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Dr. Benjamin Limbach

09.07.2025 Sitzungen 18/98

Das entschlossene Vorgehen gegen sogenannte Deepfakes, das Sie mit Ihrem Antrag aufgreifen, ist der Landesregierung schon seit Längerem ein mit Nachdruck verfolgtes Anliegen. Die um sich greifende Nutzung von generativer KI zur Manipulation von Bildmaterial hat die Produktion von Deepfakes in dreierlei Hinsicht grundlegend verändert und die davon ausgehenden Gefahren verschärft: KI verändert die Quantität durch leicht zugängliche Apps, KI verändert die Qualität, denn die Deepfakes wirken natürlicher und gewinnen an Glaubwürdigkeit, und KI erschließt neue Tatmöglichkeiten vor allem für Jugendliche, weil die Erstellung von Deepfakes nahezu keinerlei technische Qualifikationen mehr voraussetzt. Ihre Forderung, die Bundesratsinitiative für ein Gesetz zum strafrechtlichen Schutz vor Deepfakes zu unterstützen, ist längst erledigt. Europa hatte uns die Einführung eines solchen Straftatbestandes schon mit der EU-Richtlinie vom 13. Juni 2024 ins Aufgabenheft geschrieben. Bereits am 5. Juli 2024 stimmte Nordrhein-Westfalen im Bundesrat für die Einbringung des Gesetzentwurfs in den Bundestag wie auch für eine begleitende Entschließung. Nachdem die Bundesratsinitiative der Diskontinuität zum Opfer gefallen ist, wird dieses wichtige und dringliche Vorhaben am Freitag erneut in den Bundesrat eingebracht. Auch im Übrigen tragen Sie mit Ihrem Antrag buchstäblich „Eulen nach Athen“. Denn die Landesregierung geht bereits jetzt in vielfältiger Weise mit Nachdruck gegen Deepfakes vor. Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen kooperiert eng mit der Landesanstalt für Medien NRW, die umfangreiche Unterstützung auch für Schulen bereitstellt. Neben den Medienscouts gibt es eine altersgerechte Lernplattform und die Onlineplattform ZEBRA, die allen Zielgruppen eine individuelle Beratung zu Medienfragen im digitalen Alltag bietet. Selbstverständlich gibt es auch Schulungen für Justizbedienstete und die Polizei. Deepfakes sind digitale und nicht selten auch sexualisierte Gewalt. Sie sind in vielen Fällen strafbar. Wir nehmen dies sehr ernst und machen das Thema daher auch zum Gegenstand von Seminaren zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen, der Kinder- und Jugendpornografie sowie im Bereich „Cybercrime“. 09.07.2025 Wir bauen unsere Maßnahmen in dem Bereich weiter aus. So ist „Digitale Gewalt im sozialen Nahraum“ ein Schwerpunkt bei der Entwicklung des Landesaktionsplans „NRW Gemeinsam gegen Gewalt – Landesaktionsplan zu Umsetzung der Istanbul-Konvention“. Wichtig ist zunächst, dass die Betroffenen und ihre Familien Rat und Beistand erhalten, ohne dafür lange Anfahrtswege oder Wartezeiten in Kauf nehmen zu müssen. Wir haben im Bereich der ambulanten Frauenunterstützungsinfrastruktur zuletzt noch vier Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt neu in die Landesförderung aufgenommen, wodurch bislang bestehende, regionale Versorgungslücken geschlossen werden konnten. Das MKJFGFI fördert jetzt 62 allgemeine Frauenberatungsstellen und 57 Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt. Die Fachkräfte dort beraten und sensibilisieren auch zu unterschiedlichen Formen von digitaler Gewalt. Psychologische Unterstützungsangebote für Betroffene und ihre Familien sind in Nordrhein-Westfalen mit dem Angebot der landesgeförderten Familienberatungsstellen gegeben. Wir können nach dem Ausbauprogramm der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche heute auf eine flächendeckende Versorgung in diesem Land blicken. Jede Region verfügt über ein solches Angebot, das die Familien in diesen herausfordernden Krisensituationen unterstützt. Die Fachkräfte in den Beratungsstellen sind oftmals erste Ansprechpartner, wenn die Opfer sich öffnen, und sie begleiten sie und ihre Familien durch den gesamten Weg in dieser Krise. Sie tragen also in vielen Fällen maßgeblich dazu bei, ein solches Leid zu überstehen. Den Weg in dieses spezialisierte Hilfesystem weist das Team der Opferbeauftragten über ihre Hotline. Zusätzlich beteiligt sich das Familienministerium an der bundesweiten Förderung der bke-onlineberatung – ein hochprofessionelles, digitales Beratungsangebot der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e. V. Hier können Jugendliche wie auch Eltern unmittelbar mit einer Beratungsfachkraft in Kontakt treten, Rat und Unterstützung erhalten und sich auch anonym untereinander austauschen. Dies ist insbesondere für junge Menschen ein wichtiges Angebot, deren Alltag sich wesentlich im digitalen Raum abspielt. Im Ergebnis gilt: Die Landesregierung teilt das von Ihnen formulierte Ziel. Sie ist gut aufgestellt, um es zu verwirklichen. Landtag

Protokoll ↗