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Dr. Werner Pfeil

FDP 09.07.2025 Sitzungen 18/98

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen und Kolleginnen! Seit einigen Jahren gibt es in Deutschland die Diskussion über die Aufnahme des Femizids als weiteres Wortmerkmal in § 211 Strafgesetzbuch. Dadurch sollen diese Taten als besonders verwerflich qualifiziert werden. Es gibt Stimmen dafür und Stimmen dagegen. Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 18/2420 aus September 2023 betont, dass die konsequente Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt ein zentrales Anliegen sei, verweist aber auf die Unabhängigkeit der Justiz und darauf, dass die Bewertung und Anwendung des Mord-Paragrafen in der Verantwortung der Gerichte liege. Am 23. Mai 2025 hat die Landesregierung eine Gesetzesinitiative im Bundesrat eingebracht, um den Gewaltschutz für Frauen zu verbessern und mehr Taten zu verhindern. Von der Aufnahme des Femizids als Mordmerkmal als Begriff ist darin nicht die Rede. Initiativen der Landesregierung in Bezug auf die Einführung des Begriffs „Femizid“ in § 211 Strafgesetzbuch gibt es in Nordrhein-Westfalen bisher nicht. Vielmehr setzt die Landesregierung auf umfassenden Gewaltschutz und Prävention. Auf Bundesebene gibt es zwar Initiativen zur Reform des Mordparagrafen, um geschlechtsspezifische Tötungen besser zu erfassen, ein explizites Mordmerkmal „Femizid“ im Wortlaut des § 211 Strafgesetzbuch ist aber bislang auch im Bund nicht geplant. Da es also weder auf Landes- noch auf Bundesebene konkrete Pläne für die Einführung des Wortes „Femizid“ als zusätzliches Mordmerkmal in § 211 StGB gibt, ist der vorliegende Antrag nicht notwendig. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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