Andrea Stullich
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Tritschler, Ihre Beleidigungen sind dieses Parlaments vollkommen unwürdig. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Und ewig grüßt das Murmeltier: Wieder einmal inszeniert sich die AfD als letzte Verteidigerin von Mei-09.07.2025 nungs- und Pressefreiheit. Das Drehbuch ist dabei immer das Gleiche: ein aktuelles Thema, ein bisschen pseudo-staatsmännische Rhetorik, ein bisschen Märtyrerpose, dazu Irreführung durch Auslassung – und fertig ist der Antrag für Ihre Kameras und Ihre Gefolgsleute. (Beifall von der SPD und Verena Schäffer [GRÜNE] – Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Diesmal geht es um das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum COMPACT-Magazin. Die Richter haben deutlich gemacht, dass die Inhalte des Magazins insgesamt noch nicht verbotswürdig seien. Das Gericht stellt fest: Auch die polemisch zugespitzte Machtkritik, die Verschwörungstheorien und die Geschichtsvergessenheit in COMPACT sind von der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt. Denn in Deutschland gelten zu Recht ganz besonders hohe Hürden, wenn ein Presseerzeugnis verboten werden soll, auch und gerade, wenn das Verbot über das Vereinsrecht begründet wird. Die AfD unterschlägt in ihrem Antrag natürlich den entscheidenden Satz aus der mündlichen Urteilsbegründung. Die Richter sagen nämlich auch – Zitat –: „Das Grundgesetz garantiert selbst den Feinden der Freiheit die Meinungs- und Pressefreiheit.“ Das Urteil ist, auch wenn die AfD das anders verstehen möchte, kein Gütesiegel für COMPACT, und es bedeutet auch keine Narrenfreiheit für dessen Autoren. (Vereinzelt Beifall von der CDU – Sven Werner Tritschler [AfD]: Sind Sie intellektuell in der Lage, meiner Rede zu folgen? – Weitere Zurufe) Das Gericht hat auch nicht gesagt, COMPACT sei harmlos, denn es ist kein harmloses Medium. Der Verfassungsschutz hat COMPACT als gesichert extremistisch eingestuft. Es ist Sprachrohr von Extremisten, eine Plattform, die gegen Minderheiten hetzt, Verschwörungstheorien verbreitet und demokratische Institutionen verächtlich machen will. Der Chefredakteur des Magazins sagt von sich – Zitat –: „Ich bin ein bekennender Politikerbeleidiger.“ – Er spricht von Staatsterror, Revolution und will das Regime stürzen. Das alles ist abstoßend und grauenvoll, aber von der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt, (Zuruf von der AfD: Das sehen die Richter scheinbar anders!) und deshalb kann COMPACT auch nicht grundsätzlich verboten werden. Das ist kein Zeichen von Schwäche unseres Rechtsstaats, sondern sehr wohl, Herr Tritschler, gerade von seiner Stärke. Denn das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts widerlegt den Mythos, der Staat würde kritische Stimmen unterdrücken. Landtag (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Das Urteil ist also keine Niederlage der Demokratie, sondern im Gegenteil der Beweis ihres Funktionierens. Sie feiern bei der AfD ein Gerichtsurteil, um sich als Verteidiger von Presse- und Meinungsfreiheit zu inszenieren. Doch was Sie wirklich meinen, ist doch etwas ganz anderes, die Freiheit nämlich, Desinformation, Verschwörungsmythen und Demokratieverachtung ungestört verbreiten zu dürfen. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN – Thorsten Klute [SPD]: Genau so ist es!) Dafür nehmen Sie ausgerechnet die Meinungsfreiheit in Anspruch, das Grundrecht, das Ihnen nur deshalb zur Verfügung steht, weil wir in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat leben, (Beifall von der CDU) genau in dem Staat, den Sie abschaffen wollen. Dass Sie Ihre wilden Parolen auf Bühnen, in Magazinen und im Netz ungestraft rausposaunen können, das ist doch gerade überzeugender Ausdruck der Meinungsfreiheit in unserer Demokratie. Das Regime, das Sie stürzen wollen, schützt selbst Sie und Ihre Umsturzfantasien. Einen besseren Beweis für die Stärke unseres Rechtsstaats kann es gar nicht geben. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Sie fabulieren in Ihrem Antrag unter anderem über die angeblich – Zitat – aktuell zur Diskussion stehenden Grenzen der Meinungsfreiheit. Die Grenzen der Meinungsfreiheit und auch der Pressefreiheit stehen natürlich überhaupt nicht zur Diskussion. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Das hätten Sie wohl gern, um diese Grenzen zu verschieben, weil sie Ihnen nicht ins krude Weltbild passen. Aber unser Grundgesetz ist stärker als jeder Extremismus. Solange eine Meinung nicht gegen Gesetze verstößt, zur Volksverhetzung aufruft, Menschen beleidigt oder Jugendliche gefährdet, (Sven Werner Tritschler [AfD]: Das werden Sie nicht schaffen!) muss sie möglich bleiben, auch dann, wenn sie für uns schwer erträglich ist. Das unterscheidet uns eben von autoritären Systemen, (Sven Werner Tritschler [AfD]: Was unter- scheidet Sie von uns, liebe Kollegin?) und daran gibt es nichts zu deuteln und überhaupt nichts infrage zu stellen. 09.07.2025 Eine starke Demokratie wie unsere hält auch Agitation und Polemik wie die von COMPACT aus. Sie braucht dafür keine Scheinanträge der AfD, die als verschleiertes Grundrechtsmanifest daherkommen und sich als Brandbeschleuniger für Demokratieverachtung entpuppen. Wir lehnen den Antrag entschieden ab im Sinne der Presse- und Meinungsfreiheit und einer Demokratie, die sich weder einschüchtern noch instrumentalisieren lässt. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
