Justus Moor
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung ist, wenn man es positiv und freundlich ausdrücken möchte, ambitioniert: Änderungen in neun Gesetzen und drei Verordnungen vom kommunalen Haushaltsrecht bis zur Kommunalverfassung. Kollege Frieling hat es angesprochen. Das Spektrum reicht von der Schaffung neuer Ausschüsse über Jugendbeteiligung bis hin zu Vergaberegelungen. Bei allem Umfang bleibt aber am Ende leider doch der Eindruck: viel Flickwerk, wenig Linie. Genau darin liegt auch das Problem. Der Entwurf ist ein klassischer Bauchladen. Das hat allein die Größe und die Vielfältigkeit der Anhörung gezeigt. Es gibt natürlich gute Ansätze; das will ich ausdrücklich sagen und anerkennen. Dazu gehören einige Veränderungen in der Kommunalverfassung zur Stärkung der Gremien, ordnungsgemäßer Sitzungen und der Rechte der gewählten Vertreterinnen und Vertreter. Die Herabsetzung des Alters von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern ist ein gutes Beispiel dafür. Landtag Ebenso gehören dazu Vereinfachungen für Vergaben und damit die Möglichkeit zum Bürokratieabbau vor Ort. Das ist gut so. Auch die in Ihrem Änderungsantrag angesprochene Fristverschiebung auf 2028 in § 89 der Gemeindeordnung ist sinnvoll. Noch besser wäre eine angemessene Finanzierung der Kommunen. Aber daran hat Schwarz-Grün, wie wir alle wissen, kein Interesse. (Widerspruch von Heinrich Frieling [CDU] und Matthias Kerkhoff [CDU]) Doch es gibt eben auch kritische Punkte – die möchte ich hier auch klar ansprechen – wie die gerade genannte Einführung der Beigeordneten auf Kreisebene. Das ist kein Wunsch aus der kommunalen Praxis. Im Gegenteil: Alle Landräte lehnen diese Regelung ab, und das sind wohlgemerkt in diesem Land vor allem CDU-Landräte, ob es mir gefällt oder nicht. Es gibt weder einen erkennbaren Bedarf noch eine sachliche Begründung. Diese Regelung erzeugt Mehrkosten, und sie verschärft den Wettbewerb um Führungskräfte zulasten der kleineren Städte und Gemeinden. Es war vor allem ein grüner Wunsch, der damit verwirklicht werden sollte. Im letzten Moment – im Änderungsantrag – sind die Grünen dann noch umgekippt. Eine Zweidrittelmehrheit bedeutet de facto eine Verhinderungsmöglichkeit vor Ort. Das ist gut, aber eben nichts Halbes und nichts Ganzes. (Beifall von der SPD) Das Gleiche gilt beim Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration. Die Idee und das Anliegen von mehr Teilhabe ist grundsätzlich richtig. Ich will hier auch nicht die Debatte aufmachen, ob man die Teilhabe verschiedener Bevölkerungsgruppen besser in gewählten Gremien und Räten oder in Ausschüssen und Beiräten organisiert. Aber hier werden zwei Bevölkerungsgruppen, nämlich Menschen mit internationaler Familiengeschichte und junge Menschen, besonders hervorgehoben. Beispielsweise Menschen mit Einschränkungen und Behinderungen schauen in die Röhre. Denn Chancengerechtigkeit, die dann im Namen des neuen Integrationsrates steht, verdienen Menschen mit internationaler Familiengeschichte – ja, absolut –; Chancengerechtigkeit verdienen aber auch viele weitere gesellschaftliche Gruppen. Zuletzt sei die Abwahl von Ausschussvorsitzenden erwähnt. Hier wird etwas geregelt, was sinnvoll ist, ja. Aber warum, liebe Kolleginnen und Kollegen, dürfen wir künftig zwar abwählen, aber nicht auch selbst wählen? Das ist demokratietheoretisch völlig widersinnig. Da sagen wir als SPD-Fraktion ganz klar: Wer abwählen kann, muss auch wählen können. (Beifall von der SPD) Eigentlich wäre hier jetzt die Stelle – Herr Kollege Frieling hat es gemacht –, um für die gute Zusammen-09.07.2025 arbeit zu danken. Im Vorfeld gab es einen Austausch der demokratischen Fraktionen, insbesondere auch mit den Gemeinschaften für Kommunalpolitik. Doch ihnen gilt vor allem heute der Dank: der KPV, der SGK, der GAR und der VLK. Sie haben vorab ein Positionspapier erstellt, gemeinsame Stellungnahmen erarbeitet und gemeinsame Positionen vertreten. Sie haben für eine Stärkung der kommunalen Gremien und der kommunalen Demokratie parteiübergreifend zusammengearbeitet. Das verdient Respekt und unseren Dank. Denn gute Zusammenarbeit bedeutet, eine gemeinsame Position zu schaffen, von jedem Vorschläge mitzunehmen und aufzunehmen und auch einen Kompromiss zu schließen. Warum Sie dann beispielsweise die FDP mit den Mindestfraktionsgrößen als Allererstes vor den Kopf stoßen mussten – ohne inhaltliche Begründung und gegen den Wunsch und die Stellungnahme der eigenen schwarz-grünen Gemeinschaften für Kommunalpolitik –, das verstehe, wer will. (Beifall von der SPD und der FDP) Warum statt einer vernünftigen Wahl von Ausschussvorsitzenden jetzt in Ihrem Änderungsantrag – ich sage das ganz ehrlich – so ein Gemurkse dabei herauskommt, auch das verstehe, wer will; vor allem, da Sie wussten, dass es für uns als SPD-Fraktion ein wichtiges Anliegen war. Am Ende ziehen Sie Ihren Stiefel durch – ja, mit Konsultation und Begleitung unsererseits und der FDP, aber dann eben nicht in guter Zusammenarbeit. Das ist Ihr gutes Recht. Sie haben hier die Mehrheit. Inhaltlich hat das der mir vorliegenden Gesetzesänderung bei allen positiven Punkten aber eher geschadet. Das reicht nicht für eine Zustimmung unsererseits. Sie hätten es anders haben können. Hier haben Sie eine gute Chance vertan. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP)
