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Dorothee Feller

09.07.2025 Sitzungen 18/98

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Jeder Mensch sollte schwimmen können. Denn bei dieser Fertigkeit geht es nicht ausschließlich um sportliche Aspekte, sie rettet vielmehr Leben. Noch immer passieren zu viele Badeunfälle mit Nichtschwimmern. Doch es ist nicht nur Aufgabe von Schule, alle Kinder und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen zu sicheren Schwimmern zu machen. Neben Erzieherinnen und Erziehern sowie Lehrkräften sind auch die Eltern in der Verantwortung, sich um die Schwimmausbildung ihrer Kinder zu bemühen. Die Landesregierung unterstützt die Schwimmausbildung bereits in der frühkindlichen Bildung und über die gesamte Schulzeit hinweg. Die gemeinsame Rahmenvereinbarung „Frühkindliche Bildung – Bewegung fördern!“ mit dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen legt einen besonderen Schwerpunkt auf dem Bereich „Wassergewöhnung und Wasserbewältigung“. Zudem haben wir im Vorschulbereich das innovative Projekt „narwali“, das mit seinen fünf mobilen Schwimmcontainern ein niedrigschwelliges Angebot für Vorschulkinder ist. Die Schwimmcontainer werden gut genutzt. Allein im Regierungsbezirk Köln konnten seit September 2023 bereits bis zu 4.000 Kinder an dem Projekt teilnehmen. In den nordrhein-westfälischen Lehrplänen des Fachs Sport ist der Bereich „Bewegen im Wasser – Schwimmen“ sowohl in der Primarstufe als auch in den weiterführenden Schulformen verbindlich verankert. Es gibt klare Lehrplanvorgaben. Unsere Sport-09.07.2025 lehrkräfte werden qualitativ hochwertig aus- und fortgebildet, um Kindern und Jugendlichen die Grundfertigkeiten im Schwimmen zu vermitteln. Für Schülerinnen und Schüler, die ihre Schwimmfähigkeit in den ersten Jahren der Grundschulzeit nicht im vorgesehenen Umfang ausbilden konnten, bietet das Landesprogramm „NRW kann schwimmen! – Schwimmen lernen in den Ferien und in der Freizeit“ eine ergänzende Möglichkeit zum Erlernen des Schwimmens. Das Programm wird von den Schulen gut angenommen. In den nun anstehenden Sommerferien sind über 200 Kurse in ganz Nordrhein-Westfalen geplant. Daneben fördert das Land die sogenannten Schulschwimmwochen, um Schulen die Möglichkeit zu geben, das Schwimmen und Bewegen im Wasser über den schulischen Schwimmunterricht hinaus in einer Woche intensiv zu fördern. Auch diese unterstützende Maßnahme des Landes wird gut angenommen. Vor wenigen Tagen haben allein in Wuppertal 88 Klassen an der Schulschwimmwoche teilgenommen, sodass 1.800 Kinder hiervon profitierten. An diesem Beispiel zeigt sich, wie kommunales Engagement und landesseitige Unterstützung in der Schwimmförderung Hand in Hand gehen. Neben der üblichen Sportpauschale unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die Kommunen über seine Zuständigkeit hinaus auch bei der Sportstättenmodernisierung. So hat sich die Landesregierung erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Sportstättenmodernisierung und damit auch die Sanierung und der Neubau von Schwimmbädern und Lehrschwimmbecken Eingang in den Entwurf des Länder- und Infrastrukturfinanzierungsgesetzes sowie in den Entwurf des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ finden. Die Gesetzesvorhaben werden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den Bundeshaushalt 2025 und 2026 derzeit im parlamentarischen Verfahren behandelt und für den Bundeshaushalt 2026 Ende Juli 2025 eingebracht. Geplant ist, dass die Förderungen trägerneutral sind. Vor diesem Hintergrund freuen wir uns auf einen weiteren intensiven Austausch in den Ausschüssen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Protokoll ↗