Martin Lucke
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Die Gestaltung des offenen Vollzugs darf den Zweck der Strafe nicht aushöhlen“ erinnert mich unweigerlich an die ersten Strafrechtsvorlesungen, die ich als junger, werdender Jurist besucht habe. Anselm von Feuerbach, negative und positive Generalprävention: Durch die Verhängung von Strafe soll die Bevölkerung von der Begehung von Straftaten abgehalten werden. Gleichzeitig soll das Vertrauen in die Rechtsordnung gestärkt werden. – So weit, so visionär – jedenfalls 1800. Zwar sind die Straftheorien nicht falsch geworden: Straftäter sind Menschen, die das gemeinsame Fundament unseres Zusammenlebens verlassen haben. Das muss konsequent bestraft und Unrecht gesühnt werden. Trotzdem haben wir uns doch weiterentwickelt. Heute ist auch die Wiedereingliederung in die Gesellschaft unabdingbar. § 1 des Gesetzes zur Regelung des Vollzugs der Freiheitsstrafe in Nordrhein-Westfalen kombiniert die genannten Ziele: zum einen, Gefangene dazu zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen, zum anderen, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen. Zwischen diesen beiden Zwecken steht die Entscheidung, ob der Haftvollzug im Rahmen eines offenen Vollzugs ausgestaltet wird. Grundsätzlich ist es zu begrüßen, wenn die Fachleute in unseren Haftanstalten der Auffassung sind, 09.07.2025 dass die Inhaftierten bereit sind für eine Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben. Ansonsten kommen Menschen in den Monaten und Jahren des Vollzugs nur mit anderen ehemaligen Kriminellen in Kontakt. Es ist wohlfeil, zu glauben, dass danach eine Eingliederung in die Gesellschaft erfolgreich sein wird. Außerhalb der Haftanstalt einer Arbeit nachzugehen und sich ein Umfeld zu schaffen, gibt den Gefangenen Halt und uns Hoffnung auf einen straffreien Neuanfang nach dem Ende des Vollzugs. Oder um den Minister zu zitieren: Resozialisierung ist der beste Opferschutz. (Beifall von Dagmar Hanses [GRÜNE]) Meines Erachtens greift der Antrag insoweit zu kurz. Entscheidend ist doch nicht, primär darauf zu schauen, wie zeitnah Straftäter in den offenen Vollzug gelangen, sondern darauf, wie sich diese dort anschließend verhalten. Dabei sind die Zahlen aus meiner Sicht keineswegs alarmierend. Die Quote derer, die im Verdacht stehen, im offenen Vollzug neue Straftaten begangen zu haben, lag zwischen 2022 und 2024 bei 2,5 %. Das sind 2,5 % zu viel, ist aber trotzdem keine hohe Zahl. Noch entscheidender ist es aber, wie sich die entlassenen Straftäter anschließend verhalten. Ein Übergang in ein geregeltes soziales Leben ist schließlich der Sinn des offenen Vollzugs. Laut Studien zeigen aus dem offenen Vollzug entlassene Personen eben eine deutlich geringere Rückfallwahrscheinlichkeit. Die Rate erneuter Inhaftierungen ist bei der Gruppe aus dem offenen Vollzug signifikant niedriger als bei vergleichbaren Personen aus dem geschlossenen Vollzug. Nicht nur die Häufigkeit, sondern auch die Geschwindigkeit bis zur Rückfälligkeit sowie die Schwere der Delikte sinken. (Dagmar Hanses [GRÜNE]: Ja!) Personen aus dem offenen Vollzug zeigen insgesamt ein stabileres Resozialisierungsprofil. Zudem ist in NRW nicht einfach der Anteil von Gefangenen im offenen Vollzug höher. Vielmehr gehen wir in NRW mit einem Plan an die Sache heran und haben mehrere bemerkenswerte Projekte wie zum Beispiel das Haus der intensivpädagogischen Betreuung in Hövelhof. Dort werden jugendliche Straftäter intensiv resozialisiert, damit es nicht „Endstation Berufskrimineller“ oder „Radikalisierung hinter Gittern“ heißt. Ja, Strafe muss sein, aber als Gesellschaft müssen wir den Menschen auch eine zweite Chance bieten. Dabei wird es immer Menschen geben, die versuchen werden, hehre Möglichkeiten für unlautere Zwecke zu nutzen. Laut den Anstaltsleitern sind dies jedoch Einzelfälle – Einzelfälle, die man beobachten muss, aber auch Einzelfälle, wegen denen man nicht generell anderen Menschen diese Chance verbauen Landtag sollte, vor allem in Anbetracht des Resozialisierungspotenzials. Gerne können wir uns im Ausschuss noch vertieft austauschen. Der Überweisung stimmen wir selbstverständlich zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der FDP)
