Matthias Kerkhoff
In diesem Jahr hat der Landtag das Gesetz über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Dem Landtag und dem für innere Angelegenheiten zuständigen Ausschuss räumt das Gesetz die Möglichkeit ein, bei Beratungsgegenständen mit unmittelbarem Bezug zur Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen jederzeit die Anwesenheit der oder des Polizeibeauftragten zu verlangen. Die Details hierzu müssen in der Geschäftsordnung des Landtags geregelt werden. Diesem gesetzlichen Regelungsauftrag kommen wir mit diesem Antrag nach.
