Sonja Bongers
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn sich Menschen nicht an Gesetze halten und in einem fairen Gerichtsprozess verurteilt werden, dann verdienen sie eine Strafe. Sollte eine Haftstrafe angeordnet werden, erfüllt dies unterschiedliche Zwecke. So dient dies dem Gerechtigkeitsaspekt. Gerade wenn unschuldige Personen zu Opfern geworden sind, ist es wichtig, dass Täter angemessen bestraft werden. Durch eine Haftstrafe erhält der Täter oder die Täterin die Möglichkeit, seine Tat und deren Auswirkungen zu reflektieren und Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen. Ein wichtiges Prinzip unseres Justizsystems ist die Resozialisierung. Dabei gilt es, Gefangene so zu begleiten, dass sie idealerweise nach der Haft ein straffreies Leben führen. Das dient der Prävention vor neuen Straftaten. Resozialisierung ist der beste Opferschutz. Das haben wir heute Abend schon mehrmals gehört. Diesen Satz kann ich hier nur unterstreichen. Deshalb finden wir dieses verankerte Prinzip richtig und gut. Der offene Vollzug spielt gerade dabei eine sehr wichtige Rolle; denn im offenen Vollzug können Gefangene soziale Kontakte außerhalb des Gefängnisses neu erlernen. Wenn der Kontakt zur Familie oder vielleicht zu den eigenen Kindern erhalten bleibt, dann besteht möglicherweise ein größerer Anreiz für ein künftig straffreies Leben. Jetzt bitte einmal genau zuhören – auch Herr Dr. Pfeil; es ist eigentlich schade, dass ich das sagen muss, und ich war auch ein bisschen enttäuscht, als ich diesen FDP-Antrag gelesen habe, denn eigentlich wissen Sie es –: Der offene Vollzug ist keine Belohnung, sondern ein Instrument zur Vorbereitung auf ein Leben in Freiheit unter Bedingungen, unter Kontrolle, unter Auflagen. Wer ihn nutzt, der muss mitarbeiten. Wer gegen Regeln verstößt, der verliert die Chance. Was wir aber nicht wollen – da bin ich ganz klar –, sind bayerische Verhältnisse. Wir wollen keine bayerischen Verhältnisse. 09.07.2025 (Beifall von der SPD – Enxhi Seli-Zacharias [AfD]: Doch! – Weiterer Zuruf: Mindestens!) Ein Strafvollzug, der sich einseitig an Abschreckung orientiert, mag in Schlagzeilen Eindruck machen. Aber schauen Sie sich doch bitte einmal die Rückfallstatistiken an. In der Rückfallstatistik ist das nicht so. Beachten Sie die Kriminologie. Beachten Sie die Statistiken. Sie werden sehen – auch wenn Sie es nicht glauben wollen –, dass ein stabiler und sozial integrierter Mensch, der die Haft verlässt, weniger straffällig wird. Das ist erwiesen. Ich weiß, dass einige hier nichts von Wissenschaft oder von den Auswertungen der Kriminologie hören wollen, aber es ist so. Es ist Fakt. Insofern ist es vielleicht manchmal einfacher, populistischen Rufen zu folgen und zu schreien, aber das entspricht einfach nicht der Wahrheit. Deshalb appelliere ich an alle hier, dass wir diesem verankerten Prinzip des offenen Vollzugs treu bleiben. Ich weiß nicht, wer es war, aber einer meiner Vorredner hat die genaue Prozentzahl genannt. Es ist tatsächlich so, dass 1 % oder 2 % diese Chance missachten, wieder straffällig werden und zwischendurch richtig Mist bauen. Das ist ein Restrisiko, das in der Realität existiert und das wir anerkennen müssen, obwohl uns das nicht gefällt. Mir wäre es auch lieber, dass niemand erneut straffällig wird. Das wäre aber eine Illusion, und den Menschen draußen vorzumachen, dass man das erreichen könnte, ist einfach nur Augenwischerei. Es ist ein interessanter Antrag. Ich denke, dass wir im Ausschuss oder in einer Anhörung dazu ordentlich diskutieren, die Fakten austauschen, die Wissenschaft und die Statistiken beachten und dann zu einem klugen Ergebnis kommen werden. Wir stimmen der Überweisung des Antrags in den Ausschuss zu. (Beifall von der SPD)
