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Susanne Schneider

FDP 09.07.2025 Sitzungen 18/98

Der Frauenanteil in der Bauindustrie steigt – wenn auch sehr langsam. Etwas besser ist da die Entwicklung des Frauenanteils an wissenschaftlichen Landtag Spitzenpositionen. Bei der Gründung des Technischen Hilfswerks war es Frauen nicht gestattet, an Einsätzen teilzunehmen; mittlerweile sind sie dort unverzichtbar. Führungspositionen in der Medizin werden immer häufiger mit Frauen besetzt. Der Frauenanteil in DAX-Vorständen ist auf einen Rekordwert gestiegen. Die Beispiele machen deutlich: Frauen holen weiter auf. Aber dies darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Frauen immer noch mit überkommenen Geschlechterstereotypen konfrontiert sind. Noch immer gibt es auch strukturelle Benachteiligungen. Formale Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern allein reicht eben noch nicht aus. Es sind immer noch politische Handlungen notwendig, um echte Selbstbestimmung der Geschlechter in einer liberalen Gesellschaft zu erreichen. Eine mögliche Maßnahme ist dabei das Gender Budgeting, also die geschlechtergerechte Haushaltsplanung. Dieses Instrument soll dazu dienen, ohne Mehrkosten Mittel geschlechtergerecht zu verteilen. Gender Budgeting soll Transparenz schaffen, unterschiedliche Bedürfnisse berücksichtigen und bestehende Ungleichheit abbauen. Die Anhörung zur geschlechtergerechten Haushaltsplanung hat jedoch gezeigt: Ganz so einfach ist es nicht. Trotz internationaler Verbreitung ist die Einschätzung zum Gender Budgeting geteilt. Während ein Teil der Sachverständigen die Notwendigkeit einer geschlechtergerechten Haushaltsplanung betonte, äußerte ein anderer Teil Bedenken hinsichtlich der Umsetzung und Effizienz eines solchen Ansatzes. Gender Budgeting ist ein komplexes Instrument mit Methodenvielfalt, dessen Wirksamkeit von verschiedenen Faktoren abhängt: Während Befürworter die Potenziale in Bezug auf Transparenz und Zielgenauigkeit betonen, mahnen Kritiker zur Vorsicht und fordern fundierte Evaluierungen. Staatliche Maßnahmen zur Gleichstellung müssen stets kritisch auf Erfolg und Zielgenauigkeit überprüft werden, damit mögliche Lösungsansätze in der Praxis nicht das gegenteilige Ergebnis haben. Zudem gibt es beim Gender Budgeting durchaus Bedenken, ob mit diesem Ansatz nicht zusätzliche Bürokratie geschaffen wird. Die FDP-Landtagsfraktion befürchtet daher, dass der mit dem Gender Budgeting verbundene Aufwand für Verwaltung und politische Steuerung in keinem angemessenen Verhältnis zum erwartbaren Nutzen steht. Es bleibt auch offen, wie geschlechtsspezifische Wirkungen öffentlicher Ausgaben konkret, messbar und praxisnah erfasst werden können, ohne in stark vereinfachende Zuschreibungen zu verfallen oder Ressourcen an 09.07.2025 anderer Stelle zu binden, die dringend für konkrete Maßnahmen zur Gleichstellung benötigt werden. Das Ziel, Geschlechtergerechtigkeit als ein zentrales gesellschaftliches Anliegen konsequent zu verfolgen und bestehende Ungleichheiten systematisch zu identifizieren und abzubauen, teilen wir ausdrücklich. Auch in Nordrhein-Westfalen gibt es noch viel Nachholbedarf. Es werden jedoch Instrumente benötigt, die wesentlich praktikabler, zielgerichteter und weniger bürokratieanfällig sind als das Gender Budgeting. Mögliche und wirkungsvolle Beispiele sind die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der Ausbau von Kita-Plätzen. In der Gesamtabwägung kann sich die FDP-Landtagsfraktion daher zu dem vorgelegten Antrag nur enthalten.

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