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Thomas Röckemann

AfD 09.07.2025 Sitzungen 18/98

Herr Präsident! Meine Damen und Herren der demokratisch gewählten Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heute vieles über Kindertagesstätten, Kinderschutz, Abschiebungen, das Aufenthaltsgesetz NRW und andere Rechtsgebiete wie zum Beispiel auch gerade den offenen Vollzug gehört. Unser Antrag befasst sich mit einem besonderen Aspekt des Strafrechts. Strafrecht ist ein komplexes 09.07.2025 Rechtsgebiet, das die Strafbarkeit von Handlungen regelt und die Rechtsordnung schützt. Die höchste Strafe, die in Deutschland ausgesprochen werden kann, ist die lebenslange Freiheitsstrafe gemäß § 211 StGB für Mord. Danach ist Mörder, „wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.“ Dabei ist es völlig egal, ob ein Mann eine Frau oder umgekehrt tötet. Sobald eines der genannten Merkmale verwirklicht ist, spricht man von Mord. So kennt man das von Gesetzen: objektiv und gerecht gegenüber jedermann. Genau daran arbeiten sich mannigfaltig frauenbewegte NGOs ab. So ist beabsichtigt, den Begriff „Femizid“ als weiteres Mordmerkmal ins Strafrecht aufzunehmen. Unter Femizid soll die Tötung einer Frau allein wegen ihres Frauseins zu verstehen sein. Was in diesem Zusammenhang unter dem Begriff des „Frauseins“ zu subsumieren ist, ist völlig unklar. Ein kurzer Blick in das neu geschaffene SBGG bietet keine Hilfe, sondern reicht aus, um völlige Verwirrung zu schaffen, denn inzwischen darf das Geschlecht jährlich geändert werden. (Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Man stelle sich vor: Der Täter war bis vor Kurzem noch eine Frau und das Opfer bis vor Kurzem noch ein Mann. Schon ist Essig mit dem Mordmerkmal „Femizid“. Das Grundgesetz hingegen ist besser als das SBGG. Artikel 3 ist hier unmissverständlich. (Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Das ist kein Lippenbekenntnis. Das ist eine zentrale Grundlage unseres Rechts. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Das sollten Sie sich mal zu Herzen nehmen!) Das, was versucht werden soll, ist eine gefährliche Spaltung. Wenn die Tötung einer Frau durch einen Mann mehr wiegen soll als umgekehrt, dann ist das keine Gerechtigkeit, dann ist das politisch motivierte Ungleichbehandlung. Getarnt wird diese Ungleichbehandlung unter dem Deckmantel eines sogenannten Kampfes gegen Gewalt an Frauen. Gewalt, insbesondere gegen Frauen, ist ein Problem, das insbesondere seit 2015 massiv in Erscheinung getreten ist. (Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) – Ja, ja, ja. Nee, wir wissen alle ganz genau, worum es geht und welche Tätergruppen gemeint sind. Ich werde das jetzt nicht weiter ausführen, obwohl Sie darauf hoffen. Landtag (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Nein, tut keiner hier!) Eines steht allerdings fest: Mit reiner Symbolpolitik und ideologischen Modebegriffen wird diese Gewalt in diesem Land nicht in den Griff zu bekommen sein. (Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Statt Kunstworte wie „Femizid“ zu erfinden, brauchen wir die stringente Anwendung des vorhandenen Rechts und der damit verbundenen Konsequenzen für deutsche wie nicht deutsche Täter. Ich komme zum Ende. Der Begriff „Femizid“ ist nicht definiert. Er ist subjektiv und damit juristisch nicht zu gebrauchen. Er ist zudem emotional aufgeladen und hat als reines Kunstwort im Strafgesetzbuch überhaupt nichts zu suchen. Wir brauchen objektives Recht und kein Gesinnungsstrafrecht. Da wir zu dieser fortgeschrittenen Stunde hier größtenteils unter Juristen sind, sind wir uns, glaube ich, alle einig: Stimmen Sie unserem Antrag deshalb einfach zu, und alles wird besser. – Schönen Dank. (Beifall von der AfD – Zuruf: Besser nicht!)

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