Enxhi Seli-Zacharias
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Anfang des Jahres haben wir bereits über einen spannenden Paragrafen gesprochen: § 58a Aufenthaltsgesetz. Weil die Debatte hier im Parlament völlig an der Wahrheit vorbei verlief, habe ich im Anschluss Kleine Anfragen gestellt und möchte heute mit der Märchenstunde dieser Landesregierung zur inneren Sicherheit aufräumen. Die Abschiebungsanordnung nach § 58a ist eine außerordentlich effektive Maßnahme der Gefahrenabwehr ohne Ausweisungsverfügung und existiert seit dem Jahr 2005 im Gesetz. Dieses Instrument ist mitunter die effektivste Maßnahme, wenn es um die Terrorismusabwehr geht. Deshalb möge man meinen, dass die Politik dieses Instrument dankbar annimmt, weil doch eigentlich niemand Terrorismus passieren lassen möchte – man möge es meinen. Der Redner von der CDU zum Beispiel, der uns auch heute beehren wird, Kollege Sascha Lienesch, hat bei der vorangegangenen Debatte hier im Parlament gesagt – ich zitiere aus dem Protokoll –: „Seit 2017 erfasst die Landesregierung die Anwendung von § 58a […] statistisch. Seither wurden 123 sicherheitsrelevante Personen zurückgeführt. Landtag Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist eine Lüge. (Thorsten Klute [SPD]: Nein! Das stimmt nicht!) Das war und bleibt eine Lüge, Herr Lienesch – oder es ist Ahnungslosigkeit, oder Sie prüfen nicht, was Sie hier vorlesen sollen. Ich habe deshalb beschlossen, Ihnen heute einfach die Antworten der Landesregierung auf meine Anfragen mitzubringen. Darin kann man das sehen, und davon bin ich felsenfest überzeugt. Diese Lüge werde ich Ihnen nicht durchgehen lassen. Sie können das in der Drucksache – ich verlese es ganz explizit – 18/13575 nachlesen. Die Landesregierung hat nämlich deutlich geantwortet: „Bislang wurden durch die oberste Landesbehörde in Nordrhein-Westfalen sieben“ – ich wiederhole: sieben – „Abschiebungsanordnungen nach § 58a […] erlassen.“ (Thorsten Klute [SPD]: Ja, aber nach den an- deren Paragrafen wurden ja vielmehr abge- schoben!) Mit „bislang“ ist im Übrigen „seit Bestehen dieser Rechtsnorm“, also seit 2005 gemeint – seit 2005! In knapp 20 Jahren hat also das Instrument der wirkungsvollen – das ist nämlich der Unterschied zu den anderen Paragrafen – Abschiebung nach § 58a in NRW genau siebenmal Anwendung gefunden. Unter der schwarz-roten Landesregierung – wir haben uns aufschlüsseln lassen, unter welcher Landesregierung und zu welchen Zeiten – war das lediglich ein einziges Mal der Fall. Sie stellen sich dann hier hin – explizit die CDU – und wollen uns sagen, dass für Sie die Sicherheit der Bürger und die Abwehr von Gefahren die höchste Priorität hätten. Na ja, das wagen wir mehr als nur zu bezweifeln. Lassen Sie mich an dieser Stelle einmal sagen: Wir reden hier nicht über die Eröffnung eines Supermarktes, okay? Das ganze Thema ist extrem ernst. Das ganze Thema ist von reiner Ernsthaftigkeit geprägt. Denn wir reden über den Schutz von Leib und Seele; darüber, wie wir in Zukunft weitere Tote verhindern können, die den Terroristen als Blutzoll für Palästinas tote Kinder gelten. Wir reden über eine anhaltend hohe Sicherheitsgefahr für unsere Bürger. Wir reden nicht zuletzt darüber, dass diese Landesregierung – allen voran Josefine Paul und Herbert Reul – nicht willens ist, alle denkbaren Rechtsmittel auszuschöpfen, um gegen Terroristen vorzugehen. Heute Morgen wurde der nächste 27-jährige ausländische Terrorist in Essen festgenommen, der einen Terroranschlag in unserem Land plante. Nach Aus-09.07.2025 kunft des Innenministeriums sei dort wohl ein sehr, sehr großer Anschlag geplant worden. Ich finde sogar, dass es Terroristen, diese ausländischen Terroristen, überhaupt nicht verdient haben, in unserem Land einen Prozess zu bekommen. Sie und ihre Komplizen müssen eigentlich sofort und unverzüglich in die Gefängnisse ihrer Herkunftsländer geschickt werden. Keinen weiteren deutschen Cent dürfen diese Blutsauger vom deutschen Steuerzahler bekommen, (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Herr Präsident!) geschweige denn einen Prozess nach Kuschelmaßstäben in der deutschen Justiz. Diese Untergrundkämpfer, die von Terrororganisationen gezielt nach Deutschland geschickt werden, erfüllen alle – allesamt – die Mindestanforderung von § 58a. Sie haben nämlich alle die ideologisch-radikale Prägung. Sie sind bereit, innerhalb von einer Minute 15 Menschen bestialisch zu töten, wie der syrische Terrorist, der in Solingen Menschen massakrierte. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Herr Präsident! Hallo!) Wo wir gerade bei Solingen sind – das will ich Ihnen auch nicht vorenthalten –: Bei der Vernehmung eines mutmaßlichen Cousins des Terroristen, der extra aus der JVA Neumünster geholt wurde, um vor Gericht auszusagen, spielten sich irrsinnige Szenen ab. Zunächst wollte der Zeuge (ein Name wird genannt) partout nicht aussagen, weil er Angst vor Vergeltung durch den IS hatte. Wohlgemerkt – ich sagte es gerade –: Der Zeuge sitzt in der JVA Neumünster. Plötzlich sagte er dann zum Richter: Herr Richter, Sie können nicht mal Ihr eigenes Land beschützen. Wie wollen Sie mich beschützen? Was ein Häftling da zusammenfasst, wird immer mehr Bürgern bewusst. Die Ignoranz, die Untätigkeit und vor allem Ihre ständige Relativierung sind die eigentlichen Gefahren für dieses Land. Ich habe es in der ersten Rede zu dem Thema gesagt, und ich wiederhole es: Der Amtseid lautet nicht Verharmlosung und Vertuschung, sondern er lautet, Schaden vom deutschen Volke abzuwenden. Die Verpflichtung zur inneren Sicherheit ist nicht nur eine verfassungsmäßige Verpflichtung, sondern sie ist ein zentraler Pfeiler unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts. Lassen Sie mich abschließend sagen: Wenn man die Ressourcen des Sicherheitsapparates weniger – wir haben es heute Morgen in der Debatte auch noch einmal verfolgen können – für die AfD verschwenden, sondern mit ihnen endlich in die Jagd der Dutzenden Terroristen forcieren würde, die ungestört unter uns leben dürften, dann wäre das eine effektive und erfolgreiche Maßnahme zur Bekämpfung von Terrorismus. Landtag In diesem Komplex möchte ich noch einen Umstand bewusst machen. Die Amerikaner haben bereits in der Vergangenheit angedeutet und angedroht, Terrorhinweise künftig abzustellen, wenn Sie rechtsstaatliche Maßstäbe weiterhin mit Füßen treten. Ich sage Ihnen: Dann wären dieser Staat, dann wären Sie alle und vor allem die Landesregierung blank, denn Terrorismus in diesem Land wird, wenn er abgewehrt wird, nur dann abgewehrt, wenn uns ausländische Nachrichtendienste einen Hinweis gegeben haben. Von Ihnen haben wir leider Gottes nichts zu erwarten. Deshalb bringe ich diesen Antrag zum zweiten Mal ein. Es ist bitterernst, und wir dürfen von den nachfolgenden Rednern gleich ein wenig Ernsthaftigkeit erwarten. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD – Thorsten Klute [SPD]: Aber ganz sicher!)
