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Peter Blumenrath

CDU 09.07.2025 Sitzungen 18/98

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Beratungen im Ausschuss haben gezeigt, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung ein richtiger und notwendiger Schritt ist. Dieser Schritt sichert die Handlungsfähigkeit unseres Landes im Bereich des Abschiebungshaftvollzugs nachhaltig. Das Rückführungsverbesserungsgesetz des Bundes vom 21. Februar 2024 hat die rechtlichen Rahmenbedingungen für Rückführungen und Abschiebungshaft deutlich ausgeweitet. Entsprechend gibt es einen gestiegenen Bedarf an personellen Ressourcen in der Unterbringungseinrichtung für vollziehbar ausreisepflichtige Personen. Besonders die höheren Rückführungsquoten und die zunehmende Komplexität im Vollzugsalltag stellen die Einrichtungen vor neue Herausforderungen. Der geplante Einsatz erfahrener pensionierter Polizeiund Justizkräfte ist praxisnah und zielführend, und bestehende Strukturen werden entlastet. Gleichzeitig halten wir die Qualität der Betreuung unserer Einrichtungen. Mit dem Gesetz schaffen wir kurzfristig mehr Flexibilität und Verlässlichkeit, denn das bewährte Fachpersonal ist mit den Anforderungen im Sicherheits- und Vollzugsbereich schon bestens vertraut. Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass die FDP in der letzten Legislaturperiode den gleichen Passus gemeinsam mit uns schon einmal beschlossen hat. Dass der Gesetzentwurf sinnvoll ist, haben die Stellungnahmen der Sachverständigen deutlich gemacht. Als unterstützende Maßnahme zur Umsetzung rechts-09.07.2025 staatlicher Rückführung ist dies ein Baustein zur Verbesserung des Vollzugssystems. Wir werben daher um Zustimmung und tragen den Gesetzentwurf gerne mit. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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