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Sven Wolf

SPD 09.07.2025 Sitzungen 18/98

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über den Schlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses II zur Hochwasserkatastrophe – einer Katastrophe, die sich Mitte Juli 2021 ereignete. Sie hat sich als eine der schlimmsten Naturkatastrophen der Geschichte Nordrhein-Westfalens tief in das kollektive Gedächtnis unseres Landes eingebrannt. Das Tief „Bernd“ brachte außergewöhnliche Niederschläge. Binnen weniger Stunden fielen Wassermassen, die zuvor kaum vorstellbar waren. Der Starkregen trat vor allem in einer Mittelgebirgsregion mit engen Tälern auf. Die Böden waren durch vorherige Regenfälle bereits gesättigt. Das Regenwasser konnte nicht im Boden versickern und floss mit hoher Geschwindigkeit ab. Es riss Treibgut und Geröll mit sich. Die Wassermassen flossen in Bäche und kleine Flüsse, die in einem bisher kaum vorstellbaren Maß über die Ufer traten und sich in reißende Ströme verwandelten. Sie rissen Straßen, Brücken und Häuser ein. Menschen mussten sich in letzter Minute in Sicherheit bringen. Viele konnten sich aber nicht mehr retten. Am Ende verloren 49 Menschen unmittelbar durch das Hochwasser ihr Leben. Hinzu kamen diejenigen, die bei oder unmittelbar nach der Evakuierung verstorben sind. Die zwei jüngsten Todesopfer waren erst 18 Jahre. Das älteste Todesopfer war 86 Jahre alt. Die meisten Opfer waren im Alter zwischen 71 und 80 Jahren. Lassen Sie uns zunächst dieser Todesopfer gedenken. Den Angehörigen und Freunden der Verstorbenen gilt unsere aufrichtige Anteilnahme. Unser tiefes Mitgefühl gilt auch den zahlreichen durch die Hochwasserkatastrophe verletzten und schwer traumatisierten Menschen sowie allen, deren Existenz das Hochwasser beschädigt oder zerstört hat. Noch heute erreichen mich und meine Kolleginnen und Kollegen Zuschriften von Betroffenen. Wir alle erinnern uns an die Bilder zerstörter Stadtviertel und eingestürzter Häuser. Die Folgen der Naturkatastrophe sind in den Gebieten bis heute spürbar: Schäden an der Infrastruktur, an Brücken, an Straßen, an Kläranlagen, an Strom- und an Telekommunikationsleitungen. Das Hochwasserereignis hat uns allen vor Augen geführt, wie verletzlich eine hochentwickelte Gesellschaft ist, wenn keine oder nur unzureichende Vorbereitungen auf Naturgewalten getroffen wurden. Die Behörden konnten das Hochwasser sowie dessen Landtag Folgen nicht verhindern. Die Bevölkerung konnte nicht ausreichend geschützt werden. Vor einem extremen Hochwasser wird es keinen hundertprozentigen Schutz geben. Wir können aber das uns Mögliche tun, um für die Zukunft besser vorbereitet zu sein. Aus diesem Grund hat der Landtag bereits in der letzten Wahlperiode den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss V „Hochwasserkatastrophe“ eingesetzt. Er endete zwangsläufig mit dem Ablauf der vergangenen Wahlperiode und konnte deshalb nur einen Zwischenbericht vorlegen. Um, auch mit Rücksicht auf das Leid der Betroffenen in den Hochwassergebieten, noch offene Fragen zufriedenstellend und angemessen beantworten zu können, hat der neu gewählte Landtag am 30. Juni 2022 einstimmig die Fortsetzung der Arbeit beschlossen und den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss II eingesetzt. Der Ausschuss sollte „mögliche Versäumnisse, Fehleinschätzungen und mögliches Fehlverhalten der damaligen Landesregierung, insbesondere der zuständigen Ministerien sowie der ihnen nachgeordneten Behörden während der Hochwasserkatastrophe“ untersuchen. Im Auftrag hieß es unter anderem, dass dabei „die gesetzlich übertragene Verantwortung und ihre tatsächliche Erfüllung“, die „erfolgte Kommunikation und die […] verwendete technische und materielle Ausstattung“ überprüft werden soll. Eine Begrenzung auf die Gefahrenabwehr wurde nicht vorgenommen. Nach fast drei Jahren gemeinsamer Zusammenarbeit legt der Untersuchungsausschuss nun seinen Schlussbericht vor. Neben den umfangreichen Akten, die bereits durch den Ausschuss der letzten Wahlperiode angefordert worden waren, hat der Ausschuss weitere Akten angefordert, so auch mit dem Beweisbeschluss Nr. 13 Dokumente aus dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Auf diesen möchte ich einmal besonders eingehen. Das MHKBD lieferte dem Ausschuss zunächst nur Dokumente aus der Zeit bis zum Abfluss der Wassermassen, der etwa Mitte Juli 2021 stattfand. Die zuständige Ministerin vertrat die Auffassung, dass der dem Untersuchungsausschuss gegebene Auftrag bereits zu diesem Zeitpunkt endete. Der Ausschuss vertrat demgegenüber die Auffassung, dieser Auftrag erstrecke sich bis zum 9. September 2021, also dem Tag der Einsetzung des Ausschusses der letzten Wahlperiode. Der Umfang der übersandten Dokumente erschien ihm deshalb als nicht ausreichend. Im März 2023 leitete die qualifizierte Minderheit im PUA, bestehend aus den drei stimmberechtigten Mitgliedern der Fraktion der SPD, deshalb ein Organ-09.07.2025 streitverfahren gegen die Ministerin beim Verfassungsgericht ein. Der Verfassungsgerichtshof hat im Zuge des Verfahrens mit Urteil vom 9. April 2024 für Recht erkannt, dass die Ministerin mit der unzureichenden Aktenvorlage gegen die Verfassung verstoßen hat. Der Ausschuss hat sich in der ersten Beweisaufnahme zunächst in den Auftrag eingearbeitet und vier Sachverständige angehört. Wir haben uns ein Bild von den Anforderungen an Hochwasserinformations- und -vorhersagesysteme gemacht, die auch für kleine Flüsse – das haben wir gelernt – gut funktionieren. Der Ausschuss ist im Oktober 2022 nach Hagen und Altena gefahren, um sich einen unmittelbaren Eindruck vom Ausmaß der Katastrophe, von den Schäden und vom Stand der Wiederaufbauarbeiten zu machen. In Altena haben wir alle gemeinsam genau an der Stelle innegehalten, an der ein Feuerwehrmann beim Einsatz sein Leben verlor. Im Gespräch mit den Stadtspitzen, aber auch mit den Einsatzkräften der Feuerwehr konnten wir alle erleben, was diese Ereignisse mit den Menschen gemacht haben. Zudem hat sich der Ausschuss an der Wuppertalsperre ausführlich über Funktion und Betriebsweise der Talsperren informiert. Von besonderem Interesse waren für uns die Grundablässe sowie die Hochwasserentlastungsanlagen. Beide Anlagen waren bei dem Hochwasser wichtig, damit zusätzliches Wasser abgeleitet werden konnte. Der Ausschuss hat sich intensiv mit dem Vorgehen der Betreiber der Talsperren und der Hochwasserrückhaltebecken während der Katastrophe beschäftigt. Wir haben auch festgestellt, dass die Talsperren und Hochwasserrückhaltebecken während der Katastrophe unglaublich wichtig waren. Sie haben eine große Menge Wasser aufgenommen; dadurch konnten schlimmere Schäden verhindert werden. Ausführlich haben wir uns mit den Ereignissen in Erftstadt-Blessem auseinandergesetzt. Ich will sie noch einmal in Erinnerung rufen. Am Donnerstag, dem 15. Juli 2021, drangen Wassermassen in den nördlich von Blessem gelegenen Tagebau ein. Es bildete sich ein riesiger Erosionsbereich. An seinem Rand stürzten Gebäude ein, auch Wohngebäude. Die Bilder von Blessem und der Kiesgrube, die in den Medien zu sehen waren, werden wir sicher nie vergessen. Der Ausschuss hat sich intensiv mit den Tätigkeiten der Landesregierung während der Katastrophe beschäftigt. Eine Koordinierungsgruppe wurde aktiviert; ein Krisenstab, der mit Staatssekretären und dem Minister des Innern besetzt ist, wurde nicht einberufen. Die aktivierte Koordinierungsgruppe bestand zunächst lediglich aus Verbindungspersonen der fachlich von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Ressorts. Erst danach wurden externe Fachberater hinzugezogen. Landtag Wir haben uns intensiv mit den Fragen beschäftigt: Hätte ein Krisenstab die Lage besser bewältigen können? Warum unterließ es das Ministerium des Innern, eine landesweite Unwetterwarnung herauszugeben, obwohl die rechtlichen Möglichkeiten gegeben waren? Welche finanziellen Hilfen gab es für Geschädigte und für die traumatisierten Menschen? Wir haben dabei sechs zentrale Feststellungen getroffen. Erstens. Die drohende Gefahr wurde unterschätzt. Das verheerende Ausmaß der Katastrophe wurde von den Wasser- und auch von den Katastrophenschutzbehörden nicht vorhergesehen. Bereits am Montag – das war der 12. Juli – veröffentlichte der Deutsche Wetterdienst um 10:20 Uhr amtliche Vorabinformationen, die einen ersten Hinweis auf eine Wetterlage mit hohem Unwetterpotenzial gaben. Um 17:55 Uhr erfolgte die erste konkrete amtliche Unwetterwarnung vor ergiebigem Dauerregen. Die Staatskanzlei, das Umweltministerium, das Ministerium des Innern hatten am 12. Juli Kenntnis von Warninformationen des DWD. Am 13. Juli gab es eine amtliche Unwetterwarnung vor extrem ergiebigem Dauerregen. Der Deutsche Wetterdienst nutzte an diesem Tag zudem das vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe betriebene modulare Warnsystem in der Eifel und den angrenzenden Regionen. Dennoch wurde die Gefahr unterschätzt. Noch am 14. Juli waren viele Behörden davon überzeugt, dass es sich lediglich um ein schweres Unwetter handeln würde. Diese Fehleinschätzung war einer der schwerwiegendsten Fehler, den die Landesregierung beging. Der Ausschuss kann nicht nachvollziehen, dass in den Ministerien der Eintritt der schwersten Hochwasserkatastrophe in der Geschichte unseres Landes nicht für möglich gehalten wurde. Zweitens. Führungs- und Koordinationsstrukturen versagten. Die lediglich aktivierte Koordinierungsgruppe hatte aufgrund ihrer personellen Zusammensetzung keine ausreichenden Entscheidungs- und Steuerungsbefugnisse. Unsere Überzeugung ist, dass ein Krisenstab zu klareren Verantwortlichkeiten, besserer Kommunikation und einer einheitlicheren Koordination geführt hätte. Drittens. Die Warnung der Bevölkerung war nicht ausreichend. Die Menschen in der Eifel hätten noch am 14. Juli gewarnt werden können. Das Ministerium des Innern unterließ es aber, eine landesweite Unwetterwarnung herauszugeben, und das – ich sagte es schon –, obwohl die rechtlichen Möglichkeiten vorhanden waren. Viertens. Kritische Infrastruktur war unzureichend geschützt. Die Hochwasserkatastrophe beschädigte und zerstörte viele Brücken, Stromleitungen, Trink-09.07.2025 wassernetze, Kommunikationswege. Insbesondere der Ausfall der Trinkwasserversorgung und der Abwasserentsorgung hat die Kommunen in einem sehr großen Maß belastet. Fünftens. Persönliches Fehlverhalten hat Vertrauen beschädigt. Die damalige Umweltministerin Heinen-Esser befand sich zu Beginn der Hochwasserkatastrophe an ihrem Urlaubsort auf Mallorca. Sie flog zwar am 15. Juli anlässlich der Hochwasserkatastrophe von dort zurück, kehrte aber einen Tag später wieder nach Mallorca zurück. Öffentlich bekannt wurde dies erst im Verlauf des Untersuchungsausschusses der letzten Wahlperiode. Am 7. April 2022 trat sie von ihrem Amt als Ministerin zurück. Als Folge dieses Verhaltens ist festzuhalten, dass das öffentliche Vertrauen in die Tätigkeit der Behörden litt. Die Versicherung der Ministerin, ihr Amt aus der Ferne vollumfänglich wahrgenommen zu haben, vermag hieran nichts zu ändern. Sechstens. Die Lagekommunikation zwischen den Behörden war unzureichend. Die komplexe Zuständigkeitsverteilung zwischen Land und Kommunen hat dazu geführt, dass Informationen nicht immer an die Stellen gelangten, wo sie dringend benötigt wurden. Beispielhaft will ich auf die Verteilung der durch das LANUV erstellten hydrologischen Lageberichte hinweisen. Die sind per E-Mail an das MULNV und die für Wasserwirtschaft zuständigen Dezernate bei der Bezirksregierung versandt worden. Aber eine Weiterleitung etwa an das Ministerium des Innern erfolgte nicht. Auch viele der betroffenen Städte haben diesen Lagebericht nicht bekommen. Die Folge war, dass es ein lückenhaftes Lagebild gab. Parallel zu unserer Tätigkeit sind bereits wichtige Reformen und Verbesserungen auf den Weg gebracht worden, zum Beispiel die digitalen Informations- und Warnportale, ich nenne hier beispielhaft das Hochwasserportal NRW, NINA oder auch die App „Meine Pegel“ und die Seite hochwasser-app.nrw. In einigen Gebieten gibt es Hochwasserschutzkonzepte, die noch einmal neu aufgelegt worden sind. Es gibt Pilotprojekte an der Erft, an der Inde, an der Vicht, an der Urft und an der Olef. Es gibt einen Zehnpunktearbeitsplan „Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“ und einen 15-Punkte-Plan „Katastrophenschutz der Zukunft“. Die Umsetzung der Vielzahl an Maßnahmen ist noch nicht abgeschlossen, aber sie läuft. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Untersuchungsausschuss hat in seinem Bericht Handlungsempfehlungen erarbeitet. Von denen will ich Ihnen fünf kurz beispielhaft nennen. Erstens: die Stärkung der Frühwarnsysteme. Dazu zählt ein landesweit digitales Lagebild in Echtzeit für den Katastrophenschutz. Landtag Zweitens: eine bessere Regelung der Zuständigkeiten. Dazu gehören eine landesweit nicht polizeiliche Koordinierungsstelle und Katastrophenschutzbedarfspläne, die auf der Ebene der Kreise und der kreisfreien Städte dringend notwendig sind. Drittens. Die Krisenstäbe vor Ort müssen wir stärken. Gerade in den Städten haben die Krisenstäbe vor Ort Unglaubliches geleistet. Wir empfehlen mehr Übungen und mehr Fortbildungsangebote. Viertens: wirksame Warnung und Information der Bevölkerung. Dabei sind der Ausbau eines funktionierenden und auch redundanten Warnsystems sowie die Stärkung des Risikobewusstseins der Bevölkerung durch gezielte Aufklärung und Information ganz entscheidend. Fünftens: die Stärkung der kritischen Infrastruktur. Wichtig sind die Sicherung von Strom- und Wasserversorgung in gefährdeten Gebäuden, Notstromversorgung und auch die Kommunikation. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist mir noch ein ganz besonderes Anliegen, mich im Namen des Ausschusses bei den Helferinnen und Helfern zu bedanken, bei all denen, die vor Ort geholfen haben. Sie haben das teils unter Einsatz ihres eigenen Lebens getan. Sie haben Menschen aus ihren Häusern gerettet. Sie haben dafür gesorgt, dass Menschen Unterkunft und Verpflegung hatten. Ich danke den vielen, die sich selbst organisiert haben, die Nachbarschaftshilfe geleistet haben, die einfach losgefahren sind, also die Spontanhelfer. Dank auch an die vielen Unternehmen aus anderen Städten, die in die Region gefahren sind und geholfen haben. Es war für uns sehr berührend, wie viel Hilfe und Solidarität es gab. In Altena beispielsweise haben Menschenketten von Hunderten Leuten bis zur völligen Erschöpfung Steine weggeräumt. Diese große Hilfsbereitschaft hat uns alle bewegt. Im Namen des Ausschusses möchte ich ihnen unseren tiefen Respekt aussprechen. (Beifall von allen Fraktionen) Ich möchte mich für die kollegiale Zusammenarbeit im Ausschuss bei den Sprecherinnen und Sprechern der Fraktionen, den Referentinnen und Referenten, den Sachverständigen, den Behörden und Ministerien, bei allen, die uns unterstützt haben, bedanken, ganz besonders natürlich beim Ausschusssekretariat und auch der Landtagsverwaltung, die uns so großartig unterstützt hat. Wir legen heute einen Bericht vor, der von einer breiten Mehrheit getragen wurde. Das unterstreicht, dass trotz unterschiedlicher parteipolitischer Perspektiven der Wille zur Gemeinsamkeit überwogen hat. Die Arbeit des Ausschusses hat aus meiner Sicht zur politischen und gesellschaftlichen Aufarbeitung einen sehr wichtigen Beitrag geleistet. 09.07.2025 Jetzt ist es Zeit, aus den gewonnenen Erkenntnissen die richtigen Konsequenzen zu ziehen – für mehr Sicherheit, mehr Vorsorge und eine krisenfeste öffentliche Infrastruktur. Die nächste Krise wird kommen. Sie kann andere Ursachen haben. Das kann Dürre sein, das kann Sturm oder wieder ein Hochwasser sein. Entscheidend ist, und das haben uns die Expertinnen und Experten immer wieder gesagt wie etwa der ehemalige Chef des THW, Albrecht Broemme, dass wir aus dieser Katastrophe lernen, diese in Erinnerung behalten und nicht in eine Katastrophendemenz verfallen. Entscheidend ist, dass wir vorbereitet sind, dass wir Verantwortung übernehmen und dass wir alles tun, um Menschen langfristig zu schützen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von allen Fraktionen)

Protokoll ↗