Dirk Wedel
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf eines Altschuldenentlastungsgesetzes wird ca. 170 nordrheinwestfälische Kommunen, insbesondere die ca. 10 % aller Kommunen, die am höchsten mit Kassenkrediten verschuldet sind und deshalb an der Spitzenentschuldung teilnehmen werden, spürbar entlasten. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Gute Sa- che!) Deshalb kann man in der aktuell für die Kommunen dramatischen Finanzlage diesen Gesetzentwurf nicht ablehnen. Zustimmungswürdig und zustimmungsfähig ist der Gesetzentwurf allerdings nicht, und zwar aus folgenden Gründen: Erstens. Die mit dem Gesetzentwurf zu bewirkende Altschuldenhilfe ist finanziell nicht nachhaltig und in der Hauptsache lediglich darauf angelegt, Schwarz-Grün über diese Wahlperiode zu retten. In Ihrem Gesetzentwurf legen Sie dar, dass bei zur Verfügung stehenden 250 Millionen Euro pro Jahr bei einem mittleren Refinanzierungszinssatz von 2,25 % und einer Tilgung von 0,5 % die Übernahme von 47 % der rund 19,35 Milliarden Euro übermäßiger Altschulden 09.07.2025 zum 31.12.2023 möglich sei. Das wären dann 9,09 Milliarden Euro. In den fünf Quartalen danach, bis zum 31.03.2025, sind nach der Landesdatenbank die Verbindlichkeiten der nordrhein-westfälischen Kommunen zur Liquiditätssicherung um rund 4,6 Milliarden Euro gestiegen. Hochgerechnet bis zum 31.03.2027 ergibt das etwa 12 Milliarden Euro zusätzliche Kassenkredite bei den nordrhein-westfälischen Kommunen nach dem Stichtag des 31.12.2023, (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) also rund ein Drittel mehr, als Sie nach Ihren Beispielrechnungen als Land übernehmen können. Zitat: „Wenn wir einige schwierige Jahre haben, und zumindest die ökonomischen und finanzwirtschaftlichen Prognosen machen uns nicht viel Hoffnung, dass das 2025 oder 2026 erledigt ist, dann bauen sich sofort wieder neue Kassenkredite auf, und zwar sehr schnell in dem alten Volumen.“ Das stellte der Sachverständige Professor Junckernheinrich in der Anhörung zu dem Gesetzentwurf fest. Die in dem im Bundesrat im ersten Durchgang beratenen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Grundgesetzes enthaltene Anforderung, dass die Länder Maßnahmen zur Verhinderung eines erneuten Aufwuchses übermäßiger Kassenkredite zu ergreifen haben, verfehlt die schwarz-grüne Landesregierung komplett. Zweitens. Die Landesregierung hat sich von einer generationengerechten Tilgung der zu übernehmenden Altschulden vollständig verabschiedet. (Beifall von der FDP) Während in den am 4. Juni 2024 beschlossenen Eckpunkten der Landesregierung noch davon die Rede war, dass das Land 30 Jahre lang jährlich 250 Millionen für eine – Zitat – nachhaltige Beseitigung der kommunalen Altschulden zur Verfügung stellen – Zitat Ende – werde, planen sie nun gegen unendlich. Unter den im Gesetzentwurf genannten Parametern läge die Tilgungsdauer bei etwa 77 Jahren, also bereits im nächsten Jahrhundert, bei insgesamt 10,06 Milliarden Euro anfallenden Zinsen. Nach 30 Jahren läge die Restschuld noch bei rund 7,17 Milliarden Euro. Schwarz-Grün dagegen stellt in dieser Wahlperiode gerade einmal insgesamt 750 Millionen Euro für die Altschuldenhilfe zur Verfügung. Das steht im Hinblick auf das Finanzdefizit der Kommunen von mehr als 6 Milliarden Euro allein im Jahr 2024 völlig außer Verhältnis. Zudem birgt es verfassungsrechtliche Risiken, wenn das Land planmäßig die Kommunen unterfinanziert, um dann nachträglich unter Umgehung der Schuldenbremse die deshalb bei diesen auflaufenden Kredite zu übernehmen. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Okay, dann lieber gar nichts machen!) Landtag Drittens. Welche Auswirkungen die im Koalitionsvertrag des Bundes vereinbarte Beteiligung des Bundes an den kommunalen Altschulden auf die nordrheinwestfälische Altschuldenhilfe hätte, dazu war der Landesregierung während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens keine Information aus der Nase zu ziehen. Da wäre es einfacher gewesen, einen Pudding an die Wand zu nageln. (Beifall von der FDP) Planungen, Szenarien? Alles Fehlanzeige! Vielleicht zeigt das aber auch nur, wie wenig Erfolg Ihre bisherigen Bemühungen in Berlin haben. Dazu passt, dass sich Ministerpräsident Wüst dazu genötigt sah, sich über die Rheinische Post vom 3. Juli 2025 an den Bund zu wenden. Der aktuelle Entwurf des Bundeshaushalts 2025 enthält jedenfalls keinen Euro für eine Beteiligung an den Altschulden. Das haben Sie Christian Lindner immer wortreich zum Vorwurf gemacht. Jetzt schweigen Sie dazu natürlich. Aufgrund der im Koalitionsvertrag vereinbarten Junktims müsste der Bund mehr als 1 Milliarde Euro in die Hand nehmen, wenn 250 Millionen Euro bei allen Ländern mit kommunalen Altschulden ankommen sollen.
