landtag.nrw.de ↗

Norwich Rüße

GRÜNE 09.07.2025 Sitzungen 18/98

Der grenzenlose Verkehr innerhalb der Europäischen Union ist derzeit in aller Munde. Wir alle haben uns daran gewöhnt, problemlos in das Nachbarland zu fahren, nicht mehr lange am Zollhäuschen warten zu müssen, und es ist auch kein langwieriger Wechsel von Geld in eine andere Währung mehr notwendig. Derzeit ist das alles infrage gestellt, und ich bin überzeugt davon, dass wir schleunigst zu den alten Spielregeln zurückkehren sollten, wenn wir diese Errungenschaft Europas nicht mittelfristig komplett aufs Spiel setzen wollen! Eine Gruppe, die froh wäre, wenn sie ähnliche Erleichterungen im Grenzverkehr zu den Niederlanden und Belgien hätte, sind die Reiterinnen und Reiter. Sie können nicht einfach ihre Pferde auf den Anhänger verladen und über die Grenze fahren, um dann im Nachbarland an einer Reitsportveranstaltung teilzunehmen oder vielleicht einen mehrtägigen Wanderritt zu machen. Nein, sie stehen stattdessen vor der Hürde von hohen Kosten und immer wieder neuen, temporären Bescheinigungen. Dabei bietet es sich an, mit seinem Pferd über die Grenze zu fahren. Denn die angrenzenden Regionen verfügen teilweise über ein gutes Reitwegenetz – etwas, wobei wir in Nordrhein-Westfalen durchaus noch Luft nach oben haben. Nordrhein-Westfalen verfügt zwar im Landesnaturschutzgesetz über einen entsprechenden Passus, der die Reitabgabe begründet und die zweckgebundene Mittelverwendung festlegt, aber das Reitwegenetz in NRW hat erhebliche Lücken, und auch die Auszeichnung der Wege ist oft nicht im allerbesten Zustand. Will man sich nun also auf den Weg in die Niederlande machen, dann braucht es seit 2005 als Landtag erstes eine Gesundheitsbescheinigung der Kreisveterinärbehörde. Diese sogenannte TRACES-Bescheinigung kostet in Nordrhein-Westfalen zwischen 50 und 200 Euro, zuzüglich etwaiger Anfahrtskosten für den Tierarzt. Das ist eine ganz schöne Summe, wenn man überlegt, dass das vielleicht nur für einen Wochenendausflug mit Pferd notwendig ist. Denn die Bescheinigung gilt nur für zehn Tage, danach wäre wieder ein neuer Antrag zu stellen. Wenn man das zwei-, drei- oder viermal verteilt über das Jahr machen möchte, kommt schon ein spürbarer Betrag zusammen. Und ohne eine solche Bescheinigung in das Nachbarland zu reisen, kann richtig teuer werden. Die Geldstrafen dafür beginnen bei 500 Euro! Gesundheitsschutz ist in der Nutztierhaltung grundsätzlich richtig und wichtig, allerdings fragt man sich an dieser Stelle, ob dieses Verfahren der tatsächlichen Gefährdungslage angemessen ist. Im Gegensatz zu Geflügel, wo ein deutlich höheres Risiko besteht, weshalb wir hier nur einen Prüfauftrag vorsehen, ist die Gefahr der Übertragung von Seuchen und Tierkrankheiten beim Pferd durch den Reitbetrieb nicht so groß. Zwischen den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und Frankreich gibt es seit Jahren entsprechende Abkommen, die den Pferdetransport zu Reitturnieren und ähnlichen Veranstaltungen von der entsprechenden EU-Richtlinie freistellen. Dass dies zu Problemen geführt hat, ist nicht bekannt. Insofern ist es nur folgerichtig, wenn sich auch Nordrhein-Westfalen bzw. Deutschland hier anschließt und solche Vereinbarungen abschließt. Dadurch würden nicht nur die Reiterinnen und Reiter entlastet, sondern auch unsere Veterinärverwaltungen, weil die entsprechenden Bescheinigungen ersatzlos wegfallen würden. Genau das wollen wir mit unserem Antrag für die Pferdehalterinnen und Pferdehalter erreichen. Vielleicht kann dieser Antrag gleichzeitig auch ein kleines Signal sein, im Interesse der Menschen und des europäischen Zusammenlebens Grenzen innerhalb der EU nicht wieder dichter zu machen, sondern dem Gedanken der Freiheit zu folgen.

Alle Reden von Norwich Rüße Protokoll ↗