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Simon Rock

GRÜNE 09.07.2025 Sitzungen 18/98

Die Gleichstellung der Geschlechter ist für uns ein zentrales Ziel unserer Gesellschaft. Und sie ist auch ein Ziel, das wir in der Haushaltspolitik ernst nehmen müssen. Gender Budgeting ist ein wichtiges Instrument, um Transparenz zu schaffen, strukturelle Ungleichheiten sichtbar zu machen und politische Entscheidungen gerechter zu gestalten. Es verdient eine ernsthafte, differenzierte und wirkungsorientierte Umsetzung. Doch genau daran mangelt es dem vorliegenden Antrag. Erstens bleibt der Antrag in seiner Methodik vage. Es wird zwar auf Instrumente wie Gender Mainstreaming und Gender Marker verwiesen, aber es fehlt ein klares Konzept, wie diese konkret und systematisch in den Haushaltsprozess integriert werden sollen. Die Forderung nach einer ressortübergreifenden Implementierung unter Leitung des Finanzministeriums ist grundsätzlich richtig. 09.07.2025 Aber ohne belastbare Umsetzungsstrategie bleibt sie leider nur ein Lippenbekenntnis. Zweitens ignoriert der Antrag weitgehend die bereits bestehenden Strukturen in Nordrhein-Westfalen. Seit 2015 wird Gender Budgeting im Rahmen eines Modellversuchs erfolgreich in die Haushaltsprozesse integriert, insbesondere im Bereich der Aus- und Fortbildung. Seit 2017 werden geschlechtssensitive Daten regelmäßig ausgewiesen. Und die Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zur Weiterentwicklung der Gleichstellung im Rahmen eines Nachhaltigkeits-Trackings bekannt. Diese Fortschritte werden im Antrag nicht anerkannt – stattdessen wird ein Defizit konstruiert, das in dieser Form nicht besteht. Drittens bleibt die Frage der Wirksamkeit unbeantwortet. Im Antrag wird eine geschlechterdifferenzierte Analyse und Umverteilung von Haushaltsmitteln gefordert, aber ohne darzulegen, wie die Wirkung solcher Maßnahmen überprüft werden soll. Eine Wirkungsanalyse ist jedoch zentral, wie auch der Abschlussbericht des Finanzministeriums aus dem Jahr 2017 betont. Ohne ein solches Konzept besteht die Gefahr, dass Maßnahmen ins Leere laufen oder sogar andere politische Ziele gefährden. Viertens. Die methodischen und praktischen Herausforderungen, die in der Anhörung von Expertinnen und Experten deutlich benannt wurden, werden im Antrag nicht berücksichtigt. Die Schwierigkeit kausaler Analysen, die Gefahr der Fragmentierung durch die Betrachtung einzelner Haushaltsbereiche, der erhebliche Mehraufwand für die Verwaltung: All das bleibt unbeachtet. Und schließlich werden im Antrag Gender Budgeting mit allgemeinen Gleichstellungszielen und Nachhaltigkeitsstrategien vermischt, ohne die konzeptionellen Unterschiede klar herauszuarbeiten. Gleichstellung ist zweifellos ein Querschnittsziel. Aber die haushaltspolitische Umsetzung erfordert präzise Instrumente, klare Zuständigkeiten und realistische Zeitpläne. Der Antrag bleibt hier zu allgemein und lässt die notwendige Tiefe vermissen. Wir lehnen diesen Antrag nicht ab, weil wir Gender Budgeting ablehnen. Im Gegenteil: Wir wollen es weiterentwickeln – aber auf Basis von Erfahrung, Evidenz und Umsetzbarkeit. Der vorliegende Antrag erfüllt diese Anforderungen nicht. Deshalb ist er in seiner jetzigen Form aus unserer Sicht nicht zustimmungsfähig.

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