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Sascha Lienesch

CDU 09.07.2025 Sitzungen 18/98

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank für die Frage in der Kurzintervention. Ja, das kann ich tun. § 58a ist ein probates Mittel – das habe ich aber auch in meiner Rede erwähnt –, das angewandt werden darf. Ich stelle das überhaupt nicht als besser oder schlechter dar. Allein anhand der Zahlen kann man aber sehen, dass allein seit 2017 – es gibt keine Statistik über die Anwendung in diesen Fällen vorher – (Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Doch! Habe ich doch hier!) der Unterschied ist, dass allein die Zahl – wir haben 143 zu 7 – … Das ist im Bundesgebiet auch nicht anders. In der letzten Debatte haben Sie noch verwechselt, dass gewisse Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht abgelaufen sind. Das waren die, die 09.07.2025 durchgeurteilt sind; das sind nicht die Anwendungsfälle. Ich bin dafür, dass, wenn § 58a angewandt werden kann, er auch angewandt wird. Damit habe ich überhaupt kein Problem. Dafür gibt es die Vorschrift. Wenn ich aber das gleiche Ziel der Ausweisung von sicherheitsrelevanten Personen mit einer anderen Rechtsvorschrift erreichen kann, die rechtlich einfacher zu begründen ist, dann nehme ich doch die Rechtsvorschrift, bei der ich weniger Rechtsprobleme zu erwarten habe. Deswegen bleibe ich dabei: Alle Vorschriften sind gut. Mein Ziel ist es, die Gefährder aus dem Land zu bringen. Egal wie das passiert: Die müssen raus. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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