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Dietmar Brockes

FDP 09.07.2025 Sitzungen 18/98

Die EU-Verordnung 2016/429 Animal Health Law (AHL) zielt im Kontext von Equiden – Pferden, Eseln etc. – klar auf Infektionsrisiken, die im Zusammenhang mit deren Verbringung, insbesondere zu Turnieren oder anderen Massenveranstaltungen, entstehen. Die Anforderung eines Gesundheitszeugnisses soll insbesondere Situationen abdecken, in denen Pferde aus unterschiedlichen Regionen zusammengeführt werden, körperlich belastet werden, in 09.07.2025 engen räumlichen Verhältnissen stehen – z. B. Stallzelte, Hallen, Anhängerplätze – oder in kürzester Zeit über Landesgrenzen hinweg reisen. Die zentrale Intention des AHL ist also Seuchenprävention bei hohem Risiko durch räumliche Enge und überregionale Mobilität. Rassegeflügel und Kaninchen fallen in eine ganz andere Kategorie. Sie werden zu Ausstellungen verbracht, bei denen andere Erreger relevant sind. Dies betrifft vor allem aviäre Influenza und bakterielle Erreger. Die Haltung erfolgt meist stationär in Käfigen, der Kontakt mit anderen Tieren ist in der Regel indirekt – Luft, Menschenkontakt –, ihre wirtschaftliche Bedeutung ist häufig deutlich geringer und die Anzahl der Tiere pro Transport ist typischerweise deutlich höher, was andere Seuchenrisiken mit sich bringt. CDU und Grüne vermischen zwei völlig unterschiedliche Haltungs- und Nutzungsformen, die weder tierschutzrechtlich noch seuchenhygienisch sinnvoll gemeinsam geregelt werden sollten. Das unterläuft den klaren Regelungszweck des Animal Health Law. Wir Freie Demokraten fokussieren das Ausreiten im grenznahen Naturpark. Pferde und Reiter sind draußen in der freien Natur unterwegs. Die Reitergruppen bestehen meist aus einem Pferd bis vier Pferden. Pferde bewegen sich nicht in engem Kontakt mit anderen Pferden. Die Aufenthalte sind kurzzeitig, mobil und nicht stationär. Es gibt keinen Kontakt zu Sammelstellen, Ställen oder anderen Equiden. Dadurch ist das Infektionsrisiko deutlich geringer als auf Großveranstaltungen. Die FDP-Landtagsfraktion fordert eine gezielte Ausnahmeregelung für ein klar abgegrenztes Szenario: Reiten im Naturpark Maas-Schwalm-Nette, Freizeitreiten in der Grenzregion, kein kommerzieller oder leistungs-bezogener Zweck und nur geringer Tier-zu-Tier-Kontakt. Im Gegensatz zu CDU und Grünen greifen wir als Freie Demokraten ein laufendes Interreg-Projekt auf. Damit betten wir unsere Forderung in ein bestehendes, breit unterstütztes Vorhaben ein und sichern so ihre Umsetzbarkeit und Anschlussfähigkeit. Außerdem adressieren wir als FDP gezielt die regionale Wertschöpfung: Durch „Pferde-Willkommen“-Zertifizierungen, touristischen Ausbau der Infrastruktur und flexiblere Nutzungsmöglichkeiten wird der Reitsport als Wirtschaftsfaktor für das ländliche NRW erkannt und gefördert. Wer sich die beiden Anträge genau ansieht, stellt fest, dass wir als Liberale eine Regelung für einen konkreten Sachverhalt anstreben, die an beste-Landtag hende Regelungen anknüpft, zum Nutzen von Ross und Reiter ist und den Reitsport als Wirtschaftsfaktor im ländlichen NRW gezielt fördert. Der Antrag von CDU und Grünen bleibt weit dahinter zurück. Daher lehnen wir den Antrag der Koalition ab.

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