landtag.nrw.de ↗

Inge Blask

SPD 09.07.2025 Sitzungen 18/98

Wir beraten heute abschließend über einen Antrag, der nicht nur haushaltspolitisch relevant ist, sondern ein verfassungsrechtliches Kernanliegen aufgreift: die gleichberechtigte Teilhabe aller Geschlechter als Gestaltungsprinzip unserer Landespolitik – und damit auch unserer Finanzpolitik. Denn klar ist: Haushaltspolitik mag oft technisch erscheinen. Aber sie ist nicht neutral. Sie schafft Fakten – gesellschaftlich, sozial und politisch. Oder wie es in unserem Antrag heißt: Nur eine politische Forderung, die im Haushalt mit Mitteln hinterlegt wurde, wird zur gesellschaftlichen Realität. Die Annahme, öffentliche Haushalte seien geschlechtsneutral, ist längst widerlegt – durch Studien, durch Praxis, durch die Lebenswirklichkeit der Menschen. Gerade in Zeiten knapper Kassen zeigt sich: Haushaltskürzungen treffen oft besonders Frauen, Alleinerziehende, queere Menschen – also genau die Gruppen, für deren Gleichstellung wir eigentlich Verantwortung tragen. In Bereichen wie „Wohnen“, „Bildung“, „Gesundheitsvorsorge“ oder „Gewaltprävention“ entstehen dadurch reale Rückschritte. Wer Gleichstellung ernst nimmt, muss den Landeshaushalt nicht nur zahlenmäßig, sondern auch gerecht denken. Gender Budgeting ist längst kein Neuland mehr. Es ist ein erprobtes, wirkungsorientiertes Steuerungsinstrument – international anerkannt, in Ländern wie Österreich längst umgesetzt. 09.07.2025 Die Europäische Union hat bereits 2015 eine funktionierende Implementierung in den Mitgliedstaaten eingefordert. Auch NRW hat in der Vergangenheit – unter Rot-Grün – mit Modellprojekten erste Schritte getan. Aber: Diese Erfolge wurden nicht fortgeführt. Und das ist der Punkt, an dem wir heute ansetzen. Wir fordern in unserem Antrag: Die bisherigen Erfahrungen müssen systematisch aufgenommen, weiterentwickelt und dauerhaft verankert werden – ressortübergreifend, mit den bekannten Mitteln der Analyse, Steuerung und Evaluation. Dabei fallen derzeit besonders die bestehenden Leerstellen auf, die auch die Landesregierung erkannt hat. Im Koalitionsvertrag der Landesregierung steht schwarz auf weiß, man wolle ein „Nachhaltigkeitstracking“ einführen – einschließlich des Ziels 5 der UN-Nachhaltigkeitsziele, der Gleichstellung der Geschlechter. Aber was ist daraus geworden? Im Haushalt 2024 tauchen zwar geschlechtssensible Daten in Beilagen auf – aber eine geschlechterdifferenzierte Wirkungsanalyse fehlt. Es gibt keine strukturierte Erhebung, Analyse oder Nachsteuerung. Was aus dem Zeitplan der Landesregierung zur Umsetzung des Nachhaltigkeitstrackings selbst geworden ist – wir wissen es nicht, und schauen gespannt auf den Haushalt 2025. So oder so: Das Ziel, ein echtes Nachhaltigkeitstracking mit Gleichstellungsfokus zu etablieren, ist nicht erreicht. Und: Es ersetzt keine geschlechtergerechte Haushaltsplanung. Gender Budgeting ist mehr als ein bloßes Nachhaltigkeitstracking. Das sagen nicht nur wir als Opposition – das sagt auch die Landesregierung selbst in Vorlage 18/2341 in ihrer Antwort auf eine Berichtsanfrage. Unser Antrag legt klar dar, was jetzt geschehen muss: • systematischer Aufbau ressortübergreifender Strukturen unter Federführung des Finanzministeriums, • verbindliche Analyse aller Haushaltspläne unter gleichstellungsrelevanten Gesichtspunkten und • eine Steuerung, die nicht nur beschreibt, sondern handelt – also auch eine Mittelumverteilung dort, wo Ungleichheit sichtbar wird. Nur so wird aus Gender Mainstreaming ein wirksames Instrument. Und nur so wird Gleichstellung haushaltspolitisch manifest. NRW war einmal unter den ersten Bundesländern, die Gender Budgeting in Koalitionsverträge, Haushaltsplanung und Verwaltung eingeführt haben. Landtag Heute haben uns Länder wie Österreich, Belgien, Spanien und Mexiko längst überholt. NRW hingegen hat ein Erkenntnisdefizit in ein Umsetzungsdefizit verwandelt. Wir haben die Instrumente. Wir haben den verfassungsrechtlichen Auftrag. Was fehlt, ist der politische Wille zur Veränderung, hin zu fundierter Gleichstellungspolitik, die nicht nur mit Worten, sondern auch mit Mitteln hinterlegt ist. Dabei möchte ich noch einmal ganz deutlich hervorheben: Gender Budgeting ist kein zusätzlicher bürokratischer Aufwand. Es ist eine Methode, mit bestehenden Mitteln besser zu steuern. Es ist eine Brille, mit der wir blinde Flecken erkennen. Und es ist ein Hebel, um bestehende Ungleichheiten auszumerzen. Dr. Regina Frey hat es in der Anhörung gut auf den Punkt gebracht: Es geht um Verteilungsgerechtigkeit, Wirkungsorientierung und Zielgruppenorientierung – diese Ziele gehen Hand in Hand. Und auch der Beamtenbund NRW und ver.di haben klargemacht: Gerade in Zeiten der Konsolidierung darf (Verteilungs-)Gerechtigkeit kein Luxus sein, sondern ist ein Maßstab verantwortlicher Politik. Wir stimmen diesem Antrag zu, weil wir glauben: Gleichstellung darf kein Randthema der Haushaltsdebatte sein, sondern muss strukturelles Leitprinzip werden; nicht symbolisch, sondern wirksam. Gender Budgeting ist kein Luxus. Es ist kein Mehraufwand. Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit – und der demokratischen Verantwortung. Haushaltspolitik ist Gleichstellungspolitik. Lassen Sie uns das bloß nicht zur Floskel verkommen – lassen Sie es uns umsetzen. Jetzt.

Alle Reden von Inge Blask Protokoll ↗