landtag.nrw.de ↗

André Kuper

09.07.2025 Sitzungen 18/98

Danke, Herr Schalley. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Paul. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken und Kinder und Jugendliche vor jeder Form von Gewalt zu schützen, ist Landtag eine besondere Verantwortung und Verpflichtung zugleich. Wir wissen leider, dass Gewalt gegen Kinder und Jugendliche oftmals im Verborgenen stattfindet und dass erst dann, wenn Fälle wie „Lügde“, „Bergisch Gladbach“ oder „Münster“ ans Licht kommen, auch das Leid der Kinder und Jugendlichen öffentlich und politisch Beachtung findet. Wir haben in Nordrhein-Westfalen gemeinsam Lehren daraus gezogen und Strukturen geschaffen: das Landeskinderschutzgesetz, das Handlungs- und Maßnahmenkonzept der Landesregierung und nicht zuletzt die Kinderschutzkommission des Landtages. So geraten Kinderschutz und Kinderrechte nicht immer nur dann ins Blickfeld, wenn etwas ganz Schreckliches offenbart wurde, und können wir strukturell gemeinsam Antworten darauf finden, dass Gewalt gegen Kinder und Jugendliche leider viel zu häufig und viel zu sehr im Verborgenen stattfindet. Mit dem Landeskinderschutzgesetz hat Nordrhein-Westfalen das bundesweit stärkste gesetzlich verankerte System zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Es gibt zwei zentrale Botschaften des Landeskinderschutzgesetzes. Erstens. Die Wahrung und die Förderung der Kinderrechte sind untrennbarere Bestandteile eines wirksamen Kinderschutzes. Kinderschutz kann also nicht ohne Kinderrechte gedacht werden. Zweitens. Die Beteiligung von Kindern ist bedeutsam für wirksamen Kinderschutz. Mit der Einsetzung eines oder einer Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte stärken wir diese Strukturen noch einmal. Mit der gesetzlichen Einrichtung und starken Ausstattung eines oder einer unabhängigen Beauftragten setzen wir ein weiteres klares Zeichen, mit einem besonderen Blick auf das Recht auf Schutz, auf die Förderung und auf die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Der oder die Beauftragte soll eine starke Stimme für Kinder und ihre Rechte sein und wichtige Impulse für weitere Entwicklungen sowie die weitere Stärkung des Kinderschutzes in Nordrhein-Westfalen setzen. Der Entwurf wurde im Rahmen einer gemeinsam von dem AFKJ und der Kinderschutzkommission durchgeführten Expertenanhörung diskutiert. Die Einsetzung wurde auch breit getragen. Neben der gesetzlichen Absicherung der Beteiligung von Kindern, die im Entwurf bereits verankert war, soll mit der Konkretisierung verdeutlicht werden, welche fundamentale Rolle auch die Beteiligung von Betroffenen spielt. Die Beteiligung von Betroffenen ist essenziell. Ihre Sichtweise bildet eine wichtige Grundlage für gelingenden Kinderschutz. Betroffene gehen hier oftmals einen sehr schwierigen Weg, um ihre Erfahrungen und ihre Perspektiven teilen zu können. Ihr Einsatz ist beachtenswert; er verdient höchsten Respekt und 09.07.2025 höchste Anerkennung. Die Stärkung ihrer Beteiligungsmöglichkeiten ist ein wichtiger Baustein. Mit dieser neu vorgenommenen Ausweitung werden der Wichtigkeit und der Unverzichtbarkeit dieses wertvollen Wissens sowie dem Grundsatz „Nichts über uns ohne uns“ Rechnung getragen. Ich begrüße es auch ausdrücklich, die Unabhängigkeit der oder des Beauftragten zu stärken und sogar gesetzlich vorzugeben; denn das bestärkt uns in dem eingeschlagenen Weg. Neben der ausdrücklich aufgeführten Unabhängigkeit soll nun ausdrücklich festgeschrieben werden, dass der oder die Beauftragte weisungsungebunden handelt und eigenständig entscheidet. Das war immer der Geist des Gesetzentwurfs. Dass es nun noch einmal expliziter gefasst worden ist, ist eine gute und wichtige Ergänzung aus dem parlamentarischen Verfahren heraus. Auch die Einführung des Zufallsprinzips bei der Qualitätsentwicklung ist eine gute Weiterentwicklung zur Verbesserung der Strukturen des Kinderschutzes in unserem Land. Ich bin überzeugt, dass der oder die Beauftragte mit seinen oder ihren umfassenden Aufgaben den Kinderschutz weiter fördern wird. Dieser Meilenstein ist ein Gewinn für Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen und für den Kinderschutz und die Stärkung der Kinderrechte in unserem Land. Deswegen bin ich froh und möchte noch einmal allen Fraktionen danken, dass wir in den letzten Jahren immer wieder gemeinsam an der Stärkung des Kinderschutzes und der Stärkung der Kinderrechte in Nordrhein-Westfalen gearbeitet haben. Das ist für die Kinder und Jugendlichen, für die Betroffenen ein wichtiges Zeichen gewesen, dass wir gemeinsam hinschauen und gemeinsam die Verantwortung annehmen, den Kinder- und Jugendschutz weiter zu stärken. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Mit dieser neuen Aufgabe eines Beauftragten oder einer Beauftragten werden wir jetzt eine weitere starke Stimme, ein Gesicht und eine Institution für diesen gemeinsamen Weg implementieren. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Alle Reden von André Kuper Protokoll ↗