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André Kuper

09.07.2025 Sitzungen 18/98

Danke, Frau Seli-Zacharias. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Paul. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Siehste, auch die Rede ging zu Ende!) Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es mag Sie überraschen, aber das Grundgesetz gilt für alle Menschen in diesem Land. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Abschiebehaft ist und bleibt eine freiheitsentziehende Maßnahme, die unter Richtervorbehalt steht und den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit unter-Landtag liegt. Das ist ein Grundsatz rechtsstaatlicher Politik und unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Wir haben in der Plenarsitzung im Mai ausführlich darüber diskutiert, und ich habe ausgeführt, dass wir eine Anpassung im Abschiebungshaftvollzugsgesetz brauchen, weil wir für den Betrieb von Unterbringungseinrichtungen für Ausreisepflichtige Vollzugspersonal benötigen. Hier zielen wir auf die Regelung ab, pensionierte Vollzugskräfte befristet einzusetzen, denn in NRW haben wir in der Vergangenheit durchaus gute Erfahrungen mit dem Einsatz von pensionierten Polizei- und Justizkräften in der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige in Büren gesammelt. Wir müssen konkret Lösungen voranbringen. Es ist bereits angeklungen, dass es durch das Rückführungsverbesserungsgesetz und die darin getroffenen Regelungen einen höheren Bedarf an Haftplätzen gibt. Das bedeutet automatisch, dass wir eine höhere Auslastung in den Einrichtungen haben und dafür Personal vorhalten müssen. Die vorgesehene Regelung kommt auch nicht zum ersten Mal zum Einsatz, sondern sie hat in der letzten Legislaturperiode übrigens unter einem FDP-Minister Anwendung gefunden. Bei der Beratung im Ausschuss und in der Anhörung wurde diese Regelung grundsätzlich unterstützend bewertet. Der Beirat der UfA Büren bewertete den Gesetzentwurf positiv, um angesichts der Entwicklungen wie der höheren Belegung sowie des höheren Betreuungsaufwands für Untergebrachte die gesetzlich verfügten Grundsätze der Abschiebungshaftvollzugsgestaltung wahren zu können. Der angehörte Sachverständige der Stadtverwaltung Ahlen begrüßte die geplante Gesetzesänderung als einen Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen im Kontext von Flucht und Migration. Zur Stellungnahme der Gewerkschaften möchte ich an dieser Stelle deutlich machen, dass mir die Herausforderungen und Anforderungen bei Vollzugsaufgaben sehr bewusst sind. Daher beruht diese gesetzliche Regelung auf Freiwilligkeit der Vollzugskräfte. Die Laufzeit des Gesetzes dient der Planungssicherheit. Damit wird nicht die Ausnahme zur Regel, sondern es wird eine Möglichkeit mit der notwendigen Planungssicherheit versehen. Hinsichtlich der Ausbildung von Anwärterinnen und Anwärtern ist mir wichtig, noch einmal deutlich zu unterstreichen, dass wir uns hier ebenfalls im Aufbau befinden. Für die UfA Büren und mit Blick auf die UfA in Mönchengladbach stehen nun 28 Stellen für die Ausbildung von Anwärterinnen und Anwärtern zur Verfügung. Mit dem Haushalt 2026 werden es voraussichtlich 44 Stellen sein. 09.07.2025 Das bedeutet, dass wir hier eine Regelung treffen, um der aktuellen Situation begegnen zu können. Es bedeutet aber auch, dass das Land mit der Erhöhung der Anwärterstellen einen konzeptionell und strukturell klaren Weg verfolgt. Alle geeigneten Kandidat*innen werden dementsprechend ausgebildet. Ich hoffe daher auf die Unterstützung für diesen Gesetzentwurf. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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