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Enxhi Seli-Zacharias

AfD 09.07.2025 Sitzungen 18/98

Die SPD-Fraktion fordert in ihrem Antrag, den Landeshaushalt zu verteilen und das auf eine „faire“ Weise. Fair heißt hier: nach rein ideologischen Kriterien. Das zeigt in meinen Augen, dass die SPD nicht verstanden hat, wie ein Haushalt funktioniert. Das kann man schon am Titel des Antrags erkennen. Liebe SPD, Sie können keinen Haushalt verteilen, sondern nur die in diesem festgelegten Mittel. Wie diese Mittel nun zu verteilen sind, sollte aufgrund klarer sachlicher Kriterien entschieden werden. Die Anhörung von Experten hat klar gezeigt: Ein Landeshaushalt ist nicht in Gänze nach geschlechtergerechten Kriterien gestaltbar. Professor Dr. Boysen-Hogrefe vom Institut für Weltwirtschaft in Kiel führte während der Anhörung aus, dass Gender Budgeting keinen nachgewiesenen Effekt auf die Erreichung von Gleichstellungszielen hat. Als Beispiel nannte er unser Nachbarland Österreich, das im Mai 2023 eine ernüchternde Bilanz nach zehn Jahren Gender Budgeting gezogen hat. Zwar war die Studie rein deskriptiv angelegt, Professor Boysen-Hogrefe betonte aber, dass sie ausreiche, um große Zweifel am Gender Budgeting zu wecken. Er fasste daher zusammen: „Ob Gender Budgeting tatsächlich hilft, ist fraglich bzw. zumindest in Österreich nicht eindeutig greifbar.“ Damit ist auch mehr als fraglich, ob Gender Budgeting in Nordrhein-Westfalen überhaupt funktionieren kann. Das müssen Sie, liebe SPD-Fraktion, FAIR-stehen. Hinzu kommen die mit der Implementierung verbundenen Probleme. Der letzte Haushalt zählte Tausende unterschiedliche Titel in Hunderten Haushaltsgruppen. Der Versuch, all diese Haushaltspositionen genderpolitisch aufzuladen, dient Landtag nicht einer vorgeblichen Gleichstellung. Er dient einer Ideologisierung, die Teil des Kulturkampfes ist, den wir in unserer Zeit gerade erleben. Wir haben in den vergangenen Jahren im Haushalt bereits gesehen, wohin dieser Kulturkampf führt. Der Aufwuchs an Mitteln bei ideologischen Projekten wird mit jedem Jahr größer. Bereits für das Jahr 2024 enthielt der Haushalt 7,7 Millionen Euro für queerpolitische Leistungen und 116,7 Millionen Euro für frauenpolitische Leistungen. Diese Leistungen verteilten sich, da Queer- und Frauenpolitik als Querschnittsthema angelegt sind, über alle Ressorts. Schon jetzt ist der Landeshaushalt also durchzogen von in ihrem Ziel fraglichen Titeln. Was wir daher brauchen, ist nicht die von der SPD geforderte weitere ideologische Aufladung des Landeshaushalts, sondern das genaue Gegenteil. Anstatt genderpolitischen Gaga zu subventionieren, müssen wir in unsere Infrastruktur investieren. Anstatt immer mehr Frauenhäuser zu bauen, müssen wir mit den staatlichen Strafverfolgungsbehörden gnadenlos gegen die Täter vorgehen, die häufig aus dem migrantischen Milieu stammen. Unser Ziel sollten daher nicht mehr, sondern weniger Frauenhäuser sein. Frauen müssen sich in unserem Land wieder sicher fühlen! Anstatt geschlechtergerechte Haushaltsplanung vorzunehmen, müssen wir zu einer sachgerechten Haushaltsplanung kommen. Die von der SPD-Fraktion eingebrachten Ideen sollten wir daher am besten einfach FAIR-vergessen! Wir lehnen den Antrag daher ab. 09.07.2025 Landtag Anlage 3 Zu TOP 23 – Ausführungsgesetz zu § 47 Absatz 1b des Asylgesetzes (AG AsylG) – zu Protokoll gegebene Reden Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Nordrhein-Westfalen steht zu seiner Verantwortung, Menschen, die bei uns Schutz suchen, Zuflucht zu gewähren. Wir stehen dazu, dass wir ein Einwanderungsland sind. Und wir stehen auch zu unserer Haltung – Humanität und Steuerung. Dabei ist klar, dass der Aspekt der Steuerung gestärkt werden muss. Und genau dies hat die Landesregierung getan. Wir haben das Landessystem ausgebaut. Während des Aufenthalts im Landessystem stellen die Menschen ihren Asylantrag beim BAMF. Die Anhörung findet noch während des Aufenthalts in einer Landesunterbringungseinrichtung statt. Dies ist ein geordnetes Verfahren und findet während der Unterbringung im Landessystem statt. Nach dem schrecklichen Attentat in Solingen hat die Landesregierung ein umfassendes Maßnahmepaket beschlossen. Zu den Maßnahmen zählt, dass wir die Möglichkeiten des § 47 Abs. 1a AsylG ausschöpfen und die Kommunen dahin gehend entlasten, dass Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern in der Regel nicht mehr zugewiesen werden. Ausnahmen bestehen natürlich weiterhin für Familien mit minderjährigen Kindern, die gesetzlich nach sechs Monaten zugewiesen werden müssen. Wir überprüfen darüber hinaus auch die Regelungen des § 47 1b. Der Gesetzentwurf der FDP ist allerdings an mehreren Stellen erkennbar eher nach dem Motto „Eile vor Gründlichkeit“ verfasst worden. Die FDP fordert, die Wohnsitzverpflichtung für alle Geflüchteten auf 24 Monate zu verlängern, mit der Ausnahme von Familien mit minderjährigen Kindern. Das ist in zweierlei Hinsicht nachlässig, denn erstens müssen Minderjährige ohnehin nach sechs Monaten zugewiesen werden. Das können Bundesländer auch nicht anders regeln. Zweitens werden bei dem vorliegenden Vorschlag keinerlei sinnvolle Ausnahmen für vulnerable Gruppen vorgegeben. Dabei ist das doch gerade, wenn wir über Humanität und Steuerung sprechen, äußerst relevant. Denn zuletzt bemisst sich eine Demokratie doch wohl daran, wie sie mit vulnerablen Gruppen umgeht. Nicht zuletzt mit Blick auf europarechtliche Vorgaben ist der besondere Schutz von vulnerablen Gruppen zu berücksichtigen. 09.07.2025 Zudem verwundert es, dass die FDP sehr laut kritisiert hat, die Landesregierung habe dem Landtag zum bislang bestehenden Gesetz, das unter Joachim Stamp verabschiedet wurde, keine Evaluierung vorgelegt. Das damalige Gesetz sah zwar eine Evaluierung in der Begründung vor, nicht jedoch im Gesetzestext selbst. Statt diesem Missstand nun also zu begegnen, sieht die FDP überhaupt keine Evaluierung mehr vor. Und was ebenso völlig fehlt, ist die Beachtung einer Befristung. Eine solche ist allerdings politisch geboten, muss doch ein Aufnahmesystem immer wieder auf sich verändernde Zugangslagen reagieren können. Der vorliegende Entwurf eignet sich in seiner Form entsprechend nicht als tragfähiges und zukunftssicheres Gesetz. Das Kabinett ist sich allerdings einig darüber, dass es ein Gesetz geben muss, das den Herausforderungen der Kommunen Rechnung trägt und dabei den Schutz vulnerabler Gruppen berücksichtigt.

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