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Dr. Werner Pfeil

FDP 09.07.2025 Sitzungen 18/98

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen und Kolleginnen! Wenn die AfD Anträge zu sicherheitspolitischen Themen stellt, dann klingt das häufig so, als hätte sie gerade ein neues Level bei Landtag Call of Duty freigeschaltet: martialisch, populistisch, aber mit Blick auf die Rechtslage in etwa so präzise wie eine Gießkanne im Regen – (Beifall von der FDP, der SPD und Tim Ach- termeyer [GRÜNE]) auch beim hier vorliegenden zweiten Versuch. Auch dieser Antrag reiht sich nahtlos ein. Abschiebungsanordnungen sollen plötzlich zur Allzweckwaffe gegen jegliche Form von Kriminalität werden – von Drogenhandel bis Clan-Strukturen. Dass § 58a Aufenthaltsgesetz aber gerade kein Strafrecht ersetzt, sondern auf die konkrete Abwehr einer terroristischen Gefahr zugeschnitten ist, scheint sie nicht verstanden zu haben, oder sie ignoriert es bewusst. Beides ist gleichermaßen gefährlich. Aber jetzt zu den Fakten. Ja, die Gefahren durch radikalisierte Islamisten sind real. Ja, der Rechtsstaat hat Instrumente, um zu handeln. Man muss sie nur entschlossen nutzen. Genau deshalb haben wir als FDP-geführtes Ministerium unter Joachim Stamp bereits 2017 die Sicherheitskonferenzen ins Leben gerufen: ein Koordinierungsgremium, das eine fundierte, einzelfallbezogene Bewertung von Gefährdern ermöglicht. Das Ergebnis: Seitdem wurden in Nordrhein-Westfalen 138 sicherheitsrelevante Personen abgeschoben. Dazu kommen acht freiwillige Ausreisen. Auch wenn das Instrument der Abschiebungsandrohung nach § 58a bislang nur in sechs Fällen genutzt wurde, zeigt es: Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Staat handeln. Aber diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Das eigentliche Problem liegt doch woanders: 34 ausreisepflichtige Gefährder, aber nur eine Person tatsächlich rückführbar. Warum? – Weil Rückführungen häufig an Abschiebungsverboten, fehlender Kooperation der Herkunftsstaaten oder daran scheitern, dass Staatsanwaltschaften dem Strafverzicht nicht zustimmen. Hier braucht es pragmatische Lösungen, keine populistischen Wunschzettel. Wir sagen ganz klar: Wer unsere freiheitliche Ordnung bekämpft, gehört, wo rechtlich möglich, konsequent abgeschoben. (Beifall von Ralf Witzel [FDP]) Aber es muss eine tragfähige Grundlage dafür vorhanden sein, und die Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Nicht auf Zuruf und Bauchgefühl darf gehandelt werden. Der Rechtsstaat darf nicht zur Kulisse für politische Inszenierungen werden. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Deshalb setzen wir uns für mehr rechtsstaatlich fundierte Rückführungen bei tatsächlichen Gefährdern, verbindliche Migrationsabkommen mit Herkunftsländern, die Verlässlichkeit bei Rücknahmen schaffen, und eine enge Verzahnung von Sicherheitsbehörden 09.07.2025 und Justiz ein, damit Recht nicht an Bürokratie und Abstimmungsproblemen scheitert. (Beifall von der FDP) Was wir nicht brauchen, sind Anträge, die rechtliche Standards aufweichen, die Tür für Willkür öffnen und die davon ausgehen, dass die tatsächlichen rechtlichen Voraussetzungen immer vorliegen, was aber nicht der Fall ist. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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