Dr. Jörg Geerlings
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man Ihnen so zuhört, dann glaubt man echt, die Erde sei eine Scheibe und die Sonne drehe sich um die Erde. Aber okay. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Versuchen wir, es einmal sachlich aufzudröseln. Die AfD-Fraktion beantragt heute, sich gegen ein Mordmerkmal „Femizid“ im Strafrecht zu stellen – wohlgemerkt gegen ein Merkmal, das es gar nicht gibt und das auch niemand wirklich einführen will. Es gibt keinen Gesetzentwurf auf Landes- oder Bundesebene, mit dem dieses Mordmerkmal eingeführt werden soll und auch kann. Es liegt kein Referentenentwurf vor, keine Gesetzesinitiative, nicht einmal eine konkrete politische Absichtserklärung der Bundesregierung. Kurz gesagt: Wir diskutieren hier über ein hypothetisches Problem – eine Phantomdebatte. Der Landtag ist Gesetzgeber. Unsere Aufgabe ist es, Gesetze zu beschließen, zu ändern oder manchmal aufzuheben. Aber wir debattieren heute nicht über ein Gesetz. Wir debattieren über eine ideologische Projektion, einen politisch motivierten Popanz, den die AfD hier einfach nur aufbaut. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) 09.07.2025 Das ist nicht der erste Antrag dieser Art, aber er ist beispielhaft für die politische Arbeitsweise der AfD. Man stellt sich öffentlichkeitswirksam gegen etwas, das niemand konkret plant, um den Eindruck zu erwecken, man sei der letzte Verteidiger der Rechtsstaatlichkeit. Dabei geht es gar nicht um Inhalte, sondern um Stimmung. Ja, natürlich gilt der Grundsatz: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. – Ja, auch das Strafrecht muss diesem Grundsatz verpflichtet bleiben. Aber niemand in diesem Haus hat vorgeschlagen, diesen Grundsatz durch ein neues Mordmerkmal auszuhebeln. Niemand will eine Ungleichbehandlung von Opfern schaffen. Statt über realpolitische Herausforderungen in der Strafverfolgung, beim Opferschutz oder bei der Prävention zu sprechen, schiebt die AfD eine symbolische Debatte an – ohne jede rechtliche Relevanz. Dafür ist dieses Hohe Haus der falsche Ort. Wenn es irgendwann einen Gesetzentwurf geben sollte, dann wird dieser im Deutschen Bundestag diskutiert, denn Strafrecht ist Bundesrecht. Falls dann der Bedarf besteht, können wir uns dann auch hier im Landtag darüber austauschen – aber nicht jetzt, nicht hier und nicht ohne jedwede Grundlage. Die CDU-Fraktion lehnt diesen Antrag natürlich ab – nicht wegen des Themas. Im Gegenteil: Der Gewaltschutz von Frauen ist ein sehr wichtiges Anliegen. Erst vor wenigen Wochen hat Nordrhein-Westfalen im Bundesrat einen Gesetzentwurf zur strafrechtlichen Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.-o.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten eingebracht. Die CDU-Fraktion lehnt diesen Antrag der AfD ab, weil es schlicht nichts zu beschließen gibt. Wir stehen für seriöse parlamentarische Arbeit. Diese beginnt mit einem Blick auf die Wirklichkeit. Der sagt ganz klar: Es gibt derzeit keinen Bedarf, sich hier und heute mit diesem Antrag weiter zu befassen. Wir lehnen ihn selbstverständlich ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
