Julia Eisentraut
Digitale Gewalt durch Deepfakes und insbesondere durch sogenannte Pornfakes nimmt spürbar zu. Diese digitale Manipulation von Videos und Fotos verletzt Persönlichkeitsrechte, untergräbt Vertrauen in digitale Medien und trifft insbesondere Frauen und marginalisierte Gruppen in ihrer Würde und Sicherheit. Wir nehmen diese Bedrohung sehr ernst. Wir stehen an der Seite der Betroffenen und setzen uns auf allen Ebenen dafür ein, dass digitale Räume sicherer und gerechter werden. Der vorliegende Antrag greift diese Problematik auf – doch in seiner Ausgestaltung bleibt er einseitig, rechtlich unscharf und ohne klare Umsetzungsstrategie. Deshalb können wir ihm in dieser Form nicht zustimmen. Viele der im Antrag formulierten Forderungen betreffen eindeutig die Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Die Einführung neuer Straftatbestände, die Regulierung von Plattformen oder die Verpflichtung zur Kennzeichnung manipulierter Inhalte – all das sind Fragen, die auf Bundesebene entschieden werden müssen. Nordrhein-Westfalen kann und wird hier eine konstruktive Rolle 09.07.2025 spielen, etwa durch die Begleitung der entsprechenden Bundesratsinitiative. Gleichzeitig entscheiden wir hier darüber, was auf Landesebene tatsächlich regelbar ist. Auch die europäische Ebene ist aktiv. Mit dem Digital Services Act hat das Europäische Parlament einen verbindlichen Rahmen geschaffen, der Plattformen verpflichtet, gegen rechtswidrige Inhalte – einschließlich manipulativer Deepfakes – vorzugehen. Dieser Rechtsrahmen ist seit Anfang 2024 in Kraft und bietet bereits wichtige Instrumente, die nun konsequent umgesetzt werden müssen. Was der Antrag zudem nicht ausreichend berücksichtigt, ist die notwendige Differenzierung. In der Anhörung wurde deutlich, dass bestehende strafrechtliche Normen grundsätzlich greifen können – etwa das Recht am eigenen Bild oder § 184 StGB über die Verbreitung pornografischer Inhalte. Die Herausforderung liegt weniger in fehlenden Gesetzen als in ihrer konsequenten Anwendung und in der Sensibilisierung der zuständigen Stellen. Hier setzen wir als Landesregierung bereits an – etwa durch gezielte Fortbildungsangebote und durch die Stärkung des Opferschutzes. Wir teilen das Anliegen, digitale Gewalt entschieden zu bekämpfen. Dafür brauchen wir eine abgestimmte, rechtssichere und wirksame Gesamtstrategie – auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene. Symbolische Forderungen allein reichen nicht aus. Was wir brauchen, ist ein klarer Blick auf die Zuständigkeiten, eine enge Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteur*innen und ein gemeinsames Verständnis dafür, dass der Schutz der Persönlichkeitsrechte im digitalen Raum eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Der vorliegende Antrag erfüllt diese Anforderungen nicht. Deshalb lehnen wir ihn in dieser Form ab – in der festen Überzeugung, dass wir gemeinsam an tragfähigen, rechtssicheren und wirksamen Lösungen weiterarbeiten werden – für den Schutz der Persönlichkeitsrechte; für eine digitale Öffentlichkeit, die sicher und gerecht ist.
