler Kommunen hinsichtlich des Kreditmanagements. Vor diesem Hintergrund ist es mehr als verwunderlich, dass mit den beiden Entschließungsanträgen von SPD und FDP zu einem kommunalen Rundumschlag ausgeholt wird. Natürlich ist es so, dass drei Jahre Rezession in Folge, befeuert durch die verfehlte Wirtschaftspolitik der Ampel, auch an den Kommunen nicht spurlos vorübergehen. (Zuruf von der SPD) Die neue Bundesregierung geht neue wirtschaftspolitische Wege. Aber Veränderungen brauchen Zeit. Sobald die Maßnahmen Wirkung entfalten, wird sich dies auch in den Kommunen positiv bemerkbar machen. Gerne erinnere ich daran, dass die Kommunen von 2017 bis 2022 in der Summe Finanzmittelüberschüsse in den Kommunalhaushalten verzeichnen konnten, sodass die Kommunen ihre Liquiditätskredite im Vergleich zu 2016 um 25 % zurückführen konnten. Maßgeblich ist und bleibt also die wirtschaftliche Entwicklung. Ihre Ausführungen zum Stichtag lassen einen konstruktiven Vorschlag vermissen. Des Weiteren ist die Antragsfrist bereits nach der Verbändeanhörung von drei auf vier Monate verlängert worden. Vor diesem Hintergrund lehnen wir die Entschließungsanträge ab. Das ASEG NRW ist ein Meilenstein für die kommunale Finanzpolitik in Nordrhein-Westfalen. Es handelt sich nicht um eine kurzfristige Entlastung, sondern um eine langfristige Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Dieses Gesetz gibt unseren Städten und Gemeinden die Möglichkeit zurück, Zukunft zu gestalten, statt lediglich Mängel zu verwalten. Ich werbe daher heute um eine Wiederholung der breiten Zustimmung, wie sie bereits letzte Woche in der Ausschusssitzung zum Ausdruck kam. Wir alle tragen gemeinsam Verantwortung für unsere Kommunen und die Menschen, die dort leben. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 09.07.2025

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Kollege Christian Dahm das Wort. Bitte sehr.

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Christian Dahm SPD

Vielen Dank. – Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Heute beschließen wir eine Hilfe für unsere Kommunen und ihre Altschulden. Das erfolgt nun nach dem „Stärkungspakt Stadtfinanzen“, den wir 2011, Stufe 1, und 2016, Stufe 2, gemeinsam mit Bündnis 90/Die Grünen und auch mit Teilen der FDP eingeführt haben. Das war seinerzeit im Übrigen, Herr Lucke, der erste Schritt. (Beifall von der SPD) Jetzt folgt ein weiterer guter und durchaus wichtiger Schritt. Es ist allerdings auch ein Schritt, der längst überfällig ist. Das hätten Sie von der Landesregierung und von den regierungstragenden Fraktionen schon früher (Sven Wolf [SPD]: Günstiger!) und vor allem in einem viel günstigeren Zinsumfeld haben können. (Beifall von der SPD) Ich glaube, das kommt fünf Jahre zu spät. Ich will hier nur einmal ausdrücklich betonen, dass sich zum Glück Ihre ursprüngliche Idee aus dem letzten Jahr (Zuruf von den GRÜNEN: Aus dem vorletz- ten!) nicht realisiert hat. Ich will noch einmal daran erinnern, dass CDU und Grüne ursprünglich einen Vorschlag, den die Kommunen ganz allein selbst finanzieren sollten, gemacht haben. Gut, dass das so nicht gekommen ist. (Beifall von der SPD) Jetzt gibt es also ein Gesetz, mit dem das Land echte eigene Finanzhilfen zur Verfügung stellt und in die Hand nimmt. Das ist gut, das ist richtig, und das will ich hier ausdrücklich anerkennen. Das unterstützen wir, und das haben wir auch immer gesagt. Eine Lösung ist das aber wahrlich nicht. Oder wie es ein Sachverständiger gesagt hat: Es ist eine Hilfe, aber definitiv keine Lösung des Problems. – Denn für eine echte Lösung brauchen wir Hilfen vom Bund. Leider ist eine wirksame Beteiligung des Bundes bisher am Widerstand aus der Union gescheitert. (Zuruf von Simon Rock [GRÜNE]) Zum Glück gibt es dank dem Einsatz des Bundesfinanzministers und anderer ein klares Bekenntnis zu einer Bundesbeteiligung, die jetzt hoffentlich zeitnah auf den Weg gebracht wird. Was aber nicht passieren Landtag darf, ist, dass die Beteiligung des Bundes auf das Engagement des Landes angerechnet bzw. verrechnet wird. Die Mittel des Bundes dürfen nicht zur Gegenrechnung verwendet werden. (Beifall von der SPD) Wenn sich der Bund hier einbringt, dann muss das on top kommen. Leider mussten wir auch in der jüngsten Vergangenheit wiederholt erleben, dass diese Landesregierung gut darin ist, von Berlin Geld für die Kommunen einzufordern, aber nicht ganz so gut darin ist, das Geld auch weiterzuleiten. Das darf in diesem Fall nicht passieren, genauso wenig im Übrigen wie beim Investitionspaket des Bundes. Hier haben Sie schon für eine Streichung der kommunalen Mindestquote von 60 % gesorgt. Ich erwarte von Ihnen an dieser Stelle, dass Sie den Kommunen einen substanziellen, deutlichen Anteil überlassen. (Beifall von der SPD) Darüber werden wir in diesem Parlament in den nächsten Monaten noch diskutieren müssen. Aber zurück zum Altschuldengesetz: Ich will hier auch noch einmal die Schattenseiten dieses Gesetzentwurfs klar herausstellen. Herr Lucke hat ja nur die Vorteile dargestellt. Es braucht einen Stichtag für die Betrachtung der Kredite. Das ist völlig klar. Das ist uns allen bewusst. Allerdings tauchen durch Ihre Wahl des Stichtages, 31.12.2023, zwei gravierende Probleme auf. Erstens. Kommunen, die sich in der Vergangenheit aktiv um Schuldenabbau bemüht haben, werden definitiv benachteiligt. Ihr Einsatz wird nicht honoriert. Ich will an dieser Stelle beispielsweise nur die Stadt Duisburg benennen. Zweitens. Die erheblichen Kreditaufnahmen, die viele Kommunen im Jahr 2024 tätigen mussten, oft infolge wachsender Aufgabenlast und Kosten, bleiben völlig unberücksichtigt. Das ist weder sachgerecht noch gerecht. Diese Schulden, die die Kommunen seit dem Stichtag aufnehmen mussten, zusammen im Übrigen mit ihren Schattenschulden, die die Kommunen in Milliardenhöhe infolge Ihrer kreativen Haushaltsführung – ich will hier nur NKF-CUIG herausstellen – vor sich herschieben, sind die neuen Altschulden der Zukunft.

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Christof Rasche

Herr Kollege Dahm, der Kollege Rock hat einen Wunsch nach einer Zwischenfrage.

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Christian Dahm SPD

Los geht’s.

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Christof Rasche

Jawohl, bitte sehr. 09.07.2025

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Simon Rock GRÜNE

Vielen Dank, Herr Kollege Dahm, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie das Kunststück fertiggebracht haben, auf der einen Seite zu kritisieren, dass der Stichtag zu spät gewählt sei, um dann im zweiten Satz zu sagen, dass der Stichtag zu früh gewählt sei? Sie haben zum einen gesagt, 2023 würde der ganze Abbau der Verbindlichkeiten nicht berücksichtigt, aber 23 sei auch gleichzeitig zu früh, weil dann die neu aufgebauten Verbindlichkeiten von 2024 nicht berücksichtigt würden.

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Christian Dahm SPD

Zunächst will ich herausstellen, Herr Kollege Rock, dass ich nur die Hälfte verstanden habe. Das ist wahrscheinlich der Akustik hier geschuldet und nicht dem Inhalt. Ich habe kritisiert, dass dieser Stichtag weitere Probleme hervorgerufen hat, nämlich die weitere Kreditaufnahme, die im letzten Jahr erfolgt ist, plus die Kredite im Zuge des Schattenhaushalts im Rahmen des NKF-CIUG. Ich habe gesagt, dass es weitere Kredite, weitere Schuldenaufnahmen und die Schattenhaushalte der Kommunen sind. Ansonsten ist es vollkommen richtig, dass ein Stichtag gewählt werden musste. Das ist in der Anhörung auch sehr deutlich geworden. Das haben auch die zahlreichen Sachverständigen ausgeführt und durchaus auch kritisiert. Nach diesen Berechnungen sind die tatsächlichen Entlastungen für die kommunalen Haushalte begrenzt. Allein nach dieser Unterstützung verbleiben nach wie vor 15 Milliarden Euro an Liquiditätskrediten bei den Kommunen. Statt uns also auf Einmalhilfen zu verlassen, brauchen wir eine langfristige, faire Verteilung der Finanzmittel. Wir müssen daher das kommunale Finanzsystem strukturell weiterentwickeln. Dazu gehört Folgendes: eine Erhöhung des kommunalen Verbundsatzes, eine verlässliche Investitionsquote für Kommunen bei Bundes- und Landesprogrammen, ein Ende der Praxis, immer mehr Aufgaben an die Kommunen zu delegieren, ohne den notwendigen finanziellen Ausgleich zu gewährleisten, und eine Veränderung bei den Soziallasten. Ich will hier nur beispielsweise die Eingliederungshilfe ansprechen. Dieses Gesetz kann daher nur ein Anfang sein, aber nicht das Ende der Debatte. Wir fordern deshalb von der Landesregierung, gemeinsam mit dem Bund eine tragfähige Lösung auch auf Bundesebene zu erarbeiten, eine Lösung, die nicht nur nach Stichtagen, sondern nach Bedarfen funktioniert, eine Lösung – das hat auch der Kollege Lucke eben angesprochen –, (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Die großen Schulden werden doch getilgt!) Landtag die den Kommunen nicht nur Luft zum Atmen gibt, sondern auch eine Zukunftsperspektive, Kollege Mostofizadeh. Wir stimmen dem Gesetz zu. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD und Mehrdad Mostofiza- deh [GRÜNE])

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen folgt nun der Kollege Dr. Robin Korte.

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Dr. Robin Korte GRÜNE

Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin erst einmal sehr dankbar, Herr Dahm, dass die SPD heute zustimmt, dass Sie sogar den Appell an Ihren eigenen Bundesfinanzminister Lars Klingbeil selbst einleiten – ich komme darauf gerne zurück – und dass wir somit am Ende mit einer großen Mehrheit heute ein Gesetz beschließen können, das nicht nur immense Zahlen bewegt – wir reden hier über etwa 10 Milliarden Euro –, sondern das die realen Lebensumstände in großen Teilen unseres Landes wirklich verbessert. Denn nach mehr als zwei Jahrzehnten befreien wir unsere Kommunen endlich von einem großen Anteil der finanziellen Lasten längst vergangener Jahre und auch längst vergangener Krisen, wie insbesondere der Finanz- und Wirtschaftskrise der Jahre ab 2008. Dass es dringend notwendig ist, die vielen unverschuldet hochverschuldeten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen von ihren übermäßigen Kassenkrediten zu entlasten, ist seit Langem bekannt und ist auch seit Langem hier Thema gewesen, und es wird angesichts der sich immer weiter zuspitzenden kommunalen Finanzkrise umso dringlicher. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Längst ist klar, dass die kommunale Schuldenlast nicht nur die kommunale Selbstverwaltung bei freiwilligen Aufgaben einschränkt, sondern dass sie auch zentrale Zukunftsaufgaben blockiert, etwa Investitionen in Bildung, in Klimaschutz, in Digitalisierung, in soziale Infrastruktur. Entsprechend viel Zustimmung gab es in der Anhörung auch für diesen Gesetzentwurf, mit dem wir als Regierungskoalition von CDU und Grünen ein zentrales Versprechen einlösen. Die Resonanz, insbesondere von den kommunalen Spitzenverbänden, war eindeutig. Dass die Altschuldenentlastung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf technisch gut umgesetzt ist, haben die Sachverständigen, vor allem diejenigen aus den Kommunen, die das Ganze dann umsetzen müssen, bestätigt. Auch auf kritische Nachfragen hin hat kein Sachverständiger ernsthafte Probleme oder Hürden für eine fristgerechte Antragstellung und für die Übertragung 09.07.2025 der Kredite benannt. Auch die Abwicklung über das Portal der NRW.BANK wird ausdrücklich begrüßt. Diese positive Resonanz hat einen Grund, dass nämlich die Landesregierung, in Person – ich will sie, auch wenn sie heute aus sehr nachvollziehbaren Gründen nicht persönlich hier sein kann, gerne erwähnen – insbesondere von Frau Ministerin Scharrenbach, die Kommunen sehr frühzeitig und auf Augenhöhe in die konkrete Ausgestaltung dieses Gesetzentwurfes einbezogen hat. Dafür, dass Sie auf diese Weise aus der Verbändeanhörung alle wesentlichen Verbesserungsvorschläge aufgenommen haben und ernst genommen haben, will ich seitens unserer Fraktion einen herzlichen Dank aussprechen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Das heißt natürlich nicht, dass es gar keine Verbesserungsvorschläge mehr gegeben hätte. Ein zentrales Anliegen der Kommunen – das hat der Kollege Martin Lucke schon angesprochen – war die Reform des Neuverschuldungsverbots in § 89 Absatz 4 der Gemeindeordnung, das wir nicht aus Überzeugung, sondern auf Druck der Eckpunkte des früheren Bundesfinanzministers Christian Lindner für eine Bundesbeteiligung eingeführt hatten, die er dann tatsächlich nie eingelöst hat, die er wahrscheinlich auch nie einlösen wollte. Da aber nach wie vor auch mit der neuen Bundesregierung völlig unklar ist, ob und wann der Bund sein Versprechen einlöst und wie lange unsere Kommunen auf ihren restlichen Krediten noch sitzen bleiben, ist es zwingend, dass wir die hier festgeschriebene Dreijahresfrist zur Tilgung neuer Liquiditätskredite zunächst aussetzen. Wir würden unseren Kommunen ansonsten ein wichtiges Instrument nehmen, um Zinsen zu sparen. Den entsprechenden Änderungsantrag bringen wir zum späteren Tagesordnungspunkt 15 zum Kommunalrechtsänderungsgesetz ein. Die einzige von den Sachverständigen aus der Praxis darüber hinaus unisono vorgetragene, über das Gesetz hinausgehende Forderung bleibt es also, die gpa als Prüferin nach § 4 des Gesetzentwurfes zuzulassen. Ich muss Ihnen sagen: Nach reiflicher Diskussion halten wir dies nicht für erforderlich, da hinreichend Kapazitäten in der etablierten Wirtschaftsprüfung zur Verfügung stehen. Der Erfolg des Gesetzes hängt von dieser Detailfrage am Ende nicht ab. Einer Altschuldenentlastung, die die Kommunen ab 2026 in ihren Haushalten spüren werden, steht damit ab dem heutigen Tag mit Beschluss dieses Gesetzes nichts mehr im Wege, zumindest nicht vonseiten des Landes. Denn was weiterhin fehlt, ist die Beteiligung des Bundes. Und ich werde nicht müde – wir sollten alle gemeinsam nicht müde werden –, immer wieder darauf hinzuweisen, bis aus Berlin endlich die längst überfällige hälftige Beteiligung an der Altschuldenlösung kommt. Landtag Nordrhein-Westfalen hat nach einigen anderen Bundesländern jetzt noch einmal gezeigt, wie man auch in herausfordernder Haushaltslage eine Altschuldenlösung zum Erfolg führt. Berlin kann, Berlin muss sich daran ein Beispiel nehmen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Was wir bisher aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung wissen, gibt uns hier durchaus Anlass zur Hoffnung. Aber man muss schon sagen, dass einem der darin angekündigte Kuhhandel – 250 Millionen für die Armen, 400 Millionen für die Reichen, vor allem Bayern – in Anbetracht der jahrelangen Diskussion gerade aus der Perspektive Nordrhein-Westfalens und der strukturschwachen Regionen doch schon ein bisschen die Worte verschlägt. (Beifall von den GRÜNEN) Umso besser ist es also, dass unsere Landesregierung hier klar und ehrlich handelt und ihr Wort hält und dass unsere Altschuldenlösung in Zeiten begrenzter Haushaltsmittel ihren Fokus auf diejenigen legt, die das Geld am dringendsten brauchen. Wir stimmen daher diesem historischen Gesetz aus ganzem Herzen und mit voller Überzeugung zu. Es ist ein mutiger, es ist ein richtiger Schritt, und es ist ein großer, ein zentraler Erfolg dieser Landesregierung von CDU und Grünen. – Vielen Dank.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP folgt jetzt der Kollege Dirk Wedel.

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Dirk Wedel FDP

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf eines Altschuldenentlastungsgesetzes wird ca. 170 nordrheinwestfälische Kommunen, insbesondere die ca. 10 % aller Kommunen, die am höchsten mit Kassenkrediten verschuldet sind und deshalb an der Spitzenentschuldung teilnehmen werden, spürbar entlasten. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Gute Sa- che!) Deshalb kann man in der aktuell für die Kommunen dramatischen Finanzlage diesen Gesetzentwurf nicht ablehnen. Zustimmungswürdig und zustimmungsfähig ist der Gesetzentwurf allerdings nicht, und zwar aus folgenden Gründen: Erstens. Die mit dem Gesetzentwurf zu bewirkende Altschuldenhilfe ist finanziell nicht nachhaltig und in der Hauptsache lediglich darauf angelegt, Schwarz-Grün über diese Wahlperiode zu retten. In Ihrem Gesetzentwurf legen Sie dar, dass bei zur Verfügung stehenden 250 Millionen Euro pro Jahr bei einem mittleren Refinanzierungszinssatz von 2,25 % und einer Tilgung von 0,5 % die Übernahme von 47 % der rund 19,35 Milliarden Euro übermäßiger Altschulden 09.07.2025 zum 31.12.2023 möglich sei. Das wären dann 9,09 Milliarden Euro. In den fünf Quartalen danach, bis zum 31.03.2025, sind nach der Landesdatenbank die Verbindlichkeiten der nordrhein-westfälischen Kommunen zur Liquiditätssicherung um rund 4,6 Milliarden Euro gestiegen. Hochgerechnet bis zum 31.03.2027 ergibt das etwa 12 Milliarden Euro zusätzliche Kassenkredite bei den nordrhein-westfälischen Kommunen nach dem Stichtag des 31.12.2023, (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) also rund ein Drittel mehr, als Sie nach Ihren Beispielrechnungen als Land übernehmen können. Zitat: „Wenn wir einige schwierige Jahre haben, und zumindest die ökonomischen und finanzwirtschaftlichen Prognosen machen uns nicht viel Hoffnung, dass das 2025 oder 2026 erledigt ist, dann bauen sich sofort wieder neue Kassenkredite auf, und zwar sehr schnell in dem alten Volumen.“ Das stellte der Sachverständige Professor Junckernheinrich in der Anhörung zu dem Gesetzentwurf fest. Die in dem im Bundesrat im ersten Durchgang beratenen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Grundgesetzes enthaltene Anforderung, dass die Länder Maßnahmen zur Verhinderung eines erneuten Aufwuchses übermäßiger Kassenkredite zu ergreifen haben, verfehlt die schwarz-grüne Landesregierung komplett. Zweitens. Die Landesregierung hat sich von einer generationengerechten Tilgung der zu übernehmenden Altschulden vollständig verabschiedet. (Beifall von der FDP) Während in den am 4. Juni 2024 beschlossenen Eckpunkten der Landesregierung noch davon die Rede war, dass das Land 30 Jahre lang jährlich 250 Millionen für eine – Zitat – nachhaltige Beseitigung der kommunalen Altschulden zur Verfügung stellen – Zitat Ende – werde, planen sie nun gegen unendlich. Unter den im Gesetzentwurf genannten Parametern läge die Tilgungsdauer bei etwa 77 Jahren, also bereits im nächsten Jahrhundert, bei insgesamt 10,06 Milliarden Euro anfallenden Zinsen. Nach 30 Jahren läge die Restschuld noch bei rund 7,17 Milliarden Euro. Schwarz-Grün dagegen stellt in dieser Wahlperiode gerade einmal insgesamt 750 Millionen Euro für die Altschuldenhilfe zur Verfügung. Das steht im Hinblick auf das Finanzdefizit der Kommunen von mehr als 6 Milliarden Euro allein im Jahr 2024 völlig außer Verhältnis. Zudem birgt es verfassungsrechtliche Risiken, wenn das Land planmäßig die Kommunen unterfinanziert, um dann nachträglich unter Umgehung der Schuldenbremse die deshalb bei diesen auflaufenden Kredite zu übernehmen. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Okay, dann lieber gar nichts machen!) Landtag Drittens. Welche Auswirkungen die im Koalitionsvertrag des Bundes vereinbarte Beteiligung des Bundes an den kommunalen Altschulden auf die nordrheinwestfälische Altschuldenhilfe hätte, dazu war der Landesregierung während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens keine Information aus der Nase zu ziehen. Da wäre es einfacher gewesen, einen Pudding an die Wand zu nageln. (Beifall von der FDP) Planungen, Szenarien? Alles Fehlanzeige! Vielleicht zeigt das aber auch nur, wie wenig Erfolg Ihre bisherigen Bemühungen in Berlin haben. Dazu passt, dass sich Ministerpräsident Wüst dazu genötigt sah, sich über die Rheinische Post vom 3. Juli 2025 an den Bund zu wenden. Der aktuelle Entwurf des Bundeshaushalts 2025 enthält jedenfalls keinen Euro für eine Beteiligung an den Altschulden. Das haben Sie Christian Lindner immer wortreich zum Vorwurf gemacht. Jetzt schweigen Sie dazu natürlich. Aufgrund der im Koalitionsvertrag vereinbarten Junktims müsste der Bund mehr als 1 Milliarde Euro in die Hand nehmen, wenn 250 Millionen Euro bei allen Ländern mit kommunalen Altschulden ankommen sollen.

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Christof Rasche

Herr Kollege …

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Dirk Wedel FDP

Ohne einen Abbau der strukturellen Unterfinanzierung bleibt die Altschuldenhilfe eine Scheinlösung. Die FDP-Fraktion wird sich bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf enthalten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Herr Kollege Wedel, es besteht der Wunsch nach einer Zwischenfrage beim Kollegen Mostofizadeh.

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Dirk Wedel FDP

Ja, das können wir gerne machen.

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Christof Rasche

Das können wir gerne machen. – Dann machen wir das.

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Mehrdad Mostofizadeh GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Kollege Wedel. Man muss sich schon sehr konzentrieren, um Ihnen zuzuhören. Das spricht für Ihre Zahlenkenntnis. Wunderbar! Aber die Konsequenz aus dem, was Sie vorgetragen haben, wäre ja, nichts zu tun. Damit blieben Sie ganz in der Tradition von Herrn Lindner, der auch Anforderungen gestellt hat, die nicht zu erfüllen gewesen 09.07.2025 sind. Stimmen Sie mir zu, dass es eigentlich kein Weg für Nordrhein-Westfalen ist, nichts zu tun?

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Christof Rasche

Herr Kollege Wedel.

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Dirk Wedel FDP

Vielen herzlichen Dank, Herr Kollege Mostofizadeh, für die Frage. Um es Ihnen einfacher zu machen, haben wir Ihnen das Ganze ja auch als Entschließungsantrag zur Verfügung gestellt, (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Habe ich sogar gelesen!) sogar noch ein bisschen ausführlicher. Darin werden auch die lustigen Pressemitteilungen von Schwarz-Grün zitiert, in denen Sie immer noch, auch nachdem der Gesetzentwurf längst auf dem Markt war, auf die 30 Jahre abgestellt haben, obwohl das mit dem Gesetzentwurf schon über den Haufen geworfen wurde. (Beifall von der FDP) In dem Entschließungsantrag können Sie noch einiges ganz Interessantes nachlesen, unter anderem auch das. Die Schlussfolgerung, dass Sie gar nichts tun sollten, ist natürlich die völlig falsche. Vielmehr ist die richtige Schlussfolgerung, dass Sie endlich die strukturelle Unterfinanzierung der nordrhein-westfälischen Kommunen beenden müssen; (Zuruf von den GRÜNEN) denn nur so können Sie das Problem nachhaltig und auf Dauer lösen. – Danke. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt folgt Herr Tritschler für die Fraktion der AfD.

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Sven Werner Tritschler AfD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man hier hört, wie Sie über die Verschuldung und die schlechte Kassenlage unserer Städte und Gemeinden klagen, könnte man meinen, das sei eine Art gottgegebener Zustand. Dabei ist nichts weiter von der Realität entfernt als das, gar nichts. Meine Damen und Herren von CDU, SPD, Grünen und FDP, Sie regieren im Bund, im Land und in den Kommunen dieses Landes seit mehr als 70 Jahren in wechselnden Konstellationen. Sie und niemand sonst tragen hierfür die ungeteilte Verantwortung. Spätestens seit den 80er-Jahren sind unsere Kommunen in NRW strukturell unterfinanziert, weil Sie damals unter Führung der SPD deren Anteil an den Steuereinnahmen, den sogenannten Verbundsatz, verringert haben. Seither beklagt Ihr Parteienkartell Landtag unisono, dass es Städten, Gemeinden und Kreisen schlecht gehe. Geändert haben Sie daran freilich alle nichts, obwohl Sie zwischenzeitlich alle mehrfach Gelegenheit dazu hatten. Ein paar Krokodilstränen in der einen oder anderen Sonntagsrede sind aber allemal billiger als eine ehrliche und grundlegende Finanzreform unseres Staatswesens. Nicht nur das: Sie haben die Probleme munter weiter verschärft. Bund und Land haben den Kommunen immer weitere Aufgaben aufgebürdet, ohne sich ernsthaft über deren Finanzierung Gedanken zu machen. Während Schwimmbäder geschlossen werden, Sportstätten verrotten, Schulen vergammeln und die Verkehrsinfrastruktur zerbröselt, haben Sie für alles und jeden Geld, solange er nicht in Deutschland oder aus Deutschland ist. Der Bund zahlt Entwicklungshilfe an Länder mit einem eigenen Raumfahrtprogramm, finanziert Radwege in Peru (Zuruf von den GRÜNEN) und Heerscharen von NGOs, die solchen Unsinn dann auch noch propagandistisch begleiten. Ja, sogar das Land NRW leistet sich ein Entwicklungshilfebudget und finanziert im Rahmen dessen – wir hatten es hier schon einmal – dreisprachige transsexuelle Kinderbücher für Uganda. Es lässt seinen Ministerpräsidenten jährlich für ein paar zehntausend Euro fotografieren. Auch hier sitzt das Geld für die politischen Freunde bei den NGOs sehr locker. (Christian Dahm [SPD]: Schlimm!) Kein Wunder also, dass am Ende wenig für das schwächste Glied in der Kette übrig bleibt: für die Kommunen. Ihre Parteifreunde dort sind allerdings keineswegs nur die Opfer; so viel gehört zur Wahrheit. Natürlich können unsere Kommunen nichts dafür, dass ihnen von oben teure Klimamaßnahmen aufgezwungen werden, etwa Klimaschutzmanager oder ein kommunaler Wärmeplan. Natürlich ist es auch nicht die Schuld der Kommunen, dass die Verantwortlichen auf Bundesebene – also auch wieder Sie, meine Damen und Herren – seit Jahren das Land mit einer Migration belasten und die Städte und Gemeinden die Menschen dann irgendwie unterbringen müssen. (Zuruf von den GRÜNEN) – Ich weiß, dass Sie das nicht gerne hören. Ich sage es Ihnen trotzdem. Es gehört auch zur Wahrheit, dass in diesen Kommunen gerne über mangelnde Finanzausstattung gejammert wird, während man an anderer Stelle das Geld mit beiden Händen zum Fenster hinauswirft. 09.07.2025 Ich will ein paar wenige Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit nennen. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das kön- nen Sie auch Ihrem Friseur erzählen!) In meiner Heimatstadt Köln sollen auf Antrag der CDU und der Grünen im Jugendhilfeausschuss Spielplätze künftig „Spiel- und Aktionsflächen“ heißen. Der alte Begriff sei zu eingrenzend. Kosten für diesen Unsinn: ein mittlerer fünfstelliger Betrag. In Essen, einer der höchstverschuldeten Städte NRWs, nahm der CDU-Bürgermeister im vergangenen Jahr 230.000 Euro aus der Stadtkasse, um einen, wie ihm seine eigenen Juristen vorhergesagt haben, völlig aussichtslosen Prozess gegen den dort stattfindenden AfD-Parteitag zu verlieren. Für 36.000 Euro entstand in Herten eine Klima-Stele, die Daten anzeigt, die sich heute jeder kostenlos auf sein Smartphone holen kann, wenn er denn will. Macht nichts! Herten hat ja nur Schulden in Höhe von 370 Millionen Euro – davon übrigens, weil es heute zum Thema passt, 265 Millionen Euro Kassenkredite. Von diesen Schulden, von dem Scherbenhaufen, nehmen wir jetzt die Hälfte weg. Das löst sich aber natürlich nicht in Luft auf, sondern landet hier beim Land. Für den Steuerzahler bedeutet das also im Endeffekt „rechte Tasche, linke Tasche“. Das hindert manche hier nicht daran, von einem historischen Moment zu sprechen. In Wahrheit flicken Sie nur ein paar Löcher, die Sie selbst mit Ihrer Politik gerissen haben. Sie schieben das Grundproblem ein paar Jahre nach hinten. Sie stellen nicht sicher, dass die Kommunen dauerhaft ausgestattet sind. Sie stellen nicht sicher, dass in den Kommunen verantwortlich gewirtschaftet wird. Wir stimmen Ihnen hier heute trotzdem zu. Es fällt uns nicht leicht. Aber wir lassen unsere Kommunen nicht im Regen stehen. Wir übernehmen Verantwortung. Vielleicht machen Sie das nach Jahrzehnten der Misswirtschaft auch endlich einmal. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke, Herr Tritschler. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Dr. Optendrenk in Vertretung für Frau Ministerin Scharrenbach. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Nicht mal den Arsch in der Hose, um dagegenzustim- men bei so einer Wortwahl! – Unruhe – Sven Werner Tritschler [AfD]: Der Sittenwächter! – Weitere Zurufe – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Wollen Sie mir drohen?) Landtag

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Dr. Marcus Optendrenk

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Selbstverständlich würde Frau Ministerin Scharrenbach gerne selbst zu diesem wichtigen Meilenstein sprechen. Sie wissen, warum das heute nicht der Fall sein kann. Wir haben es hier in der Tat – das wurde eben richtig gesagt – mit einem erheblichen Meilenstein bei der Bewältigung von Schuldenproblemen der Kommunen zu tun, ohne aber schon am Ziel zu sein. Die kommunalen Altschulden sind nicht nur Zahlen auf einem Papier, sondern sie sind eine Belastung für die Städte und Gemeinden, für die Bürgerinnen und Bürger, für das Handwerk und für die Unternehmen in unserem Land, die alle insbesondere auf eine funktionierende Infrastruktur und damit auf handlungsfähige Kommunen angewiesen sind. Die Landesregierung hat sich daher von Anfang an dazu bekannt, das drängende Problem der kommunalen Altschulden anzugehen und die mehrfach zugesagte finanzielle Beteiligung des Bundes entschlossen einzufordern. Gemeinsam mit Kollegin Scharrenbach habe ich bereits im November 2022 ein persönliches Gespräch mit dem damaligen Bundesfinanzminister geführt. Auf der Grundlage dieses Gesprächs wurde am 9. Oktober 2024 durch die Kollegin Scharrenbach und mich ein Landeskonzept an den damaligen Bundesfinanzminister übermittelt mit der Bitte, zeitnah ein für alle Länder zustimmungsfähiges realistisches Angebot einschließlich eines konkreten Gesetzentwurfs auf Bundesebene vorzulegen. Denn durch seine meist unzureichend gegenfinanzierte Leistungsgesetzgebung hat der Bund maßgeblich zur Verschuldung unserer Städte und Gemeinden beigetragen. Deshalb steht er hier in einer besonderen Verantwortung. Die Landesregierung begrüßt es daher sehr, dass sich CDU und CSU mit der SPD in ihrem Koalitionsvertrag auf Bundesebene ausdrücklich zu einer finanziellen Beteiligung des Bundes an Altschuldenprogrammen der Länder bekannt haben. Dieses Bekenntnis ist nicht zuletzt auf die Initiative der nordrhein-westfälischen Landesregierung zurückzuführen. Es ist aber – das darf ich ausdrücklich erwähnen – auf die Initiative des Landesvorsitzenden der SPD in Nordrhein-Westfalen zurückzuführen. Vor dem Hintergrund der immer schwieriger werdenden kommunalen Haushaltslage hat die Landesregierung entschieden, nicht länger auf konkrete Schritte des Bundes zu warten, sondern sofort zu starten. Damit hält die Landesregierung Wort. Das Parlament wird heute einem Gesetz zustimmen, das eine erste substanzielle Altschuldenhilfe für viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen ermöglicht und damit neue Luft zum Atmen bringt. Mit der Einbringung des Altschuldenentlastungsgesetzes haben wir seinerzeit einen wichtigen Meilen-09.07.2025 stein erreicht. Dieser Gesetzentwurf, über den heute zu entscheiden ist, sieht – es wurde in der Debatte bereits angesprochen – vor, die Kommunen von der Hälfte ihrer übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung zum Stichtag 31. Dezember 2023 zu befreien und die kommunalen Altschulden in die Landesschuld zu übernehmen. Allen teilnehmenden Kommunen wird dabei eine einheitliche Mindestquote ihrer übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung abgenommen. Außerdem ist eine Spitzenentschuldungsregelung für besonders hoch verschuldete Städte und Gemeinden vorgesehen. Davon war hier gerade schon die Rede. Die hälftige Übernahme der Altschulden wird für die teilnehmenden Kommunen mit einer erheblichen bilanziellen und finanzwirtschaftlichen Entlastung verbunden sein. Sie wird den Haushaltsausgleich dort erleichtern und auf diese Weise einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit der betroffenen Kommunalhaushalte leisten. Das ist aber noch nicht der letzte Schritt, auf den es ankommt. Deshalb ruft die Landesregierung den Bund weiterhin dazu auf, seiner Verantwortung am Aufwuchs übermäßiger Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung gerecht zu werden, seine Zusage einer substanziellen Beteiligung am Landesprogramm nicht nur in Nordrhein-Westfalen einzuhalten und zügig die Übernahme der zweiten Hälfte der kommunalen Altschulden zu ermöglichen. Wir müssen nun gemeinsam daran arbeiten, dass die neue Bundesregierung diese Maßnahmen zügig und angemessen dotiert umsetzt. Ich kann sagen, dass die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen dazu alles an Einfluss ausübt, was sie kann. Wenn die SPD das in der Weise tut, in der ihr Landesvorsitzender es in den Koalitionsverhandlungen gemacht hat, und nicht das Märchenbuch öffnet und erzählt, der aktuelle Bundesfinanzminister sei ein Vorreiter dieser Entwicklung (Zuruf von Christian Dahm [SPD]) – er war bisher eher nicht an der Spitze dieser Bewegung, Herr Kollege Dahm –, dann müssen wir gemeinsam versuchen, dass es möglichst bald auch im Bund zu einer solchen Regelung kommt. Ich setze dabei weiterhin auf Ihre Unterstützung. Insgesamt werden wir uns dafür einsetzen, dass das Thema der Kommunalfinanzen auch dadurch substanziell entlastet wird, dass auch auf der Ebene des Bundes Leistungsgesetze überprüft werden. Sie alle wissen, dass über die Kaskade von Kommunen und Kreisen bis hin zu Landschaftsverbänden ein erheblicher Teil der Ausgaben deshalb stattfindet, weil Bundesgesetze das erforderlich machen. Insofern liegt hier ein wesentlicher Schlüssel für das, was wir alle wollen, nämlich die Beseitigung der Handlungs-Landtag schwierigkeiten der Kommunen und die Wiederherstellung ihrer Handlungsfähigkeit; denn Demokratie beginnt vor Ort. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Dr. Optendrenk. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung und stimmen erstens über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/13835 ab. Der Ausschuss für Heimat und Kommunales empfiehlt in Drucksache 18/14562, den Gesetzentwurf Drucksache 18/13835 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die FDP enthält sich. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/13835 wie gerade festgestellt angenommen und verabschiedet. Zweitens stimmen wir über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/14713 ab. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? – Das ist die FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Wer enthält sich? – Das ist die SPD. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 18/14713 wie gerade festgestellt abgelehnt. Drittens stimmen wir über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/14716 ab. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? – Das ist die SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Wer enthält sich? – Das ist die FDP. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 18/14716 wie gerade festgestellt abgelehnt. Ich rufe auf: 12 Schlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses II („Hochwasserkatastrophe“) Schlussbericht gemäß § 24 des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags Nordrhein-Westfalen zu dem Antrag der Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Abgeordneten der Fraktion der SPD, der Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten der Fraktion der FDP Drucksache 18/56 – Neudruck Drucksache 18/14500 09.07.2025 Ich erteile zuerst dem Vorsitzenden des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, dem Abgeordneten Herrn Sven Wolf, das Wort zu einer mündlichen Berichterstattung.

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Sven Wolf SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über den Schlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses II zur Hochwasserkatastrophe – einer Katastrophe, die sich Mitte Juli 2021 ereignete. Sie hat sich als eine der schlimmsten Naturkatastrophen der Geschichte Nordrhein-Westfalens tief in das kollektive Gedächtnis unseres Landes eingebrannt. Das Tief „Bernd“ brachte außergewöhnliche Niederschläge. Binnen weniger Stunden fielen Wassermassen, die zuvor kaum vorstellbar waren. Der Starkregen trat vor allem in einer Mittelgebirgsregion mit engen Tälern auf. Die Böden waren durch vorherige Regenfälle bereits gesättigt. Das Regenwasser konnte nicht im Boden versickern und floss mit hoher Geschwindigkeit ab. Es riss Treibgut und Geröll mit sich. Die Wassermassen flossen in Bäche und kleine Flüsse, die in einem bisher kaum vorstellbaren Maß über die Ufer traten und sich in reißende Ströme verwandelten. Sie rissen Straßen, Brücken und Häuser ein. Menschen mussten sich in letzter Minute in Sicherheit bringen. Viele konnten sich aber nicht mehr retten. Am Ende verloren 49 Menschen unmittelbar durch das Hochwasser ihr Leben. Hinzu kamen diejenigen, die bei oder unmittelbar nach der Evakuierung verstorben sind. Die zwei jüngsten Todesopfer waren erst 18 Jahre. Das älteste Todesopfer war 86 Jahre alt. Die meisten Opfer waren im Alter zwischen 71 und 80 Jahren. Lassen Sie uns zunächst dieser Todesopfer gedenken. Den Angehörigen und Freunden der Verstorbenen gilt unsere aufrichtige Anteilnahme. Unser tiefes Mitgefühl gilt auch den zahlreichen durch die Hochwasserkatastrophe verletzten und schwer traumatisierten Menschen sowie allen, deren Existenz das Hochwasser beschädigt oder zerstört hat. Noch heute erreichen mich und meine Kolleginnen und Kollegen Zuschriften von Betroffenen. Wir alle erinnern uns an die Bilder zerstörter Stadtviertel und eingestürzter Häuser. Die Folgen der Naturkatastrophe sind in den Gebieten bis heute spürbar: Schäden an der Infrastruktur, an Brücken, an Straßen, an Kläranlagen, an Strom- und an Telekommunikationsleitungen. Das Hochwasserereignis hat uns allen vor Augen geführt, wie verletzlich eine hochentwickelte Gesellschaft ist, wenn keine oder nur unzureichende Vorbereitungen auf Naturgewalten getroffen wurden. Die Behörden konnten das Hochwasser sowie dessen Landtag Folgen nicht verhindern. Die Bevölkerung konnte nicht ausreichend geschützt werden. Vor einem extremen Hochwasser wird es keinen hundertprozentigen Schutz geben. Wir können aber das uns Mögliche tun, um für die Zukunft besser vorbereitet zu sein. Aus diesem Grund hat der Landtag bereits in der letzten Wahlperiode den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss V „Hochwasserkatastrophe“ eingesetzt. Er endete zwangsläufig mit dem Ablauf der vergangenen Wahlperiode und konnte deshalb nur einen Zwischenbericht vorlegen. Um, auch mit Rücksicht auf das Leid der Betroffenen in den Hochwassergebieten, noch offene Fragen zufriedenstellend und angemessen beantworten zu können, hat der neu gewählte Landtag am 30. Juni 2022 einstimmig die Fortsetzung der Arbeit beschlossen und den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss II eingesetzt. Der Ausschuss sollte „mögliche Versäumnisse, Fehleinschätzungen und mögliches Fehlverhalten der damaligen Landesregierung, insbesondere der zuständigen Ministerien sowie der ihnen nachgeordneten Behörden während der Hochwasserkatastrophe“ untersuchen. Im Auftrag hieß es unter anderem, dass dabei „die gesetzlich übertragene Verantwortung und ihre tatsächliche Erfüllung“, die „erfolgte Kommunikation und die […] verwendete technische und materielle Ausstattung“ überprüft werden soll. Eine Begrenzung auf die Gefahrenabwehr wurde nicht vorgenommen. Nach fast drei Jahren gemeinsamer Zusammenarbeit legt der Untersuchungsausschuss nun seinen Schlussbericht vor. Neben den umfangreichen Akten, die bereits durch den Ausschuss der letzten Wahlperiode angefordert worden waren, hat der Ausschuss weitere Akten angefordert, so auch mit dem Beweisbeschluss Nr. 13 Dokumente aus dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Auf diesen möchte ich einmal besonders eingehen. Das MHKBD lieferte dem Ausschuss zunächst nur Dokumente aus der Zeit bis zum Abfluss der Wassermassen, der etwa Mitte Juli 2021 stattfand. Die zuständige Ministerin vertrat die Auffassung, dass der dem Untersuchungsausschuss gegebene Auftrag bereits zu diesem Zeitpunkt endete. Der Ausschuss vertrat demgegenüber die Auffassung, dieser Auftrag erstrecke sich bis zum 9. September 2021, also dem Tag der Einsetzung des Ausschusses der letzten Wahlperiode. Der Umfang der übersandten Dokumente erschien ihm deshalb als nicht ausreichend. Im März 2023 leitete die qualifizierte Minderheit im PUA, bestehend aus den drei stimmberechtigten Mitgliedern der Fraktion der SPD, deshalb ein Organ-09.07.2025 streitverfahren gegen die Ministerin beim Verfassungsgericht ein. Der Verfassungsgerichtshof hat im Zuge des Verfahrens mit Urteil vom 9. April 2024 für Recht erkannt, dass die Ministerin mit der unzureichenden Aktenvorlage gegen die Verfassung verstoßen hat. Der Ausschuss hat sich in der ersten Beweisaufnahme zunächst in den Auftrag eingearbeitet und vier Sachverständige angehört. Wir haben uns ein Bild von den Anforderungen an Hochwasserinformations- und -vorhersagesysteme gemacht, die auch für kleine Flüsse – das haben wir gelernt – gut funktionieren. Der Ausschuss ist im Oktober 2022 nach Hagen und Altena gefahren, um sich einen unmittelbaren Eindruck vom Ausmaß der Katastrophe, von den Schäden und vom Stand der Wiederaufbauarbeiten zu machen. In Altena haben wir alle gemeinsam genau an der Stelle innegehalten, an der ein Feuerwehrmann beim Einsatz sein Leben verlor. Im Gespräch mit den Stadtspitzen, aber auch mit den Einsatzkräften der Feuerwehr konnten wir alle erleben, was diese Ereignisse mit den Menschen gemacht haben. Zudem hat sich der Ausschuss an der Wuppertalsperre ausführlich über Funktion und Betriebsweise der Talsperren informiert. Von besonderem Interesse waren für uns die Grundablässe sowie die Hochwasserentlastungsanlagen. Beide Anlagen waren bei dem Hochwasser wichtig, damit zusätzliches Wasser abgeleitet werden konnte. Der Ausschuss hat sich intensiv mit dem Vorgehen der Betreiber der Talsperren und der Hochwasserrückhaltebecken während der Katastrophe beschäftigt. Wir haben auch festgestellt, dass die Talsperren und Hochwasserrückhaltebecken während der Katastrophe unglaublich wichtig waren. Sie haben eine große Menge Wasser aufgenommen; dadurch konnten schlimmere Schäden verhindert werden. Ausführlich haben wir uns mit den Ereignissen in Erftstadt-Blessem auseinandergesetzt. Ich will sie noch einmal in Erinnerung rufen. Am Donnerstag, dem 15. Juli 2021, drangen Wassermassen in den nördlich von Blessem gelegenen Tagebau ein. Es bildete sich ein riesiger Erosionsbereich. An seinem Rand stürzten Gebäude ein, auch Wohngebäude. Die Bilder von Blessem und der Kiesgrube, die in den Medien zu sehen waren, werden wir sicher nie vergessen. Der Ausschuss hat sich intensiv mit den Tätigkeiten der Landesregierung während der Katastrophe beschäftigt. Eine Koordinierungsgruppe wurde aktiviert; ein Krisenstab, der mit Staatssekretären und dem Minister des Innern besetzt ist, wurde nicht einberufen. Die aktivierte Koordinierungsgruppe bestand zunächst lediglich aus Verbindungspersonen der fachlich von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Ressorts. Erst danach wurden externe Fachberater hinzugezogen. Landtag Wir haben uns intensiv mit den Fragen beschäftigt: Hätte ein Krisenstab die Lage besser bewältigen können? Warum unterließ es das Ministerium des Innern, eine landesweite Unwetterwarnung herauszugeben, obwohl die rechtlichen Möglichkeiten gegeben waren? Welche finanziellen Hilfen gab es für Geschädigte und für die traumatisierten Menschen? Wir haben dabei sechs zentrale Feststellungen getroffen. Erstens. Die drohende Gefahr wurde unterschätzt. Das verheerende Ausmaß der Katastrophe wurde von den Wasser- und auch von den Katastrophenschutzbehörden nicht vorhergesehen. Bereits am Montag – das war der 12. Juli – veröffentlichte der Deutsche Wetterdienst um 10:20 Uhr amtliche Vorabinformationen, die einen ersten Hinweis auf eine Wetterlage mit hohem Unwetterpotenzial gaben. Um 17:55 Uhr erfolgte die erste konkrete amtliche Unwetterwarnung vor ergiebigem Dauerregen. Die Staatskanzlei, das Umweltministerium, das Ministerium des Innern hatten am 12. Juli Kenntnis von Warninformationen des DWD. Am 13. Juli gab es eine amtliche Unwetterwarnung vor extrem ergiebigem Dauerregen. Der Deutsche Wetterdienst nutzte an diesem Tag zudem das vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe betriebene modulare Warnsystem in der Eifel und den angrenzenden Regionen. Dennoch wurde die Gefahr unterschätzt. Noch am 14. Juli waren viele Behörden davon überzeugt, dass es sich lediglich um ein schweres Unwetter handeln würde. Diese Fehleinschätzung war einer der schwerwiegendsten Fehler, den die Landesregierung beging. Der Ausschuss kann nicht nachvollziehen, dass in den Ministerien der Eintritt der schwersten Hochwasserkatastrophe in der Geschichte unseres Landes nicht für möglich gehalten wurde. Zweitens. Führungs- und Koordinationsstrukturen versagten. Die lediglich aktivierte Koordinierungsgruppe hatte aufgrund ihrer personellen Zusammensetzung keine ausreichenden Entscheidungs- und Steuerungsbefugnisse. Unsere Überzeugung ist, dass ein Krisenstab zu klareren Verantwortlichkeiten, besserer Kommunikation und einer einheitlicheren Koordination geführt hätte. Drittens. Die Warnung der Bevölkerung war nicht ausreichend. Die Menschen in der Eifel hätten noch am 14. Juli gewarnt werden können. Das Ministerium des Innern unterließ es aber, eine landesweite Unwetterwarnung herauszugeben, und das – ich sagte es schon –, obwohl die rechtlichen Möglichkeiten vorhanden waren. Viertens. Kritische Infrastruktur war unzureichend geschützt. Die Hochwasserkatastrophe beschädigte und zerstörte viele Brücken, Stromleitungen, Trink-09.07.2025 wassernetze, Kommunikationswege. Insbesondere der Ausfall der Trinkwasserversorgung und der Abwasserentsorgung hat die Kommunen in einem sehr großen Maß belastet. Fünftens. Persönliches Fehlverhalten hat Vertrauen beschädigt. Die damalige Umweltministerin Heinen-Esser befand sich zu Beginn der Hochwasserkatastrophe an ihrem Urlaubsort auf Mallorca. Sie flog zwar am 15. Juli anlässlich der Hochwasserkatastrophe von dort zurück, kehrte aber einen Tag später wieder nach Mallorca zurück. Öffentlich bekannt wurde dies erst im Verlauf des Untersuchungsausschusses der letzten Wahlperiode. Am 7. April 2022 trat sie von ihrem Amt als Ministerin zurück. Als Folge dieses Verhaltens ist festzuhalten, dass das öffentliche Vertrauen in die Tätigkeit der Behörden litt. Die Versicherung der Ministerin, ihr Amt aus der Ferne vollumfänglich wahrgenommen zu haben, vermag hieran nichts zu ändern. Sechstens. Die Lagekommunikation zwischen den Behörden war unzureichend. Die komplexe Zuständigkeitsverteilung zwischen Land und Kommunen hat dazu geführt, dass Informationen nicht immer an die Stellen gelangten, wo sie dringend benötigt wurden. Beispielhaft will ich auf die Verteilung der durch das LANUV erstellten hydrologischen Lageberichte hinweisen. Die sind per E-Mail an das MULNV und die für Wasserwirtschaft zuständigen Dezernate bei der Bezirksregierung versandt worden. Aber eine Weiterleitung etwa an das Ministerium des Innern erfolgte nicht. Auch viele der betroffenen Städte haben diesen Lagebericht nicht bekommen. Die Folge war, dass es ein lückenhaftes Lagebild gab. Parallel zu unserer Tätigkeit sind bereits wichtige Reformen und Verbesserungen auf den Weg gebracht worden, zum Beispiel die digitalen Informations- und Warnportale, ich nenne hier beispielhaft das Hochwasserportal NRW, NINA oder auch die App „Meine Pegel“ und die Seite hochwasser-app.nrw. In einigen Gebieten gibt es Hochwasserschutzkonzepte, die noch einmal neu aufgelegt worden sind. Es gibt Pilotprojekte an der Erft, an der Inde, an der Vicht, an der Urft und an der Olef. Es gibt einen Zehnpunktearbeitsplan „Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“ und einen 15-Punkte-Plan „Katastrophenschutz der Zukunft“. Die Umsetzung der Vielzahl an Maßnahmen ist noch nicht abgeschlossen, aber sie läuft. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Untersuchungsausschuss hat in seinem Bericht Handlungsempfehlungen erarbeitet. Von denen will ich Ihnen fünf kurz beispielhaft nennen. Erstens: die Stärkung der Frühwarnsysteme. Dazu zählt ein landesweit digitales Lagebild in Echtzeit für den Katastrophenschutz. Landtag Zweitens: eine bessere Regelung der Zuständigkeiten. Dazu gehören eine landesweit nicht polizeiliche Koordinierungsstelle und Katastrophenschutzbedarfspläne, die auf der Ebene der Kreise und der kreisfreien Städte dringend notwendig sind. Drittens. Die Krisenstäbe vor Ort müssen wir stärken. Gerade in den Städten haben die Krisenstäbe vor Ort Unglaubliches geleistet. Wir empfehlen mehr Übungen und mehr Fortbildungsangebote. Viertens: wirksame Warnung und Information der Bevölkerung. Dabei sind der Ausbau eines funktionierenden und auch redundanten Warnsystems sowie die Stärkung des Risikobewusstseins der Bevölkerung durch gezielte Aufklärung und Information ganz entscheidend. Fünftens: die Stärkung der kritischen Infrastruktur. Wichtig sind die Sicherung von Strom- und Wasserversorgung in gefährdeten Gebäuden, Notstromversorgung und auch die Kommunikation. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist mir noch ein ganz besonderes Anliegen, mich im Namen des Ausschusses bei den Helferinnen und Helfern zu bedanken, bei all denen, die vor Ort geholfen haben. Sie haben das teils unter Einsatz ihres eigenen Lebens getan. Sie haben Menschen aus ihren Häusern gerettet. Sie haben dafür gesorgt, dass Menschen Unterkunft und Verpflegung hatten. Ich danke den vielen, die sich selbst organisiert haben, die Nachbarschaftshilfe geleistet haben, die einfach losgefahren sind, also die Spontanhelfer. Dank auch an die vielen Unternehmen aus anderen Städten, die in die Region gefahren sind und geholfen haben. Es war für uns sehr berührend, wie viel Hilfe und Solidarität es gab. In Altena beispielsweise haben Menschenketten von Hunderten Leuten bis zur völligen Erschöpfung Steine weggeräumt. Diese große Hilfsbereitschaft hat uns alle bewegt. Im Namen des Ausschusses möchte ich ihnen unseren tiefen Respekt aussprechen. (Beifall von allen Fraktionen) Ich möchte mich für die kollegiale Zusammenarbeit im Ausschuss bei den Sprecherinnen und Sprechern der Fraktionen, den Referentinnen und Referenten, den Sachverständigen, den Behörden und Ministerien, bei allen, die uns unterstützt haben, bedanken, ganz besonders natürlich beim Ausschusssekretariat und auch der Landtagsverwaltung, die uns so großartig unterstützt hat. Wir legen heute einen Bericht vor, der von einer breiten Mehrheit getragen wurde. Das unterstreicht, dass trotz unterschiedlicher parteipolitischer Perspektiven der Wille zur Gemeinsamkeit überwogen hat. Die Arbeit des Ausschusses hat aus meiner Sicht zur politischen und gesellschaftlichen Aufarbeitung einen sehr wichtigen Beitrag geleistet. 09.07.2025 Jetzt ist es Zeit, aus den gewonnenen Erkenntnissen die richtigen Konsequenzen zu ziehen – für mehr Sicherheit, mehr Vorsorge und eine krisenfeste öffentliche Infrastruktur. Die nächste Krise wird kommen. Sie kann andere Ursachen haben. Das kann Dürre sein, das kann Sturm oder wieder ein Hochwasser sein. Entscheidend ist, und das haben uns die Expertinnen und Experten immer wieder gesagt wie etwa der ehemalige Chef des THW, Albrecht Broemme, dass wir aus dieser Katastrophe lernen, diese in Erinnerung behalten und nicht in eine Katastrophendemenz verfallen. Entscheidend ist, dass wir vorbereitet sind, dass wir Verantwortung übernehmen und dass wir alles tun, um Menschen langfristig zu schützen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von allen Fraktionen)

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André Kuper

Ich danke Ihnen, Herr Vorsitzender Wolf, eröffne die Aussprache und erteile für die CDU dem Abgeordneten Herrn Schnelle das Wort.

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Thomas Schnelle CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ereignisse im Juli 2021 werden wir nie vergessen und natürlich auch nicht die Menschen, die unmittelbar von der Katastrophe betroffen waren. 49 Menschen kamen allein in Nordrhein-Westfalen ums Leben. Es kam zu bislang unvorstellbaren Schäden. Der Vorsitzende hat es gerade noch ausführlicher dargestellt. Die Flutkatastrophe führte auf der einen Seite zu unendlichem Leid. Auf der anderen Seite zeigte sich aber auch eine überwältigende Spenden- und Hilfsbereitschaft. Dies hat den großen Zusammenhalt in unserem Land unter Beweis gestellt. Wir sind den unzähligen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Helferinnen und Helfern unendlich dankbar: in den Feuerwehren, den Hilfsorganisationen, dem THW, der Polizei, den vielen sogenannten Spontanhelferinnen und -helfern. Sie haben sich unermüdlich eingesetzt, ein Einsatz, der sie selbst teilweise in Gefahr brachte und den einige mit dem Leben bezahlten. Dafür gilt allen unser Dank, unser großer Respekt und unser Gedenken. (Beifall bei allen Fraktionen) Ein solches Ereignis muss aufgearbeitet werden. Der Landtag hat den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss V in der letzten Legislaturperiode eingesetzt. Dieser fand in der Kürze der Zeit bekanntlich nicht zu einem Abschluss. Folgerichtig wurde diese Arbeit durch den Untersuchungsausschuss II der jetzigen Legislaturperiode fortgesetzt, dessen Abschlussbericht wir nun kurz vor dem vierten Jahrestag der Katastrophe vorlegen. Ich darf den Kolleginnen und Kollegen des PUA II in dieser Legislaturperiode ausdrücklich für die weitest-Landtag gehend sachliche und respektvolle Zusammenarbeit danken. Ein bisschen mehr davon hätte ich mir auch in der letzten Legislatur gewünscht. Unser großer Dank gilt auch dem Vorsitzenden Kollegen Sven Wolf für seine überparteiliche und professionelle Leitung des Ausschusses, Frau Quast und Herrn Förster vom Ausschusssekretariat, allen Referentinnen und Referenten und natürlich auch dem Sitzungsdokumentarischen Dienst. Auch wenn wir zur Verfahrensfrage vielleicht manchmal unterschiedlicher Meinung waren, wir haben es geschafft, einen von vier Parteien getragenen Abschlussbericht vorzulegen. Gerade vor dem Hintergrund der Auswirkungen dieser Katastrophe ist dies für die betroffenen Menschen ein Signal, dass für diese Parteien nicht der politische Streit, sondern die Verbesserungen im Katastrophen- und Hochwasserschutz im Vordergrund stehen. Aus unserer Sicht – da mögen wir in Teilen vielleicht unterschiedlicher Meinung sein – haben die Untersuchungen in wesentlichen Fragen gezeigt, dass die Landesregierung nach den – wohlgemerkt – damals geltenden Verfahrensvorschriften gehandelt hat. Wir konnten keine eindeutigen Hinweise erlangen, dass durch die Landesregierung nicht alle möglichen Maßnahmen zur Bewältigung der Flutkatastrophe getroffen wurden. Wir haben in vielen Bereichen gesehen, dass sehr professionell gehandelt wurde. Zeitweise waren über 20.000 Einsatzkräfte gleichzeitig im Einsatz. Das System der überörtlichen Hilfe hat sich bewährt. Auch der Wiederaufbau nach der Flut darf trotz der massiven Schäden als Erfolgsgeschichte bezeichnet werden. Über 96 % der Anträge zum Wiederaufbau von Privathaushalten waren bereits im letzten Jahr abschließend bearbeitet. Neben den vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kommunen und auch den dort Verantwortlichen hat hieran die Landesregierung entscheidenden Anteil. Wir haben natürlich auch Verbesserungsbedarfe erkannt, und wir wollen in dem Abschlussbericht daher weiter nach vorn blicken und Handlungsempfehlungen geben, die wir nach fast vier Jahren Ausschusstätigkeit mit der Vernehmung zahlreicher Zeugen und Zeuginnen und Sachverständigen zusammengetragen haben. Viele Verbesserungen sind schon umgesetzt. Hier einige Beispiele: Schaffung von 100 neuen Stellen für den Hochwasserschutz, Anpassung von Meldewegen, Einrichtung von digitalen Informations- und Warnportalen, Installation weiterer Pegelmessstellen, Schaffung von zehn zusätzlichen Stellen im Ministerium des Innern. Seit dem 1. Juli dieses Jahres ist die Landesstelle für den Katastrophenschutz im Ministerium des Innern fest eingerichtet. Hier erfolgt jetzt eine Bündelung von Kompetenzen, mit denen im Falle einer Katastrophe Aufgaben zentral aus dem 09.07.2025 Ministerium des Innern heraus koordiniert werden, um so die Katastrophenschutzbehörden vor Ort aktiv zu unterstützen, unter anderem auch mit einem operativ-taktischen Führungsstab, den es auch damals nicht gegeben hat. Weitere Verbesserungen sind ein massiver Ausbau des Sirenennetzes und zuletzt auch ein Konzept zur überörtlichen Hilfe bei der psychosozialen Notfallversorgung für Einsatzkräfte in Nordrhein-Westfalen. Viele der Handlungsempfehlungen, die wir im Bericht aufgeführt haben, sind auch in der Umsetzung begriffen. Ich nenne hier das BHKG, das auch den 15- Punkte-Plan des Innenministeriums jetzt aufgreifen soll. Die Landesregierung berichtet nun jährlich zu Verbesserungen im Katastrophenschutz, im Hochwasserschutz mit der Umsetzung des Zehnpunkteplans und dem Wiederaufbau. Der Vorsitzende hat den Begriff bereits angesprochen. Ich bin der Überzeugung, dass der von Albrecht Broemme eingebrachte Begriff der Hochwasserdemenz auf Nordrhein-Westfalen in Zukunft nicht zutreffen wird. Denn wir werden gemeinsam weiterhin den Katastrophen- und Hochwasserschutz auf der Tagesordnung halten und stetig ausbauen. Hierzu mag der Abschlussbericht beitragen. Dies sind wir den Opfern der Flutkatastrophe im Jahr 2021 schuldig. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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André Kuper

Danke, Herr Schnelle. – Für die SPD spricht ihr Abgeordneter Herr Schneider.

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René Schneider SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vier Jahre nach der Hochwasserkatastrophe von 2021 endet die politische Aufklärung. Vielleicht würden Sie von der SPD nun erwarten, dass wir noch einmal über eine Ministerin auf Mallorca sprechen oder eine Landesregierung kritisieren, die Akten bis zum Verfassungsbruch zurückhält. Manche rechnen vielleicht auch mit einer Kritik an der CDU. Schließlich hat sie sich auch in diesem Untersuchungsausschuss immer wieder Mühe gegeben, echten Aufklärungswillen als Parteitaktik zu diffamieren. Aber ganz ehrlich: All das soll heute keine Rolle spielen. – Denn 49 Menschen haben in der Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen ihr Leben verloren. Tausende haben ihre Heimat verloren, weil die Fluten alles mitgerissen haben. Diesen Betroffenen sind wir es schuldig, über Hochwasserschutz zu reden, nicht über das Binnenverhältnis in der Düsseldorfer Politik. Wir müssen aufzeigen, wie der Katastrophen- und Hochwasserschutz besser wird. Das gelingt den demokratischen Fraktionen in einem geeinten Abschlussbericht. Ein würdiger Abschlussbericht, der Landtag letztlich der Sicherheit der Menschen in Nordrhein-Westfalen dient, steht über allem. Dieses starke Signal steht. Dafür ein Dank an meine Kolleginnen und Kollegen von CDU, Grünen und der FDP. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN) Dass wir damit präzise aufzeigen, woran es hakt, ist dringend geboten. Ist in Nordrhein-Westfalen, vier Jahre nach der Flutkatastrophe, dieses Bundesland so sicher, wie es sein sollte? Nein, absolut nicht. Das ist die brutale Wahrheit. Zu diesem knallharten Urteil komme nicht ich, sondern der renommierte Hochwasserforscher Professor Dr. Holger Schüttrumpf. Er sagt: Würde das gleiche Hochwasser von 2021 wieder auftreten, wären die Auswirkungen nahezu die gleichen. Denn was wir bislang nicht geschafft haben, ist, den Hochwasserschutz signifikant zu verbessern. Dieses Urteil eines absoluten Fachmanns ist heftig. Das muss uns alle aufrütteln. Die NRW-Landesregierung hat bislang zu wenig für einen besseren Hochwasserschutz gemacht. Immer noch ist die Hälfte der Deiche im Land sanierungsbedürftig. Bei kleineren Flüssen wissen wir teils gar nicht, wem die Deiche eigentlich gehören. Neue Messpegel kündigt Umweltminister Krischer gern an, baut dann aber wenig. Ich bin froh, dass der Abschlussbericht schonungslos benennt, dass NRW hier besser werden muss, und ich habe großen Respekt davor, dass CDU und Grüne hier nicht mauern, sondern diese Analyse mitunterschreiben. Nun ist es an Ihnen, Herr Minister Krischer. Sorgen Sie dafür, dass wir im kommenden Jahr hier stehen und echte Verbesserungen auf dem Weg sind. Bislang ist Ihre Hochwasserpolitik doch zugegebenermaßen ein einziger Bluff. Zu Jahrestagen stellen Sie Projekte ins Schaufenster, zu denen Sie nichts beigetragen haben. Sie öffnen Pegel, die seit Monaten schon den Wasserstand messen. Und Sie erfinden immer neue Pakte und Prozesse, die klug klingen, das Land aber keinen Deut sicherer machen. Dabei könnten Sie auch selbst etwas tun. Im Abschlussbericht haben wir Ihnen das einmal aufgeschrieben. Zum Glück sind wir nicht machtlos. Investieren wir mehr in Hochwasserschutz! Beschleunigen wir Genehmigungsverfahren! Stärken wir die Vernetzung von Wasserverbänden und Kommunen! All das sind Stellschrauben, mit denen Nordrhein-Westfalen sicherer wird. Die Menschen in den Flutgebieten, die Bürgermeister und Räte, die Wasserverbände – sie alle sind schon viel weiter. Sie haben die Ärmel bereits vor vier Jahren hochgekrempelt, hochkrempeln müssen. Dafür verdienen sie unseren tiefen Respekt. Jetzt ist es an uns, ganz Nordrhein-Westfalen hochwassersicher zu machen, denn das Leid der Katastrophe können wir nicht rückgängig machen. Wir 09.07.2025 können aber alles daransetzen, dass sich dieses Leid nie wiederholt. – Glück auf und Gottes Segen! (Beifall von der SPD und der FDP)

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André Kuper

Danke, Herr Schneider. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht die Abgeordnete Frau Vogelheim.

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Astrid Vogelheim GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Tage, die vergisst man nicht. Ich habe ihn noch ganz klar vor Augen, den 14. Juli 2021. Ich war mit dem Fahrrad unterwegs, und obwohl es ohne Pause schüttete, wirkte es zunächst gar nicht bedrohlich, eher unwirklich. Die Pfützen standen auf den Wiesen wie kleine Seen. Meine eigentlich wasserdichte Fahrradtasche musste ich zu Hause ausschütten. Aus meiner Kleidung troff das Wasser. Trotzdem: Ich habe es nicht als Gefahr wahrgenommen. Nur wenige haben es damals als das erkannt, was es war: der Anfang einer Katastrophe. Erste Warnungen machten die Runde: Die Inde und die Vicht könnten über die Ufer treten. In den betroffenen Orten wurden bis spät in die Nacht Sandsäcke geschleppt, Barrikaden errichtet. Irgendwann hieß es: Es ist überstanden; die Welle geht zurück. – Helferinnen und Helfer wurden nach Hause geschickt. Aber das war ein fataler Irrtum. In Wahrheit begann genau in dieser Nacht das, was später als die schlimmste Flutkatastrophe, die Nordrhein-Westfalen je erlebt hat, in die Geschichte eingehen sollte. 49 Menschen verloren ihr Leben. Viele verloren alles – ihr Zuhause, ihre Erinnerungen, ihre Zukunft. Heute wissen wir: Katastrophal war nicht nur die Flut an sich. Mangelnde Warnungen, Kommunikation, Koordination trugen dazu bei. Daher mussten wir uns als Parlament die schwierige Frage stellen: Hätte man früher warnen müssen? Hätte man besser vorbereitet sein müssen? Die Antwort ist unbequem: Ja! Viele Warnsignale waren da – schon Tage vorher. Aber sie wurden nicht überall ernst genommen oder weitergegeben. Es fehlte ein klares Lagebild und oft auch das Verständnis, was diese Warnungen konkret bedeuteten. Vielen Menschen ging es wie mir auf dem Fahrrad: Wir wussten nicht, was da auf uns zukommt. Im Untersuchungsausschuss haben wir Zeugen gehört, Gutachten erstellen lassen, analysiert. Das Ziel war, aufzuklären, was falsch gelaufen ist, um zu lernen, um es besser zu machen. Heute bringen wir einen Abschlussbericht ein, der von allen demokratischen Fraktionen getragen wird. Wir haben es uns damit nicht leicht gemacht. Aber wir waren uns einig: Angesichts der dramatischen Folgen der Flut und der Bedrohung, die von künftigen Starkregenereignissen Landtag ausgehen kann, braucht es ein starkes gemeinsames Zeichen. Der Bericht benennt klar die Unzulänglichkeiten auf allen Ebenen von Politik und Verwaltung, die durch die Hochwasserkatastrophe zutage getreten sind, und legt Optimierungsbedarf offen. Er würdigt aber auch bereits umgesetzte und ergriffene Schutzmaßnahmen der Landesregierung. Vieles wurde bereits auf den Weg gebracht: neue Sirenen, ein verbessertes Warnsystem, besserer Hochwasserschutz, mehr Personal, digitale Informationsportale. – Das sind wichtige Schritte. Aber der Bericht zeigt auch klar: Das reicht noch nicht. Wenn wir wirklich verhindern wollen, dass sich so eine Tragödie wiederholt, dann brauchen wir mehr. Wir brauchen ein Frühwarnsystem, das nicht nur technisch funktioniert, sondern auch bei den Menschen ankommt. Wir brauchen klare Zuständigkeiten und Abläufe im Katastrophenfall – auf Landesebene, aber auch in den Kommunen. Und vor allem brauchen wir ein konsequentes Umdenken beim Thema „Krisenvorsorge“. Für uns Grüne heißt das: Wir müssen Klimaanpassungen endlich als zentrale Aufgabe quer durch alle Bereiche verstehen. Denn die Klimakrise ist längst hier, und sie zeigt sich nicht nur in Hitzesommern, sondern auch in solchen Starkregenereignissen von 2021. (Beifall von den GRÜNEN) Dazu gehört, dass wir Flächen nicht weiter versiegeln, sondern Rückzugsräume für Wasser schaffen, dass wir den neuen Herausforderungen von Starkregen in Mittelgebirgen und den Gefahren, die von den kleineren Flüssen wie der Inde, der Erft oder der Vicht ausgehen, mindestens so viel Aufmerksamkeit schenken wie den großen Flüssen. Genehmigungsverfahren für Schutzmaßnahmen müssen einfacher und schneller werden, ohne dass der Naturschutz dabei auf der Strecke bleibt. Wir wollen, dass die Kommunen echte Unterstützung bekommen. Dass es nicht noch schlimmer gekommen ist, ist dem Einsatz der vielen Helferinnen und Helfern zu verdanken – Feuerwehren, THW, Rettungsdienste –, aber auch der spontanen Hilfe aus der Bevölkerung. Was mich in all den Gesprächen im Ausschuss, aber auch bei meinen Besuchen vor Ort immer wieder beschäftigt hat, ist diese Mischung aus Fassungslosigkeit und Stärke, wie Menschen mitten in der Zerstörung einfach gemacht haben – Schutt geschaufelt, Nachbarn geholfen, Kinder beruhigt –, wie viel Mut da war in dieser Ausnahmesituation. All diesen Menschen gilt mein tiefster Dank. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Wir dürfen nicht die vergessen: nicht die, die ihr Leben verloren haben, nicht die, die bis heute mit den Folgen kämpfen, nicht die, die geholfen haben – viele 09.07.2025 über ihre eigenen Grenzen hinweg. Dieser Bericht ist kein Schlussstrich, er ist ein Versprechen, ein Versprechen, dass wir lernen, dass wir handeln und dass dabei der Schutz der Menschen an erster Stelle steht. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD)

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André Kuper

Danke, Frau Vogelheim. – Für die FDP spricht der Abgeordnete Dr. Pfeil.

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Dr. Werner Pfeil FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollegen und Kolleginnen! 14. Juli 2021 – es war die erste Ferienwoche bei uns hier in Nordrhein-Westfalen, und niemand hatte damit gerechnet, was in der Nacht passieren würde. 14. Juli 2021: Viele gingen ihren ganz normalen, täglichen Beschäftigungen nach, haben Einkäufe gemacht, Besuche getätigt, waren in den Innenstädten und haben Freunde besucht. In Stolberg war es so, dass um 15:00 Uhr ein Polizeiwagen durch die Innenstadt fuhr und die Bevölkerung aufforderte, die Autos wegzufahren, weil die Innenstadt überflutet werden könnte. Dem sind viele nachgekommen. Um 17:00 Uhr stand das Wasser in der Innenstadt. Die Nacht ging vorüber, und als man am nächsten Morgen in die Innenstadt ging, waren Häuser und Straßen zerstört. Das Wasser hatte eine solche Macht, dass buchstäblich kein Stein mehr auf dem anderen lag. Für ganz Nordrhein-Westfalen bedeutete das: 49 Menschen hatten ihr Leben verloren. Es war die größte Naturkatastrophe, die wir jemals erlebt haben. Es gab dann zwei Untersuchungsausschüsse: den ersten in der letzten Legislaturperiode, wegen der Wahlen ohne Abschlussbericht, den zweiten, in dem wir uns auf einen Abschlussbericht verständigt haben, in dieser Legislaturperiode. Unsere Gedanken sind bei denen, die ihr Leben verloren haben. Unser Dank gilt all denen, die in den Tagen nach der Flut geholfen haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, was lernen wir aus dem, was wir – viele sehr persönlich – erlebt haben? Viele haben es über die Nachrichten gesehen und in dem nun vorliegenden Abschlussbericht mit 856 Seiten gelesen, für den vier Jahre gebraucht wurden. Wir sind jetzt im vierten Jahr, und viele fragen: Warum sind wir noch nicht weiter? Alle Kolleginnen und Kollegen, die vor mir gesprochen haben, haben darauf hingewiesen, dass wir schon hätten weiter sein können. Wir sind es aber leider noch nicht. In vielen Landtag Punkten fehlen uns vielleicht die finanziellen Möglichkeiten. Uns fehlte vielleicht auch dieser Abschlussbericht. Auf jeden Fall fehlte uns aber der Wille, etwas an dem zu ändern, was wir schon vor dem 14. und 15. Juli 2021 kannten. Damals gab es Corona. Wir waren mitten in der Coronazeit. Schon damals haben wir darüber diskutiert, das BHKG zu ändern. Damals sind wir aus diesem Parlament in die Sommerferien gefahren und haben darüber diskutiert, dass das BHKG geändert werden muss, weil wir in der Coronapandemie an unsere Grenzen gestoßen sind. Dann passierte das Hochwasser. Wir alle kamen nach den Sommerferien zurück und haben gesagt, dass genau das passiert ist, was eigentlich nicht hätte passieren dürfen. Eine weitere Katastrophe wurde Realität, aber die Änderung des BHKGs ist nicht in Angriff genommen worden. Valencia in Spanien, Ravenna in Italien, Texas in den USA – es ist Zufall, wo das nächste Hochwasserereignis passiert und wo der nächste Starkregen fällt. Deswegen sollen Handlungsempfehlungen uns in Nordrhein-Westfalen vor dem nächsten Großschadensereignis schützen. Auch die letzte Landesregierung hatte mit dem Zehnpunktearbeitsplan „Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“ und dem 15-Punkte-Plan „Katastrophenschutz der Zukunft“ bereits Maßnahmen ergriffen. Die Handlungsempfehlungen, über die wir jetzt sprechen und über die allen Ministern – nicht nur dem Umweltminister, sondern auch dem Innenminister – eine zukünftige Aufgabe gegeben werden soll, knüpfen teilweise an Erkenntnisse an, die wir schon hatten. Dazu gehört die Reform des BHKGs, der Ausbau von Frühwarnungen und Prognosen sowie der frühzeitige Einsatz von Krisenstäben vor und nicht nach der Katastrophe, um vorher zu wissen, woran man ist. Dazu gehört ein digitales Echtzeitlagebild. Dazu müssen auch Prognosen von kleineren und nicht nur von großen Flüssen in Echtzeit vorhanden sein. (Beifall von der FDP und René Schneider [SPD]) Dazu gehört die Verbesserung der Kommunikationswege zur Bevölkerung und der Ausbau der Warninfrastruktur. Alles, was uns heute durch den Abschlussbericht, aber auch durch die Handlungsempfehlungen ersichtlich und nachvollziehbar ist, muss umgesetzt werden. Dazu gehören ebenso Katastrophenschutzbedarfspläne, geländegängige Fahrzeuge und die Unterstützung des DLRG mit Material. Das haben wir auch erfahren. Ich wünsche mir, dass die Handlungsempfehlungen nicht nur auf dem Papier dieser über 800 Seiten 09.07.2025 stehen, sondern umgesetzt werden. Das bedeutet ganz konkret: Wir müssen Geld in den Katastrophenschutz investieren. Dazu fordere ich alle mit Blick auf die nächsten Haushaltsberatungen auf. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP, der SPD und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Herr Dr. Pfeil. – Für die AfD hat ihr Abgeordneter Herr Keith das Wort.

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Andreas Keith AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Mir war klar: Hier muss sofort Hilfe her. Da kann man nicht mehr lange überlegen. [Ich bin] da reingefahren.“ Und: „Das war keine Heldentat. Das hätte jeder andere auch gemacht.“ So Hubert Schilles, der mit seinem Bagger den zugeschwemmten Abfluss der Steinbachtalsperre öffnete. Dort, 18 m unter dem Wasserspiegel, arbeitete er sechs Stunden unter Lebensgefahr und rettete Tausenden von Menschen das Leben sowie ihr Hab und Gut. Hubert Schilles ist in dieser Nacht zum Helden geworden, der er nie sein wollte. Hubert Schilles starb am 10. November im Alter von 70 Jahren im Kreis seiner Familie. Er steht für die Zehntausenden von Helfern, die mit schwerem Gerät oder nur mit einem Eimer oder Schaufel bewaffnet ihr Leben riskierten, um anderen zu helfen. Dort, wo die Regierung versagt hat, sprangen die Bürger ein. Während Hendrik Wüst noch bis Sonntag nach der Katastrophe im Urlaub weilte und das halbe Kabinett der CDU bei der Geburtstagsfete von Umweltministerin Heinen-Esser auf Mallorca feierte, packten andere an, standen knietief im stinkenden Schlamm und versuchten zu retten, was noch zu retten war. Nie werde ich persönlich vergessen, wie die Ultras von Bayer Leverkusen mit den Bürgern und der Bundeswehr Seite an Seite Keller um Keller leer geräumt haben, aber auch den Opfern Trost und Hoffnung spendeten. Nie werde ich die Bilder vergessen, wie Tausende von Menschen versucht haben, ins Ahrtal zu gelangen, um zu helfen. Landwirte stellten ihre Felder für Parkplätze zur Verfügung. Ein örtlicher Motorradclub regelte den Verkehr. Und Busunternehmer stellten ihre Fahrzeuge für den Transport der Helfer zur Verfügung. Es hat funktioniert: Wo die Regierenden versagt haben, sind die Bürger eingesprungen. Landtag Trotz all der Hilfsbereitschaft und Solidarität bleiben die schlaflosen Nächte der Opfer, die Verzweiflung, die Hoffnungslosigkeit und die tiefen seelischen Wunden, die durch den Verlust von geliebten Menschen entstehen. Vielleicht heilen nach all den Jahren die Wunden. Die Narben bleiben ewig. Heute wird ein Abschlussbericht präsentiert, der weder den Opfern noch dem Ausmaß der Katastrophe gerecht wird. Das staatliche Versagen, das diesem Naturereignis vorausging, ist nur teilweise aufgearbeitet. Statt klar Ross und Reiter zu benennen, wird beschwichtigt und relativiert. Das skrupellose und verlogene Verhalten der damaligen CDU-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser und ihrer Partygäste – Kommunalministerin Scharrenbach, Europaminister Holthoff-Pförtner und die damalige Integrationsstaatssekretärin und heutige Bundestagsabgeordnete Serap Güler, alle CDU – sei nur beispielhaft erwähnt. Fast vergessen scheinen die Fehler im Vorfeld der Katastrophe. Als am 14. Juli 2021 die Pegelstände drastisch in die Höhe gingen, lagen die Warnungen seit Tagen vor. Doch statt zu handeln, wurde gezögert. Es wurde nicht ressortübergreifend kommuniziert, es wurde nicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk offiziell gewarnt, und es wurde kein echter Krisenstab eingesetzt. Was sagte Innenminister Herbert Reul in der ersten Sitzung des Innenausschusses nach der Flut? Ich zitiere: „Die haben das super gemacht.“ Nein, Herr Reul, nichts, was die Landesregierung angefasst hat, ist super gelaufen. Das gilt bis heute. Wo sind denn die Pegel? Wo sind denn Ihre Katastrophenleuchttürme, die Sie so vollmundig angekündigt haben? Wann beginnt die Instandsetzung der Deiche? 50 % der Deiche in NRW sind nach wie vor sanierungsbedürftig, und das nicht erst seit gestern. Was 2021 funktioniert hat und auch heute noch funktioniert, ist nicht das Krisenmanagement der Regierung, es sind die Hilfsbereitschaft, der Mut und die Solidarität der Bürger. Das war die Stärke unseres Landes, nicht Ihre Krisenstäbe, Arbeitsgruppen und halbherzigen politischen Entscheidungen im Nachhinein. Wir haben als AfD-Fraktion in unserem Sondervotum deshalb klare Forderungen formuliert: eine gesetzliche Pflicht zur Einsetzung eines Krisenstabs bei Großschadenslagen; ein Verlautbarungsrecht, damit der WDR keine Musikvideos mehr sendet, während Menschen ertrinken; eine Reform des Katastrophenschutzgesetzes mit klaren Zuständigkeiten. Meine Damen und Herren, die nächste Flut wird keine Rücksicht auf Ihre Versäumnisse, Ihr Zaudern und Ihr Hadern nehmen. Wir haben Ihnen den Reformbedarf aufgezählt – nicht weil es uns politisch nützt, sondern weil es Leben retten kann. Es bleibt abzuwarten, ob 09.07.2025 Sie daraus die nötigen Lehren ziehen oder – wie zu erwarten – nicht. – Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Danke sehr, Herr Abgeordneter Keith. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Damit stelle ich fest, dass der Landtag entsprechend der Empfehlung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses II „Hochwasserkatastrophe“ den Schlussbericht Drucksache 18/14500 zur Kenntnis genommen hat. Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, spreche ich noch einen nachträglichen Ordnungsruf aus. Dieser betrifft Herrn Abgeordneten Wagner von der Fraktion der AfD. Herr Abgeordneter Wagner, Sie haben sich in Ihrer Rede zu Tagesordnungspunkt 2 der heutigen Sitzung gegenüber dem Ministerpräsidenten in grob unparlamentarischer Weise geäußert. Das ist der Würde des Parlaments nicht angemessen. Herr Abgeordneter Wagner, ich rufe Sie daher zur Ordnung und fordere Sie auf, Derartiges künftig zu unterlassen. Wir kommen zu: 13 Kein Verschiebebahnhof im Landeshaushalt! – „Zusätzlichkeit“ von Investitionen aus dem Infrastruktur-Schuldentopf muss dringend sichergestellt werden Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/14535 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragsstellenden Fraktion der FDP dem Abgeordneten Witzel das Wort.

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Ralf Witzel FDP

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir erleben aktuell eine finanzpolitische Zeitenwende. CDU, CSU, SPD und Grüne haben in Bundestag und Bundesrat ausdrücklich und mit voller Unterstützung der schwarz-grünen Landesregierung die Schuldenbremse faktisch abgeschafft und sich auf einen Irrweg hemmungsloser Rekordverschuldung begeben. Auch alle Euphemismen und Verklärungen von sogenannten Sondervermögen können nicht darüber hinwegtäuschen: In Wahrheit geht es um gigantische Extraschulden in einer historisch nie dagewesenen Dimension. Leidtragende dieses dreisten Wortbuchs von Friedrich Merz ist die junge Generation, die außer Zukunftslasten wenig zu erwarten hat. Landtag Die offizielle Rechtfertigung dieser unsoliden Finanzpolitik ist das Narrativ angeblich zusätzlicher Investitionen gewesen, das vermeintlich auf diese Art und Weise ermöglicht werden sollte. Bereits wenige Wochen später erkennen wir nun die Wahrheit. Die behauptete Zusätzlichkeit von Investitionen gibt es in der Realität nicht, da die Länder sie gar nicht wollen. Der renommierte Wirtschaftsprofessor Lars Feld analysierte die Lage vor wenigen Tagen, genauer am 3. Juli 2025, in DIE ZEIT wie folgt – ich darf das zitieren –: „Es ist genau das geschehen, was ich erwartet habe. Als der Bundestag im März beschlossen hat, die Schuldenbremse zu lockern und ein neues Sondervermögen einzurichten, habe ich gewarnt: Wenn alle damit geschaffenen finanziellen Spielräume genutzt werden, dann wird die Neuverschuldung deutlich steigen. Das sehen wir jetzt. Ich gehe davon aus, dass die gesamtstaatliche Schuldenquote in den kommenden zehn Jahren auf bis zu 90 Prozent steigen könnte. Im Moment sind wir bei knapp 63 Prozent. Die Regierung geht hier aus meiner Sicht eine riskante Wette ein. […] Der zusätzliche Finanzspielraum wird im Ergebnis zu sehr für Sozialtransfers, Subventionen und Konsumausgaben verwendet – und zu wenig für wachstumsfördernde Investitionen. […] Es war naiv, darauf zu setzen, dass die Länder sich reinreden lassen. Sie sind autonom und können mit ihrem Anteil an den neuen Schulden faktisch machen, was sie wollen.“ Die nackte Realität ist verheerend. In 75 Jahren bundesdeutscher Geschichte hat die Bundesebene eine Kreditlast von 1.700 Milliarden Euro angehäuft. Nun soll dieser Schuldenberg in nur fünf Jahren mit 850 Milliarden Euro um rund 50 % anwachsen. Zu Recht muss und wird die Bonität Deutschlands darunter leiden. Damit ist ein weiterer wichtiger Standortfaktor unseres Landes akut in Gefahr und steht zur Disposition. Darunter leidet auch die Stabilität in der Eurozone. Deutschland hat einst auch im Konflikt mit europäischen Nachbarn auf solide Finanzen gepocht. Nun öffnen CDU, CSU, SPD und Grüne jedes Schleusentor, was die EU auch international im Standortwettbewerb zurückwerfen wird. (Beifall von der FDP) Deshalb sage ich hier deutlich: Wenn schon eine breite politische Mehrheit in unserem Land so schuldensüchtig ist, dann wäre es das Mindeste gewesen, diese neuen Schulden auch für das zu verwenden, wofür Sie sie angekündigt haben, nämlich für zusätzliche, wertbeständige Infrastruktur. Jetzt aber landet ein wesentlicher Anteil der Schulden durch Buchungs-09.07.2025 tricks im Haushalt in einem Strohfeuer von Konsumausgaben. Das ist nicht in Ordnung. (Beifall von der FDP) Wenn Schwarz-Grün das eigene Narrativ der vermeintlich guten Schulden für goldene Zeiten aufrechterhalten will, ist jetzt Ihre Glaubwürdigkeit gefragt. Unabhängig davon, ob Sie es bundesrechtlich so müssen oder nicht, haben Sie selbst die Verantwortung für den Umgang mit den Landesfinanzen und müssen zeigen, dass Sie tatsächlich dauerhaft werthaltig in Zukunft investieren wollen. Genau da machen Sie bislang, wie auch die gestrige Entscheidung des Landeskabinetts zeigt, aber keine ernsthaften und erkennbaren Anstrengungen. Sie haben die Eckwerte des Haushalts 2026 beschlossen. Diese zeigen in frappierender Weise, wie es mit dem Schuldenkurs weitergeht. Die CDU hat Hannelore Kraft als Ministerpräsidentin hier in diesem Haus jahrelang als ungekrönte Schuldenkönigin verhöhnt. Heute wissen wir: Sie ist ein Waisenkind im Vergleich zu dem Sündenfall, … (Simon Rock [GRÜNE]: … den Christian Lind- ner begangen hat!) … den Ministerpräsident Hendrik Wüst und Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk nun selbst begehen. Das Haushaltsvolumen steigt weiter und mit 6 % weit über die Inflationsrate hinaus. Sie nehmen dafür einen immer größeren Schluck aus der Schuldenpulle: 1,8 Milliarden Euro aus der Konjunkturkomponente plus Ausnutzung von strukturellen neuen Verschuldungsmöglichkeiten der Länder, die auf Bundesebene noch nicht einmal final beschlossen worden sind. Das ist die traurige Entwicklung hier im Land. Wir müssen den Realitäten ins Auge sehen. Vor allem muss das die junge Generation tun. Wir werden das in dem Prozess weiterhin tun. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Abgeordnete Klenner.

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Jochen Klenner CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, eingangs möchte ich persönlich mal sagen, dass Sie es einem manchmal wirklich nicht leicht machen. (Heiterkeit von Christian Dahm [SPD]) Ich persönlich habe die Schadenfreude über das Ergebnis der FDP nach der letzten Bundestagswahl nicht geteilt. Sie haben in Regierungsverantwortung in Bund und Land und auch in der Opposition wich-Landtag tige Anliegen vertreten. Ich finde, man muss sich damit parlamentarisch auseinandersetzen. Ich hätte es lieber, dort Argumente und Ansichten auszutauschen. Weil das so ist, ist dieser Antrag heute so unnötig. Kollege Witzel, Sie zwingen mich, noch mal darauf zu verweisen, dass die Generaldebatte zum Bundeshaushalt heute in Berlin stattgefunden hat. Nur, weil Sie dort keinen Sitz mehr haben, sollten Sie nicht jahrelang hier an diesem Rednerpult Bundestagsdebatten vornehmen. (Ralf Witzel [FDP]: Hier in dem Antrag geht es nur um die Auswirkungen auf das Land!) Wie gesagt sage ich das völlig ohne Schadenfreude. Es macht aber wenig Sinn, dass wir das hier immer machen müssen. Richtig ist ja, zu schauen, welchen Einfluss Nordrhein-Westfalen auf die Weichenstellungen hat. (Ralf Witzel [FDP]: Nur darum ging es in die- sem Antrag! Nur um den Teil der Finanzen!) Ich bin froh, dass Dr. Marcus Optendrenk eine starke und klare Rolle einnimmt. Sie kennen Minister Optendrenk aus jahrelanger Zusammenarbeit in unterschiedlichsten Funktionen. (Ralf Witzel [FDP]: Deswegen ja!) Ich hatte bisher auch den Eindruck gegenseitiger Wertschätzung. (Ralf Witzel [FDP]: So ist es!) Die Haltung und der Kompass in finanzpolitischen Fragen sollten Ihnen also so klar sein, dass Ihre Hinweise und Sorgen hier unbegründet sind. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Der Kurs ist klar. Da muss niemand dauernd von der Rückbank aus oder von wo auch immer nachfragen und solche Reden hinlegen, die völlig gegenstandslos sind, wie Sie das eben gemacht haben. Das hilft niemandem. Wenn Ihnen diese gemeinsame Vergangenheit, die zuverlässige Zusammenarbeit und die klare Erklärung nicht ausreichen, dann sehen Sie im Haushaltsentwurf 2026 – Sie haben ja schon sehr intensiv reingeschaut; nichts anders hätte ich Ihnen zugetraut –, was ihn ausmacht. Sie sehen da die Investitionen auf einem Rekordniveau sowie ganz klar Haltung und Kompass. Es braucht Ihre Hinweise dazu also nicht. Wir brauchen, wie ich finde, keine Scheindebatten über Begrifflichkeiten wie „Zusätzlichkeit von Investitionen“. Was Sie da als starre Verankerung fordern, leben wir doch im politischen Alltag in Nordrhein-Westfalen vor. Selbstverständlich werden wir die Mittel aus dem Infrastrukturpaket gezielt für Projekte mit langfristiger Wirkung nutzen. Dafür brauchen wir aber keine formalen Klauseln, sondern die klare Haltung. 09.07.2025 Die zusätzlichen Mittel bieten NRW große Chancen für die wirtschaftliche Entwicklung und die Lebensqualität der Menschen in unserem Land. (Ralf Witzel [FDP]: Ach so! Na dann!) Deshalb habe ich nicht verstanden, warum Sie so abfällig darüber gesprochen haben. Wir werden gezielt weiter in die Schwerpunkte investieren, die wir in den Landeshaushalten gesetzt haben und die wir übrigens jahrelang gemeinsam gesetzt haben: innere Sicherheit, Bildung, Kindergärten, digitale Infrastruktur, Wirtschaft, Klimaschutz. Dabei setzen wir nach wie vor auf zielgerichtete und pragmatische Entscheidungen vor Ort, weil wir davon überzeugt sind, dass dort die beste Expertise vorhanden ist, um entscheiden zu können, wie die zusätzlichen Mittel die größte Wirkung entfalten. Wir schauen auf den Bedarf, die Effizienz und die Wirkung. Ich finde, da helfen uns keinerlei Symboldebatten, sondern eine gemeinsame Umsetzung der Maßnahmen. Deshalb liegt der Verdacht nahe, dass Sie mit Anträgen wie dem heutigen versuchen, in einer Debatte stattzufinden, weil Ihnen im Bundestag kein offizieller Platz mehr zugewiesen ist. Ein Großteil Ihrer Rede eben hat sich damit beschäftigt. Ich finde, es mutet zumindest komisch an, wenn Sie als FDP jetzt den einzig wahren Hüter der öffentlichen Finanzen geben wollen. So lange ist es ja noch nicht her, dass Sie den Finanzminister Lindner gestellt haben. In seiner Position hätte er die Rolle ja einnehmen können. Daran ist er aber gescheitert. Auch diese Vergangenheitsbewältigung scheinen Sie zu überspringen. Das tut, glaube ich, nicht gut bei dem Plan, vielleicht wieder in den Bundestag zu kommen. Wenn man solche Auftritte hier macht, dann sei mir die Bemerkung erlaubt, dass das ein bisschen nach Selbstüberschätzung oder nach falschem Kausalzusammenhang aussieht. Damit das netter klingt, habe ich, wenn Sie sich hier als Schuldenhüter aufspielen, aber ein schönes Sprichwort rausgesucht, das wir am Niederrhein, auf dem Land ganz gerne verwenden: Der Hahn glaubt irgendwann, dass die Sonne aufgeht, weil er jeden Morgen kräht. Vor diesem Hintergrund ist der Antrag überflüssig. Wir als CDU-Fraktion werden den Antrag deshalb ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Klenner. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt die Abgeordnete Kirsch.

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Carolin Kirsch SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wenn der Landtag FDP-Antrag sehr textreich ist, werde ich versuchen, mich kurzzufassen. Die Position der FDP zur Reform der Schuldenbremse ist spätestens seit der letzten Bundesregierung hinreichend bekannt. Diese Blockadehaltung führt die FDP auch hier in NRW fort. Damit steht sie mittlerweile angesichts der tatsächlichen Herausforderungen für unsere Infrastruktur ziemlich alleine da. So ganz konsequent ist dieser Antrag letztlich auch nicht, denn zum einen wird versucht, durch die häufige und etwas trotzige Verwendung des Wortes „Schuldentopf“ für das Infrastrukturpaket verbal deutlich zu machen, dass man das Ganze für Teufelszeug hält. Auf der anderen Seite möchte die FDP aber doch ganz gerne mitentscheiden, wie das Geld in NRW aus diesem sogenannten Schuldentopf auszugeben ist. Aber im Ernst: Wir haben bereits in der letzten Plenarrunde in unserem Antrag „Investitionsstau in NRW angehen“ deutlich gemacht, worauf es für NRW ankommt, wenn es darum geht, die Mittel aus dem Infrastrukturpaket so zu verwenden, dass sie wirklich bei den Menschen ankommen. Denn eine funktions- und leistungsfähige Infrastruktur braucht NRW dringend. Die Menschen vor Ort brauchen sie, die Kommunen brauchen sie, und die Unternehmen in NRW brauchen sie auch. Unsere Kommunen in NRW sind am Limit. Die hohe Verschuldung führt dazu, dass wichtige Investitionen nicht mehr geschultert werden können. Der Investitionsstau der Kommunen beträgt mittlerweile insgesamt 50 Milliarden Euro. Umso wichtiger ist es, dass die Investitionsmittel aus dem Infrastrukturpaket dort schnell ankommen. Daher darf es natürlich nicht sein, dass diese Landesregierung klebrige Finger bekommt – auch wenn wir ja wissen, dass sie dieser Versuchung ab und zu mal nachgibt. (Simon Rock [GRÜNE]: Was?) Unsere Position ist daher ganz klar. Die Mittel aus dem Sondervermögen müssen unbedingt für neue Investitionen bereitgestellt werden, und auch die Landesregierung muss ihren Beitrag leisten. Dazu haben wir in unserem Antrag konkrete Vorschläge gemacht: Schulen, Kitas, Hochschulen, Verkehrsinfrastruktur, Sport- und Kultureinrichtungen, Verwaltungsgebäude und IT-Infrastruktur, um einige zu nennen. Das Wichtigste ist jetzt, dass die Menschen in NRW Vertrauen haben können, dass das Infrastrukturpaket wirklich vor Ort wirkt. Der NRW-Anteil am Investitionspaket muss daher schnell und unkompliziert an die Kommunen weitergeleitet werden, vorzugsweise ohne aufwendige Antragsverfahren. Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen in der Tat beschleunigt und vereinfacht werden. Zumindest das sieht die FDP offensichtlich auch so. 09.07.2025 Allerdings reicht dies aus unserer Sicht nicht aus, um diesen Antrag zu unterstützen. Meine Fraktion wird den Antrag ablehnen. – Danke. (Beifall von der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Kirsch. -Für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Rock.

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Simon Rock GRÜNE

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP fordert in ihrem Antrag, das Wort „Zusätzlichkeit“ für die Investitionen umzusetzen. Ich finde, an der Stelle muss man einmal betonen, dass es die grüne Bundestagsfraktion war, die diesen Aspekt mit in die Verhandlungen eingebracht hat. Auf Bundesebene ergibt das auch viel Sinn, weil das Kriterium der Zusätzlichkeit in der Begründung zur Grundgesetzänderung mit mindestens 10 % der Investitionen im Kernhaushalt definiert ist. Das lässt sich sehr leicht und unbürokratisch nachhalten. Jetzt haben wir aber das Problem, dass es für Länder und insbesondere für Kommunen nicht ganz so einfach ist, wie Sie sich das so vorstellen. Sie bleiben in Ihrem Antrag sehr schwammig und machen keine eigenen Vorschläge, wie man Zusätzlichkeit selbst definieren soll, sondern sprechen irgendwie von angemessenen Kriterien. Ich frage mich ganz konkret – das sind Sie auch in Ihrer Rede schuldig geblieben – : Wie wollen Sie das eigentlich messen? Wer soll für 396 Kommunen messen, wie Zusätzlichkeit aussehen soll? Mit welchem Personal sollen wir das machen? Wie sollen wir das überhaupt kontrollieren? Sie sprechen immer davon, Bürokratie abbauen zu wollen, aber an der Stelle würden Sie sehr viel zusätzliche Bürokratie aufbauen, um Sachen zu messen, die uns an der Stelle einfach nicht weiterbringen. Das ist einfach ein Stück weit widersprüchlich. Ich stelle mir auch die Frage: Glauben Sie ernsthaft, dass der Investitionsbedarf in Nordrhein-Westfalen für die Kommunen und für die Länder noch nicht groß genug ist, sodass wir es nicht hinkriegen werden, ohne den Aspekt, dass es zusätzlich sein soll, förmlich ins Gesetz zu schreiben? Ich bin mir sehr sicher, dass wir das auch so umgesetzt bekommen. Ich hätte mich gefreut, wenn Sie sich ideologiefrei für sämtliche Zukunftsinvestitionen ausgesprochen hätten. Aber Sie schreiben in Ihrem Antrag sehr deutlich, welche Investitionen Sie nicht haben wollen, nämlich Investitionen in Klimaschutz. Ich finde, das ist eine bemerkenswerte Haltung. Gut, jetzt hat Ihr Parteivorsitzender zur Klimakrise gesagt, im Prinzip sei alles nur sehr schönes Wetter. Aber ich frage mich trotzdem, wo Sie die letzten Wochen waren. Haben Sie die Rekordhitze nicht mitbekommen? Haben Sie nicht mitbekommen, dass sich Landtag selbst der Bauernverband über die Rekorddürre beklagt? Haben Sie nicht mitbekommen, dass in Frankreich Atomkraftwerke abgeschaltet werden müssen, weil sie kein Kühlwasser mehr haben? Haben Sie nicht mitbekommen, dass in Sachsen und in Thüringen die Wälder brennen? Und dann sagen Sie, Klimaschutz für Kommunen ist im Prinzip überflüssiger Firlefanz. Ich finde das mutig, und ich frage mich auch, was das konkret heißt. Heißt das: „Bitte keine neuen Bäume in den Innenstädten, keine schattigen Plätzchen, damit sich der Asphalt so richtig schön aufheizt“? Ich finde, das ist ein bisschen zu kurz gesprungen. (Beifall von den GRÜNEN) Vor ein paar Jahren waren für die FDP erneuerbare Energien noch Freiheitsenergien. Davon haben Sie sich offensichtlich ein Stück weit verabschiedet. Ich fände es schön, wenn Sie bei dem Aspekt etwas mehr in der Realität ankommen würden. Wir können dem Antrag jedenfalls so nicht zustimmen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Rock. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Beucker.

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Dr. Hartmut Beucker AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Zunächst möchte ich mal darstellen, was wir eben gesehen haben. Herrn Kollegen Klenner haben wir beim Einmauern von Kollegen und von Kritik gesehen. Von gegenseitiger Wertschätzung, Haltung und Kompass hat er gesprochen, und schon war die Kritik von Herrn Kollegen Witzel an ihm endgültig diskreditiert. Das hat er jedenfalls gedacht. Na ja, das lasse ich mal so stehen. Dieser FDP-Antrag hinterlässt auch den geneigten Leser mit zwiespältigen Gefühlen. Zwar sind wichtige Sachverhalte richtig benannt, aber Wesentliches fehlt uns. Ja, die FDP hat sich in der Tat auf der Bundesebene einer Aufweichung der Schuldenbremse widersetzt. Richtig so! Das war aber nur Ihr Markenkern in der Ampelregierung, mit der Sie Prinzipientreue signalisieren wollten, aber den linken Partnern der Ampel auf deren Gebieten freie Hand gaben. Nun, es hat nicht funktioniert. Die Ansätze der FDP im Antrag sind grundsätzlich zutreffend, aber die FDP hübscht sich dann doch nur für Koalitionen auf, in denen diese Ansätze garantiert nicht greifen. So kritisiert sie im Antrag hier zu Recht die Verwendung des Begriffs „Sondervermögen“ für kreditfinanzierte Finanzpakete. Solche haben Sie allerdings auf Landes- und Bundesebene in diversen 09.07.2025 Koalitionen auch schon mit aufgelegt und auch mit benannt. Die FDP hat auch Recht, wenn sie die Landesregierung als Erfüllungsgehilfen bezeichnet. Denn die Regierung hat die erhöhte Verschuldung ermöglicht und jeglichen Spardruck – insbesondere in den sozialen Sicherungssystemen – von der Bundesregierung genommen. Diese CDU-geführte Landesregierung hätte stattdessen auch einfach Nein zur Aufweichung der Schuldenbremse im Bundesrat sagen können. Mit dem Versprechen dazu hat die CDU Wahlkampf ja gemacht. Aber dann wollte man doch lieber einen Geldsegen haben, um sich das Leben mit den Grünen weiter politisch komfortabel gestalten zu können. Das Ergebnis ist jedenfalls kurzfristige Ruhe mit schlimmen langfristigen Folgen für zukünftige Generationen. Die FDP führt ebenso richtig an, dass die Schulden eigentlich nur zusätzliche Investitionen finanzieren sollten. Denn es geschieht etwas ganz anderes: Aus den Schulden werden auch schon bisher geplante Investitionen bezahlt. Damit ist im Resthaushalt Platz für Konsumausgaben. Doch sind die Schulden selbstverständlich nicht dazu da, dass man größere finanzielle Spielräume für neue Konsumausgaben schaffen sollte. Wenn überhaupt, käme nur mit zusätzlichen Investitionen die Wirtschaft in Schwung. Der Spardruck sollte außerdem nicht nur für den Bundeshaushalt gelten, sondern auch für die Landeshaushalte. Wir sind gespannt, wie die NRW-Landesregierung die neuen Verschuldungsmöglichkeiten nutzen wird und wie sie die Gelder aus den Investitionsfonds einsetzen wird. Die AfD wird jeden Euro an zusätzlichen Schulden akribisch nachhalten. Jeden Cent für Investitionsprojekte, die nicht mehr aus dem Kernhaushalt, sondern aus den Schuldentöpfen finanziert werden, zählen wir der Regierung auf den Tisch des Hauses. Es ist finanzpolitisch unanständig, dass die Bundesregierung den Ländern erlaubte, das erwähnte Zusätzlichkeitskriterium bei den Infrastrukturmitteln entfallen zu lassen. So erkaufte man sich die Zustimmung der Länder zu verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten im Bundesrat. Dabei hat es NRW nicht einmal so sehr nötig, sich zusätzlichen Spielraum zu verschaffen. Man hätte einfach mit dem Sparen anfangen können. Insbesondere die Haushalte der Ministerinnen Paul und Neubaur bieten interessante Spielräume. Die Denunziationsstelle, viele weitere Projekte des gesellschaftspolitischen Wahnsinns und die Mittel für die Kirche des Klimawandels können ohne Schaden gestrichen werden. Die AfD-Fraktion ist wie die FDP für die Zusätzlichkeit bei den neuen Mitteln zu bestehenden Investitions-Landtag plänen. Auch sind wir gegen schuldenfinanzierte industriepolitische Maßnahmen zur Subventionierung von Klima-Klimbim. Zudem teilen wir die Meinung der FDP zur Entbürokratisierung. Aber hier kommen wir dann doch zu einem Punkt, warum uns mit dem Antrag schwer tun. Die FDP scheut sich, die Sinnlosigkeit teurer Klimamaßnahmen in Gänze und schonungslos klar zu benennen. Schon das Wenige, was Sie angesprochen haben, war dem Kollegen Rock, der da sehr empfindlich ist, zu viel. Wir sehen das aber anders. Die Klimapolitik ist einer der Haupttreiber der Schuldenorgien und der sich breitmachenden Misere im Land. Im Forderungsteil steht kein Wort zum dringend notwendigem Sparen. Wir haben aber – auch unter Berücksichtigung von Investitionen in die Infrastruktur – ein strukturelles Ausgabenproblem. Ohne zu sparen kann es, wie gesagt, kein nachhaltiges Wirtschaften für unser Land geben. Der Antrag der FDP soll ein in sich stimmiges Konzept darstellen. An diesen beiden Punkten scheitert dies. Da reicht es leider bei uns nur zu einer Enthaltung. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Danke sehr, Herr Abgeordneter Dr. Beucker. – Für die Landesregierung spricht jetzt der Minister Dr. Optendrenk.

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Dr. Marcus Optendrenk

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den letzten Monaten bereits mehrfach hier im Plenum darüber diskutiert, dass wir vor erheblichen Herausforderungen stehen, die in den letzten Jahrzehnten so nicht absehbar und nicht vorhanden waren. Wir haben Veränderungen der weltpolitischen und der europapolitischen Lage. Wir haben eine amerikanische Zollpolitik, die den Welthandel destabilisiert. Wir haben Aufgaben im Bereich der Verteidigungsfähigkeit. Wir haben Aufgaben im Bereich des sozialen Zusammenhalts, der ökologischen Nachhaltigkeit und der Wiederherstellung wirtschaftlicher Stärke, die uns alle in Deutschland und in Europa vor riesige Herausforderungen stellen. Und nur unter diesem Gesichtspunkt ist verständlich, was im Frühjahr in Berlin beschlossen worden ist. Auch nur unter diesem Gesichtspunkt ist klar, warum es in Nordrhein-Westfalen erforderlich ist, Dinge zu tun, die wir lieber nicht tun würden, die aber angesichts unserer Verantwortung – das, was wir für die Menschen, für unsere Gesellschaft, für die Wirtschaft zu tun haben – eine Brücke in die Zukunft sein müssen. 09.07.2025 Für uns gilt weiterhin: Wir haben eine Verantwortung für unsere Kinder und Enkel in jeder Dimension der Nachhaltigkeit – nicht nur in der Nachhaltigkeit von Finanzpolitik, nicht nur in der Nachhaltigkeit sozialen Zusammenhalts und nicht nur in der Nachhaltigkeit der Ökologie, sondern in allen drei Dimensionen. Das macht es besonders anspruchsvoll. Nach drei Jahren Rezession und gleichzeitiger Inflation ist klar: Wir brauchen eine Brückenzeit; eine Brücke in eine tragfähigere Zukunft mit mehr Wirtschaftswachstum und mit insgesamt mehr Wachstumspotenzial. Denn dieses Wachstumspotenzial hat auch damit zu tun, ob wir als Gesellschaft Wohlstand, Arbeit und all das schaffen, was wir brauchen, um Nachhaltigkeit in jeder Dimension auf Dauer zu sichern. Das erfordert massive Investitionen in die Infrastruktur, in Bildung, in Digitalisierung. Nur, wenn wir heute diese Fundamente legen, schaffen wir neues wirtschaftliches Wachstum und damit aus Sicht der Finanzpolitik auch eine dynamischere Entwicklung bei den Steuereinnahmen. Auch die vom Bund beschlossenen Steuersenkungen gehen in die richtige Richtung. Sie entlasten gezielt die Wirtschaft – gerade den Mittelstand –, stärken Investitionsanreize und verbessern damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Der Bund kompensiert erstmals die Steuerausfälle der Kommunen vollständig und die Steuerausfälle der Länder zur Hälfte, allerdings nicht über Steueranteile. Das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ gilt. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Entlastungspakete der Vorgängerregierung in Berlin und auch viele Fachgesetze, die dort beschlossen worden sind, oft ohne Kompensation zulasten von Kommunen und Ländern gingen, ist eine Einigung hier ein wichtiger Schritt nach vorn. Jetzt kommt es im zweiten Schritt darauf an, dass das Sondervermögen, das zur Verwendung durch Länder und Kommunen festgelegt worden ist, als Anteil dieser Brücke in die Zukunft zielgerichtet verteilt und eingesetzt wird, und zwar da eingesetzt wird, wo es gebraucht wird. Der vom Bundeskabinett in der vergangenen Woche beschlossene Gesetzentwurf ist dazu ein erster wichtiger Schritt. Dabei wurden auch wesentliche Anliegen der Länder umgesetzt. Insofern sind wir an dieser Stelle durchaus zuversichtlich, dass es am Ende ein gutes Gesetz wird. Aber warum es hinsichtlich der Zusätzlichkeit schon auf der Ebene der Verfassung eine unterschiedliche Betrachtung zwischen der Bundesebene und der Kommunal- und Länderebene gegeben hat, hat der Kollege Rock eben schon einmal ganz praktisch erläutert. Sie brauchen aber keine Sorge zu haben, dass wir als Landesregierung uns nicht auf den Weg machen, das zu tun, was wir zusätzlich tun können und wollen. Landtag Das sehen Sie übrigens auch an dem Haushaltsentwurf, den wir gestern im Kabinett beschlossen haben, von dem Sie schon aus unserer Darstellung nach außen wissen, dass wir ohne Berücksichtigung dieser Bundesmittel mehr als eine Milliarde zusätzlich investieren werden. Die Investitionsquote des Landes steigt damit auf 10,8 % im nächsten Jahr. Das ist höher als in jedem Durchschnitt der letzten 15 Jahre. Darin enthalten sind zum Beispiel 328 Millionen Euro, die wir zur Landeskofinanzierung der Gigabit-Förderung des Bundes zusätzlich in die Hand nehmen. Und auch das zeigt, dass wir ohne Sondervermögen Zukunftsinvestitionen tätigen. Sie brauchen also keine Sorgen zu haben, dass wir da in irgendeiner Weise in die falsche Richtung laufen. Wir wissen: Zukunftsinvestitionen sind erforderlich, und deshalb ist der von Ihnen leider hier aufgebaute Popanz steigender Konsumausgaben nicht mit der Wirklichkeit in Einklang zu bringen. (Ralf Witzel [FDP]: Das werden wir ja in den nächsten Jahren sehen!) Das wissen Sie eigentlich auch. Sie machen erst mal schon eine Behauptung, etwas sei so, bevor Sie irgendwas gelesen haben, damit Ihr Narrativ schon mal ein bisschen verfängt. Dazu hat Herr Kollege Klenner, glaube ich, richtige Anmerkungen gemacht, warum Sie das tun. Das Sondervermögen birgt aber trotzdem die Chance, dass wir das tun, was wir wirklich tun möchten, nämlich dafür zu sorgen, dass wir an den Stellen, wo es besonders gute Wachstumsimpulse und Voraussetzungen für die Zukunft gibt, im Land und in den Kommunen das gemeinsam auf den Weg bringen. Bis das so weit ist, wird es allerdings der 17. Oktober werden, denn dann ist die Bundesratsentscheidung über das Sondervermögen vorgesehen. Deshalb ist das, was ich an anderer Stelle schon angekündigt habe, vielleicht auch noch einmal Sachstand für hier. Wir werden das selbstverständlich in einer Ergänzungsvorlage zum Haushalt 2026 berücksichtigen. Dann können Sie nachprüfen, wo wir es einsetzen wollen. Gehen Sie mal davon aus, dass wir ein hohes Interesse daran haben, dass wir es für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes einsetzen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Optendrenk. – Der guten Ordnung halber sei erwähnt, dass die Landesregierung ihre Redezeit um eine Minute und eine Sekunde überzogen hat. – Trotzdem liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache und komme zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. 09.07.2025 Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache Nummer 18/14535. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Antrag Drucksache 18/14535 abgelehnt. Wir kommen zu: 14 Unsere Unternehmen in NRW schützen – den feindlichen Angriffen von steuerfinanzierten „Klima-NGOs“ endlich entgegentreten! Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/14550 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Abgeordneten Loose das Wort.

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Christian Loose AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist der Tag, um Schluss zu machen mit einem staatlich alimentierten Paralleluniversum, einem Paralleluniversum, das mit dem Steuergeld unserer hart arbeitenden Bevölkerung auf Bestellung die Wünsche der Regierung durchsetzt und gleichzeitig so tut, als sei es neutral. Angeblich gibt es dort draußen eine unbestechliche Gruppe der Zivilgesellschaft, die sich ohne Eigeninteressen für die Schwachen in unserer Gesellschaft einsetzt. Ja, die mag es bei der Freiwilligen Feuerwehr oder dem THW und anderen ehrenhaften Organisationen sicherlich geben. Aber daneben gibt es politische Organisationen, die sich vorneherum als Nichtregierungsorganisation darstellen, sich aber hintenherum die Taschen über die Regierung füllen lassen. (Simon Rock [GRÜNE]: Zum Beispiel die AfD!) Diese Regierungstruppen in diesen Gesellschaften, Herr Kollege, werden bezahlt, um das zu tun, was der Regierung verboten ist. Diese Regierungstruppen greifen bestimmte Unternehmen in Deutschland an, bezahlt von den Steuern dieser Unternehmen, bezahlt von den Steuern der Arbeitnehmer aus diesen Unternehmen. Das ist ein Schlag ins Gesicht unserer Industrie, unserer hart arbeitenden Bevölkerung, liebe Damen und Herren. (Beifall von der AfD) Es gibt zahlreiche solcher Regierungstruppen, wie die 551 Fragen der ehemaligen Oppositions-CDU im Bundestag zeigten. Natürlich will die Regierungs-CDU inzwischen von ihren eigenen Fragen nichts Landtag mehr wissen, sondern zahlt diesen Truppen nun selbst das gewünschte Geld. In NRW gibt es das auch. Es findet sich da beispielsweise Germanwatch. Allein 2023 erhielt Germanwatch 170.000 Euro vom Land NRW, dabei sogar auch Gelder direkt aus der Staatskanzlei von Ministerpräsident Hendrik Wüst. Über die EU flossen weitere Millionen. Germanwatch setzte dieses Geld im Kampf gegen unsere Industrie ein. Germanwatch unterstützte beispielsweise einen peruanischen Kleinbauern in seiner Klage gegen RWE. RWE sollte angeblich daran schuld sein, dass in 20 oder 30 Jahren mal ein Gletscher in den Anden verschwinden würde und dann den Kleinbauern – tja – irgendwie leidig machen sollte. Ein irres Rechtsverfahren begann, das RWE knapp zehn Jahre gekostet hat, sogar mit einem Ortstermin vor Ort, wo das Gericht mit mehreren Personen war. Auch andere Feinde der Demokratie greifen unsere Industrie an. So beauftragte die EU-Kommission die britische NGO „ClientEarth“, deutsche Kraftwerksbetreiber vor Gericht zu ziehen, und zahlte dafür 350.000 Euro. Es ging um die gezielte Schwächung von deutschen Unternehmen. Diese aus Steuergeldern bezahlten Angriffe gegen unsere Unternehmen müssen endlich gestoppt werden. (Beifall von der AfD) Nochmals: Germanwatch wurde direkt mit Mitteln aus dem Budget der Staatskanzlei, also dem Ressort von Ministerpräsident Wüst, bezahlt. Solche Finanzierungen für Angriffe gegen unsere Unternehmen schaden unserem Standort. Unternehmen tragen Risiken, schaffen Arbeitsplätze und liefern Steuereinnahmen. Es muss Aufgabe unserer Regierung sein, unsere wirtschaftlichen Strukturen, unsere Unternehmen und die daran hängenden Arbeitsplätze zu schützen und nicht etwa zu bekämpfen. Es muss wieder gelten: Legislative beschließt, Exekutive führt aus. Mit steuerfinanzierten Lobby-NGOs schiebt die Exekutive eine intransparente Ebene dazwischen. Sie fahren Kampagnen, führen Prozesse und erzeugen gesellschaftlichen Druck, ohne sich den gleichen Kontroll- und Offenlegungsregeln zu stellen wie staatliche Stellen. Mit diesem Hebel wird Regierungspolitik zum vermeintlichen Konsens hochgeschrieben, während echte Opposition als gegen die Zivilgesellschaft gerichtet diffamiert wird. Wir fordern deshalb einen Stopp aller Landesmittel an NGOs, die in Nordrhein-Westfalen gerichtliche Verfahren oder Kampagnen gegen unsere Unternehmen unterstützen und eine Transparenzpflicht für jede Weiterleitung an andere NGOs, wie dies aktuell beispielsweise über das sogenannte Eine-Welt-Netz erfolgt. 09.07.2025 Wer wirklich unabhängig sein will, der soll sich auch unabhängig finanzieren. (Simon Rock [GRÜNE]: Ist die AfD auch ge- gen die Parteienfinanzierung?) Der Begriff „NGO“ muss wieder ehrlich gemacht werden. Die Gewaltenteilung ist zu respektieren. Die Wirtschaft unseres Landes ist vor staatlich subventionierten Angreifern zu schützen. Nordrhein-Westfalen braucht verlässliche Rahmenbedingungen, keine steuergeldfinanzierte Doppelzüngigkeit. Für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank.

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Rainer Schmeltzer

Danke sehr, Herr Abgeordneter Loose. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Abgeordnete Lehne.

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Olaf Lehne CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte anfangen wie der Kollege Loose. Heute ist der Tag, an dem Herr Loose wieder alles in einen Topf schmeißt: Europa, Bund, Land, NGOs, und alle sind schlecht. Typisch Stammtischparolen, wie immer. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der SPD) Der Antrag der AfD ist nichts anderes als ein Frontalangriff auf unsere Zivilgesellschaft. Mit Begriffen wie „steuerfinanzierte Klima-NGOs“ wird ein Feindbild konstruiert, gegen all jene, die sich in diesem Land freiwillig, demokratisch und oft ehrenamtlich engagieren. Tatsache ist: Nichtregierungsorganisationen leisten in Nordrhein-Westfalen wertvolle Arbeit. Sie unterstützen benachteiligte Menschen, fördern gesellschaftlichen Zusammenhalt, engagieren sich im Katastrophenschutz oder in der politischen Bildung. Dieses Engagement ist nicht nur legitim, sondern ein zentraler Bestandteil unserer demokratischen Kultur. Wer wie die AfD diese Arbeit pauschal diffamiert und ihre Förderung verbieten will, der greift Grundrechte an, das Recht auf freie Meinungsäußerung, auf gesellschaftliche Teilhabe, auf freie Organisation. (Zuruf von Markus Wagner [AfD]) Es ist eben kein Verstoß, wenn eine Organisation auch eine politische Haltung hat. Es ist verfassungsrechtlich geschützt. Die Förderung dieser Organisationen unterliegt in Nordrhein-Westfalen klaren Regeln, §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung. Fördermittel gibt es nur bei nachgewiesenem Landesinteresse. Die Zahlungen werden überprüft, die Verwendung nachgewiesen und die Fördermittel bei Verstößen zurückgefordert. Wer anderes behauptet, der ignoriert bewusst die Fakten. Landtag Die europäische, Bundes- und Landesebene zu verwischen, das ist falsch. Was Sie fordern, nämlich die pauschale Streichung von Geldern an sogenannte politisch agierende NGOs, wäre im Übrigen auch verfassungswidrig; denn Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes verbietet die Diskriminierung aufgrund politischer Anschauung. Kurz gesagt: Sie wollen die NGOs zum Schweigen bringen. Sie wollen Kontrolle statt Vielfalt. Wir als CDU sagen klar, eine starke Demokratie braucht eine starke Zivilgesellschaft. Wer NGOs wie das Deutsche Rote Kreuz, die Caritas, die Flying Doctors und viele mehr angreift und attackiert, wer unser Sozialgefüge und die ehrenamtliche Tätigkeit, ohne die unser Staat gar nicht leben könnte und sollte, gefährdet, (Zuruf von Christian Loose [AfD]) der sollte lieber den Mund halten. Wir werden Ihren Antrag ablehnen.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Lehne. – Es wird Ihrer Aufmerksamkeit nicht entgangen sein, dass eine Kurzintervention angemeldet wurde, und zwar von dem Abgeordneten Loose. Bitte schön.

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Christian Loose AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Lehne, wenn Sie unseren Antrag gelesen hätten, dann hätten Sie gesehen, dass es um die NGOs geht, die entsprechende Unternehmen bei uns angreifen, wie es zum Beispiel Germanwatch getan hat. Auf EU-Ebene hören wir gerade, dass auf Vorschlag der konservativen EVP, also der Brüsseler Heimat von CDU und CSU, beschlossen wurde, eine Arbeitsgruppe im Haushaltskontrollausschuss einzurichten, welche die inadäquate bis missbräuchliche Verwendung von EU-Steuergeldern künftig verhindern und eine verbesserte Transparenz herstellen soll, so einem Artikel der WELT zufolge vom 04.07.2045, in dem es übrigens heißt: „Untergraben NGOs die liberale Demokratie? Das EU-Parlament hat die Einrichtung eines Kontrollgremiums beschlossen […].“ Sehr geehrter Herr Lehne, würden Sie sich auch hier in NRW dafür einsetzen, dass wir ein solches Kontrollgremium bekommen, das auch ganz klar prüft, ob diese NGOs politisch fremdgesteuert werden? – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Herr Lehne. 09.07.2025

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Olaf Lehne CDU

Herr Loose, das Erste ist: Sie sind Ihrer Zeit ausnahmsweise richtig weit voraus, weil Sie von einer Entscheidung aus dem Jahr 2045 gesprochen haben. Ich nehme an, das war ein Versprecher. Das Zweite ist – das ist der Vorwurf, den ich Ihnen mache –: Wir befinden uns hier in Nordrhein-Westfalen. Sie haben dem Ministerpräsidenten deutliche Vorwürfe gemacht, die nicht greifen. Es wäre schön, wenn man bei dem bleibt, was hier in Nordrhein-Westfalen stattfindet. Davon abgesehen sind auch wir immer schon der Auffassung, dass man natürlich gucken muss, was passiert. Aber das findet in Nordrhein-Westfalen statt. Ich habe Ihnen eben schon deutlich gesagt: Wenn es darauf ankommt, dann werden diese Zuschüsse zurückgefordert. So ist es auch richtig und gut. (Beifall von der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Lehne. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt die Abgeordnete Kirsch.

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Carolin Kirsch SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Antrag offenbart erneut das Staatsverständnis der AfD, die mit Sicherheit, wenn sie an der Macht wäre, sämtliche NGOs abschaffen würde, die nicht in ihr politisches Weltbild passen. NGOs haben in unserer demokratischen Gesellschaft und weltweit eine wichtige Funktion. Ihre Arbeit ist unerlässlich für das politische Gleichgewicht, die soziale Gerechtigkeit und den Schutz der Menschenrechte und damit für etwas, das der AfD wesensfremd ist. Wir lehnen den Antrag ab. – Danke. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ste- fan Engstfeld [GRÜNE]: Sehr gut Caro! So geht das!)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Kirsch. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Rock.

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Simon Rock GRÜNE

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist manchmal nicht ganz so einfach, einen AfD-Antrag zu verstehen. Ich versuche es aber einmal verständlich zu machen. Die AfD sagt: Es ist egal, ob sich Unternehmen an Recht und Gesetz halten. Es ist egal, ob sie sich an Verbraucherschutzstandards, an Umweltstandards, an Arbeitsrechtsstandards halten. Dagegen soll nicht geklagt ... (Christian Loose [AfD]: Dafür gibt es den Rechtsstaat! Da brauchen Sie keine NGOs!) Landtag – Es ist ja schön, dass Sie „Rechtsstaat“ sagen. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) – Genau. Sie wollen ja nicht, dass irgendjemand dagegen klagt. Wenn jemand dagegen klagt, dann wollen Sie dem den Geldhahn zudrehen. Das ist doch Ihr Verständnis von Rechtsstaatlichkeit. (Beifall von den GRÜNEN – Zurufe von Mar- kus Wagner [AfD] und Christian Loose [AfD]) – Jetzt hören Sie doch einmal bis zum Ende zu. (Zurufe von der AfD) – Hören Sie doch einmal zu. Es hilft doch nichts. Die Leute verstehen doch eh nur mich. Wenn Sie da reinbrüllen wie ein ... Ich weiß es auch nicht. Es ist ein merkwürdiges Verständnis von Rechtsstaat, das Sie an dieser Stelle haben. Ich kenne eine sehr klagefreudige Nichtregierungsorganisation: Das ist die AfD selbst. Sie klagt gegen EU-Coronamittel. Sie klagt, weil ihr die Sitzungssäle im Bundestag nicht passen. Sie klagt dagegen, dass sie vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft wurde. (Christian Loose [AfD]: Die nennt sich aber auch nicht NGO!) Übrigens: Alle Klagen verloren. Sie klagt dagegen, weil ihr Abstimmungsergebnisse im Bundestag nicht passen, und Sie klagt noch gegen vieles andere mehr. Da frage ich: Sind Sie auch bereit, auf Ihre staatliche Parteienfinanzierung zu verzichten? Warum wollen Sie Nichtregierungsorganisationen Klagen verbieten, aber gleichzeitig klagen, bis der Arzt kommt? (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Das passt doch alles nicht zusammen. (Beifall von den GRÜNEN – Weiterer Zuruf von der AfD) – Gut, nicht Steuergeld finanziert. Dann frage ich mich, ob Sie Ihren Antrag einmal zu Ende gedacht haben? Haben Sie sich einmal ... (Zuruf von Dr. Hartmut Beucker [AfD]) – Moment. Jetzt hören Sie mir doch einmal zu. Stellen Sie eine Zwischenfrage, aber hören Sie ansonsten einfach einmal zu. Das ist doch nervig. (Beifall von den GRÜNEN – Markus Wagner [AfD]: Weil Sie es nicht verstehen!) Haben Sie Ihren Antrag mal zu Ende gedacht? Ist Ihnen klar, dass damit nicht nur NGOs betroffen sind, die sich für den Klimaschutz einsetzen, sondern auch andere? Ist Ihnen klar, dass damit auch der Bauernverband gemeint ist, der eine Reihe von Klagen gegen die Düngemittelverordnung eingereicht und der 09.07.2025 Massenproteste gegen die Regierung organisiert hat? Wollen Sie dem Bauernverband auch den Geldhahn zudrehen? (Christian Loose [AfD]: Warum sollen die Gel- der bekommen?) Ja oder nein? (Christian Loose [AfD]: Warum sollen die Gel- der bekommen? Sagen Sie doch …)

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Rainer Schmeltzer

Herr Abgeordneter Rock, wir sind hier nicht in einer Fragestunde der Redner, sondern Sie haben das Wort. Bitte schön.

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Simon Rock GRÜNE

Danke schön.

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Rainer Schmeltzer

Gerne.

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Simon Rock GRÜNE

Es zeigt einfach: Ihr Verständnis von Meinungsfreiheit endet dort, wo jemand eine abweichende Meinung vertritt. Sie wollen nicht, dass jemand die Meinung zum Ausdruck bringt und durchführt, … (Dr. Hartmut Beucker [AfD]: Kann er haben! Nur nicht bezahlt! – Zuruf von der CDU: Hat er jetzt das Wort oder nicht?) Habe ich jetzt das Wort oder nicht? (Zuruf von Markus Wagner [AfD]) Das ist Ihr Verständnis von Meinungsfreiheit. Ihnen geht es immer nur um Ihre eigene Meinungsfreiheit und nicht um die Meinungsfreiheit von Andersdenkenden. Das ist absolut entlarvend. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Weil wir beim Thema „Nichtregierungsorganisationen“ sind: Was ist mit Ihrer AfD-Stiftung, die auch aus Brandenburg Steuergelder bekommen hat, um damit Desinformationen im Bereich „Klimaschutz“ zu verbreiten? (Christian Loose [AfD]: Streichen Sie doch für alle Stiftungen die Gelder!) Wollen Sie damit sagen, Sie wollen Ihrer eigenen Stiftung die Klimaschutzmittel …? Wollen Sie Ihrer eigenen Stiftung (Christian Loose [AfD]: Allen Stiftungen!) die Steuergelder entziehen? (Christian Loose [AfD]: Allen Stiftungen!) – Dann beantragen Sie das. Aber das ist doch alles wirr, was Sie machen. Es bringt auch nichts. Es ist einfach wirr, was Sie machen. Deshalb werden wir diesen Antrag auch ablehnen. Landtag (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Mar- kus Wagner [AfD]: Das war jetzt sehr überzeu- gend!)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Rock. – Für die Fraktion der FDP hat jetzt der Abgeordnete Witzel das Wort.

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Ralf Witzel FDP

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits im letzten Quartal hat die FDP-Landtagsfraktion den ausufernden NGO-Komplex in diesem Hohen Hause zum parlamentarischen Debattenthema gemacht. Ich kann heute an meine früheren Ausführungen anknüpfen und verweise auf beispielsweise auf Landtagsdrucksache 18/13200. Es gibt eine Vielzahl von Vereinen und Organisationen in unserem Land, die sich dankenswerterweise für gesellschaftlich legitime Belange im Rahmen unserer Rechtsordnung engagiert. Das begrüßen wir ausdrücklich. Wir brauchen sogar noch mehr davon. (Beifall von der FDP) Niemand sollte etwas dagegen haben, dass sich beispielsweise der Weiße Ring um Opfer von Gewalttaten kümmert oder die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft – DLRG – Menschen bei Badeunfällen vor dem Ertrinken rettet. (Zuruf von Dr. Hartmut Beucker [AfD]) Eine tatsächliche NGO ist eine Gruppe, die per Definition gerade nicht von Regierungen oder staatlichen Stellen abhängig ist. Genau deshalb sind objektiv zwei Fehlentwicklungen festzuhalten. Immer mehr Organisationen nennen sich NGOs, die in Wahrheit aber GOs sind. Sie hängen am Tropf staatlicher Finanzierung und erledigen von den Regierungen durchaus gewollt Arbeiten, die Regierungen eben nicht in ihrer Rolle verrichten dürfen. (Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Staatliche Institutionen unterliegen einem parteipolitischen Neutralitätsgebot, das die kampagnemäßigen Betätigungsmöglichkeiten zu Recht einschränkt. Deshalb wird Aktivismus vom Staat auf NGOs übertragen und in den dortigen Strukturen finanziert. Genau das zeigen die aktuellen Presserecherchen, um die es hier geht. (Zuruf: So ein Quatsch!) Der Staat muss sich an Recht und Gesetz halten. Das müssen NGOs eigentlich auch. Leider nehmen es damit nicht alle immer so ernst. Zu welch verheerenden Fehlentwicklungen das führen kann, haben unabhängige Journalisten der WELT AM SONNTAG aufgedeckt (Zuruf von den GRÜNEN) 09.07.2025 und am 8. Juni 2025, also vor einem Monat, publiziert. Ich darf einfach einmal ganz leidenschaftslos aus dem Artikel „Die mächtige EU-Schattenlobby“ zitieren. „Die Europäische Kommission schmiedete heimlich eine Allianz mit NGOs, um ihre Ziele durchzusetzen. In Geheim-Verträgen legte die Behörde fest, wie die Aktivisten Kohlekraft- und Handelsabkommen (Zuruf von den GRÜNEN: Das ist mittlerweile alles widerlegt!) torpedieren sollten – und zahlte viel Geld dafür. Am Abend des 7. Dezember 2022 unterschrieben Beamte der EU-Kommission in Brüssel einen Vertrag, den niemand kennen darf. Sie versprechen einer Umweltorganisation namens ClientEarth 350.000 Euro Fördergeld. Dafür erwarten Sie aber auch eine Gegenleistung. Die Aktivisten sollten in Deutschland den Ausstieg aus der Kohlekraft vorantreiben und dabei mit ‚Bürgerbewegungen‘ und ‚Klima-Camps‘ zusammenarbeiten – also Protestgruppen. So steht es auf Seite 77 des Dokuments.“ Sie können die Recherchen der WELT AM SONNTAG über die Zusammenarbeit dort, über die institutionellen Förderungen, die dort für welche Zwecke auch immer gelaufen sind, weiterlesen, denn das sprengt hier den Rahmen.

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Rainer Schmeltzer

Herr Kollege Witzel, entschuldigen Sie, dass ich Sie an dieser Stelle unterbreche. Von dem Kollegen Herrn Dr. Kaiser von Bündnis 90/Die Grünen besteht der Wunsch nach einer Zwischenfrage. Lassen Sie die zu?

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Ralf Witzel FDP

Aber selbstverständlich, darauf freue ich mich.

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Herr Dr. Kaiser.

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Dr. Gregor Kaiser GRÜNE

Herr Kollege, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie scheinen sich ausgiebig mit dem Thema beschäftigt zu haben: Können Sie mir kurz erklären, was die Organisation ClientEarth tut?

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Herr Witzel.

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Ralf Witzel FDP

Herr Kollege, ich kann gerne auf das verweisen, was Gegenstand der Berichterstattung und journalistischen Recherchen ist. Ich persönlich habe diese nicht angestellt; Landtag (Dr. Gregor Kaiser [GRÜNE]: Ach so!) das sage ich ausdrücklich. Ich bin nicht investigativ tätig gewesen und habe auch keine Zahlungsströme analysiert. Ich kenne auch nicht die Berichte, die in der Presse als Geheimberichte zitiert werden. (Dr. Gregor Kaiser [GRÜNE]: Sie wissen also gar nichts davon!) Die liegen mir persönlich nicht vor. Ich stelle auf die Berichterstattung eines seriösen Mediums ab. (Stefan Zimkeit [SPD]: Oh! – Markus Wagner [AfD]: Das ist nicht die taz!) Unter der Angabe von Seitenzahlen wird in der WELT AM SONNTAG beschrieben, (Zuruf von Markus Wagner [AfD]) dass sechsstellige Geldbeträge gezahlt worden sind, damit im Ergebnis gegen Unternehmen in unserem Land, gegen Industriepolitik und für fragwürdige Zwecke mobilisiert wird. (Dr. Gregor Kaiser [GRÜNE]: Was! – Zuruf von Dagmar Hanses [GRÜNE]) In dem Artikel heißt es dazu: Es wird mobilisiert gegen „fossile Energien, Glyphosat und das Handelsabkommen Mercosur mit Südamerika. Gemeinsame Kampagnen wurden bis ins Detail geplant.“ Es sollte uns schon interessieren, wenn Menschen in den Betrieben hier bei uns hart für ihren Lebensunterhalt arbeiten und dafür im internationalen Vergleich mit Spitzensätzen bei Steuern und Sozialversicherungsabgaben belastet werden, und die Europäische Union dann tatsächlich gezielt Gelder für Organisationen zahlt, die hier Deindustrialisierung betreiben und das Geschäftsmodell zum Erliegen bringen wollen. Es ist schon sehr interessant, wenn auch das im Rahmen der Green-New-Deal-Politik von CDU-Politikerin Ursula von der Leyen die offizielle Rückendeckung hat. Laut Berichterstattung verpflichtete sich ClientEarth in dem Vertrag mit der Kommission, gegen bestimmte Kohlekraftwerke vorzugehen. Genehmigungen und wirtschaftliche Betätigungsrechte sollten demnach angefochten werden. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das nennt man Rechtsstaat!) Ziel dahinter sei es gewesen, das finanzielle und rechtliche Risiko für Eigentum und Betrieb der Kraftwerke zu erhöhen. Für die FDP-Landtagsfraktion sage ich Ihnen deutlich: Interessengeleitete einseitige staatliche Zuwendungen sind dann problematisch, wenn fragwürdiger politischer Aktivismus gefördert wird, 09.07.2025 (Zuruf von Dr. Gregor Kaiser [GRÜNE]) und erst recht dann, wenn sogar die Begehung von Straftaten ermöglicht wird. Das Parlament und die Öffentlichkeit haben ein Anrecht auf Transparenz, um zu erfahren, wer für welche konkreten Zwecke Steuergeld erhält und wofür genau dieses Verwendung findet. Mit unserer Anfrage zur NGO-Finanzierung im Land wollten wir die notwendige Transparenz herstellen. Wir sind überrascht und schockiert, dass der Finanzminister bislang sehr wenig Erkenntnisse zu dem Komplex publiziert hat. Schließlich hatten Ihre Parteifreunde von der CDU-Fraktion im Bund ja noch zu Jahresbeginn Hunderte von Fragen, an denen auch Sie über Nacht das Interesse verloren haben. Wir finden, dass der Steuerzahler nachvollziehen dürfen muss, welche Organisationen für welche Zwecke finanziert werden. Dazu sehen wir auch in den nächsten Wochen noch Aufklärungsbedarf. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Dr. Optendrenk.

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Dr. Marcus Optendrenk

Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Europäische Union setzt, wie wir auch, Rahmenbedingungen für staatliche Förderung, auch für die von Nichtregierungsorganisationen. Somit ist sie dann auch für diesen Bereich zuständig, sowohl für den übergeordneten rechtlichen Rahmen als auch im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht und auf Transparenz. Das von der AfD in dem Antrag skizzierte Beispiel, welches gerade mehrfach ausgeführt worden ist, kreist genau um dieses europäische Recht und fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Landes Nordrhein-Westfalen. Deshalb ist dies die falsche Stelle für eine Beratung, auch wenn ich glaube, zu ahnen, warum Sie das hier beraten wollen. Wir haben bereits im Mai auf der Grundlage eines Antrags der FDP-Fraktion intensiv über die NGO-Finanzierung gesprochen. Ich wiederhole gerne noch einmal, was ich damals für die Landesregierung gesagt habe. In der Tat steht der Staat vor einer doppelten Aufgabe. Er muss auf der einen Seite die Autonomie der NGOs respektieren und gleichzeitig sicherstellen, dass diese die Fördergelder transparent, verantwortungsvoll und im Einklang mit den jeweiligen Regelungen und Gesetzen verwenden.

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Rainer Schmeltzer

Herr Minister, entschuldigen Sie, dass ich Sie an dieser Stelle unter-Landtag breche. Von dem Abgeordneten Loose besteht der Wunsch nach einer Zwischenfrage. Würden Sie die zulassen?

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Dr. Marcus Optendrenk

Ja, klar.

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön.

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Christian Loose AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie sagten gerade, dass das eigentlich europapolitische Themen seien, die nicht in dieses Parlament gehörten. Ist Ihnen bekannt, dass die Landesregierung sich mit einem Papier namens „Europapolitischer Impuls aus Nordrhein-Westfalen“ mit Forderungen direkt an die EU-Kommission gewandt hat und dass dieses hier morgen Gegenstand der Aktuellen Stunde ist?

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Herr Minister.

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Dr. Marcus Optendrenk

Die Frage eines europapolitischen Impulspapiers ist mir auch aus meiner Zeit als Mitglied im Ausschuss für Europa und Internationales des Landtags als ein normales Verfahren bekannt, durch das wir unsere Interessen als Land Nordrhein-Westfalen in Europa einbringen. (Christian Loose [AfD]: Nichts anderes fordern wir!) Was in die Zuständigkeit der Europäischen Union und unter ihre Verwendung von Mitteln fällt, ist aber auch dort zu regeln. In der Vergangenheit haben wir immer wieder, auch hier im Parlament, über die Interessen, die Nordrhein-Westfalen in Europa vertritt, gesprochen. Ich erkenne deshalb keinen Gegensatz zu dem, was Gegenstand Ihrer Frage sein sollte. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) In der EU, im Bund sowie auch in Nordrhein-Westfalen werden wir uns weiterhin ein transparentes Kontroll- und Prüfverfahren vornehmen müssen. Wir in Nordrhein-Westfalen tun das, wie Sie aus der Beratung im Mai schon wissen. Daher habe ich an dieser Stelle die Bitte, dass wir uns mit den Themen beschäftigen, die uns als Nordrhein-Westfalen als Aufgaben aufgegeben sind. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Optendrenk. – Weitere Wortmel-09.07.2025 dungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/14550. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/14550 abgelehnt. Wir kommen zu: 15 Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/13836 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Heimat und Kommunales Drucksache 18/14563 zweite Lesung Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/14712 – Neudruck Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/14714 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDU-Fraktion dem Abgeordneten Frieling das Wort.

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Heinrich Frieling CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem umfangreichen Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften schaffen wir einen modernen und praxistauglichen Rahmen für die Arbeit in unseren Kommunen. Wir stärken die interkommunale Zusammenarbeit, entbürokratisieren im Vergaberecht, geben die Unterschwellenvergabe frei und verbessern die Arbeitsbedingungen insbesondere für das kommunale Ehrenamt. Rechtzeitig vor der Kommunalwahl ändern wir neun Gesetze und drei Rechtsverordnungen. Vorab möchte ich mich bei den Fraktionen von SPD und FDP herzlich bedanken, mit denen wir über die Koalitionsgrenzen hinweg im Vorfeld immer wieder sehr konstruktive Gespräche geführt haben und die auch das zeitlich straffe Verfahren mitgetragen haben. Wir sind sehr oft, wenn auch nicht immer, auf einen Nenner gekommen. Aber ich denke, es ist deut-Landtag lich geworden, wie wichtig uns gemeinsam das kommunale Ehrenamt ist, und auch, dass es weiterhin neben Beruf und Familie leistbar sein muss. Ebenso gilt unser Dank den vier kommunalpolitischen Vereinigungen für ihre Impulse, die sie eingebracht haben. In der Summe hat die Sachverständigenanhörung unseren Kurs bestätigt. Das Ehrenamt profitiert von den klaren Regeln zur Ordnung in den Sitzungen, einem höheren Quorum für geheime Abstimmungen und der vereinfachten Möglichkeit zur Umbesetzung von Ausschüssen. Die moderate Anhebung der Fraktionsmindestgrößen wird die Arbeit und die Sitzungen durch eine bessere Bündelung der Positionen entlasten. Die Möglichkeit, sachkundige Bürger bereits mit 16 Jahren und weiter als bisher in nichtöffentliche Beratungen einzubinden, stärkt die Beteiligung und auch die Nachwuchsgewinnung. Die Möglichkeit, Ausschussvorsitzende mit Zweidrittelmehrheit abzuwählen, wirkt Missbrauch entgegen und sichert die Integrität der Amtsinhaber. Durch den Änderungsantrag von CDU und Grünen erweitern wir die Regelung dahin gehend, dass jetzt bereits der Bestimmung der Ausschussvorsitzenden mit einer Zweidrittelmehrheit widersprochen werden kann. Damit wird sichergestellt, dass ungeeignete Personen nicht ins Amt kommen, ohne dass die Ausschussvorsitzenden zum politischen Spielball werden. Mit unserem Änderungsantrag sehen wir weitere Verbesserungen vor. Für den Fall, dass ein Ausschussvorsitzender und seine Vertretung verhindert sind, gibt es zukünftig eine Regelung: Die Hauptverwaltungsbeamten können zur Sitzung einladen, und das dienstälteste Mitglied im Ausschuss kann die Sitzungsleitung übernehmen. – Das war erneut ein Hinweis aus der Praxis, dem wir hiermit nachkommen. Einen ähnlichen Gedanken verfolgt auch die FDP in ihrem Antrag. Einig sind wir uns in dem Zusammenhang übrigens auch bei den Verpflichtungserklärungen, in denen zukünftig auf die Benennung des zugrunde liegenden Beschlusses verzichtet werden soll. Auch hier harmonisieren wir die Regelungen in den verschiedenen Gesetzen. Wie heute bereits im Zusammenhang mit dem Altschuldenentlastungsgesetz diskutiert wurde, schieben wir die Anwendbarkeit des Wiederverschuldungsverbots in § 89 Abs. 4 der Gemeindeordnung um drei Jahre auf. Wir wollen den Kommunen damit weiterhin ein effektives Zinsmanagement ermöglichen, ohne die Anschlussfähigkeit an die Beteiligung des Bundes an den Altschulden zu gefährden. Damit gehen wir bewusst nicht so weit wie die FDP, die eine Streichung vorschlägt, obwohl ihr Finanz-09.07.2025 minister Lindner seinerzeit immer viel Wert auf eine solche Regelung gelegt hat. Hinsichtlich der Möglichkeit, auf Kreisebene zusätzliche Beigeordnete einzuführen, reagieren wir auf die Kritik aus den Kreisen selbst und aus den kreisangehörigen Kommunen. Eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung soll zukünftig nur mit einer Zweidrittelmehrheit möglich sein. Das sichert die Kontinuität der Verwaltungsführung. Gleichzeitig ist eine freiwillige Einführung im breiten Konsens aber möglich. Den FDP-Änderungsantrag lehnen wir ab. Wir haben unterschiedliche Auffassungen unter anderem bezüglich der Fraktionsmindestgrößen. Wir möchten neben der Ordnung im Rat auch bewusst die Würde des Rates schützen und auch die der weiteren Gremien. Außerdem trauen wir den Landschaftsverbänden einen verantwortungsvollen Umgang mit der Beteiligung an erneuerbaren Energien zu. Dieses Gesetz ist ein starkes Signal für unsere kommunale Demokratie und die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen. Daher stimmen wir unserem Änderungsantrag und auch dem Gesetzentwurf zu. – Ich bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD spricht nun der Abgeordnetenkollege Herr Moor.

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Justus Moor SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung ist, wenn man es positiv und freundlich ausdrücken möchte, ambitioniert: Änderungen in neun Gesetzen und drei Verordnungen vom kommunalen Haushaltsrecht bis zur Kommunalverfassung. Kollege Frieling hat es angesprochen. Das Spektrum reicht von der Schaffung neuer Ausschüsse über Jugendbeteiligung bis hin zu Vergaberegelungen. Bei allem Umfang bleibt aber am Ende leider doch der Eindruck: viel Flickwerk, wenig Linie. Genau darin liegt auch das Problem. Der Entwurf ist ein klassischer Bauchladen. Das hat allein die Größe und die Vielfältigkeit der Anhörung gezeigt. Es gibt natürlich gute Ansätze; das will ich ausdrücklich sagen und anerkennen. Dazu gehören einige Veränderungen in der Kommunalverfassung zur Stärkung der Gremien, ordnungsgemäßer Sitzungen und der Rechte der gewählten Vertreterinnen und Vertreter. Die Herabsetzung des Alters von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern ist ein gutes Beispiel dafür. Landtag Ebenso gehören dazu Vereinfachungen für Vergaben und damit die Möglichkeit zum Bürokratieabbau vor Ort. Das ist gut so. Auch die in Ihrem Änderungsantrag angesprochene Fristverschiebung auf 2028 in § 89 der Gemeindeordnung ist sinnvoll. Noch besser wäre eine angemessene Finanzierung der Kommunen. Aber daran hat Schwarz-Grün, wie wir alle wissen, kein Interesse. (Widerspruch von Heinrich Frieling [CDU] und Matthias Kerkhoff [CDU]) Doch es gibt eben auch kritische Punkte – die möchte ich hier auch klar ansprechen – wie die gerade genannte Einführung der Beigeordneten auf Kreisebene. Das ist kein Wunsch aus der kommunalen Praxis. Im Gegenteil: Alle Landräte lehnen diese Regelung ab, und das sind wohlgemerkt in diesem Land vor allem CDU-Landräte, ob es mir gefällt oder nicht. Es gibt weder einen erkennbaren Bedarf noch eine sachliche Begründung. Diese Regelung erzeugt Mehrkosten, und sie verschärft den Wettbewerb um Führungskräfte zulasten der kleineren Städte und Gemeinden. Es war vor allem ein grüner Wunsch, der damit verwirklicht werden sollte. Im letzten Moment – im Änderungsantrag – sind die Grünen dann noch umgekippt. Eine Zweidrittelmehrheit bedeutet de facto eine Verhinderungsmöglichkeit vor Ort. Das ist gut, aber eben nichts Halbes und nichts Ganzes. (Beifall von der SPD) Das Gleiche gilt beim Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration. Die Idee und das Anliegen von mehr Teilhabe ist grundsätzlich richtig. Ich will hier auch nicht die Debatte aufmachen, ob man die Teilhabe verschiedener Bevölkerungsgruppen besser in gewählten Gremien und Räten oder in Ausschüssen und Beiräten organisiert. Aber hier werden zwei Bevölkerungsgruppen, nämlich Menschen mit internationaler Familiengeschichte und junge Menschen, besonders hervorgehoben. Beispielsweise Menschen mit Einschränkungen und Behinderungen schauen in die Röhre. Denn Chancengerechtigkeit, die dann im Namen des neuen Integrationsrates steht, verdienen Menschen mit internationaler Familiengeschichte – ja, absolut –; Chancengerechtigkeit verdienen aber auch viele weitere gesellschaftliche Gruppen. Zuletzt sei die Abwahl von Ausschussvorsitzenden erwähnt. Hier wird etwas geregelt, was sinnvoll ist, ja. Aber warum, liebe Kolleginnen und Kollegen, dürfen wir künftig zwar abwählen, aber nicht auch selbst wählen? Das ist demokratietheoretisch völlig widersinnig. Da sagen wir als SPD-Fraktion ganz klar: Wer abwählen kann, muss auch wählen können. (Beifall von der SPD) Eigentlich wäre hier jetzt die Stelle – Herr Kollege Frieling hat es gemacht –, um für die gute Zusammen-09.07.2025 arbeit zu danken. Im Vorfeld gab es einen Austausch der demokratischen Fraktionen, insbesondere auch mit den Gemeinschaften für Kommunalpolitik. Doch ihnen gilt vor allem heute der Dank: der KPV, der SGK, der GAR und der VLK. Sie haben vorab ein Positionspapier erstellt, gemeinsame Stellungnahmen erarbeitet und gemeinsame Positionen vertreten. Sie haben für eine Stärkung der kommunalen Gremien und der kommunalen Demokratie parteiübergreifend zusammengearbeitet. Das verdient Respekt und unseren Dank. Denn gute Zusammenarbeit bedeutet, eine gemeinsame Position zu schaffen, von jedem Vorschläge mitzunehmen und aufzunehmen und auch einen Kompromiss zu schließen. Warum Sie dann beispielsweise die FDP mit den Mindestfraktionsgrößen als Allererstes vor den Kopf stoßen mussten – ohne inhaltliche Begründung und gegen den Wunsch und die Stellungnahme der eigenen schwarz-grünen Gemeinschaften für Kommunalpolitik –, das verstehe, wer will. (Beifall von der SPD und der FDP) Warum statt einer vernünftigen Wahl von Ausschussvorsitzenden jetzt in Ihrem Änderungsantrag – ich sage das ganz ehrlich – so ein Gemurkse dabei herauskommt, auch das verstehe, wer will; vor allem, da Sie wussten, dass es für uns als SPD-Fraktion ein wichtiges Anliegen war. Am Ende ziehen Sie Ihren Stiefel durch – ja, mit Konsultation und Begleitung unsererseits und der FDP, aber dann eben nicht in guter Zusammenarbeit. Das ist Ihr gutes Recht. Sie haben hier die Mehrheit. Inhaltlich hat das der mir vorliegenden Gesetzesänderung bei allen positiven Punkten aber eher geschadet. Das reicht nicht für eine Zustimmung unsererseits. Sie hätten es anders haben können. Hier haben Sie eine gute Chance vertan. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP)

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Berivan Aymaz

Für Bündnis 90/Die Grünen spricht nun der Abgeordnete Herr Korte.

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Dr. Robin Korte GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten und beschließen heute nicht weniger als eine der umfangreichsten Novellierungen unseres Kommunalverfassungsrechts der letzten Jahre. Vieles beruht auf Diskussionen, die wir unter den demokratischen Fraktionen über mehrere Jahre zu verschiedenen Anträgen und Stellungnahmen miteinander geführt haben. Herr Moor, gerade nach unserer doch sehr höflichen und sachlichen Diskussion letzte Woche im Ausschuss hat mich die große Keule am Ende Ihrer Rede dann doch ein bisschen überrascht. Den-Landtag noch will ich mich für die gute Zusammenarbeit untereinander bei Ihnen allen, liebe Kollegen – lieber Heinrich Frieling, lieber Justus Moor, lieber Dirk Wedel –, wirklich herzlich bedanken, unabhängig davon, wer hier am Ende heute wie abstimmt. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN – Beifall von Heinrich Frieling [CDU]) Ein ebenso großer Dank – es ist schon angesprochen worden – gilt natürlich auch den kommunalpolitischen Vereinigungen, die in für uns manchmal erstaunlicher Einigkeit an den Grundlagen unserer kommunalen Verfassung mitgearbeitet haben, sowie Frau Ministerin Scharrenbach, die die Anregungen der kommunalen Ehrenamtler*innen in eine sehr gute Gesetzesform gegossen hat. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetz machen wir die Kommunalpolitik moderner. Wir machen sie damit attraktiver für das so wichtige Ehrenamt. Wir geben mehr Menschen die Möglichkeit, sich vor Ort politisch einzubringen. Nicht zuletzt schützen wir unsere demokratischen Strukturen und Abläufe vor denjenigen, die eben nicht an konkreten Lösungen für konkrete Probleme mitarbeiten wollen, sondern die die Kommunalpolitik als eine Bühne missbrauchen wollen, um unsere Demokratie zu beschädigen und um ihre extremistische Agenda vorzutragen. Diese Stärkung der Resilienz unserer kommunalen Demokratie war nicht zuletzt auch für die kommunalpolitischen Vereinigungen ein zentrales Anliegen an diesen Gesetzentwurf. Denn wenn es in Rats- oder Ausschusssitzungen nicht mehr um die Sache geht, sondern sie als Ort für Agitation, Beleidigungen und Verfahrensstreitigkeiten herhalten müssen, ist auch das Funktionieren kommunaler Demokratie in Gefahr. Kommunalpolitik lebt viel stärker als die Arbeit in einem Parlament wie unserem von Niedrigschwelligkeit, von Zugänglichkeit und von Leistbarkeit für jedermann und jedefrau. Deshalb werden wir es auch nicht akzeptieren, wenn diejenigen, die sich zusätzlich zu ihrem normalen Job und neben ihren Verpflichtungen in der Familie im Alltag in einer demokratischen Partei oder Wählervereinigung ehrenamtlich für ein gelingendes Zusammenleben in ihrer Stadt oder Gemeinde einsetzen wollen, von denjenigen, die genau diese Zusammenarbeit scheitern sehen wollen, an ihrem Engagement gehindert oder lächerlich gemacht werden sollen. Dieses ausdrückliche Ziel des Gesetzentwurfs fand auch in der Sachverständigenanhörung einhellige Zustimmung und Unterstützung. Wir sind dankbar für die wichtigen Hinweise, unter anderem bezüglich der Herstellung von Ordnung in den Sitzungen oder in Bezug auf die Konstituierung und Arbeitsweise der Ausschüsse. Wichtig ist mir dabei auch der Schutz, den wir für das wichtige Amt der Ausschussvorsitzenden einführen. 09.07.2025 Denn wenn sich zeigt, dass eine Person für den Ausschussvorsitz nicht geeignet ist, zum Beispiel weil sie ihre Position für eigene politische Zwecke instrumentalisiert oder im schlimmsten Fall die gesamte Ausschussarbeit lahmlegt, kann der Rat zukünftig durch Abwahl oder durch Widerspruch intervenieren. Die Hürde für einen solchen Eingriff hängen wir mit der Zweidrittelmehrheit entsprechend hoch, sodass es dafür einer großen Übereinstimmung unter den Demokratinnen und Demokraten bedarf. Neben dem wichtigen Themenkomplex der Resilienz will ich meine Redezeit aber auch noch kurz nutzen, um auf die viel diskutierte Einführung von Beigeordneten in den Kreisen einzugehen, einer Regelung, die in vielen anderen Bundesländern – das muss man so ehrlich sagen – längst zum Alltag gehört. Insofern verwundert die große Aufregung, die es um diese Frage gab, doch ziemlich, ebenso wie die Auffassung der SPD, man brauche das alles nicht. Denn wenn man die Kreise als eine demokratisch verfasste politische Ebene ernst nimmt, muss es doch eigentlich selbstverständlich sein, dass es auch für deren gewählte politische Vertretung, den Kreistag, die gleichen Mitbestimmungsrechte über die Verwaltungsführung gibt, wie wir sie in den Städten und Gemeinden haben und wie wir sie auch in den Landschaftsverbänden haben. Deshalb ist die Einführung der Beigeordnetenwahl im Rahmen unserer pluralen Demokratie am Ende ein richtiger Schritt. Den großen Bedenken vonseiten der Landräte begegnen wir hier, indem wir auch an dieser Stelle die Zweidrittelmehrheit zur Voraussetzung machen. Der Gesetzentwurf regelt darüber hinaus viele weitere wichtige Anliegen. Auch für diese lohnt sich heute eine Zustimmung. Da geht es um die wichtige Stärkung der Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration, um die verbesserten Möglichkeiten zur Mitbestimmung für Jugendliche, um höhere Familienfreundlichkeit des Ehrenamts, um die Stärkung interkommunaler Zusammenarbeit und auch – nicht zu vergessen – um die sehr pragmatische Vereinfachung des Vergaberechts, sodass Kommunen kleinere Aufträge zukünftig deutlich schneller vergeben können, weshalb Kitas, Schulen und Vereine zukünftig weniger lange auf Bau- und Sanierungsmaßnahmen warten müssen. Wichtig ist uns insbesondere, dass dieser Bürokratieabbau in den Verwaltungsverfahren nicht mit geringeren Qualitätsstandards einhergeht. Vielmehr ermöglichen wir den Städten und Gemeinden, zukünftig selbst darüber zu entscheiden, ob sie, wie sie das bisher müssen, das billigste Angebot nehmen oder doch lieber einem nachhaltigen, sozialeren oder umweltfreundlichen Angebot oder einem vor Ort bekannten Anbieter den Vorzug geben. Landtag Alles in allem haben wir ein sehr gutes und sehr vielfältiges Paket an Maßnahmen in diesem Gesetz gebündelt, mit denen wir unsere Kommunen stärker und die Kommunalpolitik jünger, resilienter und gleichberechtigter machen. Ich freue mich auf Zustimmung in diesem Hohen Haus. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu Ihrer Information: Die Fraktion der AfD hat soeben eine namentliche Abstimmung beantragt. Sie betrifft den aktuellen Tagesordnungspunkt und konkret die Abstimmung zu dem Gesetzentwurf Drucksache 18/13836. Ich rufe den Abgeordnetenkollegen Herrn Wedel für die FDP auf.

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Dirk Wedel FDP

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Beratungsverfahren zu diesem Gesetzentwurf war durch eine Zeitknappheit gekennzeichnet, die eine angemessen ausführliche Beschäftigung mit den umfangreichen Änderungsvorschlägen zu den verschiedenen Gesetzen der Kommunalverfassung nur in Teilen ermöglichte. Nichtsdestotrotz haben wir Ihnen gezwungenermaßen kurzfristig einen Änderungsantrag vorgelegt, dessen Vorschläge ich Ihnen gleich darlegen werde. In welchen Teilen der Gesetzentwurf gelungen ist und auch unsere Zustimmung findet, habe ich in der ersten Lesung detailliert ausgeführt. An dieser Einschätzung hat sich auch durch die Anhörung nichts geändert. Deshalb erlaube ich mir, darauf zu verweisen. Änderungsbedarf sehen wir hingegen insbesondere bei folgenden Punkten, die im Änderungsantrag von CDU und Grünen nicht enthalten sind: Die Verlängerung der Frist, innerhalb derer nicht erneut ein Bürgerbegehren mit dem gleichen Gegenstand initiiert werden darf, mag zwar verfassungsrechtlich möglich sein. In Übereinstimmung mit den kommunalpolitischen Vereinigungen sehen wir für die Verlängerung aber kein praktisches Bedürfnis. Die entsprechende Änderung soll daher gestrichen werden. Weshalb die oder der Vorsitzende des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration lediglich ein doppeltes Sitzungsgeld erhalten soll, erschließt sich nicht. Aufgrund der Einbindung des Ausschusses in die Beratungsfolge des Rates wie ein beratender Ausschuss und entsprechend anfallendem Aufwand sollte sich auch die Aufwandsentschädigung der oder des Ausschussvorsitzenden nach denselben Grundsätzen richten wie für die anderen Ausschüsse. 09.07.2025 Aufgrund des die Sitzungsleitung treffenden Rücksichtnahmegebots ist die Regelung zum Zugang betreuungsbedürftiger Kinder zu den Ratssitzungen überflüssig und deshalb zu streichen. Grüne Folklore gehört nicht ins Gesetz. (Beifall von der FDP) Das im Gesetzentwurf vorgesehene Verfahren der Benennung von Ausschussmitgliedern im Fall des Ausscheidens oder bei der Umbesetzung begegnet im Fall beschließender Ausschüsse mangels ausreichenden Legitimationszusammenhangs, wie es die Wahl durch den Rat vermittelt, durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Durch das Vorschlagsrecht der Fraktionen und Gruppen soll der Sitzungsökonomie des Rates im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten Rechnung getragen werden. Gleichzeitig bleibt der durch das Verhältniswahlrecht gewährleistete Minderheitenschutz, der es nicht gestattet, einzelne Ausschusssitze ohne Weiteres durch Mehrheitsbeschluss umzubesetzen, gewahrt. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Anhebung der Mindestfraktionsstärke sowie die Absenkung der finanziellen Mindestausstattung von Gruppen soll entfallen. Aus überzeugenden Gründen haben sich die kommunalpolitischen Vereinigungen KPV/NRW, SGK NRW, GAR NRW und VLK NRW für die Beibehaltung der bisherigen Fraktions- und Gruppengrößen und deren Finanzierung ausgesprochen. (Beifall von der FDP) Weshalb die Regierungsfraktionen meinen, es besser zu wissen als ihre eigenen Kommunalpolitiker, bleibt ihr Geheimnis. Die geltende Rechtslage zur Bildung von Fraktionen hat sich bewährt. Sie ermöglicht auch kleineren Parteien und Wählergruppen die mindesterforderliche Arbeitsfähigkeit und Mitwirkung in den Räten. Aufgrund der ansonsten fehlenden Möglichkeiten, beispielsweise Punkte auf die Tagesordnung des Rates zu bekommen, sind Ausweichbewegungen etwa in Fraktionsgemeinschaften, Fragestunden und Bürgeranträge zu erwarten. Zudem ist es nicht überzeugend, zur Begründung der Anhebung der Mindestfraktionsstärke auf das Fehlen einer Fünfprozenthürde abzustellen, deren Wegfall 2007 die Begründung für das Absenken der Anforderungen an die Fraktionsgröße dargestellt hat. Auch nach der im Altschuldenentlastungsgesetz vorgesehenen Teilentschuldung wird den nordrheinwestfälischen Kommunen ein zweistelliger Milliardenbetrag an Liquiditätsverbindlichkeiten verbleiben. Um Zins- und Konzentrationsrisiken zu minimieren, bedarf es eines ausgewogenen Verhältnisses von kurz-, mittel- und langfristigen Zinsbindungen. § 89 Abs. 4 soll Landtag deshalb komplett gestrichen und nicht nur die Anwendung um drei Jahre hinausgeschoben werden. Last, but not least wollen wir die vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe beabsichtigte Umsetzung von Mieterstrom-Modellen ermöglichen, ohne gleichzeitig überschießende gesetzliche Spielräume zu eröffnen. Einzelne Punkte aus dem Änderungsantrag von CDU und Grünen begrüßen wir. Das betrifft insbesondere die Korrekturen beim Wahlrecht zum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, die Klarstellungen zu den Voraussetzungen der geheimen Wahl und der Bestellung des Kreiskämmerers, die Streichung des § 64 Abs. 1 Satz 3 GO und dessen Pendants sowie die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Ausschüsse bei Verhinderung von Vorsitz und Stellvertretung. Andere Änderungen sind eher überraschend und konnten nicht mehr in der erforderlichen Tiefe reflektiert werden. Zu dem Änderungsantrag werden wir uns daher enthalten. Den Gesetzentwurf lehnen wir wie angekündigt ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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Berivan Aymaz

Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Tritschler.

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Sven Werner Tritschler AfD

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diejenigen, die sich in diesem Haus bei jeder unpassenden Gelegenheit als demokratische Fraktionen bezeichnen, sind inzwischen die größte Belastung für unsere Demokratie auf allen Ebenen geworden. Sie verwechseln nämlich wie so oft sich selbst mit der Demokratie und ihren eigenen Machtverlust mit dem vermeintlichen Niedergang der Demokratie. Dabei macht der Wechsel oder zumindest die realistische Chance für den Wähler, mit seiner Stimme einen Wechsel herbeizuführen, das Wesen einer echten Demokratie aus. In der real existierenden Bundesrepublik haben wir dagegen seit Jahrzehnten die Herrschaft eines Parteienkartells, das sich, wenn überhaupt, heutzutage nur noch in Nuancen unterscheidet. Der Wähler durfte bisher immer entscheiden, ob er linksgrüne Politik von Linksgrün oder mit ein wenig Zeitverzögerung von den Anhängseln bei der CDU exekutieren lässt. Das ist schlecht für die Bürger, deren Politikverdrossenheit inzwischen eine Binsenweisheit ist, und gut für die Profiteure, wie Sie hier alle sitzen, die sich ohne echten Wettbewerb sehr schön und heimelig in diesem System eingerichtet haben. 09.07.2025 Aber es bröckelt in den letzten Jahren, zuallererst seit Jahren auf der kommunalen Ebene. Zwar haben Sie sich hier ein Einstimmenwahlrecht geschaffen, das es in keinem anderen Flächenland der Bundesrepublik gibt und das Kleinstparteien als Wettbewerber möglichst aus den Räten und Kreistagen heraushalten soll. Aber auch das konnte das Aufkommen neuer Parteien und Wählergruppen nicht verhindern. Dann haben Sie am Wahlrecht herumgeschraubt, um lästige Konkurrenz zu vermeiden: 5-Prozent-Hürde, 2,5-Prozent-Hürde, Rock-Regel – alles Verfassungsbruch, alles von den Gerichten kassiert. Aber im Kampf gegen den eigenen Niedergang fallen inzwischen alle Masken. Wenn die Wahlrechtstricksereien schon nicht ziehen, dann müssen Sie eben die kommunalen Parlamente auf Ihre eigenen Bedürfnisse zuschneiden. Und so werden im Hopplahopp-Verfahren ein paar Wochen vor der Kommunalwahl ein paar fundamentale Rechte der Opposition in den Räten und Kreistagen geschleift. Ich will nur die wichtigsten Einschnitte nennen. Fraktionsmindeststärken: Den kleineren Gruppierungen verweigern Sie zukünftig den Fraktionsstatus und damit wichtige Mitwirkungsrechte, Ausschusssitze und Sachmittel. Begründet wird dies mit der vermeintlichen Funktionsfähigkeit der Gremien. Dabei bleiben Sie jeden Nachweis darüber schuldig, ob und wie sich kleinere Fraktionen wirklich schädlich auswirken. Gleichzeitig gehen Sie an die Ausstattung der Ratsgruppen. Auch da geht es ganz offensichtlich nur um eines, nämlich das finanzielle Trockenlegen demokratischer Wettbewerber, die Ihnen nicht passen. Wenn sie trotzdem aufmüpfig werden, kann der Bürgermeister oder Landrat als Leiter der Sitzung hohe Ordnungsgelder gegen ehrenamtlich tätige Rats- und Kreistagsmitglieder verhängen. Die Vorgaben dafür sind ausgesprochen vage. Natürlich gibt es in vielen Räten weder Videomitschnitte noch stenografische Protokolle. Der Willkür Ihrer Parteifreunde, die wir auch an anderen Stellen immer mal wieder kennenlernen dürfen, wird damit weiter Tür und Tor geöffnet. Dann gehen Sie an die geheimen Abstimmungen heran. Sie sind zukünftig nur noch unter deutlich erschwerten Bedingungen möglich. Es wird also viel einfacher sein, einzelne Ratsmitglieder unter Druck zu setzen, damit sie auch richtig abstimmen. Schließlich legen Sie auch noch die Hand an die direktdemokratischen Mitwirkungsrechte der Bürger und erschweren Bürgerentscheide. (Unruhe) Was Sie hier vorlegen, meine Damen und Herren von der CDU und von den Grünen, und was die SPD in weiten Teilen auch noch begrüßt, ist nichts anderes als ein Demokratiereduzierungsgesetz für die Kommunen. Landtag

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Berivan Aymaz

Wenn ich einmal kurz unterbrechen darf, Herr Tritschler.

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Sven Werner Tritschler AfD

Ja.

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Berivan Aymaz

Es ist sehr laut hier im Saal. Daher bitte ich um ein wenig mehr Ruhe. – Danke schön.

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Sven Werner Tritschler AfD

Es ist die Fortsetzung einer inzwischen kaum noch übersehbaren Reihe von Angriffen auf unsere Demokratie, bei der Sie sich verquererweise immer noch als Hüter genau dieser Demokratie aufspielen. Unsere Mittel dagegen sind begrenzt. Vielleicht müssen wir wieder mal die Gerichte bemühen. Vielleicht haben Sie bis dahin auch noch nicht alle Richterstellen so besetzt, dass die gewünschten Ergebnisse herauskommen. Aber ich kann Sie nur warnen: Nach fest kommt ab. Sie können in Ihrer Position den Bürgern natürlich immer mehr Mitwirkungsrechte entziehen. Das mag auch eine Weile funktionieren. Die Unzufriedenheit gegenüber Ihnen und Ihrer Politik verschwindet dadurch allerdings nicht. Sie staut sich nur auf, und sie wird Sie eines Tages einholen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Berivan Aymaz

Für die Landesregierung spricht nun Minister Dr. Optendrenk in Vertretung für Ministerin Scharrenbach.

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Dr. Marcus Optendrenk

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute haben wir die zweite Lesung eines Gesetzentwurfs mit einem vermeintlich sperrigen Namen. (Unruhe) Trotzdem: Wenn man die Debatte noch einmal rekapituliert, dann hat dieser Gesetzentwurf für die Kommunen schon die Qualität eines echten Werkzeugs.

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Berivan Aymaz

Herr Minister, ich muss Sie unterbrechen. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist wirklich kaum möglich, hier ordentlich zu präsidieren und vor allen Dingen zu schauen und zu hören, was hier vorgetragen wird. Auch das ist meine Aufgabe. Daher bitte ich um etwas mehr Ruhe. – Danke schön.

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Dr. Marcus Optendrenk

Frau Präsidentin, herzlichen Dank. – Ich führe die große Präsenz natürlich nur auf die Wichtigkeit dieses 09.07.2025 Themas zurück. Insofern ist es gut, dass wir gerade in einem Jahr der Kommunalwahl jetzt die Voraussetzungen dafür schaffen, viele gute Weichenstellungen für die Kommunen hier im Landtag Nordrhein-Westfalen auf den Weg zu bringen. Diese Änderungen werden unsere Kommunen und die kommunalen Vertretungen in der kommenden Wahlperiode begleiten. Als jemand, der selbst 23 Jahre einem Stadtrat angehört hat, kann ich sagen: Hier sind viele Regelungen enthalten, die in der Praxis sehr richtig und sehr wichtig und auch vereinfachend sein werden. Das gilt insbesondere für eine umfassende Erleichterung des kommunalen Vergaberechts. Das ist hier in der Debatte noch nicht so ausführlich Thema gewesen. Deshalb will ich dies zunächst in den Mittelpunkt stellen. Hier gibt es eine grundlegend neue Weichenstellung. Gerade mit Blick auf Investitionsentscheidungen, die auf die Kommunen zukommen werden, verschaffen wir ihnen größtmöglichen vergaberechtlichen Freiraum. Sie werden ab dem 1. Januar 2026 unterhalb der europäischen Vergabeschwellen frei sein, welches konkrete Verfahren sie wählen. Dabei bleibt sichergestellt, dass die Kommunen vergaberechtliche Grundprinzipien einhalten, die den Geist des Vergaberechts ausmachen. Das sind Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Sparsamkeit, Transparenz und Gleichbehandlung. Auch in den Ausschussberatungen haben Sie das miteinander besprochen. Ein weiteres zentrales Kernanliegen des Gesetzentwurfs ist es, die Wahl von Beigeordneten auf Kreisebene als ein rein optionales Modell zu ermöglichen. Das ist hier in der Debatte bereits angesprochen worden. Trifft ein Kreistag die für die Umstellung notwendigen Entscheidungen mehrheitlich nicht, kann das bisherige Organisationsmodell nahtlos fortgeführt werden. Eine wichtige Frage, der wir uns immer mehr stellen müssen, ist: Wie können wir Kinder und Jugendliche für unsere Demokratie begeistern, und wie stärken wir die Kinder- und Jugendbeteiligung an demokratischen Prozessen auf Gemeindeebene? Eine Antwort darauf steht im Gesetzentwurf: Wir senken das Wählbarkeitsalter für sachkundige Bürgerinnen und Bürger in einem angemessenen Schritt auf 16 Jahre ab. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) So können wir Jugendpartizipation und kommunalpolitische Nachwuchsförderung miteinander verbinden und auch Ausschussarbeit weiter flexibilisieren. Dies wird von einer Neuregelung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf Gemeindeebene flankiert. Aber auch hierbei gilt, dass die entscheidenden Weichenstellungen im Sinne von kommunaler Selbstverwaltung vor Ort verbleiben. Es steht den Räten also weiterhin frei, sich für die Fortführung anderer bewährter Beteiligungsformate auszusprechen und Landtag diese den örtlichen Bedürfnissen entsprechend anzupassen. Es geht uns um kommunale Organisationshoheit sowie um die Partizipation von Kindern und Jugendlichen. Daneben finden viele neue Regelungen – viele hiervon wurden auch angesprochen – Eingang in das Kommunalrecht. Sie eröffnen kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern sowie den Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten neue Handlungsmöglichkeiten und vereinfachte Verfahren. Alle Punkte wurden schon in der Debatte angesprochen. Ich will sie aus Zeitgründen nicht wiederholen. Die Landesregierung unterstützt auch die sinnvollen Ergänzungen und Konkretisierungen, die von den Regierungsfraktionen als finale Änderungsanträge eingebracht wurden. Wir haben bei dem gesamten Gesetzentwurf die Bedarfe der kommunalen Praktikerinnen und Praktiker im Blick behalten. Wir achten zusammen auf die kommunale Organisations- und Finanzhoheit, und wir stärken die kommunale Selbstverwaltung. Deshalb empfehlen wir die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir gehen zur Abstimmung über. Wir stimmen erstens über den Änderungsantrag Drucksache 18/14712 – Neudruck – der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen ab. Ich frage: Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD und AfD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/14712 – Neudruck – angenommen. Wir stimmen zweitens über den Änderungsantrag Drucksache 18/14714 der Fraktion der FDP ab. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? – Das ist die Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Wer enthält sich? – Das ist die SPD. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/14714 abgelehnt. Wir stimmen drittens über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/13836 ab. Der Ausschuss für Heimat und Kommunales empfiehlt in Drucksache 18/14563, den Gesetzentwurf Drucksache 18/13836 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/13836 in der soeben geänderten Fassung und nicht über die Beschlussempfehlung. 09.07.2025 Die Fraktion der AfD hat gemäß § 44 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung zu dem Gesetzentwurf Drucksache 18/13836 beantragt. Ich gebe hierzu nachfolgend einige Informationen, bevor wir mit der namentlichen Abstimmung beginnen. Nach Abs. 2 dieses Paragrafen erfolgt die namentliche Abstimmung in Form einer elektronischen Abstimmung. Sie können von jedem Platz im Plenarsaal aus abstimmen. Zur Durchführung der elektronischen Abstimmung benötigen Sie Ihre Stimmkarte. Sollten Sie eine Ersatzkarte benötigen, so melden Sie sich bitte beim Sitzungsvorstand bei der Landtagsverwaltung. Gleich werde ich die Abstimmung eröffnen. Erst danach legen Sie bitte Ihre Abstimmkarte auf dem Kartenlesegerät auf. Wenn Ihre Abstimmkarte momentan schon aufgelegt sein sollte, entfernen Sie diese bitte jetzt von dem Kartenlesegerät. Für die Abstimmung stehen fünf Minuten zur Verfügung. Sie haben wie immer die Möglichkeit, mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ abzustimmen. Es gilt die letzte Eingabe, die Sie vor dem Ablauf der fünf Minuten ausgewählt haben. Somit eröffne ich nun die Abstimmung. (Die Abstimmung erfolgt.) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die fünf Minuten sind vorüber, und die Abstimmung ist abgeschlossen. Ich gebe Ihnen nun die Ergebnisse der namentlichen Abstimmung bekannt. Ihre Stimme abgegeben haben 169 Abgeordnete. Mit Ja stimmten 101 Abgeordnete, mit Nein stimmten 22 Abgeordnete, der Stimme enthalten haben sich 46 Abgeordnete. Damit ist der Gesetzentwurf 18/13836 in der soeben geänderten Fassung angenommen und verabschiedet. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir kommen zu: 16 Jedes Kind muss schwimmen können – wir brauchen mehr Einsatz für die Erhaltung der Schwimmkompetenz! Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/14543 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragsstellende Fraktion der SPD der Abgeordneten Frau Durdu das Wort. (Einige Abgeordnete verlassen den Plenar- saal.)

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Tülay Durdu SPD

Frau Präsidentin! Schade, dabei wird es doch jetzt schön nass, witzig und lustig, und alle gehen. Ich habe mich so gefreut, dass ich Landtag einmal richtig viel Publikum hier habe. Schönen Abend euch allen! (Beifall von der SPD – Matthias Kerkhoff [CDU]: Ich bleibe! Ich bleibe!) Sehr geehrte Damen und Herren! Schwimmen ist wichtig, und es ist gesund. Wenn man schwimmen kann, macht es sogar richtig Spaß. Schwimmen zu können, kann vor allem Leben retten – das eigene Leben voran. Doch bevor man losschwimmen kann, oder anders gesagt, um die Schwimmkompetenz zu erhalten, braucht es zwei Dinge: Wasserflächen und Schwimmlehrer bzw. -lehrerinnen. Beides ist in NRW Mangelware. 50 % der Grundschulkinder in NRW können am Ende der vierten Klasse nicht sicher schwimmen. Gleichzeitig hat sich die Zahl der Hallen- und Freibäder seit 2001 halbiert. Die Folge: Schwimmunterricht fällt aus, die wenigen Kurse sind überfüllt, Eltern verzweifelt, und die Kinder haben keine Chance, das Schwimmen sicher und ordentlich zu erlernen. Dem Schwimmland NRW steht das Wasser nicht bis zum Hals, es steht auf dem Trockenen. Das ist keine Randnotiz, das ist eine Bildungskrise, eine Gesundheitskrise und letztendlich auch eine soziale Krise. Es klafft eine Lücke zwischen Anspruch und Realität. (Beifall von der SPD) Schwimmen ist verpflichtender Bestandteil der schulischen Lehrpläne. Am Ende der Grundschule sollen alle Kinder schwimmen können – ich konnte es zumindest, aber ich bin Baujahr 1974, lang ist‘s her –: Das ist der Anspruch. Doch er scheitert an fehlenden Lehrschwimmbecken und Schwimmlehrern. Das ist leider die Realität. In der Theorie sind die Kommunen für die Versorgung mit Bädern verantwortlich. Doch in der Wirklichkeit ächzen die Kommunen unter einer Schuldenlast von 70 Milliarden Euro. Allein der Betrieb bestehender Schwimmbäder wird für sie zum Kraftakt – von Sanierung und Neubau ganz zu schweigen. Sie wissen das alles. Der Ministerpräsident weiß das auch, die Kommunen auch, und die Menschen, die auf der Jagd nach Schwimmkursen für ihre Kinder sind oder in der Hitze in einem hoffnungslos überfüllten Freibad einen Platz ergattern müssen, wissen es sowieso. Fehlende Wasserflächen sind auch für unsere älteren Mitbürger ein Problem. Es wird immer schwieriger, Bäder für ihre Reha-Sportkurse zu finden. Ein gesundheitspolitisches Desaster! Anspruch und Wirklichkeit trennt ein großer Graben. Wenn wir ihn schließen wollen, muss das Land die Kommunen bei Unterhalt, Sanierung und Neubau von Bädern endlich unterstützen. Die Bäderallianz, ein breites Bündnis, dem unter anderem der Schwimmverband NRW und die DLRG 09.07.2025 angehören, hat deshalb kürzlich eine klare Forderung aufgestellt: Bund und Land dürfen die Kommunen nicht länger im Stich lassen. Sie müssen gemeinsam Verantwortung für eine kommunale Schuldenkrise übernehmen, die die Kommunen nicht zu verantworten haben. – Mit dieser Forderung hat sie einfach recht. Für den schulischen Schwimmunterricht braucht es aber nicht nur Bäder. Wir brauchen Lehrkräfte im Sport und im Schwimmunterricht und eine stärkere Verankerung der Schwimmausbildung im Lehramtsstudium. Das Angebot für Fort- und Weiterbildungen muss flächendeckend ausgebaut werden. Außerdem muss die Landesregierung endlich ein altes Versprechen einlösen und die Schwimmfähigkeit der Grundschulkinder am Ende der Grundschule erheben. (Beifall von der SPD) Je früher Kinder mit Wasser in Berührung kommen, umso besser. Deshalb sollte das Land auch Projekte fördern, die Wassergewöhnung und Schwimmunterricht schon in der Kita ermöglichen. Nehmen Sie sich gerne die Initiative SchwimmKitas des Schwimmverbands als Vorbild. Das Land NRW macht sich gerade auf den Weg zu Olympia. Wir unterstützen die Bewerbung. Wir sind sicher, dass Nordrhein-Westfalen Olympia kann. Doch wenn es mit der Schwimmkrise so weitergeht, wenn wir die Bäder nicht erhalten, nicht sanieren oder keine neuen bauen und der Schwimmunterricht weiter ausfällt oder gar nicht mehr existieren wird, dann wissen wir heute schon: Ob Olympia nach NRW kommt oder nicht, Schwimmmedaillen werden andere holen, und wir schauen aus der Ferne zu. Wir freuen uns daher auf eine sachliche, demokratische und einheitliche gemeinsame Beratung im Sinne des Schwimmens, der Schule und der Kinder. Ich wünsche allen einen schönen Abend. – Danke schön fürs Zuhören.

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Berivan Aymaz

Für die Fraktion der CDU hat nun Abgeordnetenkollege Herr Nettekoven das Wort. (Vereinzelt Beifall von der CDU – Hartmut Ganzke [SPD]: Was ist denn da los?)

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Jens-Peter Nettekoven CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin, vielen Dank für die sachliche Rede. Ich hatte mit etwas anderem gerechnet, aber muss sagen: Es war alles sehr sachlich. (Ina Blumenthal [SPD]: Ist das jetzt schlimm?) Als ich Ihren Antrag gelesen habe, habe ich das Gefühl gehabt, dass NRW im Schwimmen nichts tut. Dem ist mitnichten so. Landtag Ich kann meine Rede zur Seite legen. Ich habe hier die Maßnahmen einfach mal aufgelistet. Das Landesprogramm „NRW kann schwimmen!“ ist bis 2028 verlängert und auf 1,8 Millionen Euro erhöht worden. Der Zuschuss pro Kurs wurde von 350 Euro auf 450 Euro erhöht. Es können bei „NRW kann schwimmen!“ 800 Kurse pro Jahr durchgeführt werden. 2024 waren es 692 Kurse. 2021 hatten wir einen Rekord mit 795 Kursen. (Beifall von der CDU) Es sind nicht nur die aktuelle Ministerin Dorothee Feller und ihr Ministerium, sondern auch Yvonne Gebauer hat das in der letzten Legislaturperiode immer wieder gemacht. Es gibt die Schulschwimmwoche. Das ist eine Woche mit täglichem Schwimmunterricht, eine Zeitstunde lang. Auch da hatten wir 2024 einen Teilnehmerrekord von 8.383. 2023 waren es 6.645 und 2022 4.200 Kinder. Das MSB bezuschusst die Kreise und Städte mit 150 Euro pro 20 Kinder. Da gibt es eine landesseitige Unterstützung von Angeboten zu Fort- und Weiterbildung, die die schwimmsporttreibenden Verbände bekommen, die Förderung und Qualifizierung von Lehrkräften im Rahmen von Zertifizierungsprogrammen, die Unterstützung von Schulsportgemeinschaften, die Kurse für Schwimmanfänger und Kurse für Schwimmabzeichenerwerb, die Zahlung der Prüfungsvergütung für ehrenamtliche Prüfer im Rahmen von Ausbildungsund Prüfungslehrgängen im Badebereich sowie die Förderung und Qualifikationserweiterung von Lehrkräften im Sportunterricht. Bezüglich der Förderung der Schwimmcontainer narwali haben wir unterschiedliche Meinungen, aber auch sie hat das Land Nordrhein-Westfalen mit 4,2 Millionen Euro im Projektzeitraum kalkuliert. Zum Schwimmlernort Schule. Das Land hat die in seiner Zuständigkeit liegenden Aufgaben im Hinblick auf die Schwimmfähigkeit erfüllt: Lehrplanvorgaben, Schwimmen ist verbindlicher Bestandteil an Schulen, Aus- und Fortbildungen von Sportlehrkräften. Der Schwimmunterricht ist, wie auch Sie gesagt haben, für alle verbindlich. Der Lehramtstudiengang Sport mit Schwimmenlehrerbefähigung ist auch gegeben. Somit sind Ihre Punkte schon erledigt. Sie haben eben etwas zur frühkindlichen Bildung gesagt. Zum Schwimmen im Rahmen der frühkindlichen Bildung hat das Land schon eine Rahmenvereinbarung mit dem LSB zur Qualifizierung des pädagogischen Personals auf den Weg gebracht. Das Thema „Moderne Sportstätte“ hatten wir in der letzten Plenardebatte. Im Koalitionsvertrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen steht, dass wir das Programm „Moderne Sportstätte“ auflegen wollen. Sie kennen die finanzielle Situation von Nordrhein-Westfalen. Sie haben gehört, dass das Sondervermögen 09.07.2025 des Bundes auch in Sportinfrastruktur investiert werden darf. Somit können Sie davon ausgehen, dass ein Vertrag das ist, was er ist, er ist verbindlich. Sobald wir das umsetzen, ist auch das Projekt „Moderne Sportstätte“ nicht nur für die vereinsseitigen, sondern auch für die kommunalen Sportstätten vorgesehen. Dann können die Kommunen diese Schwimmstätten mit diesen Geldern bauen. Ja, diese Schwimmstätten sind relativ teuer, wenn man sie saniert und renoviert. Nichtsdestotrotz wird das Land seiner Aufgabe gerecht werden. Wie gesagt hatte man beim Lesen Ihres Antrags das Gefühl, als würden wir im Land Nordrhein-Westfalen im Schwimmen nichts tun. Wir tun viel. Sie kennen mich. Im Sport kann man immer mehr tun. Wir können immer mehr Geld gebrauchen. Der Haushalt von Nordrhein-Westfalen ist aber eben wie eine Torte, und wir kriegen unser Stück ab. Deswegen danke ich Ihnen. Wir stimmen der Überweisung an den Fachausschuss zu. Ich möchte die kurze Zeit nutzen, auch mal den Menschen zu danken, die tagein, tagaus dafür zuständig sind, dass Schwimmen Spaß macht – ob es die Lehrer sind, die den Kindern Schwimmen beibringen, ob es in den Vereinen die Übungsleiter sind, ob es die Bademeister sind, die am Beckenrand stehen und am See aufpassen. Ob es das Jugendministerium oder das Schulministerium ist, ob es die Abteilung Sport in der Staatskanzlei ist, auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den zuständigen Ministerien – jeder kämpft dafür, dass wir gut vorankommen. Jetzt habe ich meine Zeit komplett ausgenutzt, lieber Christof Rasche, das tut mir leid. Aber wir stimmen der Überweisung auf jeden Fall zu und diskutieren dann gerne dort. – Danke. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Abgeordnetenkollegin Frau Besche-Krastl.

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Ina Besche-Krastl GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion widmet sich einem unbestritten wichtigen Thema. Schwimmen gehört neben Lesen, Schreiben und Rechnen und dem Radfahren zu den Grundkompetenzen, die wir einmal im Leben erlernen, um durchs Leben zu kommen. Schwimmen zu können ist dabei eine Kompetenz, die im Ernstfall tatsächlich Leben retten kann. Seit einigen Jahren erleben wir es auch, dass diese Grundlage steigend ins Hintertreffen gerät mit zunehmend tragischen Folgen. Allein im letzten Jahr sind rund 57 Menschen in NRW durch Badeunfälle ums Leben gekommen. Wir alle kennen bereits jetzt die Landtag tragischen Schlagzeilen für dieses Jahr. Viele dieser Badeunfälle ließen sich durch ausreichenden Schwimmunterricht vermeiden. An dieser Stelle muss ich einmal mahnen: Egal, wie gut ich schwimmen kann, der Rhein ist lebensgefährlich und für niemanden beherrschbar. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Aber zurück zum Antrag. Sie beschreiben die Lage umfassend, nicht mal falsch, aber bei der Schlussfolgerung beginnt der Punkt, an dem ich Ihnen nicht mehr zwingend folgen kann oder wo ich sogar zu dem Schluss komme, dass wir insgesamt neue Wege beschreiten müssten. Das Landesförderprogramm „NRW kann schwimmen!“ – der Kollege Nettekoven hat es gerade ausgeführt – wurde trotz angespannter Haushaltslage bis ins Jahr 2028 verlängert und auf insgesamt 1,8 Millionen Euro erhöht. Allein in diesen Sommerferien finden insgesamt 299 Schwimmkurse statt. Ich sehe das schon als einen maßgeblichen Beitrag, den das Land NRW im Sinne der Schwimmförderung unternimmt. (Beifall von den GRÜNEN) Weiterhin fordern Sie mehr Stellen für Lehrkräfte für Sport- und Schwimmunterricht und eine verbindliche Integration in der Schwimmausbildung, die ja auch Teil aller Lehrpläne aller Bundesländer ist. Das Thema ist doch, dass es all diese Bemühungen und all diese Vorgaben schon gibt und dass es eigentlich eines Aufrufs nicht bedarf. Dieses Thema ist tendenziell ein systemisches, wie so viele andere Themen, wenn es um die ausreichende Abdeckung von Fachpersonal geht. Das scheitert mit Sicherheit nicht daran, dass Frau Feller, Herr Ministerpräsident Wüst oder diese Landesregierung das nicht wichtig finden würden. Ein Problem, das Sie in Ihrem Antrag nicht adressieren, ist, dass viele Kinder heute einen ganz anderen Zugang zum Thema „Schwimmen“ haben und das Thema „Wassergewöhnung, Babyschwimmen und Schwimmbad am Wochenende“ nicht mehr zwingend ein wesentlicher Bestandteil für viele Familien ist, sodass diese Kinder im Schwimmunterricht länger brauchen, um sich im Element Wasser sicher bewegen zu können. Daher hat dieses Thema nicht mehr die alleroberste Priorität in den Familien, wie das wahrscheinlich noch vor einigen Jahrzehnten der Fall war. Das ist eine Realitätsbeschreibung, auf die wir am besten gemeinsam eine Antwort finden müssen. Für viele Familien ist außerdem der Besuch eines Schwimmbads trotz lokaler Rabatte für Menschen mit geringem Einkommen eher ein besonderer Ausflug als eine alltägliche Wochenendroutine. 09.07.2025 Der beste Sportlehrer und der beste Schwimmunterricht helfen nur wenig, wenn das hiesige Schwimmbad aufgrund mangelnder Kommunalfinanzen geschlossen werden musste. Hier mögen die Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur helfen, aber auch die Entlastung unserer Kommunen durch beispielsweise eine Altschuldenregelung ist hier förderlich. Auch hier ist NRW bereits vorangeschritten. Wir erwarten mit Spannung, ob Sie sich eines Tages noch daran beteiligen möchten. Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir zu. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP spricht nun Abgeordnetenkollege Herr Rasche.

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Christof Rasche FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über Schwimmfähigkeit, über Schwimminfrastruktur, über Lehrschwimmbecken reden wir regelmäßig, und das ist gut, und das ist wichtig. Ich möchte in meiner Rede kurz in drei Positionen auf das Thema eingehen. Erstens. Viele Menschen ertrinken tatsächlich. 2024 waren das 57 in Nordrhein-Westfalen, allein in diesem Juni fünf. In der Tat hat die Kollegin recht. Im Rhein hilft schwimmen können nicht – da ist die Strömung zu stark –, woanders aber schon. Tatsache ist, der Anteil derer, die nicht schwimmen können, nimmt in Nordrhein-Westfalen zu. Schwimmunterricht in den Schulen ist also weit mehr als nur Sport. Zweitens: Versprechen der Koalition, des Ministerpräsidenten. Der Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung im Jahre 2022 hier am Rednerpult versprochen, dass noch in dieser Legislaturperiode jedes Kind, das die Grundschule verlässt, schwimmen kann. Punkt. (Beifall von der FDP und der SPD) – Vielen Dank. Der Personalmangel und die mangelnde Infrastruktur waren bei diesem Versprechen schon bekannt, können heute also nicht als Ausrede dienen. Die letzte Möglichkeit vor der nächsten Landtagswahl, das zu bewerten – das war ja das Versprechen –, besteht im Sommer 2026, denn dann verlassen zum letzten Mal vor der Landtagswahl Grundschüler die Grundschule. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage, die ich gestellt habe, steht: Statistiken zur Schwimmfähigkeit von Schülern werden aktuell nicht zentral erhoben. – Angesichts der Zielsetzung wundert mich das ein bisschen. Aber ich bin diplomatisch: Natürlich vertraue ich grundsätzlich dem Ministerpräsidenten und bin gespannt, welches Ergebnis wir nächstes Jahr sehen werden. Landtag Drittens: Die Position der FDP. Wir müssen Hallenschwimmbäder, insbesondere die in kommunaler Hand, sanieren, teilweise neu bauen. Wir müssen Versorgungslücken im Schwimmunterricht dringend schließen. Wir müssen dringend massiv in die gesamte Schwimminfrastruktur, nicht nur in Lehrschwimmbecken investieren, insbesondere in Lehrschwimmbecken in kommunaler Trägerschaft. Wir müssen dringend, zwingend das erfolgreiche Programm „Moderne Sportstätte 2022“, das dann gerne „Moderne Sportstätte 2030“ heißen mag, erneut auflegen. Das ist zwingend für dieses Ziel notwendig. Ich finde, im Sport muss es fair zugehen, und das sollte auch für die Politik gelten. Versprechen müssen gehalten werden. Lieber Jens Nettekoven, du hast dich eben bedankt. Das tue ich auch – bei all denjenigen, die sich im Sport und im Schwimmsport ehrenamtlich einsetzen. Ich freue mich jetzt schon darauf, wenn ich mich im Sommer 2026 beim Ministerpräsidenten bedanken darf, dass er sein Versprechen eingehalten hat. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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Berivan Aymaz

Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Keith.

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Andreas Keith AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Während die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ende Juni vom tödlichsten Badewochenende der letzten zehn Jahre berichtete, taucht die SPD heute mit sechs Forderungen zum Thema „Schwimmen“ auf. Im Gegensatz zu unserem morgigen Gesetzentwurf, der klare Pflichten und Verbindlichkeiten schaffen soll, um dem Niedergang der Schwimmstätten endlich Einhalt zu gebieten, ist dieser Antrag – man muss es so hart sagen – eine absolute Frechheit. Fangen wir an. Die SPD fordert in ihrem Antrag, dass jedes Kind bis zum Ende der Grundschulzeit sicher schwimmen kann. Diese Forderung ist – mit Verlaub – keine neue Idee, sondern längst Konsens bei Schwimmverbänden, der DLRG, in Schulen und in der Politik, und zwar seit Jahren. Gebetsmühlenartig, auch heute wieder, verweist die CDU in jeder Debatte zu diesem Thema auf den Koalitionsvertrag. Nur umgesetzt wird daraus nichts. Der Antrag der SPD ist allein damit ein Salto Mortale in ein leeres Becken. So verlangen Sie mehr Engagement für Schwimmassistenten. Aha. Ich habe eine Eilmeldung an die abgewirtschaftete SPD: Man glaubt es zwar kaum, aber NRW unterstützt seit 2019 das Programm „Schwimmassistenz-Pools“, fördert die Ausbildung und stellt qualifizierte Lizenzen zur Verfügung. Die DLRG und Schwimmverbände werben aktiv dafür. 09.07.2025 Auch diese Forderung ist also so inhaltsleer wie überflüssig. Dann wollen Sie eine jährliche Erhebung der Schwimmfähigkeit in NRW. Auch das wird längst gemacht. Im Rahmen des Aktionsplans „Schwimmen lernen in Nordrhein-Westfalen“ wurde 2022 eine solche Schwimmfähigkeitserfassung eingeführt. Auch diese Forderung ist damit so hilfreich wie ein Zweig für einen Ertrinkenden in einem reißenden Gewässer. Dasselbe gilt für die Wassergewöhnung in Kindertagesstätten. Zahlreiche Einrichtungen bieten längst gezielte Wassergewöhnung an. Auch DRK, Wasserwacht und Schwimmverbände unterstützen und schulen Erzieher gezielt – vorausgesetzt, es gibt genug Personal, das Zeit dafür hat. Das führt mich zu Ihrer Forderung nach mehr Lehrstellen für Schwimmunterricht: Laut gebrüllt, alter Löwe SPD! Doch gibt es überhaupt genug Lehrkräfte? Die Antwort lautet: Nein. Wer könnte das besser wissen als die SPD, die unser Bildungssystem über Jahre kaputtgespart hat? Mehr Stellen auszuweisen, ohne neue Lehrer zu haben, ist zutiefst unehrlich. Was wir brauchen, sind mehr Wasserflächen. Die liefern wir mit verbindlichen Gesetzen in unserem Antrag morgen. Ich komme zur letzten Forderung, sechstens. Die SPD wünscht die Sanierung und den Neubau von Schwimmbädern und Lehrschwimmbecken. Wenn es nicht so traurig und wichtig wäre, könnte man über diese Forderung – ausgerechnet von der SPD – lachen. Gerade wurden in Dortmund auf einen Schlag vier Hallenbäder geschlossen, und zwar wegen Personalmangels. Als die AfD hier im Januar Sofortmaßnahmen gegen den gravierenden Personalmangel forderte, schauten Sie alle, aber insbesondere die große, glorreiche SPD weg. Und wer regiert Dortmund seit Jahrzehnten in den Ruin? Genau, die SPD, wie viele andere Kommunen leider auch. Wir können nur hoffen, dass das mit der nächsten Kommunalwahl ein Ende hat. Aber Grüne und CDU sind auch nicht besser. Im Koalitionsvertrag verpflichtet sich Schwarz-Grün zur finanziellen Sicherung von Sportstätten, darunter auch Schwimmbädern. Getan wurde dafür bisher wenig – vom gebetsmühlenartigen Wiederholen solcher Absichtserklärungen einmal abgesehen, wie heute wieder geschehen. Ein reines Wiederkäuen bereits bestehender Vereinbarungen ist keine Stärke, sondern eine Bankrotterklärung, genauso wie Ihre fünf mobilen Schwimmcontainer für die circa 690.000 Grundschüler in NRW. Schauen Sie lieber mal in unseren Gesetzentwurf, der Infrastrukturpflichten vorsieht: ab 10.000 Einwohnern ein Schulschwimmbad, ab 20.000 Einwohnern ein öffentliches Hallenbad. Das wäre gelebte Daseins-Landtag vorsorge für die Gesundheit und Sicherheit unserer Kinder und Bürger. Er beinhaltet im Übrigen klare Regelungen zur Finanzierung, zum Konnexitätsprinzip, zu Fördermitteln, zum Finanzausgleich. Er bietet Flexibilität, Übergangsfristen, Kooperation, Härtefallbefreiung. Er nimmt Land und Kommunen in die Pflicht, statt leere Worthülsen wie im Antrag der SPD zu produzieren. Die SPD dagegen bietet ein Forderungsfeuerwerk ohne wirkliche Instrumente, Verbindlichkeiten, Finanzierungskonzepte. Meine Damen und Herren, wir brauchen keinen billigen sozialdemokratischen Aktionismus, sondern Taten. Wer wirklich etwas für die Schwimmfähigkeit tun will, muss morgen unserem Gesetzentwurf zustimmen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD)

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Berivan Aymaz

Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Feller.

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Dorothee Feller

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Jeder Mensch sollte schwimmen können. Denn bei dieser Fertigkeit geht es nicht ausschließlich um sportliche Aspekte, sie rettet vielmehr Leben. Noch immer passieren zu viele Badeunfälle mit Nichtschwimmern. Doch es ist nicht nur Aufgabe von Schule, alle Kinder und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen zu sicheren Schwimmern zu machen. Neben Erzieherinnen und Erziehern sowie Lehrkräften sind auch die Eltern in der Verantwortung, sich um die Schwimmausbildung ihrer Kinder zu bemühen. Die Landesregierung unterstützt die Schwimmausbildung bereits in der frühkindlichen Bildung und über die gesamte Schulzeit hinweg. Die gemeinsame Rahmenvereinbarung „Frühkindliche Bildung – Bewegung fördern!“ mit dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen legt einen besonderen Schwerpunkt auf dem Bereich „Wassergewöhnung und Wasserbewältigung“. Zudem haben wir im Vorschulbereich das innovative Projekt „narwali“, das mit seinen fünf mobilen Schwimmcontainern ein niedrigschwelliges Angebot für Vorschulkinder ist. Die Schwimmcontainer werden gut genutzt. Allein im Regierungsbezirk Köln konnten seit September 2023 bereits bis zu 4.000 Kinder an dem Projekt teilnehmen. In den nordrhein-westfälischen Lehrplänen des Fachs Sport ist der Bereich „Bewegen im Wasser – Schwimmen“ sowohl in der Primarstufe als auch in den weiterführenden Schulformen verbindlich verankert. Es gibt klare Lehrplanvorgaben. Unsere Sport-09.07.2025 lehrkräfte werden qualitativ hochwertig aus- und fortgebildet, um Kindern und Jugendlichen die Grundfertigkeiten im Schwimmen zu vermitteln. Für Schülerinnen und Schüler, die ihre Schwimmfähigkeit in den ersten Jahren der Grundschulzeit nicht im vorgesehenen Umfang ausbilden konnten, bietet das Landesprogramm „NRW kann schwimmen! – Schwimmen lernen in den Ferien und in der Freizeit“ eine ergänzende Möglichkeit zum Erlernen des Schwimmens. Das Programm wird von den Schulen gut angenommen. In den nun anstehenden Sommerferien sind über 200 Kurse in ganz Nordrhein-Westfalen geplant. Daneben fördert das Land die sogenannten Schulschwimmwochen, um Schulen die Möglichkeit zu geben, das Schwimmen und Bewegen im Wasser über den schulischen Schwimmunterricht hinaus in einer Woche intensiv zu fördern. Auch diese unterstützende Maßnahme des Landes wird gut angenommen. Vor wenigen Tagen haben allein in Wuppertal 88 Klassen an der Schulschwimmwoche teilgenommen, sodass 1.800 Kinder hiervon profitierten. An diesem Beispiel zeigt sich, wie kommunales Engagement und landesseitige Unterstützung in der Schwimmförderung Hand in Hand gehen. Neben der üblichen Sportpauschale unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die Kommunen über seine Zuständigkeit hinaus auch bei der Sportstättenmodernisierung. So hat sich die Landesregierung erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Sportstättenmodernisierung und damit auch die Sanierung und der Neubau von Schwimmbädern und Lehrschwimmbecken Eingang in den Entwurf des Länder- und Infrastrukturfinanzierungsgesetzes sowie in den Entwurf des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ finden. Die Gesetzesvorhaben werden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den Bundeshaushalt 2025 und 2026 derzeit im parlamentarischen Verfahren behandelt und für den Bundeshaushalt 2026 Ende Juli 2025 eingebracht. Geplant ist, dass die Förderungen trägerneutral sind. Vor diesem Hintergrund freuen wir uns auf einen weiteren intensiven Austausch in den Ausschüssen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zum Schluss der Aussprache. Wir gehen über zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/14543 an den Sportausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Schule und Bildung, an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend sowie an den Ausschuss für Heimat und Kommunales. Die Landtag abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 17 Die Gestaltung des offenen Vollzugs darf den Zweck der Strafe nicht aushöhlen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/14533 Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Abgeordnetenkollegen Herrn Dr. Pfeil das Wort.

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Dr. Werner Pfeil FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen und Kolleginnen! Das Angenehme an meiner heutigen Rede ist: Ich muss vieles gar nicht selber formulieren. Das hat nämlich der rechtspolitische Sprecher der CDU in der 16. Legislaturperiode, also vor acht Jahren, im März 2017 schon gemacht. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin Jens Kamieth – er war eben noch hier im Plenum – aus seiner Rede zur damaligen Aktuellen Viertelstunde. Die Überschrift lautete damals, im Jahr 2017: „Drei Mal so viele entflohene Häftlinge im offenen Vollzug wie in allen anderen Bundesländern zusammen – Was unternimmt die Landesregierung zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger?“ Jetzt kommt das Zitat: „Auch das Bundesverfassungsgericht betont, dass mit jeder Vollzugslockerung naturgemäß ein Risiko der Entweichung aus der Haft oder eines Missbrauchs verbunden ist. Entscheidend ist vielmehr, ob dieses Risiko unvertretbar erscheint; denn der gesetzliche Auftrag besteht eben nicht nur in der individuellen Resozialisierung, sondern auch in dem sicherzustellenden Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Der Vergleich mit anderen Bundesländern macht deutlich, dass es der politische Wille dieses Justizministers ist,“ – 2017 – dass in Nordrhein-Westfalen der Vollzug deutlich schneller gelockert wird. Sind denn in NRW mehr Gefangene für den offenen Vollzug geeignet? Klar ist jedenfalls: Es darf nicht dazu kommen, dass Gefangene in den offenen Vollzug gelangen, um Versäumnisse im geschlossenen Vollzug auszubügeln. 09.07.2025 Unzureichende Haftraumkapazitäten in Nordrhein-Westfalens Strafvollzug dürfen niemals dazu führen, dass ungeeignete Personen in den offenen Vollzug kommen.“ Das hat Jens Kamieth, CDU-Fraktion, im März 2017 gesagt. Seit 2017 hat sich an der Situation nichts geändert – gesetzlich nicht und tatsächlich auch nicht. Auch heute fragen wir uns, warum in Nordrhein-Westfalen offenbar so viel mehr Personen dafür geeignet sind, in den offenen Vollzug zu gehen, als im restlichen Teil der Bundesrepublik Deutschland. Der offene Vollzug als Regelform ist seit seiner erstmaligen Einführung auf Bundesebene im Jahr 1977 umstritten. Bereits im Vorfeld gab es zahlreiche Diskussionen über die Ausgestaltung. Ein Alternativentwurf sah damals vor, die Zuständigkeit für die Entscheidung über Lockerungen einem Vollstreckungsgericht zu übertragen. Mit der Föderalismusreform vom 01.09.2006 ging die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug auf die Länder über, was zu 16 unterschiedlichen Landesgesetzgebungen führte. Anders als andere Bundesländer wie Bayern und Hessen, die die Chance einer Neugestaltung wahrgenommen haben, hat Nordrhein-Westfalen die damalige bundesrechtliche Regelung zum offenen Vollzug unter der damaligen rot-grünen Landesregierung gegen die Stimmen der Opposition einfach übernommen. Vorschläge unserer damaligen FDP-Fraktion sowie auch der CDU-Fraktion hatten sich an dem restriktiven hessischen Landesgesetz orientiert. Sie wurden aber nicht angenommen. Verstehen Sie mich nicht falsch: Resozialisierung ist entscheidend und offener Vollzug dabei eine wichtige Komponente – aber doch als vorbereitender Schritt für die Freiheit, nicht zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe. Auch der Justizvollzugsbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen hat in seinem Bericht für die Sitzung des Rechtsausschusses in der letzten Woche am 02.07.2025 deutlich gemacht, dass die Entlassung aus der Haft regelmäßig über den offenen Vollzug erfolgen sollte, während der anfängliche offene Vollzug die Notwendigkeit einer als stationäre Sanktion verhängten Freiheitsstrafe insgesamt infrage stellt. Genau so verhält es sich aber bei einem Drogendealer, der trotz Verurteilung zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe bereits nach eineinhalb Jahren wieder auf der Straße anzutreffen ist, was zu Recht auf Empörung in der Bevölkerung stößt. Wir müssen hier auch das Gerechtigkeits- und Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes ernst nehmen. Die in dem vorangegangenen Strafprozess beteiligte Staatsanwaltschaft hatte einen genauen Überblick Landtag über das Verfahren, die Gefährlichkeit des Täters und die Schutzbedürftigkeit des Opfers sowie der Bevölkerung. Sie wurde aber nicht gefragt, weil es in Nordrhein-Westfalen keine Notwendigkeit dafür gibt. Es ist auch für Staatsanwaltschaften demotivierend, wenn Täter, deren Haftstrafen sie teilweise in schwierigen Prozessen erkämpft haben, gegen ihren Rat durch die Anstalt direkt wieder in die Öffentlichkeit entlassen werden. Es erscheint daher sinnvoll, sie – in welcher Form auch immer; darüber können wir im Ausschuss diskutieren – an der Entscheidung über die Anordnung des offenen Vollzugs zu beteiligen, auch um zu verhindern, dass sachfremde Argumente wie Überfüllung oder Personalmangel in die Entscheidung einfließen. Ich gehe offen in die Ausschusssitzung und in die dann folgende Anhörung und freue mich, wenn wir über dieses Thema diskutieren. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Martin Lucke das Wort.

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Martin Lucke CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Die Gestaltung des offenen Vollzugs darf den Zweck der Strafe nicht aushöhlen“ erinnert mich unweigerlich an die ersten Strafrechtsvorlesungen, die ich als junger, werdender Jurist besucht habe. Anselm von Feuerbach, negative und positive Generalprävention: Durch die Verhängung von Strafe soll die Bevölkerung von der Begehung von Straftaten abgehalten werden. Gleichzeitig soll das Vertrauen in die Rechtsordnung gestärkt werden. – So weit, so visionär – jedenfalls 1800. Zwar sind die Straftheorien nicht falsch geworden: Straftäter sind Menschen, die das gemeinsame Fundament unseres Zusammenlebens verlassen haben. Das muss konsequent bestraft und Unrecht gesühnt werden. Trotzdem haben wir uns doch weiterentwickelt. Heute ist auch die Wiedereingliederung in die Gesellschaft unabdingbar. § 1 des Gesetzes zur Regelung des Vollzugs der Freiheitsstrafe in Nordrhein-Westfalen kombiniert die genannten Ziele: zum einen, Gefangene dazu zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen, zum anderen, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen. Zwischen diesen beiden Zwecken steht die Entscheidung, ob der Haftvollzug im Rahmen eines offenen Vollzugs ausgestaltet wird. Grundsätzlich ist es zu begrüßen, wenn die Fachleute in unseren Haftanstalten der Auffassung sind, 09.07.2025 dass die Inhaftierten bereit sind für eine Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben. Ansonsten kommen Menschen in den Monaten und Jahren des Vollzugs nur mit anderen ehemaligen Kriminellen in Kontakt. Es ist wohlfeil, zu glauben, dass danach eine Eingliederung in die Gesellschaft erfolgreich sein wird. Außerhalb der Haftanstalt einer Arbeit nachzugehen und sich ein Umfeld zu schaffen, gibt den Gefangenen Halt und uns Hoffnung auf einen straffreien Neuanfang nach dem Ende des Vollzugs. Oder um den Minister zu zitieren: Resozialisierung ist der beste Opferschutz. (Beifall von Dagmar Hanses [GRÜNE]) Meines Erachtens greift der Antrag insoweit zu kurz. Entscheidend ist doch nicht, primär darauf zu schauen, wie zeitnah Straftäter in den offenen Vollzug gelangen, sondern darauf, wie sich diese dort anschließend verhalten. Dabei sind die Zahlen aus meiner Sicht keineswegs alarmierend. Die Quote derer, die im Verdacht stehen, im offenen Vollzug neue Straftaten begangen zu haben, lag zwischen 2022 und 2024 bei 2,5 %. Das sind 2,5 % zu viel, ist aber trotzdem keine hohe Zahl. Noch entscheidender ist es aber, wie sich die entlassenen Straftäter anschließend verhalten. Ein Übergang in ein geregeltes soziales Leben ist schließlich der Sinn des offenen Vollzugs. Laut Studien zeigen aus dem offenen Vollzug entlassene Personen eben eine deutlich geringere Rückfallwahrscheinlichkeit. Die Rate erneuter Inhaftierungen ist bei der Gruppe aus dem offenen Vollzug signifikant niedriger als bei vergleichbaren Personen aus dem geschlossenen Vollzug. Nicht nur die Häufigkeit, sondern auch die Geschwindigkeit bis zur Rückfälligkeit sowie die Schwere der Delikte sinken. (Dagmar Hanses [GRÜNE]: Ja!) Personen aus dem offenen Vollzug zeigen insgesamt ein stabileres Resozialisierungsprofil. Zudem ist in NRW nicht einfach der Anteil von Gefangenen im offenen Vollzug höher. Vielmehr gehen wir in NRW mit einem Plan an die Sache heran und haben mehrere bemerkenswerte Projekte wie zum Beispiel das Haus der intensivpädagogischen Betreuung in Hövelhof. Dort werden jugendliche Straftäter intensiv resozialisiert, damit es nicht „Endstation Berufskrimineller“ oder „Radikalisierung hinter Gittern“ heißt. Ja, Strafe muss sein, aber als Gesellschaft müssen wir den Menschen auch eine zweite Chance bieten. Dabei wird es immer Menschen geben, die versuchen werden, hehre Möglichkeiten für unlautere Zwecke zu nutzen. Laut den Anstaltsleitern sind dies jedoch Einzelfälle – Einzelfälle, die man beobachten muss, aber auch Einzelfälle, wegen denen man nicht generell anderen Menschen diese Chance verbauen Landtag sollte, vor allem in Anbetracht des Resozialisierungspotenzials. Gerne können wir uns im Ausschuss noch vertieft austauschen. Der Überweisung stimmen wir selbstverständlich zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun die Kollegin Sonja Bongers das Wort. Bitte sehr.

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Sonja Bongers SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn sich Menschen nicht an Gesetze halten und in einem fairen Gerichtsprozess verurteilt werden, dann verdienen sie eine Strafe. Sollte eine Haftstrafe angeordnet werden, erfüllt dies unterschiedliche Zwecke. So dient dies dem Gerechtigkeitsaspekt. Gerade wenn unschuldige Personen zu Opfern geworden sind, ist es wichtig, dass Täter angemessen bestraft werden. Durch eine Haftstrafe erhält der Täter oder die Täterin die Möglichkeit, seine Tat und deren Auswirkungen zu reflektieren und Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen. Ein wichtiges Prinzip unseres Justizsystems ist die Resozialisierung. Dabei gilt es, Gefangene so zu begleiten, dass sie idealerweise nach der Haft ein straffreies Leben führen. Das dient der Prävention vor neuen Straftaten. Resozialisierung ist der beste Opferschutz. Das haben wir heute Abend schon mehrmals gehört. Diesen Satz kann ich hier nur unterstreichen. Deshalb finden wir dieses verankerte Prinzip richtig und gut. Der offene Vollzug spielt gerade dabei eine sehr wichtige Rolle; denn im offenen Vollzug können Gefangene soziale Kontakte außerhalb des Gefängnisses neu erlernen. Wenn der Kontakt zur Familie oder vielleicht zu den eigenen Kindern erhalten bleibt, dann besteht möglicherweise ein größerer Anreiz für ein künftig straffreies Leben. Jetzt bitte einmal genau zuhören – auch Herr Dr. Pfeil; es ist eigentlich schade, dass ich das sagen muss, und ich war auch ein bisschen enttäuscht, als ich diesen FDP-Antrag gelesen habe, denn eigentlich wissen Sie es –: Der offene Vollzug ist keine Belohnung, sondern ein Instrument zur Vorbereitung auf ein Leben in Freiheit unter Bedingungen, unter Kontrolle, unter Auflagen. Wer ihn nutzt, der muss mitarbeiten. Wer gegen Regeln verstößt, der verliert die Chance. Was wir aber nicht wollen – da bin ich ganz klar –, sind bayerische Verhältnisse. Wir wollen keine bayerischen Verhältnisse. 09.07.2025 (Beifall von der SPD – Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Doch! – Weiterer Zuruf: Mindestens!) Ein Strafvollzug, der sich einseitig an Abschreckung orientiert, mag in Schlagzeilen Eindruck machen. Aber schauen Sie sich doch bitte einmal die Rückfallstatistiken an. In der Rückfallstatistik ist das nicht so. Beachten Sie die Kriminologie. Beachten Sie die Statistiken. Sie werden sehen – auch wenn Sie es nicht glauben wollen –, dass ein stabiler und sozial integrierter Mensch, der die Haft verlässt, weniger straffällig wird. Das ist erwiesen. Ich weiß, dass einige hier nichts von Wissenschaft oder von den Auswertungen der Kriminologie hören wollen, aber es ist so. Es ist Fakt. Insofern ist es vielleicht manchmal einfacher, populistischen Rufen zu folgen und zu schreien, aber das entspricht einfach nicht der Wahrheit. Deshalb appelliere ich an alle hier, dass wir diesem verankerten Prinzip des offenen Vollzugs treu bleiben. Ich weiß nicht, wer es war, aber einer meiner Vorredner hat die genaue Prozentzahl genannt. Es ist tatsächlich so, dass 1 % oder 2 % diese Chance missachten, wieder straffällig werden und zwischendurch richtig Mist bauen. Das ist ein Restrisiko, das in der Realität existiert und das wir anerkennen müssen, obwohl uns das nicht gefällt. Mir wäre es auch lieber, dass niemand erneut straffällig wird. Das wäre aber eine Illusion, und den Menschen draußen vorzumachen, dass man das erreichen könnte, ist einfach nur Augenwischerei. Es ist ein interessanter Antrag. Ich denke, dass wir im Ausschuss oder in einer Anhörung dazu ordentlich diskutieren, die Fakten austauschen, die Wissenschaft und die Statistiken beachten und dann zu einem klugen Ergebnis kommen werden. Wir stimmen der Überweisung des Antrags in den Ausschuss zu. (Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun die Kollegin Dagmar Hanses das Wort. Bitte.

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Dagmar Hanses GRÜNE

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Manchmal driftet die FDP einfach ab. Wo ist die ehemalige Rechtsstaatspartei geblieben? Dieser Antrag ist ein weiterer Beleg dafür, dass Sie sich schon lange als Rechtsstaatspartei verabschiedet haben. Eigentlich könnte unsere Gesellschaft eine solche Partei, wie wir sie einmal kennengelernt haben, aber gut gebrauchen. (Beifall von den GRÜNEN) Landtag Sie kündigen den jahrzehntelangen Konsens in Nordrhein-Westfalen auf, dass sich die Politik nicht in die Strafvollstreckung einmischt. Wir stimmen der Überweisung des Antrags in den Ausschuss natürlich zu, aber wir können jetzt schon zur Beratung im Rechtsausschuss sagen: Die Intention, den offenen Vollzug zu diskreditieren und Ängste zu schüren, lehnen wir entschlossen ab. Richtig ist, dass Resozialisierung ein zentrales Ziel unseres Strafvollzugs ist. Sie schützt uns besser als vermeintlich harte Strafen. (Beifall von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Was Kollegin Bongers und Kollege Lucke gesagt haben, möchte ich alles unterschreiben. Das alles war sehr fundiert. Vielen Dank dafür. Zum NRW-Strafvollzugsgesetz kann ich Ihnen verraten, dass ich es in der rot-grünen Zeit mitgeschrieben habe, als es um das Mantelgesetz des Bundes ging und wir die Länderausführungsgesetze erarbeitet haben. Das haben wir sehr intensiv getan, und wir haben uns sehr ausführlich damit beschäftigt, weil wir für alle Vollzugsformen Ausführungsgesetze gemacht haben. Das nordrhein-westfälische Gesetz beschreibt den offenen Vollzug als Regelvollzug. Darauf bin ich stolz. Das finde ich richtig. Die FDP hätte das in der schwarz-gelben Zeit ändern können, aber ich bin froh, dass Sie das nicht gemacht haben. (Beifall von den GRÜNEN) Das Kostenargument ist auch falsch. Eine gelingende Resozialisierung senkt Folgekosten durch weniger Rückfälle, durch weniger Wiedereintritte in Sanktionsmodelle. Es könnte eine Motivation der FDP oder von Herrn Pfeil gewesen sein, sich mit diesem kruden Antrag weiter am Justizminister abzuarbeiten. Da möchte ich den ehemaligen Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen zitieren. Herr Staatsminister Kutschaty hat im Hinblick auf Gefangene immer gesagt: Morgen sind es wieder unsere Nachbarn. – So sollten wir mit Gefangenen umgehen. Das sollte unsere leitende Haltung sein. Auch das Argument des Vollzugstourismus, das Sie hier anführen, ist mit nichts belegt und massiv populistisch. Wir sind froh, dass wir in Nordrhein-Westfalen sind und einen differenzierten, vielfältigen Strafvollzug haben. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und Eli- sabeth Müller-Witt [SPD])

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Jetzt hat Herr Röckemann für die Fraktion der AfD das Wort. 09.07.2025

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Thomas Röckemann AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen der demokratisch gewählten Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag ist insbesondere beabsichtigt, dem Strafvollzugstourismus nach NRW einen Riegel vorzuschieben. Der Staatsanwaltschaft soll hierzu ein gesetzliches Beteiligungsrecht bei der Anordnung des offenen Vollzugs eingeräumt werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Regelungen des Strafvollzugsgesetzes NRW zur Gestaltung des Vollzugs an die Bestimmungen der anderen Bundesländer – insbesondere Bayerns – anzugleichen. Mit diesem Antrag wird ein Problem benannt, das wir seit Jahren kritisieren. Nirgendwo sonst in Deutschland wird so schnell, so häufig und so leichtfertig vom geschlossenen in den offenen Vollzug gewechselt wie in Nordrhein-Westfalen. So kam es vor, dass ein Drogendealer mit einer Freiheitsstrafe von über zehn Jahren bereits nach 18 Monaten in den offenen Vollzug überstellt wurde. Wir haben es heute mehrfach gehört: Resozialisierung ist eine wichtige Angelegenheit. Man denke aber doch bitte auch daran, wie sich die Opfer und deren Angehörigen fühlen müssen, wenn sie einem solchen Menschen zeitnah auf offener Straße begegnen. (Beifall von der AfD) Ein weiteres Beispiel: Ein zu insgesamt dreieinhalb Jahren Haft verurteilter Schwerkrimineller, der von einem SEK festgenommen werden musste, nutzte vor Kurzem die Prüfung seiner Tauglichkeit für den offenen Vollzug zur Flucht aus der JVA Bielefeld-Senne mit einem beherzten Sprung über das Gefängnistor. Eine Nacheile war nicht möglich. Er konnte erst in der Türkei von den dortigen Behörden wegen dort begangener Taten festgesetzt werden. So viel zum Strafzweck der Sicherung in Nordrhein-Westfalen. Wir als AfD begrüßen den vorliegenden Antrag ausdrücklich. Die Forderung, die Staatsanwaltschaft an Entscheidungen über den offenen Vollzug zu beteiligen, ist überfällig. Die Staatsanwälte kennen die Täter, sie kennen die Opfer, sie kennen die Umstände. Ihre Einschätzung ist ein dringend nötiges Gegengewicht zur alleinigen Entscheidungsgewalt der Haftanstalten. Ebenso richtig ist die Forderung, das Strafvollzugsgesetz NRW an die strengen Regelungen anderer Bundesländer anzupassen. Der sogenannte Vollzugstourismus ist eben kein Mythos, sondern entspricht der Wirklichkeit. Inzwischen raten erfahrene Strafverteidiger ihren Mandanten, den Wohnsitz nach Nordrhein-Westfalen zu verlegen, um die Vorzüge des offenen Vollzugs in Nordrhein-Westfalen für sich beanspruchen zu können. Und Sie glauben es kaum, aber doch: Entsprechend knapp sind die Haftkapazitäten. Überlastetes Personal ist dabei nur eine unmittelbare Folge. Landtag NRW darf kein Magnet für verurteilte Straftäter aus der gesamten Republik sein. Es ist daher höchste Zeit, dass der Strafvollzug hierzulande klarere, deutlichere Leitlinien im Sinne von Rechtssicherheit, Gerechtigkeit und insbesondere dem Schutz der Allgemeinheit erhält. Wir stimmen der Überweisung des Antrags an den Rechtsausschuss deshalb zu. – Schönen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Für die Landesregierung hat nun Minister Dr. Limbach das Wort. Bitte sehr.

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Dr. Benjamin Limbach

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem Antrag der FDP-Fraktion nehme ich gerne Stellung, gibt mir das doch die Gelegenheit, die hervorragende Arbeit der Kolleginnen und Kollegen in den Anstalten des offenen Strafvollzugs in unserem Land zu würdigen und Ihnen, lieber Herr Pfeil, Ihre insoweit geäußerten Sorgen zu nehmen. Ziel des modernen Strafvollzugs sind nicht Vergeltung und Sühne, sondern – Kollege Lucke hat es schon zitiert – die Resozialisierung der Gefangenen gemäß § 1 Satz 1 Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen, also die Befähigung, künftig ein Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu führen. Dazu ist der Vollzug so auszugestalten, dass schädlichen Wirkungen der Freiheitsentziehung entgegengewirkt wird, das Leben in Haft so weit wie möglich den allgemeinen Lebensverhältnissen angeglichen wird und die Gefangenen befähigt werden, sich nach der Entlassung in ein Leben in Freiheit einzugliedern. Unter diesen Rahmenbedingungen ist der offene Vollzug in Nordrhein-Westfalen keine Belohnung für beanstandungsfreies Verhalten – darauf wurde schon zu Recht hingewiesen –, sondern eine bedeutende Behandlungsmaßnahme. Mit seiner Öffnung nach außen beugt er nämlich gerade den schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs vor. Hierzu zählen insbesondere die drohende Unselbstständigkeit und Lebensuntüchtigkeit infolge der strengen Reglementierung des geschlossenen Vollzugs. Hinzu tritt die Möglichkeit, den Kontakt zu den Angehörigen aufrechtzuerhalten, um ein soziales Umfeld nach der Entlassung aufzubauen. Der offene Vollzug ist deshalb ein tragender Eckpfeiler der nordrhein-westfälischen Resozialisierungsbemühungen. Ich hätte ehrlich nicht gedacht, Herr Pfeil, dass ich einem Politiker der FDP im nordrhein-westfälischen Landtag, dessen Partei immer Befürworter des offenen Vollzugs war, das erklären muss. (Beifall von Dagmar Hanses [GRÜNE]) 09.07.2025 Das ist wirklich ein zeitlicher Zufall – ich habe es nicht bestellt –, aber hinter mir sitzt der Staatssekretär a. D. und Abgeordnete Wedel. Der erklärt Ihnen das vielleicht gerne. Ich glaube, sie sind Sitznachbarn. Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient aber auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Unsere Aufgabe ist es daher, durch geeignete Vorgaben Fehlzuweisungen in den offenen Vollzug so weit wie möglich zu minimieren. Wesentliche Entscheidungsgrundlage ist deshalb eine differenzierte Risikoabschätzung bezüglich Flucht oder sonstiger Missbrauchsgefahren durch alle an der Vollzugsgestaltung des Gefangenen Beteiligten. Eines gesetzlich verankerten Beteiligungsrechts der Staatsanwaltschaft vor der Entscheidung über eine Unterbringung im offenen Vollzug bedarf es nicht. Denn die Beteiligung bestimmter Behörden im Vorfeld der Entscheidung über die Unterbringung im offenen Vollzug ist bereits sichergestellt. Soweit geboten, werden im Vorfeld der Unterbringungsentscheidung auch Voten weiterer Behörden eingeholt, zum Beispiel der Ausländerbehörden oder der Staatsanwaltschaften. So wurde der Einweisungsanstalt Hagen noch zu Beginn des Jahres im Erlasswege aufgegeben, bestimmte Behörden, auch die Vollstreckungsbehörden, im Vorfeld der Einweisungsentscheidung zu beteiligen. Im Übrigen unterliegt die Entscheidung über die Unterbringung im offenen Vollzug auch der allgemeinen Rechts- und Fachaufsicht. Soweit die Antragsteller darüber hinaus unterstellen, dass durch die Vollzugspraxis in Nordrhein-Westfalen das Vertrauen in die Rechtsordnung gestört werde, vermag ich dies nicht nachzuvollziehen. Dabei ist zu bedenken, dass rund 85 % der im offenen Vollzug untergebrachten Strafgefangenen der sogenannten Originärzuständigkeit unterliegen. Dabei handelt es sich um Personen, denen durch die Gerichte die Möglichkeit eingeräumt worden ist, sich selbst zum Strafantritt bei einer JVA zu melden. Das erkennende Gericht hat also keine Veranlassung gesehen, den Verurteilten unmittelbar in Haft zu nehmen, sondern zugelassen, dass er sich bis zum Haftantritt selbstständig in Freiheit bewegen kann. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass zahlreiche Inhaftierte des offenen Vollzugs eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Sie wurden also zu einer Geldstrafe verurteilt. Ihre Inhaftierung ist richterlich weder angeordnet noch beabsichtigt gewesen; sie ist bloße Folge ihrer Mittellosigkeit. Dass von den genannten Gefangenengruppen eine nennenswerte Gefahr ausginge, ist nicht ersichtlich. Diese Menschen aus ihrem sozialen Umfeld herauslösen und im geschlossenen Vollzug unterzubringen, birgt die Gefahr der kriminellen Infizierung und gefähr-Landtag det damit die öffentliche Sicherheit mehr, als es ihr nutzt. Soweit die FDP-Fraktion darüber hinaus vorträgt, es gebe einen sogenannten Strafvollzugstourismus in Richtung Nordrhein-Westfalen, kann auch dies nicht nachvollzogen werden. Die insofern beteiligten Leiterinnen und Leiter der Justizvollzugsanstalten haben uns berichtet, keine Anhaltspunkte dafür gefunden zu haben, dass Wohnsitzverlegungen in nennenswertem Umfang mit dem Ziel des Strafantritts in Nordrhein-Westfalen stattfänden. Das scheint mir eine moderne Legende zu sein. Dass der in Nordrhein-Westfalen eingeschlagene Weg erfolgreich ist, belegen aktuelle wissenschaftliche Studien – Vorrednerinnen und Vorredner haben darauf hingewiesen –, wonach der offene Vollzug mit Blick auf die Legalbewährung nach der Entlastung langfristig ein Mehr an Sicherheit bewirkt. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind damit am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/1453 an den Rechtsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt zu? – Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Ist jemand dagegen? – Nein. Enthält sich jemand? – Auch nein. Damit ist so beschlossen. Wir kommen zu: 18 Gerechtigkeit für jedermann: Das Prinzip der Rechtsgleichheit muss im Strafrecht weiterhin für alle gelten. Gegen die Einführung eines zusätzlichen Mordmerkmals „Femizid“ Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/14549 Ich eröffne die Aussprache. Herr Röckemann hat das Wort.

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Thomas Röckemann AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren der demokratisch gewählten Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heute vieles über Kindertagesstätten, Kinderschutz, Abschiebungen, das Aufenthaltsgesetz NRW und andere Rechtsgebiete wie zum Beispiel auch gerade den offenen Vollzug gehört. Unser Antrag befasst sich mit einem besonderen Aspekt des Strafrechts. Strafrecht ist ein komplexes 09.07.2025 Rechtsgebiet, das die Strafbarkeit von Handlungen regelt und die Rechtsordnung schützt. Die höchste Strafe, die in Deutschland ausgesprochen werden kann, ist die lebenslange Freiheitsstrafe gemäß § 211 StGB für Mord. Danach ist Mörder, „wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.“ Dabei ist es völlig egal, ob ein Mann eine Frau oder umgekehrt tötet. Sobald eines der genannten Merkmale verwirklicht ist, spricht man von Mord. So kennt man das von Gesetzen: objektiv und gerecht gegenüber jedermann. Genau daran arbeiten sich mannigfaltig frauenbewegte NGOs ab. So ist beabsichtigt, den Begriff „Femizid“ als weiteres Mordmerkmal ins Strafrecht aufzunehmen. Unter Femizid soll die Tötung einer Frau allein wegen ihres Frauseins zu verstehen sein. Was in diesem Zusammenhang unter dem Begriff des „Frauseins“ zu subsumieren ist, ist völlig unklar. Ein kurzer Blick in das neu geschaffene SBGG bietet keine Hilfe, sondern reicht aus, um völlige Verwirrung zu schaffen, denn inzwischen darf das Geschlecht jährlich geändert werden. (Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Man stelle sich vor: Der Täter war bis vor Kurzem noch eine Frau und das Opfer bis vor Kurzem noch ein Mann. Schon ist Essig mit dem Mordmerkmal „Femizid“. Das Grundgesetz hingegen ist besser als das SBGG. Artikel 3 ist hier unmissverständlich. (Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Das ist kein Lippenbekenntnis. Das ist eine zentrale Grundlage unseres Rechts. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Das sollten Sie sich mal zu Herzen nehmen!) Das, was versucht werden soll, ist eine gefährliche Spaltung. Wenn die Tötung einer Frau durch einen Mann mehr wiegen soll als umgekehrt, dann ist das keine Gerechtigkeit, dann ist das politisch motivierte Ungleichbehandlung. Getarnt wird diese Ungleichbehandlung unter dem Deckmantel eines sogenannten Kampfes gegen Gewalt an Frauen. Gewalt, insbesondere gegen Frauen, ist ein Problem, das insbesondere seit 2015 massiv in Erscheinung getreten ist. (Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) – Ja, ja, ja. Nee, wir wissen alle ganz genau, worum es geht und welche Tätergruppen gemeint sind. Ich werde das jetzt nicht weiter ausführen, obwohl Sie darauf hoffen. Landtag (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Nein, tut keiner hier!) Eines steht allerdings fest: Mit reiner Symbolpolitik und ideologischen Modebegriffen wird diese Gewalt in diesem Land nicht in den Griff zu bekommen sein. (Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Statt Kunstworte wie „Femizid“ zu erfinden, brauchen wir die stringente Anwendung des vorhandenen Rechts und der damit verbundenen Konsequenzen für deutsche wie nicht deutsche Täter. Ich komme zum Ende. Der Begriff „Femizid“ ist nicht definiert. Er ist subjektiv und damit juristisch nicht zu gebrauchen. Er ist zudem emotional aufgeladen und hat als reines Kunstwort im Strafgesetzbuch überhaupt nichts zu suchen. Wir brauchen objektives Recht und kein Gesinnungsstrafrecht. Da wir zu dieser fortgeschrittenen Stunde hier größtenteils unter Juristen sind, sind wir uns, glaube ich, alle einig: Stimmen Sie unserem Antrag deshalb einfach zu, und alles wird besser. – Schönen Dank. (Beifall von der AfD – Zuruf: Besser nicht!)

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Christof Rasche

Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Dr. Jörg Geerlings das Wort. – Bitte sehr.

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Dr. Jörg Geerlings CDU

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man Ihnen so zuhört, dann glaubt man echt, die Erde sei eine Scheibe und die Sonne drehe sich um die Erde. Aber okay. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Versuchen wir, es einmal sachlich aufzudröseln. Die AfD-Fraktion beantragt heute, sich gegen ein Mordmerkmal „Femizid“ im Strafrecht zu stellen – wohlgemerkt gegen ein Merkmal, das es gar nicht gibt und das auch niemand wirklich einführen will. Es gibt keinen Gesetzentwurf auf Landes- oder Bundesebene, mit dem dieses Mordmerkmal eingeführt werden soll und auch kann. Es liegt kein Referentenentwurf vor, keine Gesetzesinitiative, nicht einmal eine konkrete politische Absichtserklärung der Bundesregierung. Kurz gesagt: Wir diskutieren hier über ein hypothetisches Problem – eine Phantomdebatte. Der Landtag ist Gesetzgeber. Unsere Aufgabe ist es, Gesetze zu beschließen, zu ändern oder manchmal aufzuheben. Aber wir debattieren heute nicht über ein Gesetz. Wir debattieren über eine ideologische Projektion, einen politisch motivierten Popanz, den die AfD hier einfach nur aufbaut. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) 09.07.2025 Das ist nicht der erste Antrag dieser Art, aber er ist beispielhaft für die politische Arbeitsweise der AfD. Man stellt sich öffentlichkeitswirksam gegen etwas, das niemand konkret plant, um den Eindruck zu erwecken, man sei der letzte Verteidiger der Rechtsstaatlichkeit. Dabei geht es gar nicht um Inhalte, sondern um Stimmung. Ja, natürlich gilt der Grundsatz: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. – Ja, auch das Strafrecht muss diesem Grundsatz verpflichtet bleiben. Aber niemand in diesem Haus hat vorgeschlagen, diesen Grundsatz durch ein neues Mordmerkmal auszuhebeln. Niemand will eine Ungleichbehandlung von Opfern schaffen. Statt über realpolitische Herausforderungen in der Strafverfolgung, beim Opferschutz oder bei der Prävention zu sprechen, schiebt die AfD eine symbolische Debatte an – ohne jede rechtliche Relevanz. Dafür ist dieses Hohe Haus der falsche Ort. Wenn es irgendwann einen Gesetzentwurf geben sollte, dann wird dieser im Deutschen Bundestag diskutiert, denn Strafrecht ist Bundesrecht. Falls dann der Bedarf besteht, können wir uns dann auch hier im Landtag darüber austauschen – aber nicht jetzt, nicht hier und nicht ohne jedwede Grundlage. Die CDU-Fraktion lehnt diesen Antrag natürlich ab – nicht wegen des Themas. Im Gegenteil: Der Gewaltschutz von Frauen ist ein sehr wichtiges Anliegen. Erst vor wenigen Wochen hat Nordrhein-Westfalen im Bundesrat einen Gesetzentwurf zur strafrechtlichen Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.-o.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten eingebracht. Die CDU-Fraktion lehnt diesen Antrag der AfD ab, weil es schlicht nichts zu beschließen gibt. Wir stehen für seriöse parlamentarische Arbeit. Diese beginnt mit einem Blick auf die Wirklichkeit. Der sagt ganz klar: Es gibt derzeit keinen Bedarf, sich hier und heute mit diesem Antrag weiter zu befassen. Wir lehnen ihn selbstverständlich ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun die Kollegin Elisabeth Müller-Witt das Wort. Bitte sehr.

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Elisabeth Müller-Witt SPD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Warum stellt die AfD diesen Antrag im Landtag von Nordrhein-Westfalen zur Abstimmung? Weil der Landtag für Änderungen des Strafrechts zuständig ist? Nein, denn das ist er nicht; und ich vermute, das weiß selbst die AfD. Weil der Umgang mit Femiziden ein besonderes Anliegen der AfD ist? Wohl kaum, sonst wäre die Positionierung im Antrag anders ausgefallen. Aber warum jetzt diesen Antrag im Landtag von Nordrhein-Westfalen, der inhaltlich betrachtet keinen Sinn macht? Das ist letztendlich irrelevant. Relevant Landtag ist, dass aus einer Debatte, wenn auch am falschen Ort, passende Mitschnitte generiert werden sollen. Die AfD nutzt hier ein hochemotionales Thema, um auf ihren Social-Media-Kanälen Stimmung zu machen. (Beifall von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Wie immer missbrauchen sie die Parlamentsbühne für ihre eigenen Propagandazwecke. Das kann man auch mit jedem anderen Thema machen. Insofern ist die Themenwahl beliebig. Aber das allein würde auch nicht ausreichen. Nein, es soll der Diskussion um Femizide ein Etikett verpasst werden, um diese schreckliche, permanent wachsende Zahl an Verbrechen an Frauen als ideologisches Konstrukt zu diskreditieren – wie eben geschehen. Das ist widerlich und ein Schlag ins Gesicht aller Betroffenen und derer, die sich für Betroffene einsetzen und für bedrohte Frauen kämpfen. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Wir lehnen diesen Antrag, der so durchschaubar wie alle Anträge dieser Fraktion ist, ab. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun die Kollegin Dagmar Hanses das Wort. Bitte sehr.

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Dagmar Hanses GRÜNE

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! „Femizid“ beschreibt Tötung von Frauen, weil sie Frauen sind, motiviert durch Misogynie, fast immer in Beziehungskontexten. Anders als dieser Antrag behauptet, ist Femizid kein Kunstwort, sondern ein international anerkannter Begriff in Wissenschaft und Menschenrechtspolitik. (Beifall von den GRÜNEN) Er wurde bereits 1976 von der Soziologin Diane Russell erstmals beschrieben. Femizide sind real und auch zahlenmäßig relevant. Deshalb schafft der Begriff Sensibilität und Aufmerksamkeit für ein weit verbreitetes Phänomen. Die in Artikel 3 Grundgesetz verankerte Gleichheit vor dem Gesetz bedeutet Gleichbehandlung aller, aber nicht Gleichgültigkeit vor struktureller Gewalt und gesellschaftlichen Mustern. Spezifische Mordmerkmale erfassen Frauenmorde nur inkomplett. Misogynie und geschlechtsspezifische Gewalt bleiben oft im Dunkeln, weil sie nicht als solche erkannt werden. Ein Femizid-Merkmal würde keine Hierarchien schaffen, sondern bewusste Anerkennung eines gesellschaftlich relevanten Phänomens. (Beifall von den GRÜNEN) 09.07.2025 Aber in der Tat, wie der Kollege Geerlings betont hat, ist das hier nicht der Ort, der darüber entscheidet. Das Strafrecht wird auf der Bundesebene entschieden. Deshalb können wir den gesellschaftlichen Diskurs begleiten und beobachten, dass die Justizministerkonferenz quasi vor Kurzem noch beschlossen hat, dass sie sich eben diesem Diskurs stellen will. Sie hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die das weiter berät. Das werden wir beobachten und weiter gemeinsam gegen Gewalt gegen Frauen aufstehen. – Vielen Dank.

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun Dr. Werner Pfeil das Wort. Bitte sehr.

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Dr. Werner Pfeil FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen und Kolleginnen! Seit einigen Jahren gibt es in Deutschland die Diskussion über die Aufnahme des Femizids als weiteres Wortmerkmal in § 211 Strafgesetzbuch. Dadurch sollen diese Taten als besonders verwerflich qualifiziert werden. Es gibt Stimmen dafür und Stimmen dagegen. Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 18/2420 aus September 2023 betont, dass die konsequente Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt ein zentrales Anliegen sei, verweist aber auf die Unabhängigkeit der Justiz und darauf, dass die Bewertung und Anwendung des Mord-Paragrafen in der Verantwortung der Gerichte liege. Am 23. Mai 2025 hat die Landesregierung eine Gesetzesinitiative im Bundesrat eingebracht, um den Gewaltschutz für Frauen zu verbessern und mehr Taten zu verhindern. Von der Aufnahme des Femizids als Mordmerkmal als Begriff ist darin nicht die Rede. Initiativen der Landesregierung in Bezug auf die Einführung des Begriffs „Femizid“ in § 211 Strafgesetzbuch gibt es in Nordrhein-Westfalen bisher nicht. Vielmehr setzt die Landesregierung auf umfassenden Gewaltschutz und Prävention. Auf Bundesebene gibt es zwar Initiativen zur Reform des Mordparagrafen, um geschlechtsspezifische Tötungen besser zu erfassen, ein explizites Mordmerkmal „Femizid“ im Wortlaut des § 211 Strafgesetzbuch ist aber bislang auch im Bund nicht geplant. Da es also weder auf Landes- noch auf Bundesebene konkrete Pläne für die Einführung des Wortes „Femizid“ als zusätzliches Mordmerkmal in § 211 StGB gibt, ist der vorliegende Antrag nicht notwendig. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Minister Dr. Limbach das Wort. Bitte sehr. Landtag

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Dr. Benjamin Limbach

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Tötung von Partnerinnen und Ex-Partnerinnen, sogenannte Partnerschafts- und Trennungstötungen, sind nicht nur tragische Einzelfälle. Das zeigt das Bundeslagebild 2023 des Bundeskriminalamts. 938 Frauen und Mädchen wurden 2023 Opfer von Tötungsdelikten. Von diesen 938 weiblichen Opfern wurden 360 Frauen und Mädchen Opfer von vollendeten Tötungsdelikten. Bei 247 dieser Opfer handelt es sich um Fälle häuslicher Gewalt. Immer noch ist der gefährlichste Ort für Frauen das eigene Zuhause. In zwei von drei Fällen von physischer Gewalt kennt das Opfer den Täter, in mehr als jedem zweiten Fall ist oder war der Täter der Partner des Opfers. Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache, und die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen ist ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag. Ich könnte jetzt fachlich auf diesen Antrag eingehen und diese klugen Sätze vorlesen, die meine Fachabteilung mir aufgeschrieben hat. Ich könnte erklären, warum Femizide häufig vor Strafgerichten nicht unter die Mordmerkmale „heimtückisch“ oder „aus niedrigen Beweggründen“ fallen. Aber darum geht es Ihnen gar nicht. Es geht Ihnen wieder darum, dass Sie eine Gruppe finden, die Sie diskriminieren können. Sie machen das sonst mit queeren Menschen, Sie machen das mit Menschen mit internationaler Familiengeschichte. Sie haben es auch in Ihrer Rede heute wieder bewiesen, dass es Ihnen immer wieder darum geht, Menschengruppen zu finden, die Sie diskriminieren können. (Beifall von den GRÜNEN und der SPD) Ich will es einmal ganz deutlich sagen. In Ihrer Rede vorhin beim letzten Tagesordnungspunkt haben Sie ausgeführt: Denken Sie auch mal an die Opfer und Ihre Angehörigen. – Ja, denken Sie denn mal an die Opfer von Femiziden? Nein. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD) Was Sie machen, ist gegen Opferschutz. (Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE] – Zuruf von der AfD) Sonst stellen Sie sich immer hin und reden für die Opfer. Hier stellen Sie sich gegen die Opfer. Und wer sich gegen Opfer stellt, der macht nichts anderes als Täterschutz. Das muss einmal klar sein. (Beifall von den GRÜNEN und der SPD) Ex-Partnerinnen und -Partner, die ihre Frauen töten – das zeigt uns die Wissenschaft –, haben meistens einen übersteigerten Besitzanspruch. Bevor sie das Objekt ihres Besitzanspruchs verlieren, zerstören sie es lieber, und das heißt in diesem Fall: Sie töten es. 09.07.2025 Deshalb muss klar sein, dass wir – das erkenne ich bei den Reden der Vertreter der demokratischen Parteien – auf der Seite der Opfer stehen und nicht auf der Seite der Täter. (Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Zu- ruf von Christian Loose [AfD]) Die demokratische Mitte in diesem Haus steht auf der Seite der Opfer. Dafür stehen wir als Landesregierung und als demokratische Parteien. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Wir stehen dafür, dass jede und jeder in diesem Land frei, selbstbestimmt und sicher leben kann. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Christian Loose [AfD]: Die Opfer verharmlo- sen! Das haben wir gehört!)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen damit zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags in der Drucksache 18/14549. Wer stimmt dem Antrag zu? – Die Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? – Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU und FDP. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Somit ist dieser Antrag abgelehnt. Wir kommen zu: 19 Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Landtag Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/14529 erste Lesung In Verbindung mit: Änderung der Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/14528 Anschließend: Landtag Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Landtag Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/14529 zweite Lesung Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der SPD hat nun die Kollegin Ina Blumenthal das Wort. Bitte sehr.

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Ina Blumenthal SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als ich mit der Politik begann, habe ich es weder geahnt noch mir vorstellen können. Am allerwenigsten habe ich es mir gewünscht. Doch es ist wie es ist: Die wichtigste Aufgabe meiner Generation wird der Schutz der liberalen Demokratie vor ihren Feinden sein. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Wir verteidigen sie auf allen Ebenen, denn sie wird auf allen Ebenen bedroht. Wir verteidigen sie in den kommunalen und Landesparlamenten nicht weniger als in Berlin oder Brüssel. Wir verteidigen sie als Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, als Mitglieder unserer Parteien und als Abgeordnete dieses Landtags. Bei allem, was uns sonst politisch trennen mag, weiß ich, dass alle, wirklich alle Generationen aktiver Demokratinnen und Demokraten in diesem Kampf zusammenstehen. Dafür bin ich allen demokratischen Fraktionen sehr dankbar. Ich bin davon überzeugt, dass die größte Gefahr für die Demokratie von innen kommt, von den Feinden der Demokratie in den Parlamenten. (Beifall von der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Zuruf von Christian Loose [AfD]) Sie kennen die Schwachstellen demokratischer Institutionen. Sie wissen: Die verwundbarsten Stellen der Freiheit sind die Spielregeln der Freiheit, sorgen sie doch für gleiche Rechte und gleiche Chancen. Joseph Goebbels hat das ganz genau gewusst, (Christian Loose [AfD]: Oh, Goebbels-Zitate! Das passt zu Ihnen! – Zuruf von Rodion Ba- kum [SPD]) als er 1928 in sein Tagebuch schrieb – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Wir gehen in den Reichstag hinein, um uns im Waffenarsenal der Demokratie mit deren eigenen Waffen zu versorgen. […] 09.07.2025 (Zuruf von Christian Loose [AfD] – Rodion Ba- kum [SPD]: Zuhören! – Zuruf von der AfD – Zu- ruf von der SPD: Hören Sie einfach zu!) Wenn die Demokratie so dumm ist, uns für diesen Bärendienst Freifahrkarten und Diäten zu geben, so ist das ihre eigene Sache.“ – Wir verhandeln hier gerade eine wirklich wichtige Sache, Herr Loose. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) – Herr Loose, es geht hier um wirklich wichtige Dinge in dieser Demokratie. Sie werden gleich noch die Möglichkeit haben, aber jetzt spreche ich. (Beifall von der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Rodion Bakum [SPD]: Interessiert ihn nicht! – Gönül Eğlence [GRÜNE]: Er fühlt sich auf den Schwanz getreten!) Jahre später triumphierte er: „Das wird immer einer der besten Witze der Demokratie bleiben, daß sie ihren Todfeinden die Mittel selber stellte, durch die sie vernichtet wurde.“ (Zuruf von Christian Loose [AfD] – Zuruf von der SPD: War das ruhig, als Sie nicht da wa- ren!) Das, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, muss uns eine Lehre sein. Noch so einen Triumph für die Feinde der Freiheit dürfen wir nicht zulassen, (Zuruf von der AfD) und wir werden ihn nicht zulassen. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Es gibt viele Möglichkeiten und Stellschrauben, um eine Demokratie wehrhaft zu machen, große und kleine. Heute nutzen wir eher kleine, aber durchaus wichtige Stellschrauben. Gleiche Rechte, gleiche Pflichten und gleiche Chancen für alle Fraktionen gehören zum Wesenselement der parlamentarischen Demokratie, und das wird auch so bleiben. Aber wir müssen es den Feinden der Demokratie nicht unnötig einfach machen. Wir haben im September 2024 in Erfurt erlebt, wie ein Alterspräsident sein Amt missbrauchte. Durch Amtsanmaßung, durch Amtsmissbrauch stürzte er den Landtag ins Chaos und beschädigte den Ruf des Parlaments. (Zuruf von Christian Loose [AfD] – Rodion Ba- kum [SPD]: Wer war das wohl? – Zuruf von Christian Loose [AfD]) Eines ist für uns Demokraten klar: Das wird uns in Nordrhein-Westfalen nicht passieren. Das wird in diesem Landtag nicht passieren. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Landtag Wir definieren jetzt genau, was ein Alterspräsident zu tun hat, was er darf und was er nicht darf und wie die konstituierende Sitzung des Landtags ablaufen wird. Wir werden die Würde dieses Landtags und seine Funktionsfähigkeit schützen. Wir werden den Zutritt zu diesem Haus beschränken. Wir werden vorschreiben, dass sich jede und jeder Beschäftigte einer genauen Prüfung unterziehen muss. Ein polizeiliches Führungszeugnis reicht nicht mehr aus. Ein ausführlicher Auszug aus dem Bundeszentralregister ist jetzt notwendig. (Markus Wagner [AfD]: Und eine Haltungsform!) Warum? Weil wir sichergehen wollen, dass Beschäftigte von Abgeordneten und Fraktionen, die eine Gefahr für unsere Parlamente darstellen könnten, kein unbeschränktes Zutrittsrecht mehr zu den Gebäuden des Landtags haben werden. Der Landtag ist kein Arbeitsplatz für Straftäter und Verfassungsfeinde. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP – Kirsten Stich [SPD]: Gut zuhö- ren!) Auch der Zugang zu den IT-Systemen des Landtags soll diesen Personen verwehrt bleiben. Wir reichen den Feinden der Verfassung nicht auch noch die Hand. (Christian Loose [AfD]: Die Leute wären 1933 stolz auf Sie gewesen!) Wir alimentieren sie auch nicht mehr. Die Gehälter von Abgeordnetenmitarbeitern werden nur noch dann erstattet, wenn aus dem Bundeszentralregister eindeutig hervorgeht, dass diese Mitarbeiter keine Straftaten begangen haben. (Zuruf von Christian Loose [AfD] – Rodion Ba- kum [SPD]: Ach so! Schauen Sie mal in den Spiegel!) Das sind wir Nordrhein-Westfalen schuldig. (Christian Loose [AfD]: Bravo!) Herr Präsident, vielleicht wäre es möglich, Herrn Loose zu sagen, dass ich hier spreche; denn es ist auch meine Redezeit. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Außerdem wird die Hausordnung des Landtags verschärft. Bei einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Hausordnung durch Mitglieder des Landtags soll künftig ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro festgesetzt werden können. Kurzum: Wer die Regeln dieses Hauses in grober Weise verletzt, wird das in Zukunft teuer bezahlen müssen, und zwar im wahrsten Sinne des Wortes. (Zuruf) Als Zusammenfassung kann ich sagen: Freifahrtscheine für Extremisten wird es nicht mehr geben. Wir Demokratinnen und Demokraten haben dazugelernt. 09.07.2025 (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP – Zuruf von Christian Loose [AfD]) Und ja, wir müssen noch viel mehr tun, um unsere Demokratie auf allen Ebenen zu schützen. Heute werden wir unsere parlamentarische Demokratie etwas stärker schützen. Das ist nur ein Schritt von vielen, aber ein wichtiger. Ich möchte mich bei allen demokratischen Parteien für diese Zusammenarbeit herzlich bedanken. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP – Zuruf von Christian Loose [AfD])

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André Kuper

Danke, Frau Blumenthal. – Für die AfD hat der Abgeordnete Loose das Wort.

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Christian Loose AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kommen wir zu Ihrem Gesetz zur Einschüchterung von Mitarbeitern im Landtag. Hier hat sich ein Block von Parteien zusammengetan – eine einzige Rednerin war das beste Symbol dafür –, um dieses Einschüchterungsgesetz auf den Weg zu bringen. (Zuruf von Rodion Bakum [SPD]) Wie sagte es Herr Brandner? Zitat: Sie regieren wie ein politischer Swingerklub. Jeder mit jedem, alles und immer. Und das seit etwa 75 Jahren. (Widerspruch) Dieses Zitat stammt aus dem sogenannten Gutachten des sogenannten Verfassungsschutzes, also Ihres Inlandsgeheimdienstes, der legitime Meinungen als verfassungsfeindlich umdeutet, um Menschen einzuschüchtern. Die Einblockparteien versuchen mit unfairen Mitteln, die in Deutschland einzig verbliebene Opposition von zwei Seiten in die Zange zu nehmen. Der erste Zangengriff richtet sich in Gänze gegen die Partei Alternative für Deutschland. Über Ihren Inlandsgeheimdienst versuchen Sie, ein Verbot der Partei zu erwirken. Doch dazu brauchen Sie am Ende auch das Bundesverfassungsgericht. (Jens-Peter Nettekoven [CDU]: Wer sagt das denn?) Bisher war das schwierig. Doch jetzt möchten CDU und SPD eine offensichtlich verfassungsfeindliche Verfassungsrichterin installieren – Herr Merz hat es heute im Bundestag noch einmal gesagt –, eine Richterin, die sich selbst bereits verfassungsfeindlich geäußert hat. Sie forderte, gesunde Menschen zu einer Impfung zu zwingen. Sie will die Oppositionspartei AfD verbieten. Sie bedauert dabei aber öffentlich, dass mit dem Verbot der AfD die Anhängerschaft der AfD nicht beseitigt sei. Das ist Ihre Kandidatin. Landtag (Rodion Bakum [SPD]: Sie sind bei der fal- schen Debatte! Sie wollen wahrscheinlich von sich selbst ablenken!) Sie findet es legitim, wenn voll entwickelte und gesunde Babys noch im neunten Monat abgetrieben werden, weil aus ihrer Sicht die Menschenwürde erst ab Geburt gilt. So jemanden will die CDU im Bundestag zur obersten Verfassungsrichterin wählen. Alle mit allem, auch bei der Richterwahl, wie in einem politischen Swingerklub. Doch ich sage Ihnen: Sie kriegen uns nicht klein. Wir bleiben hier und stehen fest im Sturm Ihrer Demokratiefeindlichkeit. (Beifall von der AfD – Zuruf) Deshalb erfolgt jetzt Ihr zweiter Zangenangriff gegen die Mitarbeiter in der AfD-Familie. (Zuruf: Boah!) Sie wollen diese Mitarbeiter bis ins Private durchleuchten. (Widerspruch – Zuruf von Kirsten Stich [SPD]) Sie wollen diese bespitzeln. Denn lange schon geht es nicht mehr um ein polizeiliches Führungszeugnis. (Marcel Hafke [FDP]: Haben Sie etwas zu ver- stecken?) Nein, Sie sagen in Ihrem Gesetzentwurf, was Sie nutzen wollen – Zitat aus Ihrem Gesetzentwurf –: „Presseberichterstattung oder Hinweise aus der Bevölkerung“. (Marcel Hafke [FDP]: Was haben Sie zu ver- stecken? – Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE] – Weitere Zurufe – Glocke) Der Nachbar aus dem Block wartet dann mit Informationen auf, damit Sie gegen Mitarbeiter im Parlament vorgehen. Das erinnert an historische Zeiten und sollte jeden Demokraten – jeden Demokraten! – nachdenklich machen. (Sascha Lienesch [CDU]: Was haben Sie zu befürchten?) Sie sammeln Daten über Mitarbeiter, die Sie über Jahre aufbewahren und bei denen unklar ist, wie lange sie überhaupt aufbewahrt werden sollen. Die Entscheidung über Mitarbeiter trifft ein Präsidium, in dem die Oppositionspartei AfD nicht vertreten ist. Deshalb dürfte jedem klar sein: Bei Ihren eigenen Mitarbeitern schauen Sie weg. (Rodion Bakum [SPD]: Unsinn! Die können sich halt benehmen!) Selbst offensichtliche Antisemiten werden Sie übersehen. Ein Gruß geht an Herrn Schneider, der häufiger mit einem vermutlichen Mitarbeiter von Ihnen, der offen ein Palästinensertuch trägt, am Kantinen-09.07.2025 tisch sitzt. Während wir im Parlament die Solidarität mit Israel erklären und Bring-them-home-Banner hissen, trägt Ihr Mitarbeiter in der Kantine ein Palituch. (Beifall von der AfD – Rodion Bakum [SPD]: Sie sind jeden Tag eine solche Partei!) Nein, diese Fälle werden Sie auch weiter übersehen; denn es ist klar, was Sie vorhaben. Ihr alter Ministerpräsident Laschet wollte die AfD bis aufs Messer bekämpfen, aber ist bereits am Anstand bei einer Trauerfeier gescheitert. Ihr neuer Ministerpräsident beschimpft ausgerechnet an einem Holocaust-Gedenktag die AfD als Nazipartei und hat sich damit selbst in die Reihe der schlimmsten Holocaustverharmloser gestellt. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Sie wollen uns bekämpfen. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Ja, das stimmt!) Wie es schon die Verfassungsfeindin sagte, die bald Verfassungsrichterin wird, wollen Sie uns und unsere Anhänger beseitigen. Das ist Ihr Ziel. (Zuruf) Ihr Angriff auf die Mitarbeiter von Abgeordneten und der Fraktion zeigt dabei einen Tiefpunkt in der Geschichte dieses Parlaments. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Das ist ein Tiefpunkt, der in einer Nacht- und-Nebel-Aktion verschleiert werden soll – ohne Beratung im Ausschuss und ohne Anhörung mit Sachverständigen. Wir beantragen deshalb die Überweisung dieses Gesetzentwurfs in den Hauptausschuss und eine Anhörung mit unabhängigen Sachverständigen. Sollten Sie dies ablehnen, beantragen wir die dritte Lesung und widersprechen natürlich, dass diese im Anschluss an die zweite Lesung erfolgen kann. Angesichts der 75-Jahre-Feier zur Landesverfassung – diese Landesverfassung sollten Sie vielleicht einmal lesen – (Marcel Hafke [FDP]: Keiner von der AfD war da!) ende ich mit einem Teilsatz aus Art. 7 Abs. 2 der Landesverfassung, den Sie sicherlich bald wieder ändern werden: „in Liebe zu Volk und Heimat“. (Zurufe) Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke, Herr Loose. – Für die CDU hat ihr Abgeordnete Herr Kerkhoff das Wort. Landtag (Unruhe – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Reichsbürgerverteidiger! – Zuruf von Christian Loose [AfD] – Weitere Zurufe – Glocke)

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Matthias Kerkhoff CDU

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich doch noch einmal zu Wort gemeldet, weil mir wichtig ist, klarzustellen, dass das, was hier gerade lautstark vorgetragen wurde, mit dem, was wir in dem Gesetzentwurf und mit den Änderungen der Geschäftsordnung machen, schlicht nichts zu tun hat. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Christian Loose [AfD]: Lesen Sie mal den eigenen Gesetzentwurf!) Der paranoide Verfolgungswahn, der Sie offensichtlich treibt, (Heiterkeit) ist mit dem, was hier vorliegt, überhaupt nicht erklärbar. Ich wundere mich, dass Sie die Dinge, die wir dort regeln wollen, auf sich beziehen. (Heiterkeit und lebhafter Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Zu- rufe) Sie scheinen sich ja schon in dem Moment, in dem wir uns darüber Gedanken machen, die Sicherheit im Landtag zu stärken, sehr angegriffen zu fühlen. Das ist eigentlich der beste Beweis dafür, dass dieses Gesetz notwendig ist. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Um es klar zu sagen: Es geht nicht um Bespitzelung und nicht um das Ausforschen von privaten Dingen. (Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Niemals! – Thomas Röckemann [AfD]: Nee!) Es geht darum, dass der Landtag die Möglichkeit erhält, eine erweiterte Behördenauskunft einsehen zu können, damit wir sicher sind, dass hier im Haus keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – mit Zugang zum Gebäude, zu den Räumen und zu unserem IT-System – tätig sind, (Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Nicht die Maß- stäbe verändern! – Christian Loose [AfD]: Wa- rum entscheiden das nur Sie? – Zuruf von Ina Blumenthal [SPD]) die aktenkundig verfassungsfeindlich sind. Darum geht es. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Ich finde, dass dieser Landtag das gute Recht hat, das zu tun. Ihre heutige Rede zeigt doch, dass es dringend notwendig ist. 09.07.2025 (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN – Zuruf von Christian Loose [AfD]) Eines besseren Beweises hätte es doch gar nicht bedurft. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Ehrlich gesagt hätte ich mir gar nicht vorstellen können, dass wir zu dieser relativ späten Stunde zu diesem eher technischen Thema (Thomas Röckemann [AfD]: Technisch?) eine solche Debatte führen. Es ist aber auch so, dass ich es eigentlich gut finde, dass wir sie jetzt führen, sodass jeder weiß, was hier los ist. – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)

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André Kuper

Danke, Herr Kerkhoff. – Es ist eine Kurzintervention aus den Reihen der AfD angemeldet worden. Herr Loose hat das Wort.

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Christian Loose AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Wenn eine Mehrheit im Plenum eine Minderheit von Entscheidungen ausgrenzt, dann hebeln Sie natürlich den Minderheitenschutz aus. (Zurufe von Gönül Eğlence [GRÜNE], Frank Jablonski [GRÜNE] und Mehrdad Mostofiza- deh [GRÜNE] – Weitere Zurufe – Glocke) Sie entscheiden mit Ihrem Gremium über Mitarbeiter einer Fraktion, die nicht in Ihrem Gremium vertreten ist. (Zurufe von Sebastian Watermeier [SPD] und Marcel Hafke [FDP] – Weitere Zurufe von der SPD und den GRÜNEN) Das ist natürlich ein klares Signal dafür, dass Sie die Gewaltenteilung ändern wollen. (Marcel Hafke [FDP]: Frei gewählte Abgeord- nete!) Es geht Ihnen nicht um Sicherheit, sondern es geht Ihnen um Kontrolle, um Abschreckung und um Einschüchterung. (Zurufe von Jens-Peter Nettekoven [CDU] und Klaus Voussem [CDU]) Das merkt man auch an Ihren Begründungen: Es geht um Presseberichte, um Hinweise aus der Bevölkerung. (Zurufe von Gönül Eğlence [GRÜNE] und Anja von Marenholtz [GRÜNE]) Das gab es in den 30er-Jahren schon mal, und das gab es in der DDR. (Kirsten Stich [SPD]: Du wagst es, so was zu behaupten? – Weitere Zurufe – Glocke) Landtag Dieser Instrumente bedienen Sie sich. Damit vergreifen Sie sich an den Grundwerten unserer Demokratie. (Beifall von der AfD – Zuruf von Dr. Ralf Nolten [CDU] – Weitere Zurufe)

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André Kuper

Herr Kerkhoff hat jetzt die Gelegenheit zur Entgegnung und das Wort.

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Matthias Kerkhoff CDU

Herr Loose, ich weise diese Unterstellungen und jegliche Vergleiche mit dieser Zeit, die Sie ansprechen, zurück (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Zuruf von Christian Loose [AfD]) und betone noch einmal, dass das, was Sie hier sagen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nichts zu tun hat. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Zurufe von Christian Loose [AfD] und Dr. Martin Vincentz [AfD])

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André Kuper

Vielen Dank. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher kommen wir nun zu den Abstimmungen. Wie Herr Loose gerade schon ausgeführt hat, hat die AfD-Fraktion gemäß § 78 Abs. 1 Satz 2 unserer Geschäftsordnung die dritte Lesung des Gesetzentwurfs und zusätzlich die Überweisung an den Hauptausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie an den Rechtsausschuss beantragt. Die AfD-Fraktion hat einer dritten Lesung im Anschluss an die zweite Lesung auch direkt widersprochen. Wir werden jetzt erstens über den Gesetzentwurf in der ersten von zwei Lesungen und zweitens über den Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP Drucksache 18/14528 abstimmen. Dann werden wir, wie es die Fraktionen vereinbart haben, die zweite Lesung des Gesetzentwurfs unmittelbar im Anschluss durchführen. Wir könnten darüber auch abstimmen; das wäre dann aber noch keine Verabschiedung des Gesetzentwurfs. Danach werde ich über die beantragte Überweisung an den Hauptausschuss und die weiteren Ausschüsse abstimmen lassen. So werden wir jetzt verfahren. Wir stimmen erstens in der ersten von zwei Lesungen über den Gesetzentwurf Drucksache 18/14529 ab. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das ist die AfD. Enthaltungen gibt es demnach nicht. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/14529 in erster Lesung angenommen. 09.07.2025 Wir stimmen zweitens über den Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP Drucksache 18/14528 ab. Die antragstellenden Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/14528. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das ist die AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/14528 wie gerade festgestellt angenommen. Wie ich soeben ausgeführt habe, haben die Fraktionen vereinbart, die zweite Lesung unmittelbar im Anschluss durchzuführen. Dagegen habe ich auch keinen Widerspruch vernommen. Wir verfahren also so. Ich rufe die zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP Drucksache 18/14529 auf. Das ist das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Landtag Nordrhein-Westfalen. Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wir kommen daher unmittelbar zur Abstimmung über den Gesetzentwurf nach zweiter Lesung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das ist die AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/14529 wie gerade festgestellt angenommen. Ich lasse als Nächstes über den Antrag der AfD auf Überweisung an den Hauptausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie an den Rechtsausschuss abstimmen. Wer dieser Überweisung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Überweisung abgelehnt und der Tagesordnungspunkt an dieser Stelle beendet. Ich rufe auf: 20 Den Landeshaushalt 2025 fair-teilen: Geschlechtergerechte Haushaltsplanung für NRW Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/10503 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gleichstellung und Frauen Drucksache 18/14564 Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, dass die Landtag Reden zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll gegeben werden sollen (siehe Anlage 2). Damit kommen wir zur Abstimmung. Der Ausschuss für Gleichstellung und Frauen empfiehlt in Drucksache 18/14564, den Antrag Drucksache 18/10503 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 18/10503 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Antrag zu? – Keiner. Noch einmal: Wer stimmt dem Antrag zu? Es handelt sich um den Antrag der Fraktion der SPD. – (Heiterkeit von der CDU und den GRÜNEN) Das ist die SPD. (Beifall von der CDU) Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Wer enthält sich? – Das ist die FDP. Damit ist der Antrag Drucksache 18/10503 wie festgestellt abgelehnt. Wir kommen zu: 21 „Instat tempus, quo tu omnium oblitus eris“: Wie steht es drei Jahre nach der verheerenden Flutkatastrophe um den Hochwasser- und Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen? Große Anfrage 30 der Fraktion der AfD Drucksache 18/11008 Antwort der Landesregierung Drucksache 18/13133 Ich eröffne die Aussprache. Für die AfD hat der Abgeordnete Herr Keith das Wort. (Einige Abgeordnete verlassen den Plenar- saal. – Andreas Keith [AfD] begibt sich an das Redepult und wartet mit dem Beginn seiner Rede. – Zuruf von der CDU: Die Zeit läuft! – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Die Redezeit!)

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Andreas Keith AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Drei Jahre nach der Flutkatastrophe im Juli 2021, bei der in Nordrhein-Westfalen 49 Menschen ihr Leben verloren, bleibt die Landesregierung die Antwort auf die wichtigste Frage schuldig: Ist das Land heute besser auf eine solche Katastrophe vorbereitet als 2021? – Die ehrliche Antwort muss lauten: (Dr. Ralf Nolten [CDU]: Ja!) Nein. Zwar hat man zwischenzeitlich einen Zehn-Punkte-Plan aufgelegt und fleißig Ankündigungen 09.07.2025 gemacht, real umgesetzt wurde aber erschreckend wenig. Schauen wir auf die Fakten. Im Juli 2023 verkündete Minister Krischer stolz, 25 neue Pegelstandorte ermittelt zu haben. Der Bau werde noch im selben Jahr beginnen. Zum Zeitpunkt der Beantwortung unserer Großen Anfrage 20 Monate später waren davon gerade einmal fünf in Betrieb. Von flächendeckender Hochwasserfrühwarnung kann besonders an kleinen Flüssen also keine Rede sein. Die Deiche in NRW erstrecken sich über rund 530 km. Laut Aussage der Regierung ist mindestens die Hälfte davon sanierungsbedürftig. Bereits 2014 wurde ein Sanierungsplan erstellt – sieben Jahre vor der Flut. Doch von 44 vorgesehenen Maßnahmen sind bis heute nur vier in der Umsetzung. Selbst der grüne Umweltminister gibt zu, dass man sein eigenes Zieljahr 2025 nicht mehr einhalten kann. Die verheerenden Kommunikationspannen im Juli 2021 – Stichwort: Nichtweiterleitung der hydrologischen Lageberichte – sind unvergessen. Und was tut die Regierung heute? Sie rühmt sich damit, Warnmails zukünftig an Funktionspostfächer zu verschicken – wohlgemerkt ohne Lesebestätigungen –, und verweist auf Lageberichtserlasse. Eine echte Reform der Meldeketten bleibt aber aus. Auch heute ist nicht sichergestellt, dass alle zuständigen Stellen die Warnung erhalten, verstehen, geschweige denn danach handeln. Die Frage nach der medialen Warnung für die Bevölkerung bleibt ein Offenbarungseid. Während Hessen längst eine Verfassungsgrundlage für Verlautbarungsrecht in Katastrophenfällen geschaffen hat, scheitert man hier in NRW seit Jahren an einer kleinen Änderung des WDR-Gesetzes. Wo bleiben CDU und Grüne, wenn es darum geht, den öffentlichrechtlichen Rundfunk einmal zur tatsächlichen Grundversorgung zu verpflichten? Von den 396 Städten und Gemeinden in NRW hatten vor der Flut nur 106 einen Alarm- und Einsatzplan. Vier Jahre später sind es gerade einmal 40 mehr. 250 Städte und Gemeinden in NRW haben also bis heute keinen funktionierenden Notfallplan für ein Hochwasserereignis – und das nach 49 Todesopfern. Statt einer verbindlichen Verpflichtung zur Erstellung solcher Pläne duckt sich die Landesregierung unter Verweis auf die kommunale Selbstverwaltung weg. Ausgerechnet diejenigen, die jedes Dorf zum Klimaschutz heranziehen wollen, haben also nicht den Verstand, Alarmpläne zur Pflicht zu machen. Ich komme zu den Sirenen. Zwar wurden über 1.000 neue Sirenen gefördert. Aber laut Landesregierung fehlen verlässliche Daten zu deren Standort, Zustand und Wirksamkeit. Noch immer bestehen in vielen Kommunen Beschallungslücken. Landtag Mehr als lückenhaft ist das Wissen um die Anzahl an Gebäuden in hochwassergefährdenden Gebieten. Diese Zahlen werden nämlich schlicht nicht erhoben. Neue baurechtliche Einschränkungen? Fehlanzeige! Es ist ein Armutszeugnis, dass es diese Landesregierung vier Jahre nach einer so verheerenden Naturkatastrophe mit 49 Todesopfern in NRW und 188 Todesopfern deutschlandweit nicht schafft, die Menschen besser zu schützen. Die Lehren aus dem Jahr 2021 bleiben Lippenbekenntnisse. Man hat sich hinter Arbeitsgruppen verschanzt und auf künftige Erkenntnisse verwiesen. Gleichzeitig wurden Milliarden in ideologische Großprojekte gesteckt. Aber für einen funktionierenden Katastrophenschutz und Bevölkerungsschutz fehlen weiterhin Geld und Personal. Wir sagen: Die Bürger haben Anspruch auf Sicherheit, nicht auf Ausflüchte. Wir sagen: Hochwasserschutz ist Pflichtaufgabe, jetzt und nicht erst morgen. Und wir sagen: Wer heute noch nicht vorbereitet ist, macht sich vorsätzlich mitschuldig bei der nächsten Katastrophe. Diese Landesregierung steht vier Jahre nach der Flut fast genauso blank da wie 2021. Sie alle tragen die politische und moralische Verantwortung für den Ausgang der nächsten Katastrophe. Und spekulieren Sie nicht darauf, dass die Menschen Ihr Versagen vergessen! Die Opfer und Hinterbliebenen mahnen uns zur Tat. Wir, die Alternative für Deutschland, werden Sie immer wieder daran erinnern. Handeln Sie jetzt endlich! – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke, Herr Keith. – Für die CDU spricht nun Herr Dr. Nolten.

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Dr. Ralf Nolten CDU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Instat tempus, quo tu omnium oblitus eris.“ „Bald, und du hast alles vergessen.“ (Beifall von der CDU) Marc Aurel, „Selbstbetrachtungen“. Betrachten wir die Antwort auf die Große Anfrage der AfD gegen die Flut-Demenz zum vierten Jahrestag. Zehn Seiten für 40 Fragen zu Pegeln, Warnungen, Meldeketten, Alarm- und Einsatzplänen einerseits und zum technischen Hochwasserschutz über Bauleitplanung, Talsperren und Deiche andererseits. Mehr Antwort gab es nicht vom MUNV. Mehr war auch nicht nötig. Denn oft genug gab es in den vergangenen Jahren Berichte zu den ergriffenen Maßnahmen – so zum Hochwasserportal, zur breiten Verteilung der hydro-09.07.2025 logischen Lageberichte, zur landeseinheitlichen Hochwassermeldeordnung, zu den Förderprogrammen, zur Sireneninfrastruktur. Die angeführten Maßnahmen verweisen auch auf die Umsetzung des 10-Punkte-Arbeitsplans „Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“ vom 20. Januar 2022. Um ihn umzusetzen, wurden im Nachtragshaushalt 2022 über 100 Stellen für den Hochwasserschutz innerhalb der Wasserwirtschaftsverwaltung bewilligt. Die gleiche AfD, die nun den Eindruck zu erwecken sucht, das Thema „Hochwasserschutz“ würde nicht mehr ernst genug genommen, hat seinerzeit nicht zugestimmt. (Zuruf von Christian Loose [AfD]) Und die gleiche AfD, die sich ob des Alters von einzelnen Verantwortungsträgern in den Deichverbänden sorgt, schickt einen 84-jährigen Gauland in den Bundestag und hat dort das höchste Durchschnittsalter. (Beifall von der CDU und Mehrdad Mostofiza- deh [GRÜNE]) Vor zwei Wochen hat das MUNV einen weiteren Bericht zum Umsetzungsstand des mittel- und langfristig angelegten 10-Punkte-Arbeitsplans vorgestellt. Mit Blick auf die Pegeldiskussion, die ja nicht nur die AfD immer wieder beschäftigt, ein kleiner Hinweis: Die Pegel sind immer flussabwärts gelegen, während der Fokus heutzutage auf einer sehr frühen Warnung durch Low-Cost-Sensoren und KI-gestützte Modellierung liegt. Aber auch das haben wir mehrfach im Ausschuss und auch hier im Plenum diskutiert. In dem aktuellen Bericht geht das MUNV auch auf die Neuberechnung der hochwassergefährdeten Bereiche für hundertjährliche bzw. für extreme Ereignisse an der Erft, einem insgesamt nicht durch Talsperren regulierten Flusssystem, ein. Das neue HQ entspricht dem 1,95-Fachen des alten HQ 100 100 vor der Flut. Der jetzt am Freitag zu beschließende Regionalplan Köln hat dies längst zur Grundlage für die neu auszuweisenden Wohngebiete gemacht. Auffallend ist auch der Versuch der AfD, alles über einen Kamm zu scheren. Meine Kommune liegt an der Rur. Wir haben nie Sirenen abgebaut, gerade auch mit Blick auf die Talsperren in der Eifel. Wir haben modernisiert, ergänzt und Standorte neu festgelegt, um auch für die Neubaugebiete die Abdeckung sicherzustellen. Wir haben sichere Orte ausgewiesen und unseren Brandschutzbedarfsplan im vorigen Jahr erstmalig um einen Gefahrenabwehrplan mit Schwerpunkt „Hochwasser/Starkregen“ ergänzt. Landtag Die Nachbarkommune hat ihre Orte auf den Höhenrücken. Für sie ist die Waldbrandgefahr zentraler als der Hochwasserschutz. Technischer Hochwasserschutz ist planungs- und genehmigungsintensiv. Hochwasserrückhaltebecken, auch solche mit einem Stauvolumen von annähernd 1 Million Kubikmeter, gehen gerade in den Bau, Talsperren werden kalkuliert. Es tut sich über die flussgebietsbezogenen Hochwasserschutzkonzepte so viel, dass man sich fragen muss, woher denn dieser Tenor dieser Großen Anfrage der AfD kommt. Sie hängt einfach der Debatte hinterher. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Vol- kan Baran [SPD]) Daher möchte ich Ihnen von der AfD ein Wort von Goethe zurufen: „Ein Kerl, der spekuliert, ist wie ein Tier auf dürrer Heide von einem bösen Geist im Kreis herumgeführt, und ringsumher liegt schöne grüne Weide.“ (Zuruf von der CDU: Oh!) Oder von Marc Aurel den zweiten Teil des von Ihnen gewählten Aphorismus (Beifall von der CDU) „Bald, und du hast alles vergessen“. Der heißt nämlich „Instat, quo omnes tui obliti erunt“, also „Bald, und alles hat dich vergessen“, was bei der AfD ja nicht das Schlechteste wäre. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD)

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André Kuper

Danke, Herr Nolten. – Für die SPD hat der Abgeordnete Schneider das Wort.

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René Schneider SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich verweise auf meine Rede zu TOP 12. Da habe ich bereits alles gesagt. – Glück auf und gute Nacht! (Heiterkeit und Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Herr Schneider. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht die Kollegin Vogelheim.

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Astrid Vogelheim GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Laut dieser Anfrage sorgt sich die AfD um den Hochwasserschutz. Das ist bemerkenswert; denn noch vor Kurzem wurden Klimaanpassung und -vorsorge von derselben Partei als „Klimareligion“ verspottet. 09.07.2025 (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD) Die Klimakrise wird geleugnet, Wissenschaft durch Verschwörungsdenken ersetzt. Und jetzt das: detaillierte Fragen zu Pegeln, Deichen, Notstromaggregaten, als ging es plötzlich um echte Verantwortung. Aber die Wahrheit ist: Diese Anfrage ist kein Ausdruck von Sorge. Sie ist Ausdruck einer durchsichtigen Strategie. Diese Strategie ist, Misstrauen zu säen, Verantwortlichkeiten zu verschieben und Stimmung zu machen – auf Kosten derer, die tatsächlich am Thema arbeiten. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wir haben gehandelt – ernsthaft, verantwortungsvoll und fraktionsübergreifend. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe hat über 600 Seiten Abschlussbericht vorgelegt, getragen von allen demokratischen Fraktionen in diesem Haus, von CDU, SPD, FDP und Grünen. Trotz der Unterschiede ist es ein gemeinsamer Bericht, weil uns die Sache wichtiger war als parteipolitisches Kalkül. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und Eli- sabeth Müller-Witt [SPD] – Andreas Keith [AfD]: Ja, ja!) Nur die AfD hat sich mit einem Sondervotum selbst ausgeschlossen. Das sagt viel über die Haltung dieser Fraktion, aber auch über ihren politischen Stil. (Zuruf von Andreas Keith [AfD]) Während andere arbeiten, kommentiert die AfD von rechts draußen. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und Eli- sabeth Müller-Witt [SPD]) Wir investieren in Pegelmessnetze, in Krisenpläne, in Frühwarnsysteme, in die Flächenvorsorge, ja, in Klimaanpassung, weil wir wissen, dass Extremwetter zur neuen Realität gehört und nicht zur Panikmache, wie es von rechts gern behauptet wird. Wer die Ursachen der Klimakrise leugnet, kann nicht Teil der Lösung sein, sondern bleibt, was er ist: Teil des Problems. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wenn Sie von der AfD Ihre Anfrage mit einem Zitat von Mark Aurel einleiten: „Instat tempus, quo tu omnium oblitus eris“ – es naht die Zeit, in der du alles vergessen haben wirst –, dann sage ich Ihnen: Noch treffender ist der zweite Teil des Satzes: „Instat tempus, quo omnes tui obliviscentur“, es naht die Zeit, in der dich alle vergessen werden. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD) Denn diejenigen, die nicht an Lösungen arbeiten, sondern nur spalten, diejenigen, die keine Verant-Landtag wortung übernehmen, sondern andere diffamieren, werden vergessen werden, weil nichts bleibt, was keine Substanz hat. – Danke. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD)

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André Kuper

Danke, Frau Vogelheim. – Für die FDP hat ihr Abgeordneter Herr Dr. Pfeil das Wort.

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Dr. Werner Pfeil FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über eine Große Anfrage der AfD zum Hochwasser- und Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen, ein Thema, das ohne Zweifel von großer Bedeutung ist für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger und für unsere Infrastruktur und die Wirtschaft. Wir haben einen Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses Hochwasser, der mehr als 600 Seiten umfasst. Darin wurden ausführliche Handlungsempfehlungen aufgenommen. Dieser ist eindeutig. Die Große Anfrage gibt keinen neuen Beitrag. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Dr. Pfeil. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Krischer. Oliver Krischer*), Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die AfD hat eine Große Anfrage gestellt, die wir als Landesregierung natürlich ordnungsgemäß beantwortet haben. Aber ich möchte hier für die Landesregierung deutlich darauf hinweisen, dass alles das, was dort abgefragt worden ist, in zahlreichen Berichten, in Dokumentationen vorher dem Parlament bekannt war. Dieser Anfrage bedurfte es in keiner Weise, um das Thema „Hochwasserschutz“ hier auf die Tagesordnung zu bringen. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Eli- sabeth Müller-Witt [SPD]) Deshalb ist sie politisch instrumentalisiert. Ich habe eben die Debatte über die Ergebnisse des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Hochwasserkatastrophe 2021 verfolgt und mich gefreut, dass sich vier Fraktionen – ich glaube, das sieht die gesamte Landesregierung so – zu einem gemeinsamen Votum entschlossen haben, auch wenn es in der einen oder anderen Frage unterschiedliche Bewertungen gibt. 09.07.2025 Wir haben die Konsequenzen aus dieser Hochwasserkatastrophe gezogen. Die Landesregierung handelt. Aber ich sage auch sehr deutlich: Es ist eine Generationenaufgabe. Vieles ist schon erledigt. Vieles ist getan, was die Warnsysteme angeht. Aber die baulichen Maßnahmen werden einen langen Zeitraum beanspruchen. Wer einen anderen Eindruck erweckt, der streut Menschen Sand in die Augen, genauso wie es die AfD mit dieser Anfrage und ihren Debattenbeiträgen tut. Das ist Populismus, der am Ende Menschen verunsichert und uns in diese Katastrophen geführt hat, wie wir sie am Ende erleben. (Andreas Keith [AfD]: Geben Sie uns die Schuld für Ihr Versagen? Das ist unfassbar! Das ist unerträglich!) Es ist nicht verantwortungsvoll, was die AfD hier tut. Ich möchte für die Landesregierung deutlich machen: Wir haben seit der Hochwasserkatastrophe über 500 Maßnahmen ergriffen, bauliche Maßnahmen. Wir haben eine Hochwasserschutzzentrale errichtet. Wir haben das Pegelsystem so weit ausgebaut, dass es Ende des Jahres abgeschlossen ist. All diese Maßnahmen sind vorangebracht worden. Hinzukommt, was in den Debatten manchmal etwas untergeht: Es geht nicht nur um den technischen Hochwasserschutz, sondern in unserem Land laufen zahllose Renaturierungsmaßnahmen, von Kommunen durchgeführt, vom Land gefördert, die einen erheblichen Beitrag zum Hochwasserschutz leisten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) All das ist ein Gesamtpaket. Das alles reflektiert diese Anfrage in keiner Weise. Wir werden sicherlich an der einen oder anderen Stelle hier über Hochwasserschutz und Maßnahmen kontrovers diskutieren müssen. Aber in der Art und Weise, wie das hier von den Kollegen der AfD getan wird, ist es nicht zielführend, nicht, um Menschen in Zukunft zu schützen und das Problem des Hochwasserschutzes, die Herausforderungen zu lösen, sondern – im Gegenteil – um die Menschen an der Stelle zu polarisieren. Das ist angesichts der Katastrophe von 2021, die viele hier aus diesem Raum miterlebt haben, in keiner Weise angemessen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Herr Minister Krischer. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache und stelle fest, dass damit die Beratung über die Große Anfrage 30 der Fraktion der AfD abgeschlossen ist. Bevor wir zum Tagesordnungspunkt 22 kommen, habe ich eine nicht förmliche Rüge auszusprechen. Herr Abgeordneter Mostofizadeh, Sie haben sich beim heutigen Tagesordnungspunkt 11 nach dem Landtag Redebeitrag des Abgeordneten Tritschler mit einem Zwischenruf unparlamentarisch geäußert. Das ist der Würde des Hauses nicht angemessen. Ich werde die Äußerung nicht wiederholen. Herr Abgeordneter, dafür muss ich eine nichtförmliche Rüge erteilen. Wir kommen zu: 22 Drittes Gesetz zur Änderung des Abschiebungshaftvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/13699 Beschlussempfehlung des Integrationsausschusses Drucksache 18/14565 zweite Lesung Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU spricht als Erster ihr Abgeordneter Herr Blumenrath.

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Peter Blumenrath CDU

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Beratungen im Ausschuss haben gezeigt, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung ein richtiger und notwendiger Schritt ist. Dieser Schritt sichert die Handlungsfähigkeit unseres Landes im Bereich des Abschiebungshaftvollzugs nachhaltig. Das Rückführungsverbesserungsgesetz des Bundes vom 21. Februar 2024 hat die rechtlichen Rahmenbedingungen für Rückführungen und Abschiebungshaft deutlich ausgeweitet. Entsprechend gibt es einen gestiegenen Bedarf an personellen Ressourcen in der Unterbringungseinrichtung für vollziehbar ausreisepflichtige Personen. Besonders die höheren Rückführungsquoten und die zunehmende Komplexität im Vollzugsalltag stellen die Einrichtungen vor neue Herausforderungen. Der geplante Einsatz erfahrener pensionierter Polizeiund Justizkräfte ist praxisnah und zielführend, und bestehende Strukturen werden entlastet. Gleichzeitig halten wir die Qualität der Betreuung unserer Einrichtungen. Mit dem Gesetz schaffen wir kurzfristig mehr Flexibilität und Verlässlichkeit, denn das bewährte Fachpersonal ist mit den Anforderungen im Sicherheits- und Vollzugsbereich schon bestens vertraut. Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass die FDP in der letzten Legislaturperiode den gleichen Passus gemeinsam mit uns schon einmal beschlossen hat. Dass der Gesetzentwurf sinnvoll ist, haben die Stellungnahmen der Sachverständigen deutlich gemacht. Als unterstützende Maßnahme zur Umsetzung rechts-09.07.2025 staatlicher Rückführung ist dies ein Baustein zur Verbesserung des Vollzugssystems. Wir werben daher um Zustimmung und tragen den Gesetzentwurf gerne mit. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Herr Blumenrath. – Für die SPD spricht ihr Abgeordneter Herr Baran.

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Volkan Baran SPD

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum zweiten Mal befassen wir uns heute mit der Änderung des Abschiebehaftvollzugsgesetzes in Nordrhein-Westfalen. Im Mittelpunkt steht die Möglichkeit, pensionierte Polizei- und Justizvollzugsbeamte zeitlich befristet in den Dienst zurückzuholen, um Engpässe beim Personal im Abschiebevollzug abzufedern. Kurzfristig soll diese Maßnahme helfen, die dringend benötigte personelle Verstärkung zu gewährleisten. Denn mit Inkrafttreten des Rückführungsverbesserungsgesetzes auf Bundesebene ist der Druck auf die Länder, zusätzliche Haftplätze bereitzustellen, noch einmal deutlich gestiegen. Das allerdings erklärt nicht, warum man auf eine Regelung zugreift, die eine zehnjährige Gültigkeit haben soll, eine Notmaßnahme, die eine Dekade Laufzeit hat. Das passt für uns nicht zusammen. Da fehlt etwas, und zwar etwas Schmerzliches: ein überzeugendes Konzept zur langfristigen Personalsicherung in diesem Bereich. Die Rückgewinnung von pensionierten Kräften kann allenfalls eine vorübergehende Lückenfüllung sein. Eine strukturelle Antwort auf die Frage, warum Abschiebevollzugshaftanstalten so große Rekrutierungsprobleme haben, bleibt die Landesregierung uns weiterhin schuldig. Stattdessen verfestigt sie diese Regelung eines Provisoriums auf Jahre hinaus. Das ist politisch mutlos und auch fachlich unzureichend. Dabei drängt sich die Frage auf: Warum ist die Tätigkeit in diesem Bereich so unattraktiv? Warum gelingt es nicht, ausreichend Personal zu gewinnen, gezielt auszubilden und dauerhaft zu bilden? Und ich muss es hier noch einmal sagen, ich werde auch nicht müde, es immer zu sagen: Abschiebehaft ist kein Strafvollzug. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Die Personen, die dort sind, sind auch nicht per se kriminell. Die betroffenen Menschen sind keine verurteilten Straftäter. Sie befinden sich in einem Verwaltungsverfahren, und sie sind auch in einer höchst belasteten Lebenssituation, geprägt von Ungewissheit, Angst und auch Perspektivlosigkeit. Wer also hier arbeitet, braucht mehr als formale Befugnisse. Er oder sie braucht soziale Kompetenzen, Landtag interkulturelles Verständnis und ein sicheres Gespür im Umgang mit Menschen, die in Not sind. Das muss geschult werden, sonst bleibt auch der Schutz der Menschenwürde auf der Strecke. Es reicht nicht aus, einfach Stellen zu besetzen. Es kommt darauf an, wie diese Aufgabe erfüllt wird. Menschlichkeit, Rechtsstaatlichkeit und klare Standards dürfen nicht aus dem Blick geraten, gerade in einem so sensiblen Bereich wie der Abschiebehaft. Frau Ministerin, uns fehlt tatsächlich das strategische Konzept. Wo sind die langfristigen Lösungen, um Qualität und Personal zu halten oder zu gewinnen? Statt den Ausnahmezustand zur Regel zu machen, sollten wir endlich an die Ursachen ran, sonst drehen wir uns in ein paar Jahren wieder im Kreis. Aber wie ich auch schon im letzten Plenum und im Integrationsausschuss gesagt habe: Trotz unserer Vorbehalte werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen, aber auch nur in Verbindung mit der klaren Forderung, dass wir bald ein tragfähiges Konzept zur Personalgewinnung, Ausbildung und Qualifizierung von Personen bekommen, die in der Abschiebevollzugshaft arbeiten sollen. Nur so lassen sich Dauerbaustellen tatsächlich lösen. – Herzlichen Dank und Glück auf. (Beifall von der SPD)

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André Kuper

Danke, Herr Baran. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht der Abgeordnete Herr Rauer.

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Benjamin Rauer GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Unter anderem durch die Neuregelung des Bundes gibt es derzeit mehr untergebrachte Personen in der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige in Büren. Als Mitglied des Beirates der UfA Büren begrüße ich es ausdrücklich, wenn es jetzt zu einer Entscheidung kommt, um den vermehrten Personalbedarf vor Ort besser decken zu können und das Personal vor Ort zu entlasten. Durch diese zu beschließende Gesetzesvorlage kann zukünftig für einen vorübergehenden Zeitraum – befristet auf zehn Jahre – Beamtinnen und Beamten im Ruhestand die Wahrnehmung von Abschiebehaftvollzugsaufgaben übertragen werden. Wichtiger Hinweis an dieser Stelle: Niemand kann oder soll gezwungen werden, sondern der Einsatz der genannten Personengruppe beruht selbstverständlich auf absoluter Freiwilligkeit und ist so auch im Gesetz festgeschrieben. Folgende Punkte zur Umsetzung sind aber zwingend notwendig: So muss sichergestellt sein, dass jederzeit ausreichend geschultes Personal zur Aufsicht der Untergebrachten in der Einrichtung Büren verfügbar ist. Und natürlich ist es ebenso wichtig, dass bei 09.07.2025 jeder Neueinstellung auch eine gute Einarbeitung und eine Fortbildung durchgeführt wird. Es ist immer wieder genauestens zu prüfen, dass nur Ausreisepflichtige, deren Ausreise wirklich vollzogen werden kann, Büren zugeführt werden. In dem Zusammenhang erinnere ich auch gerne noch einmal an meine vergangenen Reden zu dem Thema. Abschiebehaft bedeutet, Menschen unter strafhaftähnlichen Bedingungen einzusperren, nicht, weil sie eine Straftat begangen haben, sondern einzig und allein, weil sie kein gültiges Aufenthaltsrecht besitzen. Die Frage der Notwendigkeit von Abschiebehaft muss aber die Bundesebene beantworten. Ich danke der Ministerin und dem Ministerium für diesen Gesetzentwurf und hoffe auf breite Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN)

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André Kuper

Danke, Herr Rauer. – Für die FDP hat ihr Abgeordneter Wedel das Wort.

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Dirk Wedel FDP

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Durchsetzung der Ausreisepflicht von Menschen ohne Schutzbedürfnis bzw. Bleiberecht ist essenziell, um die Akzeptanz für unser Asylsystem zu sichern. Nur so können die begrenzten Ressourcen für die Integration in die deutsche Gesellschaft auf die Menschen konzentriert werden, die tatsächlich schutzbedürftig sind. Dies ist die Grundlage dafür, dass wir auch in Zukunft unserer humanitären Verantwortung gerecht werden können. Daher sind rechtsstaatliche Rückführungen für eine geordnete Migrationspolitik unabdingbar. Deshalb muss der Aufenthalt durch eine Abschiebung tatsächlich beendet werden, wenn die Betroffenen innerhalb der ihnen gesetzten Frist ihrer Ausreisepflicht nicht freiwillig nachkommen. Wir haben als Freie Demokraten schon lange gefordert, die Kapazitäten für die Abschiebungshaft auszuweiten. Es war absehbar, dass mit der Umsetzung des Rückführungsverbesserungsgesetzes ein gestiegener Bedarf an Haftplätzen in Nordrhein-Westfalen besteht. Die Landesregierung hat aber erst nach dem Terroranschlag von Solingen endlich auch den Bau einer zweiten Abschiebungshaftanstalt beschlossen. Jetzt stellt sie fest, dass im Land kein weiteres Vollzugspersonal zur Verfügung steht. Bereits aktuell kann die Kapazität der UfA Büren von 175 Plätzen aufgrund von Personalmangel nicht vollständig genutzt werden. Dass zum Beispiel ein von der Bundespolizei aufgegriffener, mehrfach straffälliger Ausreisepflichtiger nicht untergebracht werden konnte, obwohl theoretisch ausreichend Plätze in der UfA Büren vorhanden waren, ist ein sicherheitspolitischer Offenbarungseid. Landtag (Vereinzelt Beifall von der FDP) Die Landesregierung hat offensichtlich den Personalbedarf für die Abschiebungshaft unterschätzt und keine vorausschauende Personalplanung betrieben. (Vereinzelt Beifall von der FDP) Der höhere Betreuungsaufwand im Vergleich zu einer Justizvollzugsanstalt und die Vorgaben zu verpflichtenden Angeboten für die untergebrachten Personen sind aber schon länger bekannt. Die vorherige befristete Regelung zur Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben durch Polizeibeamte und Justizvollzugsbeamte im Ruhestand ist Ende 2023 ausgelaufen. Dieser Sachverhalt war aber weder Anlass für eine Anschlussregelung noch für ein tragfähiges Personalkonzept. Wenn die Landesregierung jetzt vorhat, gleich für die nächsten zehn Jahre pensionierte Beamte zurück in den Dienst zu holen, um den Betrieb der Abschiebungshaft in NRW aufrechtzuerhalten, dann zeigt dies den ganzen Ernst der Lage. (Beifall von der FDP) Die Stellungnahmen der Betroffenen, von der GdP und vom Bund der Strafvollzugsbediensteten, sind deutlich. So würde der Entwurf demonstrieren, dass sich das Land weiterhin scheue, ein strategisches Personalkonzept zu erarbeiten, mit dem auf der Grundlage einer empirischen Bedarfsanalyse betrachtet würde, welches Personal perspektivisch erforderlich wäre und wie man dieses bereithalten könnte. Vielmehr werde punktuell mit Einzelmaßnahmen reagiert. Zudem würden die Anforderungen an eine vorübergehende Regelung mit dem angedachten Zeitraum von zehn Jahren arg strapaziert. Ob die Aussage in der Gesetzesbegründung, dass die so eingesetzten Polizei- und Justizvollzugsbediensteten im Ruhestand ausschließlich mit der Betreuung und Überwachung der Untergebrachten beauftragt sind, der Realität standhält, ist mehr als fraglich. Die ständige Überwachung von Menschen in einer Abschiebungshaftanstalt ist mit einem erheblichen Risiko des Auftretens unvorhersehbarer, unter Umständen auch mit Gewalttätigkeiten verbundener Situationen behaftet, die eine sofortige Entscheidung und eine unmittelbare Reaktion seitens des Bewachungspersonals verlangen. Nicht untypisch ist etwa die Konstellation, dass rivalisierende Gruppen von Untergebrachten untereinander gewalttätig werden. Das Überwachungspersonal muss dann mit hoheitlichen Mitteln tätig werden, gegebenenfalls unter Einsatz von physischem Zwang. Es ist nicht die Aufgabe von Ruheständlern, die Versäumnisse der schwarz-grünen Schlafwagenpolitik auszubügeln. 09.07.2025 (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der AfD) Statt langfristig für ausreichend Personal zu sorgen, reagiert die Landesregierung mit kurzfristigen Notlösungen und personellen Improvisationen. Das kann bei einem sicherheitsrelevanten Bereich wie der Abschiebungshaft nicht der Anspruch sein. Wer Rückführungen glaubwürdig umsetzen will, der braucht stabile Strukturen, keine Ad-hoc-Maßnahmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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André Kuper

Danke, Herr Wedel. – Für die AfD-Fraktion spricht die Abgeordnete Seli-Zacharias.

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Enxhi Seli-Zacharias AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, es ist schon verwunderlich, jedes Mal dann, wenn wir ansatzweise das Thema „Abschiebungen“ anreißen, muss die SPD immer dazwischen schreien und immer wieder die Menschlichkeit hochhalten. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Kennen Sie nicht, was?) Das ist eine Art Reflex. (Zuruf von Volkan Baran [SPD]) Ich wünschte mir, wenn wir an der Stelle bleiben wollen, diese Form der Empathie sehr gerne für diejenigen, die im wahrsten Sinne des Wortes den Dreck, die Versäumnisse dieser Landesregierung, aber auch vergangener Regierungen ausbaden müssen. Das sind nicht nur wie in diesem Fall Ruheständler, nein, das sind Bedienstete, wenn wir in die JVAs gucken, wenn wir in die Schulen gucken, wenn wir, ganz explizit, in die Ausländerbehörden gucken, in denen die Bediensteten tagtäglich darüber klagen, dass sie einfach schlichtweg nicht mehr gerne zur Arbeit gehen, dass sie um ihre persönliche Sicherheit fürchten. Das sind tagtägliche Geschichten, wenn man einmal in die Institutionen, in die Behörden hineinhorcht. Wenn es um dieses Thema geht, dann wird man niemals von linker Seite in irgendeiner Art und Weise Empathie erfahren. Das wundert mich an der Stelle nicht. Ich glaube, das ist auch ein bisschen, vor allem bei der SPD, dieser Reflex zu sagen, wenn wir vermeintlich für Ausländer Politik machen, dann wählen sie uns, vielleicht auch mit Blick auf die kommende Kommunalwahl. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Nur Sie denken in solchen Kategorien! Wir denken an die Menschenrechte!) Ich erlebe das jetzt wieder ganz heiß in Gelsenkirchen, in meiner Kommune. Dort erlebe ich es auch Landtag so. Aber Sie vertun sich. Dieser Reflex, bei allem, was mit Ausländern zu tun hat, irgendwie von Menschlichkeit, Empathie und davon zu sprechen, das Grundgesetz gelte für alle usw., (Rodion Bakum [SPD]: Was ist schlecht da- ran?) damit vertun Sie sich. Sie holen damit die Menschen schlichtweg nicht ab. (Zuruf von den Grünen) – Das geht doch gar nicht. Ich wollte gerne in Richtung der Grünen diese sozusagen reflexartigen Reaktionen Ihrerseits aufgreifen. (Volkan Baran [SPD]: Das ist Haltung und kein Reflex!) – Ich wollte das einfach kurz darstellen. Es ist ja gut, dass Sie sich angesprochen fühlen. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Schließen Sie nicht immer von sich auf andere!) Dann fühle ich mich auch bestätigt. Das ist doch kein Problem. Also, kommen wir jetzt gerne zum Thema. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Sind Sie bei den Reichsbürgern?) Es ist gerade angedeutet worden, was Sie mit diesem Gesetzentwurf vorhaben. Ich möchte sehr gern auf einen Umstand, der mir zu kurz gekommen ist, zu sprechen kommen. Zum Beispiel haben die Gewerkschaften sehr interessante Stellungnahmen abgegeben. In einer Stellungnahme der Gewerkschaft Strafvollzug heißt es beispielsweise – ich zitiere –: „Die Tätigkeit im Justizvollzug […] ist ein äußerst belastender Beruf. Dieser Beruf stellt sowohl körperlich als auch psychisch hohe Anforderungen an die Bediensteten. […] Mehr denn je stellt sich die Gefangenenklientel als sehr schwierig dar.“ Das noch einmal dazu, dass die SPD die Frage aufstellte, wieso denn diese Rekrutierungsprobleme bestünden. „Die Zunahme von psychisch auffälligen Inhaftierten ist dramatisch.“ An dieser Stelle müssen wir auch noch einmal über den Drogenkonsum sprechen. „Auf einen Umgang mit dieser Gefangenenklientel sind die Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes nicht ausreichend vorbereitet. Ruhestandsbeamtinnen und -beamte aus dem Justizvollzug sind nicht dazu da, personelle Lücken in anderen Ressorts zu schließen.“ Das ist das eine. 09.07.2025 Das andere ist: Die GdP weist neben rechtlichen Bedenken darauf hin, dass eine klare Trennung von Betreuung und Überwachung der Untergebrachten im Realbetrieb nicht möglich sei. Im Gesetzentwurf ist das ehrlich gesagt auch noch nicht konkret gesplittet. In der Realität spielt das aber eine ganz dringende und wichtige Rolle. Es muss immer mehr und jederzeit damit zu rechnen sein, dass diese Beschäftigtengruppe ad hoc grundrechtsintensive Eingriffe durchführen muss. Übersetzt bedeutet das: Der eingesetzte Beamte jenseits des 60. Lebensjahres bekommt es unter Umständen mit einem 20-jährigen Gefangenen zu tun, dem er oftmals rein körperlich unterlegen sein dürfte. Diese Logik scheint im Ministerium aber überhaupt nicht real angekommen zu sein. Die GdP erinnert daher zu Recht an den Sinn und den Zweck der besonderen Altersgrenze von Polizeivollzugsbeamten. Diese trägt den besonderen Belastungen der Kollegen Rechnung und darf daher nicht scheibchenweise angetastet werden, was in diesem Fall versucht wird. Man muss an dieser Stelle einfach festhalten: Die zeitnahe Anwerbung und Ausbildung neuer Kräfte für die hoffentlich bald zwei Abschiebeanstalten müsste eigentlich höchste Priorität haben. Aber auch da sehen wir ganz deutlich: Wer kein Interesse hat, in die Institution hineinzuhorchen und sich den Lebensrealitäten der Menschen zu stellen, wird natürlich keine neuen Kräfte gewinnen. Ich komme zum Schluss. Als exemplarisches Beispiel möchte ich die Ausländerbehörden nennen, die ich dazu einfach parallel stelle, denn eine Analogie lässt sich eigentlich komplett durch alle Institutionen ziehen. Darin liegt die Wahrheit, und deswegen werden Sie das Problem damit auch nicht beheben. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Danke, Frau Seli-Zacharias. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Paul. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Siehste, auch die Rede ging zu Ende!) Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es mag Sie überraschen, aber das Grundgesetz gilt für alle Menschen in diesem Land. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Abschiebehaft ist und bleibt eine freiheitsentziehende Maßnahme, die unter Richtervorbehalt steht und den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit unter-Landtag liegt. Das ist ein Grundsatz rechtsstaatlicher Politik und unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Wir haben in der Plenarsitzung im Mai ausführlich darüber diskutiert, und ich habe ausgeführt, dass wir eine Anpassung im Abschiebungshaftvollzugsgesetz brauchen, weil wir für den Betrieb von Unterbringungseinrichtungen für Ausreisepflichtige Vollzugspersonal benötigen. Hier zielen wir auf die Regelung ab, pensionierte Vollzugskräfte befristet einzusetzen, denn in NRW haben wir in der Vergangenheit durchaus gute Erfahrungen mit dem Einsatz von pensionierten Polizei- und Justizkräften in der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige in Büren gesammelt. Wir müssen konkret Lösungen voranbringen. Es ist bereits angeklungen, dass es durch das Rückführungsverbesserungsgesetz und die darin getroffenen Regelungen einen höheren Bedarf an Haftplätzen gibt. Das bedeutet automatisch, dass wir eine höhere Auslastung in den Einrichtungen haben und dafür Personal vorhalten müssen. Die vorgesehene Regelung kommt auch nicht zum ersten Mal zum Einsatz, sondern sie hat in der letzten Legislaturperiode übrigens unter einem FDP-Minister Anwendung gefunden. Bei der Beratung im Ausschuss und in der Anhörung wurde diese Regelung grundsätzlich unterstützend bewertet. Der Beirat der UfA Büren bewertete den Gesetzentwurf positiv, um angesichts der Entwicklungen wie der höheren Belegung sowie des höheren Betreuungsaufwands für Untergebrachte die gesetzlich verfügten Grundsätze der Abschiebungshaftvollzugsgestaltung wahren zu können. Der angehörte Sachverständige der Stadtverwaltung Ahlen begrüßte die geplante Gesetzesänderung als einen Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen im Kontext von Flucht und Migration. Zur Stellungnahme der Gewerkschaften möchte ich an dieser Stelle deutlich machen, dass mir die Herausforderungen und Anforderungen bei Vollzugsaufgaben sehr bewusst sind. Daher beruht diese gesetzliche Regelung auf Freiwilligkeit der Vollzugskräfte. Die Laufzeit des Gesetzes dient der Planungssicherheit. Damit wird nicht die Ausnahme zur Regel, sondern es wird eine Möglichkeit mit der notwendigen Planungssicherheit versehen. Hinsichtlich der Ausbildung von Anwärterinnen und Anwärtern ist mir wichtig, noch einmal deutlich zu unterstreichen, dass wir uns hier ebenfalls im Aufbau befinden. Für die UfA Büren und mit Blick auf die UfA in Mönchengladbach stehen nun 28 Stellen für die Ausbildung von Anwärterinnen und Anwärtern zur Verfügung. Mit dem Haushalt 2026 werden es voraussichtlich 44 Stellen sein. 09.07.2025 Das bedeutet, dass wir hier eine Regelung treffen, um der aktuellen Situation begegnen zu können. Es bedeutet aber auch, dass das Land mit der Erhöhung der Anwärterstellen einen konzeptionell und strukturell klaren Weg verfolgt. Alle geeigneten Kandidat*innen werden dementsprechend ausgebildet. Ich hoffe daher auf die Unterstützung für diesen Gesetzentwurf. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin Paul. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Integrationsausschuss empfiehlt in Drucksache 18/14565, den Gesetzentwurf Drucksache 18/13699 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/13699 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von FDP und AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/13699 angenommen und verabschiedet. Ich rufe auf: 23 Ausführungsgesetz zu § 47 Absatz 1b des Asylgesetzes (AG AsylG) Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 18/12026 Beschlussempfehlung des Integrationsausschusses Drucksache 18/14106 zweite Lesung Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen zu Protokoll gegeben werden (siehe Anlage 3). Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Der Integrationsausschuss empfiehlt in Drucksache 18/14106, den Gesetzentwurf Drucksache 18/12026 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/12026 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/12026 abgelehnt. Wir kommen zu: Landtag 24 Gesetz zur Änderung des Kurortegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/14099 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 18/14566 zweite Lesung Eine Aussprache ist hierzu nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 18/14566, den Gesetzentwurf Drucksache 18/14099 mit den in seiner Beschlussempfehlung näher bezeichneten Änderungen anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 18/14566 und nicht über den Gesetzentwurf selbst. Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/14099 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses angenommen und verabschiedet. Wir kommen zu: 25 Gesetz zur Änderung des Schülerinnen- und Schülerdatenübermittlungsgesetzes NRW Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/14098 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 18/14567 zweite Lesung Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 18/14567, den Gesetzentwurf Drucksache 18/14098 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/14098 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? – Kleiner Hinweis an die FDP: Stimmen Sie mit? (Marcel Hafke [FDP]: Mit Ja!) 09.07.2025 – Mit Ja. Dann halte ich noch einmal fest: mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP bei Gegenstimme der AfD und keiner Enthaltung. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/14098 angenommen und verabschiedet. Wir kommen zu: 26 Zweites Gesetz zur Änderung des Strafrechtsbezogenen Unterbringungsgesetzes NRW Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/14558 erste Lesung Herr Minister Laumann hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 4). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/14558 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Rechtsausschuss. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 27 Gesetz zur Stärkung der Informationssicherheit des Landes Nordrhein-Westfalen (Informationssicherheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – InfoSiG NRW) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/14581 erste Lesung Frau Ministerin Scharrenbach hat ihre Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 5). Eine weitere Aussprache ist für heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/14581 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung – federführend – sowie an den Innenausschuss. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist auch diese Überweisungsempfehlung angenommen. Landtag Wir kommen zu: 28 Entschlossen gegen digitale Gewalt: Deepfakes und Pornfakes stoppen! Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/10528 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gleichstellung und Frauen Drucksache 18/14568 Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen zu Protokoll gegeben werden (siehe Anlage 6). Wir stimmen deswegen direkt ab. Der Ausschuss für Gleichstellung und Frauen empfiehlt in Drucksache 18/14568, den Antrag Drucksache 18/10528 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 18/10528 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und AfD. Wer enthält sich? – Was macht die SPD so? (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Ja, wir stimmen zu!) – Sie stimmen zu. Also noch mal: mit den Stimmen der SPD und der FDP, dagegengestimmt haben die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und AfD, enthalten hat sich niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/10528 abgelehnt. Wir kommen zu: 29 Änderung der Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen – Die oder der Polizeibeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/14521 Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen zu Protokoll gegeben werden (siehe Anlage 7). Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/14521. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion der FDP. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen von SPD und AfD. Damit ist der Antrag Drucksache 18/14521 angenommen. Wir kommen zu: 09.07.2025 30 Mehrsprachigkeit an Schulen stärken – eine Chance für die Gesellschaft und die persönliche Entwicklung Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/14522 Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/14522 an den Ausschuss für Schule und Bildung. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 31 Musik ins Leben! Für eine starke kulturelle Bildung in NRW Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/14523 Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/14523 an den Ausschuss für Kultur und Medien. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung ebenfalls angenommen. Wir kommen zu: 32 Sondervermögen Infrastruktur – Der extreme Sanierungsbedarf der Straßeninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen muss berücksichtigt werden Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/14532 Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Landtag Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/14532 an den Verkehrsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 33 Bessere Versorgung und schnellere Diagnose: Wie Lipödem-Betroffenen in NRW geholfen werden kann Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/14540 Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/14540 an den Wissenschaftsausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauen. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist auch diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 34 NRW muss funktionieren! Verlässlichen Ganztag an Förderschulen sicherstellen: Mehr Fachkräfte für Bildung, Betreuung und Teilhabe an Schulen mit Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ und „Körperlich-motorische Entwicklung“ Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/14544 Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Somit kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/14544 an den Ausschuss für Schule und Bildung – federführend – sowie an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – 09.07.2025 Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist auch diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 35 Hürdenfrei über die Grenze – Erleichterter Grenzverkehr mit Pferden zwischen NRW und den Benelux-Staaten Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/13816 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume Drucksache 18/14569 Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt werden zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 8). Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume empfiehlt in Drucksache 18/14569, den Antrag Drucksache 18/13816 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 18/13816 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von FDP und … (Vizepräsident Rainer Schmeltzer erhält einen Hinweis.) – Entschuldigung! Dafür gestimmt haben die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und AfD. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion der FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/13816 angenommen. Wir kommen zu: 36 Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 18/14144 erste Lesung Landtag Herr Minister Laumann hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 9). Eine weitere Aussprache ist für heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags auf Zustimmung zu diesem Staatsvertrag Drucksache 18/14144 an den Hauptausschuss – federführend – sowie an den Innenausschuss. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 37 30. Bericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Vorlage 18/3948 Eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung der Vorlage 18/3948 an den Innenausschuss. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 38 Wahl von Beisitzerinnen und Beisitzern sowie stellvertretenden Beisitzerinnen und Beisitzern in den Landeswahlausschuss Wahlvorschlag der Fraktion der CDU Drucksache 18/14525 In dem Wahlvorschlag sind mehrere Personen benannt. Ich gehe davon aus, dass über diese jeweils im Rahmen verbundener Einzelabstimmungen, das heißt in einer Abstimmung, entschieden werden kann. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/14525 angenommen. Ich rufe auf: 09.07.2025 39 Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG – NOOTS-Staatsvertrag Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 18/13317 Beschlussempfehlung des Hauptausschusses Drucksache 18/14591 zweite Lesung Eine Aussprache hierzu soll nicht erfolgen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Hauptausschuss empfiehlt in Drucksache 18/14591, dem Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu diesem Staatsvertrag zu entsprechen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu diesem Staatsvertrag Drucksache 18/13317 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist die Zustimmung gemäß Art. 66 Satz 2 der Landesverfassung erteilt. Wir kommen zu: 40 Staatsvertrag zur Neufassung des Bund-Länder-Abkommens über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 18/13563 Beschlussempfehlung des Hauptausschusses Drucksache 18/14590 zweite Lesung Eine Aussprache hierzu soll nicht erfolgen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Hauptausschuss empfiehlt in Drucksache 18/14590, dem Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu diesem Staatsvertrag zu entsprechen. Wir kommen somit zur Landtag Abstimmung über den Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu diesem Staatsvertrag Drucksache 18/13563 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist die Zustimmung gemäß Art. 66 Satz 2 der Landesverfassung erteilt. Wir kommen zu: 41 In den Ausschüssen erledigte Anträge Übersicht 32 gemäß § 82 Abs. 2 GO Drucksache 18/14589 Übersicht 32 enthält Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse aus den Ausschüssen. Ich lasse nun über die Bestätigung der Übersicht 32 abstimmen. Wer stimmt der Übersicht zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit sind die in Drucksache 18/14589 enthaltenen Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse bestätigt. Wir kommen zu: 09.07.2025 42 Beschlüsse zu Petitionen Übersicht 18/28 gemäß § 97 Abs. 8 GO Gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses mindestens vierteljährlich dem Landtag zur Bestätigung vorzulegen. Ihnen liegen mit der Übersicht 28 die Beschlüsse zu Petitionen vor, über deren Bestätigung wir abstimmen. Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Wer stimmt den Beschlüssen des Petitionsausschusses zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses in Übersicht 28 bestätigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Ende der heutigen Sitzung. Es ist 23:17 Uhr. (Vereinzelt Beifall) Ich wünsche Ihnen einen verbleibenden schönen Restabend. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 23:17 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GeschO) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. Landtag Anlage 1 Namentliche Abstimmung zu TOP 15: Gesetz zur schriften im Land Nordrhein-Westfalen – Drucksa Lfd. Name des Abgeordneten Nr. 1 Achtermeyer, Tim 2 Andrieshen, Nina 3 Aymaz, Berivan 4 Baer, Alexander 5 Bakum, Rodion 6 Baran, Volkan 7 Berger, Christian 8 Dr. Bergmann, Günther J. 9 Besche-Krastl, Ina 10 Dr. Beucker, Hartmut 11 Bialas, Andreas 12 Blask, Inge 13 Dr. Blex, Christian 14 Blöming, Jörg 15 Blondin, Marc 16 Blumenrath, Peter 17 Blumenthal, Ina 18 Börner, Frank 19 Bongers, Sonja 20 Bostancıeri, İlayda 21 Brandes, Ina 22 Braun, Florian 23 Brems, Wibke 24 Brockes, Dietmar 25 Brüntrup, Tom 26 Busche, Andrea 27 Butschkau, Anja 28 Clemens, Carlo 29 Cordes, Frederick 30 Creuzmann, Norika 31 Dahm, Christian 09.07.2025 r Änderung kommunal-rechtlicher und weiterer Vorache 18/13836 Abstimmung Stimm-Fraktion enthalja nein tung GRÜNE X SPD entschuldigt GRÜNE X SPD entschuldigt SPD X SPD X CDU X CDU X GRÜNE X AfD X SPD entschuldigt SPD entschuldigt AfD X CDU X CDU X CDU X SPD X SPD X SPD X GRÜNE entschuldigt CDU nicht abgestimmt CDU X GRÜNE X FDP entschuldigt CDU X SPD X SPD X AfD X SPD X GRÜNE X SPD X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten Nr. 32 Deppermann, Dorothea 33 Déus, Guido 34 Dudas, Gordan 35 Durdu, Tülay 36 Eggers, Matthias 37 Eğlence, Gönül 38 Eisentraut, Julia 39 Engin, Dilek 40 Engstfeld, Stefan 41 Erwin, Angela 42 Esser, Klaus 43 Falszewski, Benedikt 44 Fohn, Annika 45 Franken, Björn 46 Freimuth, Angela 47 Frieling, Heinrich 48 Fuchs-Dreisbach, Anke 49 Ganzke, Hartmut 50 Gebauer, Katharina 51 Gebauer, Yvonne 52 Dr. Geerlings, Jörg 53 Göddertz, Thomas 54 Goeken, Matthias 55 Görtz, Guido 56 Golland, Gregor 57 Gosewinkel, Silvia 58 Grothus, Antje 59 Grunwald, Jonathan 60 Hafke, Marcel 61 Hagemeier, Daniel 62 Hansen, Klaus 63 Hanses, Dagmar 64 Dr. Hartmann, Bastian 09.07.2025 Abstimmung Stimm-Fraktion enthalja nein tung GRÜNE X CDU entschuldigt SPD X SPD X CDU X GRÜNE X GRÜNE X SPD entschuldigt GRÜNE X CDU entschuldigt AfD X SPD X CDU X CDU X FDP X CDU X CDU X SPD X CDU X FDP X CDU nicht abgestimmt SPD X CDU X CDU X CDU X SPD X GRÜNE X CDU X FDP X CDU X CDU X GRÜNE X SPD X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten Nr. 65 Haug, Sebastian 66 Dr. Heinisch, Jan 67 Dr. Höller, Julia 68 Höne, Henning 69 Höner, Markus 70 Hoppe-Biermeyer, Bernhard 71 Hovenjürgen, Josef 72 Jablonski, Frank 73 Jörg, Wolfgang 74 Kahle-Hausmann, Julia 75 Dr. Kaiser, Gregor 76 Kaiser, Klaus 77 Kamieth, Jens 78 Kämmerling, Stefan 79 Kampmann, Christina 80 Kapteinat, Lisa-Kristin 81 Dr. Katzidis, Christos 82 Kavena, Anna 83 Keith, Andreas 84 Kerkhoff, Matthias 85 Kirsch, Carolin 86 Klenner, Jochen 87 Klocke, Arndt 88 Klute, Thorsten 89 Dr. Korte, Robin 90 Korth, Wilhelm 91 Krauß, Oliver 92 Krückel, Bernd 93 Kuper, André 94 Kutschaty, Thomas 95 Laumann, Karl-Josef 96 Lehne, Olaf 97 Lienesch, Sascha 09.07.2025 Abstimmung Stimm-Fraktion enthalja nein tung CDU X CDU X GRÜNE X FDP X CDU X CDU X CDU X GRÜNE X SPD nicht abgestimmt SPD X GRÜNE X CDU X CDU X SPD X SPD X SPD X CDU X SPD entschuldigt AfD X CDU X SPD X CDU X GRÜNE X SPD X GRÜNE X CDU X CDU X CDU X CDU X SPD X CDU X CDU X CDU X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten Nr. 98 Löcker, Carsten 99 Löttgen, Bodo 100 Loose, Christian 101 Lucke, Martin 102 Lüders, Nadja 103 Lürbke, Marc 104 Dr. Maelzer, Dennis 105 von Marenholtz, Anja 106 Matzoll, Jan 107 Meinhardt, Sandy 108 Metz, Martin 109 Moor, Justus 110 Mostofizadeh, Mehrdad 111 Müller, Frank 112 Müller-Rech, Franziska 113 Müller-Witt, Elisabeth 114 Nettekoven, Jens-Peter 115 Neubaur, Mona 116 Neumann, Josef 117 Dr. Nolten, Ralf 118 Obrok, Christian 119 Odermatt, Vanessa 120 Oellers, Britta 121 Okos, Thomas 122 Dr. Optendrenk, Marcus 123 Osei, Christina 124 Ott, Jochen 125 Paul, Josefine 126 Dr. Peill, Patricia 127 Dr. Pfeil, Werner 128 Philipp, Sarah 129 Plonsker, Romina 130 Postma, Laura 131 Quik, Charlotte 09.07.2025 Abstimmung Stimm-Fraktion enthalja nein tung SPD X CDU X AfD X CDU X SPD X FDP entschuldigt SPD nicht abgestimmt GRÜNE X GRÜNE X SPD X GRÜNE X SPD X GRÜNE X SPD X FDP X SPD X CDU X GRÜNE X SPD nicht abgestimmt CDU X SPD X CDU X CDU X CDU X CDU X GRÜNE X SPD X GRÜNE X CDU X FDP X SPD X CDU nicht abgestimmt GRÜNE X CDU X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten Nr. 132 Rasche, Christof 133 Rauer, Benjamin 134 Reul, Herbert 135 Ritter, Jochen 136 Rock, Simon 137 Röckemann, Thomas 138 Röls-Leitmann, Michael 139 Rüße, Norwich 140 Schäffer, Verena 141 Schalley, Zacharias 142 Scharrenbach, Ina 143 Scheen-Pauls, Daniel 144 Schick, Thorsten 145 Schlottmann, Claudia 146 Schmeltzer, Rainer 147 Schmitz, Hendrik 148 Schmitz, Marco 149 Schneider, René 150 Schneider, Susanne 151 Schnelle, Thomas 152 Scholz, Rüdiger 153 Schrumpf, Fabian 154 Schulze Föcking, Christina 155 Schwarzkopf, Ralf 156 Seli-Zacharias, Enxhi 157 Siebel, Christin 158 Sonne, Dennis 159 Stamm, Christin-Marie 160 Stich, Kirsten 161 Stinka, André 162 Stock, Ellen 163 Stoltze, Ralf 164 Sträßer, Martin 09.07.2025 Abstimmung Stimm-Fraktion enthalja nein tung FDP X GRÜNE X CDU nicht abgestimmt CDU X GRÜNE X AfD X GRÜNE X GRÜNE X GRÜNE X AfD X CDU entschuldigt CDU X CDU X CDU X SPD X CDU nicht abgestimmt CDU X SPD X FDP X CDU X CDU X CDU X CDU X CDU X AfD X SPD entschuldigt GRÜNE X SPD X SPD X SPD X SPD X SPD X CDU X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten Nr. 165 Stullich, Andrea 166 Sundermann, Frank 167 Tarner, Hedwig 168 Teschlade, Lena 169 Thoms, Meral 170 Tigges, Raphael 171 Tritschler, Sven W. 172 Troles, Heike 173 Dr. Untrieser, Christian 174 Dr. Vincentz, Martin 175 Vogelheim, Astrid 176 Vogt, Alexander 177 Vogt, Petra 178 Voussem, Klaus 179 Wagner, Markus 180 Watermeier, Sebastian 181 Wedel, Dirk 182 Wendland, Simone 183 Weng, Christina 184 Wenzel, Jule 185 Wermer, Heike 186 Dr. Wille, Volkhard 187 Winkelmann, Bianca 188 Witzel, Ralf 189 Woestmann, Eileen 190 Wolf, Sven 191 Wolters, Stephan 192 Wüst, Hendrik 193 Zimkeit, Stefan 194 Zimmermann, Marc 195 Zingsheim-Zobel, Lena 09.07.2025 Abstimmung Stimm-Fraktion enthalja nein tung CDU X SPD X GRÜNE X SPD X GRÜNE entschuldigt CDU X AfD X CDU X CDU X AfD X GRÜNE X SPD X CDU nicht abgestimmt CDU X AfD X SPD X FDP X CDU entschuldigt SPD X GRÜNE X CDU entschuldigt GRÜNE X CDU X FDP X GRÜNE X SPD X CDU X CDU nicht abgestimmt SPD X GRÜNE X GRÜNE X 101 22 46 Landtag Anlage 2 Zu TOP 20 – Den Landeshaushalt 2025 fair-teilen. Geschlechtergerechte Haushaltsplanung für NRW – zu Protokoll gegebene Reden

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Dr. Marcus Optendrenk

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Auch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen setzt sich konsequent für Gleichstellung sowie den gesellschaftlichen Zusammenhalt ein. Dabei legen wir auch im Landeshaushalt großen Wert auf eine gerechte und faire Verteilung der finanziellen Mittel. Das im Antrag geforderte Gender Budgeting ist in Nordrhein-Westfalen längst fester Bestandteil der Haushaltsprozesse. Bereits mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes 2015 wurde es als finanzpolitisches Instrument zur geschlechtergerechten Verteilung von Aus- und Fortbildungsmitteln eingeführt. Die Fortführung ist auch für das Haushaltsjahr 2026 geplant, eine Ausweitung im Rahmen des Haushaltsplans ist derzeit nicht vorgesehen. Eine Erweiterung des Gender Budgeting wäre mit erheblichem bürokratischen Aufwand verbunden, ohne dass der zusätzliche Nutzen eindeutig nachgewiesen werden könnte. Aufwand und Ertrag stünden somit in keinem angemessenen Verhältnis. Die Landesregierung setzt daher weiterhin auf bewährte Maßnahmen, um eine faire Verteilung der Mittel sicherzustellen. Wir gehen aber auch neue, pragmatische Wege: Im März 2024 hat das Ministerium der Finanzen auf Arbeitsebene einen Vorschlag zur Einführung eines Nachhaltigkeits- und Zukunftstrackings präsentiert. Das sieht vor, Ausgaben zu berücksichtigen, die potenziell nachhaltig im Sinne der 17 globalen Nachhaltigkeitsziele sind. Das Ziel der Gleichstellung der Geschlechter ist in diesem Konzept enthalten. Die Rückmeldungen der anderen Ressorts werden aktuell ausgewertet. Auch das weniger verwaltungsaufwändige Signaling wird in vier Ressorts eingeführt. Dieses Verfahren wird im nächsten Schritt evaluiert und gegebenenfalls auf alle Einzelpläne ausgerollt. Effizienz und ein möglichst geringer bürokratischer Aufwand haben für uns dabei höchste Priorität!

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Heike Troles CDU

Wir beraten heute einen Antrag, der auf den ersten Blick ambitioniert klingt, der bei genauerem Hinsehen aber vor allem eines ist: ein weiteres 09.07.2025 Kapitel aus dem politischen Wunschbuch der antragstellenden Fraktion. Die Rede ist vom sogenannten geschlechtergerechten Haushalt – oder wie es im Antrag heißt: dem „fair geteilten Landeshaushalt 2025“. Ja, das klingt gut. Nur: Was heißt das konkret? Wer den Antrag aufmerksam liest, merkt schnell: Hier geht es weniger um konkrete Verbesserungen für Frauen oder Männer. Es geht um neue Verfahren, neue Strukturen, neue Berichtspflichten – aber kaum um greifbare Wirkung. Dafür geht es um mehr Bürokratie, um mehr Metaebene und um mehr Prüfschleifen. Mit Verlaub: Als ob sich Gleichstellung in einer Exceltabellen herbeirechnen ließe! Dabei wird im Antrag auch verkannt, was in Nordrhein-Westfalen längst passiert. Denn die Landesregierung betreibt seit Jahren eine moderne Gleichstellungspolitik – und zwar datengestützt, praxisnah und zielorientiert. Der aktuelle Landesgleichstellungsplan, der Gender-Datenreport, Programme zur Förderung von Frauen in MINT-Berufen, Führungsetagen oder in der Gründerszene: All das sind Maßnahmen mit echter Wirkung. Das Gleichstellungsstärkungsgesetz trägt ebenfalls deutlich zur Verbesserung der Rahmenbedingungen bei – gerade in der Landesverwaltung. Und: Die Landesregierung macht all das, ohne dabei mit neuen Behördenstrukturen oder aufwändigen Verfahren aufzutrumpfen. Denn der entscheidende Maßstab ist und bleibt die Lebenswirklichkeit der Menschen – und eben nicht die Verwaltungstiefe eines Haushaltsplans. Auch die Sachverständigenanhörung hat dem Antrag den Glanz genommen. Selbst Stimmen, die dem Anliegen grundsätzlich offen gegenüberstehen, sehen in der konkreten Umsetzung erhebliche Hürden: fehlende Daten, methodische Probleme, unklarer Nutzen und vor allem ein Aufwand, der in keinem Verhältnis zum möglichen Erkenntnisgewinn steht. Aber es gibt noch einen weiteren Punkt, den ich ansprechen möchte. Wir befinden uns wirtschaftlich in herausfordernden Zeiten. Deutschland steckt im dritten Rezessionsjahr. In einer solchen Phase muss der politische Fokus darauf liegen, wieder Wachstum zu schaffen, Arbeitsplätze zu sichern, Unternehmen zu entlasten, Investitionen zu ermöglichen. Davon profitieren alle Geschlechter. Und vor allem profitieren davon die Frauen, die stärker als Männer von Teilzeit, geringfügiger Beschäftigung und schlechter Bezahlung betroffen sind. Landtag Wer den Gender Pay Gap schließen will, der braucht keine neuen Berichte, sondern bessere Rahmenbedingungen für Erwerbstätigkeit, Qualifikation, Aufstieg und wirtschaftliche Eigenständigkeit – kurz: mehr Frauen in gute Arbeit, weniger Barrieren beim beruflichen Wiedereinstieg, verlässliche Betreuungsangebote. Genau daran arbeiten wir – die Zukunftskoalition von CDU und Grünen – Tag für Tag. Deshalb überzeugt der vorliegende Antrag auch nicht. Er lenkt Ressourcen und Aufmerksamkeit in Verfahren, die mehr versprechen, als sie halten können. Er gaukelt Steuerbarkeit vor, wo politische Verantwortung gefragt ist. Und er verkennt: Gleichstellung entsteht nicht durch neue Formulare, sondern durch gute Politik. Die Gleichstellung von Frauen und Männern bleibt für diese Landesregierung eine zentrale Aufgabe. Aber wir wollen sie nicht technokratisch verplanen, sondern praktisch gestalten, und zwar verlässlich, bürgernah und mit gesundem Menschenverstand. Den vorliegenden Antrag lehnen wir vor diesem Hintergrund ab.

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Inge Blask SPD

Wir beraten heute abschließend über einen Antrag, der nicht nur haushaltspolitisch relevant ist, sondern ein verfassungsrechtliches Kernanliegen aufgreift: die gleichberechtigte Teilhabe aller Geschlechter als Gestaltungsprinzip unserer Landespolitik – und damit auch unserer Finanzpolitik. Denn klar ist: Haushaltspolitik mag oft technisch erscheinen. Aber sie ist nicht neutral. Sie schafft Fakten – gesellschaftlich, sozial und politisch. Oder wie es in unserem Antrag heißt: Nur eine politische Forderung, die im Haushalt mit Mitteln hinterlegt wurde, wird zur gesellschaftlichen Realität. Die Annahme, öffentliche Haushalte seien geschlechtsneutral, ist längst widerlegt – durch Studien, durch Praxis, durch die Lebenswirklichkeit der Menschen. Gerade in Zeiten knapper Kassen zeigt sich: Haushaltskürzungen treffen oft besonders Frauen, Alleinerziehende, queere Menschen – also genau die Gruppen, für deren Gleichstellung wir eigentlich Verantwortung tragen. In Bereichen wie „Wohnen“, „Bildung“, „Gesundheitsvorsorge“ oder „Gewaltprävention“ entstehen dadurch reale Rückschritte. Wer Gleichstellung ernst nimmt, muss den Landeshaushalt nicht nur zahlenmäßig, sondern auch gerecht denken. Gender Budgeting ist längst kein Neuland mehr. Es ist ein erprobtes, wirkungsorientiertes Steuerungsinstrument – international anerkannt, in Ländern wie Österreich längst umgesetzt. 09.07.2025 Die Europäische Union hat bereits 2015 eine funktionierende Implementierung in den Mitgliedstaaten eingefordert. Auch NRW hat in der Vergangenheit – unter Rot-Grün – mit Modellprojekten erste Schritte getan. Aber: Diese Erfolge wurden nicht fortgeführt. Und das ist der Punkt, an dem wir heute ansetzen. Wir fordern in unserem Antrag: Die bisherigen Erfahrungen müssen systematisch aufgenommen, weiterentwickelt und dauerhaft verankert werden – ressortübergreifend, mit den bekannten Mitteln der Analyse, Steuerung und Evaluation. Dabei fallen derzeit besonders die bestehenden Leerstellen auf, die auch die Landesregierung erkannt hat. Im Koalitionsvertrag der Landesregierung steht schwarz auf weiß, man wolle ein „Nachhaltigkeitstracking“ einführen – einschließlich des Ziels 5 der UN-Nachhaltigkeitsziele, der Gleichstellung der Geschlechter. Aber was ist daraus geworden? Im Haushalt 2024 tauchen zwar geschlechtssensible Daten in Beilagen auf – aber eine geschlechterdifferenzierte Wirkungsanalyse fehlt. Es gibt keine strukturierte Erhebung, Analyse oder Nachsteuerung. Was aus dem Zeitplan der Landesregierung zur Umsetzung des Nachhaltigkeitstrackings selbst geworden ist – wir wissen es nicht, und schauen gespannt auf den Haushalt 2025. So oder so: Das Ziel, ein echtes Nachhaltigkeitstracking mit Gleichstellungsfokus zu etablieren, ist nicht erreicht. Und: Es ersetzt keine geschlechtergerechte Haushaltsplanung. Gender Budgeting ist mehr als ein bloßes Nachhaltigkeitstracking. Das sagen nicht nur wir als Opposition – das sagt auch die Landesregierung selbst in Vorlage 18/2341 in ihrer Antwort auf eine Berichtsanfrage. Unser Antrag legt klar dar, was jetzt geschehen muss: • systematischer Aufbau ressortübergreifender Strukturen unter Federführung des Finanzministeriums, • verbindliche Analyse aller Haushaltspläne unter gleichstellungsrelevanten Gesichtspunkten und • eine Steuerung, die nicht nur beschreibt, sondern handelt – also auch eine Mittelumverteilung dort, wo Ungleichheit sichtbar wird. Nur so wird aus Gender Mainstreaming ein wirksames Instrument. Und nur so wird Gleichstellung haushaltspolitisch manifest. NRW war einmal unter den ersten Bundesländern, die Gender Budgeting in Koalitionsverträge, Haushaltsplanung und Verwaltung eingeführt haben. Landtag Heute haben uns Länder wie Österreich, Belgien, Spanien und Mexiko längst überholt. NRW hingegen hat ein Erkenntnisdefizit in ein Umsetzungsdefizit verwandelt. Wir haben die Instrumente. Wir haben den verfassungsrechtlichen Auftrag. Was fehlt, ist der politische Wille zur Veränderung, hin zu fundierter Gleichstellungspolitik, die nicht nur mit Worten, sondern auch mit Mitteln hinterlegt ist. Dabei möchte ich noch einmal ganz deutlich hervorheben: Gender Budgeting ist kein zusätzlicher bürokratischer Aufwand. Es ist eine Methode, mit bestehenden Mitteln besser zu steuern. Es ist eine Brille, mit der wir blinde Flecken erkennen. Und es ist ein Hebel, um bestehende Ungleichheiten auszumerzen. Dr. Regina Frey hat es in der Anhörung gut auf den Punkt gebracht: Es geht um Verteilungsgerechtigkeit, Wirkungsorientierung und Zielgruppenorientierung – diese Ziele gehen Hand in Hand. Und auch der Beamtenbund NRW und ver.di haben klargemacht: Gerade in Zeiten der Konsolidierung darf (Verteilungs-)Gerechtigkeit kein Luxus sein, sondern ist ein Maßstab verantwortlicher Politik. Wir stimmen diesem Antrag zu, weil wir glauben: Gleichstellung darf kein Randthema der Haushaltsdebatte sein, sondern muss strukturelles Leitprinzip werden; nicht symbolisch, sondern wirksam. Gender Budgeting ist kein Luxus. Es ist kein Mehraufwand. Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit – und der demokratischen Verantwortung. Haushaltspolitik ist Gleichstellungspolitik. Lassen Sie uns das bloß nicht zur Floskel verkommen – lassen Sie es uns umsetzen. Jetzt.

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Simon Rock GRÜNE

Die Gleichstellung der Geschlechter ist für uns ein zentrales Ziel unserer Gesellschaft. Und sie ist auch ein Ziel, das wir in der Haushaltspolitik ernst nehmen müssen. Gender Budgeting ist ein wichtiges Instrument, um Transparenz zu schaffen, strukturelle Ungleichheiten sichtbar zu machen und politische Entscheidungen gerechter zu gestalten. Es verdient eine ernsthafte, differenzierte und wirkungsorientierte Umsetzung. Doch genau daran mangelt es dem vorliegenden Antrag. Erstens bleibt der Antrag in seiner Methodik vage. Es wird zwar auf Instrumente wie Gender Mainstreaming und Gender Marker verwiesen, aber es fehlt ein klares Konzept, wie diese konkret und systematisch in den Haushaltsprozess integriert werden sollen. Die Forderung nach einer ressortübergreifenden Implementierung unter Leitung des Finanzministeriums ist grundsätzlich richtig. 09.07.2025 Aber ohne belastbare Umsetzungsstrategie bleibt sie leider nur ein Lippenbekenntnis. Zweitens ignoriert der Antrag weitgehend die bereits bestehenden Strukturen in Nordrhein-Westfalen. Seit 2015 wird Gender Budgeting im Rahmen eines Modellversuchs erfolgreich in die Haushaltsprozesse integriert, insbesondere im Bereich der Aus- und Fortbildung. Seit 2017 werden geschlechtssensitive Daten regelmäßig ausgewiesen. Und die Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zur Weiterentwicklung der Gleichstellung im Rahmen eines Nachhaltigkeits-Trackings bekannt. Diese Fortschritte werden im Antrag nicht anerkannt – stattdessen wird ein Defizit konstruiert, das in dieser Form nicht besteht. Drittens bleibt die Frage der Wirksamkeit unbeantwortet. Im Antrag wird eine geschlechterdifferenzierte Analyse und Umverteilung von Haushaltsmitteln gefordert, aber ohne darzulegen, wie die Wirkung solcher Maßnahmen überprüft werden soll. Eine Wirkungsanalyse ist jedoch zentral, wie auch der Abschlussbericht des Finanzministeriums aus dem Jahr 2017 betont. Ohne ein solches Konzept besteht die Gefahr, dass Maßnahmen ins Leere laufen oder sogar andere politische Ziele gefährden. Viertens. Die methodischen und praktischen Herausforderungen, die in der Anhörung von Expertinnen und Experten deutlich benannt wurden, werden im Antrag nicht berücksichtigt. Die Schwierigkeit kausaler Analysen, die Gefahr der Fragmentierung durch die Betrachtung einzelner Haushaltsbereiche, der erhebliche Mehraufwand für die Verwaltung: All das bleibt unbeachtet. Und schließlich werden im Antrag Gender Budgeting mit allgemeinen Gleichstellungszielen und Nachhaltigkeitsstrategien vermischt, ohne die konzeptionellen Unterschiede klar herauszuarbeiten. Gleichstellung ist zweifellos ein Querschnittsziel. Aber die haushaltspolitische Umsetzung erfordert präzise Instrumente, klare Zuständigkeiten und realistische Zeitpläne. Der Antrag bleibt hier zu allgemein und lässt die notwendige Tiefe vermissen. Wir lehnen diesen Antrag nicht ab, weil wir Gender Budgeting ablehnen. Im Gegenteil: Wir wollen es weiterentwickeln – aber auf Basis von Erfahrung, Evidenz und Umsetzbarkeit. Der vorliegende Antrag erfüllt diese Anforderungen nicht. Deshalb ist er in seiner jetzigen Form aus unserer Sicht nicht zustimmungsfähig.

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Susanne Schneider FDP

Der Frauenanteil in der Bauindustrie steigt – wenn auch sehr langsam. Etwas besser ist da die Entwicklung des Frauenanteils an wissenschaftlichen Landtag Spitzenpositionen. Bei der Gründung des Technischen Hilfswerks war es Frauen nicht gestattet, an Einsätzen teilzunehmen; mittlerweile sind sie dort unverzichtbar. Führungspositionen in der Medizin werden immer häufiger mit Frauen besetzt. Der Frauenanteil in DAX-Vorständen ist auf einen Rekordwert gestiegen. Die Beispiele machen deutlich: Frauen holen weiter auf. Aber dies darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Frauen immer noch mit überkommenen Geschlechterstereotypen konfrontiert sind. Noch immer gibt es auch strukturelle Benachteiligungen. Formale Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern allein reicht eben noch nicht aus. Es sind immer noch politische Handlungen notwendig, um echte Selbstbestimmung der Geschlechter in einer liberalen Gesellschaft zu erreichen. Eine mögliche Maßnahme ist dabei das Gender Budgeting, also die geschlechtergerechte Haushaltsplanung. Dieses Instrument soll dazu dienen, ohne Mehrkosten Mittel geschlechtergerecht zu verteilen. Gender Budgeting soll Transparenz schaffen, unterschiedliche Bedürfnisse berücksichtigen und bestehende Ungleichheit abbauen. Die Anhörung zur geschlechtergerechten Haushaltsplanung hat jedoch gezeigt: Ganz so einfach ist es nicht. Trotz internationaler Verbreitung ist die Einschätzung zum Gender Budgeting geteilt. Während ein Teil der Sachverständigen die Notwendigkeit einer geschlechtergerechten Haushaltsplanung betonte, äußerte ein anderer Teil Bedenken hinsichtlich der Umsetzung und Effizienz eines solchen Ansatzes. Gender Budgeting ist ein komplexes Instrument mit Methodenvielfalt, dessen Wirksamkeit von verschiedenen Faktoren abhängt: Während Befürworter die Potenziale in Bezug auf Transparenz und Zielgenauigkeit betonen, mahnen Kritiker zur Vorsicht und fordern fundierte Evaluierungen. Staatliche Maßnahmen zur Gleichstellung müssen stets kritisch auf Erfolg und Zielgenauigkeit überprüft werden, damit mögliche Lösungsansätze in der Praxis nicht das gegenteilige Ergebnis haben. Zudem gibt es beim Gender Budgeting durchaus Bedenken, ob mit diesem Ansatz nicht zusätzliche Bürokratie geschaffen wird. Die FDP-Landtagsfraktion befürchtet daher, dass der mit dem Gender Budgeting verbundene Aufwand für Verwaltung und politische Steuerung in keinem angemessenen Verhältnis zum erwartbaren Nutzen steht. Es bleibt auch offen, wie geschlechtsspezifische Wirkungen öffentlicher Ausgaben konkret, messbar und praxisnah erfasst werden können, ohne in stark vereinfachende Zuschreibungen zu verfallen oder Ressourcen an 09.07.2025 anderer Stelle zu binden, die dringend für konkrete Maßnahmen zur Gleichstellung benötigt werden. Das Ziel, Geschlechtergerechtigkeit als ein zentrales gesellschaftliches Anliegen konsequent zu verfolgen und bestehende Ungleichheiten systematisch zu identifizieren und abzubauen, teilen wir ausdrücklich. Auch in Nordrhein-Westfalen gibt es noch viel Nachholbedarf. Es werden jedoch Instrumente benötigt, die wesentlich praktikabler, zielgerichteter und weniger bürokratieanfällig sind als das Gender Budgeting. Mögliche und wirkungsvolle Beispiele sind die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der Ausbau von Kita-Plätzen. In der Gesamtabwägung kann sich die FDP-Landtagsfraktion daher zu dem vorgelegten Antrag nur enthalten.

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Enxhi Seli-Zacharias AfD

Die SPD-Fraktion fordert in ihrem Antrag, den Landeshaushalt zu verteilen und das auf eine „faire“ Weise. Fair heißt hier: nach rein ideologischen Kriterien. Das zeigt in meinen Augen, dass die SPD nicht verstanden hat, wie ein Haushalt funktioniert. Das kann man schon am Titel des Antrags erkennen. Liebe SPD, Sie können keinen Haushalt verteilen, sondern nur die in diesem festgelegten Mittel. Wie diese Mittel nun zu verteilen sind, sollte aufgrund klarer sachlicher Kriterien entschieden werden. Die Anhörung von Experten hat klar gezeigt: Ein Landeshaushalt ist nicht in Gänze nach geschlechtergerechten Kriterien gestaltbar. Professor Dr. Boysen-Hogrefe vom Institut für Weltwirtschaft in Kiel führte während der Anhörung aus, dass Gender Budgeting keinen nachgewiesenen Effekt auf die Erreichung von Gleichstellungszielen hat. Als Beispiel nannte er unser Nachbarland Österreich, das im Mai 2023 eine ernüchternde Bilanz nach zehn Jahren Gender Budgeting gezogen hat. Zwar war die Studie rein deskriptiv angelegt, Professor Boysen-Hogrefe betonte aber, dass sie ausreiche, um große Zweifel am Gender Budgeting zu wecken. Er fasste daher zusammen: „Ob Gender Budgeting tatsächlich hilft, ist fraglich bzw. zumindest in Österreich nicht eindeutig greifbar.“ Damit ist auch mehr als fraglich, ob Gender Budgeting in Nordrhein-Westfalen überhaupt funktionieren kann. Das müssen Sie, liebe SPD-Fraktion, FAIR-stehen. Hinzu kommen die mit der Implementierung verbundenen Probleme. Der letzte Haushalt zählte Tausende unterschiedliche Titel in Hunderten Haushaltsgruppen. Der Versuch, all diese Haushaltspositionen genderpolitisch aufzuladen, dient Landtag nicht einer vorgeblichen Gleichstellung. Er dient einer Ideologisierung, die Teil des Kulturkampfes ist, den wir in unserer Zeit gerade erleben. Wir haben in den vergangenen Jahren im Haushalt bereits gesehen, wohin dieser Kulturkampf führt. Der Aufwuchs an Mitteln bei ideologischen Projekten wird mit jedem Jahr größer. Bereits für das Jahr 2024 enthielt der Haushalt 7,7 Millionen Euro für queerpolitische Leistungen und 116,7 Millionen Euro für frauenpolitische Leistungen. Diese Leistungen verteilten sich, da Queer- und Frauenpolitik als Querschnittsthema angelegt sind, über alle Ressorts. Schon jetzt ist der Landeshaushalt also durchzogen von in ihrem Ziel fraglichen Titeln. Was wir daher brauchen, ist nicht die von der SPD geforderte weitere ideologische Aufladung des Landeshaushalts, sondern das genaue Gegenteil. Anstatt genderpolitischen Gaga zu subventionieren, müssen wir in unsere Infrastruktur investieren. Anstatt immer mehr Frauenhäuser zu bauen, müssen wir mit den staatlichen Strafverfolgungsbehörden gnadenlos gegen die Täter vorgehen, die häufig aus dem migrantischen Milieu stammen. Unser Ziel sollten daher nicht mehr, sondern weniger Frauenhäuser sein. Frauen müssen sich in unserem Land wieder sicher fühlen! Anstatt geschlechtergerechte Haushaltsplanung vorzunehmen, müssen wir zu einer sachgerechten Haushaltsplanung kommen. Die von der SPD-Fraktion eingebrachten Ideen sollten wir daher am besten einfach FAIR-vergessen! Wir lehnen den Antrag daher ab. 09.07.2025 Landtag Anlage 3 Zu TOP 23 – Ausführungsgesetz zu § 47 Absatz 1b des Asylgesetzes (AG AsylG) – zu Protokoll gegebene Reden Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Nordrhein-Westfalen steht zu seiner Verantwortung, Menschen, die bei uns Schutz suchen, Zuflucht zu gewähren. Wir stehen dazu, dass wir ein Einwanderungsland sind. Und wir stehen auch zu unserer Haltung – Humanität und Steuerung. Dabei ist klar, dass der Aspekt der Steuerung gestärkt werden muss. Und genau dies hat die Landesregierung getan. Wir haben das Landessystem ausgebaut. Während des Aufenthalts im Landessystem stellen die Menschen ihren Asylantrag beim BAMF. Die Anhörung findet noch während des Aufenthalts in einer Landesunterbringungseinrichtung statt. Dies ist ein geordnetes Verfahren und findet während der Unterbringung im Landessystem statt. Nach dem schrecklichen Attentat in Solingen hat die Landesregierung ein umfassendes Maßnahmepaket beschlossen. Zu den Maßnahmen zählt, dass wir die Möglichkeiten des § 47 Abs. 1a AsylG ausschöpfen und die Kommunen dahin gehend entlasten, dass Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern in der Regel nicht mehr zugewiesen werden. Ausnahmen bestehen natürlich weiterhin für Familien mit minderjährigen Kindern, die gesetzlich nach sechs Monaten zugewiesen werden müssen. Wir überprüfen darüber hinaus auch die Regelungen des § 47 1b. Der Gesetzentwurf der FDP ist allerdings an mehreren Stellen erkennbar eher nach dem Motto „Eile vor Gründlichkeit“ verfasst worden. Die FDP fordert, die Wohnsitzverpflichtung für alle Geflüchteten auf 24 Monate zu verlängern, mit der Ausnahme von Familien mit minderjährigen Kindern. Das ist in zweierlei Hinsicht nachlässig, denn erstens müssen Minderjährige ohnehin nach sechs Monaten zugewiesen werden. Das können Bundesländer auch nicht anders regeln. Zweitens werden bei dem vorliegenden Vorschlag keinerlei sinnvolle Ausnahmen für vulnerable Gruppen vorgegeben. Dabei ist das doch gerade, wenn wir über Humanität und Steuerung sprechen, äußerst relevant. Denn zuletzt bemisst sich eine Demokratie doch wohl daran, wie sie mit vulnerablen Gruppen umgeht. Nicht zuletzt mit Blick auf europarechtliche Vorgaben ist der besondere Schutz von vulnerablen Gruppen zu berücksichtigen. 09.07.2025 Zudem verwundert es, dass die FDP sehr laut kritisiert hat, die Landesregierung habe dem Landtag zum bislang bestehenden Gesetz, das unter Joachim Stamp verabschiedet wurde, keine Evaluierung vorgelegt. Das damalige Gesetz sah zwar eine Evaluierung in der Begründung vor, nicht jedoch im Gesetzestext selbst. Statt diesem Missstand nun also zu begegnen, sieht die FDP überhaupt keine Evaluierung mehr vor. Und was ebenso völlig fehlt, ist die Beachtung einer Befristung. Eine solche ist allerdings politisch geboten, muss doch ein Aufnahmesystem immer wieder auf sich verändernde Zugangslagen reagieren können. Der vorliegende Entwurf eignet sich in seiner Form entsprechend nicht als tragfähiges und zukunftssicheres Gesetz. Das Kabinett ist sich allerdings einig darüber, dass es ein Gesetz geben muss, das den Herausforderungen der Kommunen Rechnung trägt und dabei den Schutz vulnerabler Gruppen berücksichtigt.

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Peter Blumenrath CDU

Die FDP fordert in dem vorliegenden Gesetzentwurf, die Wohnsitzauflage für Asylsuchende in Nordrhein-Westfalen auf bis zu 24 Monate zu verlängern. Wir haben bereits betont, dass dies grundsätzlich ein Schritt sein kann, über den man nachdenken kann. Nordrhein-Westfalen steht zu seiner humanitären Verantwortung. Wir helfen Menschen, die vor Krieg, Terror und Verfolgung fliehen. Unsere Kommunen leisten bei der Aufnahme, Unterbringung und Integration Geflüchteter Herausragendes – und das unter großem Druck, etwa bei der Bereitstellung von Wohnraum und Bildungsangeboten. Die Sachverständigen in der Anhörung haben dies eindrucksvoll bestätigt, insbesondere Frau Schneckenburger vom Städtetag NRW und Herr Yildiz von der Stadt Schwerte. Die kommunalen Spitzenverbände – Städtetag NRW, Städte- und Gemeindebund NRW sowie Landkreistag NRW – haben in ihren Stellungnahmen klargemacht: Eine längere Verweildauer von Asylsuchenden in Landesaufnahmeeinrichtungen kann die Kommunen spürbar entlasten, da weniger Menschen frühzeitig zugewiesen werden. Integrationsangebote können gezielter auf Menschen mit guter Bleibeperspektive ausgerichtet werden – ein Ansatz, den wir ausdrücklich begrüßen. Auch in der mündlichen Anhörung wurde dies mehrfach betont. Herr Yildiz hob hervor, dass eine längere Verweildauer in Landeseinrichtungen grundsätzlich sinnvoll sein kann, um die Kommunen zu entlasten. Landtag Gleichzeitig müssen wir die Begrenztheit dieses Entlastungseffekts anerkennen: Familien mit Kindern werden weiterhin nach den geltenden sechs Monaten zugewiesen. Doch werden wichtige Fragen nicht gestellt und demnach auch nicht beantwortet. Wir sind überzeugt dass diese Gesetze regelmäßig evaluiert werden müssen. Daher halten wir eine ordentliche Befristung für angemessen. Diese sieht der Gesetzentwurf jedoch nicht vor. Darüber hinaus wollen wir den rechtlichen Anforderungen gerecht werden und daher vulnerable Gruppen angemessen berücksichtigen. Daher halten wir grundsätzlich an der Notwendigkeit einer Regelung fest und erwarten in Kürze einen Gesetzentwurf der Landesregierung. Den vorliegenden Gesetzentwurf lehnen wir ab. Grundsätzlich gilt: Wir werden den weiteren Prozess konstruktiv begleiten und weiterhin dafür sorgen, dass Humanität und Ordnung in der Integrationspolitik Hand in Hand gehen.

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Thorsten Klute SPD

§ 47 Abs. 1b des Asylgesetzes ermöglicht es den Ländern, zu regeln, dass Ausländer verpflichtet sind, bis zur Entscheidung über den Asylantrag und im Falle der Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet oder als unzulässig bis zur Ausreise oder bis zum Vollzug der Abschiebungsandrohung oder -anordnung in der für ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung – längstens jedoch für 24 Monate – zu wohnen. Das kann man so machen. Allerdings ist dabei auch Vorsicht geboten. Das Nutzen dieser Ermächtigung der Länder durch den Bund kann nicht nur Vorteile mit sich bringen, sondern auch einige Nachteile. Die dazu durchgeführte Sachverständigenanhörung vom 12. März hat diese Nachteile noch einmal deutlich benannt, und zwar gerade auch durch die Organisationen, auf die sich die antragstellende FDP hier beruft, nämlich die Kommunen. So hat die Vertreterin des Städtetags NRW zum Beispiel in der Anhörung erklärt: „Das trägt natürlich nicht dazu bei, dass diese Einrichtung in der Umgebung gern gesehen wird; denn sie fürchten dieses Konfliktpotenzial. Und da Landeseinrichtungen sich immer auf dem Boden einer Stadt befinden, wird das auch auf unserer Seite genau so gesehen. Sie kennen die Konfliktsituationen, die auch in Nordrhein-Westfalen entstanden sind.“ Auch andere Sachverständige haben sich entsprechend skeptisch gezeigt. Im Protokoll der Anhörung ist das alles gut nachzulesen. 09.07.2025 Der diesem Antrag zugrunde liegende Gesetzentwurf sieht im Übrigen keine Evaluation vor. Das ist ein weiteres Manko. Daher lehnen wir den Antrag ab und stimmen der ablehnenden Beschlussempfehlung des Integrationsausschusses zu.

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Benjamin Rauer GRÜNE

Es gibt durch die Europäischen Union die sogenannte EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU, welche die Mitgliedsstaaten verpflichtet, die besonderen Bedürfnisse von Personengruppen im Asylverfahren bei der Unterbringung und der Versorgung zu berücksichtigen. In dieser Richtlinie werden besondere Schutzbedarfe wie folgt definiert: „Bestimmte Antragsteller benötigen unter Umständen besondere Verfahrensgarantien, unter anderem aufgrund ihres Alters, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Ausrichtung, ihrer Geschlechtsidentität, einer Behinderung, einer schweren Erkrankung, einer psychischen Störung oder infolge von Folter, Vergewaltigung und sonstigen schweren Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt.“ Die Defizite in dem Gesetzentwurf der FDP sind klar sichtbar. Der Antrag der FDP-Fraktion berücksichtigt die besonderen Schutzbedarfe aufgrund der oben aufgezählten Gründe nicht. Es ist außerdem keine Befristung vorgesehen. Durch die FDP werden pauschale Regelungen getroffen, statt sinnvolle Ausnahmen zu treffen. Evaluierungsvorgaben finden sich leider auch keine. Ich freue mich, dass die Landesregierung daher in Kürze einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen wird, der diese Probleme aufnimmt. Wir lehnen den Antrag der FDP-Fraktion ab.

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Marc Lürbke FDP

Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen stehen bei der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten längst am Limit – und das nicht erst seit gestern. Die steigenden Zahlen von Asylsuchenden, der ohnehin angespannte Wohnungsmarkt, personelle Engpässe in den Verwaltungen, fehlende Kitas, überlastete Schulen – all das führt in vielen Städten und Gemeinden zu massiven Herausforderungen. Und während die Verantwortlichen vor Ort versuchen, das Beste aus der Lage zu machen, schauen Land und Bund zu oft nur zu – oder schlimmer: sie bauen bewährte Instrumente einfach ab. Unser Antrag soll genau da ansetzen: bei der dringend notwendigen Entlastung der Kommunen. Wir schlagen deshalb vor, das Konzept des Asyl-Landtag stufenplans wieder aufzugreifen, das unter der vorherigen Landesregierung mit FDP-Beteiligung bereits erfolgreich etabliert war – ein Konzept, das kluge Differenzierung mit rechtsstaatlicher Klarheit verbindet. Denn eines ist doch offensichtlich: Wer Integration ernst meint, muss auch bereit sein, zu steuern. Und das bedeutet, zu unterscheiden – zwischen Menschen mit Bleibeperspektive und solchen, bei denen von Anfang an feststeht, dass sie unser Land wieder verlassen müssen. Genau deshalb sieht unser Antrag vor, die kommunale Verteilung grundsätzlich erst dann vorzunehmen, wenn über das Bleiberecht entschieden ist. Das hat zwei ganz konkrete Vorteile. Erstens entlastet es die Kommunen – personell, finanziell, logistisch. Und zweitens verhindert es unnötige Integrationsbrüche. Denn was ist unlogischer, als Menschen unter großem kommunalen Aufwand in das gesellschaftliche Leben einzubinden, nur um sie später wieder abschieben zu müssen? Stattdessen muss gelten: Wer bleiben darf, wird integriert – gezielt, gefördert und verlässlich. Wer kein Bleiberecht hat, wird so früh wie möglich in den Landeseinrichtungen auf eine Rückführung vorbereitet – mit einem klaren rechtsstaatlichen Verfahren und der nötigen Konsequenz. Dass dieses Modell funktioniert, hat der Asylstufenplan von Minister Dr. Joachim Stamp bereits gezeigt. Die damals eingeführte Regelung war ein praktikabler Weg, um Asylverfahren zu strukturieren, Rückführungen zu erleichtern und den Kommunen eine klare Linie zu geben. Aber was macht die schwarz-grüne Landesregierung? Sie lässt diesen Plan ausgerechnet Ende August 2024 auslaufen – wenige Tage nach dem islamistisch motivierten Attentat von Solingen. Man hätte meinen können, das wäre der Moment für ein Zeichen staatlicher Handlungsfähigkeit. Doch was wir stattdessen erleben, ist Stillstand; kein Nachfolgekonzept, keine Evaluation, keine Transparenz. Und Ministerin Paul? Sie schweigt. Auf Nachfragen unserer Fraktion gab es keinerlei Angaben zu einer möglichen Neuauflage oder zu den Wirkungen des alten Gesetzes. Das lässt nur einen Schluss zu: Schwarz-Grün hat sich klammheimlich vom Asylstufenplan verabschiedet – und damit von einem der wenigen Instrumente, die tatsächlich Ordnung und Struktur ins Asylsystem gebracht haben. Dabei wissen wir doch: Gerade für eine rechtsstaatlich geordnete Asylpolitik braucht es diese Differenzierung. Es kann nicht sein, dass Kommunen über Monate hinweg mit Unterbringung und Versorgung von Personen belastet werden, bei 09.07.2025 denen längst absehbar ist, dass sie kein Bleiberecht haben. Das ist nicht nur ineffizient, das gefährdet auch die Akzeptanz des gesamten Asylsystems in der Bevölkerung. Wir als Freie Demokraten wollen deshalb, dass Geflüchtete ohne Bleibeperspektive so lange wie rechtlich zulässig in Landeseinrichtungen verbleiben, dass Rückführungen dort vorbereitet und konsequent vollzogen werden und dass die Kommunen sich auf das konzentrieren können, was sie am besten können: die Integration derjenigen, die dauerhaft bleiben werden. Das ist nicht Abschottung, sondern verantwortungsvolle Steuerung. Das ist kein Populismus, sondern Rechtsstaatlichkeit in der Praxis. Und das ist auch ein Zeichen des Respekts – gegenüber den Kommunen, gegenüber denjenigen, die tatsächlich Schutz suchen, und gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land, die zu Recht erwarten, dass Asylverfahren konsequent und nachvollziehbar ablaufen. Meine Damen und Herren, die Herausforderungen in der Asyl- und Integrationspolitik werden nicht kleiner. Aber wir können ihnen mit klarem Kurs und klugen Konzepten begegnen. Der Asylstufenplan war ein solches Konzept. Unser Antrag ist ein Angebot, ihn weiterzuentwickeln und damit wieder handlungsfähig zu werden – im Sinne der Kommunen, im Sinne des Rechtsstaats und im Sinne einer glaubwürdigen Migrationspolitik.

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Enxhi Seli-Zacharias AfD

Das Thema des vorliegenden Gesetzentwurfs ist nicht neu. Bereits vor gut sechs Jahren, damals noch unter der Vorgängerregierung, stand dieser Gesetzentwurf auf der Tagesordnung. Es geht darum, Asylbewerber für bis zu 24 Monate in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes unterzubringen – im Idealfall bis zur Entscheidung über den Asylantrag. Außerdem sollten abgelehnte Asylbewerber in den Einrichtungen verbleiben und von dort aus abgeschoben werden. Die damalige Landesregierung nannte das ganze Konzept „Asylstufenplan“. Leider endete diese Regelung – den Zeitraum von 18 auf 24 Monate zu erhöhen – im September 2024. Leider hat Ministerin Paul auch den Asylstufenplan mittlerweile komplett abgewickelt und sich eher umstrittenen Regelungen wie dem Chancen-Aufenthaltsrecht gewidmet. Statt selbst aktiv zu werden und einen entsprechenden Gesetzentwurf einzubringen, werden die regierungstragenden Parteien den heute vorliegenden Gesetzentwurf gleich ablehnen, da er von der Opposition kommt. Wir kennen das. Landtag Dabei wird im sogenannten Sicherheitspaket der Landesregierung ein Ausschöpfen der Möglichkeiten des § 47 Abs. 1a AsylG zur Entlastung der Kommunen gefordert. Vorgesehen ist hierbei sogar eine unbefristete Wohnsitzverpflichtung für die Zielgruppe. Die regierungstragenden Parteien hätten also einfach einen Änderungsantrag vorlegen können. Lustig wird es dann, wenn die Landesregierung abschließend schreibt: „In der Praxis in Nordrhein-Westfalen erfolgte bislang nach 24 Monaten eine Zuweisung an die Kommunen.“ Nicht nur ist die Verlängerung auf 24 Monate ausgelaufen, die Verweildauer in den Landesunterkünften beträgt in Wahrheit doch oftmals nur wenige Monate. Auch mit den Abschiebungen direkt aus den Landeseinrichtungen heraus will es unter der Regie der zuständigen Ministerin nicht so wirklich funktionieren. Die Rückführungszahlen sind immer noch lächerlich gering, eine Besserung ist nicht in Sicht. Wir stimmen dem vorliegenden Gesetzentwurf heute zu und sind gespannt, wann die Landesregierung ihren kühnen Ankündigungen im sogenannten Sicherheitspaket endlich Taten folgen lassen wird und einen eigenen Gesetzentwurf vorlegt. 09.07.2025 Landtag Anlage 4 Zu TOP 26 – Zweites Gesetz zur Änderung des Strafrechtsbezogenen Unterbringungsgesetzes NRW – zu Protokoll gegebene Rede Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Ende 2021 ist das Strafrechtsbezogene Unterbringungsgesetz, das StrUG NRW, in Kraft getreten. Das Gesetz hat sich insgesamt bewährt; dies hat die Evaluierung des Gesetzes auch bestätigt. Die Rechte der untergebrachten Personen wurden gestärkt und ihre Behandlung wurde intensiviert. Gleichzeitig muss aber auch die Sicherheit gemäß dem Zweck des Gesetzes oberste Priorität haben. Das gilt sowohl für die Sicherheit der Allgemeinheit als auch für die Sicherheit in den Einrichtungen – für die Beschäftigten, aber auch für die untergebrachten Personen selbst. Nur wenn Sicherheit gewährleistet ist, kann der Maßregelvollzug die notwendige Akzeptanz in der Bevölkerung finden und das Ziel der Wiedereingliederung in die Gesellschaft erreichen. Nach besonderen Vorkommnissen in den Kliniken hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales daher eine ressortübergreifende Fachkommission einberufen, die die Sicherheit in den Einrichtungen unabhängig überprüft hat. Diese Empfehlungen sind in ein „Sicherheitspaket Forensik“ eingeflossen. Einige der Empfehlungen dieser Kommission betrafen auch die gesetzlichen Grundlagen. Der Gesetzentwurf berücksichtigt außerdem die Erkenntnisse aus dem 2022 vorgelegten Evaluationsbericht zu den Erfahrungen mit dem Gesetz. Mit den Regelungen des Sicherheitspakets Forensik werden unter anderem Durchsuchungen der Zimmer der untergebrachten Personen erleichtert. Hierdurch wird gewährleistet, dass verbotene Gegenstände frühzeitig aufgefunden werden können, noch bevor gefährliche Situationen in den Einrichtungen für die Beschäftigten und andere untergebrachte Personen entstehen. Soweit untergebrachte Personen digitale Medien und Datenträger nutzen dürfen, soll das inhaltliche Auslesen solcher Geräte erleichtert werden, um einen sicheren Umgang hiermit zu gewährleisten. Bislang mussten für Kontrollen weitere Voraussetzungen vorliegen, die letztlich in der Praxis auch eine Hürde für den Umgang mit digitalen Medien darstellen. Vor dem Hintergrund, dass Digitalisierung eine immer größere Rolle spielt, ist ein Umgang mit diesen Medien zur Wiedereingliederung wesentlich. Die Erlaubnis zur Nutzung eigener Geräte soll künftig davon abhängig sein, dass die 09.07.2025 untergebrachten Personen dem Auslesen zustimmen. Damit besteht für die Einrichtungen wie auch für die untergebrachten Personen eine klare Rechtsgrundlage, die den Interessen der untergebrachten Personen und den Sicherheitsanforderungen Rechnung trägt. Auch soll zur Erhöhung der Sicherheit ein regelhafter Nachteinschluss in den Kliniken wieder explizit und rechtssicher vorgesehen werden und damit auf die Rechtsprechung zum Nachteinschluss reagiert werden. Ein weiterer Aspekt zur Sicherheit ist, dass die in den Einrichtungen bereits bestellten Sicherheitsfachkräfte durch den Gesetzentwurf gestärkt und unabhängiger werden sollen, indem sie unmittelbar bei der Klinikleitung angesiedelt werden und künftig zwingend eine Vertretung bestellt werden muss. Neben dem Sicherheitspaket Forensik enthält der Gesetzentwurf auch Regelungen, mit denen auf den zunehmenden Fachkräftemangel reagiert werden soll. Gerade im Bereich des ärztlichen Personals ist es zum Teil schwierig, ausreichend Personal zu finden. Wo bislang eine ärztliche Mitwirkung erforderlich ist, soll daher eine Vereinfachung für die Einrichtungen geschaffen werden, ohne dass damit eine Verschlechterung für die untergebrachten Personen verbunden ist. Insbesondere sollen auch telemedizinische Angebote genutzt werden können. Eingeführt werden soll auch eine zeitliche Begrenzung für Unterbringungen im Grad 0 des Maßes der Freiheitsentziehung, also außerhalb der Einrichtungen. Untergebrachte Personen mit dem Maß der Freiheitsentziehung Grad 0 sind berechtigt, in ihrer eigenen Wohnung oder einer externen Einrichtung zu wohnen. Zum Teil sind Personen noch mehrere Jahre dem Grad 0 mit entsprechenden Eingriffen in Freiheitsrechte zugeordnet. Künftig ist dies auf maximal 24 Monate begrenzt. Dies trägt dem Gedanken Rechnung, dass nach einem solchen Zeitraum Netzwerke außerhalb der Einrichtung aufgebaut werden konnten und sich die Person über diesen Zeitraum bei der Wiedereingliederung bewährt hat. Die Begrenzung führt zu einer Verkürzung der Unterbringungsdauer, einer früheren Beendigung des Eingriffs in die Rechte der betroffenen Personen und letztlich auch zu Kosteneinsparungen. Ein weiteres wichtiges Ziel des Gesetzentwurfs ist der Abbau von Bürokratie. Bislang gibt es verschiedene Meldepflichten bzw. Beteiligungspflichten für die Einrichtungen gegenüber dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales als Aufsichtsbehörde. Dies betrifft insbesondere Sicherungsmaßnahmen, die ohnehin aufgrund von frü-Landtag heren Rechtsänderungen einem Richtervorbehalt unterliegen. In diesen Fällen findet wegen der richterlichen Unabhängigkeit eine inhaltliche Kontrolle dieser gerichtlichen Beschlüsse nicht statt. Die Meldepflichten sollen daher gestrichen werden. 09.07.2025 Landtag Anlage 5 Zu TOP 27 – Gesetz zur Stärkung der Informationssicherheit des Landes Nordrhein-Westfalen (Informationssicherheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – InfoSiG NRW) – zu Protokoll gegebene Rede Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Wir alle erleben täglich, wie sehr unser Leben von funktionierenden digitalen Systemen abhängt. Sie sind zu einer Grundvoraussetzung für unsere vernetzte Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung geworden. Doch auch Angriffe auf diese Systeme gehören inzwischen zum Alltag. Die Lage hat sich in den letzten Jahren fundamental verändert. Angriffe werden – laut dem letzten Lagebericht des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik – immer komplexer. Sie können sich auch über einen längeren Zeitraum erstrecken. Schwachstellen kann es in fast allen Hard- und Softwareprodukten geben. Dabei ist das Risiko für die Landesverwaltung gestiegen, dass immer ausgereiftere Angriffe ihre Handlungsfähigkeit erheblich einschränken. Auch zur Abwehr dieser Angriffe muss die Verwaltung angemessene Maßnahmen treffen können. Die Informationstechnik für die Landesverwaltung muss zuverlässig und resilient ausgestaltet sein und weiterentwickelt werden. Es muss sichergestellt bleiben, dass die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen gewahrt ist. Digitale Verwaltung ist nur möglich, wenn sie in der Lage ist, alle Ereignisse im Hinblick auf ein bestimmtes Sicherheitsniveau abzuwehren. Auch die Europäische Union hat die steigende Gefahr für informationstechnische Systeme der Verwaltungen erkannt und ihrerseits reagiert. Um das Schutzniveau für die Netz- und Informationssicherheit in der Europäischen Union zu vereinheitlichen und zu erhöhen, hat sie im Dezember 2022 die sogenannte NIS-2-Richtline verabschiedet. Die Richtlinie verfolgt einen ganzheitlichen, gefahrenübergreifenden Ansatz. Dieser zielt darauf ab, Netz- und Informationssysteme und ihr physisches Umfeld vor einer Vielzahl von Ereignissen – wie Diebstahl oder Feuer – zu schützen. Denn Gefahren für die Sicherheit solcher Systeme können unterschiedliche Ursachen haben. Zentraler Zweck des Gesetzentwurfs der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist die Stärkung der Netz- und Informationssicherheit in der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen sowie die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie, soweit hierfür die Zuständigkeit beim Land Nordrhein-Westfalen liegt. 09.07.2025 Dabei berücksichtigt der vorliegende Gesetzentwurf eine weitestgehende Eins-zu-eins-Umsetzung der NIS-2-Richtlinie. Die bereits bestehenden Regelungen, Organisationsstrukturen und technischen Maßnahmen zur Sicherung der Netzund Informationssicherheit der Landesverwaltung werden weiterentwickelt, um für die digitale Infrastruktur des Landes Nordrhein-Westfalen ein angemessenes Schutzniveau nachhaltig sicherzustellen. Hierzu kann es auch erforderlich sein, den Datenverkehr mit technischen Hilfsmitteln zu beobachten, um Informationssicherheitsvorfälle zu verhindern oder einzugrenzen. Dafür steht beim Landesbetrieb IT.NRW ein sogenanntes Security Operations Center im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung zum Einsatz bereit. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft auch hierfür eine Rechtsgrundlage. Das Land Nordrhein-Westfalen wird für die Umsetzung der aus der NIS-2-Richtlinie folgenden Verpflichtungen auf vorhandene Strukturen zurückgreifen. Die Stärkung der Informationssicherheit gehört bereits heute zu den Schwerpunktthemen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung. So wird die zuständige Behörde im Sinne der NIS-2-Richtlinie und auch das Computer-Notfallteam in meinem Haus verortet. Es gilt, die Koordination für die Abwehr von Gefahren für die Informationssicherheit der Landesverwaltung dort zu bündeln. Bei der Festlegung von Prüfrechten aus der NIS-2-Richtlinie ist eine flexible Regelung vorgesehen, die es ermöglicht, anhand eines abgestuften Handlungsrahmens vorzugehen. Darüber hinaus verlangt der vorliegende Gesetzentwurf, dass bestimmte Maßnahmen ergriffen werden, um die Risiken für die Sicherheit der Netzund Informationssysteme zu verhindern oder möglichst gering zu halten. Die damit verbundene Risikobewertung sowie die Anwendung dieser Risikomanagementmaßnahmen trägt zur Entwicklung und Förderung einer Risikomanagementkultur in der gesamten Landesverwaltung bei. Der vorliegende Gesetzentwurf markiert einen wesentlichen Meilenstein zur Stärkung der Informationssicherheit. Wir schaffen verbindliche Standards, fördern die Vorsorge und stärken die Widerstandsfähigkeit unserer digitalen Infrastruktur. Dabei wollen wir verstärkt präventiv handeln. Die Informationssicherheit ist eine gemeinsame Aufgabe, die wir im Schulterschluss innerhalb der Landesverwaltung bewältigen können. Wir werden sie zunehmend auch als Teil der Verteidigungs- und Sicherheitspolitik begreifen müssen. Landtag Anlage 6 Zu TOP 28 – Entschlossen gegen digitale Gewalt. Deepfakes und Pornfakes stoppen! – zu Protokoll gegebene Reden

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Dr. Benjamin Limbach

Das entschlossene Vorgehen gegen sogenannte Deepfakes, das Sie mit Ihrem Antrag aufgreifen, ist der Landesregierung schon seit Längerem ein mit Nachdruck verfolgtes Anliegen. Die um sich greifende Nutzung von generativer KI zur Manipulation von Bildmaterial hat die Produktion von Deepfakes in dreierlei Hinsicht grundlegend verändert und die davon ausgehenden Gefahren verschärft: KI verändert die Quantität durch leicht zugängliche Apps, KI verändert die Qualität, denn die Deepfakes wirken natürlicher und gewinnen an Glaubwürdigkeit, und KI erschließt neue Tatmöglichkeiten vor allem für Jugendliche, weil die Erstellung von Deepfakes nahezu keinerlei technische Qualifikationen mehr voraussetzt. Ihre Forderung, die Bundesratsinitiative für ein Gesetz zum strafrechtlichen Schutz vor Deepfakes zu unterstützen, ist längst erledigt. Europa hatte uns die Einführung eines solchen Straftatbestandes schon mit der EU-Richtlinie vom 13. Juni 2024 ins Aufgabenheft geschrieben. Bereits am 5. Juli 2024 stimmte Nordrhein-Westfalen im Bundesrat für die Einbringung des Gesetzentwurfs in den Bundestag wie auch für eine begleitende Entschließung. Nachdem die Bundesratsinitiative der Diskontinuität zum Opfer gefallen ist, wird dieses wichtige und dringliche Vorhaben am Freitag erneut in den Bundesrat eingebracht. Auch im Übrigen tragen Sie mit Ihrem Antrag buchstäblich „Eulen nach Athen“. Denn die Landesregierung geht bereits jetzt in vielfältiger Weise mit Nachdruck gegen Deepfakes vor. Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen kooperiert eng mit der Landesanstalt für Medien NRW, die umfangreiche Unterstützung auch für Schulen bereitstellt. Neben den Medienscouts gibt es eine altersgerechte Lernplattform und die Onlineplattform ZEBRA, die allen Zielgruppen eine individuelle Beratung zu Medienfragen im digitalen Alltag bietet. Selbstverständlich gibt es auch Schulungen für Justizbedienstete und die Polizei. Deepfakes sind digitale und nicht selten auch sexualisierte Gewalt. Sie sind in vielen Fällen strafbar. Wir nehmen dies sehr ernst und machen das Thema daher auch zum Gegenstand von Seminaren zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen, der Kinder- und Jugendpornografie sowie im Bereich „Cybercrime“. 09.07.2025 Wir bauen unsere Maßnahmen in dem Bereich weiter aus. So ist „Digitale Gewalt im sozialen Nahraum“ ein Schwerpunkt bei der Entwicklung des Landesaktionsplans „NRW Gemeinsam gegen Gewalt – Landesaktionsplan zu Umsetzung der Istanbul-Konvention“. Wichtig ist zunächst, dass die Betroffenen und ihre Familien Rat und Beistand erhalten, ohne dafür lange Anfahrtswege oder Wartezeiten in Kauf nehmen zu müssen. Wir haben im Bereich der ambulanten Frauenunterstützungsinfrastruktur zuletzt noch vier Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt neu in die Landesförderung aufgenommen, wodurch bislang bestehende, regionale Versorgungslücken geschlossen werden konnten. Das MKJFGFI fördert jetzt 62 allgemeine Frauenberatungsstellen und 57 Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt. Die Fachkräfte dort beraten und sensibilisieren auch zu unterschiedlichen Formen von digitaler Gewalt. Psychologische Unterstützungsangebote für Betroffene und ihre Familien sind in Nordrhein-Westfalen mit dem Angebot der landesgeförderten Familienberatungsstellen gegeben. Wir können nach dem Ausbauprogramm der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche heute auf eine flächendeckende Versorgung in diesem Land blicken. Jede Region verfügt über ein solches Angebot, das die Familien in diesen herausfordernden Krisensituationen unterstützt. Die Fachkräfte in den Beratungsstellen sind oftmals erste Ansprechpartner, wenn die Opfer sich öffnen, und sie begleiten sie und ihre Familien durch den gesamten Weg in dieser Krise. Sie tragen also in vielen Fällen maßgeblich dazu bei, ein solches Leid zu überstehen. Den Weg in dieses spezialisierte Hilfesystem weist das Team der Opferbeauftragten über ihre Hotline. Zusätzlich beteiligt sich das Familienministerium an der bundesweiten Förderung der bke-onlineberatung – ein hochprofessionelles, digitales Beratungsangebot der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e. V. Hier können Jugendliche wie auch Eltern unmittelbar mit einer Beratungsfachkraft in Kontakt treten, Rat und Unterstützung erhalten und sich auch anonym untereinander austauschen. Dies ist insbesondere für junge Menschen ein wichtiges Angebot, deren Alltag sich wesentlich im digitalen Raum abspielt. Im Ergebnis gilt: Die Landesregierung teilt das von Ihnen formulierte Ziel. Sie ist gut aufgestellt, um es zu verwirklichen. Landtag

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Anke Fuchs-Dreisbach CDU

Zu Beginn ist es sehr wichtig, klarzustellen: Zweifelsfrei sind Deepfakes eine große und ernste Herausforderung im digitalen Raum, insbesondere dann, wenn sie für gezielte Desinformation oder zur Verbreitung nicht einvernehmlicher Inhalte genutzt werden. Digitale Gewalt trifft Menschen oft völlig unvorbereitet und verletzt ihre Rechte, ihre Würde und ihre Lebensrealität nachhaltig. Die CDU steht entschlossen an der Seite der Opfer digitaler Gewalt. Wir unterstützen alle Maßnahmen, die effektiv dazu beitragen, Deepfakes und Pornfakes wirksam zu bekämpfen, Betroffene zu schützen und Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Dennoch lehnen wir den Antrag der FDP in der vorliegenden Form ab. Denn zum einen vermittelt er den Eindruck, als gäbe es auf Bundes- und EU-Ebene keine Initiativen gegen diese Problematik. Doch dies entspricht nicht den Tatsachen. Tatsächlich sind wesentliche Regulierungen bereits in Vorbereitung, unter anderem durch die KI-Verordnung der Europäischen Union und durch Anpassungen im Strafrecht. Auch die Justizministerkonferenz (BMJ) sowie die Gleichstellungsministerkonferenz (GFMK) haben zu diesem Thema bereits Beschlüsse gefasst. Zum anderen ist es mir unverständlich, dass Sie diesen zusätzlichen Antrag damals eingereicht haben, obwohl wir den Antrag von der SPD- Fraktion zu „Incels, Alpha-Males & Pickup-Artists“ im Ausschuss Gleichstellung und Frauen noch nicht abschließend beraten hatten. Dieser Antrag zeigt nämlich deutlich, dass der Kampf gegen digitale Gewalt ein differenziertes Vorgehen erfordert. Es wäre aus unserer Sicht klüger, zunächst die dort vorliegenden Erkenntnisse aufzuarbeiten, bevor man erneut umfangreiche Maßnahmenpakete fordert. Wir sehen zudem ein Risiko, dass eine allzu weitgehende Regulierung von Deepfakes auch legitime Formen wie Satire oder künstlerische Verfremdungen kriminalisieren würde. Darauf wurde in der Sachverständigenanhörung ausdrücklich hingewiesen. Wir haben kein Interesse an vorschnellen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere an diesen kritischen Punkten unklare Rechtslagen und neue Unsicherheiten erzeugen. Neben der strafrechtlichen Verfolgung sind vor allem Aufklärung, technische Prävention und eine gezielte Schulung der Strafverfolgungsbehörden entscheidend, was in der Anhörung ebenfalls mehrfach betont wurde. Genau an diesen Punkten müssen wir gemeinsam weiterarbeiten, statt mit Symbolpolitik und Doppelstrukturen Erwartungen zu wecken, die nicht erfüllt werden können 09.07.2025 und im Ergebnis mehr Schaden anrichten könnten, als sie verhindern sollen. Wir erkennen ausdrücklich die Intention an, Betroffene besser zu schützen und das Thema stärker in der Öffentlichkeit zu verankern. Dennoch lehnen wir diesen Antrag ab.

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Frank Müller SPD

Wir reden heute über etwas, von dem wir alle hier in diesem Haus bedroht sind – auch wenn es vielen nicht auf den ersten Blick bewusst ist. Es geht um digitale Gewalt. Es geht um gezielte Demütigung, um Verletzungen von Würde und Persönlichkeit – und das mit Methoden, die immer perfider, immer zugänglicher, immer schneller werden. Wir sprechen über Deepfakes, über Pornfakes – und über das Risiko, das mit der Verbreitung von KI-Technologien neben all den Chancen eben auch einhergeht. Ich will direkt zu Beginn sagen: Wir als SPD-Fraktion begrüßen diesen Antrag der FDP ausdrücklich, weil er ein Problem aufgreift, das noch gar nicht richtig im Bewusstsein vieler Menschen angekommen ist. Es werden konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen wir unsere Gesellschaft besser schützen können – vor Missbrauch, vor Erniedrigung; eben vor digitaler Gewalt. Wenn jemand ohne Zustimmung in ein pornografisches Video hineingeschnitten wird – mit dem eigenen Gesicht, täuschend echt –, dann ist das keine Spielerei. Das ist eine Form von Gewalt. Punkt. Wir wissen: In fast allen Fällen trifft es Frauen. Ob es Rache ist, ob es Hetze ist, ob es pure Lust an der Entwürdigung ist – das Muster ist immer das gleiche. Und das dürfen wir nicht hinnehmen. Deshalb unterstützen wir die Forderung, dass diese Taten endlich auch rechtliche Konsequenzen haben müssen. Deepfakes und Pornfakes müssen endlich als das behandelt werden, was sie sind: keine Bagatelldelikte, sondern gezielte Angriffe auf die Würde von Menschen. Künstliche Intelligenz ist nicht nur ein Werkzeug, sie kann auch eine Waffe sein, insbesondere wenn wir keine Regelungen finden, die ihre Nutzung reglementieren. Im Antrag ist das sehr klar dargelegt: 25 Minuten braucht es für ein einminütiges Deepfake-Video; 25 Minuten, um ein Video zu erstellen, mit dem das Leben eines Menschen potenziell zerstört werden kann. Wir brauchen bessere Unterstützung für die Opfer, psychologisch, aber auch rechtlich. Polizei und Justiz müssen in die Lage versetzt werden, mit den Entwicklungen Schritt zu halten. Wirksamen Schutz können wir nur gewährleisten, wenn Landtag die Behörden in der Vorhand sind. Das gilt sowohl für die technischen Aspekte bei der Aufklärung wie auch bei den rechtlichen Aspekten und bei den Sanktionen. Wir dürfen – und das ist mir besonders wichtig – nicht den Blick verlieren für die Betroffenen hinter den Zahlen: für die Frau, die sich plötzlich selbst in einem Video sieht, das sie nie gemacht hat, für die Schülerin, über die gefälschte Nacktbilder in der Klassengruppe kursieren, für all jene, die sich nicht mehr sicher fühlen können, weil sie wissen, dass irgendetwas von ihnen im Netz kursiert, das jeder, den man auf der Straße trifft, gesehen haben könnte. Was solche Gedanken mit Menschen machen, lässt sich schwer in Worte fassen. Aber wir als Politikerinnen und Politiker haben die Verantwortung, dafür zu sorgen, dass diese Menschen nicht im Stich gelassen werden. Wir haben die Verantwortung, dafür zu sorgen, dass sie ernst genommen werden und dass ihnen die rechtlichen Mittel zur Verfügung stehen, um für digitale Gewalt auch Sanktionen zu erwirken. Deshalb sagen wir als SPD-Fraktion heute ganz klar: Wir stehen an der Seite derer, die betroffen sind. Wir stehen für digitale Selbstbestimmung und gegen digitale Gewalt. Und wir sagen Ja zu diesem Antrag – weil er richtig ist, weil er die Probleme klar benennt und weil es darum geht, Betroffene ernsthaft zu unterstützen.

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Julia Eisentraut GRÜNE

Digitale Gewalt durch Deepfakes und insbesondere durch sogenannte Pornfakes nimmt spürbar zu. Diese digitale Manipulation von Videos und Fotos verletzt Persönlichkeitsrechte, untergräbt Vertrauen in digitale Medien und trifft insbesondere Frauen und marginalisierte Gruppen in ihrer Würde und Sicherheit. Wir nehmen diese Bedrohung sehr ernst. Wir stehen an der Seite der Betroffenen und setzen uns auf allen Ebenen dafür ein, dass digitale Räume sicherer und gerechter werden. Der vorliegende Antrag greift diese Problematik auf – doch in seiner Ausgestaltung bleibt er einseitig, rechtlich unscharf und ohne klare Umsetzungsstrategie. Deshalb können wir ihm in dieser Form nicht zustimmen. Viele der im Antrag formulierten Forderungen betreffen eindeutig die Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Die Einführung neuer Straftatbestände, die Regulierung von Plattformen oder die Verpflichtung zur Kennzeichnung manipulierter Inhalte – all das sind Fragen, die auf Bundesebene entschieden werden müssen. Nordrhein-Westfalen kann und wird hier eine konstruktive Rolle 09.07.2025 spielen, etwa durch die Begleitung der entsprechenden Bundesratsinitiative. Gleichzeitig entscheiden wir hier darüber, was auf Landesebene tatsächlich regelbar ist. Auch die europäische Ebene ist aktiv. Mit dem Digital Services Act hat das Europäische Parlament einen verbindlichen Rahmen geschaffen, der Plattformen verpflichtet, gegen rechtswidrige Inhalte – einschließlich manipulativer Deepfakes – vorzugehen. Dieser Rechtsrahmen ist seit Anfang 2024 in Kraft und bietet bereits wichtige Instrumente, die nun konsequent umgesetzt werden müssen. Was der Antrag zudem nicht ausreichend berücksichtigt, ist die notwendige Differenzierung. In der Anhörung wurde deutlich, dass bestehende strafrechtliche Normen grundsätzlich greifen können – etwa das Recht am eigenen Bild oder § 184 StGB über die Verbreitung pornografischer Inhalte. Die Herausforderung liegt weniger in fehlenden Gesetzen als in ihrer konsequenten Anwendung und in der Sensibilisierung der zuständigen Stellen. Hier setzen wir als Landesregierung bereits an – etwa durch gezielte Fortbildungsangebote und durch die Stärkung des Opferschutzes. Wir teilen das Anliegen, digitale Gewalt entschieden zu bekämpfen. Dafür brauchen wir eine abgestimmte, rechtssichere und wirksame Gesamtstrategie – auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene. Symbolische Forderungen allein reichen nicht aus. Was wir brauchen, ist ein klarer Blick auf die Zuständigkeiten, eine enge Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteur*innen und ein gemeinsames Verständnis dafür, dass der Schutz der Persönlichkeitsrechte im digitalen Raum eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Der vorliegende Antrag erfüllt diese Anforderungen nicht. Deshalb lehnen wir ihn in dieser Form ab – in der festen Überzeugung, dass wir gemeinsam an tragfähigen, rechtssicheren und wirksamen Lösungen weiterarbeiten werden – für den Schutz der Persönlichkeitsrechte; für eine digitale Öffentlichkeit, die sicher und gerecht ist.

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Susanne Schneider FDP

Als Papst Franziskus in einer weißen, dicken Daunenjacke erschien, haben viele Menschen das wahrscheinlich für bare Münze gehalten. Dieses KI-Bild, das im April 2023 viral ging, wirkte sehr authentisch. Auch ich habe da geschmunzelt. Das Lachen vergeht einem jedoch schnell, wenn man selbst Opfer von einem Deepfake wird. Besonders schlimm wird es dann, wenn plötzlich Nacktbilder oder Pornoszenen von jemandem verbreitet werden, die auch mit KI generiert wurden. Landtag Ein Deepfake oder ein Pornfake ist mittlerweile ganz einfach zu erstellen. Es dauert weniger als 25 Minuten, um kostenfrei ein einminütiges Pornfake-Video zu erstellen. Für die Erstellung wird lediglich ein Foto des Gesichts in guter Auflösung benötigt. Wird diese Manipulation dann verbreitet, z. B. in sozialen Medien und auf pornografischen Websites, werden die Opfer dadurch massiv geschädigt. Leider ist das auch kein Einzelphänomen mehr. KI-gestützte Nudify-Dienste, die auf der Grundlage hochgeladener Fotos nicht einvernehmliche Nacktbilder von echten Menschen erstellen, werden offenbar immer beliebter. Nach Medienberichten soll einer der führenden Anbieter in diesem Bereich allein in den ersten sechs Monaten des Jahres 2024 27 Millionen Besucher verzeichnet haben. In der gleichen Zeit wurden schätzungsweise 200.000 manipulierte Bilder pro Tag generiert. Frauen sind mittlerweile besonders häufig von täuschend echt wirkenden Pornfakes betroffen. Opfer haben oft noch Jahre damit zu kämpfen, ihren Ruf wieder herzustellen oder mit der Traumatisierung zurechtzukommen. Sie stehen quasi vor einem Scherbenhaufen. Sich dagegen zu wehren, fällt immer noch sehr schwer. In Deutschland gibt es derzeit keine spezifischen Gesetze gegen Deepfakes oder Pornfakes, was zu rechtlichen Grauzonen führt. In anderen Ländern wie den USA und Großbritannien werden bereits spezifische Gesetze eingeführt, um dieses Problem besser zu bekämpfen und die Opfer zu schützen. Auch Dänemark will nun Deepfakes den Kampf ansagen. Um Deepfakes und Pornfakes wirksam zu bekämpfen, braucht man ein ganzes Maßnahmenbündel. Vieles lässt sich bereits auf Landesebene angehen. In Nordrhein-Westfalen sollten Deepfakes und Pornfakes systematisch als Straftaten erfasst werden, damit ein umfassendes Bild über Häufigkeit und Verbreitung entstehen kann. Zudem müssen Fortbildungsmaßnahmen für Polizei und Justiz im Bereich der KI-Straftaten etabliert werden, die auch Deepfakes und Pornfakes einbeziehen. Auch die Präventionsarbeit muss deutlich ausgebaut werden. Bereits in den Schulen muss über Deepfakes und Pornfakes als Instrumente des Mobbings, der Manipulation und der Desinformation aufgeklärt werden. Es muss jungen Menschen frühzeitig vermittelt werden, dass solche Fakes kein harmloser Spaß sind. Dazu sollen Konzepte der Landesanstalt für Medien NRW aufgegriffen und gegebenenfalls entsprechend erweitert werden. Opfer von Deepfakes und Pornfakes brauchen psychologische und rechtliche Hilfe. Entsprechende Unterstützungsangebote müssen weiter 09.07.2025 ausgebaut werden. Bei der Opferschutzbeauftragten des Landes ist besondere Expertise zu Deepfakes und Pornfakes zu bündeln. Auch dort müssen entsprechende Beratungsangebote für Betroffene digitaler Gewalt angeboten werden. Die FDP-Landtagsfraktion macht sich stark für mehr Aufklärung und Schutz bei Deepfakes und Pornfakes. Denn digitale Gewalt ist kein Bagatelldelikt!

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Enxhi Seli-Zacharias AfD

Frauen sind mit großem Abstand am häufigsten Opfer sexueller Gewalt. Dies hat das Bundeslagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023“ erneut unterstrichen. Bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung waren in Deutschland im Jahr 2023 92 % der Opfer Frauen. Auch Deepfakes und Pornfakes sind als neue digitale Gewaltphänomene ernst zu nehmen. Ziel solcher Straftaten werden wie auch bei sexualisierter Gewalt in der analogen Welt vor allem Frauen. Sie müssen wir zuallererst schützen. Das Internet ist jedoch – und das werden gerade Sie als Politiker wissen und vielleicht schon am eigenen Leib erfahren haben – ein kaum regulierbares Medium. Die Anonymität der Onlinewelt begünstigt und erleichtert deviantes Verhalten, das in anderen sozialen Kontexten seltener vorkommen würde. Es ist daher ein müßiges Unterfangen, durch neue gesetzliche Regelungen, wie sie die Fraktion der FDP vorschlägt, auf eine Abstellung solchen Verhaltens abzuzielen. Weitaus sinnvoller erscheint hingegen, in der analogen Welt für Verhaltens- und vor allem Mentalitätsveränderungen zu sorgen, die dann automatisch zu besserem Verhalten im World Wide Web führen. Dazu müssen wir, was wir als AfD-Fraktion sehr gerne tun, an die Wurzel des Problems. Und diese Wurzel liegt nicht in der Anonymität des Internets, sondern in einer frauenverachtenden Kultur, die wir durch eine fehlgeleitete Einwanderungs- und Integrationspolitik selbst in unser Land geholt haben. Der Beginn der Freibadsaison hat es sofort gezeigt: sexuelle Übergriffe im öffentlichen Raum sind an der Tagesordnung und werden zumeist von einer klar definierbaren Tätergruppe ausgeführt. Wir reden von jungen Männern aus dem arabischen Raum. Erst vor wenigen Tagen kam es im südhessischen Gelnhausen zur sexuellen Belästigung von mindestens acht Mädchen durch vier syrische Männer im Alter von 18 bis 28 Jahren. Die Politik scheint bei solchen Übergriffen immer wieder ratlos zu sein. Jüngst sorgte eine miss-Landtag lungene Kampagne gegen sexualisierte Gewalt in Schwimmbädern in Büren für Schlagzeilen. Vor diesem Hintergrund erscheint der Antrag der FDP zwar in der Sache richtig, jedoch nicht dringlich genug. Wir sollten uns zuerst um die Probleme mit sexualisierter Gewalt in der realen Welt befassen, bevor wir uns der digitalen zuwenden. Denn eins ist sicher: Wenn wir im analogen Zusammenleben sexualisierte Gewalt bekämpfen, wirkt sich das auch positiv auf die digitale Welt aus. Wir lehnen den Antrag der FDP-Fraktion daher ab. 09.07.2025 Landtag Anlage 7 Zu TOP 29 – Änderung der Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen – Die oder der Polizeibeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen – zu Protokoll gegebene Reden

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Matthias Kerkhoff CDU

In diesem Jahr hat der Landtag das Gesetz über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Dem Landtag und dem für innere Angelegenheiten zuständigen Ausschuss räumt das Gesetz die Möglichkeit ein, bei Beratungsgegenständen mit unmittelbarem Bezug zur Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen jederzeit die Anwesenheit der oder des Polizeibeauftragten zu verlangen. Die Details hierzu müssen in der Geschäftsordnung des Landtags geregelt werden. Diesem gesetzlichen Regelungsauftrag kommen wir mit diesem Antrag nach.

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Christina Kampmann SPD

Die Einführung einer oder eines unabhängigen Polizeibeauftragten war ein Schritt, den wir in der SPD-Fraktion grundsätzlich begrüßt haben. Die Stärkung der parlamentarischen Kontrolle, die Ermöglichung unabhängiger Beschwerdeprüfung und das Angebot einer vertraulichen Ansprechperson für Bürgerinnen, Bürger sowie Polizeibedienstete – all das sind Elemente, die einen modernen und rechtsstaatlich reflektierten Umgang mit polizeilichem Handeln fördern. Gleichwohl haben wir bereits bei der Abstimmung über das Gesetz zur Einführung der oder des unabhängigen Polizeibeauftragten darauf hingewiesen, dass die Umsetzung hinter dem zurückbleibt, was mit einer ernstlichen Verbesserung der Transparenz und Ansprechbarkeit staatlicher Institutionen erreicht werden könnte. Diese Umsetzungsmängel setzen sich im heute diskutierten Antrag fort, der die neue gesetzliche Funktion der oder des Polizeibeauftragten in die Geschäftsordnung des Landtags integriert. Diese Anpassungen sind überwiegend nachvollziehbare Folgeänderungen. Die Umsetzung ist jedoch nicht in allen Punkten überzeugend gelungen. Unsere Kritik betrifft insbesondere die geplante Regelung des § 68 Abs. 2. Dieser regelt das Recht jedes Landtagsmitglieds, die Anwesenheit der oder des Polizeibeauftragten in einer Debatte zu beantragen. Die konkrete Ausgestaltung dieser Möglichkeit bleibt aber vage – insbesondere hinsichtlich der Schwelle, ab wann über einen solchen 09.07.2025 Antrag abgestimmt werden muss. Die Vorbedingung, dass erst eine Fraktion oder ein Viertel der Abgeordneten die Beratung verlangen muss, kann de facto zu einer Hürde werden, die einer echten Minderheitenbeteiligung entgegensteht. Aus diesen Gründen werden wir uns in der SPD-Fraktion bei der Abstimmung zur Änderung der Geschäftsordnung enthalten. Wir bekennen uns ausdrücklich zur Idee eines unabhängigen Polizeibeauftragten – und wir werden die Entwicklung dieses Amtes aufmerksam und konstruktiv begleiten. Unser Ziel bleibt es, das Vertrauen in rechtsstaatliches Handeln der Polizei zu stärken, Missstände aufzuklären und unsere Polizistinnen und Polizisten zugleich in ihrer schwierigen Arbeit zu unterstützen.

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Mehrdad Mostofizadeh GRÜNE

Mit dem heutigen Antrag zur Änderung unserer Geschäftsordnung setzen wir ein wichtiges Zeichen für mehr Transparenz, Vertrauen und Bürgernähe in Nordrhein-Westfalen. Die Einführung einer oder eines unabhängigen Polizeibeauftragten ist ein bedeutender Fortschritt – und sie ist parteiübergreifend gewollt. Auch SPD und FDP haben sich in der Vergangenheit für eine solche Institution stark gemacht. Das zeigt: Dieses Anliegen eint uns über Fraktionsgrenzen hinweg. Wesentliche Gründe für die Einrichtung sind: • Bürgerinnen und Bürger sowie Polizeibeschäftigte erhalten eine unabhängige Anlaufstelle für Beschwerden und Hinweise. • Der oder die Polizeibeauftragte kann künftig aktiv in Ausschussberatungen einbezogen werden – das stärkt die parlamentarische Kontrolle. • Die neue Regelung schafft mehr Transparenz und fördert das Vertrauen in unsere Polizei und unsere Institutionen. Damit diese neue Rolle auch im parlamentarischen Alltag wirksam werden kann, ist eine Anpassung der Geschäftsordnung notwendig. Genau das nehmen wir heute vor – sachlich, klar und zielgerichtet. Ich bitte Sie daher um Ihre Unterstützung für diesen Antrag. Lassen Sie uns gemeinsam ein starkes Zeichen für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit setzen. Wir stimmen dem Antrag zu.

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Marc Lürbke FDP

Zu der Notwendigkeit eines Polizeibeauftragten beim Landtag, so wie die regierungstragenden Landtag Fraktionen das durchgesetzt haben, ist bereits alles gesagt. Wir bräuchten das so nicht. Heute geht es um die Änderung der Geschäftsordnung, mit der die Möglichkeit statuiert werden soll, den Polizeibeauftragten in den Innenausschuss und in das Plenum zu zitieren. So gut sich das auf dem Papier erst mal liest, so wenig praktisch wird es sich aber in der Praxis erweisen. Denn das Zitierrecht ist hier als Mehrheitsrecht ausgeprägt worden. Man möchte sich also den Anschein geben, dass man dem Parlament und dem Innenausschuss ein starkes Instrument an die Hand gibt, indem man jederzeit den Polizeibeauftragten herbeizitieren kann. Aber geschehen wird das nur dort, wo es die Mehrheit wünscht, wo es ihr bequem ist. Ein echter Mehrgewinn ist dadurch also nicht zu erwarten. Im Übrigen auch nicht für den Minderheitenschutz und die Interessen der Opposition, denn dann hätte man das als Minderheitenrecht ausgeprägt. So gesehen ist der Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung aber kongruent zur Einrichtung des Polizeibeauftragten am Landtag. In beiden Fällen fragt man sich: Warum das alles eigentlich? Uns überzeugt das nicht, weder die Einrichtung des Polizeibeauftragten beim Landtag noch die vorgeschlagenen Änderungen in der Geschäftsordnung, solange diese als Mehrheitsrecht ausgeprägt sind. Dem Antrag stimmen wir deshalb nicht zu.

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Markus Wagner AfD

Den grünen Polizeibeauftragten haben wir abgelehnt. Aber natürlich verstehen wir, dass, so es dieses neue unnötige Amt denn schon gibt, es auch gegenüber dem Landtag in dessen Geschäftsordnung verankert sein muss. Daher enthalten wir uns an dieser Stelle. 09.07.2025 Landtag Anlage 8 Zu TOP 35 – Hürdenfrei über die Grenze – Erleichterter Grenzverkehr mit Pferden zwischen NRW und den Benelux-Staaten – zu Protokoll gegebene Reden Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Nordrhein-Westfalen ist ein Pferdeland. Der Reitsport ist aber nicht nur hier, sondern in ganz Deutschland ein wichtiges Kulturgut. Die Welt des Reitens ist vielfältig. Neben der Teilnahme an Trainings und Wettbewerben in den verschiedensten Sparten der Reiterei ist ein gemeinsamer Ausritt durch die Natur mit dem Partner „Pferd“ ohne Frage eine besonders attraktive Freizeitbeschäftigung. Reiter aus ganz Deutschland sollen sich mit ihren Pferden möglichst unkompliziert in der wunderschönen Grenzregion Nordrhein-Westfalens und der Niederlande bewegen können. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist auch für die Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen zuständig. Es gilt der Grundsatz, dass bei einem Grenzübertritt eine Gesundheitsbescheinigung mitgeführt werden muss. Allerdings eröffnet das europäische Tiergesundheitsrecht auch Ausnahmen für sportliche, kulturelle oder ähnliche Veranstaltungen in Grenznähe. Voraussetzung für die Ausnahmemöglichkeiten ist, dass daraus kein erhebliches Risiko resultiert, insbesondere hinsichtlich der Verschleppung von Tierseuchen. Im Rahmen des Bürokratieabbaus macht es Sinn, zu überprüfen, ob eine Ausnahme für unsere Grenzregion möglich ist. Hierfür muss allerdings die ausreichende Rückverfolgung von Pferden sichergestellt werden, damit die Weiterverbreitung von Tierseuchen wirkungsvoll verhindert wird. Diese Ausnahmen müssen im Rahmen gegenseitiger Vereinbarungen mit dem jeweiligen Nachbarmitgliedstaat durch die Bundesrepublik beschlossen werden. Wir können den Bund gerne bitten, in die Verhandlungen mit unseren Nachbarländern einzusteigen.

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Markus Höner CDU

Wir sprechen heute über ein Thema, das vielen die Ausübung ihrer Arbeit, ihres Sports oder ihres Hobbys erleichtern kann. Es geht um den grenzüberschreitenden Transport von Pferden und die Möglichkeit, bestehende bürokratische Hürden abzubauen. 09.07.2025 Derzeit gilt das EU-weite Tiergesundheitsrecht, das in vielen Punkten sinnvoll ist – insbesondere zum Schutz vor Tierseuchen. Doch der bürokratische Aufwand, der damit verbunden ist, geht in einigen Bereichen weit über das hinaus, was notwendig und praktikabel ist. So muss vor jedem Grenzübertritt jedes Tier amtstierärztlich untersucht werden. Eine kostenpflichtige TRACES-Bescheinigung ist Voraussetzung. Für Reiterinnen und Reiter ist das eine enorme Belastung – finanziell, zeitlich und organisatorisch. In Nordrhein-Westfalen betrifft uns das in besonderem Maße. Mit rund 200.000 Pferden ist NRW eine der pferdestärksten Regionen Europas. Unsere Reiterinnen und Reiter sind bei internationalen Wettbewerben gefragt, sie trainieren in den Niederlanden, nehmen an Turnieren in Belgien teil und umgekehrt. Wir haben gerade in diesem Bereich einen intensiven Austausch mit unseren Nachbarländern. Die Verordnung zum Tiergesundheitsrecht sieht für solche Fälle explizit die Möglichkeit vor, Ausnahmen mit angrenzenden Mitgliedstaaten zu vereinbaren. Andere Bundesländer haben daher schon längst reagiert. Schleswig-Holstein hat mit Dänemark Ausnahmen vereinbart. Rheinland-Pfalz, das Saarland und Teile Baden-Württembergs haben mit Frankreich pragmatische Lösungen geschaffen. Und innerhalb der Beneluxstaaten selbst braucht es beim Pferdetransport längst kein Gesundheitszeugnis mehr. In Nordrhein-Westfalen stehen wir bislang ohne eigene Lösung da, obwohl dies in unserem besonderem Interesse wäre. Große Veranstaltungen wie der CHIO Aachen, das Indoor Brabant oder das Peelbergen Equestrian Centre sind international. Sie leben von der Mobilität der Teilnehmer. Die aktuellen Vorschriften bremsen diese Mobilität jedoch aus. Wir benötigen in Nordrhein-Westfalen eine Entlastung bei der Verwaltung, ohne die Sicherheit aufzuweichen. Die verpflichtende Einzeluntersuchung durch einen Amtstierarzt vor jedem Grenzübertritt bei Freizeit-, Trainings- oder Weidenutzung ist unverhältnismäßig. Sie belastet sowohl unsere Pferdehalter als auch unsere Veterinärämter. Gerade die Veterinärämter können ihre wertvolle Zeit effizienter nutzen, indem der Fokus auf echte Risikofälle konzentriert wird – genau dort, wo tatsächliche Gesundheitsgefahren bestehen. Trotz Ausnahmeregelungen bleibt die Seuchenvorsorge gewährleistet, denn sowohl die Registrierung der Pferde als auch die Nachverfolgbarkeit bleiben bestehen. Die Beispiele der anderen Bundesländer zeigen uns, dass Ausnahmeregelungen Landtag funktionieren. Angesichts der herausragenden Stellung von Nordrhein-Westfalen im Pferdesport sollte dies auch für unser Bundesland möglich sein. Abschließend möchte ich auf einen weiteren Aspekt hinweisen, der bei unseren Überlegungen zu diesem Antrag Berücksichtigung gefunden hat: die Hobbyhaltung im Bereich „Kleintierzucht“, etwa bei Rassegeflügel oder Kaninchen. Zweifelsohne unterscheiden sich hier die Rahmenbedingungen von der Pferdehaltung. So ist bei Kleintieren insbesondere zu beachten, dass durch grenzüberschreitende Ausstellungen und Kleintierschauen ein erhöhtes Risiko für die Einschleppung von Krankheiten besteht. Gerade in Regionen mit intensiver Nutztierhaltung – wie bei unseren starken Geflügelhaltungsbetrieben – könnte ein Krankheitsausbruch schwerwiegende Folgen in der Nutztierhaltung haben. Wir halten es daher für unerlässlich, bei der Prüfung möglicher Ausnahmeregelungen für den grenzüberschreitenden Transport von Kleintieren genau hinzusehen. Unser Ziel ist es, einerseits mögliche bürokratische Erleichterungen zu identifizieren, andererseits jedoch sicherzustellen, dass der Gesundheitsschutz unserer Nutztierbestände nicht gefährdet wird. Die spezifischen Risiken bei Kleintieren müssen deshalb eigenständig bewertet werden und können nicht pauschal mit den Erleichterungen für den Pferdetransport gleichgesetzt werden. Mit diesem Antrag sollen keine Privilegien geschaffen, sondern die Verhältnismäßigkeit und eine effiziente Verwaltung gewährleistet werden. Im Alltag wie im Spitzensport wollen wir die grenzüberschreitende Zusammenarbeit erhalten und stärken. Wir stimmen dem Antrag selbstverständlich zu und laden Sie ein, mit uns gemeinsam Nordrhein-Westfalen in Europa zu stärken.

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Inge Blask SPD

Der Antrag der Fraktionen von CDU und Grünen zum grenzübergreifenden Verkehr mit Pferden mag auf den ersten Blick sehr partikulare Interessen betreffen. Tatsächlich ist er jedoch für die Menschen im Dreiländereck und in den Euregios nicht unbedeutend. Aachen ist nicht nur Kaiserstadt, sondern seit der Moderne mit dem CHIO auch internationale Metropole des Pferdesports. Vor diesem Hintergrund würde es für viele dem Pferdesport zugetane Bewohner der Region eine immense Erleichterung bedeuten, wenn wir die bürokratischen Hürden beim Grenzübertritt abbauen könnten. Dabei handelt es sich um Impfzertifikate, Tierseuchenschutz-Kennzeichnungen und weitere Formalitäten, die für Pferdesportler schon 09.07.2025 dann zum Problem werden können, wenn ein Ausritt oder ein Besuch beim Tierarzt auf die andere Seite der Grenze führt. Insofern macht es Sinn, im Verbund mit den Beneluxländern auf eine Ausnahmeregelung für die geltende EU-Verordnung hinzuwirken. Noch ein Satz am Rande, der auch den Bürokratieabbau betrifft: Da es auch von der FDP und dem örtlich bestens verankerten Kollegen Werner Pfeil einen ähnlich lautenden Antrag gab, der bei uns im AEI bereits besprochen wurde, hätte es durchaus Sinn gemacht, hier auf einen gemeinsamen Antrag der demokratischen Fraktionen hinzuwirken. Bei aller gebotenen Aufmerksamkeit zu diesem Thema: Zwei Anträge und zwei Debatten dazu hätte es nun auch nicht gebraucht. Dennoch stimmen wir dem Antrag als SPD-Fraktion zu.

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Norwich Rüße GRÜNE

Der grenzenlose Verkehr innerhalb der Europäischen Union ist derzeit in aller Munde. Wir alle haben uns daran gewöhnt, problemlos in das Nachbarland zu fahren, nicht mehr lange am Zollhäuschen warten zu müssen, und es ist auch kein langwieriger Wechsel von Geld in eine andere Währung mehr notwendig. Derzeit ist das alles infrage gestellt, und ich bin überzeugt davon, dass wir schleunigst zu den alten Spielregeln zurückkehren sollten, wenn wir diese Errungenschaft Europas nicht mittelfristig komplett aufs Spiel setzen wollen! Eine Gruppe, die froh wäre, wenn sie ähnliche Erleichterungen im Grenzverkehr zu den Niederlanden und Belgien hätte, sind die Reiterinnen und Reiter. Sie können nicht einfach ihre Pferde auf den Anhänger verladen und über die Grenze fahren, um dann im Nachbarland an einer Reitsportveranstaltung teilzunehmen oder vielleicht einen mehrtägigen Wanderritt zu machen. Nein, sie stehen stattdessen vor der Hürde von hohen Kosten und immer wieder neuen, temporären Bescheinigungen. Dabei bietet es sich an, mit seinem Pferd über die Grenze zu fahren. Denn die angrenzenden Regionen verfügen teilweise über ein gutes Reitwegenetz – etwas, wobei wir in Nordrhein-Westfalen durchaus noch Luft nach oben haben. Nordrhein-Westfalen verfügt zwar im Landesnaturschutzgesetz über einen entsprechenden Passus, der die Reitabgabe begründet und die zweckgebundene Mittelverwendung festlegt, aber das Reitwegenetz in NRW hat erhebliche Lücken, und auch die Auszeichnung der Wege ist oft nicht im allerbesten Zustand. Will man sich nun also auf den Weg in die Niederlande machen, dann braucht es seit 2005 als Landtag erstes eine Gesundheitsbescheinigung der Kreisveterinärbehörde. Diese sogenannte TRACES-Bescheinigung kostet in Nordrhein-Westfalen zwischen 50 und 200 Euro, zuzüglich etwaiger Anfahrtskosten für den Tierarzt. Das ist eine ganz schöne Summe, wenn man überlegt, dass das vielleicht nur für einen Wochenendausflug mit Pferd notwendig ist. Denn die Bescheinigung gilt nur für zehn Tage, danach wäre wieder ein neuer Antrag zu stellen. Wenn man das zwei-, drei- oder viermal verteilt über das Jahr machen möchte, kommt schon ein spürbarer Betrag zusammen. Und ohne eine solche Bescheinigung in das Nachbarland zu reisen, kann richtig teuer werden. Die Geldstrafen dafür beginnen bei 500 Euro! Gesundheitsschutz ist in der Nutztierhaltung grundsätzlich richtig und wichtig, allerdings fragt man sich an dieser Stelle, ob dieses Verfahren der tatsächlichen Gefährdungslage angemessen ist. Im Gegensatz zu Geflügel, wo ein deutlich höheres Risiko besteht, weshalb wir hier nur einen Prüfauftrag vorsehen, ist die Gefahr der Übertragung von Seuchen und Tierkrankheiten beim Pferd durch den Reitbetrieb nicht so groß. Zwischen den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und Frankreich gibt es seit Jahren entsprechende Abkommen, die den Pferdetransport zu Reitturnieren und ähnlichen Veranstaltungen von der entsprechenden EU-Richtlinie freistellen. Dass dies zu Problemen geführt hat, ist nicht bekannt. Insofern ist es nur folgerichtig, wenn sich auch Nordrhein-Westfalen bzw. Deutschland hier anschließt und solche Vereinbarungen abschließt. Dadurch würden nicht nur die Reiterinnen und Reiter entlastet, sondern auch unsere Veterinärverwaltungen, weil die entsprechenden Bescheinigungen ersatzlos wegfallen würden. Genau das wollen wir mit unserem Antrag für die Pferdehalterinnen und Pferdehalter erreichen. Vielleicht kann dieser Antrag gleichzeitig auch ein kleines Signal sein, im Interesse der Menschen und des europäischen Zusammenlebens Grenzen innerhalb der EU nicht wieder dichter zu machen, sondern dem Gedanken der Freiheit zu folgen.

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Dietmar Brockes FDP

Die EU-Verordnung 2016/429 Animal Health Law (AHL) zielt im Kontext von Equiden – Pferden, Eseln etc. – klar auf Infektionsrisiken, die im Zusammenhang mit deren Verbringung, insbesondere zu Turnieren oder anderen Massenveranstaltungen, entstehen. Die Anforderung eines Gesundheitszeugnisses soll insbesondere Situationen abdecken, in denen Pferde aus unterschiedlichen Regionen zusammengeführt werden, körperlich belastet werden, in 09.07.2025 engen räumlichen Verhältnissen stehen – z. B. Stallzelte, Hallen, Anhängerplätze – oder in kürzester Zeit über Landesgrenzen hinweg reisen. Die zentrale Intention des AHL ist also Seuchenprävention bei hohem Risiko durch räumliche Enge und überregionale Mobilität. Rassegeflügel und Kaninchen fallen in eine ganz andere Kategorie. Sie werden zu Ausstellungen verbracht, bei denen andere Erreger relevant sind. Dies betrifft vor allem aviäre Influenza und bakterielle Erreger. Die Haltung erfolgt meist stationär in Käfigen, der Kontakt mit anderen Tieren ist in der Regel indirekt – Luft, Menschenkontakt –, ihre wirtschaftliche Bedeutung ist häufig deutlich geringer und die Anzahl der Tiere pro Transport ist typischerweise deutlich höher, was andere Seuchenrisiken mit sich bringt. CDU und Grüne vermischen zwei völlig unterschiedliche Haltungs- und Nutzungsformen, die weder tierschutzrechtlich noch seuchenhygienisch sinnvoll gemeinsam geregelt werden sollten. Das unterläuft den klaren Regelungszweck des Animal Health Law. Wir Freie Demokraten fokussieren das Ausreiten im grenznahen Naturpark. Pferde und Reiter sind draußen in der freien Natur unterwegs. Die Reitergruppen bestehen meist aus einem Pferd bis vier Pferden. Pferde bewegen sich nicht in engem Kontakt mit anderen Pferden. Die Aufenthalte sind kurzzeitig, mobil und nicht stationär. Es gibt keinen Kontakt zu Sammelstellen, Ställen oder anderen Equiden. Dadurch ist das Infektionsrisiko deutlich geringer als auf Großveranstaltungen. Die FDP-Landtagsfraktion fordert eine gezielte Ausnahmeregelung für ein klar abgegrenztes Szenario: Reiten im Naturpark Maas-Schwalm-Nette, Freizeitreiten in der Grenzregion, kein kommerzieller oder leistungs-bezogener Zweck und nur geringer Tier-zu-Tier-Kontakt. Im Gegensatz zu CDU und Grünen greifen wir als Freie Demokraten ein laufendes Interreg-Projekt auf. Damit betten wir unsere Forderung in ein bestehendes, breit unterstütztes Vorhaben ein und sichern so ihre Umsetzbarkeit und Anschlussfähigkeit. Außerdem adressieren wir als FDP gezielt die regionale Wertschöpfung: Durch „Pferde-Willkommen“-Zertifizierungen, touristischen Ausbau der Infrastruktur und flexiblere Nutzungsmöglichkeiten wird der Reitsport als Wirtschaftsfaktor für das ländliche NRW erkannt und gefördert. Wer sich die beiden Anträge genau ansieht, stellt fest, dass wir als Liberale eine Regelung für einen konkreten Sachverhalt anstreben, die an beste-Landtag hende Regelungen anknüpft, zum Nutzen von Ross und Reiter ist und den Reitsport als Wirtschaftsfaktor im ländlichen NRW gezielt fördert. Der Antrag von CDU und Grünen bleibt weit dahinter zurück. Daher lehnen wir den Antrag der Koalition ab.

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Sven Werner Tritschler AfD

Im grenzüberschreitenden Transport von Pferden, vor allem zwischen den pferdestarken EU-Regionen NRW und Benelux, greift das EU-weite Animal Health Law (AHL), das aus Seuchenschutzgründen amtstierärztliche Gesundheitszeugnisse verlangt. Im Antrag wird daher auf eine Ausnahmeregelung gedrungen, für die sich auf Bundesund EU-Ebene eingesetzt werden soll. Grundsätzlich ist aus praktischen Gründen solch ein Vorstoß zu begrüßen. Allerdings ist auch festzuhalten, dass bei einem weiteren Aufwuchs an Ausnahmeregelungen ein bürokratisches Monster geschaffen werden könnte. Daher wäre wohl ein Dringen auf eine Novellierung des AHL via Stellungnahme- oder Initiativrecht auf Bundes- und EU-Ebene durch die Landesregierung die langfristig sinnvollere Maßnahme als das hier vorgeschlagene Doktern an Symptomen verpatzter Gesetze. Daher: Enthaltung! 09.07.2025 Landtag Anlage 9 Zu TOP 36 – Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik – zu Protokoll gegebene Rede Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik ist eine von allen Ländern gemeinsam getragene und finanzierte Zentralstelle. Sie ist zuständig für die europäisch und national vorgeschriebene Anerkennung von Stellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren. Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik nimmt diese Aufgabe für alle Länder wahr. Nach Unterzeichnung des Ursprungsabkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik im Dezember 1993 hat der Freistaat Bayern die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik als Organisationseinheit des für den technischen Arbeits- und Verbraucherschutz zuständigen bayerischen Staatsministeriums errichtet. Das Abkommen wurde im Laufe der Jahre mehrfach durch Änderungsabkommen geändert, zuletzt im Jahr 2015. Dabei wurden der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik weitere Aufgaben zur Unterstützung der Länder im Bereich der Marktüberwachung, insbesondere nach dem Produktsicherheitsrecht, übertragen. Mit der aktuell vorliegenden Änderung des Abkommens werden der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik neue Aufgaben für die Marktüberwachung im Bereich des Sprengstoffrechts sowie neue Aufgaben im Bereich des Gefahrgutrechts übertragen und staatsvertraglich verankert. Marktüberwachung liegt in der Zuständigkeit jedes einzelnen Landes. Es bedarf daher einer Stelle, die übergreifende Aufgaben bündelt, zentrale Berichtspflichten erfüllt und der Kommission und anderen Akteuren als Ansprechpartner für Deutschland zur Verfügung steht. Diese Aufgaben nimmt die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik bereits im Bereich des Produktsicherheitsrechts erfolgreich wahr und wird diese nun auch für die Marktüberwachung im Bereich des Sprengstoffrechts übernehmen. Sie wird außerdem zukünftig die Interessen der Länder in den europäischen Fachgremien zur Marktüberwachung im Sprengstoffrecht vertreten. Bestimmungen zu den Prüfstellen, die Tanks für gefährliche Güter nach den Vorgaben des Gefahrgutrechts prüfen, waren bisher nicht einheitlich. Diese Bestimmungen wurden nun harmonisiert, 09.07.2025 und der Markt wurde geöffnet. Wenn eine Prüfstelle für Tanks gefährlicher Güter international tätig werden will, muss diese in ihrem Ursprungsland akkreditiert sein. Mit der neuen hoheitlichen Aufgabe wird die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik als anerkennende Behörde für Prüforganisationen tätig, welche Tankprüfungen im Bereich des Gefahrgutrechts durchführen. Mit der Anerkennung durch die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik sind die Prüfstellen befugt, sowohl bundesweit als auch im Ausland tätig zu werden. Die Aufgabe der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik umfasst neben der Zulassung und der Anerkennung von Prüfstellen für Tanks gefährlicher Güter ebenfalls deren Überwachung. Die Erweiterung des Aufgabenspektrums der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik führt insgesamt zu einer Stärkung der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik als Institution. Über die Aufnahme weiterer Aufgaben im Bereich des Sprengstoffrechts sowie des Gefahrgutrechts hinaus wird der Wortlaut des Abkommens redaktionell an den aktuellen Rechtsrahmen angepasst.

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