Martin Lucke
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein historischer Tag für unser Bundesland. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur anteiligen Entschuldung der Kommunen setzen wir ein klares Zeichen. Wir lassen unsere Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen nicht allein (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) und entlasten sie nach mehr als zwei Jahrzehnten in einem sehr großen Umfang von ihren Altschulden. Die Kommunen sind nicht nur Verwaltungseinheiten, sie sind das Herzstück unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens, der Maschinenraum, ja, das Fundament unseres Landes. Es ist entscheidend, dass sie die notwendigen Entscheidungskompetenzen, Freiheiten und vor allem finanzielle Mittel besitzen. Viele Kommunen in unserem Land sahen sich über Jahre hinweg gezwungen, auf Liquiditätskredite zurückzugreifen, um ihre laufenden Ausgaben überhaupt decken zu können. Diese sogenannten Kassenkredite wurden in der Praxis vielerorts dauerhaft zur Finanzierung des laufenden Betriebs eingesetzt, und das mit gravierenden Folgen. Besonders strukturschwache Städte gerieten dadurch in eine gefährliche Abwärtsspirale. Es lässt sich nicht anders sagen: Ohne externe Unterstützung ist für viele dieser Kommunen eine vollständige Tilgung der Altschulden nicht realistisch. Vor diesem Hintergrund haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, eine substanzielle Entlastung der betroffenen Kommunen herbeizuführen. Unser Ziel war und ist eine Lösung im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft gemeinsam mit dem Bund. Unabhängig von den Planungen des Bundes stellt NRW den Kommunen jährlich 250 Millionen Euro zur anteiligen Übernahme kommunaler Liquiditätsverbindlichkeiten bereit. Wichtig ist dabei: Das ist kein Geld, das den Kommunen weggenommen wird. Es ist frisches Landesgeld, das wir gezielt einsetzen, um besonders belasteten Kommunen mehr Luft zum Atmen zu geben. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Damit gehen wir einen bedeutenden Schritt nach vorn und verpflichten uns, aktiv zur Lösung der Altschuldenproblematik beizutragen. Die vorgesehene Entlastung sieht wie folgt aus. Erstens übernimmt das Land 50 % der geprüften übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung. Zweitens erhalten alle betroffenen Kommunen eine einheitliche Mindestentlastung. Drittens darf nach Durchführung der Maßnahme keine Kommune mehr als 1.500 Euro berücksichtigungsfähige Schulden je Einwohner aufweisen. Der heute vorliegende Gesetzentwurf wurde im Rahmen einer Anhörung sowie im Ausschuss ausführlich Landtag mit einem durchweg positiven Ergebnis diskutiert. Die kommunalen Spitzenverbände würdigten das Gesetz als dringend notwendige Kraftanstrengung in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten und lobten ausdrücklich die Eigeninitiative des Landes. Aus der kommunalen Praxis wurde das Gesetz als sachgerecht, notwendig, praxistauglich und zugleich bürokratiearm bezeichnet. (Christian Dahm [SPD]: Oha!) Spätestens seit der letzten Ausschusssitzung am vergangenen Freitag ist ebenfalls klar, dass ausreichend Wirtschaftsprüfer zur Verfügung stehen. Wie seinerzeit angekündigt, beantragen wir unter TOP 15 unter anderem die Änderung des § 89 Abs. 4 Gemeindeordnung und berücksichtigen damit die Bedenken vieler Kommunen hinsichtlich des Kreditmanagements. Vor diesem Hintergrund ist es mehr als verwunderlich, dass mit den beiden Entschließungsanträgen von SPD und FDP zu einem kommunalen Rundumschlag ausgeholt wird. Natürlich ist es so, dass drei Jahre Rezession in Folge, befeuert durch die verfehlte Wirtschaftspolitik der Ampel, auch an den Kommunen nicht spurlos vorübergehen. (Zuruf von der SPD) Die neue Bundesregierung geht neue wirtschaftspolitische Wege. Aber Veränderungen brauchen Zeit. Sobald die Maßnahmen Wirkung entfalten, wird sich dies auch in den Kommunen positiv bemerkbar machen. Gerne erinnere ich daran, dass die Kommunen von 2017 bis 2022 in der Summe Finanzmittelüberschüsse in den Kommunalhaushalten verzeichnen konnten, sodass die Kommunen ihre Liquiditätskredite im Vergleich zu 2016 um 25 % zurückführen konnten. Maßgeblich ist und bleibt also die wirtschaftliche Entwicklung. Ihre Ausführungen zum Stichtag lassen einen konstruktiven Vorschlag vermissen. Des Weiteren ist die Antragsfrist bereits nach der Verbändeanhörung von drei auf vier Monate verlängert worden. Vor diesem Hintergrund lehnen wir die Entschließungsanträge ab. Das ASEG NRW ist ein Meilenstein für die kommunale Finanzpolitik in Nordrhein-Westfalen. Es handelt sich nicht um eine kurzfristige Entlastung, sondern um eine langfristige Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Dieses Gesetz gibt unseren Städten und Gemeinden die Möglichkeit zurück, Zukunft zu gestalten, statt lediglich Mängel zu verwalten. Ich werbe daher heute um eine Wiederholung der breiten Zustimmung, wie sie bereits letzte Woche in der Ausschusssitzung zum Ausdruck kam. Wir alle tragen gemeinsam Verantwortung für unsere Kommunen und die Menschen, die dort leben. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 09.07.2025
