Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die Landesregierung spricht jetzt der Minister und Chef der Staatskanzlei Liminski. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ja, die Meinungsfreiheit ist weit. Sie ist sehr weit. Ja, sie verdient einen besonderen Schutz, weil sie zur Grundlage unserer Demokratie gehört. Genau das bestätigt das hier diskutierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Und ja, damit wird die vom Bundesinnenministerium ausgesprochene Untersagung des COMPACT-Magazins aufgehoben. Nein, dieser Vorgang taugt aber gerade nicht dazu, Misstrauen in das Funktionieren unseres Rechtsstaats zu rechtfertigen. Genau das Gegenteil ist der Fall. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir sehen live und in Farbe, was unser Rechtssystem ausmacht. Es ist Aufgabe des Staates, Recht anzuwenden und Unrecht abzuwenden. Es ist Aufgabe von Gerichten, in Zweifelsfällen zu prüfen und eigene Abwägungen vorzunehmen. Das Urteil ist aus meiner Sicht daher Ausdruck unabhängiger Rechtsprechung. Es ist zugleich Ausdruck funktionierender Gewaltenteilung eines Rechtsstaats. Das Urteil ist aber kein Grund, um einem offenkundig verfassungsfeindlichen Publikationsorgan Applaus zu spenden. Um es klar zu sagen: Das COMPACT-Magazin verbreitet Inhalte, die die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip verletzen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, dass sich die COMPACT-Magazin GmbH gegen die Menschenwürde von Personen mit Migrationshintergrund und damit gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet. Das will ich ganz klar festhalten und all denen zurufen, die fälschlicherweise meinen oder behaupten, das Magazin habe durch das Urteil quasi ein staatliches Gütesiegel bekommen. Das Grundgesetz gesteht im Vertrauen auf die Kraft der freien gesellschaftlichen Auseinandersetzung selbst seinen Feinden Meinungs- und Pressefreiheit 09.07.2025 zu, und zwar als Selbstverständlichkeit. Für ein Verbot sieht unsere Verfassung nicht ohne Grund hohe Hürden vor. Als Sohn eines Journalisten ist mir die Achtung und der Respekt vor diesem Grundrecht sozusagen in die Wiege gelegt. Staatliche Eingriffe in die Presse- und Meinungsfreiheit dürfen daher auch nach meiner ganz persönlichen Auffassung nur in ganz beschränkten Ausnahmefällen als Ultima Ratio erfolgen. Auch für uns als Landesregierung ist der Schutz der Medien- und Kommunikationsfreiheit ein zentrales Anliegen. Dafür stärken wir die Medienlandschaft, wo wir können. Wir verbessern Arbeitsbedingungen von Journalisten und von Verlagen, auch im Kampf gegen Desinformationen und mit Maßnahmen gegen die Übermacht von Online-Plattformen. Weil das Thema gerade so aktuell ist und in Berlin die Gerüchteküche kocht, will ich einen Satz über den – das wird aktuell diskutiert – Umgang mit europäischer Medienregulierung ziemlich brachial auftretender amerikanischer Verhandlungspartner sagen. Unsere europäischen Werte und unsere Rechtstradition, die Freiheit mit Verantwortung verbindet, dürfen im aktuellen Zollkonflikt mit den USA nicht zur Verhandlungsmasse werden. Wir dürfen nicht die Kernidentität Europas zum Verkauf freigeben, nur weil wir versuchen, an anderen Stellen mit den Amerikanern zusammenzukommen. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Dass die AfD mit dieser Kernidentität Europas ein Problem hat, ist kein Geheimnis und das verwundert auch nicht. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Das ist keine Kernidentität! Das ist ein Witz!) Das muss aber eine entschiedene Antwort aller Demokratinnen und Demokraten finden. – Danke schön. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Sven Werner Tritschler [AfD]: Nicht Sie definieren die Kernidentität!)
